Privatschule gründen: Eine Schule, wie sie dir gefällt

Mit dem eigenen Lehr- und Lernkonzept durchstarten

Zugegeben: Eine Privatschule gründen zu wollen, gehört nicht zu den gängigsten Gründungsideen. Das liegt zum einen daran, dass eine Schulgründung mit vielen Auflagen und gesetzlichen Vorgaben verbunden ist. Zum anderen haben viele nicht die beste Erinnerung an ihre Schulzeit. Doch genau darin liegt oftmals die Motivation für eine Schulgründung: Es besser machen zu wollen. Lehren und lernen nach den Maßstäben und Konzepten, die man sich damals als Kind gewünscht hätte.

Wir verraten dir, welche Möglichkeiten du hast, eine Privatschule zu gründen, welche Auflagen du erfüllen musst und wie der passende Businessplan zu deiner Schulidee aussieht.

Welche Arten von Privatschulen gibt es?

Eine Privatschule kannst du sowohl im Bereich der Allgemeinbildung als auch in der Berufsbildung gründen – also beispielsweise Grundschulen, Gymnasien, Gesamt- bzw. Stadtteilschulen, aber auch Berufs- und Berufsfachschulen sowie Fachoberschulen. Diese Schulen werden unter dem Begriff Ersatzschulen geführt, wenn sie in privater Hand sind. Die Alternative sind Ergänzungsschulen, die nicht der gesetzlich festgelegten Definition von Schule entsprechen: Typische Beispiele sind Sprach- oder Kunstschulen, Nachhilfe- und Weiterbildungseinrichtungen.

Ersatzschulen im Detail

Im Begriff „Ersatzschule“ steckt schon, was diese Schulart leisten können muss: nämlich Bildungswege und Abschlüsse ermöglichen, die vergleichbar mit denen an staatlichen Schulen sind. Sie sind quasi ein Ersatz für die konventionelle staatliche Schule. Ein Besuch einer Ersatzschule erfüllt die gesetzliche Schulpflicht und auch das Abitur oder der Realschulabschluss sind gleichwertig. Um diese Gleichwertigkeit zu gewährleisten, stehen Privatschulen dieser Art unter genauer Beobachtung des Staates – die landesweit einheitlichen Lehrpläne und die bundesweiten Vorgaben für Abschlüsse müssen erfüllt werden.

Innerhalb der Ersatzschulen gibt es zwei Stufen: Die genehmigte und die anerkannte Ersatzschule. Genehmigt werden muss jede Ersatzschule. Die Genehmigung allein berechtigt allerdings noch nicht zur Abnahme von Abschlussprüfungen. Gründest du eine lediglich genehmigte Ersatzschule, müssen deine Schüler*innen ihre Prüfungen an einer anderen Schule oder staatlich anerkannten Prüfungseinrichtung ablegen. Ist deine Privatschule eine anerkannte Ersatzschule, darfst du die Prüfung selbst abnehmen und entsprechende Zeugnisse ausstellen.

Ergänzungsschule im Detail

Diese Art der Privatschule ergänzt das öffentliche Bildungssystem. Hier werden Aus- und Fortbildungen sowie Abschlüsse angeboten, die es im staatlichen Schulsystem nicht gibt. Trotz der freieren Gestaltung von Inhalten, Lehrmethoden und anderem, kann auch der Besuch einer Ergänzungsschule unter bestimmten Voraussetzungen die gesetzliche Schulpflicht erfüllen und zu einem staatlich anerkannten Abschluss führen – muss aber nicht. Im Detail hängt das sehr davon ab, ob du eine Ergänzungsschule im Bereich der regulären Schulbildung oder eher im berufsbegleitenden Umfeld aufbauen möchtest. Möchtest du eine Ergänzungsschule für schulpflichtige Kinder und Jugendliche gründen, halte von Anfang an engen Kontakt zur Schulbehörde deines Bundeslandes, um sicherzugehen, dass du alle Vorgaben einhältst und dein Konzept entsprechend gestaltest. In der Erwachsenenbildung hat sich die Ergänzungsschule vor allem für Berufsbilder etabliert, die  so neu sind, dass es (noch) keine staatlichen Ausbildungen gibt.

Ergänzungsschulen müssen, sofern sie nicht den Anspruch haben, die Schulpflicht zu erfüllen, lediglich beim Staat angezeigt (und nicht extra genehmigt) werden.

Wichtig: Als Gründer*in einer Ergänzungsschule erhältst du keinen Finanzausgleich vom Staat, musst dich dafür aber auch nicht an staatliche Lehrpläne halten. Du erkaufst dir so quasi deine pädagogische Freiheit. Mehr zu den Themen Kosten und Finanzierung erfährst du weiter unten im Text.

Motivation: Warum sollte man überhaupt eine Privatschule gründen?

Die Gründung einer Ersatz- oder Ergänzungsschule trägt zur Vielfalt unserer Gesellschaft bei und ist jedem bzw. jeder Bürger*in in Deutschland erlaubt – die Erlaubnis eine Schule zu gründen ist sogar im Grundgesetz verankert.

Vielleicht hast du selbst noch Erinnerungen an deine Schulzeit und daran, dass die konventionellen Unterrichtsmethoden einfach nicht zu dir und deinem Lerntyp gepasst haben. Eine Unterrichtsart, die gleichen Inhalte und ein Tempo für alle Kinder – dass das nicht für alle gleichermaßen erfolgversprechend ist, haben auch Lernforscher*innen in den letzten Jahrzehnten immer wieder nachgewiesen. Jedes Kind lernt anders und hat eigene Interessen und Neigungen – diese zu erkennen und gezielt zu fördern, können die wenigsten staatlichen Schulen leisten. Genau hier setzen Privatschulen an: Spezielle pädagogische Konzepte oder inhaltliche Schwerpunkte, wie die musische oder fremdsprachliche Ausbildung, zeichnen Privatschulen aus. Wenn du eine eigene Privatschule gründen möchtest, solltest du dir genau über dieses Konzept, aber auch über die Werte, die du vermitteln möchtest, Gedanken machen.

Neben der relativen Freiheit, das Bildungsangebot individuell zu gestalten, ist ein Vorteil einer Privatschule auch, dass sie eigenständiger und oftmals effizienter arbeitet. Auf Veränderungen kann sie oft deutlich schneller reagieren und für sich eigenständige Lösungen entwickeln. Das naheliegendste Beispiel ist hier das Thema Digitalisierung und dezentrales Lernen im „Home Schooling“ in Krisenzeiten, wie etwa während der Coronavirus-Pandemie.

Voraussetzungen: Gesetzliche Genehmigungen für deine Privatschule

Du musst deine Privatschule vom Staat genehmigen lassen, wenn du hier Schüler*innen auf einen anerkannten Abschluss vorbereiten möchtest. Um die Genehmigung zu erhalten, musst du nachweisen können, dass die Lehrziele, die Einrichtung und die Lehrkräfte mindestens dem Standard des staatlichen Schulsystems entsprechen. Der Nachweis erfolgt, indem du u.a. folgende Angaben und Unterlagen bei der zuständigen Schulbehörde einreichst:

  • Beschreibung der Schulart und Anzahl der geplanten Jahrgangsstufen und Schüler*innen
  • Angaben zur Schulleitung und den Lehrkräften inkl. Ausbildungsnachweise
  • Beschreibung des Schulgebäudes, der Räume und der Ausstattung
  • Ausarbeitung der Lehrziele, Lehrpläne (Curricula) und Stundenpläne
  • ggf. Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister (je nach Rechtsform)

Zusätzlich muss sichergestellt sein, dass die Schüler*innen nicht nach den Besitzverhältnissen der Eltern gesondert behandelt werden – so soll vermieden werden, dass nur Kinder aus wohlhabenden Familien eine Privatschule besuchen können. Entsprechend dieser Vorgaben musst du später auch das Schulgeld gestalten. Gleichzeitig ist ein Nachweis über die Sicherstellung der wirtschaftlichen und rechtlichen Situation deiner Lehrkräfte notwendig, um eine Genehmigung für deine Privatschule zu erhalten.

Übrigens: Wenn du eine private Grundschule gründen möchtest, brauchst du nochmal eine gesonderte Genehmigung. Diese wird nur erteilt, wenn du ein besonderes pädagogisches Konzept nachweisen kannst oder die Schule konfessionell (also kirchlich) ausgerichtet ist.

Staatliche Anerkennung deiner Privatschule

Nach der Genehmigung kannst du deine Privatschule auch staatlich anerkennen lassen, um Abschlussprüfungen und -zeugnisse selbst abhalten und ausstellen zu können. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • deine Schule ist bereits seit drei Jahren in Betrieb
  • die Schulaufsichtsbehörde hat deinen Lehrplan genehmigt
  • Aufnahme und Versetzungsbestimmungen entsprechen denen an öffentlichen Schulen
  • das Lehrziel wird erreicht und entspricht öffentlichen Schulen
  • Schüler*innen können jederzeit und ohne Schwierigkeiten zwischen deiner Privat und einer öffentlichen Schule wechseln
  • die Schulleitung bringt eine wissenschaftliche und pädagogische Eignung mit
  • deine Lehrkräfte erfüllen die gleichen Voraussetzungen, wie ihre Kolleg*innen an öffentlichen Schulen

Weitere Anmeldungen für deine Privatschule

Wenn du eine Privatschule gründen möchtest, musst du zusätzlich ein Gewerbe anmelden und deine Schule, je nach Rechtsform, ins Handelsregister eintragen lassen. Häufig gewählte Rechtsformen für eine Privatschule sind die GmbH, die UG oder die Gründung als eingetragener Verein oder als Genossenschaft. Die ersten beiden Rechtsformen erfordern einen Eintrag ins Handelsregister. Welche Rechtsform tatsächlich die richtige ist, hängt zum einen von deinem Kapital und der Haftungsfrage ab, aber auch von Förderungsmöglichkeiten.

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Nach der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch Mitglied in der IHK – diese kommt wegen weiterer Informationen und eventueller Gebühren von sich aus auf dich zu. Außerdem solltest du Mitglied in der Berufsgenossenschaft werden, da diese Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für dich und deine Angestellten ist. Optional, aber sinnvoll ist die Mitgliedschaft in einem Bundesverband, da dieser dich und deine Interessen gegenüber der Öffentlichkeit und der Politik vertritt.

Persönliche Voraussetzungen für die Schulgründung

Theoretisch ist es möglich, dass du ohne pädagogische Vorbildung eine Schule eröffnest. Als Schulleitung setzt du dann eine Person ein, die sowohl eine entsprechende Ausbildung als auch eine gesetzlich vorgeschriebene Lehramtsbefähigung mitbringt. Abschlussprüfungen an der Schule abhalten darfst du dann jedoch nicht. Ohnehin ist es meist deutlich sinnvoller, wenn du die Rolle der Leitung übernimmst und eine fachliche Ausbildung mitbringst – schon allein, weil du dann Lehrinhalte beurteilen und mit Lehrkräften, Eltern und Schüler*innen in die Diskussion gehen kannst.

Gründest du eine Ergänzungsschule, die beispielsweise Kunst oder Musik unterrichtet, ist die Lehramtsbefähigung nicht zwingend notwendig. Egal bei welcher Art von Unterricht: Didaktisches Wissen, also wie du neues Wissen vermittelst, ist aber in jedem Fall sinnvoll.

Für Lehrer*innen, die du anstellen möchtest, gelten hier ähnliche Bedingungen: Meist ist eine Lehramtsbefähigung durch das Ablegen des ersten und zweiten Staatsexamens notwendig – zumindest, um an einer Ersatzschule zu arbeiten. In Ausnahmefällen können auch Lehrer*innen hier unterrichten, die ihre wissenschaftliche und pädagogische Eignung durch andere Belege nachgewiesen haben.

Da es sich bei einer Privatschule um ein wirtschaftlich agierendes Unternehmen handelt, solltest du außerdem zahlenaffin sein und betriebswirtschaftliche Kenntnisse mitbringen. Eine Privatschule gründen gehört sicherlich nicht zu den günstigsten Gründungsideen und du wirst jeden Monat große Summen hin- und herbewegen. Hier den Überblick zu behalten, will gelernt sein – zumindest Lust solltest du darauf haben und dir ggf. entsprechende professionelle Unterstützung suchen.

Last but not least: Wie du vielleicht selbst schon gemerkt hast und auch weiter unten noch lesen wirst, ist die Eröffnung einer Schule nichts, womit schnell das große Geld zu verdienen ist. Ganz im Gegenteil – nur um Geld sollte es gerade beim Thema Schule und Bildung nicht gehen. Eine Schulgründung ist eher etwas für Idealisten, die lernen schöner und (etwas pathetisch formuliert) die Welt zu einem besseren Ort machen möchten.

Privatschule eröffnen mit dem richtigen Konzept

Im Zuge deiner Gründung sollte das Konzept für deine Privatschule im Mittelpunkt stehen. Was willst du anders oder besser machen, als die öffentlichen Schulen? Was bietest du zusätzlich an? Welche thematischen Schwerpunkte wird es geben? Nach welchen pädagogischen Konzepten möchtest du lehren? Das Konzept bestimmt am Ende maßgeblich, welche Zielgruppe du haben wirst und wo der perfekte Standort für deine zukünftige Schule ist. Möchtest du beispielsweise ein eher elitäres Gymnasium mit wirtschaftlichem Schwerpunkt aufbauen, ist deine Zielgruppe eher wohlhabend und der Standort entsprechend repräsentativ. Außerdem erwarten Eltern und Schüler*innen an diesen Schulen ein großes Angebot an ergänzenden Angeboten, wie Sport-AGs am Nachmittag oder ehrenamtliche Projekte. Eine Schule mit dem Ansatz, viel draußen und in der Natur zu sein, erfordert ein eher abgelegenes Schulgelände. Gleichzeitig wollen gerade Eltern jüngerer Kinder eine Schule in unmittelbarer Nähe haben.

Bedenke bei der Konzepterstellung auch aktuelle Trends, beispielsweise bei den Lehrmethoden. Als Gründer*in einer Privatschule kannst du zum Beispiel das Thema Digitalisierung ganz anders angehen und von Anfang an „Home Schooling“ bzw. dezentrales Lernen und Unterrichten ermöglichen.

Montessori und Co.: Berühmte Beispiele für freie Lernkonzepte

Um dir einen Eindruck der Möglichkeiten rund um dein Schulkonzept zu vermitteln, schauen wir uns einige berühmte Beispiele an. Vor allem zwei pädagogische Konzepte sind in Deutschland weit verbreitet:

Das vielleicht bekannteste Beispiel ist die Rudolf-Steiner-Schule, vielen vielleicht besser bekannt als Waldorfschule. Allein in Deutschland gibt es über 240 solcher staatlich genehmigten und anerkannten Ersatzschulen, die nach der durch Rudolf Steiner begründeten Waldorfpädagogik unterrichten. Seit 2010 ist diese Pädagogik sogar ein eigener Bachelor-Studiengang. Neben den klassischen Fächern wird in den Rudolf-Steiner-Schulen besonderer Wert auf künstlerische und handwerkliche Bildung gelegt. Das Lehren und Lernen ist unterteilt in die drei Bereiche „Denken“ (intellektuell), „Fühlen“ (künstlerisch-kreativ) und „Wollen“ (handwerklich-praktisch). Deutsch, Mathematik und Englisch sind genauso Teil des Lehrplans, wie Theater, Buchbinden oder Gartenbau. Sämtliche Fächer sind dabei allerdings nicht in einen fixen wöchentlichen Stundenplan gegossen, sondern werden nach Themenbereichen über mehrere Wochen bearbeitet.

Fast zeitgleich mit der Waldorfpädagogik entwickelte sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts ein zweites Konzept: die Montessoripädagogik. Heute wird in über 400 Montessori-Schulen nach Maria Montessoris Motto „Hilf mir, es selbst zu tun“ unterrichtet. Der Grundgedanke besteht darin, dass Kinder von sich aus lernen wollen und können und die Schule lediglich einen möglichst attraktiven Rahmen dafür schafft. So entscheiden die Schüler*innen selbst, wann sie was lernen möchten und in welchem Tempo. Klassen werden nicht nach Altersstufen aufgeteilt und Kinder und Jugendliche lernen voneinander und ganz nebenbei auch wichtige soziale Kompetenzen. Für dich als Gründer*in wichtig zu wissen: Montessori-Schulen sind staatlich genehmigt, allerdings nicht anerkannt – Abschlussprüfungen werden also an externen Schulen abgenommen.

Vor allem die Lehren von Maria Montessori waren und sind Vorbild vieler weiterer freier Schulformen: In den Freinet-Schulen bestimmen Kinder demokratisch über den Unterricht, im Zentrum stehen vier Leitmotive: Zusammenarbeit, Persönlichkeitsentfaltung, Selbstverantwortlichkeit und kritische Auseinandersetzung. In Deutschland sind die Freinet- Schulen noch eher unbekannt, im romanischen Raum allerdings sehr hoch angesehen.

Die Daltonplan-Schulen sind vor allem in den USA und Großbritannien beliebt und orientieren sich ebenfalls an Montessori.

Ein letztes Beispiel für ein freies Konzept sind die Naturschulen. Die Fächer und Unterrichtseinheiten sind denen der öffentlichen Schulen sehr ähnlich und Schüler*innen können meist jeden Abschluss hier machen. Ein großer Unterschied ist jedoch die Nähe zur Natur. Der Unterricht wird, wann immer es möglich ist, nach draußen verlegt und es werden Bezüge zur Natur und Umwelt hergestellt. Vielen dürfte dieser Ansatz von den Waldkindergärten bekannt sein – davon gibt es in Deutschland mittlerweile über 1.000. Wald- bzw. Naturschulen sind (noch) deutlich seltener.

Businessplan erstellen für deine Privatschule

Dein Konzept ist Ausgangspunkt und Herzstück deines Businessplans, den du für die Eröffnung einer Privatschule unbedingt erstellen solltest. Im Businessplan sind folgende Punkte wichtig:

  • Standort: Der ideale Standort für deine Schule ist einerseits gut erreichbar, anderseits nicht zu dicht oder direkt neben einer anderen (vergleichbaren) Schule. Das Gelände und die Räumlichkeiten passen zu deinem Konzept – bieten ausreichend Platz, Sportflächen, Räumlichkeiten für Musik oder Kunst, und was du noch so planst. Bedenke: Ersatzschulen haben eher ein kleineres Einzugsgebiet, weil es einfach mehr Alternativen gibt. Bei Ergänzungsschulen nehmen viele einen weiteren Weg auf sich.
     
  • Zielgruppe: Zwar ist es gesetzlich verboten, Schüler*innen aufgrund der finanziellen Situation der Eltern vom Besuch einer Privatschule auszuschließen. Dennoch gestaltest du dein Angebot, wie im Konzept beschrieben, schon entsprechend einer Zielgruppe. Dabei spielt das Einkommen zwar eine untergeordnete Rolle, dennoch haben wohlhabendere Familien oft andere Ansprüche an eine Schule, als Durchschnittsverdiener. Mindestens genauso wichtig sind aber auch Themen wie thematische Schwerpunkte und Lernmethoden – frage dich, wie die Zielgruppe zu deinem Konzept aussieht und was das im Umkehrschluss für dein Konzept, den Standort aber auch das Marketing bedeutet.
     
  • Marketing: Wenn du eine Ersatzschule gründest, konkurrierst du zu den (oftmals naheliegenderen) öffentlichen Schulen – entsprechend rechtzeitig und offensiv solltest du werben. Platziere die Werbung beispielsweise in Kindergärten oder Grundschulen und in Kindersportvereinen. Deine Ergänzungsschule für Erwachsene bewirbst du beispielsweise in sozialen Netzwerken, Zeitungen oder in anderen öffentlichen Einrichtungen. Ein Tag der offenen Tür ist in jedem Fall eine gute Marketingmaßnahme
     
  • Mitarbeiter*innen: Plane in deinem Businessplan auch dein Personal. Dazu gehören nicht nur Lehrerkräfte, die alle Kurse und Fächer abdecken können sollten. Du brauchst auch Mitarbeiter*innen für das Sekretariat, Hausmeisterdienste, Putzleute, Kursleiter*innen für freiwillige AGs oder Küchenpersonal, wenn du eine Mensa anbietest.
     
  • Kosten: Das Personal ist ein großer Posten bei den laufenden Kosten deiner Schule. Mache bereits im Zuge deines Businessplans eine Aufstellung all dieser laufenden aber auch der initialen Kosten. Je nachdem, ob du in ein bestehendes Gebäude einziehen oder erst neu oder umbauen musst, fallen auch die initialen Kosten unterschiedlich hoch aus. Bedenke außerdem Ausgaben für die Einrichtung und Lehrmaterialien. Bei den laufenden Kosten kommen zu den Personalkosten auch Betriebskosten, ggf. Ausgaben für Lebensmittel und Verbrauchsmaterialien usw. hinzu. Spätestens jetzt wird dir wahrscheinlich klar, dass hier viel Geld an unterschiedlichsten Stellen bewegt wird.

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Finanzierung & Förderung deiner Privatschule

Da das Thema Geld bei der Gründung einer Schule ein großes und wichtiges ist, wollen wir auf Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten etwas detaillierter eingehen. Zunächst einmal haben Privatschulen zwei Möglichkeiten der (dauerhaften) Finanzierung: Einen staatlichen Finanzausgleich und das Schulgeld, das die Eltern zahlen.

Den staatlichen Finanzausgleich erhalten allerdings nur Ersatzschulen und nur dann, wenn sich diese bereits mindestens drei Jahre lang komplett eigenständig finanziert haben. Bedeutet: In den ersten drei Jahren deiner Gründung kannst du nicht auf staatliche Gelder bauen – eine Ausnahme bildet hier Nordrhein-Westfalen, das als einziges Bundesland von Tag eins an Fördergelder zahlt.

Die Höhe des Finanzausgleichs wird an den durchschnittlichen Kosten, die ein Schulplatz an einer öffentlichen Schule verursacht, bemessen. Etwa zwei Drittel dieser Kosten werden als Finanzausgleich pro Schüler*in gezahlt.

Das Schulgeld, das in den ersten drei Jahren die einzige und später eine ergänzende Einnahmequelle ist, muss – wie oben bereits angedeutet – so gestaltet sein, dass es keine Kinder aus finanziell schwächer gestellten Familien ausschließt. Das ist sogar in unserem Grundgesetz verankert. Der Artikel 7, Absatz 4 besagt, dass „eine Sonderung der Schüler nach Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird“. Viele Privatschulen lösen das, indem das Schulgeld nach Einkommen der Eltern gestaffelt wird, Stipendien vergeben werden oder ein Geschwisterbonus greift. In einigen Bundesländern wird die Privatschule, statt mit Schulgeld mit freiwilligen Beiträgen der Eltern an einen Förderverein finanziert. Ehrlicherweise sei hier aber auch gesagt, dass sowohl das Schulgeld, als auch die Spenden als (einzige) Einnahmequelle vor allem in der Gründungsphase nicht reichen, um eine Schule zu finanzieren.

Ergänzungsschulen haben übrigens erstmal gar keinen Anspruch auf Fördergelder und finanzieren sich ausschließlich über Kursgebühren.

Wenn du eine Privatschule gründen möchtest, wirst du also zumindest zur Eröffnung einen sehr hohen Kapitalbedarf haben. Diesen kannst du durch dein eigenes Kapital decken, einen Bankkredit aufnehmen oder anderweitig Investoren suchen. Nicht unüblich ist die Finanzierung über Spenden oder du suchst dir einen (öffentlichen) Träger. Gerade bei konfessionell ausgerichteten Privatschulen ist die Trägerschaft durch die Kirche ein beliebtes Modell. Hier musst du dir aber bewusst sein, dass die Kirche auch entsprechenden Einfluss auf deine pädagogische Ausrichtung nimmt.

Privatschule gründen – Fazit

Das Vorhaben, eine Privatschule zu gründen, ist nicht nur ehrenhaft, sondern scheint manchmal auch wie eine Superhelden-Mission – zumindest bedeutet sie eine umfangreiche Vorbereitung. Vor allem, wenn du dir den Bildungsauftrag schulpflichtiger Kinder auf die Fahne schreiben möchtest, musst du dich an zahlreiche Auflagen der Schulbehörde halten. Die große Kunst besteht darin, den für einen staatlich anerkannten Schulabschluss notwendigen Stoff in ein ebenso individuelles wie außergewöhnliches Konzept zu überführen. Nur wenn Eltern eine klare Handschrift und einen Unterschied zur konventionellen öffentlichen Schule erkennen – bei gleichzeitig hohem Bildungsniveau – werden sie deine Privatschule der öffentlichen vorziehen. Nimm dir darum viel Zeit für dein Konzept und involviere rechtzeitig die Schulbehörde, um „Show-stopper“ rechtzeitig zu vermeiden. Eine pädagogische und wissenschaftliche Ausbildung ist zwar nicht zwingend notwendig, hilft dir aber, Hürden bei der Konzepterarbeitung und Gründung zu umgehen. Gründest du eine Ergänzungsschule, bist du zwar freier in den Inhalten und der Umsetzung, dafür hast du aber keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Staat. Dabei ist sowohl die Eröffnung einer Ergänzungs- als auch einer Ersatzschule ein kostenintensives Unterfangen. In beiden Fällen gilt: Wahrscheinlich wirst du mit deiner Privatschule nicht reich werden. Viel wichtiger ist hier aber ohnehin, dass du dir von den Auflagen und der Bürokratie nicht deinen Idealismus und die Idee von einer besseren Schule kaputt machen lässt. Zu wissen, dass Kinder an deiner Schule gerne zum Unterricht kommen, ist nämlich auch ganz schön viel wert.

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bhp