Markenschutz gegen Nachahmer*innen

Wie du deine Marke anmeldest

Deine Marke kennzeichnet dein Angebot, also deine Waren und Dienstleistungen, macht dich unverwechselbar und schafft Vertrauen. Natürlich möchtest du deinen Erfolg nicht mit Nachahmer*innen teilen, die deine Idee einfach kopieren und dann mit deinen Errungenschaften Geld machen. Um das zu vermeiden, kannst du deine Marke national schützen lassen, indem du sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmeldest. Internationale Markeneinträge sind beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sowie bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) möglich. Ob und wann der Markenschutz für dich infrage kommt und wie du ihn beantragst, erfährst du in diesem Artikel.

Definition: Was bedeutet Markenschutz?

Der Markenschutz ist ein gewerbliches Schutzrecht für den Namens- und Kennzeichenschutz. Ist deine Marke eingetragen, hast du zum Beispiel das Recht, anderen die Nutzung deiner Marke zu verbieten, und kannst Schadenersatz einfordern. Schützen lassen sich Wortmarken, Domainnamen, aber auch Logos und dein Corporate Design. Letzteres kannst du auch als Geschmacksmuster schützen lassen – geschützt wird dann die grafische Erscheinung deines Logos in Form von Linien, Konturen, Farben usw. Auf eigene Erfindungen kannst du ein Patent anmelden. Lösen diese ein Alltagsproblem (wie zum Beispiel der Kaffeefilter), kannst du sie auch als Gebrauchsmuster schützen lassen. 

Die Gründe für eine Markenanmeldung liegen nahe: Du willst vermeiden, dass irgendwelche Nachahmer*innen deine Marke, deinen Namen oder deine Erfindung benutzen, ohne dass du damit einverstanden bist. So etwas passiert leider immer wieder. Wenn du deine Marke nicht schützen lässt, tut es vielleicht jemand anderes – zu seinen Gunsten. ++spielt es aber auch eine Rolle, in welcher Branche du dich bewegst, was du anbietest und wie wahrscheinlich es ist, dass dich andere Unternehmer*innen kopieren. 

Was du über Markenschutz wissen solltest

Hier sind einige Dinge, die du über den Markenschutz wissen solltest:

  • Gültigkeitsbeginn: Der Markenschutz beginnt, sobald du deine Marke angemeldet hast – bis die Anmeldung genehmigt wird und du ganz sicher sein kannst, dass deine Marke geschützt ist, kann es allerdings einige Monate dauern.
  • Gültigkeitsdauer: Der Markenschutz ist zehn Jahre lang gültig. Läuft er aus, kannst du ihn verlängern – dafür musst du eine Verlängerungsgebühr zahlen.
  • Gültigkeitsbereich: Deine Marke wird nicht pauschal für alle Bereiche geschützt, sondern für bestimmte Waren- und Dienstleistungsklassen, die anhand der sogenannten Nizza-Klassifikation festgelegt werden. Der Basisschutz umfasst drei Klassen, aber natürlich kannst du deine Marke auch für mehr Klassen schützen lassen, wie z. B. Waren und Dienstleistungen, Spielwaren oder Finanzdienstleistungen
  • Rechte: Hast du deine Marke eintragen lassen, darf niemand sie ohne deine Erlaubnis nutzen – falls doch, kannst du auf Unterlassung oder Schadenersatz klagen. Die Durchsetzung der Klage ist rechtlich allerdings nicht ganz einfach und erfordert anwaltliche Unterstützung.
  • Kosten: Eine Marke registrieren zu lassen, kostet Geld. Wie viel, ist abhängig davon, in welchem Umfang du deine Marke schützen möchtest. Beim DPMA kostet der nationale Markenschutz für bis zu drei Klassen 300 EUR – jede weitere Klasse kostet 100 EUR. Je nachdem, für wie viele Klassen und in welchen Ländern du deine Marke schützen lassen willst, können aber auch ein paar tausend Euro zusammenkommen.
Mann im Anzug zeigt ein Copyright-Symbol zwischen seinen Händen.

Verschiedene Möglichkeiten, deine Marke zu schützen

Du kannst verschiedene Bestandteile deiner Marke schützen lassen – zum Beispiel deinen Unternehmens- oder Produktnamen als Wortmarke (auch einzelne Buchstaben sind möglich), dein Logo als Bildmarke oder eine Wortbildmarke, die aus deinem Logo und deinem Markennamen besteht. Möglich sind außerdem die Farben deines Corporate Designs, Musik, Geräusche etc. Im Jahr 2019 wurde das Markenrecht modernisiert, sodass du nun auch Hörmarken, Hologrammmarken und multimediale Marken schützen lassen kannst, die sich nicht grafisch darstellen lassen.

Absolute Schutzhindernisse

Nicht alle Begriffe lassen sich als Wortmarke schützen. Sie dürfen zum Beispiel nicht zu allgemein sein. Eine Berufsbeschreibung wie Immobilienmaklerin kannst du also nicht schützen lassen. Die Marke muss unterscheidbar sein von anderen Unternehmensleistungen. Außerdem darf der Begriff nicht in die Irre führen und etwas vermitteln, das du gar nicht anbietest. Ebenfalls tabu sind Verstöße gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung. Auch Hoheitszeichen können nicht markenrechtlich geschützt werden. All das sind absolute Schutzhindernisse einer Markenanmeldung.

Relative Schutzhindernisse

Relative Schutzhindernisse dagegen sind die Rechte Dritter. Hat also jemand bereits eine Marke mit demselben Namen oder denselben Bestandteilen angemeldet, wie du es vorhast, kannst du keinen Markenschutz beantragen. Deshalb solltest du zuerst einmal gründlich recherchieren, ob dein Markenname oder andere Markenbestandteile überhaupt noch verfügbar sind. Selbst wenn andere Unternehmen die Marke nicht eingetragen haben, aber damit sehr erfolgreich sind, stellt sich die Frage, ob sich eine Markenanmeldung dann überhaupt lohnt. Du könntest zwar das andere Unternehmen dazu zwingen, seinen Namen zu ändern. Aber in den Köpfen der Zielgruppe wäre dieser Name vermutlich bereits mit einem anderen Unternehmen und anderen Leistungen verknüpft als deinen. 

Gültigkeit in anderen Ländern

Viele Unternehmen lassen ihre Marke erst einmal nur national schützen. Wenn deine Reichweite auf Deutschland beschränkt ist, reicht das völlig aus. Soll deine Geschäftstätigkeit aber über die Landesgrenzen hinausreichen, kann es sinnvoll sein, deine Marke zum Beispiel für andere deutschsprachige Länder und Regionen einzutragen. Das geht beim EUIPO, das für den europäischen Raum zuständig ist. Willst du perspektivisch auch in Nicht-EU-Länder expandieren, solltest du deine Marke international schützen lassen.

Wann du deine Marke anmelden solltest

Ein Markenschutz ist für fast alle Gründer*innen sinnvoll, insbesondere, wenn du dich vor Nachahmer*innen schützen willst und eine einzigartige Marke hast. Wenn du dein Unternehmen einfach nur Unternehmensberatung Schmidt nennst, kannst du die Marke gar nicht schützen lassen. Und selbst wenn du deine Marke schützen lässt, kann es passieren, dass du kopiert wirst und dein Erfolg bloß unter einem anderen Namen vermarktet wird.

Zuallererst solltest du recherchieren, ob deine Marke überhaupt noch frei ist. Wenn nicht, kannst du dir einen anderen Namen überlegen. Ist die Marke frei, gilt es abzuwägen: Lohnt sich der Aufwand? Kannst und willst du die Kosten bezahlen? Eine Markenanmeldung kostet Geld und beansprucht Zeit. Zwar ist es am sichersten, wenn du deine Marke direkt zum Startzeitpunkt deiner Gründung eintragen lässt. Doch gerade am Anfang probierst du vielleicht noch aus, welches Produkt am besten bei deiner Zielgruppe ankommt oder wofür dein Produkt nützlich sein könnte, wenn du ein Startup gründen möchtest. Dann kannst du mit dem Markenschutz auch noch etwas warten. Oder du meldest deine Marke erstmal national für drei Nizza-Klassen an. Dafür bezahlst du nur 300 EUR und hast dann schon einen guten Basisschutz. Erweitern kannst du den Markenschutz später schließlich immer noch.

Manchmal ist eine Markenanmeldung aber nicht unbedingt das Richtige für dich. Wenn es sich bei deinem Produkt um eine neue technische Erfindung handelt, kann ein Patent- oder Gebrauchsmusterschutz eher interessant für dich sein. Bei ausreichender Schöpfungshöhe gilt für Wort- und Bildmarken außerdem der Urheberrechtsschutz, der automatisch besteht und nicht beantragt werden muss.

Alle Schutzrecht im Überblick:

Anlaufstellen für den Markenschutz

Je nachdem, in welchen Regionen du deine Marke schützen lassen möchtest, ist eine dieser Anlaufstellen die richtige für dich:

  • Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA): Hier kannst du deine Marke national registrieren lassen.
  • Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO): An dieses Amt wendest du dich, wenn du deine Marke für die EU eintragen lassen möchtest. 
  • Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO): Hier wird deine Marke international geschützt – die Anmeldung erfolgt über das DPMA.

Deine erste Station ist also in der Regel das DPMA. Am besten gehst du vorher zu einem/einer Markenanwält*in. Von ihm*ihr kannst du dich beraten und bei der Markenrecherche unterstützen lassen. Du kannst auch eine Einschätzung erhalten, wie wahrscheinlich es ist, dass die Markenanmeldung erfolgreich sein wird. Daraufhin entscheidest du dann, ob sich der Aufwand und die Kosten für dich lohnen.

Wenn du einen Markenschutz beantragen möchtest, musst du die Waren und Dienstleistungen, für die die Marke gelten soll, genau auflisten. Wenn du beispielsweise ein Café eröffnest, gilt der Markenschutz nicht gleichzeitig auch für ein Friseurgeschäft. Die Waren und Dienstleistungen werden anhand der internationalen Klassifikation von Nizza in verschiedene Klassen eingeteilt. Die heißt so, weil das Abkommen über das internationale Klassifizierungssystem 1957 in Nizza abgeschlossen wurde. Es gibt 45 verschiedene Klassen. Unternehmen derselben Klasse können nicht dieselbe Marke schützen lassen wie du. In unterschiedlichen Klassen kann derselbe Markenname aber durchaus beansprucht und geschützt werden. Du kannst deine Marke natürlich für mehrere Klassen eintragen und schützen lassen – zum Beispiel in Bereichen, für die du perspektivisch eine Expansion planst.

So kannst du deine Marke anmelden

Grundsätzlich kannst du den Markenschutz beim DPMA entweder postalisch oder online beantragen. Dazu musst du ein Anmeldeformular ausfüllen, in dem folgende Angaben abgefragt werden:

  • deine persönlichen Daten
  • Kontaktdaten deines*deiner Anwält*in
  • Zustelladresse
  • Art der Marke und Markendarstellung (elektronisch oder auf Papier)
  • Waren- und Dienstleistungsverzeichnis mit entsprechenden Klassen
  • sonstige Angaben

Sobald du das Formular abgeschickt und die Gebühr bezahlt hast, wird deine Anmeldung vom DPMA bearbeitet. Es prüft, ob absolute Schutzhindernisse gegen eine Eintragung deiner Marke sprechen. Aber Achtung: Ob relative Schutzhindernisse vorliegen, also deine Marke beispielsweise schon von einem anderen Unternehmen eingetragen wurde, wird nicht kontrolliert! Das heißt, wenn du nicht recherchiert hast und eine bereits eingetragene Marke erneut einträgst, kann es zum Streitfall kommen. Das Unternehmen, das seine Marke zuerst eingetragen hat, kann Widerspruch einlegen und bekommt in der Regel auch Recht.

Bei der Recherche helfen Gründungsberatungen oder Fachanwält*innen. Außerdem bietet das DPMA ein Online-Register an, in dem du kostenlos nach bereits eingetragenen Marken suchen kannst. Auch über eine einfache Internetsuche kannst du herausfinden, ob dein gewünschter Markenname bereits von einem anderen Unternehmen genutzt wird.

Bis das Eintragungsverfahren abgeschlossen ist, kann es sieben bis acht Monate dauern. Anschließend musst du noch eine dreimonatige Widerspruchsfrist abwarten – erst dann kannst du sicher sein, dass deine Marke geschützt ist. Ein beschleunigtes Verfahren ist gegen Aufpreis (200 EUR) möglich – dann dauert es längstens sechs Monate.

Einen Markenschutz kann man jederzeit beantragen und auch immer wieder verlängern und ist für fast jede*n Gründer*in sinnvoll.

Dr. Ernest Mitschke

Lies jetzt das komplette Interview* mit Dr. Ernest Mitschke

Patent oder Markenschutz
Was ist wann sinnvoll?

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* Mit freundlicher Genehmigung von SmartBusinessPlan.de, bei denen das Interview erstmals erschien.

Mit freundlicher Genehmigung von SmartBusinessPlan.de, bei denen das Interview erstmals erschien.

Markenanmeldung im Ausland

Möchtest du deine Marke beim EUIPO als Unionsmarke anmelden, musst du über die Website des Amtes einen Antrag ausfüllen – auch das ist online oder in Papierform möglich. Anschließend wird deine Anmeldung geprüft. Auf Antrag führt das EUIPO auch die Recherche nach bereits eingetragenen identischen Marken für dich durch. Dann wird deine Anmeldung noch in alle europäischen Amtssprachen übersetzt und schließlich veröffentlicht. Wieder musst du eine dreimonatige Widerspruchsfrist abwarten. Der Markenschutz ist zehn Jahre lang gültig und kann anschließend verlängert werden.

Um deine Marke international bei der WIPO anzumelden, musst du den Antrag auf internationale Registrierung einer Marke ausfüllen. Diesen kannst du direkt beim DPMA online einreichen – zusammen mit einem Begleitschreiben an das DPMA. Voraussetzung für die internationale Markenanmeldung ist, dass du deine Marke bereits in Deutschland registrieren lassen hast. Wieder werden deine Angaben überprüft, bevor deine Anmeldung veröffentlicht wird. Die Widerspruchsfrist für internationale Marken beträgt allerdings ein ganzes Jahr.

Was kostet die Markenanmeldung?

Wie viel Budget du für den Markenschutz benötigst, ist abhängig davon, für welche Länder und wie viele Waren- und Dienstleistungsklassen du deine Marke anmelden möchtest. Die günstigste Variante ist die Online-Anmeldung für bis zu drei Nizza-Klassen beim DPMA für 290 EUR. Verschickst du den Antrag per Post, zahlst du 300 EUR. Jede weitere Klasse kostet dich 100 EUR. Die Verlängerungsgebühr beträgt 750 EUR für drei sowie 260 EUR für jede weitere Klasse.

Die Anmeldung einer Unionsmarke für eine Klasse kostet 850 EUR bei Online-Beantragung und 1000 EUR per Post. Eine weitere Klasse ist für 50 EUR zu haben, ab der dritten Klasse zahlst du 150 EUR. Die Verlängerung des Markenschutzes nach zehn Jahren kostet genauso viel. Willst du deine Marke international eintragen lassen, zahlst du 180 EUR pro Land. Willst du nachträglich noch weitere Länder zu deiner internationalen Basismarke hinzufügen, zahlst du jeweils 120 EUR.

Du siehst: Die Gesamtkosten einer Markenanmeldung werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Beim DPMA findest du eine vollständige Gebührenauflistung für alle möglichen Fälle. Nicht zu vergessen sind die Anwaltsgebühren, die sich pauschal nicht bemessen lassen, aber die die reinen Anmeldegebühren schnell übersteigen können. Ist dein Budget am Anfang noch nicht so groß, kannst du erst einmal mit dem nationalen Basisschutz beginnen. Später lässt sich der Markenschutz immer noch um zusätzliche Klassen oder Länder erweitern. Starte also ruhig erstmal durch, etabliere dich mit deiner Marke, und wenn du dann wächst und bekannter wirst, kannst du mehr investieren.

Fazit

Markenschutz ist ein komplexes Thema. Du hast aber immer die Möglichkeit, dir Hilfe zu suchen. Unterstützung in Sachen Markenanmeldung findest du zum Beispiel bei den Gründungsberatungen. Außerdem gibt es bei Wirtschaftsförderern, IHKs und Universitäten Fachleute, die dich beraten können. Prüfe anhand unserer Übersicht, wo genau deine Fragen und Unsicherheiten sind. Auf der Gründerplattform kannst du über den Behördenwegweiser Institutionen in deiner Region finden und direkt mit ihnen über den Bereich „Kostenlose Beratung“ in Kontakt treten. Lass dich also von der Komplexität des Themas nicht abschrecken und hol dir lieber eine Profimeinung. 

Dann kannst du abschätzen, ob sich der Aufwand und die Kosten für dich und dein Unternehmen überhaupt lohnen. Wenn du noch ganz am Anfang stehst und noch nicht einmal einen Prototyp deiner Idee entwickelt hast, ist es womöglich zu früh, über einen Markenschutz nachzudenken. Um das herauszufinden, solltest du erstmal einen Proof of Concept durchführen. Bist du dir aber sicher, dass du eine einzigartige Marke erschaffen hast, die auf keinen Fall kopiert werden soll – dann leg los und lasse sie offiziell registrieren!

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bhp