Mitarbeiter­beteiligung

Mitarbeiter*innen am Erfolg des Unternehmens beteiligen

Langfristigen Erfolg erzielen Unternehmen nicht nur dadurch, dass sie Kunden an sich binden, sondern auch dadurch, dass sie ihre Team davon überzeugen, dass sich eine Beschäftigung (dauerhaft) für sie lohnt. Das können sie, indem sie ein tolles Arbeitsumfeld schaffen und angemessene Gehälter zahlen. Oder sie beteiligen ihre Mitarbeiter*innen am Erfolg des eigenen Unternehmens. Das ist vor allem für junge Unternehmen interessant, die in puncto Gehalt mit etablierten Unternehmen kaum mithalten können

In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Modelle von Mitarbeiterbeteiligungen es gibt, welche Form für dich und dein Vorhaben in Frage kommt und welche Rahmenbedingungen in Deutschland vorherrschen. Vorab sei gesagt: Nur ein Teil der hier vorgestellten Modelle hat für Gründer*innen in der Anfangsphase praktische Relevanz. Welche Modelle für dich in Betracht kommen, ist stark davon abhängig, für welche der möglichen Rechtsformen  du dich entscheidest. Um das Thema systematisch zu erläutern, haben wir die Modelle nach ihrer Bedeutung für Gründer*innen gewichtet, aber gleichzeitig versucht, einen vollständigen Überblick zu geben. 

Status quo in Deutschland – eine kurze Übersicht 

Eine geringe Anzahl von Unternehmen bietet Mitarbeiterbeteiligungen an. Das liegt daran, dass die meisten Beteiligungsmodelle auf etablierte, eher größere Unternehmen mit dem Ziel von langfristigen Mitarbeiterbeteiligungen zugeschnitten sind. Aber es gibt auch Modelle, die einfacher ausgestaltet und für kleinere bzw. jüngere Unternehmen interessant sind. 

In Gründungsunternehmen und Startups fehlt es den Mitarbeiter*innen häufig am finanziellen Rückhalt, um sich direkt auf Beteiligungsmodelle einzulassen. Außerdem ist die Gesetzeslage in Deutschland so ausgestaltet, dass sich virtuelle Beteiligungsmodelle mehr lohnen. Dem Staat ist jedoch bewusst, dass Anpassungen vorgenommen werden müssen, damit einheimische Unternehmen im Konkurrenzkampf mit dem Ausland um die besten Talente gestärkt werden. Insbesondere wird die Besteuerungsproblematik der realen Mitarbeiterbeteiligungen kritisiert. Ein erster Schritt zum Lösen dieser Problematik wurde jedoch im Jahr 2021 vollzogen. Denn seitdem ist es kleinen und mittleren Unternehmen, die jünger als zwölf Jahre sind, möglich, die Besteuerung um bis zu zwölf Jahre oder bis zum Zeitpunkt des Austritts des/der Mitarbeitenden aufzuschieben. Außerdem wurde der Steuerfreibetrag von 360 auf 1440 Euro erhöht.

Ziele und Effekte von Mitarbeiterbeteiligungen

Grundsätzlich haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter*innen über Beteiligungen am finanziellen Erfolg teilhaben zu lassen. Und das kann sich für beide Seiten auszahlen: 

Studien belegen, dass Mitarbeiterbeteiligungen die Produktivität der Beschäftigten erhöhen. Dieser Effekt ist für viele Unternehmen hinreichend, um Beteiligungsmodelle als Ergänzung zum Gehalt anzubieten. 

Hinzu kommt der demografische Wandel, der zu einem stetig steigenden Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte führt. Um sowohl junge Talente als auch erfahrene Expert*innen für das eigene Unternehmen zu begeistern, müssen also starke Argumente her. Eines davon wird in einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung gesehen. 

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Alle oder nur einzelne Mitarbeiter*innen beteiligen?

Als Gründer*in und Unternehmer*in ist es dir überlassen, wen du am Erfolg deines Unternehmens beteiligen willst. Grundsätzlich stehen dir unterschiedliche Ansätze offen. 

Du hast die Möglichkeit, Einzelpersonen zu beteiligen, die für dein Unternehmen unverzichtbar sind. So kannst du deutlich machen, wie wichtig sie für dich sind, und stärkst ihre Identifikation mit deinem Unternehmen. 

Eine andere Option wäre, bestimmte Personengruppen zu beteiligen. Zum Beispiel beteiligst du alle Mitarbeiter*innen mit Personalverantwortung oder alle, die seit der Gründung mit an Bord sind. Auch denkbar wäre es, dass du Mitarbeiterbeteiligungen als Art Belohnung integrierst. So könntest du eine Beteiligung an Mitarbeiter*innen vergeben, die lange im Unternehmen sind oder sich in der Hierarchie schnell nach oben gearbeitet haben. 

Es gibt hierbei kein Richtig und kein Falsch. Je nach Situation deines Unternehmens können sich alle Ansätze auszahlen.

Welche Beteiligungsmodelle gibt es?

Du hast unterschiedliche Möglichkeiten, deine Mitarbeiter*innen am Erfolg zu beteiligen. Die Beteiligung kann auf materielle oder immaterielle Weise erfolgen. Immaterielle Beteiligung meint vor allem die Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen wie z. B. der Planung neuer Projekte. Der thematische Schwerpunkt dieses Beitrags liegt jedoch auf den materiellen (Kapital-)Beteiligungsmodellen. Dabei wurden die Modelle danach sortiert, welche für dich als Gründer*in und Jungunternehmer*in besonders interessant sein können. 

Abbildung 1: Aus "Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz - Förderungsgesetz für KMU?"

Abbildung 1: Aus "Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz - Förderungsgesetz für KMU?" Sendel-Müller & Weckes (2010)

Genussrechte

Genussrechte sind reine Vermögensrechte und können unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens ausgegeben werden. Sie können in sogenannten Genussscheinen verbrieft werden. Da sie zwar in verschiedenen Gesetzen erwähnt werden, aber als solche nicht grundlegend gesetzlich geregelt sind, hast du einen recht großen Spielraum bei der Gestaltung der Genussrechtsbedingungen. Dies ist der Grund dafür, dass Genussrechte auch im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen Verbreitung gefunden haben. Die Beteiligung am Gewinn kann weitgehend frei gestaltet werden.

Stille Beteiligung

Mit dem Erwerb einer stillen Beteiligung werden Mitarbeiter*innen zu stillen Gesellschafter*innen des Unternehmens. Die stille Beteiligung kann mit fremd- oder eigenkapitalähnlichem Charakter ausgestaltet werden. Dabei partizipieren stille Gesellschafter*innen grundsätzlich an Gewinn und Verlust der Gesellschaft. Während eine Verlustbeteiligung ausgeschlossen werden kann, ist der Anspruch auf Teilhabe am Gewinn unabdingbar. Bei Ausschluss der Verlustbeteiligung zählt die Kapitaleinlage zum Fremdkapital.

Mitarbeiterguthaben

Das Mitarbeiterguthaben ist eine Sonderform der Mitarbeiterbeteiligung. Anstatt Erfolgsbeteiligungen auszuschütten, wird der auszugebende Betrag in Guthaben umgewandelt und auf ein firmeninternes Guthabenkonto eingezahlt. Diese Einlagen werden entweder fest oder erfolgsabhängig verzinst. So bleibt das Kapital dem Unternehmen bis zum Auszahlungszeitpunkt erhalten.

Mitarbeiterdarlehen

Mitarbeiterdarlehen sind Fremdkapital und eignen sich auch als risikoärmere Ergänzung zu anderen, risikoreicheren Beteiligungsformen. Die beteiligten Mitarbeiter*innen überlassen dem Unternehmen das Beteiligungskapital durch einen Darlehensvertrag, werden dadurch zu Fremdkapitalgeber*innen und zu Gläubiger*innen des Unternehmens. Dies ist die einfachste Form der Kapitalbeteiligung und kann von Unternehmen aller Rechtsformen angewandt werden.

Die folgenden zwei Formen eignen sich eher für Unternehmen, die bereits länger am Markt sind. 

  • GmbH-Anteile zu vergeben ist mit einem Gang zum Notar verbunden, was wiederum für einen hohen finanziellen und administrativen Aufwand sorgt. Außerdem werden Stimmrechte abgegeben, wodurch Entscheidungsprozesse verlangsamt werden können.
  • Belegschaftsaktien können wiederum nur von einer Aktiengesellschaft ausgegeben werden. Eine AG zu gründen ist jedoch in einem frühen Gründungsstadium weniger sinnvoll.

 

Falls du trotzdem wissen möchtest, was es mit diesen beiden Beteiligungsformen auf sich hat, bekommst du im Folgenden deine Antwort.

GmbH-Anteile 

Die Beteiligung der Beschäftigten am Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) macht sie zu stimmberechtigten Gesellschafter*innen. Da eine Übertragung der Geschäftsanteile notariell beurkundet werden muss, ist diese Beteiligungsform für größere Unternehmen, die eine Vielzahl von Mitarbeiter*innen beteiligen wollen, nur schwer praktikabel. Durch die Beteiligung werden Beschäftigte zu Gesellschafter*innen der GmbH mit allen Rechten und Pflichten. In der Insolvenz der Gesellschaft bedeutet das in aller Regel den Totalverlust. Außerdem haben Gesellschafter*innen einer GmbH Mitwirkungs- und Kontrollrechte, insbesondere das Recht auf Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und das Stimmrecht. 

Hier erfährst du mehr zum Thema „GmbH gründen“.

Belegschaftsaktien

Als Form der betrieblichen Kapitalbeteiligung haben Belegschaftsaktien in Deutschland Tradition. Belegschaftsaktien gibt es nur in Aktiengesellschaften. In der Regel erhalten die Mitarbeiter*innen das Angebot von der Gesellschaft, aus dem Bestand der unternehmenseigenen Aktien oder durch Kapitalerhöhung entstandene Belegschaftsaktien zu einem Vorzugskurs „verbilligt“ zu kaufen. Belegschaftsaktien sind Aktien mit allen Rechten und Pflichten, insbesondere dem Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung, dem Stimmrecht und dem Recht auf Dividendenbezug. Sie können als Bonus, Erfolgsbeteiligung oder Sonderleistung – mit Preisnachlass – an Belegschaftsmitglieder ausgegeben werden.

Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung schätzt, dass ca. 1,3 Millionen Mitarbeiter*innen der börsennotierten Unternehmen in Deutschland über Belegschaftsaktien beteiligt sind. 

Hier findest du eine Übersicht der vorgestellten Beteiligungsmodelle:

 MitspracherechtAufwand
GenussrechteNeinHoch
Stille BeteiligungNeinGering
MitarbeiterguthabenNeinGering
MitarbeiterdarlehenNeinGering
BelegschaftsaktieNur StimmrechtHoch
Mitarbeiterbeteiligung an einer GmbHJaHoch

Quellenhinweis: Die Beschreibung der Beteiligungsmodelle haben wir der Broschüre über „Mitarbeiterkapitalbeteiligung – Modelle und Förderwege“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus dem Jahr 2013 entnommen.

Nachteile realer Beteiligungsformen

Viele Formen der realen Mitarbeiterbeteiligungen weisen einen großen Nachteil auf: Dieser liegt in der Besteuerung derartiger Anteile. 

Wenn du an deine Mitarbeiter*innen Firmenanteile ausschüttest, müssen sie diese doppelt versteuern. Einmal zu dem Zeitpunkt der Zuteilung, da sie als Wertzuwachs betrachtet werden, und ein zweites Mal, wenn sie ihre Anteile gewinnbringend verkaufen möchten. Das sorgt wiederum dafür, dass derartige Beteiligungsformen für Mitarbeiter*innen in Deutschland unattraktiv sind. 

Diese Gesetzeslage lässt sich daraus erklären, dass sowohl Gewerkschaften als auch Politiker*innen Mitarbeiterbeteiligungsmodelle lange kritisch gesehen haben. Mitarbeiter*innen würden nämlich das unternehmerische Risiko tragen, ohne dass sie ein Mitspracherecht hätten (zumindest in den meisten Modellen). Außerdem wurde befürchtet, dass (unsichere) Beteiligungsmodelle nach und nach das sichere Gehalt ablösen würden. 

Mehr über die grundlegende Gesetzeslage und das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz auf Seite 21 der Broschüre zur Mitarbeiterbeteiligung des Bundeministeriums für Arbeit und Soziales.

Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung

Die steuerlich unvorteilhafte Lage kann jedoch umgangen werden, indem du deine Mitarbeiter*innen virtuell an deinem Unternehmen beteiligst. Diese Form der virtuellen Beteiligung ist auch als VSOP (Virtual Stock Option Plan) bekannt. Dabei erhalten deine Mitarbeitenden keine realen Unternehmensanteile, sondern virtuelle Anteile, die auch Phantomaktien genannt werden. Sie sind somit rechtlich keine Miteigentümer wie bei realen Beteiligungen. 

Diese virtuelle Beteiligungsform wird in Deutschland unter allen Startups am häufigsten verwendet. Laut einer Studie vom Bundesverband Deutscher Startups greifen ca. 70 Prozent aller Startups, die Beteiligungsprogramme anbieten, auf virtuelle Programme zurück. Im internationalen Vergleich können derartige Programme jedoch nicht mit echten Beteiligungen mithalten.

Das Prinzip dahinter ist simpel: Den Mitarbeiter*innen wird im Falle eines Verkaufs oder zum Zeitpunkt des Börsengangs eine bestimmte Zahl von Anteilen versprochen. Dies sorgt dafür, dass lediglich bei einem Exit Steuern gezahlt werden müssen. Angestellte werden also zum Zeitpunkt eines solchen Ereignisses als „reale*“ Gesellschafter*innen betrachtet, die an der Wertsteigerung des Unternehmens teilhaben. 

Grundsätzlich wird die virtuelle Mitarbeiterbeteiligung aus unterschiedlichen Gründen (zumindest in Deutschland) von Startups bevorzugt: Wie bereits beschrieben, wird die Steuerlast der Mitarbeiter*innen gesenkt. Außerdem wird eine Zersplitterung der Gesellschafterstruktur vermieden. Das ist gut, da zu viele Gesellschafter*innen potenzielle Investoren abschrecken können. Und zuletzt ist die virtuelle Beteiligung als eine vertragliche Zusicherung zu verstehen, die weder notariell beglaubigt noch in das Handelsregister eingetragen werden muss. Damit entfällt ein gewisser Aufwand. 

Jedoch ist die virtuelle Mitarbeiterbeteiligung nicht ohne Tücken, wie Christian Miele, Präsident des Bundesverbands Deutsche Startups, in einem Interview mit der brand eins erklärt:

„Das ist alles andere als einfach. Es geht um sehr komplexe und teure Verträge. Eine virtuelle Beteiligung rechtssicher hinzubekommen ist schwierig. Und am Ende ist es nur ein umständlicher und bürokratischer Workaround, um echte Anteile zu imitieren. Dennoch ist das de facto die einzige Art der Unternehmensbeteiligung, die derzeit für Startups funktioniert.“ 

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Welches Modell passt zu deinem Vorhaben?

Um für dein Unternehmen das geeignete Modell einzuführen, solltest du dir selbst ein paar Fragen stellen. Die Antworten darauf geben dir einen Hinweis darauf, welche Beteiligungsform für dich in Frage kommen könnte. Klar ist, dass jedes Beteiligungsprogramm einen organisatorischen Aufwand erfordert. Die Größe des Aufwands ist abhängig vom jeweiligen Modell. 

  • Wer wird am Unternehmen beteiligt?

Wie bereits beschrieben können einzelne Personen, Personengruppen oder die ganze Belegschaft am Unternehmen beteiligt werden.

  • Von wem kommt das Kapital?

Entweder stellen die Mitarbeiter*innen deinem Unternehmen Kapital zur Verfügung, um beteiligt zu werden, oder das Unternehmen stellt z. B. Anteile zur Verfügung, während beteiligte Mitarbeiter*innen im Gegenzug geringere Gehälter in Kauf nehmen. 

  • Welche Rechte sollen Mitarbeiter*innen erhalten und welche Risiken tragen sie?

Einige Beteiligungsmodelle sorgen dafür, dass deine Mitarbeiter*innen Mitsprache bei unternehmerischen Entscheidungen haben. Sie werden dann z. B. als Gesellschafter*innen betrachtet. Im Gegenzug tragen sie aber auch einen Teil des Risikos, falls dein Vorhaben scheitert. 

  • Wie werden die Anteile verzinst und ausgeschüttet?

Als Gründer*in kannst du entscheiden, ob Anteile variabel (abhängig vom Erfolg) oder fest verzinst werden.

Fazit – Mitarbeiterbeteiligung immer sinnvoll?

Grundsätzlich ist das Konzept der Mitarbeiterbeteiligung ein wirksames Instrument, um Talente gewinnen und halten zu können. Hast du ein junges Unternehmen, das schon gut läuft, und ein Team um dich herum, das du langfristig binden möchtest, können Beteiligungsmodelle für dich interessant sein. Das richtige Modell auszuwählen und zu implementieren wird aber ein wenig Zeit und Kraft in Anspruch nehmen. Da die Gesetzeslage bezüglich der Beteiligungsmodelle jedoch eher auf größere, etablierte Unternehmen ausgelegt ist, empfehlen wir primär Gründer*innen von schnell wachsenden Startups mit hohem Bedarf, Talente zu binden, und einem skalierbaren Geschäftsmodell, sich mit den oben genannten Modellvarianten auseinanderzusetzen. Dafür empfehlen wir die Broschüre „Mitarbeiterkapitalbeteiligung – Modelle und Förderwege“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Wenn dir wichtig ist, deine Mitarbeiter*innen schon in der Anfangsphase deiner Gründung am Gewinn zu beteiligen, dann fang doch erst mal damit an und verteile auf die Köpfe im Unternehmen anteilig einen Teil des Gewinns. Das musst du gar nicht juristisch festlegen, sondern kannst quasi nach Kassenlage gegen Ende des Jahres entscheiden. In jedem Fall förderst du dadurch die Loyalität deiner Beschäftigten, ohne komplizierte Beteiligungsverträge ausgestalten zu müssen.

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bhp