Reisegewerbe anmelden: Mobil und flexibel Geld verdienen

Wenn du ein Reisegewerbe gründest, hat das mit der Eröffnung eines Reisebüros oder eines Hotels nichts zu tun. Der Begriff bezieht sich nicht auf eine Branche, sondern auf die Art und Weise, wie eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird. 

Typische Beispiele für ein Reisegewerbe sind Straßenhändler auf Wochen- und Flohmärkten, der Wanderzirkus oder „fliegende Händler“, die von Tür zu Tür ziehen, um ihre Ware feilzubieten.

Definition: Was ist ein Reisegewerbe?

In der Gewerbeordnung wird beschrieben, was genau ein Reisegewerbe ist. Demnach handelt es sich um eine selbstständige Tätigkeit, die 

  • ohne eine feste Niederlassung oder außerhalb der eigenen Niederlassung
  • und ohne vorherige Bestellung

ausgeübt wird. Einfach gesagt: Beim stationären Gewerbe stellt die Kundschaft den Kontakt zu dir her, beim Reisegewerbe kommst du zu deinen Kund*innen, und zwar ohne, dass diese dich vorher einbestellt hätten. 

Im Grunde sind alle Tätigkeiten, die im stationären Gewerbe ausgeübt werden, auch als Reisegewerbe denkbar (zu den Ausnahmen kommen wir später). Sowohl der Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen als auch das Metier der Unterhaltung (Zirkusse, Achterbahnen, Karussells) können unter die Definition Reisegewerbe fallen, wenn sie die beiden oben genannten Kriterien erfüllen.

In der Praxis ist nicht immer klar ersichtlich, ob es sich bei einem Gewerbe um ein stehendes Gewerbe oder um ein Reisegewerbe handelt – zumal die Übergänge fließend sind. Falls du unsicher bist, ob deine Geschäftsidee überhaupt unter das Reisegewerbe fällt, erkundige dich am besten direkt bei der zuständigen Behörde in deiner Gemeinde oder bei der IHK. 

Voraussetzungen: Reisegewerbe anmelden

Wie bei einer normalen Gründung auch, musst du auch dein Reisegewerbe bei den Behörden anmelden. Allerdings brauchst du in diesem Fall eine besondere Erlaubnis: die Reisegewerbekarte (im Volksmund auch Reisegewerbeschein genannt). Die beantragst du in der Gemeinde, in der du lebst. Sie ist in ganz Deutschland gültig und erlaubt es dir, bundesweit deinen Geschäften nachzugehen. 

Während im Allgemeinen die Gewerbeanmeldung in Deutschland sehr einfach ist – es genügt, die Behörden darüber zu informieren, wann du welches Gewerbe aufnimmst–, ist es beim Reisegewerbe ein wenig komplizierter. Du musst eine ganze Reihe von Unterlagen vorlegen, um deine Reisegewerbekarte zu bekommen:

  • Personalausweis bzw. amtliches Ausweisdokument 
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Finanzamt
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Handelsregister, sofern das Gewerbe dort eingetragen ist
  • Bei Lebensmitteln: Nachweis über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz („Gesundheitszeugnis“)
  • Foto
  • Ggf. Aufenthaltsgenehmigung

Warum das alles? Bei einem Reisegewerbe können die Behörden im Vergleich zu einem stehenden Gewerbe mit einer festen Niederlassung nicht so gut kontrollieren, ob alles ordnungsgemäß abläuft, und die Gewerbetreibenden sind nicht so leicht zur Rechenschaft zu ziehen. Deshalb sind die Hürden zur Aufnahme eines Reisegewerbes höher, als bei einer „normalen“ Gewerbeanmeldung. 

Die Gebühren für die Reisegewerbekarte sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und hängen auch von der Art deines Reisegewerbes ab. Wenn du erst einmal ausprobieren möchtest, ob deine Geschäftsidee überhaupt funktioniert, ist es ratsam, eine befristete Reisegewerbekarte zu beantragen, da du dafür weniger Gebühren zahlen musst. 

Die Reisegewerbekarte solltest du immer dabei haben und sie den Behörden auf Verlangen vorzeigen. Denk dran, dass du unter Umständen auch für dein Zelt, deinen Imbisswagen oder deinen Stand eine offizielle Genehmigung brauchst. 

Sobald du die Erlaubnis hast, dein Reisegewerbe auszuüben, werden das zuständige Finanzamt, die IHK sowie weitere Stellen, die von deiner Gewerbeanmeldung berührt sein können, informiert. Alle Reisegewerbetreibenden sind Gewerbesteuerpflichtig und werden automatisch Mitglied in der IHK

Ausnahmen: Gründen ohne Reisegewerbekarte

Es gibt einige Tätigkeiten im Reisegewerbe, für die du keine Reisegewerbekarte beantragen musst. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du deine Waren oder Dienstleistungen zwar mobil, aber ausschließlich in deiner Heimatgemeinde vertreibst, solange diese nicht mehr als 10.000 Seelen zählt. Auch wenn du land- und forstwirtschaftliche Produkte, die du selbst gewonnen hast, auf Märkten im ganzen Land vertreiben möchtest, also etwa selbstgeimkerten Honig oder Äpfel aus eigener Ernte, bist du davon befreit. Das Gleiche gilt für Milch oder Milcherzeugnisse (nach §4 des Milch- und Margarinegesetzes – ja, so etwas gibt es wirklich) und kurioserweise ebenso für Bücher und andere Druckerzeugnisse. Auch der Verkauf von bzw. die Beratung zu Versicherungsprodukten und Bausparverträgen ist in den meisten Fällen möglich, ohne einen Reisegewerbeschein beantragen zu müssen. 

Möchtest du Obst und Gemüse oder andere Waren auf dem Wochenmarkt vertreiben, fällt diese Tätigkeit ebenfalls in der Regel nicht unter das Reisegewerbe, solange du jede Woche dieselben Märkte besuchst. 

Marktstände

Verbote und Vorschriften im Reisegewerbe

Die Gewerbeordnung schließt einige Tätigkeiten für das Reisegewerbe aus. So ist es zum Beispiel untersagt, Gift oder gifthaltige Waren zu vertreiben. Auch bestimmte orthopädische und medizinische Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte) dürfen nicht im Reisegewerbe vertrieben werden. Ebenso wenig sind der Ver- und Ankauf von Edelmetallen, Edelsteinen oder Perlen, der Verkauf von Wertpapieren und Lotterielosen sowie die kostenpflichtige Vermittlung von Darlehen erlaubt. 

Die Gewerbeordnung regelt überdies, in welcher Form du für dein mobiles Unternehmen Werbung machen darfst. Im Reisegewerbe unterliegt die Werbung einigen Beschränkungen, die sich daraus ergeben, dass du deine Leistungen laut Gewerbeordnung „ohne vorherige Bestellung“ an die Frau oder an den Mann bringen musst. Ein Auftrag muss im Reisegewerbe also immer auf Initiative des/der Gewerbetreibenden zustande kommen. An einem Beispiel lässt sich verdeutlichen, was erlaubt ist und was nicht: Ein Plakat mit der Aufschrift: „Ihr reisender Friseur Müller kommt – vereinbaren Sie noch heute einen Termin!“ (und darunter steht deine Telefonnummer) geht nicht. „Ihr reisender Friseur Müller kommt morgen von 10 bis 18 Uhr“ wäre erlaubt.

Deine Werbung darf also niemals dazu verleiten, dich anzurufen. Erlaubt sind nur allgemeine Imagewerbung sowie Plakate oder Handzettel, die deinen Besuch ankündigen. Allerdings dürfen auch darauf – abgesehen von der Anschrift – keine Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) stehen. 

Wenn du deine Verkaufsstelle auf öffentlichen Plätzen aufstellen möchtest, darfst du nicht vergessen, bei der Gemeinde die Erlaubnis für die Sondernutzung des öffentlichen Raumes zu beantragen. Dafür wird in der Regel eine Gebühr fällig. Bei Privatgrundstücken ist selbstverständlich die Genehmigung des Eigentümers erforderlich.

Für einige Reisegewerbe im Schaustellergewerbe ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme gesetzlich vorgeschrieben. Diese Vorschrift gilt zum Beispiel für Fahrgeschäfte, bei denen Personen befördert bzw. bewegt werden (z.B. Achterbahnen), für Zirkusse, Schießgeschäfte und Reitbetriebe. 

Businessplan

Wie bei jeder Gründung solltest du deinen Schritt in die Selbstständigkeit gut vorbereiten. Dafür eignet sich ein Businessplan. Er ist die beste Grundlage, um die wirtschaftliche Machbarkeit, die Kosten und den Kapitalbedarf deines Vorhabens abzuschätzen.

In deinem Businessplan beschreibst du, was genau du vorhast und wen du mit deinem Angebot begeistern möchtest (Angebot, Zielgruppe und Kundennutzen). Du untersuchst den Wettbewerb und gibst einen Überblick über das Marktgeschehen: Wie groß ist der Markt? Ist es ein wachsender, ein schrumpfender oder ein stagnierender Markt? Wer tummelt sich dort bereits (Wettbewerber, Kundengruppen, Lieferanten etc.)? Beachte dabei, dass du in vielen Fällen sowohl mit anderen Reisenden in Konkurrenz trittst als auch mit den ortsansässigen Betrieben deines Gewerbes.

Versuche in deinem Businessplan herauszuarbeiten, was das Besondere an deinem Angebot ist. Alles dreht sich um die Frage: Warum sollten sich die Menschen ausgerechnet für dich bzw. für dein Angebot entscheiden? 

Aus deiner Marktanalyse leitest du deine Ziele und deine Strategie an. Du legst fest, wie viel Umsatz du realistischer Weise machen kannst und mit welchen Marketingmitteln du deine Umsatzziele erreichen möchtest. Denk daran, dass deine Werbung bestimmten Einschränkungen unterliegt.

Eine wichtige Rolle im Businessplan spielen die Zahlen in deinem mobilen Unternehmen: Welche Preise setzt du an und mit welchen Einnahmen rechnest du? Welche laufenden Kosten entstehen? Wie viel Geld brauchst du, um mit deinem Unternehmen zu starten, aber auch, um die ersten Wochen und Monate zu überbrücken, in denen die Einnahmen vielleicht noch nicht ausreichen, um deine betrieblichen und privaten Kosten zu decken? 

Diese und weitere Fragen beantwortest du in deinem Businessplan. Er ist in erster Linie für dich eine Entscheidungshilfe und eine Art „Anleitung“ für die Inbetriebnahme deines Geschäfts. Aber er dient auch dazu, eventuelle Geldgeber davon zu überzeugen, dich mit ihrem Geld zu unterstützen. Denn falls dein Eigenkapital nicht ausreicht, um die Anfangsinvestitionen zu tätigen und die Anlaufphase zu überbrücken, bist du auf Fremdkapital angewiesen. Eine der gängigsten Finanzierungsformen sind Bankkredite, häufig ergänzt durch öffentliche Förderkredite oder -zuschüsse. Du kannst dir aber auch Geld von Freunden oder der Familie leihen, dir Geschäftspartner*innen suchen oder einen zahlungskräftigen Investor überzeugen, der für sein Geld einen Anteil am Gewinn sehen möchte. 

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Kosten

Da dem Reisegewerbe sehr unterschiedliche Geschäftsmodelle zugeordnet werden – vom riesigen Zirkus bis zum kleinen Bauchladen – ist es schlicht nicht möglich, die Kosten pauschal zu beziffern. Allerdings können wir ein paar Dinge nennen, für die du (eventuell) Geld ausgeben musst.

  • Fahrzeug(e): Anschaffungs- oder Leasingkosten
  • Reisekosten (Benzin oder Bahntickets)
  • Übernachtungskosten
  • Wartung
  • Werbung
  • Wareneinkauf
  • Werkzeug, technisches Equipment
  • Versicherungen: Kfz, Krankenversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung etc.
  • Personal
  • Kranken- und Altersvorsorge
  • Stand- oder Sondernutzungsgebühren

Schreibe alles auf, was du für den Start in deine Selbstständigkeit benötigst und recherchiere anschließend die Preise. Dann rechnest du alles zusammen und vergleichst die Summe mit deinen Ersparnissen. Plane sicherheitshalber auch einen ausreichenden Puffer für Unvorhergesehenes ein. Falls dein Eigenkapital nicht ausreichen sollte ist es Zeit, sich mithilfe deines Businessplans um eine Finanzierung zu kümmern.

Handwerk im Reisegewerbe

Eine Besonderheit stellt das Reisegewerbe im Handwerk dar. Denn während insgesamt die bürokratischen Hürden bei der Anmeldung eines Reisegewerbes eher höher sind, als bei der Anmeldung eines stehenden Gewerbes, gibt es in diesem Fall eine entscheidende Erleichterung: Für Handwerksberufe gilt im Reisegewerbe keine Meisterpflicht. 

Viele traditionelle Reisegewerbe sind dem Handwerk zuzuordnen. Denken wir nur an die Kesselflicker-, die Scherenschleifer- oder die Zimmermannszunft. Aber auch, wenn du einen mobilen Friseurservice planst, bei dem du zu deiner Kundschaft nach Hause kommst, kann es sich um ein Reisegewerbe handeln, das du – anders als einen stationären Salon – ohne Meisterbrief gründen darfst. 

Wie du dir denken kannst, wird in der Handwerksszene die Befreiung des Reisegewerbes von der Meisterpflicht kritisch gesehen. Viele ortsansässige Handwerksbetriebe sehen sich dadurch benachteiligt und beobachten sehr genau, ob ihre reisende Konkurrenz sich auch an die Spielregeln hält. Um zu vermeiden, dass dir eines Tages eine Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale ins Haus flattert, solltest du dich strikt an die Vorgaben halten: kein vorheriger Auftrag, keine Werbung mit Telefonnummern. 

Dementsprechend muss auch deine Website so gestaltet sein, dass klar ersichtlich ist, dass du ein Reisegewerbe betreibst und nicht auf vorherige Bestellung arbeitest. Keinesfalls darf der Eindruck entstehen, dass du ein meisterpflichtiges stehendes Gewerbe betreibst. 

Fazit: Die Vor- und Nachteile des Reisegewerbes

Der große Vorteil, ein Reisegewerbe anzumelden, liegt in der Mobilität und Flexibilität. Mit einem Reisegewerbe kannst du deine Waren oder Dienstleistungen immer dort anbieten, wo sie gebraucht werden. Sobald du die Nachfrage in einem Gebiet gedeckt hast, ziehst du einfach weiter – auf zu neuen Kundengruppen! Wenn du dich zum Beispiel mit leckerem, gesunden Street Food selbstständig machen möchtest, in deiner Stadt aber der Bedarf schon mehr als gedeckt ist, kann ein Food Truck, mit dem du durch die Lande fährst, die Lösung sein.

Gerade im mobilen Service kann der entscheidende Unterschied liegen, mit dem du dich von der Konkurrenz abhebst. Der mobile Friseursalon, der zu den Menschen nachhause oder ins Pflegeheim kommt, ist dafür ein gutes Beispiel. Und für alle, die eine handwerkliche Ausbildung absolviert haben, bietet das Reisegewerbe zudem die Chance, sich auch ohne Meisterbrief in ihrem Beruf selbstständig zu machen. 

Ein weiteres Plus liegt darin, dass du dir die Kosten für eine teure Immobilie sparen kannst. Wer im stehenden Gewerbe von seiner Kundschaft gesehen werden will, kommt nicht darum herum, in möglichst guter Lage ein Geschäft zu mieten oder zu kaufen. Dir reichen hingegen eine mobile Verkaufsstelle oder auch schon ein Rollkoffer mit deinem Handwerkszeug, um deine Zielgruppe zu erreichen. Das gilt natürlich nur, solange du nicht von einer Achterbahn oder einem Zirkus träumst. Dann gehen die Investitionen schnell in die Millionen.

Außerdem hat das Leben auf Reisen seinen besonderen Reiz. Langeweile und Routine haben keine Chance, wenn du jeden Tag neue Orte entdecken und andere Menschen kennenlernen kannst. Umgekehrt kann genau darin auch ein Nachteil zu sehen sein. Denn das „Vagabundenleben“ hat auch seine Schattenseiten: Es ist schwer, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und feste Beziehungen aufzubauen, wenn man ständig unterwegs ist. Deshalb solltest du bei der Planung deiner Selbstständigkeit auch daran denken, dass sich deine Bedürfnisse ändern können. Vielleicht ist es heute dein Traum, frei und ungebunden durch das Land zu ziehen – aber was ist, wenn du morgen eine Familie gründen möchtest? 

Ein weiterer Nachteil im Reisegewerbe kann darin gesehen werden, dass du recht viel Zeit für Organisations- und Reisetätigkeiten einkalkulieren musst, in der du kein Geld verdienst. Vor allem, wenn es mit der Reisegewerbekarte nicht getan ist und du noch weitere Genehmigungen (zum Beispiel Sondernutzungsgenehmigungen) benötigst, musst du deine Touren sorgfältig planen und hast viel mit Behörden und Ämtern zu tun. 

Hinzu kommt, dass du zwar die Kosten für ein Büro oder Lager sparen kannst, du aber dafür einen höheren Fahrzeugverschleiß und Kosten für die Reparaturen und Instandhaltung hast.

Allen Vorteilen stehen also immer auch Nachteile gegenüber, und deine Aufgabe ist es, sorgfältig abzuwägen, welche Form der Selbstständigkeit die Richtige für dich ist. Möglicherweise ist die Gründung eines Reisegewerbes auch nur der erste Schritt, um deine Geschäftsidee zu testen, jede Menge Erfahrungen zu sammeln und dir einen Namen zu machen – und später sesshaft zu werden und ein Ladengeschäft, ein Restaurant oder eine Werkstatt zu eröffnen.

Egal, wofür du dich entscheidest: Mit ein bisschen Planung und einem soliden Überblick über die Zahlen in deinem Unternehmen hast du beste Aussichten auf ein selbstbestimmtes und auskömmliches Unternehmerleben!

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bhp