Beispiel-Businessplan

Skillsmith Outplacement

Angebot

Unsere Produkte (Maßnahmen und Dienstleistungen) sind Beratungs- und Coachingleistungen für Arbeitgeber und deren Arbeitnehmer, welche wir als Einzel- oder Gesamtpakete mit optionalen Erweiterungsmodulen anbieten.

Als Anbieter von Outplacement unterstützen wir von Entlassungen betroffene Arbeitnehmer, häufig im Auftrag des Arbeitgebers, bei einem möglichst reibungslosen Wechsel hin zu einer neuen Erwerbstätigkeit. Hierbei wird unser Angebot in Dauer und Umfang flexibel den Bedürfnissen der Kunden angepasst (s. Abschnitt "Leistungen"). Wichtig ist allerdings, dass wir eine sinnvolle Mindestdauer nicht unterschreiten. Nur somit können wir einen nachhaltigen Erfolg des Coachings erzielen. Dies wird unser Hauptgeschäftsfeld sein.

Eines unserer Alleinstellungsmerkmale ist der modulare Aufbau unserer Coachinginhalte. Dank dieser Flexibilität können wir unsere Maßnahmen inhaltlich und didaktisch auf die individuellen Bedürfnisse jedes Teilnehmers (siehe Kapitel 3.1. Kunde) zuschneiden. Genau dies ist einer der Hauptkritikpunkte an den größten Anbietern. Deren Corporate-Programme bieten kaum Adaptionsmöglichkeiten für die individuellen Bedürfnisse der Klienten. 

Nach einer erfolgreichen Anlaufphase wird das Angebotsportfolio um Transfergesellschaften erweitert. Diese sind inhaltlich weitestgehend deckungsgleich mit Outplacement, unterliegen jedoch rechtlich anderen Rahmenbedingungen. 

Vorab eine kurze Begriffsdefinition:

Outplacement

Die Begriffe Outplacement (engl.) bzw. Außenvermittlung bezeichnen eine von Unternehmen finanzierte Dienstleistung für ausscheidende Mitarbeiter, die als professionelle Hilfe zur beruflichen Neuorientierung angeboten wird, bis hin zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages oder einer Existenzgründung.

(https://de.wikipedia.org/wiki/Outplacement, Stand 06.08.2020)

Während des Outplacements bleibt der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Kündigungsfrist in einem Angestelltenverhältnis bei seinem bisherigen Arbeitgeber.

Transfergesellschaft

Die Transfergesellschaft ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das (indirekt) in § 111 SGB III (bis 31. März 2012: § 216b SGB III a.F.) definiert ist. Transfergesellschaften verfolgen den Zweck, konkret von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeitern eines Betriebes im Rahmen einer maximal zwölfmonatigen Beschäftigung neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Sie haben ausschließlich das Ziel, die betreuten Beschäftigten so schnell wie möglich wieder in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Der Wechsel in eine Transfergesellschaft ist für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten freiwillig. Transfergesellschaften werden über ein gesetzlich definiertes Verfahren in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit installiert.

(https://de.wikipedia.org/wiki/Transfergesellschaft, Stand 06.08.2020)

Teamorientierter Wissenstransfer

Wissenstransfer (in unserer Anwendung: intraorganisationaler Wissenstransfer) bezeichnet die erfolgreiche Übertragung von Prozessen, Verantwortlichkeiten und Key Account Informationen von einer Persona auf eine andere Persona. Der Aspekt der Teamorientierung bereitet das Team optimal auf die Aufnahme des Wissens vor. 

Folgende Leistungen zählen zu unserem Angebot:

1. Erstberatung über mögliche Outplacement-Maßnahmen und ggf. Fördermöglichkeiten (mit Arbeitgeber oder ggf. Arbeitnehmer)

  1. Rechtliche Rahmenbedingungen
  2. Fördermöglichkeiten über die Agentur für Arbeit
  3. Gemeinsames Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit
  4. Optionaler teamorientierter Wissenstransfer

 

2. Trennungsgespräch (mit Arbeitgeber und ggf. Arbeitnehmer)

  1. Vorbereitung des Arbeitgebers zur selbständigen Durchführung
  2. Vorbereitung des Arbeitgebers und gemeinsame Durchführung
  3. Vorbereitung des Arbeitgebers und Durchführung der Trennungsgespräche ohne weitere Beteiligung des Arbeitgebers durch uns

 

3. Teamorientierter Wissenstransfer (mit Arbeitgeber)

  1. Abfragen von Prozessen, Verantwortlichkeiten und Key Account Informationen des Arbeitnehmers
  2. Analyse des Teams und der sinnvollen Aufgabenübertragung
  3. Übertragen von Prozessen, Verantwortlichkeiten und Key Account Informationen des Arbeitnehmers auf neue Verantwortliche

 

4. Persönliche Standortbestimmung (Profiling – nach Vorgaben der Agentur für Arbeit – mit Arbeitnehmer)

  1. Abholung des Kandidaten in der Situation
  2. Klärung der Stärken und Schwächen
  3. Klärung der Ziele und Wünsche
  4. Potenzialanalyse

 

5. Zieldefinition (mit Arbeitnehmer)

  1. Berücksichtigung der Stärken und Kenntnisse
  2. Berücksichtigung der Wünsche
  3. Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation

 

6. Strategiefestlegung und Selbstpräsentation (mit Arbeitnehmer)

  1. Erstellung eines Suchprofils
  2. Erstellung und Optimierung von Bewerbungsunterlagen und Social Media Profilen
  3. Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche

 

7. Nachhalten (mit Arbeitnehmer)

  1. Mirroring
  2. Entscheidungshilfe
  3. Kontrolle und ggf. Anpassung der bisherigen Strategie

Die oben genannten Angebote verstehen sich modular, d.h. einzelne Schritte können im Umfang variieren oder ganz wegfallen.

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