Gewerbe anmelden: Das musst du wissen
Die Gründung eines eigenen Unternehmens benötigt nicht nur Mut und eine gute Idee, sondern bedarf auch einer durchdachten Planung und Organisation. Einer der wichtigsten Schritte in der Gründungsphase ist die Gewerbeanmeldung: Denn nur, wer sein Gewerbe ordnungsgemäß anmeldet, darf dieses auch rechtmäßig betreiben. Dabei ist die Gewerbeanmeldung, je nach gewählter Branche, an bestimmte Voraussetzungen und Auflagen gebunden und bringt zudem auch einen nicht unerheblichen administrativen Aufwand mit sich. Doch was ist ein Gewerbe, wer darf überhaupt ein Gewerbe anmelden, wie funktioniert eine Gewerbeanmeldung, kann man das Gewerbe online anmelden und welche Besonderheiten gilt es zu beachten?
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Wer muss ein Gewerbe anmelden und wie verhält es sich mit der Gewerbesteuer?
Prinzipiell gilt, dass jeder, der dauerhaft, eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung eine Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht ausübt, ein Gewerbe anmelden muss. Ein Gewerbe ist demnach damit verbunden, dass du selbstständig und nicht weisungsgebunden arbeitest und Rechnungen für deine Dienstleistung oder dein Produkt stellst. In diesem Fall musst du vor Aufnahme deiner Tätigkeit einen Gewerbeschein beantragen.
Zudem bist du in diesem Fall auch gewerbesteuerpflichtig, sofern dein Umsatz, auch Gewerbeertrag genannt, die Freibetragsgrenze übersteigt. Der Freibetrag liegt laut Gewerbesteuergesetz derzeit bei 24.500 EUR jährlich. Wenn du in einem Jahr also weniger als diesen Betrag erwirtschaftest, musst du keine Gewerbesteuer zahlen.
Tipp: Welche Unterschiede es zwischen einer GmbH und einer AG und zwischen Einzelunternehmen und Personengesellschaften bei der Steuer gibt und wie du den Steuersatz berechnest, erklären wir dir in unserem Artikel über die Gewerbesteuer.
Welche Ausnahmeregelungen gibt es?
Nicht alle Personen, auf die diese Definition zutrifft, müssen automatisch ein Gewerbe anmelden. Freiberufler*innen, wie beispielsweise Künstler*innen, Journalist*innen, Rechtsanwält*innen oder Ärzt*innen müssen keinen Gewerbeschein beantragen. Zudem sind auch all jene Personen von der Beantragungspflicht befreit, die einen Betrieb führen, der der Urproduktion zuzuordnen ist. Zu dieser erweiterten Ausnahmeregelung zählen Landwirt*innen, aber auch Personen, die Garten- und Weinanbau, Fischzucht oder Forstwirtschaft betreiben.
Achtung, es gibt auch Mischformen und manche freiberuflichen Tätigkeiten können dennoch von der Gewerbepflicht betroffen sein. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise ein*e freiberufliche*r Architekt*in nebenbei noch Immobilien verkauft. Dann muss er diese Tätigkeit beim Gewerbeamt melden und buchhalterisch trennen. Dies ist ebenso der Fall, wenn ein*e Augenärzt*in in ihrer Praxis Kontaktlinsen verkauft, da es sich dabei um eine anzeigepflichtige gewerbliche Tätigkeit handelt.
Erlaubnispflichtige und genehmigungspflichtige Tätigkeiten
Welche Tätigkeiten erlaubnis- und genehmigungspflichtig sind, steht in der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis wird in der Regel durch die zuständige Behörde deiner Gemeinde erteilt - oft ist das das Ordnungsamt. Nach § 29 der Gewerbeordnung ist beispielsweise die Eröffnung eines Reisegewerbes oder die Tätigkeit eines/einer Versicherungsberater*in erlaubnispflichtig. Genehmigungspflichtig ist unter anderem die Anmeldung für die Arzneimittelherstellung oder die Eröffnung eines Rundfunksenders. Auch bei der Anmeldung einer Fahrschule, eines Taxiunternehmens , einer Gaststätte oder eines ambulanten Pflegedienstes sind spezielle behördliche Genehmigungen erforderlich, die du vorweisen musst. Da diese recht unterschiedlich sind, lohnt es sich, sich frühzeitig mit dem Ordnungsamt in Verbindung zu setzen.
Besonderheiten bei der Gewerbeanmeldung – als EU Bürger*in oder als Drittstaaten Bürger*in ein Gewerbe anmelden
Um einen Gewerbeschein zu beantragen, musst du volljährig und geschäftsfähig sein. Je nach Art des Gewerbes musst du zudem eine bestimmte Befähigung oder Konzession nachweisen. So benötigst du beispielsweise für den Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation, um deine Handwerksrolle bei der Handwerkskammer eintragen zu lassen. Zusätzlich müssen alle Bürger*innen, die von außerhalb der EU kommen, eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorweisen, in der keine einschränkenden Auflagen enthalten sind. Personen aus EU- und EWR-Ländern sowie der Schweiz können sich ohne Einschränkungen in Deutschland selbstständig machen und sind insofern deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt.
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Was passiert, wenn ich keinen Gewerbeschein beantrage?
Wenn du selbstständig und gewinnorientiert ein Gewerbe betreibst, deinen Gewerbeschein jedoch nicht fristgerecht beantragst, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Die verpasste Gewerbeanmeldung kann eine Bußgeldforderung in Höhe von mehreren Tausend EUR nach sich ziehen. Zudem musst du auch mit einer Steuernachzahlung rechnen, die sich je nach erzieltem Umsatz ebenfalls auf eine nicht unerhebliche Summe belaufen kann.
Welche Kosten sind mit einer Gewerbeanmeldung verbunden?
Die Kosten für einen Gewerbeschein sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegen in der Regel zwischen 20 und 60 EUR, wobei du mit zusätzlichen Kosten rechnen musst, wenn du eine Zweitschrift benötigst. Weitere Kosten, die auf dich zukommen können, sind Gebühren für die Ausstellung von Nachweisen, die du für die Genehmigung benötigst. Dies können zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister sein, die jeweils 13 EUR kosten. Die Beantragung des Gewerbes dauert in der Regel 4 Wochen. Eine Abmeldung deines Gewerbes ist erfreulicherweise jedoch mit keinerlei Kosten verbunden.
Manche Behörden bieten mittlerweile außerdem die Möglichkeit an, das Gewerbe online anzumelden. Die Kosten dieser sogenannten eMeldung sind identisch mit der persönlichen Anmeldung und du erhältst die Unterlagen nach einigen Tagen per Post.
Prinzipiell gilt, dass jeder, der dauerhaft, eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung eine Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht ausübt, ein Gewerbe anmelden muss.
Die sechs wichtigsten Schritte bei der Gewerbeanmeldung
Damit du dein Gewerbe ausüben kannst, musst du vor Beginn deiner Tätigkeit den Gewerbeschein beantragen. Dabei kann die Gewerbeanmeldung online, persönlich oder schriftlich über den Postweg erfolgen, je nach Bundesland und Stadt. Nach der eigentlichen Anmeldung müssen jedoch noch weitere Schritte absolviert werden, beispielsweise die steuerliche Erfassung beim Finanzamt. Damit du nicht den Überblick verlierst und auch kein Formular vergisst, haben wir dir die wichtigsten Schritte nachstehend kurz zusammengefasst.
Die Adresse deines zuständigen Gewerbeamtes findest du hier. Gib einfach deine Postleitzahl ein:
Schritt 1: Die Dokumente vorbereiten
Bevor du die Gewerbeanmeldung vornimmst, solltest du alle notwendigen Unterlagen sammeln. Dabei musst du bei der Anmeldung nicht nur deinen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung mitbringen, sondern auch den Gesellschaftsvertrag oder notwendige Befähigungsnachweise. Je nach Branche und danach, ob es sich um eine erlaubnis- oder genehmigungspflichtige Tätigkeit handelt, musst du überdies andere Dokumente, wie deinen Meisterbrief, ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Gesundheitszeugnis vorlegen. Welche Dokumente du für deine Branche benötigst, findest du auf den Webseiten des Gewerbe- und Ordnungsamts oder auch auf der Plattform der Industrie- und Handelskammer. Um online ein Gewerbe anzumelden, benötigst du dieselben Dokumente, jedoch kannst du sie in Form einer elektronischen Kopie einreichen. Außerdem kannst du die Funktionen des neuen Personalausweises nutzen, um dich online auszuweisen.
Schritt 2: Mit (online) Anmeldeformular Antrag stellen
Die eigentliche Gewerbeanmeldung kann entweder persönlich, schriftlich auf postalischem Weg oder auch online erfolgen. Ob eine Gewerbeanmeldung über das Internet für dich möglich ist, hängt vom zuständigen Gewerbe- und Ordnungsamt ab. Besonders große Städte wie Berlin bieten diesen Service an, um Gründer*innen den mühsamen Weg zum Amt zu ersparen. Außerdem gibt es keine Wartezeiten, eine bargeldlose Zahlung ist möglich und du bist unabhängig von den Öffnungszeiten. Wenn du berufstätig bist und nebenberuflich gründen möchtest, kannst du auch nach Feierabend oder am Wochenende ganz bequem von zu Hause aus dein Gewerbe online anmelden.
Der persönliche Besuch hat jedoch auch Vorteile. Du musst für die Gewerbeanmeldung ein Formular ausfüllen, in dem notwendige Angaben über dich und dein Unternehmen zu tätigen sind. Erscheinst du persönlich im Amt, kann dir ein/e Sachbearbeiter*in beim Ausfüllen des Formulars helfen und dich gegebenenfalls auf mögliche Fehler aufmerksam machen.
In diesem Prozess musst du nur noch die notwendigen Dokumente vorlegen und die Gebühr bezahlen. Bei der Online-Gewerbeanmeldung lädst du die Dateien hoch und kannst auch gleich online bezahlen. Dein Antrag wird dann auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft, ferner wird auch die Legalität deiner Dienstleistung festgestellt. Sind alle Daten in Ordnung, wird dein Antrag genehmigt. Zudem werden deine Informationen automatisch an weitere Stellen wie das Finanzamt, die IHK oder HWK weitergeleitet.
Schritt 3: Finanzamt-Fragebogen ausfüllen
Nachdem du einen Gewerbeschein dein Eigen nennst, übermittelst du dem für dich zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats nach Neugründung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dies muss digital über ELSTER geschehen. In diesem Fragebogen musst du Angaben über deine erwarteten Erlöse machen. Je nachdem, wie hoch deine prognostizierten Erlöse sind, bekommst du entweder eine Steuernummer oder eine Umsatzsteuer-ID (USt-ID). Die Steuernummer gilt für all jene Unternehmen, die unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung fallen und so von der Umsatzsteuer befreit sind.
Die Steuernummer kann auf allen Rechnungen innerhalb Deutschlands verwendet werden, wobei du als Kleinunternehmer*in keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausweisen darfst. Möchtest du deine Dienstleistungen jedoch innerhalb der EU verkaufen, so benötigst du in der Regel eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese kannst du als Kleinunternehmer*in ebenfalls beantragen, falls dein Unternehmen EU-weit Geschäfte tätigen will.
Seit November 2024 gibt es die Wirtschafts-Identifikationsnummer. Diese bundesweit einheitliche Nummer dient zur eindeutigen Identifizierung in Steuer- und Verwaltungsangelegenheiten. Sie begleitet dein Unternehmen so lange, bis du es abmeldest. Du erhältst sie automatisch nach deiner Gewerbeanmeldung, du brauchst sie nicht extra zu beantragen.
Schritt 4: Erfassungsbogen der IHK oder HWK ausfüllen
Als Gewerbetreibende*r ist die Mitgliedschaft entweder bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) für dich verpflichtend. Daher bekommst du auch von der IHK oder HWK einen steuerlichen Erfassungsbogen, welcher nicht nur Angaben über dich und dein Unternehmen erfordert, sondern auch Prognosen über deine voraussichtlichen Einkünfte. Da viele Gründer*innen aufgrund ihres geringen Gewinns von den Mitgliedsbeiträgen der IHK bzw. HWK befreit sind, solltest du die Angaben immer korrekt und so genau wie möglich machen.
Schritt 5: Kontakt aufnehmen mit der Berufsgenossenschaft
Je nach Branche ist eine bestimmte Berufsgenossenschaft für dich zuständig. Diese Genossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und kümmern sich um Aspekte der Arbeitsgesundheit. Zusätzlich nehmen sie auch eine Beratungs- und Informationspflicht wahr und sind deine Ansprechpartner, wenn es um die Arbeitssicherheit geht. In der Regel versendet das Gewerbeamt nach der Gewerbeanmeldung automatisch eine Meldung an die zuständige Genossenschaft. Sicherheitshalber kannst du diese jedoch auch proaktiv selbst kontaktieren, da du innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung um Aufnahme bei deiner Berufsgenossenschaft ansuchen musst.
Schritt 6: Optionale Amtswege
Je nach gewählter Branche und Größe deines Unternehmens können noch optionale Anmeldungen notwendig werden. Beschäftigst du beispielsweise Mitarbeiter*innen, so musst du bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen. Diese Nummer ist notwendig, damit du deine Beschäftigten bei der Krankenkasse und bei der Sozialversicherung anmelden kannst.
Zusätzlich kann es notwendig sein, dass du dein Gewerbe bei der Handwerksrolle eintragen lassen musst. Diese Pflicht gilt für alle zulassungspflichtigen Handwerksbetriebe. Eine Zulassungspflicht besteht für gewöhnlich immer dann, wenn der Betrieb des Unternehmens eine Meisterprüfung in einem fachlich-technischen Handwerk erfordert.
Online-Gewerbeanmeldung: Besonderheiten
Wenn du dein Gewerbe online anmeldest, kannst du am Ende der Anmeldung einen Anmeldungsbeleg ausdrucken. Eine Kopie davon musst du in den meisten Fällen unterschrieben an die Behörde senden, damit deine Gewerbeanmeldung rechtskräftig wird. Zudem solltest du im Impressum überprüfen, ob es sich tatsächlich um eine offizielle Behördenseite handelt, bei der du dein Gewerbe anmeldest – es gibt nämlich leider immer ein paar schwarze Schafe, die Fake-Seiten erstellten.
Gewerbe um- oder abmelden
Eine Gewerbeummeldung ist bei einer Verlegung des Betriebes, der Zweigniederlassung oder der Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes notwendig und kostet circa 20 EUR. Falls du eine andere Ware oder Leistung verkaufen oder den Namen des Unternehmens ändern möchtest, ist eine Ummeldung ebenso notwendig, wie bei einer Umfirmierungen, Veränderungen in der Geschäftsführung bei den im Handelsregister eingetragenen Firmen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie des/der Geschäftsführer*in. Dabei fallen keine Gebühren an. Die Gewerbeabmeldung ist zudem kostenfrei und kann einfach über ein Formular eingereicht werden.
Fazit
Die Gewerbeanmeldung ist der offizielle Startschuss in dein Leben als Unternehmer*in und einer der wichtigsten Meilensteine in der Gründungsphase. Dabei ist die Gewerbeanmeldung gar nicht so schwierig, sofern du die aufgezeigten Schritte nacheinander abarbeitest. Solltest du während der turbulenten Gründungszeit dennoch einen Schritt vergessen, dann melde dich ganz einfach so schnell wie möglich bei der zuständigen Stelle. In der Regel ist eine gut begründete Nachmeldung kein Problem, sofern die gesetzlichen Fristen nicht maßgeblich überschritten wurden. Viel Erfolg!