GmbH gründen: So geht’s

Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Alternative für Gründer*innen

Du trägst dich mit dem Gedanken an ein eigenes Unternehmen und möchtest eine GmbH gründen? Viele Gründer*innen wissen gar nicht, wie einfach und vorteilhaft eine GmbH-Gründung ist. Dabei ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gerade für junge Unternehmen und Startups optimal geeignet. Der Weg dorthin ist zwar aufwendiger, als bei der GbR-Gründung, aber einfacher, als du vielleicht denkst - wir zeigen ihn dir Schritt für Schritt. Vorab solltest du dich aber auch über die Kosten und das notwendige Stammkapital informieren. Bist du gut vorbereitet und hältst alle rechtlichen Vorschriften ein, dann steht der erfolgreichen Gründung einer GmbH nichts mehr im Wege.

Definition: Was ist eine GmbH?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, ist eine Rechtsform der Kapitalgesellschaft. Du kannst sie mit anderen zusammen oder allein als Ein-Personen-GmbH gründen. Es gibt viele triftige Gründe, warum zahlreiche Unternehmer*innen die GmbH anderen Rechtsformen gegenüber bevorzugen. Einer davon steckt schon im Namen: die beschränkte Haftung. Als Gesellschafter*in einer GmbH haftest du ausschließlich mit deinem Gesellschaftsvermögen, nicht mit deinem Privatvermögen. So hast du ein deutlich geringeres und besser kalkulierbares Risiko. Auch der Gründungsvorgang und die vertragsrechtlichen Vorschriften sind bei einer GmbH vergleichsweise unkompliziert.

Eine klassische GmbH besteht meist aus mehreren Gesellschafter*innen, die gemeinsam ein Unternehmen gründen und dann als juristische Person agieren. Dazu benötigen sie ein Mindeststammkapital von 25.000 EUR. 

Die GmbH setzt sich aus folgenden Organen zusammen:

  • Die Geschäftsführung wird bei der Gründung im Gesellschaftsvertrag festgelegt bzw. später von der Gesellschafterversammlung berufen.
  • Die Gesellschafterversammlung ist das oberste beschließende Organ einer GmbH und kümmert sich um alle Belange, die nicht in den Aufgabenbereich der Geschäftsführung fallen.
  • Der Aufsichtsrat dient der Überwachung der GmbH und ist verpflichtend einzuführen, wenn sie mehr als 500 Beschäftigte hat.

Gründung einer Ein-Personen-GmbH ohne Mitgesellschafter*innen

Auch wenn das G in GmbH für „Gesellschaft“ steht, bedeutet das nicht zwingend, dass du dein neues Unternehmen mit anderen Gesellschafter*innen zusammen an den Start bringen musst. Du hast auch die Möglichkeit, eine Ein-Personen-GmbH zu gründen. Dann wirst du zugleich alleinige*r Gesellschafter*in und Geschäftsführer*in. Auch als Einzelperson benötigst du inzwischen ein Stammkapital von mindestens 25.000 EUR. Kannst du das nicht leisten, solltest du vielleicht eher eine UG gründen – für sie benötigst du nur einen Euro Startkapital. Hast du später die 25.000 EUR zusammen, kannst du deine UG in eine GmbH umwandeln lassen. Bist du dir unsicher, welche Rechtsform die richtige für dich ist, schau dir unseren Rechtsform-Finder an oder hole dir Unterstützung durch eine Gründungsberatung.

Sonderformen

Neben der klassischen GmbH und der Ein-Personen-GmbH gibt es noch einige weitere Sonderformen, die je nach Vorhaben auch für dich in Frage kommen können:

  • gGmbH: Wenn du mit deiner Gründungsidee einen gemeinnützigen Zweck verfolgst, kannst du eine gGmbH gründen – also eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
  • Mini-GmbH: Hierbei handelt es sich um nichts anderes als eine UG (Unternehmergesellschaft - haftungsbeschränkt) – sie bietet Gründer*innen, die noch keine 25.000 EUR Startkapital vorweisen können, eine Alternative.
  • GmbH & Co. KG: Diese Rechtsform kannst du wählen, wenn du eine KG gründen und dennoch nicht mit deinem Privatvermögen haften willst.

Eine weitere Form der GmbH, die du aber nicht direkt gründen kannst, ist die Keine-Person-GmbH. Sie entsteht, wenn kein*e Gesellschafter*innen mehr übrig sind, beispielsweise, weil alle Gesellschafter*innen verstorben oder ausgeschieden sind und ihre Anteile vererbt bzw. der GmbH vermacht haben. Dann gehen die jeweiligen Anteile auf die GmbH über und es kann sein, dass diese vorübergehend ohne Gesellschafter*innen weiterexistiert.

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Für wen ist die Gründung einer GmbH geeignet?

Die GmbH ist eine Form der Kapitalgesellschaft – die beliebteste, um genau zu sein. Der Vorteil einer Kapitalgesellschaft besteht darin, dass du leichter Investor*innen gewinnen und beteiligen kannst. Außerdem haftest du in der Regel nicht mit deinem Privatvermögen. Nur die GmbH als juristische Person ist haftbar. Dafür benötigst du jedoch ein Startkapital von mindestens 25.000 EUR und hast sowohl bei der Gründung als auch mit der doppelten Buchführung einen größeren bürokratischen Aufwand als bei einer Personengesellschaft wie etwa der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Hier solltest du also gut abwägen.

Vor allem größere und mittlere Unternehmen sowie Gewerbetreibende entscheiden sich häufig für die GmbH als Rechtsform. Sie steht jedoch ebenso Freiberufler*innen oder Einzelpersonen zur Wahl. Die Zahl der Gründungsmitglieder ist nicht festgelegt. 

Vor- und Nachteile einer GmbH

Wie alle Rechtsformen hat auch die GmbH ihre Vor- und Nachteile. In dieser Übersicht stellen wir sie einander gegenüber:

Vorteile

  • beschränkte Haftung lediglich mit dem Gesellschaftsvermögen – das Privatvermögen bleibt unberührt
  • für viele Unternehmensarten möglich – egal, ob Gewerbetreibende oder Freiberufler*innen
  • keine Mindest- oder Maximalanzahl an Gesellschafter*innen
  • sinnvoll, wenn Investor*innen eingebunden werden sollen
  • Gesellschafter*innen können im eigenen Unternehmen angestellt werden
  • unkomplizierter Wechsel der Gesellschafter*innen möglich
  • günstigere Körperschaftsteuer statt Einkommensteuer

Nachteile

  • Startkapital von mindestens 25.000 EUR erforderlich
  • hoher bürokratischer Aufwand bei Gründung und Buchhaltung
  • Vermögen der Gesellschafter*innen und der Gesellschaft müssen klar getrennt werden (es sind keine Privatentnahmen möglich)
  • notarielle Beurkundung und Eintrag ins Handelsregister sind vorgeschrieben – sowohl bei der Gründung als auch beim Abtreten von Anteilen
  • Banken vergeben Kredite lieber an Personengesellschaften und fordern bei einer GmbH eine persönliche Bürgschaft – hier greift die Haftungsbeschränkung nicht 
  • Hohe Kosten und lange Dauer bei Auflösung der GmbH 

GmbH gründen Schritt für Schritt

Eine GmbH zu gründen ist zugegebenermaßen nicht ganz unkompliziert. Doch mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung bekommst du das hin! Damit später im Notariat und bei der Bank alles glattgeht, ist eine gute Vorbereitung das A und O. Je besser du dich informierst, desto entspannter kannst du wichtige Punkte wie den Firmennamen, den Gesellschaftsvertrag oder den Eintrag ins Handelsregister angehen.

1. Firmennamen finden

Bei der Namensgebung für deine GmbH musst du zunächst gründlich recherchieren (z. B. in Branchenbüchern und im Internet) und einen Firmennamen finden, der noch nirgendwo im zentralen Unternehmensregister aufgeführt ist. Prüfe auch, ob der Name nicht bereits geschützt ist und du mit seiner Verwendung Markenrechte verletzen würdest. Außerdem solltest du schauen, ob die Domain mit deinem Firmennamen noch frei ist.

Im letzten Schritt lässt du deinen Wunschnamen für die GmbH von der IHK oder der Handwerkskammer überprüfen. Das alles kostet ein wenig Zeit und Mühe, lohnt sich allerdings im Nachhinein. Du minderst so in jedem Fall das Risiko, den GmbH-Namen nachträglich ändern zu müssen, weil schon ein anderes Unternehmen darauf offiziell eingetragen ist. Die Namensfindung ist also sehr wichtig, damit von Anfang an alles richtig abläuft und du später nicht enttäuscht bist, dass du deinen Lieblingsnamen doch nicht verwenden kannst.

Sind all diese Punkte geklärt, dann bist du mit deinen Mitgründer*innen noch keine GmbH, sondern zunächst einmal eine GbR. Achtung: In dieser Phase haftest du (bzw. ihr) noch mit dem Privatvermögen und solltest bei Geschäften keine allzu großen Risiken eingehen.

2. Anteile aufteilen

Wenn du mit einer oder mehreren Personen zusammen gründest, müsst ihr euch auch mit der Frage beschäftigen, wer welchen Anteil an der Gesellschaft bekommt. Bei der Entscheidung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle – beispielsweise, wer von euch die Geschäftsführung übernimmt und wie viel Zeit und Know-how ihr jeweils in das Unternehmen investiert. Manchmal ist eine Aufteilung in gleiche Teile sinnvoll. Aber es kann auch sein, dass eine*r von euch mehr oder weniger Verantwortung übernehmen möchte. Das könnt ihr durch die Verteilung der Anteile anerkennen.

3. Genehmigungspflicht prüfen

Im nächsten Schritt überprüfst du, ob die GmbH genehmigungspflichtig ist. Das trifft nicht auf alle zu und ist abhängig vom Gegenstand deines Unternehmens. Du kannst dazu die Gewerbeordnung zu Rate ziehen oder im Einzelfall beim Bauamt, bei der Handwerkskammer oder beim Gesundheitsamt recherchieren oder nachfragen. Dabei solltest du beachten: Im Prinzip ist die Eintragung einer GmbH nicht von einer Genehmigung durch eine Behörde abhängig, wenn du alle Unterlagen beisammen hast. Allerdings kann es bei bestimmten Unternehmensgegenständen sein, dass die Behörden nachträglich eine Genehmigung verlangen. Mit unserem Behördenwegweiser findest du schnell die richtigen Adressen in deiner Region. Immer wenn der Staat der Überzeugung ist, dass der Gegenstand eines Unternehmens besonders schutzbedürftig ist oder eine bestimmte Qualifikation erfordert, solltest du von vornherein eine Genehmigung ins Auge fassen.

Die Palette der Unternehmensgegenstände, die eine Genehmigung bei der GmbH-Gründung erfordern, ist allerdings überschaubar. Zu ihnen zählen zum Beispiel Apotheken und Altenheime ebenso wie Gaststätten und Spielhallen, eine Fahrschule oder eine Steuer- und Rechtsberatung. In jedem Fall solltest du dich vorher absichern und kundig machen.

4. Stammkapital festlegen

Mindestens 25.000 EUR Startkapital benötigst du für die Gründung deiner GmbH. Aber es kann natürlich auch mehr sein! Überlegt euch, wer wie viel Kapital aufbringen kann – auch davon hängt die Verteilung der Anteile ab. Mindestens zur Hälfte müsst ihr euer Stammkapital später auf euer Gesellschaftskonto einzahlen. Aber auch Sacheinlagen sind möglich – also zum Beispiel Wertgegenstände, Patente usw. Wichtig ist, dass du den Wert dieser Sachgegenstände so genau wie möglich bestimmst. Das erfordert noch einmal etwas mehr Aufwand und Recherche – das solltest du berücksichtigen, wenn du dich für eine Sacheinlage entscheidest.

5. Gesellschaftsvertrag durch Notarbüro oder Mustervertrag

Der nächste Schritt bei der Gründung einer GmbH ist die Aufsetzung des Gesellschaftsvertrags. Vom Zeitaufwand und von den Kosten her fährst du am günstigsten mit einem sogenannten Mustervertrag. Für größere GmbHs mit mehr als drei Gesellschafter*innen lässt du den Vertrag von einem Notarbüro aufsetzen. 

Mit dem ausgefüllten Mustervertrag kannst du allein ins Notariat gehen. Bei einem individuellen Gesellschaftsvertrag müssen sämtliche Gesellschafter*innen sowie die Geschäftsführung im Notarbüro erscheinen. Dort wird geprüft, ob alle erforderlichen Angaben korrekt sind. Dazu zählen: 

  • Vor- und Zuname der Gesellschafter*innen
  • persönliche Daten der Geschäftsführung
  • Sitz der Gesellschaft
  • Geschäftsgegenstand 
  • Höhe des Stammkapitals

Hat das Notarbüro nichts zu beanstanden, beurkundet es noch nicht die endgültige GmbH, sondern eine GmbH in Gründung oder Vor-GmbH. Wie beim Vorläufer GbR in der allerersten Phase deiner Gründung haftest du bis auf weiteres auch hier noch persönlich mit deinem Privatvermögen. Das gilt auch für deine Mitgesellschafter*innen.

Übrigens: Die Möglichkeit einer vereinfachten GmbH-Gründung per Musterprotokoll hat der Gesetzgeber 2008 mit § 2 Absatz 1a des GmbH-Gesetzes eingeführt, um Gründer*innen in der Startphase entgegenzukommen. Wollen mehr als drei Gesellschafter*innen eine GmbH gründen und/oder übersteigt das Stammkapital 25.000 EUR, müsst ihr immer den Weg über einen individuellen Gesellschaftsvertrag beim Notariat gehen.

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6. Geschäftskonto eröffnen und GmbH im Handelsregister eintragen lassen

Sind alle Punkte für eine GmbH in Gründung beim Notariat abgehakt, geht es zur Bank, um ein  Geschäftskonto zu eröffnen und das vereinbarte Stammkapital darauf einzuzahlen. Anschließend kommt wieder das Notarbüro ins Spiel und meldet deine neue GmbH in Gründung nach Vorlage des Einzahlungsbelegs zum Eintrag in das Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht an. Die Anmeldung wird heute zeitgemäß elektronisch abgewickelt. 

Jetzt musst du deine GmbH in Gründung nur noch beim zuständigen Gewerbeamt sowie beim Finanzamt anmelden. Wenn alle Gebühren pünktlich bezahlt sind und sonst keine Einwände vorliegen, kannst du innerhalb einer Arbeitswoche die bis dahin lautende GmbH in Gründung als vollwertige GmbH eintragen lassen. Dein Vorteil: Ab diesem Zeitpunkt haftest du als Gesellschafter*in nicht mehr mit deinem Privatvermögen, sondern offiziell nur noch mit dem Gesellschaftsvermögen.

NEU: GmbH online gründen

Die GmbH-Gründung ist seit dem 1. August 2022 noch schneller, einfacher und vor allem digitaler geworden. Denn Gründer*innen können nun ihre GmbH vollständig digital per Online-Notartermin gründen. Möglich macht dies das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), welches das Durchführen vieler notarieller Verfahren im Gesellschaftsrecht komplett digital zulässt – so auch die Gründung einer GmbH und UG (haftungsbeschränkt). Endlich musst du zur notariellen Beurkundung nicht mehr persönlich bei einem/einer Notar*in erscheinen! Und auch die Anmeldungen beim Handels- und Genossenschaftsregister sind inzwischen online möglich. 

Bei der Online-Gründung wird der Notartermin als Online-Videokonferenz abgehalten. Nachdem eine elektronische Urkunde erstellt und erläutert worden ist, wird diese von den Gründer*innen elektronisch unterschrieben. Wichtig: Momentan sind online lediglich Bargründungen möglich – sprich das benötigte Stammkapital von 25.000 EUR muss in bar bzw. als Überweisung in die GmbH eingezahlt werden. Seit August 2023 sind auch Sachgründungen möglich. Außerdem können einstimmige Gesellschafterbeschlüsse wie Satzungsänderungen oder Kapitalmaßnahmen bei einer GmbH online beurkundet werden. Auch Vereinsregisteranmeldungen sind seit August digital möglich.

Auf der Seite der Bundesnotarkammer (Notar.de) findest du weitere Informationen und kannst dort auch direkt das Online-Verfahren für deine GmbH-Gründung starten.  

Exkurs: Die GmbH in Gründung

Ist der Gesellschaftsvertrag notariell beglaubigt aber noch nicht im Handelsregister eingetragen, agiert deine Firma als „GmbH i. G.“. Die Abkürzung steht für „in Gründung“. So kannst du auch schon vor dem Handelsregistereintrag loslegen und Geschäfte abwickeln. Außerdem hast du die Möglichkeit, als GmbH i. G. zu agieren, bis du das Mindeststammkapital von 25.000 Euro zusammen hast. 

Eine GmbH i. G. ist bereits teilweise rechtsfähig (etwa im Bereich Firmen- und Grundbuchrecht) sowie insolvenzfähig und haftbar. Allerdings ist die Haftung noch nicht beschränkt, also haften alle Gesellschafter*innen auch mit ihrem Privatvermögen. Als GmbH i. G. bist du bereits dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen, auf das alle Gesellschafter*innen schnellstmöglich ihre Stammeinlage einzahlen. Erst dann kann deine Unternehmung ins Handelsregister eingetragen werden. Solange sich deine GmbH noch in Gründung befindet, musst du dies auch nach außen kenntlich machen. Dein Firmenname bekommt also zunächst den Zusatz „GmbH i. G.“. Das „i. G.“ darfst du erst weglassen, wenn der Handelsregistereintrag durch ist.

In manchen Fällen wird die Eintragung ins Handelsregister jedoch abgelehnt. Mögliche Gründe dafür sind:

  • ein irreführender oder bereits verwendeter Firmenname – das Unternehmen ist nicht klar unterscheid- oder kennzeichenbar
  • ein zu ungenau definierter Unternehmensgegenstand
  • fehlende Beschriftung des Firmenbriefkastens

Wird deine GmbH i. G. nicht ins Handelsregister aufgenommen, haften die Gesellschafter*innen für alle Verluste, die noch übrigbleiben, wenn das Stammkapital verbraucht ist. Es kommt allerdings nur selten vor, dass das Stammkapital dafür nicht ausreicht.

GmbH gründen: Die Kosten

Um eine GmbH zu gründen, benötigst du natürlich erst einmal ein Mindeststammkapital von 25.000 EUR. Außerdem musst du die Notariatskosten, die Gewerbeanmeldung sowie den Handelsregistereintrag bezahlen. Letzterer kostet dich 150 EUR mit Bar- und 240 EUR mit Sacheinlagen. Ein Gewerbe anzumelden kostet meist nur 20 bis 60 EUR. Die Notariatskosten variieren um etwa 800 EUR. Insgesamt musst du also mit Gründungskosten um die 1000 EUR zusätzlich zum Stammkapital rechnen.

Eine bestehende GmbH kaufen

Dir fehlt die Zeit oder die Muße, eine GmbH zu gründen, du möchtest aber dennoch mit dieser Rechtsform starten? Dann hast du die Möglichkeit, eine bestehende GmbH zu kaufen, eine sogenannte Vorratsgesellschaft. Es sind bereits alle Formalitäten erledigt – du musst dich lediglich mit der Agentur, die die Vorratsgesellschaft anbietet, auseinandersetzen und zahlst eine Gebühr. Mehr dazu erfährst du in unserem ausführlichen Artikel über die Vorratsgesellschaft.

GmbH oder GbR – was ist besser?

Nicht immer muss es eine GmbH sein. Manchmal genügt es auch, es bei einer GbR zu belassen. Eine GbR zählt zu den Personengesellschaften. Sie entsteht im Grunde automatisch, sobald sich zwei oder mehr Personen mit einem gemeinsamen Ziel zusammentun. Es bedarf dafür keines schriftlichen Vertrags und keiner notariellen Beglaubigung (auch wenn ein wasserdichter Gesellschaftsvertrag in jedem Fall zu empfehlen ist, um späteren Ärger zu vermeiden). 

Die Vorteile einer GbR gegenüber einer GmbH: Ihre Gründung ist weniger aufwendig, es entstehen keine Gerichts- oder Notarkosten, die Gründer*innen müssen kein Stammkapital aufbringen und sie ist steuerlich einfacher zu handhaben als die GmbH. Dafür haften die Gesellschafter*innen persönlich, und zwar unter Umständen auch für die Verfehlungen der anderen. Hinzu kommt, dass eine GmbH im Geschäftsverkehr, vor allem auf internationaler Bühne, ein höheres Ansehen genießt: Aufgrund der Kapitalaufbringung, der notariellen Beurkundung und der Eintragung im Handelsregister wird sie im Allgemeinen als verbindlicher wahrgenommen. 

Der Preis dafür liegt in einem höheren Verwaltungsaufwand, sowohl bei der Gründung selbst als auch später im laufenden Betrieb. Bei der GmbH ist jährlich eine Bilanz aufzustellen, bei der GbR ist das erst ab einem bestimmten Umsatz und Gewinn erforderlich. 

Übrigens: Den Vorteil der Haftungsbeschränkung einer GmbH gegenüber einer GbR solltest du nicht überbewerten: Möchtest du mit deiner Gesellschaft zum Beispiel einen Bankkredit oder Förderkredit aufnehmen, wird der Geldgeber mit hoher Wahrscheinlichkeit von dir verlangen, persönlich für die Rückzahlung zu haften.

Ob eine GmbH oder eine GbR nun für dich die bessere Wahl ist, lässt sich pauschal leider nicht beantworten. Das hängt unter anderem davon ab, wie risikobehaftet dein Vorhaben ist und wie sehr du von dem höheren Ansehen einer GmbH profitieren würdest. Aber auch die Frage, wie viel Geld du für deine Gründung brauchst und wo es herkommen soll, ist zu beachten: Privatkapital (von Investor*innen oder Geschäftspartner*innen) lässt sich eher in eine GmbH-Struktur einbinden, Kredite sind auch als GbR gut einzuwerben. 

Vielleicht ist es eine gute Idee, niedrigschwellig mit einer GbR zu starten und diese später, wenn du dich mit deinem Unternehmen am Markt etabliert hast und in deine neue Rolle als Unternehmer*in hineingewachsen bist, in eine GmbH umzuwandeln. Das ist auf jeden Fall besser als vor lauter Angst vor der Bürokratie einer GmbH-Gründung den Schritt in die Selbstständigkeit gar nicht erst zu wagen. 

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GmbH gründen ohne deutschen Wohnsitz

Auf die Vorteile einer GmbH-Gründung musst du auch dann nicht verzichten, wenn dein Wohnsitz nicht in Deutschland ist oder du vorhast, in den nächsten Jahren ins Ausland zu gehen. Es spricht nichts dagegen, dass du nicht in Deutschland lebst.
Lediglich der Satzungssitz muss in Deutschland sein, und du benötigst eine deutsche Geschäftsanschrift. Diese kann auch die Adresse eines Büroserviceanbieters oder einer dritten Person sein. Wichtig dabei ist, dass an diese Adresse Post zugestellt werden kann. Diese Anschrift muss also nicht die deiner Betriebsstätte sein.

Wie löse ich meine GmbH auf?

Möchtest du deine GmbH auflösen, ist dazu ein Beschluss der Gesellschafter*innen erforderlich, außer es ist im Gesellschaftsvertrag etwas anderes festgelegt. Dabei müssen mindestens drei Viertel der an der Gesellschafterversammlung Beteiligten für die Auflösung stimmen. Außerdem kann die GmbH durch ein gerichtliches Urteil aufgelöst werden oder wenn du Insolvenz anmelden musst. Insolvente Unternehmen müssen den Zusatz „GmbH i. In.“ (in Insolvenz) führen und ihre Situation so nach außen hin kennzeichnen.

Hast du dich aus freien Stücken dazu entschieden, die GmbH aufzulösen, musst du dies wiederum im Handelsregister eintragen lassen. Außerdem sind die Gesellschafter*innen dazu verpflichtet, die GmbH abzuwickeln und zu liquidieren. Während dieser Phase muss das Kürzel „GmbH i. L.“ (in Liquidation) hinter den Firmennamen stehen. Aufgabe der Gesellschafter*innen ist es nun, laufende Geschäfte zu beenden und das Vermögen der GmbH in Geld umzuwandeln. Dieses wird nach Ablauf eines Sperrjahres auf die Gesellschafter*innen verteilt. Die Auflösung der GmbH müsst ihr euren Gläubiger*innen bekannt machen. Zudem müsst ihr vor der Liquidierung eine Eröffnungsbilanz und am Ende eine Schlussbilanz erstellen. Anschließend kann die GmbH gelöscht werden. Ihr müsst jedoch alle Unterlagen und Bilanzbücher noch zehn Jahre lang aufbewahren, um eure Nachweispflicht erfüllen zu können.

Eine andere Möglichkeit ist es, die GmbH nicht aufzulösen, sondern sie als Mantelgesellschaft zu verkaufen. Wie das aus Käufersicht abläuft, liest du im Artikel zu Vorratsgesellschaft unter Mantelgesellschaft.

Fazit

Eine GmbH ist aus vielerlei Gründen attraktiv. Dennoch solltest du dir auch über mögliche Nachteile klar werden. So kommst du um das Mindestkapital von 25.000 EUR nicht herum. Bei Buchführung und Bilanzlegung, die du veröffentlichen musst, hast du strenge Vorschriften zu beachten, und auch die Abwicklung der Gründungsformalitäten ist langwieriger als bei anderen Rechtsformen. Außerdem musst du dein privates Vermögen und das der GmbH strikt voneinander trennen – auch wenn es finanziell einmal eng wird. Dieser letzte Nachteil hat natürlich auch Vorteile – du verschmilzt nicht mit deiner Firma, sondern ihr seid zwei getrennte juristische Personen. 

Weitere Vorteile liegen auf der Hand, wenn du eine GmbH gründen willst: Du haftest nach der Eintragung ins Handelsregister auch bei wirtschaftlichen Problemen deines Unternehmens nicht mit deinem Privatvermögen – allerdings wird die Bank beim Kredit eine persönliche Haftung fordern – und die Körperschaftsteuer ist in der Regel für Gründer*innen wesentlich günstiger als die Einkommensteuer bei einer Personengesellschaft. Zudem hast du bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages viele Freiräume, was dir jede Menge Spielraum bei der Verwirklichung deiner Gründungsträume bietet. Es sprechen also viele Argumente für die GmbH-Gründung. Vor allem, wenn du deine Unternehmensidee vorher ausreichend getestet hast und dir sicher bist, dass sich der Aufwand lohnt.

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