Welche Rechtsform soll dein Unternehmen haben? Bei dieser Frage spielen eine Menge Faktoren eine Rolle. Etwa die Höhe des Startkapitals, das du aufbringen kannst, oder die Anzahl der Leute, mit denen du gründest. Auch die Haftungsrisiken, die mit deiner Geschäftsidee verbunden ist, solltest du berücksichtigen.
Gängige Rechtformen in Deutschland sind zum Beispiel das Einzelunternehmen, die GbR oder die GmbH. Sie alle sind mit Vor- und Nachteilen verbunden. Welche das sind und wie du die passende Rechtsform für dein Unternehmen findest, erfährst du in diesem Ratgeber.
Was ist eine Rechtsform?
Die Rechtsform gibt den rechtlichen Rahmen vor, innerhalb dessen ein Unternehmen tätig wird. Sie hat neben juristischen auch persönliche, steuerliche und finanzielle Folgen. Von der Rechtsform hängt zum Beispiel ab, ob und wie viel Eigenkapital du bei der Gründung aufbringen musst, welche Buchführungspflichten du zu erfüllen hast und wie die Kreditwürdigkeit deines Unternehmens von Banken und anderen Geldgebern eingeschätzt wird.
Warum braucht ein Unternehmen eine Rechtsform?
Ein Unternehmen ohne Rechtsform kann es nicht geben. Sobald du deine Gründung offiziell machst und dein Unternehmen anmeldest, musst du dich für eine der möglichen Varianten entscheiden. Wenn du keine Angaben zur Rechtsform machst, gehen die Behörden davon aus, dass es sich bei deiner Firma um ein Einzelunternehmen bzw. eine GbR (bei Teamgründungen) handelt.
Nicht alle Rechtsformen stehen allen Berufen offen. So haben Gewerbetreibende andere Möglichkeiten als Freiberufler*innen.
Welche Rechtsformen gibt es?
Fast alle Rechtsformen lassen sich in die Kategorien Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften einsortieren.
Das Einzelunternehmen ist die mit Abstand häufigste Rechtsform in Deutschland. Über zwei Millionen Betriebe gehören in diese Kategorie (s. Tab. 1).
Einzelunternehmen:
- eingetragenen Kaufleute
- Kleingewerbetreibenden
- Freiberufler*innen
Personengesellschaften
- GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- OHG - Offene Handelsgesellschaft
- PartG - die Partnergesellschaft
- KG - Kommanditgesellschaft
Kapitalgesellschaften:
- GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- UG - die Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt
- AG - Aktiengesellschaft
Gemeinschaftliche Gründungen können auch die Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft (eG) in Erwägung ziehen (in Tab. 1 unter „Sonstige“).
Rechtsform | Anzahl |
Einzelunternehmen | 2.146.043 |
Kapitalgesellschaften | 736.279 |
Personengesellschaften | 395.415 |
Sonstige | 205.954 |
Tab. 1: Die Verteilung der Rechtsformen in Deutschland 2018
(Quelle: eigene Darstellung nach Daten von Statista)

Hörempfehlung: Im Ideencouch Podcast #40 geht Jan Evers mit dem Rechtsanwalt Jascha Allyene unterschiedliche Rechtsformen durch und zeigt auf, was aus rechtlicher Sicht für dich als Gründer*in zu beachten ist. UG, GbR, GmbH, eingetragene Kaufleute - hier steckt viel Input drin! Was deutlich wird: Die Wahl der Rechtsform hat viel mit Branchenimage und Haftung zu tun.
Häufige Missverständnisse
Im Zusammenhang mit der Rechtsform gibt es viele Missverständnisse. Die Kategorie „freiberuflich“ wird z. B. gerne für eine Rechtsform gehalten, obwohl es sich dabei um einen Begriff aus dem Steuergesetz handelt. Als freiberuflich gelten alle sogenannten Katalogberufe, also alle Berufe, die im Steuergesetz zu den Freien Berufen gezählt werden. Sie sind gegenüber den Gewerbetreibenden in einigen Punkten privilegiert (welche das sind und wie du erfolgreich als Freiberufler*in durchstartest, erfährst du in unserem Artikel „Freiberufler*in werden“.
Ähnlich verhält es sich mit der Bezeichnung „Kleinunternehmer“, die ebenfalls keine Rechtsform, sondern eine Kategorie aus dem Steuerrecht ist. Einzelunternehmen, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten, können von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Dann werden sie von der Umsatzsteuer befreit und haben weniger Papierkram – gerade für den Einstieg in die Selbstständig ist das eine gute Lösung.
Auch bei der Bezeichnung „eingetragener Kaufmann/Kauffrau“ (e. K.) handelt es sich nicht um eine Rechtsform, sondern um einen Firmenbestandteil.
Einzelunternehmen/Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften im Vergleich
Der wichtigste Unterschied zwischen Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften auf der einen Seite und Kapitalgesellschaften auf der anderen Seite liegt darin, dass du bei den beiden erstgenannten für die Schulden, die dein Unternehmen macht, mit deinem persönlichen Vermögen haftest. Bei Kapitalgesellschaften bleibt die Haftung der Gesellschafter*innen auf ihre Einlagen beschränkt. Allerdings lassen sich Banken für Kredite fast immer auch eine persönliche Bürgschaft geben.
Für die Gründung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft musst du außerdem kein Mindestkapital aufbringen und dir obliegt als Eigentümer*in auch die Leitung des Unternehmens. Der bürokratische Aufwand bei der Gründung und später im laufenden Betrieb ist bei Rechtsformen dieser Kategorien relativ überschaubar.
Bei Kapitalgesellschaften müssen die Gesellschafter*innen meist eine Mindesteinlage einbringen. Bei der GmbH liegt diese bei 25.000 EUR. Der bürokratische Aufwand ist insgesamt höher. So ist schon bei der Gründung ein Notar hinzuziehen und später muss regelmäßig eine Bilanz vorgelegt werden.
Die Geschäftsführung liegt nicht automatisch bei den Inhaber*innen des Unternehmens.
Die passende Rechtsform finden: Darauf kommt es an
Einzelunternehmen, GbR, GmbH, UG, OHG oder AG – welche Rechtsform ist denn nun die Passende für dein Unternehmen? Das lässt sich auf die Schnelle nicht beantworten. Zu viele Kriterien spielen dabei eine Rolle.
Unsere Grafik (Abb. 1) zeigt, dass das Einzelunternehmen mit riesengroßem Abstand die beliebteste Rechtsform bei Gründer*innen ist. Fast dreiviertel wählen diese Rechtsform, wenn sie sich selbstständig machen. Auf Platz zwei folgt mit einem Anteil von knapp 18 Prozent die GmbH.
Der zeitliche und finanzielle Aufwand, den du für die Anmeldung deines Unternehmens einplanen musst, variiert von Rechtsform zu Rechtsform. Bei Einzelunternehmen oder einfachen Personengesellschaften wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) genügt schon eine Anmeldung beim Finanzamt (für Freie Berufe) oder beim Gewerbeamt (für alle anderen). Bei Kapitalgesellschaften, wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder der Unternehmergesellschaft (UG) geht es nur mit notariellem Beistand und einigem Kosten- und Zeitaufwand.
Bevor du dich für eine Rechtsform entscheidest, informiere dich über die zu erwartenden Gründungskosten und Gründungsformalitäten. Es kann sinnvoll sein, erstmal klein und einfach anzufangen und die Rechtsform später zu wechseln.
Neben den Gründungskosten gibt es viele weitere Kriterien, über die du dir Klarheit verschaffen solltest, bevor du dich für eine Rechtsform entscheidest. Unsere Grafik fasst die wichtigsten zusammen.
Die Geschäftsführung liegt nicht automatisch bei den Inhaber*innen des Unternehmens.
Gesellschafter*innen: Einzelgründung vs. Teamgründung
Wenn du in deiner Firma allein bestimmen und die alleinige Verantwortung übernehmen möchtest, kommt am ehesten ein Einzelunternehmen infrage. Das bedeutet nicht, dass du alles allein machen musst. Es steht dir auch als Einzelunternehmer*in frei, beliebig viele Mitarbeitende um dich zu scharen. Lediglich die Inhaberschaft ist bei dieser Rechtsform auf eine Person beschränkt. Möchtest du deine unternehmerische Unabhängigkeit bewahren und zugleich dein Haftungsrisiko beschränken, ist die Gründung einer Ein-Personen-GmbH bzw. einer Ein-Personen-UG eine sinnvolle Alternative.
Für eine Teamgründung eignen sich alle anderen Rechtsformen, wobei die GbR, die OHG und die GmbH unter Gründer*innen am beliebtesten sind. Teamgründungen erfreuen sich auch bei Geldgebern großer Beliebtheit, weil sie in der Summe mehr Power, mehr Know-how und mehr Eigenkapital bedeuten und das Risiko auf mehreren Schultern verteilt werden kann.
Zu bedenken ist allerdings, dass mit der Größe des Teams auch der Abstimmungsbedarf wächst. Ein Gesellschaftsvertrag, der die Rechte, Pflichten und Haftungsrisiken aller Beteiligten klipp und klar regelt, ist unverzichtbar und kann später viel Ärger vermeiden. Er ist zwar bei einigen Rechtsformen, wie der GbR oder der PartG nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringen zu empfehlen.
Die Frage der Haftung bei Rechtsformen
Jedes Unternehmen muss für seine Schulden oder für mögliche Sach- und Vermögensschäden geradestehen. Wer konkret die Haftung dafür übernimmt, hängt unter anderem von der Rechtsform ab.
Wäge ab, wie hoch das finanzielle Risiko deiner Gründung ist. Bist du bereit, persönlich mit deinem gesamten Vermögen dafür zu haften oder willst du deine Haftung auf die Höhe deiner Firmeneinlage beschränken? Diese Fragen solltest du vor der Wahl der Rechtsform klären.
Eine Hoffnung müssen wir dir allerdings nehmen: Eine „beschränkte Haftung“ bedeutet nicht, dass du von allen finanziellen Verpflichtungen befreit bist, die über das Gesellschaftsvermögen hinausgehen. Für Kredite wirst du in der Regel mit einer persönlichen Bürgschaft haften müssen, unabhängig von der Rechtsform. Auch wenn dir vorsätzliche Fehler nachgewiesen werden können, musst du mit deinem Vermögen für dadurch entstandene Schäden aufkommen. Die Haftungsbeschränkung kann dich aber davor bewahren, dein privates Vermögen anzutasten, wenn dein Unternehmen eine vertraglich zugesicherte Leistung nicht erbringen kann und die Kundschaft Schadenersatz fordert.
Bei Teamgründungen gibt es häufig Ärger, wenn ein Mitglied für die Versäumnisse des anderen einstehen muss. Dies ist u. A. bei der sogenannten gesamtschuldnerischen Haftung der Fall, die die Banken bei Teamgründungen verlangen.
Gesamtschuldnerische Haftung
Die gesamtschuldnerische oder auch solidarische Haftung hat zur Folge, dass alle Gesellschafter*innen eines Unternehmens gemeinsam für einen entstandenen Schaden haften, und zwar auch mit ihrem privaten Vermögen. Das ist per Gesetz zum Beispiel bei den Rechtsformen GbR und OHG der Fall. Die Gläubiger*innen der Firma können also ihre Forderung gegenüber jedem/jeder Gesellschafter*in der GbR oder OHG durchsetzen.
Durch einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag könnt ihr festlegen, wie ihr intern mit der Frage der gesamtschuldnerischen Haftung umgehen wollt und ob ihr eventuell untereinander für einen Ausgleich sorgen möchtet. Da es hierbei um sehr viel Geld gehen kann, solltet ihr bei einer Teamgründung als GbR keinesfalls auf einen Gesellschaftsvertrag verzichten, auch wenn dieser nicht zwingend vorgeschrieben ist. Lasst euch zu diesem Punkt rechtlich beraten, damit eure Vereinbarungen später wirklich wasserdicht sind und keinen Spielraum für Interpretationen lassen.
Firmenname und Rechtsform
Was viele nicht wissen: Die Wahl der Rechtsform kann sich auch auf den Namen auswirken,
den ein neu gegründetes Unternehmen bekommt. So muss eine GbR die Vor- und Zunamen ihrer Gesellschafter*innen im Namen tragen. Daneben können auch Branchen-, Geschäfts- und sogar Fantasiebezeichnungen verwendet werden.
Größere Freiheit beim Firmennamen finden haben Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind. Da dort bereits viele Informationen über die Firma zu finden sind, können sie einen Personen-, Sach- oder Fantasienamen wählen. Allerdings muss die Rechtsform immer angeben werden, um die Haftungsverhältnisse deutlich zu machen.
Steuern und Buchführung
Die Rechtsform deines Unternehmens bestimmt nicht nur, wie teuer und kompliziert es am Anfang wird, sondern auch, welche bürokratischen Aufgaben dann später immer wieder auf dich zukommen. Während das Finanzamt bei einer GbR mit einer Einnahmenüberschussrechnung zufrieden ist, verlangt es von einer GmbH meist eine doppelte Buchführung, eine Bilanz und einen ausführlichen Jahresabschluss.
Überlege dir gut, ob du in der Lage und gewillt bist, die bürokratischen Pflichten zu erfüllen, die mit den einzelnen Rechtsformen einhergehen. Als Faustformel kannst du dir merken: Buchführungspflichtig sind alle Kaufleute sowie Kapitalgesellschaften.
Auch die Besteuerung deines Unternehmens wird durch die Wahl der Rechtsform beeinflusst. Allerdings solltest du dir nicht zu viel erhoffen. Welche Rechtsform die größten steuerlichen Vorteile mit sich bringt, hängt auch davon ab, wie sich deine Geschäfte entwickeln. Dir bleibt also nichts anderes übrig, als verschiedene Szenarien durchzurechnen, um abzuschätzen, welche Rechtsform die größten steuerlichen Vorteile bietet.
Publizitätspflicht
Einige Rechtsformen, etwa die GmbH, die UG oder die AG, sind mit einer Publizitätspflicht verbunden. Das bedeutet, dass sie ihre Bilanz und unter Umständen noch mehr öffentlich machen müssen, damit alle Interessierten sie einsehen können. Manche Unternehmen befürchten dadurch Nachteile im Wettbewerb. Ob diese Befürchtung berechtigt ist, ist pauschal nicht zu beantworten, zumal die Publizitätspflicht auch Vertrauen bei Geschäftspartnern und Geldgebern schafft.
Kapitalbeschaffung und Fremdkapital
Auch die Frage, wie viel Kapital du für deinen Unternehmensstart brauchst und wo es herkommen soll, ist von Belang. Welche Rechtsform am besten zu deinen Ansprüchen passt, hängt davon ab,
- ob du eher auf eine Bankfinanzierung, auf private Geldgeber oder auf dein Erspartes setzt,
- wie viel Kapital du zum Start aufbringen kannst und
- ob und wie du Investoren einbinden willst.
Bei Banken wird eine persönliche Haftung der Gründer*innen gerne gesehen. Deshalb ist es für ein Einzelunternehmen oder eine GbR oft einfacher, einen Kredit zu bekommen als für eine GmbH. Allerdings kann dies bei der GmbH über eine Bürgschaft gelöst werden, wie oben beschrieben. Die Einbindung von Investoren kann wiederum bei Kapitalgesellschaften leichter geregelt werden.
Welche Förderungen gibt es für dich?
Finde den passenden Förderkredit
Rechtsformen - Eintrag in das Handelsregister
Bei einigen Rechtsformen ist ein Eintrag in das Handelsregister vorgeschrieben (etwa bei einer GmbH, einer UG oder einer AG). Dann müssen auf allen Geschäftsbriefen neben dem Namen des Unternehmens auch Rechtsform, der Firmensitz und die Registernummer angegeben werden. Das Handelsregister gibt öffentlich Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Unternehmen und dient dazu, Sicherheit im Geschäftsverkehr zu gewährleisten.
Der Eintrag in das Handelsregister ist ab ca. 180 EUR zu haben. Da sich die Gebühren nach dem Geschäftswert bemessen, können sie auch deutlich höher liegen. Der bürokratische Aufwand (auch hier geht es nicht ohne Notar*in) kann sich lohnen, da ein Handelsregistereintrag für Vertrauen sorgt.
Auch ein freiwilliger Eintrag ist für bestimmte Unternehmensformen möglich. Sie gelten dann automatisch als kaufmännische Unternehmen. Aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird dann eine offene Handelsgesellschaft (OHG).
Rechtsformen für gemeinnützige Gründungen
Social Entrepreneure die mit ihrem Unternehmen nicht vorrangig Gewinne, sondern die Welt zu einem besseren Ort machen wollen, können im Prinzip unter allen genannten Rechtsformen wählen. Allerdings ist die Sonderform der gemeinnützigen GmbH – gGmbH - wohl am ehesten auf ihre Belange zugeschnitten. Für Social Entrepreneure mit wenig Eigenkapital bietet sich die gemeinnützige Unternehmergesellschaft – kurz gUG - (haftungsbeschränkt) an, die mit nur einem Euro Startkapital gegründet werden kann.
In folgender Tabelle haben wir gängige Rechtsformen und ihre wichtigsten Kriterien noch einmal zusammengefasst, um dir die Übersicht zu erleichtern:
Mindestkapital erforderlich? | Haftungs-beschränkung? | Wenig Papierkram? | Eintrag ins Handelsregister? | |
Einzelunternehmen | nein | nein | ja | ja* |
GbR | nein | nein | ja | nein |
PartG | nein | möglich | ja | Partnerschaftsregister |
OHG | nein | nein | nein | ja |
KG | nein | teilweise | nein | ja |
GmbH | ja | ja | ja | ja |
UG | ja | ja | ja | ja |
AG | ja | ja | nein | ja |
eG | nein | ja | nein | Genossenschaftsregister |
* Mit Ausnahmen: Nein bei Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden
Tab. 2: Gängige Rechtsformen im Vergleich
(Quelle: Eigene Darstellung nach BMWi 2019: Gründerzeiten 11)
So hilft der Rechtsformfinder
Dir schwirrt der Kopf von den vielen Abkürzungen, Regeln und Ausnahmen? Du bist immer noch unsicher, welche der vielen Rechtsformen am besten zu deinem Vorhaben passt? Keine Sorge. Unser Rechtsformfinder hilft dir dabei, eine gute Entscheidung zu treffen.
Beantworte einfach unsere Fragen zu deinem Gründungsprojekt und dir werden alle Rechtsformen angezeigt, die infrage kommen. Abwägen und entscheiden musst du natürlich selbst!
Finde deine Rechtsform
Beantworte die Fragen und finde heraus, welche Rechtsform zu dir passt
Fazit: Keep it simple
Die Frage nach der richtigen Rechtsform ist nicht leicht zu beantworten, weil so viele unterschiedliche Dinge dabei zu beachten sind. Aber du solltest sie auch nicht zu schwernehmen. An der „falschen“ Rechtsform ist jedenfalls noch keine Existenzgründung gescheitert. Es ist ratsam, dich nicht zu früh und nicht zu lange damit zu beschäftigen. Wichtiger ist, ein funktionierendes Geschäftsmodell zu entwickeln und früh zu testen, ob deine Geschäftsidee überhaupt auf Resonanz trifft.
Vielleicht hilft dir die Erkenntnis, dass es DIE perfekte Rechtsform für dein Unternehmen gar nicht gibt. Es kann auch sein, dass dein Unternehmen aus der ursprünglich gewählten Rechtsform herauswächst und ein Wechsel angesagt ist. Auch das ist möglich und nicht ungewöhnlich.
Zwar lässt sich keine pauschale Empfehlung geben, aber als Orientierungshilfe sei erwähnt, dass ein Einzelunternehmen bzw. bei Teamgründungen eine GbR, PartG oder OHG für Gründer*innen fast immer eine gute Wahl sind. Der bürokratische und finanzielle Aufwand ist bei diesen Rechtsformen überschaubar, weshalb sie gerade für den Einstieg in die Selbstständigkeit gut geeignet sind.
Das könnte dich auch interessieren: