Gewerbehaft­pflicht­versicherung

Schutz gegen Schadensersatz­forderungen nach Sach- oder Personenschäden in deinem Unternehmen

Als Existenzgründer*in gehst du Risiken ein. Dazu gehört zunächst einmal das unternehmerische Risiko, wirtschaftlich so erfolgreich zu sein, dass du davon leben kannst. Andere Risiken entstehen durch deine unternehmerische Tätigkeit – z.B. Haftungsrisiken, die schnell existenzbedrohend werden können. Du kannst im Rahmen deiner Arbeit Schäden verursachen oder bei einem Unfall jemanden verletzten. Jemand stürzt in deinen Geschäftsräumen oder erleidet eine Lebensmittelvergiftung in deinem Restaurant. Gegen solche Risiken kannst du dich absichern – mit einer Gewerbehaftpflichtversicherung. Häufig ist auch von der Betriebshaftpflichtversicherung, betrieblicher Haftpflichtversicherung oder Firmenhaftpflichtversicherung die Rede. So wie eine Privathaftpflichtversicherung dich vor eventuell sehr hohen Schadensersatzforderungen schützt, wenn du einen Unfall oder Schaden verursachst, sichert die Gewerbehaftpflichtversicherung dein Unternehmen gegen Kosten für Sach- und Personenschäden ab, die bei deiner Tätigkeit entstehen.

Wer braucht eine Gewerbehaft­pflichtversicherung?

Über eine Gewerbehaftpflicht sollten grundsätzlich alle Unternehmer*innen nachdenken, unabhängig von der Branche und Betriebsgröße. Sie kann insbesondere für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler wichtig werden, denn die Folgen eines Schadensfalls können für sie existenzbedrohend sein. Ohne Gewerbehaftpflicht haften Betriebe mit ihrem gesamten Betriebsvermögen und insbesondere Selbstständige, die als Einzelunternehmer tätig sind, sogar mit ihrem Privatvermögen. Große Unternehmen oder Konzerne haben vielleicht die notwendigen liquiden Mittel für solche Fälle, du als Existenzgründer*in vermutlich nicht. Gerade Personenschäden können sehr hohe Forderungen zur Folge haben – denke nur mal an den Fall, dass du jemand lebenslang eine Invalidenrente zahlen musst. Dazu kommt, dass in manchen Branchen Auftraggeber unter Umständen den Nachweis einer Haftpflichtversicherung vor der Auftragsvergabe verlangen oder dies sogar gesetzlich gefordert ist.

Auf deine private Haftpflichtversicherung kannst du übrigens bei Schadensfällen im Rahmen deiner Arbeit nicht zurückgreifen. Die sogenannten „Tätigkeitsschäden“ sind dort nämlich explizit ausgeschlossen (§ 4 Ziff. I, 6. b AHB).

Wer ist gegen welche Risiken versichert?

Die Gewerbehaftpflicht sichert dich als Unternehmer*in gegen die Schadensersatzforderungen Dritter ab, die durch deine gewerbliche Tätigkeit entstehen können. Die Versicherung übernimmt Personen-, Sach- sowie Vermögensfolgeschäden. Versichert bist nicht nur du als Versicherungsnehmer*in, sondern dein gesamter Betrieb und deine Angestellten – dazu gehören auch Teilzeitkräfte, Praktikanten und unter bestimmten Voraussetzungen auch freie Mitarbeiter*innen.

Beispiele für abgesicherte Schäden

Welche Schäden abgesichert sind, lässt sich am besten an Beispielen verdeutlichen. Nehmen wir an, du bist selbstständige/r Tischler*in und sollst einen Balkon sanieren. Dafür werden schwere Holzdielen mit einem Flaschenzug in die Höhe transportiert. Folgende Szenarien sind möglich: 

  • Sachschaden: Eine Holzdiele ist nicht korrekt festgezurrt und stürzt so ungünstig in die Tiefe, dass ein Privatwagen beschädigt wird. Die Gewerbehaftpflicht deckt den Schaden an dem PKW ab.
  • Personenschaden: Die herabstürzende Holzdiele verletzt Passanten. Die Versicherung übernimmt die Kosten für deren Krankenhausaufenthalt, ihre Folgebehandlungen und kommt für den Verdienstausfall der Verletzten auf. Ein Personenschaden kann auch durch einen Unfall in deinen geschäftlichen Räumlichkeiten entstehen: Ein*e Kund*in rutscht auf einem frisch gewischten Boden aus oder stolpert über ein Kabel.
  • Aus den Schäden resultierende Vermögensschäden: Die herabfallende Holzdiele beschädigt den Wagen eines anderen Handwerksbetriebs so stark, dass er mehrere Aufträge absagen muss und auch keine neuen akquirieren kann. Das sind entgangene finanzielle Vorteile oder erlittene finanzielle Nachteile, auch als „unechte Vermögensschäden“ bezeichnet. 

Bestandteil jeder Haftpflichtversicherung, also auch der Gewerbehaftpflicht, ist außerdem der passive Rechtsschutz. Das heißt, dass die Versicherungsgesellschaft jeden Anspruch, den ein Dritter an den versicherten Betrieb stellt, genau überprüft. Falls Forderungen unberechtigt sind, wehrt der Versicherer diese notfalls auch vor Gericht ab. Er übernimmt dabei die Anwalts- und Prozesskosten sowie die Kosten für Sachverständige oder Gutachter. Mit einer Haftpflichtversicherung hast du also immer auch den passiven Teil einer Rechtsschutzversicherung zur Verfügung – lediglich dein Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn du aktiv deine Rechte durchsetzen willst, ist nicht abgedeckt in der Haftpflichtversicherung.

zwei Männer sehen Dokumente über ein Geschäftstreffen

Welche Schäden werden nicht übernommen?

Die wesentlichen Ausschlüsse einer Gewerbehaftpflicht sind: 

  • Echte Vermögensschäden: Vermögensschäden, die nicht infolge eines Sach- oder Personenschadens entstanden sind, sondern beispielsweise durch falsche Beratung. Mehr dazu erfährst du im Abschnitt Vermögenshaftpflicht.
  • Erfüllungsansprüche (§ 4 I 6 Abs. 3 AHB): Schadenersatzansprüche, die daraus entstehen, dass du deinen vertraglich festgelegten Auftrag nicht ordnungsgemäß erfüllt hast. Um beim Beispiel Balkonsanierung zu bleiben: Dein Auftraggeber beanstandet die Ausführung deiner Arbeit und verlangt eine Neuausführung. Diese Kosten übernimmt die Gewerbehaftpflicht nicht.
  • Eigenschäden: Du selbst oder ein*e Mitarbeiter*in beschädigen eines deiner Werkzeuge. Dieser Schaden ist nicht durch die Gewerbehaftpflicht gedeckt.
  • Vorsatz: Du wusstest, dass die Holzdielen für die Balkonsanierung schadhaft oder ungeeignet waren, hast sie aber dennoch verwendet, weil du noch Lagerbestände verbrauchen wolltest. Jemand verletzt sich auf dem Balkon, weil eine der Holzdielen bricht. Da du mit Vorsatz gehandelt hast, ist dieser Personenschaden nicht gedeckt.

Den eigenen Schutzbedarf ermitteln

Mithilfe unseres Tools „Gewerbeversicherungen“  kannst du dir einen ersten Überblick über deine beruflichen Risiken und den möglichen Versicherungsbedarf verschaffen, auch zur Gewerbehaftpflicht. Es basiert auf Empfehlungen der Versicherungsbranche, in erster Linie vom Arbeitskreis Beratungsprozesse, der auch DIN-Normen für die Finanzbranche mitentwickelt und fachlich unumstritten ist.

Für dich ist es wichtig, eine Risikoanalyse durchzuführen. Sie sollte bereits Teil deines Businessplans sein und dient der Abschätzung von Kosten, die sich aus Risikopotenzialen entwickeln können. Die Risikoanalyse setzt sich aus Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikoklassifizierung und Risikomanagement zusammen. Für die Bedarfsermittlung deiner Gewerbehaftpflichtversicherung ist die Risikobewertung wichtig: Wie hoch schätzt du bei den möglichen Schadensfällen die Kosten und wie häufig tritt so etwas statistisch auf? Daraus lassen sich Risikokennzahlen bilden, indem man die Summe der zu erwartenden Schäden mit der Risikowahrscheinlichkeit multipliziert. Aus den Risikokennzahlen kannst du die erforderliche Deckungssumme für deine Versicherung ermitteln. 

Nutze deine Einschätzung und die Auswertung unseres Tools für eine Beratung mit einem/einer unabhängigen Versicherungsmakler*in oder einem anderen Ansprechpartner aus der Versicherungsbranche – so kannst du gut vorbereitet in jedes Gespräch gehen.

Sei auf der sicheren Seite!

Welche Risiken hast du als Gründer*in?

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Kosten für die Versicherung: Wovon sind sie abhängig?

Wie hoch die Beiträge (auch: „Prämien“ genannt) für deine Versicherung sind, hängt von einer Reihe Faktoren ab:

  • der Rechtsform deines Betriebs
  • der Art der gewerblichen Tätigkeit
  • deinem Jahresumsatz
  • der Betriebsgröße
  • der Höhe der Versicherungssumme, also des Gesamtwerts, der abgesichert werden muss.

Diese Punkte prüft jede Versicherungsgesellschaft im Rahmen der Analyse ihres eigenen Risikos, das sie in einem Vertrag mit dir ja eingeht. Sie ermittelt, mit welchen Haftungsrisiken aus ihrer Sicht zu rechnen ist. Das Ergebnis bestimmt die Versicherungssumme, mögliche Zuschläge für Einzelrisiken und damit den Beitrag: Je größer dein Betrieb und je mehr Mitarbeiter*innen du beschäftigst, desto größer ist im Prinzip das Risiko eines Versicherungsfalls. Das gilt auch für die Art und Menge deiner Aufträge und die Höhe deines jährlichen Umsatzes. Die Art deiner Tätigkeit hat deshalb Einfluss auf deine Beitragshöhe, da etwa ein Handwerksbetrieb ein höheres Sach- oder Personenschadensrisiko hat als z.B. ein reiner Bürobetrieb.

Du als Versicherungsnehmer*in kannst die Höhe deiner Beiträge auch beeinflussen. Begleichst du jährlich statt monatlich deine Versicherungsprämie, verringert sich meist der Beitrag. Wenn du den Vertrag über eine Länge von mehr als einem Jahr abschließt, bekommst du bei einigen Anbietern einen Rabatt – was jedoch genau abzuwägen ist. Überlege aber in jedem Fall, ob für dich eine Selbstbeteiligung in Frage kommt. Je höher die Selbstbeteiligung festgelegt wird, desto geringer ist die Versicherungsprämie. Dies ist ein Win-win-Konstrukt, denn am Ende profitieren sowohl der Versicherer als auch du selbst davon, wenn keine Bagatellschäden versichert werden. Zu guter Letzt gibt es für Existenzgründer*innen bei einigen Versicherungsgesellschaften einen Neugründerbonus.

Worin liegt der Unterschied zur Berufshaft­pflichtversicherung?

Die Begriffe Berufshaftpflicht und Betriebs- beziehungsweise Gewerbehaftpflicht werden häufig durcheinandergebracht. Die Unterschiede sind auf den ersten Blick auch nicht eindeutig. Beide Versicherungsarten decken Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensfolgeschäden ab. 

Bei der Berufshaftpflichtversicherung gilt Versicherungsschutz aber für einzelne Personen als Berufsträger – auch wenn sie von einem Unternehmen abgeschlossen wird. Sie sichert auch echte Vermögensschäden ab, also wenn finanzielle Nachteile Dritter ohne vorausgehende Personen- oder Sachschäden entstehen.

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für bestimmte Berufsgruppen verpflichtend. Dazu zählen:

  • freiberuflich tätige Mediziner und Veterinäre
  • Architekten und Bauingenieure
  • Mitglieder rechts- und steuerberatender Berufe wie Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notar und Versicherungs- oder Finanzanlagenvermittler. Bei diesen Berufen stehen besonders mögliche Vermögensschäden im Fokus.

Mehr dazu findest du auch in unserem Artikel zum Thema Pflichtversicherung.

Besonderheiten der Vermögensschaden­haftpflicht

Die Vermögensschadenhaft­pflichtversicherung bietet Schutz gegen sogenannte echte Vermögensschäden. Die können zum Beispiel durch Beratungsfehler bei Finanz- und Rechtsfragen entstehen. Es gilt das Verstoß-Prinzip, da sich Vermögensschäden meist erst nach einer gewissen Zeit bemerkbar machen. Den Versicherungsfall löst demnach nicht das Schadensereignis oder das Geltendmachen des Schadens durch den/die Geschädigten aus, sondern der ursächliche Verstoß der beratenden Person zuvor. Sie ist also für beratende Berufsgruppen geeignet, wie beispielsweise Unternehmenberater*innen oder auch Werbeagenturen. Die Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) deckt allerdings keine Sach- und Personenschäden (hier greift die Betriebshaftpflicht), sondern immaterielle und finanzielle Schäden.

Eine besondere Form der Vermögenshaftpflicht ist die D&O-Versicherung. Die „Directors-and-Officers-Versicherung“ (auch: Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) wird oft von einem Unternehmen für seine Organe (dazu zählen Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat usw.) und Führungskräfte abgeschlossen. Sie deckt Vermögensschäden ab, die durch nicht vorsätzliche Sorgfaltspflichtverletzungen der versicherten Personen oder Organe entstehen. Eine D&O-Versicherung kann aber auch von dir persönlich abgeschlossen werden, was aus verschiedenen Gründen die sinnvollere Variante gegenüber der Absicherung durch den Betrieb sein kann.

Branchenspezifische Risiken absichern

Nicht nur die Berufsgruppen, für die eine Berufshaftpflicht verpflichtend ist, haben besondere Berufsrisiken. Manche Branchen benötigen Lösungen für spezifische Risiken und nutzen eine Erweiterung der Gewerbehaftpflicht. Hier die wichtigsten Teile:

  • Erweiterte Produkthaftpflicht­versicherung. Die reine Produkthaftpflicht ist Bestand der regulären Berufshaftpflicht. Sie deckt aber keine Schäden ab, die durch die Nutzung fehlerhafter Zulieferteile entsteht. Denn das so entstandene mangelhafte Produkt ist ein echter Vermögensschaden, der nicht durch die Gewerbehaftpflicht des Zulieferers abgedeckt ist. Das leistet aber die erweiterte Produkthaftpflicht. Die ist also für Hersteller und Händler, deren Erzeugnisse nicht Endprodukte sind, sondern einer weiteren gewerblichen oder industriellen Tätigkeit unterliegen, erwägenswert.
  • Umwelthaftpflicht: Umweltschädliche Stoffe wie Chemikalien werden häufig im Gesundheitsbereich verwendet, aber auch in vielen Handwerksbetrieben. Deshalb sollte deren Gewerbehaftpflicht­versicherung auch die Umwelthaftpflicht umfassen, die Schäden durch umweltschädliche Stoffe abdeckt.
  • Veranstalterhaftpflicht: Als Veranstalter*in haftest du gemäß §823 BGB für alle Schäden, die Dritten im Rahmen der Veranstaltung zugefügt werden und für die du oder deine Mitarbeiter*innen verantwortlich sind. Um dich dagegen abzusichern, kannst du eine Veranstalterhaftpflicht­versicherung abschließen – entweder einmalig mit kurzer Laufzeit oder langfristig für regelmäßige Veranstaltungen.
  • Haftpflicht für IT-Dienstleister: Viele Existenzgründer*innen arbeiten in der Digitalbranche. Für sie gibt es Gewerbehaft­pflichtversicherungen, die explizit Schäden durch Netzwerkausfälle, Datenverlust, fehlerhafte IT-Beratung und Installationen sowie mangelhafte Hardware- oder Softwarewartung abdecken.

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Verschiedene Angebote vergleichen

Einen Überblick über Angebote und Kosten bekommst du natürlich auf Vergleichsportalen im Internet. Dort kannst du auch Versicherungen abschließen, was Kosten spart, doch bei Versicherungen ist weniger der Preis entscheidend als vielmehr die konkreten Versicherungsbedingungen. Was nützen dir günstige Beiträge, wenn du im Schadensfall feststellst, dass das Kleingedruckte in den AGBs deinen konkreten Fall ausschließt?

Um die passende Gewerbehaftpflichtversicherung zu finden, lohnt sich die Investition in Beratung durch eine*n unabhängige*n Versicherungsmakler*in oder Versicherungsberater*in, der/die auf gewerbliche Themen spezialisiert sind. Im besten Fall kennt er oder sie sich auch mit den Besonderheiten deiner Branche aus, zum Beispiel dem IT-Sektor. Ein*e unabhängige*r Berater*in arbeitet in deinem Auftrag und ist nicht an Versicherungsgesellschaften gebunden. Berater*innen gehören zu den oben beschriebenen Berufsgruppen, für die selbst eine Betriebshaftpflichtversicherung obligatorisch ist. Sie haften deshalb dir gegenüber für ihre Arbeit.

Versicherungsvertreter*innen können dich natürlich ebenfalls gut beraten. Anders als Makler oder Versicherungsberater können sie dir aber ausschließlich Angebote von denjenigen Versicherern anbieten, an die sie gebunden sind.

Fazit

Es ist richtig, dass du dir Gedanken über die unterschiedlichen Risiken deiner unternehmerischen Tätigkeit machst. Es geht nicht nur um Erfolg oder Misserfolg, sondern vor allem um die nüchterne Analyse zu der Frage, was in deiner Tätigkeit finanzielle Probleme verursachen könnte. Die Absicherung gegen Schadensersatzforderungen, die im Rahmen deiner Arbeit oder der deiner Mitarbeiter*innen entstehen könnten, ist dabei mit der wichtigste Aspekt. Also mache eine Risikoanalyse – ggf. mit fachlicher Unterstützung - und vergleiche Angebote, damit du möglichst günstig den passenden Versicherungsschutz abschließen kannst, bevor ein Schadensfall eintritt, der unter Umständen deine Existenzgründung bedroht.

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bhp