Kleingewerbe genau verstehen

Die Gewerbe-Light-Version

Wenn du mit einer selbstständigen Tätigkeit in deine berufliche Zukunft starten willst, weißt du vielleicht schon, dass es dabei immer eine Unterscheidung von Gewerbe und freien Berufen gibt. Der Begriff Kleingewerbe steht für eine Möglichkeit, mit einer Art Light-Version in die Welt des Gewerbes einzusteigen. Dein Gewerbe wird dann (noch) nicht ins Handelsregister eingetragen und unterliegt (noch) nicht den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).

Die Voraussetzung für ein Kleingewerbe ist, dass du die Rechtsform eines Einzelunternehmens oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wählst und deine jährlichen Einnahmen folgende Grenzen nicht überschreiten: 600.000 EUR Umsatz und 60.000 EUR Gewinn. Natürlich fangen fast alle Gewerbegründer*innen mal klein an und wachsen erst mit der Zeit. Ob dein Unternehmen dann eines Tages diese Schwellen überschreitet, hängt natürlich von vielen Faktoren ab. Insgesamt zeigen Studien, dass ungefähr ein Viertel der deutschen Unternehmen über diese Grenzen kommt.

Zu den beiden oben genannten Rechtsformen lässt sich zusammenfassend sagen, dass sie für ihre Unkompliziertheit bekannt sind, wenn du weder viel Zeit noch viel Geld für deinen Start in die Selbstständigkeit aufwenden willst. Daher kannst du das Kleingewerbe auch gut als Einstiegsmodell betrachten.

Grundsätzlich herrscht oft viel Unklarheit darüber, was es mit dem Kleingewerbe genau auf sich hat und für wen dieses Modell sinnvoll ist. Hier erfährst du alles, was du wissen musst.

Ganz kurz und knapp können wir dir gleich sagen: Ein Kleingewerbe zu betreiben lohnt sich besonders in zwei Fällen. Erstens, wenn du ein Einzelunternehmen gründest und zweitens, wenn du nebenberuflich selbstständig oder saisonal selbstständig bist und deine Umsätze niedriger sind.

Was genau ist ein Kleingewerbe?

Was genau ist denn der Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und andere Unternehmensformen? Wir haben hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Als Gewerbe wird erstmal jede eigenverantwortliche unternehmerische Tätigkeit bezeichnet, wozu Händler, Dienstleister und insbesondere Industrie – und Handwerksbetriebe.
  • Ein Kleingewerbe hast du dann, wenn du dich als Betreiber*in (noch) nicht an die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches halten musst
  • Freiberufler*innen sind keine Gewerbetreibende. Dazu gehören unter anderem Ärzte, Architekten, Anwälte und Journalisten aber auch Selbständige im Bereich der Forst- und Landwirtschaft, denn für sie gelten andere Vorschriften

Kleingewerbe vs. Kleinunternehmen

Zuallererst: Ein Kleingewerbe hat nichts mit einem Kleinunternehmen zu tun. Das sind ganz unterschiedliche Dinge.

  • Kleingewerbetreibende sind durch den eingeschränkten Geschäftsumfang keine Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, sondern unterliegen dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sie werden auch nicht in das Handelsregister eingetragen. Dadurch sind sie nicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. 
  • Kleinunternehmer können sowohl Gewerbetreibende als auch Selbstständige und Freiberufler sein, ebenso in der Land– und Forstwirtschaft tätig sein. Voraussetzung ist allerdings, dass sie einen Jahresumsatz von 22.000 EUR nicht überschreiten. Hier greift die sogenannte Kleinunternehmerregelung, die Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

Anders gesagt: Alle umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer*innen, die ein Gewerbe betreiben, sind Kleingewerbetreibende. Aber nicht alle Kleingewerbetreibende sind auch Kleinunternehmer*innen. Alles dazu erfährst du ausführlich unter Kleinunternehmen gründen und Kleinunternehmerregelung.

Ganz unterschiedliche Typen von Freiberufler*innen und Gewerbetreibenden können die Kleinunternehmerregelung nutzen. Der Begriff Kleingewerbe ist auf den Gewerbebereich zugeschnitten und auf zwei Rechtsformen limitiert. Du bist also nicht automatisch mit einem Kleingewerbe von der Umsatzsteuer befreit. Aber auch als Kleingewerbetreibender kannst du bei geringem Umsatz die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Taschenrechner, Papier und Stift

Umsatzgrenzen für Kleingewerbe

Eine entscheidende Voraussetzung, um ein Kleingewerbe zu betreiben, sind die Einnahmen, die dein Unternehmen pro Jahr erwirtschaftet. Dafür gibt es zwei Grenzsetzungen:

  • Maximal 60.000 EUR Gesamtgewinn pro Jahr
  • Maximal 600.000 EUR Gesamtumsatz pro Jahr

Das Wort ‚Gesamtumsatz‘ bezieht sich hier auf die Gesamtsumme der umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen, die dein Unternehmen im Gegenzug für seine Lieferungen und Leistungen erhalten hat. Es ist wichtig, das richtig zu verstehen: Es geht hier um den Brutto-Betrag. Das heißt, dass die Umsatzsteuer (das ist übrigens das Gleiche wie die Mehrwertsteuer) in den Gesamtbetrag mit hineingerechnet wird.
Die selben Grenzen gelten übrigens für alle Gewerbetreibenden, wenn es darum geht, welche Art der Buchführung vorausgesetzt wird. Bleibt man unterhalb der Grenzen, reicht die sogenannte einfache Buchführung, überschreitet man sie, ist eine doppelte Buchführung notwendig.

Für dein Kleingewerbe brauchst du also nur die einfache Buchführung. Das ist ein Vorteil für dich, da es unkomplizierter und weniger aufwendig ist. Wir kommen gleich, bei der Abwägung der Vor- und Nachteile des Kleingewerbes, nochmal darauf zurück.

Kleingewerbe vs. Handelsgewerbe

Die Feinheiten um den Gewerbebegriff sind im HGB geregelt. Der allgemeine Gewerbebegriff steht für alle gewinnorientierten, selbstständigen Tätigkeiten mit Ausnahme der freien Berufe (zum Beispiel Ärzt*innen, Anwält*innen, Architekt*innen, oder Journalist*innen) und der Urproduktion (zum Beispiel Land- und Forstwirte*innen).

Von einem Kleingewerbe spricht das HGB, wenn „das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert” (§ 1 Abs. 2 HGB). In anderen Worten bedeutet das: Bei einem relativ niedrigen Geschäftsumfang lohnt sich der Verwaltungsaufwand, der mit den Vorschriften des HGB einhergeht, weder für dich noch für das Finanzamt und du bleibst davon befreit. Damit ist das Kleingewerbe von dem Konzept des Handelsgewerbes abgegrenzt, das den Vorschriften des HGB unterliegt.

Die Begriffe Kaufmann und Kaufleute sind übrigens konkrete Rechtsbegriffe im Sinne des HGB. Im rechtlichen Sinne fällst du insbesondere dann in diese Kategorie, wenn du ein Handelsgewerbe betreibst. Mit einem Kleingewerbe hingegen gehörst du nicht dazu. Denn, wie schon oben erwähnt, bleibst du außerhalb des HGB-Rahmens. Stattdessen bleibst du rechtlich eine Privatperson unter der Gesetzgebung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das gilt zum Beispiel auch für Freiberufler.

Zusammengefasst kann man sagen, dass Kaufleute im Allgemeinen strengeren Regeln unterliegen. Ein Beispiel dafür ist, dass der gewöhnliche Verbraucherschutz für sie nicht gilt. Es wird erwartet, dass sie sich mit den geschäftlichen Spielregeln gut auskennen – vor allem in ihrer Branche. Aber natürlich hast du auch als Privatperson in keiner Weise einen Freifahrtschein für ein unangemessenes Verhalten.

Worauf wartest du?

Schreib deine Idee auf und werde erfolgreich

Kostenlos Businessplan schreiben

Rechtsformen für Kleingewerbe

Ein Kleingewerbe ist keine Rechtsform. Trotzdem spielt das Thema Rechtsform im Kontext des Kleingewerbes eine wichtige Rolle. Das liegt daran, dass die Wahl deiner Rechtsform bei der Gründung eines Kleingewerbes stark eingeschränkt ist. Du kannst entweder Einzelunternehmer*in sein oder als Team eine GbR gründen. Alle anderen Rechtsformen sind ausgeschlossen, da sie nur im Rahmen der Rechtsgrundlage des HGB möglich sind, in den das Kleingewerbe ja nicht fällt.

Das Einzelunternehmen ist oft eine beliebte Rechtsform, da es sehr unkompliziert und kostengünstig zu gründen ist. Bei der GbR ist das ähnlich, aber sie bezieht mehrere Personen ein. 

Beide Rechtsformen sind nicht haftungsbeschränkt. Das bedeutet, dass alle Gesellschafter*innen mit ihrem Privatvermögen haften – im Falle der GbR auch füreinander, wenn dies nicht ausgeschlossen wird. Es ist daher immer eine gute Idee, einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, der das Verhältnis der Gesellschafter*innen zueinander regelt. Ein wichtiger Punkt an dieser Stelle ist übrigens: Eine GbR entsteht automatisch, sobald sich mehrere Personen zusammentun. Mach dir auf jeden Fall bewusst, was das bedeutet, wenn du im Team gründest.

Sobald dein Unternehmen die vorgesehenen Grenzen an Umsatz und/oder Gewinn überschreitet, verändert sich deine Rechtsform. Dein kleingewerbliches Einzelunternehmen wird dann zur Rechtsform Kaufmann e.K. und eure GbR zu einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG).

Ein Kleingewerbe zu betreiben lohnt sich besonders in zwei Fällen. Erstens, wenn du Einzelunternehmer*in bist und zweitens, wenn du nebenberuflich oder saisonal selbstständig bist.

Die Wahl der passenden Rechtsform ist generell nicht einfach eine Entscheidung nach Belieben, sondern immer an bestimmte Kriterien geknüpft. Unser Rechtsformfinder hilft dir, die passende zu finden.

Vorteile und Nachteile des Kleingewerbes

Vorteile

  • einfache, schnelle und kostengünstige Anmeldung
  • kein Stammkapital notwenig
  • vereinfachte Buchhaltung mit der Einnahmeüberschussrechnung (EÜR)
  • häufig Vergünstigungen bei der Handelskammer IHK beziehungsweise der Handwerkskammer HWK
  • meist Entfall der Gewerbesteuer aufgrund des Freibetrags

Nachteile

  • Einschränkungen bei Wahl der Rechtsform (Einzelunternehmen oder GbR)
  • volle Haftung
  • Einschränkungen bei Wahl des Firmennamens (Vor- und Nachname(n) müssen enthalten sein)
  • geringe Erfolgsaussichten bei Investoren
  • Einschränkungen bei Umsatz und Gewinn

Buchführung für ein Kleingewerbe

Solange dein Unternehmen in den Rahmen des Kleingewerbes fällt, brauchst du – wie gesagt - nur die einfache Buchführung zu betreiben, bei der eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ausreicht. Themen wie doppelte Buchführung und Bilanzierung werden erst dann relevant, wenn du den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unterliegst. Diese Einsparung von Verwaltungsaufwand ist auf jeden Fall praktisch und wird oft als ein entscheidender Vorteil betont. Hier hilft es aber auch, sich folgendes klarzumachen: Erstens lassen sich in unseren modernen Zeiten viele gängige Verwaltungsaufgaben mit praktischen Buchhaltungsprogrammen meistern, die direkt an Online-Banking-Funktionen und Rechnungsstellung anschließen. Zweitens kann man sich in alles einarbeiten. Mit ein bisschen Mühe und Übung geht einem vieles, was am Anfang sehr kompliziert erscheint, schon nach einiger Zeit ganz leicht und routiniert von der Hand. In jedem Fall ist es immer gut, sich regelmäßig mit seinen Finanzen auseinanderzusetzen, um immer einen guten Überblick zu behalten.

Wenn du für ein Kleingewerbe eine Rechnung schreibst, gelten die gleichen Vorgaben wie für alle anderen Selbstständigen. Erforderliche Angaben sind:

  • Namen und Adressen von Rechnungssteller und Empfänger
  • deine Steuernummer
  • Rechnungsdatum und -nummer
  • Art der gelieferten Ware beziehungsweise Dienstleistung samt Liefer- oder Leistungszeitraum
  • der Netto- und Bruttobetrag mit angewendetem Steuersatz.

Nutzt du die Kleinunternehmerregelung, musst du das ebenfalls auf der Rechnung vermerken.

Das Kleingewerbe als Nebenerwerb

Wenn du dein Gewerbe nebenberuflich oder saisonal betreiben möchtest, liegst du voll im Trend. Nebenberuflich selbstständig zu sein, ist beliebt und das Kleingewerbe kann ein idealer Rahmen dafür sein, wenn du dich mit einer der beiden möglichen Rechtsformen gut arrangieren kannst. Deine Umsätze und Gewinne werden in so einer Nebenbeschäftigung meistens in den Rahmen passen. Aber ein wichtiger Tipp: Schau in deinen Arbeitsvertrag, wie dieser Punkt in deinem Unternehmen geregelt ist. Eventuell musst du dir dafür eine Erlaubnis von deiner Chefetage einholen.

Kleingewerbe: Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer

Wenn du ein Kleingewerbe betreibst, musst du deinen Gewinn versteuern und zahlst darauf Einkommensteuer. Wie hoch, wird bei deiner Steuererklärung ermittelt. Nach dem ersten Jahr deiner Selbstständigkeit setzt das Finanzamt fest, in welcher Höhe du künftig Vorauszahlungen zu leisten hast. Diese fallen vierteljährlich an. Außerdem musst du Umsatzsteuer entsprechend deiner Einnahmen und Betriebsausgaben zahlen, entweder monatlich oder ebenfalls vierteljährlich. Ausnahme: Du macht von der bereits erwähnten Kleinunternehmerregelung Gebrauch und lässt dein Kleingewerbe von der Umsatzsteuer befreien.

Auch Gewerbesteuer wird unter Umständen fällig. Es gilt allerdings für dein Kleingewerbe ein Freibetrag: Wenn dein jährlicher Gewinn unter 24.500 EUR liegt, bist du davon befreit.

Kleingewerbe anmelden – Voraussetzungen

Wenn du alle wichtigen Dokumente zusammengetragen hast, ist die Anmeldung schnell gemacht. Wir zeigen dir Schritt für Schritt was es zu tun gibt, wenn du ein Kleingewerbe anmelden möchtest. Das sieht erstmal nach viel Arbeit aus, ist aber eigentlich überschaubar und geht schneller, als du denkst. Es kann auch Spaß machen, sich den formalen Rahmen für deine Selbstständigkeit oder dein Unternehmen zu erschließen und Kontakte zu den zuständigen Fachleuten zu knüpfen.

Bevor wir mit den einzelnen Schritten loslegen, beachte noch einmal die folgenden Punkte, denn diese sind ausschlaggebend dafür, ob das Kleingewerbe überhaupt der richtige Weg für dich ist:

  • Finde heraus, ob du überhaupt ein Gewerbe anmelden musst. Wenn deine Tätigkeit in die Kategorie Freie Berufe fällt, gelten ganz andere Schritte für dich.
  • Wenn du auf jeden Fall zu den Gewerbetreibenden gehören wirst, überlege dir, ob und welche der beiden möglichen Rechtsformen (Einzelunternehmen und GbR) für dich passt. Wenn keine passt, gelten die folgenden Schritte zwar auch bei anderen Rechtsformen für dich, aber dann kommen noch weitere hinzu.
  • Wenn du auf jeden Fall ein Kleingewerbe betreiben willst – also im Rahmen einer der beiden dafür vorgesehenen Rechtsformen – bist du, genau wie in den Freien Berufen, von der Pflicht befreit, dich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Du könntest es trotzdem freiwillig tun, aber das hätte höchstens Image-Vorteile für dich.
  • Ohne Handelsregistereintrag benötigst du für dein Kleingewerbe keinen Namen. Du kannst dennoch einen nutzen, führst deine Geschäfte aber immer mit deinem vollständigen Namen. Den musst du zusammen mit deinem Unternehmensnamen angeben.

Den Papierkram abhaken!

Mit personalisierter Start-Anleitung zum ersten Umsatz

Mach dich selbstständig

Kleingewerbe anmelden – Schritt für Schritt

  1. Organisiere dir einen Gewerbeschein. Den bekommst du beim zuständigen Ordnungs- oder Gewerbeamt am Standort deines Betriebs. Unser Behördenwegweiser hilft dir hier weiter. Du kannst die Anmeldung persönlich oder schriftlich einreichen. In manchen Regionen ist eine Online-Gewerbeanmeldung möglich. Ein persönlicher Termin ist vorteilhaft, um vor Ort aufkommende Fragen gleich zu besprechen und auch den Gewerbeschein gleich mitnehmen zu können. Der Fragebogen zur Gewerbe-Anmeldung findest du online und ist selbsterklärend. Die Anmeldegebühr für dein Kleingewerbe wird von der Gemeinde festgelegt und beträgt in der Regel zwischen 20 und 65 EUR. 

    Wenn du dich im handwerklichen Bereich selbstständig machst, läuft deine Gewerbeanmeldung etwas anders ab. Du lässt dich hier zuerst in die sogenannte Handwerksrolle eintragen und bekommst dann damit einen gesonderten Gewerbeschein, der sich Handwerkskarte nennt.
    Es gibt übrigens keinen speziellen Kleingewerbeschein – Gewerbeanmeldung ist Gewerbeanmeldung. Der Unterschied zur herkömmlichen Gewerbegründung liegt – wie oben ausgeführt – in der gewählten Rechtsform.
     
  2. Nach deiner Gewerbeanmeldung schickt dir das Finanzamt deine Steuernummer und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. In diesem Fragebogen gibst du übrigens auch an, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest oder nicht.
     
  3. Als Nächstes wirst du Mitglied bei einer Kammer. Das ist für alle Gewerbetreibenden und Handwerksleute Pflicht. Erkundige dich, welche IHK oder HWK für dich zuständig ist. Das hängt wieder davon ab, wo du gründest. Erkundige dich hier nochmal, ob du eventuell eine Genehmigung für deine Tätigkeit brauchst. Das ist zum Beispiel oft im handwerklichen Bereich der Fall.
     
  4. Nun meldest du dich bei der Berufsgenossenschaft für deine Branche an, auch dies ist Pflicht. (Beachte auch, dass es hier eine Frist von einer Woche gibt, nachdem du offiziell gegründet hast.) Die Berufsgenossenschaft gehört zur Sozialversicherung und stellt die gesetzliche Unfallversicherung dar.
     
  5. Wenn du in deinem Unternehmen Mitarbeiter einstellst, brauchst du außerdem eine Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit (auch wenn es um Auszubildende oder Minijobber geht). Diese Nummer ist für deine Lohnbuchhaltung wichtig. Du kannst sie bequem online über den Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Übrigens: Bei deiner Gewerbeanmeldung wirst du auch gefragt, ob du dein Unternehmen haupt- oder nebenberuflich gründest. Da geht es nur um die Information, ansonsten wird das keinen Unterschied für dich machen. Und noch ein kleiner Tipp: Es kann ratsam sein, deine Daten nicht für Werbe- und Informationszwecke freizugeben, jedenfalls wenn du nicht mit Werbung überhäuft werden willst.

Wenn du all diese Schritte zur Kleingewerbeanmeldung abgehakt hast, herzlichen Glückwunsch! Das ist ein Grund zu feiern.

Fazit

Das Kleingewerbe ist eine Art Light-Version in der Gewerbewelt, bei der du nicht den Vorschriften des HGB unterliegst und dich nicht ins Handelsregister eintragen lassen brauchst. Als Kleingewerbe kannst du entweder Einzelunternehmer*in sein oder mit anderen eine GbR gründen. Außerdem bist du an bestimmte Größenschwellen gebunden, wenn es um deine Einnahmen geht. Dein Vorteil ist eine unkomplizierte und kostengünstige Gründung und die sogenannte einfache Buchführung. Dein Nachteil ist, dass du bei beiden möglichen Rechtsformen mit deinem Privatvermögen haftest – bei der GbR auch für deine Teampartner*innen. Das kannst du aber ausschließen, wenn du einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag abschließt. Meistens lohnt sich das Kleingewerbe besonders in zwei Fällen. Erstens, wenn du Einzelunternehmer bist und zweitens, wenn du nebenberuflich oder saisonal selbstständig bist. Mit der Kleinunternehmerregelung, bei der es um die Befreiung von der Umsatzsteuer geht, hat das Kleingewerbe nichts zu tun (du kannst sie aber in Anspruch nehmen, wenn sich das für dich lohnt).

Genug gelesen?
Dann leg los!

Lass dir den Weg weisen...

Willst du sofort gründen?
(heißt: Du bist in der Lage, deinen Plan direkt in die Tat umzusetzen)

Wie hat dir diese Seite gefallen? Über 5.000 Nutzer haben uns bereits mit

von 5 möglichen Sternen bewertet. Bewerte auch du uns!

bhp