Gründungs­zuschuss beantragen – so geht’s

Aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit durchstarten

Du möchtest dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen? Der Gründungszuschuss bietet dir dabei die ideale finanzielle Unterstützung und erlaubt es dir, erste Schritte in die Selbstständigkeit zu gehen, ohne dir Sorgen über die Sicherung deines Lebensunterhalts machen zu müssen. So bleibt dir Zeit für wichtige Dinge, wie den Aufbau deines Unternehmens und die Akquise von Kund*innen.

Wir zeigen dir, wie du einen Gründungszuschuss beantragst, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und worauf die Arbeitsagentur bei deinem Antrag besonders achtet. Jedes Jahr beantragen hunderte Gründer*innen mit ihrem auf der Gründerplattform erstellten Businessplan erfolgreich den Gründungszuschuss. Sei der nächste und sichere dir die Förderung für deinen Start in die Selbstständigkeit.   

Was ist der Gründungszuschuss eigentlich?

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt mit dem Gründungszuschuss Gründer*innen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen, in der beschwerlichen Zeit nach der Gründung. Der Gründungszuschuss ist somit ein Fördermittel, um dir in der Anfangsphase finanziell unter die Arme zu greifen. Er dient zur Sicherung deines Lebensunterhalts und zur sozialen Absicherung, solange deine Einnahmen dafür noch nicht ausreichen. Erfüllst du alle notwendigen Voraussetzungen und wird dein Antrag bewilligt, erhältst du monatliche Zahlungen, die von der Höhe deines Arbeitslosengeldes (ALG I) abhängen: Je höher dein Einkommen vor der Arbeitslosigkeit war, desto höher wird auch dein Gründungszuschuss ausfallen.

Übrigens musst du deinen Gründungszuschuss nicht zurückzahlen – selbst, wenn du die Selbstständigkeit später wieder an den Nagel hängst. 

Förderdauer und Höhe des Gründungszuschusses

Die Förderdauer beträgt maximal 15 Monate und unterteilt sich in folgende zwei Phasen:

1. Phase (6 Monate):
In den ersten sechs Monaten nach deiner Gründung erhältst du einen Zuschuss in Höhe deines individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes (ALG I) und zusätzlich pauschal 300 EUR für deine soziale Absicherung (Kranken- und Pflegeversicherung oder Altersvorsorge). Dies stellt die Grundförderung dar.

2. Phase (+ 9 Monate):
Nach einem halben Jahr kannst du eine Pauschale in Höhe von 300 EUR für weitere neun Monate erhalten. Der bisherige Betrag des Arbeitslosengeldes entfällt jedoch. Du erhältst den Zuschuss nur, wenn du nachweisen kannst, dass du hauptberuflich selbstständig tätig bist, es finanziell jedoch noch nicht ganz reicht. Man spricht von einer sogenannten Aufbauförderung. Die Pauschale dient als Zuschuss für deine Sozialversicherung.

Fördermittel suchen, finden und beantragen

Sprechstunde mit Gründungsberater Frederic Breiler

Einmal im Monat

online und kostenlos

Foto Frederic Breiler

Wer kann einen Gründungszuschuss bekommen?

Der Gründungszuschuss wird nach Ermessen eines Sachbearbeiters der Bundesagentur für Arbeit bewilligt. Dein/deine Sachbearbeiter*in beurteilt, ob du die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, um erfolgreich selbstständig zu sein. Gründungsinteressierte, die sich frühzeitig während ihrer Arbeitslosigkeit um die Förderung bemühen, haben grundsätzlich bessere Chancen. Vor allem Existenzgründungsberatungen helfen dir hier. Du kannst dich beispielsweise an die Berufsverbände und die Industrie- und Handwerkskammern wenden. Diese bieten Möglichkeiten, an einer Fortbildung im Rahmen eines Existenzgründerseminars teilzunehmen. Diese Vorbereitungen können deine Chancen auf den Gründungszuschuss verbessern.

Eine gute Nachricht: Seit Anfang 2023 gilt bei dieser Prüfung kein Vermittlungsvorrang in den Arbeitsmarkt mehr. Das bedeutet, dass du – solange du alle weiteren Voraussetzungen erfüllst – den Gründungszuschuss erhalten kannst, obwohl du auf dem Arbeitsmarkt gut vermittelbar bist und mehrere Stellen existieren, für die du eine Zusage erhalten könntest. In der Vergangenheit wurden nämlich zahlreiche Anträge mit der Begründung abgelehnt, dass eine gute Vermittlungschance auf dem Arbeitsmarkt besteht.      

Businesspläne, die zum Gründungszuschuss führten

Die folgenden Businesspläne wurden von Gründer*innen und Nutzer*innen der Gründerplattform geschrieben. Damit haben sie den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragt und erhalten. Schau sie dir an!

Wichtigste Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist für jene gedacht, die bereits im Angestelltenverhältnis beschäftigt waren und darin arbeitslos wurden. Wenn der Plan besteht, sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig zu machen, unterstützt der Gründungszuschuss dabei. Deshalb gelten für die Zuschussbeantragung der staatlichen Hilfe einige Voraussetzungen: 

  • Du darfst nicht älter als 65 Jahre sein. 
  • Du musst Arbeitslosengeld beziehen oder dir wurde Arbeitslosengeld bewilligt, der Anspruch ruht jedoch (beispielsweise weil du eine Abfindung erhalten hast).
  • Du musst noch für mindestens den Zeitraum von 150 Tagen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) haben. 
    Ausnahme: Gründungsinteressierte mit Behinderung (nach dem Paragrafen 19 SGB III) können den Gründungszuschuss auch dann bekommen, wenn sie einen Anspruch von weniger als 150 Tagen oder gar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. 
  • Du musst deine angestrebte Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben und damit deine Arbeitslosigkeit beenden. Hierbei sollte dein Engagement und Wille zur Selbstständigkeit deutlich erkennbar werden.
  • Du musst gegenüber dem/der Arbeitsvermittler*in deine persönliche und fachliche Eignung darlegen, die eine Selbstständigkeit erfordert. Dies zeigst du unter anderem dadurch, dass du engagiert und zuverlässig auftrittst und pünktlich und gut vorbereitet zu den Terminen bei der Bundesagentur für Arbeit erscheinst. Bestehen Zweifel an deiner Eignung, kann von dir verlangt werden, an Existenzgründungskursen oder anderen Maßnahmen zur Eignungsfeststellung teilzunehmen. 
  • Ausschlaggebend für die Bewilligung des Zuschusses ist die wirtschaftliche Tragfähigkeit deiner Existenzgründung. Als Nachweis dient hierfür die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, die du zusammen mit deinem Antrag abgibst. In dieser beurteilen ausgewiesene Fachleute basierend auf deinem Businessplan den langfristigen Erfolg deiner geplanten Selbstständigkeit. Fachkundige Stellen sind unter anderem Banken, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Gründungszentren oder Steuerberater.  

Und wovon träumst du?

Schreib deine Idee auf und werde erfolgreich

Kostenlos Businessplan schreiben

Wichtigste Unterlagen für den Antrag: Businessplan inkl. Finanzplan

Um überhaupt Aussichten auf den Gründungszuschuss zu haben, benötigst du in jedem Fall einen guten Businessplan. In diesem erklärst du plausibel und detailliert, wie du dir dein Unternehmen vorstellst. Der Plan enthält zunächst Angaben zum Sinn und Zweck deines Unternehmens. Diese schreibst du in der Zusammenfassung möglichst knackig auf. Darauf folgt eine detaillierte Beschreibung der Leistungen, die du anbieten möchtest, und damit verbunden die Vorteile, die diese für deine zukünftigen Kund*innen bedeuten. Achte darauf, dass du deinen Kundennutzen klar formulierst. Erkläre auch, warum gerade dein Produkt erfolgreich wird, vor allem, wenn du auf eine starke Konkurrenz triffst. Erstelle am besten eine solide Marktanalyse und erläutere, wie du dich am Markt behaupten willst.

Der Beschreibung deines Unternehmens folgt ein ausgereifter Finanzplan. Hier berechnest du deinen Umsatz und deine Kosten und zeigst, wie du dich in der Anfangsphase finanzieren willst. Achte darauf, möglichst realistisch zu bleiben, da dein Plan später von Expert*innen überprüft wird. Stellst du fest, dass dein Plan auf wackeligen Finanzfüßen steht, heißt es: zurück ans Zeichenbrett.

Nutze unser kostenloses Businessplan-Tool und lass dich von Businessplänen echter Unternehmer*innen inspirieren. Bereits tausende Gründer*innen haben so erfolgreich ihren Zuschuss beantragt. So zum Beispiel Susanne als selbstständige Lektorin, Laura als Social Media Managerin oder Sonja für die Gründung einer Ernährungsberatung.   

Tragfähigkeitsbescheinigung - Stellungnahme einer fachkundigen Stelle

Die Arbeitsagentur möchte verständlicherweise nur Gründungen mit dem Gründungszuschuss fördern, die auch eine realistische Aussicht auf Erfolg haben. Das können die Sachbearbeiter*innen aber nicht in jedem Fall beurteilen. Deshalb ist vorgesehen, dass du deinen Businessplan samt Finanzplan zunächst einer fachkundigen Stelle vorlegst, damit diese die wirtschaftliche Tragfähigkeit deines Geschäftskonzepts einschätzen kann. Fällt die Stellungnahme positiv aus, kannst du damit anschließend deinen Gründungszuschuss beantragen.

Zu den fachkundigen Stellen gehören unter anderem:

  • Industrie- und Handelskammern (IHK)
  • Handwerkskammern (HWK)
  • Fachverbände
  • Gründungszentren
  • berufsständische Kammern (z.B. Ärztekammer, Architektenkammer)
  • Kreditinstitute
  • Steuerberater*innen und Wirtschaftsprüfer*innen
  • Unternehmensberater*innen

Du kannst grundsätzlich frei wählen, an welche Stelle du dich wendest. Sie sollte sich natürlich mit der Branche oder dem Bereich auskennen, in dem du dich selbstständig machen möchtest. Wenn du unsicher bist, kannst du bei der Bundesagentur für Arbeit fragen, welche fachkundigen Stellen vor Ort für dein Vorhaben infrage kommen.

Es gibt Institutionen, die ihre Stellungnahmen kostenlos zur Verfügung stellen (dazu gehören in der Regel die IHK und HWK). Häufig wird allerdings eine Gebühr erhoben. Mit um die 100 Euro solltest du rechnen. Wenn du ein Steuerbüro oder eine Unternehmensberatung beauftragst, sind die Kosten meist höher.

Die Antragstellung: Was musst du einreichen?

Um den Antrag zu stellen, benötigst du ein Antragsformular. Dieses erhältst du von der Bundesagentur für Arbeit. Achtung: Hier greift die ALG-I-Regel. Du musst schon Arbeitslosengeld bezogen haben, um das Formular zu erhalten. Hierfür musst du lediglich der Agentur für Arbeit mitteilen, dass du eine Gründungsabsicht hast. Mehr über den genauen Ablauf der Antragstellung erfährst du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. Dort kannst du auch direkt einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren. 

Im normalen Ablauf folgt darauf ein Termin, für den du einige Unterlagen benötigst:

  • das ausgefüllte Antragsformular
  • deinen Businessplan
  • eine Tragfähigkeitsbescheinigung bzw. die Stellungnahme einer fachkundigen Institution (ausgestellt von Handwerkskammern, Gründungszentren, Banken etc.)
  • Nachweise über deine fachliche Qualifikation, um zu zeigen, dass du für diese Art der Gründung überhaupt geeignet bist
  • Bestätigung vom Finanzamt über die Anmeldung deiner Selbstständigkeit
  • deinen Lebenslauf
  • ggf. Genehmigungen, sofern sie für deine Arbeit in deinem Unternehmen benötigt werden

Nach dem Einreichen deines Antrags prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob du mit deiner Geschäftsidee in der Lage sein wirst, in ausreichendem Maße die Kosten für deinen Lebensunterhalt zu decken. Die Agentur sollte bei deinem Vorhaben vor allem auch deine Motivation erkennen und Gründe finden, gerade dein zukünftiges Unternehmen zu fördern. Zusätzliche Qualifikationen, wie Existenzgründungskurse, sind hier ein großes Plus. Nachweise und Zertifikate von solchen Kursen solltest du unbedingt mit einreichen.

Mittlerweile kannst du deine Antragsunterlagen auch elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln. Dies wird durch die neuen eServices der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht. 

In der folgenden Grafik haben wir dir die wichtigsten Schritte auf dem Weg zum Gründungszuschuss übersichtlich dargestellt. So verlierst du nichts aus den Augen!

Worauf achtet die Arbeitsagentur: Wichtigste Ausschlusskriterien und Tipps

Beim Gründungszuschuss handelt es sich nicht um eine „Pflicht-Leistung“, sondern um eine „Kann-Leistung“, die nach dem Ermessen deines/deiner Sachbearbeiter*in bewilligt werden kann. Du hast keinen Rechtsanspruch auf die Förderung. Deshalb ist es besonders wichtig, bei deiner Antragstellung zu wissen, worauf die Arbeitsagentur achtet. Im Folgenden haben wir für dich die zwei wichtigsten Ausschlusskriterien für die Bewilligung deines Antrags zusammengefasst und geben dir Tipps, wie du diese für dich nutzen kannst.

1. Du hast den Zuschuss falsch einkalkuliert

Der Gründungszuschuss ist für die Deckung deiner Lebenshaltungskosten und der Kosten für deine soziale Absicherung vorgesehen. Daher solltest du den Zuschuss auf keinen Fall in die Umsatzplanung einplanen, sondern ihn als Einnahme auf der Privatseite einkalkulieren. Durch den Gründungszuschuss verringert sich dann die notwendige Entnahme aus dem Unternehmen (sprich das Gehalt, das du dir selbst auszahlst), was letztlich der gleiche Vorteil ist. Dies macht jedoch für deine Unternehmensbilanz einen großen Unterschied.  

Plane den Gründungszuschuss (ALG I + 300 EUR) in deinem Businessplan für sechs Monate als Privateinkommen ein und rechne dann deinen Finanzplan ganz normal weiter. Verzichte auf das Einplanen der neunmonatigen Aufbauförderung (Phase 2), da du diese erst nach Ablauf der ersten Förderphase beantragen kannst. 

2. Du benötigst den Gründungszuschuss überhaupt nicht

Der Zuschuss wird nur bewilligt, wenn er zur Deckung deiner Lebenshaltungskosten und der sozialen Absicherung in der Anfangsphase nötig ist. Planst du in deinem Finanzplan bereits in den ersten sechs Monaten nach der Gründung mit hohen Gewinnen, hast du kaum eine Chance auf eine Genehmigung. Es ist ein häufiger Fehler, dass Gründer*innen ihre Einnahmen zu Beginn als zu hoch einschätzen. Dies führt zu unrealistischen Gewinnprognosen – und zu einer Ablehnung deines Antrags.

Stelle deine geplanten Umsätze und Kosten noch mal auf den Prüfstand – besonders, wenn du bereits frühzeitig hohe Gewinne erwartest. Wähle realistische Angaben und sei dir bewusst, dass es meist etwas dauert, bis dein Geschäft läuft und du genügend Kund*innen akquiriert hast. 

FAQ: Häufige Fragen und ihre Antworten

Zum Abschluss haben wir für dich die häufigsten Fragen zur Beantragung des Gründungszuschusses zusammengetragen und beantwortet:

  • Gibt es den Gründungszuschuss auch für Bürgergeld-Empfänger*innen? 
    Nein. Empfänger*innen von Bürgergeld (ehemals ALG-II), die eine Existenzgründung anstreben, werden beim Gründungszuschuss nicht berücksichtigt. Für diese Gründer*innen gibt es das Einstiegsgeld. Dieses unterliegt allerdings anderen Regeln. 
     
  • Musst du auf den Zuschuss Steuern zahlen?
    Nein. Der Zuschuss ist während der gesamten Förderdauer steuerfrei. Du musst lediglich für das Einkommen, welches du mit deiner selbstständigen Tätigkeit erwirtschaftest, Steuern zahlen. 
     
  • Kannst du den Gründungszuschuss ein zweites Mal beantragen? 
    Warst du bereits einmal selbstständig, danach wieder arbeitslos und möchtest dich nun erneut selbstständig machen? Dies ist möglich, jedoch kannst du den Zuschuss nur dann wieder erhalten, wenn mindestens 24 Monate nach dem Ende der letzten Förderung vergangen sind. Zusätzlich musst du alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen. 
     
  • Kannst du den Gründungszuschuss für einen selbstständigen Nebenerwerb erhalten?
    Nein. Du kannst den Gründungszuschuss – und übrigens auch das Einstiegsgeld beim Bürgergeld – nur dann erhalten, wenn du deine Selbstständigkeit als Haupterwerb ausführst. Das heißt, die selbstständige Tätigkeit muss den Schwerpunkt deiner Tätigkeiten einnehmen und mehr als 15 Stunden pro Woche betragen.
     
  • Erhältst du die Verlängerung des Zuschusses (Phase 2) nach sechs Monaten automatisch?
    Nein. Für die Aufbauförderung musst du der Agentur für Arbeit erläutern, dass sich deine Geschäftsprognosen weitestgehend bestätigt haben und dass du aktiv geschäftstätig bist. Hierbei liegt es wieder im Ermessen deines/deiner Sachbearbeiter*in, ob du die Förderung für weitere neun Monate erhältst. 
     
  • Welche Alternativen gibt es zum Gründungszuschuss?
    Neben dem Gründungszuschuss für Arbeitslosengeld-Empfänger*innen und dem Einstiegsgeld für Bürgergeld-Empfänger*innen bieten verschiedene Institutionen weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Existenzgründer*innen an. Nutze unseren Förderprogramm-Finder, um die passende Förderung für dein Unternehmen zu finden.
     
  • Welche Rechtsformen kannst du bei einer Gründung mit Gründungszuschuss wählen?
    Dir stehen alle möglichen Rechtsformen offen – egal ob GmbH, UG oder Einzelunternehmen. Nutze unseren Rechtsform-Finder, um die passende Rechtsform für deine Gründung zu finden.

Fazit

Der Gründungszuschuss mag durch seine Anforderungen etwas einschüchternd wirken, ist aber gleichwohl ein valider Weg in die Selbstständigkeit. Gute Vorbereitung und ein wirklich solides und tragfähiges Geschäftskonzept erhöhen deine Erfolgschancen merklich. Engagement vor und während des Antragsprozesses zeigen der Agentur für Arbeit, dass du es ernst meinst. Wenn du also denkst, dass du für den Gründungszuschuss infrage kommst, dann fang gleich an und schreib deinen Businessplan.

Genug gelesen?
Dann leg los!

Lass dir den Weg weisen...

Willst du sofort gründen?
(heißt: Du bist in der Lage, deinen Plan direkt in die Tat umzusetzen)

Wie hat dir diese Seite gefallen? Über 4.000 Nutzer haben uns bereits mit

von 5 möglichen Sternen bewertet. Bewerte auch du uns!

bhp