Einstiegsgeld: Vom Bürgergeld in die Selbstständigkeit

Einstiegsgeld: Bye-bye Bürgergeld, hallo Selbstständigkeit!

Für viele Menschen stellt die Arbeitslosigkeit eine sehr unangenehme Lebenssituation dar. Sie könnte aber auch eine große Chance sein, die Karten noch einmal neu zu mischen, herauszufinden, was jemand wirklich vom Leben möchte, und sich endlich das zu trauen, was er oder sie sich schon immer gewünscht hat: den Weg in die Selbstständigkeit antreten. 

Empfänger*innen von ALG I oder Bürgergeld (ehemals ALG II), die sich aus ihrer Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten, müssen die Kosten der Existenzgründung nicht allein stemmen. Auch für sie gibt es unterschiedliche Fördermittel, die den Weg in die heißbegehrte Selbstständigkeit erleichtern. Das Einstiegsgeld ist eine gute Möglichkeit, sich Zeit und zu verschaffen und den Fokus auf eine erfolgreiche Existenzgründung zu richten. 

Eine Existenzgründung kann der Weg in deine finanzielle Unabhängigkeit sein und das Einstiegsgeld der erste wichtige Schritt zu deinem Ziel. In diesem Beitrag erfährst du, wie du es beantragst.

Was ist das Einstiegsgeld?

Das Einstiegsgeld ist eine Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch 2 (SGB II). Bezieher*innen des Bürgergeldes können das Einstiegsgeld zusätzlich beantragen, sofern eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt geplant ist. 

Das Einstiegsgeld kann sowohl für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt durch ein Anstellungsverhältnis als auch für eine Existenzgründung beantragt werden. Dieser Beitrag befasst sich näher mit dem Thema Einstiegsgeld für Selbstständige und Existenzgründer*innen. 

Der Unterschied zwischen Einstiegsgeld und Gründungszuschuss

Sowohl der Gründungszuschuss als auch das Einstiegsgeld gelten für Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten. Personen, die ALG I beziehen, können bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen, während Bezieher*innen von Bürgergeld einen Antrag für das Einstiegsgeld stellen.

Für beide Varianten gilt: Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf einen Zuschuss. Beide Unterstützungen sind eine Ermessensentscheidung der zuständigen Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.

Wer bekommt das Einstiegsgeld

Wenn du dich mit dem Einstiegsgeld selbstständig machen möchtest, solltest du folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • Du hast Anspruch auf Bürgergeld
  • Du bist in Deutschland gemeldet
  • Du bist noch nicht hauptberuflich selbstständig
  • Du bist zwischen 15 und 66 Jahre alt
  • Du bist erwerbsfähig, d. h. du bist in der Lage, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten
  • Du planst eine hauptberufliche Selbstständigkeit“
  • Du kannst belegen, dass deine Gründungsidee machbar ist (Stichwort: Businessplan)
  • Du kannst Branchen- und Fachkenntnisse nachweisen, die du für deine Gründung brauchst (Sichtwort: Lebenslauf) 
  • Du kannst sicherstellen, dass die angestrebte Selbstständigkeit mindestens 15 Stunden pro Woche umfasst

Zudem ist es wichtig, dass die Beendigung der Arbeitslosigkeit in zeitlicher Nähe zum Antrag geplant wird. 

Einstiegsgeld: Die Kann-Regelung

Wie bei vielen Leistungen gilt auch für das Einstiegsgeld die sogenannte Kann-Regelung. Diese besagt, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht, sondern die jeweilige Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter individuell über eine Genehmigung entscheidet.

Einstiegsgeld beantragen: So funktioniert es

Da es sich beim Einstiegsgeld um eine Ermessensleistung handelt und somit nicht jeder Antrag Zustimmung findet, ist es für dich als angehende Gründer*in ratsam, dich gut auf das Gespräch mit den zuständigen Sachbearbeiter*innen vorzubereiten. 

Die folgenden zwei Aspekte helfen dir dabei, deine Chancen auf Einstiegsgeld zu erhöhen:

  • eine professionelle Darstellung deiner persönlichen und fachlichen Eignung für eine Existenzgründung und deren Beweggründe
  • die Präsentation eines überzeugenden Businessplans mit gut durchdachter Finanz- und Liquiditätsplanung
     

Sollte dein Antrag auf Einstiegsgeld beim ersten Mal abgelehnt werden, kann sich ein zweiter Versuch in Form eines Widerspruches auf jeden Fall lohnen. 

Verfahrensablauf: Einstiegsgeld beim Jobcenter beantragen

Wenn du dich dazu entschlossen hast, deiner Existenzgründung durch einen Antrag auf Einstiegsgeld auf die Sprünge zu helfen, dann erwarten dich bei der Beantragung im Grunde drei aufeinanderfolgende Schritte. 

Schritt 1: Der Beratungstermin
Vereinbare einen persönlichen Beratungstermin in deinem zuständigen Jobcenter. Welches Jobcenter genau für dich und dein Vorhaben zuständig ist, erfährst du auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit.

Schritt 2: Antrag auf Einstiegsgeld stellen
Erfüllst du alle Einstiegsgeld-Voraussetzungen und verläuft das erste Beratungsgespräch positiv, kannst du einen Online-Antrag auf Einstiegsgeld stellen. Dieser wird auf deinem BA-Benutzerkonto für dich bereitgestellt und umfasst das Einstiegsgeld-Antragsformular sowie Möglichkeiten, deinen Businessplan und andere Nachweise einzufügen.

Schritt 3: Der Bescheid
Dein Antrag auf Einstiegsgeld wird durch einen schriftlichen Bescheid über den Postweg bewilligt oder abgelehnt. Wurde dein Antrag bewilligt, erhältst du monatlich dein Einstiegsgeld auf dein Konto überwiesen. Sollte dein Antrag auf Einstiegsgeld abgelehnt worden sein, darfst du Widerspruch einlegen.

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Antrag auf Einstiegsgeld: Was solltest du beachten?

Wie bereits erwähnt, gibt es keinen Anspruch auf Einstiegsgeld. Es obliegt dem jeweiligen Jobcenter, ob dein Antrag auf eine Unterstützung genehmigt wird oder nicht. Bereite dich so gut wie möglich auf die Antragstellung vor, um die jeweiligen Jobcenter-Mitarbeiter*innen von deinem Vorhaben der Existenzgründung zu überzeugen. 

Erstelle vorab einen Businessplan, in dem du detaillierte Angaben zu folgenden Punkten machst:

  • Formuliere deine Geschäftsidee so genau wie möglich aus 
  • Gib einen Überblick über deine Qualifikationen und deinen Werdegang, die dich zu einem erfolgreichen Business befähigen 
  • Mach dir Gedanken zur Finanzierung einer Existenzgründung und stelle im Finanzplan alle Kosten auf, die im Rahmen deiner Selbstständigkeit gedeckt werden müssen 


Dein Antrag auf Einstiegsgeld sollte Folgendes beinhalten:

  • Lebenslauf
  • Beschreibung des Gründungsvorhabens
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für drei Jahre

Unsere kostenlose Businessplan-Vorlage eignet sich perfekt für deinen Antrag auf Einstiegsgeld, und mit dem Businessplan-Tool kannst du auch gleich loslegen und deinen Plan schreiben. Damit hast du die Beschreibung des Vorhabens und den kompletten Finanzteil abgedeckt.

In manchen Fällen fordert das Jobcenter weitere Nachweise. Ob in deine m Fall weitere Dokumente notwendig sind, erfährst du bei deinem Beratungsgespräch. 


Findet dein Antrag Anklang beim Jobcenter, wird nur noch deine selbstständige Tätigkeit nach der Existenzgründung etwa durch eine Gewerbeanmeldung oder Anzeige beim Finanzamt angefordert. Damit findet die Bürokratie aber auch schon ihr Ende. 

Wie wird das Einstiegsgeld berechnet?

So wie der Anspruch selbst liegt auch die Festlegung der Höhe des Einstiegsgeldes im Ermessen des Jobcenters. Die Entscheidung darüber, wie viel Einstiegsgeld du erhältst, wird auf Grundlage der Einstiegsgeld-Verordnung nach § 16b SGB geregelt.

Demnach gibt es grundsätzlich zwei unterschiedliche Bemessungsgrundlagen, nämlich die einzelfallbezogene und die pauschale Bemessung.

Die einzelfallbezogene Bemessung

Bei einer einzelfallbezogenen Bemessung werden ein monatlicher Grundbetrag sowie weitere Ergänzungsbeiträge zusätzlich zu deiner Bürgergeld-Regelleistung gewährt. Dabei berechnet sich der Grundbetrag auf Grundlage des bisherigen monatlichen Regelbedarfs und macht maximal 50 Prozent deiner Leistung aus. Bist du schon über zwei Jahre arbeitslos und lebst in einer Bedarfsgemeinschaft, kannst du einen Ergänzungsbetrag erhalten, der wiederum 20 Prozent der Regelleistung ausmacht. Zudem kommen je weiterer leistungsberechtigter Person zehn Prozent Regelleistung hinzu. 

Die pauschale Bemessung

Wenn du zu einer besonders zu fördernden Personengruppe gehörst, wie Alleinerziehende, Schwerbehinderte, ältere Menschen oder Langzeitleistungsbezieher*innen, wird die Höhe des Einstiegsgeldes pauschal bemessen. In diesem Fall ist die genaue Höhe gesetzlich nicht geregelt und wird vom zuständigen Jobcenter festgelegt. 

Wie lange bekommt man Einstiegsgeld vom Jobcenter?

Insgesamt können Existenzgründer*innen das Einstiegsgeld für einen Zeitraum von 24 Monaten erhalten. Dabei ist die Förderung in zwei Stufen aufgeteilt: Im ersten Schritt wird das Einstiegsgeld für sechs Monate bewilligt. Besteht nach dieser Zeit weiterer Bedarf, kann die Förderung verlängert werden. 

Und das Gute ist: Ist der Antrag auf Einstiegsgeld vom Jobcenter erst einmal gewährt, wird die Hilfeleistung bis zum Ende des bewilligten Zeitraums bezahlt – auch dann, wenn du die Hilfe theoretisch gar nicht mehr benötigst. Voraussetzung ist nur, dass du die Tätigkeit, für die dir das Einstiegsgeld gewährt wurde, weiter fortsetzt. Gibst du die Selbstständigkeit vor dem Ende des Förderzeitraums auf, will das Jobcenter darüber natürlich informiert werden. 

Fazit: Raus aus der Arbeitslosigkeit, rein in das Abenteuer Selbstständigkeit

Das Einstiegsgeld kann ein echter Turbo und eine große Motivation für alle sein, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus für neue berufliche Wege entscheiden und den Weg in die Selbstständigkeit bzw. Existenzgründung wagen möchten. Die Förderung gibt bis zu 24 Monate lang eine gewisse Sicherheit und zudem eine feste Frist, bis zu welcher das eigene Geschäft solide auf eigenen Beinen stehen sollte. 

Das Abenteuer Existenzgründung ist für viele nicht nur ein echter Befreiungsschlag, sondern ein großer Schritt in Richtung Selbstverwirklichung. Den Antrag auf Einstiegsgeld einzureichen, kann der ultimative Startschuss in deine Selbstständigkeit sein. 

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bhp