So wird deine Gründung im Nebenerwerb zum Erfolg

So wird deine Gründung im Nebenerwerb zum Erfolg
Nebenberufliche Selbstständigkeit – ist das was für mich?

Wer sich selbstständig macht, muss 60 Stunden die Woche schuften und hat kaum Zeit für die Familie? Alles Quatsch – wie Tausende erfolgreiche Nebenerwerbsgründungen jedes Jahr zeigen.

Nicht jede Existenzgründung setzt voraus, dass man sich voll und ganz dem Aufbau seines Unternehmens verschreiben und Tag und Nacht für den Durchbruch kämpfen muss. Tatsache ist, dass mehr als die Hälfte aller Gründungen im Nebenerwerb erfolgt. Das beweist: Mit der passenden Geschäftsidee und guter Planung lässt sich der Traum von der Selbstständigkeit auch mit wenigen Stunden Einsatz pro Woche realisieren.

Das Hauptmotiv, ein Unternehmen nebenberuflich zu gründen, liegt in der größeren Sicherheit. Das vorhandene Einkommen dient dabei als Sicherheitsnetz, das einen auffängt, falls sich die Geschäftsidee doch als Flop herausstellen sollte.

Es kommen aber noch weitere Motive hinzu: Viele möchten sich durch eine Nebenerwerbsgründung dauerhaft ein zweites Standbein schaffen, mit dem sie ihr Einkommen aus dem Hauptjob aufbessern können. Andere nutzen die Chance, ihre Geschäftsidee erstmal auszuprobieren und den Markt zu erkunden, bevor sie alles auf eine Karte setzen. Sie fangen klein an und bauen ihre Selbstständigkeit nach und nach zum Hauptberuf aus. Wieder andere haben für eine Vollzeitgründung nicht genügend Ressourcen, etwa weil sie sich neben ihrer Selbstständigkeit um kleine Kinder kümmern müssen, oder sie erkennen früh, dass ihr Geschäftsmodell nicht genug Einnahmen generieren wird, um ihren Lebensunterhalt zu 100 Prozent zu sichern. 

Was auch immer die Gründe für eine Teilzeit-Selbstständigkeit sind, ein Selbstläufer ist ein solches Unterfangen nicht. Wir klären auf, wie du eine erfolgreiche Kleingründung aufziehst und was du vor dem Start beachten solltest.

Nebenberuflich Gründen: Das solltest du vor dem Start wissen!

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Nebenberuflich selbstständig – was heißt das überhaupt?

Nebenberuflich selbstständig bedeutet, dass die Selbstständigkeit nicht deinen Arbeitsmittelpunkt bildet.

Es gibt zwei Kriterien, an denen die Nebenberuflichkeit festgemacht wird: das Geld und die Zeit. Solange die Einnahmen, die du aus deiner selbstständigen Tätigkeit beziehst, nicht über deinem Gehalt liegen und du nicht mehr als 18 Stunden die Woche für dein Unternehmen im Einsatz bist, zählst du zu den nebenberuflich Selbstständigen. Auch innerhalb einer selbstständigen Tätigkeit im Nebenerwerb darfst du Mitarbeiter*innen einstellen. Alles, was du dafür brauchst, ist die Betriebsnummer, um den/die Arbeitnehmer*in bei den entsprechenden Sozialversicherungsträgern anzumelden. Darüber hinaus solltest du dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Denn unter Umständen kann es zu einem Wechsel deines sozialversicherungsrechtlichen Status kommen.

Kerstin von Futurepreneur hat sich zuerst nebenberuflich selbstständig gemacht. Im folgenden Video erzählt sie von ihrer Idee und dem Weg zur Umsetzung:

Nebenberufliche Selbstständigkeit – die Vorteile im Überblick

Wir wollen es nicht leugnen: Neben dem Job, dem Studium oder der Familie auch noch ein junges Unternehmen aus der Taufe zu heben, kann eine erhebliche Belastung darstellen. Das Privatleben und sogar die Gesundheit können darunter leiden. Hinzu kommt, dass einige Geschäftsideen schlicht nicht dafür geeignet sind, nebenbei realisiert zu werden – sie scheitern letztlich daran, dass sie nicht mit dem nötigen Einsatz vorangetrieben werden. Aber in vielen Fällen überwiegen die Vorteile einer nebenberuflichen Selbstständigkeit:

Geringeres Risiko
Zwar können auch nebenberuflich Selbstständige mit ihrer Geschäftsidee baden gehen, aber sie stehen dann nicht vor dem Nichts. Ihr Basiseinkommen für den Lebensunterhaltbleibt durch ihren Hauptjob gesichert.

Weniger Druck
Nebenberuflich Selbstständige können sich mehr Zeit lassen. Die Gefahr, dass ihr Unternehmen pleite geht, weil die Liquiditätsreserven aufgebraucht sind, ist kleiner.

Einfachere Finanzierung
Die meisten Teilzeitgründungen kommen ohne oder mit sehr wenig Fremdkapital aus. Das liegt u.a. daran, dass der Lebensunterhalt der Gründenden in der Anfangsphase nicht mitfinanziert werden muss, weil er durch das Einkommen aus dem Hauptjob gesichert ist. Vielmehr kann umgekehrt dieses Geld für die Finanzierung des Unternehmens herangezogen werden.

Geschütztes Ausprobieren
Eine nebenberufliche Selbstständigkeit bietet den idealen Rahmen, um die wirtschaftliche Machbarkeit einer Idee zu testen und um nach und nach in die Rolle des Unternehmers oder der Unternehmerin hineinzuwachsen.

Mehr Einkommen
Durch eine nebenberufliche Selbstständigkeit kann das vorhandene Einkommen aufgestockt werden.

Mehr Zeit
Eine nebenberufliche Selbstständigkeit lässt genug Zeit für anderes, etwa für ein Studium oder die Familie.

Tipps von Felix Plötz

Felix Plötz hat den Bestseller “Das 4-Stunden-Startup” geschrieben. Er erklärt dir in folgendem Video, was du vor dem Start beachten und welche Fragen du dir beantworten solltest, um erfolgreich nebenberuflich zu gründen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich nebenberuflich selbstständig zu machen?

Viele glauben, eine nebenberufliche Selbstständigkeit sei eine Art „Selbstständigkeit light“, für die weniger formale Regeln gelten. Das ist leider ein Irrtum. In vielen Punkten macht es keinen Unterschied, ob du haupt- oder nebenberuflich gründest. Das betrifft zum Beispiel die Anmeldung deines Unternehmens beim Finanz- oder Gewerbeamt, die Steuern, die du auf deine Gewinne zu zahlen hast, oder bestimmte Genehmigungen und Konzessionen, die du für die Aufnahme deines Gewerbes brauchst.

Lass uns die wichtigsten Punkte, die Selbstständige im Nebenerwerb beachten müssen, der Reihe nach durchgehen:

1. Anmeldung der nebenberuflichen Selbstständigkeit

Auch wenn du „nur“ nebenberuflich gründest, musst du die Aufnahme deiner Selbstständigkeit bei den Behörden anmelden. Handelt es sich dabei um eine freiberufliche Tätigkeit, genügt eine formlose Anmeldung beim zuständigen Finanzamt. Was als freiberuflich gilt, geht aus dem Einkommenssteuergesetz hervor: „Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbstständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.“ (EStG § 18).

Gemeinsames Kennzeichen der Freien Berufe ist, dass sie auf Grundlage einer besonderen Ausbildung oder schöpferischen Begabung ausgeübt werden. Sie sind von vielen bürokratischen Nachweispflichten entlastet und nicht gewerbesteuerpflichtig.

Alle Selbstständigen, die keinen freien Beruf ausüben – und das sind die meisten –, melden ein Gewerbe an. Dafür zuständig ist das Ordnungs- bzw. Gewerbeamt in der Stadt oder Gemeinde, in der dein Unternehmen ansässig sein wird. Das Gewerbeamt leitet deine Gewerbeanmeldung an das Finanzamt und andere zuständige Behörden weiter (je nach Tätigkeit z.B. das Gesundheitsamt oder das Bauamt). Auch die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) wird automatisch informiert. Die Mitgliedschaft ist in den meisten Fällen verpflichtend. Allerdings bieten viele Kammern vergünstigte Mitgliedsbeiträge für Unternehmen an, die nur geringe Einnahmen erzielen.

Nach der Gewerbeanmeldung oder der Anmeldung deiner freiberuflichen Tätigkeit übermittelst du dem für dich zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats nach Neugründung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Du wirst unter anderem gefragt, womit du dich selbstständig machst, wie hoch deine erwarteten Einnahmen sind und welche Rechtsform du deinem Unternehmen gibst. Deine Angaben dienen dazu, die Höhe deiner Steuern abzuschätzen. Anschließend bekommst du eine Steuernummer zugeteilt. Die brauchst du, um Rechnungen schreiben zu können.

Anders als freiberuflich Selbstständige müssen Gewerbetreibende zusätzlich zur Einkommensteuer Gewerbesteuer zahlen und können zur Bilanzerstellung (doppelte Buchführung) verpflichtet werden.

Nicht immer ist klar zu erkennen, ob es sich bei einer selbstständigen Tätigkeit um einen freien Beruf oder um ein Gewerbe handelt, zumal auch Mischformen möglich sind. Ein Beispiel dafür ist die selbstständige Ingenieurin, die nicht nur ihre Ingenieursleistungen anbietet, sondern nebenbei auch eine von ihr entwickelte Software verkauft. Im Zweifel solltest du dich von einem/einer Steuerberater*in oder dem Institut für Freie Berufe in Nürnberg beraten lassen.

2. Das solltest du zum Thema Steuern wissen

Dem Finanzamt ist es zunächst egal, ob du deine Einkünfte haupt- oder nebenberuflich erwirtschaftest: Vom ersten Euro an musst du deinen Gewinn in deiner Steuererklärung angeben.

Die wichtigsten Steuern, die Selbstständige zahlen müssen, sind die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer (weiterführende Informationen zur Umsatzsteuervoranmeldung). Bei Gewerbetreibenden kommt noch die Gewerbesteuer hinzu.

Gegenüber dem Finanzamt bist du verpflichtet, mehrmals im Jahr eine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen. Daraus geht hervor, wie viel Umsatzsteuer du von deinen Kunden eingenommen hast und an das Finanzamt weiterleiten musst. Es kann auch vorkommen, dass du eine Steuerrückerstattung bekommst – wenn du im Zuge einer teuren Anschaffung mehr Umsatzsteuer bezahlt als eingenommen hast.

Sofern dein Einkommen aus der Selbstständigkeit unter 22.000 Euro im Jahr bleibt, kannst du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Dann wirst du von der Umsatzsteuerpflicht befreit und sparst dir den Papierkram mit dem Finanzamt. Es genügt, wenn du ein Mal im Jahr zusammen mit deiner Steuererklärung eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung abgibst.

Der Nachteil der Kleinunternehmerregelung ist, dass du selbst nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, also die Mehrwertsteuer, die du selbst beim Einkauf bezahlst, nicht vom Finanzamt zurückbekommst. Bei größeren Anschaffungen oder dem Handel mit Waren kann das durchaus ins Gewicht fallen. Deshalb solltest du genau durchrechnen, ob die Kleinunternehmerregelung für dich von Vorteil ist.

Häufig fallen schon Monate vor dem offiziellen Start Kosten an, sei es für Fachliteratur, Fortbildungen, Beratungsdienstleistungen oder für erste Anschaffungen oder Mieten. Diese können als Verluste von anderen Einkünften abgezogen und steuerlich geltend gemacht werden, zum Beispiel von deinem Einkommen aus dem Hauptjob. Voraussetzung ist, dass du jede einzelne Ausgabe belegen kannst. Deshalb solltest du daran denken, von Anfang an fleißig deine Belege zu sammeln und darauf zu achten, dass auf den Rechnungen die Mehrwertsteuer getrennt dargestellt wird – damit du sie später vom Finanzamt zurückerstattet bekommst (gilt nicht für Kleinunternehmen).

3. Die passende Rechtsform auswählen

Von der Rechtsform hängt ab, wie dein Unternehmen besteuert wird, welche Buchhaltungspflichten bestehen und wie Fragen der Haftung und der Mitsprache im Unternehmen geregelt sind.

Die meisten Selbstständigen im Nebenerwerb gehen mit einem Einzelunternehmen an den Start. Das ist die einfachste und unbürokratischste Möglichkeit – du brauchst dafür nichts weiter zu tun, als deine Selbstständigkeit anzumelden.

Das Äquivalent zum Einzelunternehmen für Teamgründungen ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Sie besteht automatisch, sobald zwei oder mehr Personen gemeinsam ein Gründungsvorhaben umsetzen. Dafür braucht ihr weder Stammkapital noch eine schriftliche Vereinbarung. Ihr solltet trotzdem unbedingt einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen, in dem festgelegt wird, wie ihr die Gewinne und Verluste untereinander aufteilt und wer welche Aufgaben übernimmt. Am besten, ihr lasst euch dazu von einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin beraten.

Unter Umständen kommt sogar eine GmbH infrage – selbst für Einzelpersonen. Das ist allerdings recht aufwendig und setzt ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro voraus. Eine GmbH ist immer gewerblich und unterliegt bestimmten Bilanzierungspflichten. Dafür sicherst du dich mit dieser Rechtsform davor ab, persönlich mit deinem gesamten Vermögen für dein Unternehmen zu haften.

Eine Art Vorstufe zur GmbH ist die Unternehmergesellschaft (UG). Die Gründungsformalitäten sind nicht so kompliziert, wie bei einer GmbH, und es ist möglich, mit nur einem Euro Stammkapital zu starten, das dann über die Jahre durch Rücklagen aufgestockt wird.

Dir schwirrt der Kopf von den vielen Abkürzungen? Dann nutze unseren Rechtsformfinder, der dir dabei hilft, eine gute Entscheidung zu treffen. Außerdem gibt dir unser Experte Jan Evers im folgenden Video wertvolle Tipps zum Thema Rechtsformen:

4. Was ist mit der Sozialversicherung?

Wenn du nebenberuflich gründest, bist du in der Regel durch deinen Hauptjob sozialversichert. Das ist ein unschätzbarer Vorteil, denn die private Absicherung gegenüber Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit kann bei Selbstständigen richtig ins Geld gehen. Das bedeutet aber nicht, dass du dich um diese Fragen gar nicht mehr zu kümmern brauchst. Was die Krankenkasse angeht, kann dein Einkommen aus der Selbstständigkeit bis zur Beitragsbemessungsgrenze auf dein Haupteinkommen angerechnet werden. Du müsstest dann höhere Beiträge abführen. Informiere deshalb rechtzeitig deine Krankenkasse über dein Vorhaben. Andernfalls können dir empfindliche Nachforderungen von Krankenkassenbeiträgen blühen.

Sobald du nicht mehr als nebenberuflich, sondern als hauptberuflich selbstständig giltst, wirst du von der Versicherungspflicht befreit und kannst dich bei einer privaten Krankenkasse versichern.

Die Übergänge von der nebenberuflichen in eine hauptberufliche Selbstständigkeit sind oft fließend. In Zweifelsfällen bietet sich ein Statusfeststellungsverfahren an, das klipp und klar Auskunft über deinen Status gibt. Du kannst es über die Deutsche Rentenversicherung einleiten, wenn du auf Nummer Sicher gehen und dich vor Nachzahlungen bewahren willst.

Bist du über deinen Partner oder deine Partnerin im Rahmen der Familienversicherung gesetzlich krankenversichert, bleibt dieser Versicherungsschutz nach deiner Nebenerwerbsgründung erhalten, solange dein Gesamteinkommen nicht mehr als 505 Euro im Monat bzw. 6060 Euro im Jahr beträgt (Stand: 2024) und dein Arbeitsaufwand nicht über 18 Stunden pro Woche liegt. Andernfalls wirst du als versicherungspflichtig eingestuft und musst dich selbst versichern.

Sollten deine Einnahmen den Grenzwert überschreiten, informiere besser sofort deine Krankenkasse. Andernfalls kann es dir passieren, dass du rückwirkend nicht nur für den betreffenden Monat, sondern für das ganze Jahr Beiträge an die Krankenkasse zahlen musst und außerdem den Schutz der Familienversicherung verlierst!

5. Den Arbeitgeber informieren – ja oder nein?

Dein Arbeitgeber kann dir eine nebenberufliche Selbstständigkeit in den meisten Fällen nicht untersagen. Informieren solltest du ihn allerdings schon, allein aus Gründen der Fairness und Transparenz.

Gegenüber deinem Arbeitgeber gelten die folgenden Spielregeln:

  • Du darfst ihm mit deiner Selbstständigkeit keine direkte Konkurrenz machen
  • Deine Arbeitsleistung darf nicht darunter leiden
  • Weder Urlaub noch Krankschreibungen darfst du nutzen, um dich für das eigene Unternehmen aufzureiben

Einige Arbeitsverträge enthalten Klauseln, wonach eine nebenberufliche Selbstständigkeit ausdrücklich untersagt wird. In diesem Fall lohnt es sich, juristischen Rat einzuholen – nicht immer sind sie wirksam.

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6. Und wie ist es mit der Scheinselbstständigkeit?

Gerade unter freiberuflich Selbstständigen im Nebenerwerb ist die Unsicherheit groß, ob sie vielleicht scheinselbstständig sind. Sie haben ja oft noch nicht so viele Auftraggeber.

Hierzu solltest du wissen, dass der Gesetzgeber für die Scheinselbstständigkeit mehrere Kriterien heranzieht. Das eindeutigste Kriterium ist die Weisungsgebundenheit des Auftragnehmers: Wenn du den Instruktionen deines Auftraggebers folgen musst, du also zum Beispiel nicht selbst entscheiden kannst, wann, wo und wie du arbeitest, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du scheinselbstständig bist.

Das sind weitere Anzeichen für eine Scheinselbstständigkeit:

  • Du bist in die organisatorischen Abläufe deines Auftraggebers eingebunden
  • Du hast nur einen Auftraggeber
  • Du kannst deine Preise nicht festlegen und verhandeln
  • Du hast keine eigenen Geschäftsräume
  • Du trittst nicht als selbstständige*r Unternehmer*in auf (beispielsweise mit einer eigenen Website)
  • Dein Honorar ist so niedrig, dass es für eine Eigenvorsorge nicht ausreicht

Eines dieser Kriterien allein lässt aber noch keine klare Einschätzung zu, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt oder nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Sollte das Finanzamt oder die Deutsche Rentenversicherung jedoch zu dem Schluss kommen, dass du zu den Scheinselbstständigen gehörst, werden rückwirkend hohe Beitragszahlungen an die Sozialversicherung und empfindliche Bußgelder fällig. Die hat zwar dein Auftraggeber zu zahlen – aber ob er die Geschäftsbeziehung weiter aufrechterhält, nachdem sie ihn so teuer zu stehen gekommen ist, ist fraglich.

Nebenberuflich selbstständig plus Studium

Ebenso wie ein Angestelltenverhältnis kann auch ein Studium den Arbeitsmittelpunkt zusätzlich zu einer Selbstständigkeit im Nebenerwerb bilden. Das kommt gar nicht so selten vor, da viele Studierende auf freiberuflicher Basis arbeiten, um ihr Studium zu finanzieren. Andere gründen nebenberuflich ein Unternehmen, weil sie nicht bis zum Abschluss warten wollen, um ihre Geschäftsidee umzusetzen. Das hat den Vorteil, dass sie schon früh wichtige Erfahrungen sammeln, den Markt kennenlernen und sich ein umfassendes Netzwerk aufbauen können.

Sobald sie ihr Studium abgeschlossen haben, können sie dann mit Vollgas ihr Unternehmen voranbringen.
Formal sind bei einer Existenzgründung neben dem Studium die gleichen Dinge zu beachten, wie bei jeder anderen nebenberuflichen Gründung auch. Knifflig gestaltet sich für Studierende unter Umständen die Frage nach der Krankenversicherung.

Wenn du noch über die Familienversicherung deiner Eltern oder in einer studentischen Krankenversicherung versichert bist, darfst du nicht mehr als 18 Stunden die Woche für dein Unternehmen tätig sein und die Einnahmen aus der Selbstständigkeit dürfen andere Einnahmen (etwa den Unterhalt, den deine Eltern dir zahlen) nicht übersteigen. Ansonsten giltst du nicht mehr als nebenberuflich selbstständig und dir bleibt nur, dich entweder freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern.

Kamila von KamiNails hat zunächst neben ihrem Studium gearbeitet, bis sie aus ihrer Nebenbeschäftigung ihr eigenes Unternehmen aufbaute. Hier erzählt sie von ihrem Weg zur Selbstständigkeit:

Nebenberuflich selbstständig und arbeitslos

Auch wer arbeitslos gemeldet ist und Arbeitslosengeld bezieht, kann sich nebenberuflich selbstständig machen. Die Selbstständigkeit darf dann allerdings höchstens 15 Stunden die Woche beanspruchen, sonst verfällt der Anspruch auf Leistungen. Die Gewinne aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit werden auf das Arbeitslosengeld (ALG) angerechnet. Wenn du ALG I beziehst, bleibt dir ein Freibetrag von 165 Euro im Monat (Stand: 2021). Die Freibeträge für Bezieher*innen von Bürgergeld (ehemals ALG II) werden prozentual gestaffelt und richten sich u.a. nach der Größe der Bedarfsgemeinschaft.

Wenn du arbeitslos bist und dich selbstständig machen möchtest, solltest du rechtzeitig prüfen, ob du Anspruch auf den Gründungszuschuss hast. Dieser kann von der Arbeitsagentur gewährt werden, solange du noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG I hast.

Brauche ich einen Businessplan für meine nebenberufliche Selbstständigkeit?

Auch eine nebenberufliche Selbstständigkeit sollte gut vorbereitet sein. Am besten geht das mit einem Businessplan. Er bietet dir einen guten Rahmen, um alle deine Gedanken zu Papier zu bringen und zu einem schlüssigen Konzept zusammenzufügen.

Aus deinem Businessplan sollte hervorgehen, was du vorhast und warum du der oder die Richtige bist, deine Idee umzusetzen.

Du beschreibst in deinem Businessplan...

... welche Produkte und/oder Dienstleistungen du anbieten wirst,
... worin der Kundennutzen besteht,
... welche Preise du ansetzt,
... welche Zielgruppen du mit welchen Maßnahmen ansprechen willst,
... wie der Markt strukturiert ist, in den du einsteigen willst,
... welche Strategien die Konkurrenz verfolgt und
... wie du dich davon absetzen willst (Alleinstellungsmerkmal).

Das Herzstück eines jeden Businessplans ist der Finanzplan. Er zeigt auf...

... wie sich der Umsatz in den ersten drei Jahren nach dem Start entwickelt,
... wie viel davon nach Abzug der Kosten übrigbleibt,
... wann der berühmte Break-even-Point erreicht wird,
... wie viel Geld du brauchst (Kapitalbedarf) und
... wie du deine Zahlungssicherheit sicherstellst (Liquiditätsplanung).

Wenn du in der Nebenberuflichkeit nur eine Übergangsphase siehst, um deine Idee zu testen, sollte sich das in deinem Businessplan widerspiegeln. Ab wann schaltest du um auf Vollzeit und widmest dich voll und ganz deinem Unternehmen?

Dein Businessplan ist für dich, aber auch für Außenstehende das wichtigste Instrument, um die Realisierungschancen deiner Geschäftsidee zu beurteilen. Er hilft dir, den roten Faden nicht zu verlieren und dein Vorhaben konsequent umzusetzen – selbst wenn du dich nebenbei noch um viele andere Dinge kümmern musst.

Auf der Gründerplattform steht dir ein interaktives Businessplan-Tool zur Verfügung, mit dem du auch ohne Vorwissen einen vollständigen Businessplan für deine nebenberufliche Selbstständigkeit erstellen kannst. Eine von allen wichtigen Geldgebern in Deutschland anerkannte Gliederung, einfache Leitfragen und leicht handhabbare Zahlenassistenten helfen dir, aus deiner Idee ein schlüssiges Konzept zu erstellen und typische Planungsfehler zu vermeiden. In Businessplänen von echten Vorbildern kannst du nachlesen, was andere Unternehmer*innen geschrieben haben und dich von ihren Erfahrungen inspirieren lassen.

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Finanzierung

Im Durchschnitt benötigen nebenberuflich Gründende zwar weniger Fremdkapital als Vollzeit-Gründer*innen. Aber nicht alle von ihnen kommen ohne eine Finanzierung von außen aus. Wenn du dazugehörst, führt für dich erst Recht kein Weg an einem Businessplan vorbei – denn ohne ihn wirst du keinen Geldgeber überzeugen können, dich zu unterstützen.

Auf der Gründerplattform findest du eine gute Übersicht über die gängigsten (und auch einige ungewöhnliche) Instrumente der Gründungsfinanzierung in Deutschland. Grundsätzlich stehen dir für deine Selbstständigkeit im Nebenerwerb dieselben Finanzierungswege offen, wie für Vollzeitgründungen.

Am weitesten verbreitet ist in Deutschland der klassische Bankkredit. Viele Banken haben es sich zum Ziel gemacht, Unternehmensgründungen mit Krediten zu fairen Konditionen zu unterstützen. Über die Gründerplattform kannst du mit deinem fertigen Businessplan bei über 100 Partnerbanken direkt eine Finanzierungsanfrage stellen und bequem vom heimischen Rechner aus alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen.

Wenn du eine besonders originelle Idee hast, kommt vielleicht auch eine Finanzierung über Crowdfunding oder Crowdinvesting für dich infrage. Außerdem gibt es eine Reihe von staatlichen Förderprogrammen, von denen auch nebenberuflich Gründende profitieren können. Welche Programme zu deiner Gründungsidee passen, kannst du mithilfe der Gründerplattform ganz leicht feststellen – und gleich Kontakt zu den jeweiligen Förderinstitutionen aufnehmen.

Zum Schluss noch ein paar praktische Tipps

Jetzt hast du schon viel über die formalen, finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen einer nebenberuflichen Selbstständigkeit erfahren. Zum Schluss möchten wir dich noch mit einigen wertvollen Tipps versorgen, die wir aus unserer jahrelangen Erfahrung in der Gründerberatung gewonnen haben

  • Nicht alle Geschäftsideen sind für die nebenberufliche Selbstständigkeit geeignet. Überlege im Vorfeld, wie viel Zeit dir neben deinem Hauptberuf für dein Unternehmen bleibt und ob das ausreicht, um dein Vorhaben umzusetzen. Ein Café oder einen Buchladen zum Beispiel wirst du wohl kaum nebenberuflich führen können. Gut geeignet sind dagegen viele digitale Geschäftsmodelle, bei denen sich Marketing und Vertrieb im Wesentlichen übers Internet abwickeln lassen.
  • Ideal sind Geschäftsideen, die Entwicklungsperspektiven bieten, die du also nach und nach von einer nebenberuflichen zu einer hauptberuflichen Selbstständigkeit ausbauen kannst, wenn die Geschäfte gut anlaufen.
  • Achte darauf, die Fixkosten (für Miete, Investitionen, Versicherungen etc.) so gering wie möglich zu halten, auch wenn das meistens bedeutet, dass sich deine Marge verringert. Dadurch reduzierst du das Risiko, dich zu verschulden, falls du weniger Umsatz machst, als erwartet.
  • Wenn du die Vorteile einer nebenberuflichen Selbstständigkeit nutzen willst, bietet es sich an, im Team zu gründen. Gemeinsam könnt ihr mehr bewegen, auch mit weniger Arbeitseinsatz pro Person. Ihr könnt die anstehenden Aufgaben aufteilen und euch gegenseitig vertreten. Denkt aber daran, unbedingt einen Gesellschaftsvertrag abzuschließen, sobald es ernst wird (s.o.).

Jetzt bist du gut gerüstet, um deinen Traum von der Selbstständigkeit anzugehen. Schau dich doch gleich mal auf der Gründerplattform um! Erfahre noch mehr über den Facettenreichtum des Unternehmerdaseins und was du von modernen Entrepreneurship-Ansätzen lernen kannst.

Bonus: Aufzeichnung des Webinars "Nebenberuflich gründen"

Schau dir die Aufzeichnung unseres Webinars "Nebenberuflich gründen" an - Gemeinsam mit Peter-Georg Lutsch und Juliane Benad von Sidepreneur, haben wir viele Fragen rund um das Thema beantwortet. Außerdem haben die beiden aus dem Nähkästchen geplaudert und viele Tipps für dich parat.

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bhp