Verein gründen: So geht’s

Ob Kindergarten, Musikverein, Sport- oder Förderverein – einen Verein zu gründen, lohnt sich in den verschiedensten Fällen. Meistens wird dabei ein gemeinnütziger Zweck verfolgt. Wenn du Social Entrepreneur*in bist, ist diese Gründungsform also möglicherweise genau die richtige für dich. Hier erfährst du, was du beachten musst, wenn du gerne einen gemeinnützigen Verein gründen möchtest – mit Schritt-für-Schritt-Anleitung und praktischer Checkliste.

Wann du einen Verein gründen solltest

In einem Verein schließen sich mehrere natürliche oder auch juristische Personen zusammen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, der in der Regel nicht kommerziell, sondern gemeinnützig ist. Einen Verein zu gründen, kommt also immer dann in Frage, wenn du mit deiner Idee nicht in erster Linie Geld verdienen möchtest. In Deutschland gibt es über 600.000 Vereine und jede*r hat das Recht, einen neuen zu gründen.

Am bekanntesten sind wohl Sport- und Freizeitvereine. Gemeinsame Interessen verfolgen zum Beispiel die Mitglieder von Musikvereinen, Tanz- und Karnevalsvereinen, Fanclubs oder Spielevereinen. Doch auch wichtige gesellschaftliche Themen werden von Vereinen bearbeitet:

  • Natur- und Tierschutzvereine setzen sich beispielsweise für bedrohte Arten oder gegen Tiermisshandlung ein. Auch Tierheime werden meist von Vereinen geführt.
  • In Gesellschaftsvereinen organisieren sich politische Parteien, Schülervertretungen oder auch die Pfadfinder*innen.
  • Soziale und Rettungsvereine sind zum Beispiel Wohlfahrtsorganisationen, aber auch freiwillige Feuerwehren oder Sicherheitsdienste.
  • Fördervereine unterstützen Schulen, kulturelle Einrichtungen und andere Vereine durch das Sammeln von finanziellen und Sachspenden.

Wenn du dich engagieren und ein Social Business gründen möchtest, ist der Verein eine mögliche Rechtsform für dein Vorhaben – sofern es den Voraussetzungen dafür entspricht.

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Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Vereinsgründung

Wer einen Verein gründen möchte, muss dafür bestimmte Bedingungen erfüllen. Ein nicht eingetragener Verein braucht mindestens zwei Gründungsmitglieder. Soll der Verein eingetragen werden, sind sieben Personen erforderlich. Auch den gemeinsamen Zweck, den ihr mit eurem Verein verfolgen wollt, müsst ihr genau definieren. Der Hauptzweck darf kein kommerzieller sein.

Geklärt werden sollte außerdem, wie der Verein heißen soll. Wichtig ist, dass der Name nicht dem eines Vereins ähnelt, den es in derselben Stadt oder Gemeinde bereits gibt. Zudem darf er nicht in die Irre führen, sondern es muss klar erkennbar sein, worum es geht. Achte darauf, dass der Vereinsname keine Marken- und Namensrechte verletzt – denn das kann teuer werden. Willst du verhindern, dass der Name von anderen genutzt wird, kannst du ihn ebenfalls als Wortmarke eintragen lassen.

Bevor du einen Verein gründen und eintragen lassen kannst, muss außerdem eine Vereinssatzung erstellt werden. Anschließend findet die Gründungsversammlung statt, bei der der Vorstand gewählt wird.

Welche Rechtsform ist beim Verein die richtige?

Rechtlich gesehen gibt es verschiedene Arten von Vereinen. Diese werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bestimmt. Zu unterscheiden sind im Groben eingetragene und nicht eingetragene Vereine. Sie werden auch als Idealvereine bzw. nicht rechtsfähige Vereine bezeichnet. Eine Sondervariante ist der wirtschaftliche Verein, der aber nur in ganz seltenen Fällen zustande kommt. Wenn du also selbst einen Verein gründen möchtest, solltest du dir vorher überlegen, welche Rechtsform sich für dein Vorhaben am besten eignet.

Eingetragener Verein (e.V.)

In § 21 BGB heißt es: „Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.“ Das heißt, wenn du einen Verein gründen möchtest, der keinen rein kommerziellen Zweck verfolgt, kannst du ihn als e.V. eintragen lassen. Das musst du zwar nicht, aber ein eingetragener Verein hat viele Vorteile: zum Beispiel Steuererleichterungen oder gänzliche Steuerbefreiung sowie Zugang zu öffentlichen Mitteln. Außerdem kannst du als juristische Person agieren, die Mitglieder des Vereins sind also nicht persönlich haftbar.

Der Hauptzweck eines eingetragenen Vereins muss zwar gemeinnützig sein. Dennoch kannst du einen wirtschaftlichen Betrieb innerhalb deines Vereins installieren. Die Einnahmen, die du aus wirtschaftlichen Tätigkeiten generierst, sind dann steuerpflichtig. Sie dürfen nur für den gemeinnützigen Zweck des Vereins verwendet werden. So kannst du zusätzliche Finanzierungsmittel für deinen Verein schaffen. Das machen beispielsweise Organisationen wie Viva con Agua oder auch große Fußballvereine. Ein Verein ist also immer dann eine passende Unternehmensform, wenn es zwar einen ideellen Bereich gibt, aber auch mit weniger idealistischen Dingen Geld verdient werden soll. Außerdem bietet er sich an, wenn euch eine hierarchiefreie Kommunikation und viele Mitwirkungsmöglichkeiten wichtig sind. 

Hörempfehlung: Das KulturEnergieBunkerAltonaProjekt hat sich für die Rechtsform des eingetragenen Vereins entschieden und heißt kurz Kebap e.V. Ziel des Projekts ist es, in einem Hochbunker Räume für Kultur zu schaffen und dezentral Energie zu erzeugen. Für die Energieerzeugung wurde zusätzlich eine Genossenschaft gegründet. Wie aus Gemüse gießen ein Business-Case wird, darüber spricht Jan im Ideencouch-Podcast mit Markus Flatten, der sich seit 2010 ehrenamtlich bei dem Verein engagiert und seit 2016 Vorstandsmitgleid der Genossenschaft ist. Im Podcast geht es unter anderem darum, wie der Verein es schaffen kann, von einer ehrenamtlichen Struktur wegzukommen und hauptamtliche Mitarbeiter*innen zu finden. 

Wirtschaftlicher Verein

Einen wirtschaftlichen Verein zu gründen, ist nur möglich, wenn keine andere Rechtsform passend ist. In der Praxis betrifft das beispielsweise Erzeugergemeinschaften. Solchen Vereinen wird die Rechtsfähigkeit staatlich verliehen – und zwar vom jeweiligen Bundesland. Das kommt aber nur noch sehr selten vor, weshalb es eher unwahrscheinlich ist, dass du einen Verein mit wirtschaftlichem Zweck gründen kannst.

Nicht eingetragener Verein

Während du für einen eingetragenen Verein mindestens sieben Mitglieder brauchst, kannst du einen nicht eingetragenen Verein auch mit nur einer weiteren Person gründen. Da ein Verein ohne Eintragung nicht rechtsfähig ist, erspart das einiges an Bürokratie. Trotzdem ist ein nicht eingetragener Verein natürlich keine rechtsfreie Zone. Nach § 54 BGB wird er wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) behandelt. Häufig werden aber auch die Gesetze für den rechtsfähigen auf den nicht rechtsfähigen Verein angewendet. 

Ein nicht eingetragener Verein gilt als Körperschaft, nicht als juristische Person. Die Mitglieder müssen also gegebenenfalls persönlich mit ihrem Vermögen haften. Dennoch kannst du steuerliche Begünstigungen beantragen, wenn das Finanzamt den Verein als gemeinnützig einstuft. Sinnvoll ist diese Vereinsart beispielsweise für zeitlich begrenzte gemeinnützige Vorhaben wie Spendenaktionen oder Kampagnen.

Die Alternativen: gGmbH und gUG

Eine immer beliebter werdende Alternative zum Verein ist die gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, also die gGmbHWenn du ein soziales Unternehmen mit einem gemeinnützigen Ziel gründen möchtest, profitierst du so zusätzlich von den Vorteilen einer klassischen GmbH. Viele nutzen diese Möglichkeit, weil sie so nicht von einem gewählten Vorstand abhängig sind, sondern eine konstante Geschäftsführung gewährleistet ist. Außerdem musst du keine Körperschafts- oder Gewerbesteuern zahlen. Die kleine Schwester der gGmbH ist die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG), die du statt mit 25.000 schon mit einem Euro Startkapital gründen kannst.

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e.V. gründen: Vor- und Nachteile

Wenn du einen Verein gründen möchtest, stehst du vor der Entscheidung, ob du diesen eintragen lässt oder nicht. Hier siehst du die Vor- und Nachteile noch einmal im Überblick:

Vorteile

  • Zugang zu öffentlichen Steuermitteln
  • Weniger bürokratischer Aufwand als bei einem wirtschaftlichen Unternehmen
  • Keine persönliche Haftung der Mitglieder
  • Agieren als juristische Person
  • Demokratische Organisationsform
  • Geringe Gründungskosten
  • Kein Startkapital erforderlich

Nachteile

  • Wirtschaftliche Zwecke können nicht verfolgt werden, aber es ist möglich, einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb innerhalb des Vereins zu installieren
  • Mindestens sieben Mitglieder zur Gründung erforderlich
  • Vorstand und Mitgliederversammlung sind verpflichtende Organe
  • Eine Satzung ist erforderlich und muss dem Finanzamt vorgelegt werden
  • Erneute Vorstandswahlen und Satzungsänderungen müssen gerichtlich angemeldet werden
  • Mitgliederzahl darf nicht unter drei sinken

Schritt für Schritt einen Verein gründen

Hast du dich dazu entschlossen, einen e.V. zu gründen, musst du dazu genaue Vorgaben beachten. An der folgenden Schritt-für-Schritt-Anleitung kannst du dich aber auch orientieren, wenn du deinen Verein nicht eintragen lassen möchtest.

1. Mitglieder finden

Für einen rechtsfähigen Verein brauchst du mindestens sieben Gründungsmitglieder. Im ersten Schritt gilt es also, Menschen zu finden, die dasselbe Ziel verfolgen wie du und mit denen du dir vorstellen kannst, gleichberechtigt zusammenzuarbeiten. Oft findest du diese in deinem Bekanntenkreis oder beruflichen Netzwerk. Bekommst du keine sieben Leute zusammengetrommelt, kannst du auch zunächst einen nicht rechtsfähigen Verein gründen und ihn gegebenenfalls später eintragen lassen.

Teamkollegen besprechen sich

2. Gründungs­versamm­lung abhalten und Vorstand wählen

Um einen eingetragenen Verein zu gründen, musst du zunächst eine Gründungsversammlung organisieren. Dabei müssen mindestens sieben Mitglieder anwesend sein. In der Gründungsversammlung legt ihr den Namen des Vereins fest. Außerdem wählt ihr den Vorstand. Dieser übernimmt die Leitung und Geschäftsführung des Vereins und kann ihn auch vertreten. Der Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen – meistens bis zu fünf. Die genauen Bestimmungen dazu regelt ihr in eurer Vereinssatzung. 

Mitgliederversammlung und Vorstand sind die einzigen Pflichtorgane eines eingetragenen Vereins. Bei besonders großen Vereinen kann auch eine Vertreterversammlung gewählt werden. Weitere Organe, wie zum Beispiel Kassenwart*in oder Beirat, könnt ihr freiwillig ernennen.

3. Satzung verfassen

Ebenfalls erforderlich für die Eintragung ist der Beschluss einer Vereinssatzung. Diese muss von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben werden. Du kannst dir beim Verfassen der Satzung rechtsanwaltliche Hilfe holen – das ist aber nicht unbedingt notwendig. Du kannst dich auch einfach an Vorlagen aus dem Internet oder den Satzungen anderer Vereine orientieren. Auf jeden Fall sollten folgende Informationen aus der Vereinssatzung hervorgehen:

  • Name und Sitz des Vereins
  • Zweck des Vereins
  • ob der Verein eingetragen werden soll
  • Regelungen zum Ein- und Austritt von Mitgliedern
  • ob und in welcher Höhe Mitgliedsbeiträge entrichtet werden müssen
  • Regelungen zur Bildung des Vorstands
  • Voraussetzungen für die Einberufung der Mitgliederversammlung
  • in welcher Form die Mitgliederversammlung einberufen werden soll
  • wie Beschlüsse beurkundet werden sollen

4. Gemeinnützigkeit prüfen lassen

Soll dein Verein von Steuervergünstigungen profitieren, musst du dafür beim zuständigen Finanzamt die Einstufung als gemeinnützig beantragen. Das geht auch bei einem nicht rechtsfähigen Verein. Dazu reichst du unter anderem die Vereinssatzung ein. So kannst du gegebenenfalls noch Änderungen vornehmen, bevor du den Verein eintragen lässt. Das Finanzamt prüft regelmäßig etwa alle drei Jahre, ob die Gemeinnützigkeit weiterhin gegeben ist. Außerdem ist eine einfache Buchführung Pflicht.

5. Verein eintragen lassen

Möchtest du einen e.V. gründen, lässt du deinen Verein nun vom gewählten Vorstand ins Vereinsregister eintragen. Dazu ist es erforderlich, die Unterschriften unter der Vereinssatzung notariell beglaubigen zu lassen – zumindest ist das in den meisten Bundesländern der Fall. Die Satzung wird dann zusammen mit dem Protokoll der Gründungsversammlung eingereicht. Anschließend erhältst du einen Registerauszug, den du beim Finanzamt abgibst. Dieses musst du nämlich über die Eintragung informieren.

6. Geschäftskonto für den Verein eröffnen

Zur steuerlichen Abwicklung musst du für deinen Verein ein eigenes Bankkonto einrichten. Viele Banken bieten spezielle Vereinskonten an. Um ein solches zu eröffnen, brauchst du einen beglaubigten Registerauszug oder ein Protokoll der Gründungsversammlung, wenn der Verein nicht eingetragen ist. Über das gemeinsame Konto laufen sämtliche Finanzen des Vereins.

Kosten der Vereinsgründung

Einen Verein zu gründen, ist nicht teuer – ein weiteres Argument für diese Rechtsform. Die Gebühren für die Eintragung ins Vereinsregister variieren je nach Bundesland. Sie bewegen sich etwa zwischen 50 und 75 EUR. Die notarielle Beglaubigung kostet meist 10 bis 30 EUR. Ähnlich verhält es sich mit der Bekanntmachung der Eintragung. Insgesamt bezahlst du für deine Vereinsgründung also weniger als 150 EUR.

Brauche ich einen Businessplan für meinen Verein?

Wenn du einen gemeinnützigen Verein gründen möchtest, lohnt es sich wie bei eine normalen Unternehmensgründung, einen Businessplan zu erstellen. Damit visualisierst du deine Ziele, planst deren Umsetzung und verschaffst dir einen Überblick darüber, welche Ressourcen du eventuell noch benötigst. Außerdem brauchst du einen Businessplan, wenn du Finanzierungen oder Fördermittel für Vereine beantragen möchtest.

Checkliste: Verein gründen

Damit du bei der Vereinsgründung keinen wichtigen Aspekt vergisst, kannst du diese Checkliste verwenden – hast du an alles gedacht?

  • Vereinsidee entwickeln und mindestens sechs weitere Mitglieder finden
  • Businessplan schreiben und Vereinssatzung entwerfen
  • Gründungsversammlung abhalten und protokollieren
  • Vorstand wählen
  • weitere Organe wählen – z. B. Vertreterversammlung, Kassenwart*in, Beirat etc.
  • Vereinssatzung verabschieden und von mindestens sieben Mitgliedern unterschreiben lassen
  • Unterschriften notariell beglaubigen lassen
  • Gemeinnützigkeit vom Finanzamt prüfen lassen
  • Verein im Vereinsregister eintragen
  • Geschäftskonto eröffnen
  • evtl. Fördergelder beantragen

Sind alle diese Punkte erfüllt, steht einer erfolgreichen Vereinsarbeit nichts mehr im Wege!

Fazit

Einen Verein zu gründen, ist zwar mit etwas bürokratischem Aufwand verbunden. Dafür bietet diese Rechtsform viele Vorteile. Die Gründungskosten sind gering, du benötigst kein Startkapital. Außerdem kannst du von Steuererleichterungen und öffentlichen Fördermitteln profitieren und wirst Teil einer demokratischen Organisation. Wenn du dir die Verwaltung vereinfachen möchtest und beispielsweise nur einen kleinen oder einen Verein auf Zeit gründen möchtest, kannst du auf die Eintragung ins Vereinsregister auch verzichten. Anders als beim e.V. ist der Verein dann aber keine juristische Person und die Mitglieder haften persönlich.

Die Gründungsform Verein eignet sich für viele gemeinnützige Zwecke, NGOs und soziale Unternehmen. Wenn du dich engagieren und mit deiner Idee etwas bewegen willst, ist sie möglicherweise genau die richtige für dich und deine Mitstreiter*innen!

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bhp