Dein eigenes Tierheim eröffnen?

So kannst du Tieren helfen und damit im sozialen Bereich selbstständig sein

Tierleid ist heutzutage leider immer noch allgegenwärtig. Bei vielen von uns lösen diese Missstände das Bedürfnis aus, sich aktiv am Tierschutz zu beteiligen und Tieren in Not zu helfen. Wenn dir Maßnahmen wie die Übernahme einer Tierpatenschaft oder das Spenden an eine große Tierschutzorganisation nicht ausreichen, hast du die Möglichkeit, eine eigene Pflegestelle, einen Gnadenhof oder ein eigenes Tierheim zu eröffnen. Die Gründung solch einer Einrichtung steht prinzipiell allen offen, die  volljährigen sind, wobei je nach Einrichtung jedoch bestimmte Auflagen zu erfüllen sind. Im Allgemeinen sind die Gründung eines Tierschutzvereines und einer Tierschutzeinrichtung jedoch weit weniger kompliziert als vielfach angenommen. Daher zeigen wir dir in diesem Artikel, wie du ein Tierheim eröffnen kannst, welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst und was du bei der Planung und Organisation deines Vorhabens unbedingt beachten solltest.

Was sind die Voraussetzungen?

Um ein eigenes Tierheim zu eröffnen, musst du eine Reihe an Voraussetzungen erfüllen, die je nach Art und Standort der Einrichtung variieren. Der erste Anhaltspunkt ist hierbei das deutsche Tierschutzgesetz. Dieses Gesetz regelt die artgerechte Haltung deiner Schützlinge, die notwendigen Fachkenntnisse und Platzverhältnisse sowie Hygienevorschriften und ähnliche Auflagen. Das Tierschutzgesetz ist somit deine erste Grundlage, wenn du mit der Planung eines Tierheims beginnst.

Welche Genehmigungen benötigst du?

Die notwendigen Genehmigungen sind abhängig von der Form der Einrichtung. So musst du für die Gründung eines Tierheims oder einer Tierpension eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Voraussetzung für diese Anmeldung ist ein spezieller Nachweis für das Gewerbeamt. Dabei handelt es sich um den sogenannten Sachkundenachweis gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes. Diesen Nachweis kannst du beim zuständigen Veterinäramt beantragen. Zusätzlich musst du die passenden Räumlichkeiten vorweisen, die belegen, dass deine Einrichtung eine geeignete Tierunterkunft ist. Es ist daher ratsam, dass du dich vorab mit deinem Veterinäramt in Verbindung setzt und etwaige Fragen abklärst. Nachdem deine Sachkunde geprüft wurde und du den Sachkundenachweis erhalten hast, kannst du die Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Behörde wird deinen Antrag prüfen und dir dann die Erlaubnis für den Betrieb erteilen. Erst danach darfst du dein Tierheim offiziell eröffnen.

Mit welchen behördlichen Prüfungen musst du rechnen?

Wenn deine Einrichtung die wesentlichen Merkmale eines Tierheims ausweist, wird die Behörde vorab eine Kontrolle durchführen und überprüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Die Anforderungen finden sich insbesondere im § 2 des Tierschutzgesetzes. Je nach gehaltener Tierart sind beispielsweise bestimmte Platzverhältnisse vorgegeben. Zudem wird geprüft, ob Ernährungs- und Gesundheitsvorschriften eingehalten werden. In diesem Zusammenhang richte dich schon einmal darauf ein, dass behördliche Prüfungen regelmäßig, also auch nach der Gründung, vorgenommen werden. Du solltest dich daher immer an die rechtlichen Vorgaben halten, um die Erlaubnis für den Betrieb des Tierheims nicht zu verlieren.

Hund im Tierheim

Wie funktioniert die Gewerbeanmeldung?

Ob du für deine Tierschutzeinrichtung einen Sachkundenachweis benötigst, entscheidet die Veterinärbehörde. Der erste Schritt zu deinem eigenen Tierheim ist somit die Kontaktaufnahme mit dieser Behörde, wobei die notwendigen Anträge oft online erhältlich sind. Nach Abklärung und etwaiger Ausstellung des Sachkundenachweises kannst du dein Gewerbe anmelden. Je nach Bundesland und Gemeinde funktioniert dies online oder persönlich beim zuständigen Amt. Dabei musst du neben dem eigentlichen Antragsformular auch ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und eine Verwaltungsgebühr entrichten. Wenn deine Pflegestelle oder dein Tierheim auch Tiere vermittelt, wird deine Tätigkeit zudem als unternehmerische Tätigkeit eingestuft, wodurch du umsatzsteuerpflichtig wirst.

Welche Qualifikationen brauchst du?

Ist der Träger der Einrichtung eine natürliche Person und somit verantwortlich, muss sie die Sachkunde nachweisen. Die Sachkundeprüfung ist in § 11 des Tierschutzgesetzes geregelt und sieht vor, dass die verantwortliche Person Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Haltung, Unterbringungen und Pflege nachweisen kann. Die Kenntnisse werden hierbei immer für die betreffende Tierart geprüft. Abhängig von der gewählten Einrichtung können zudem zusätzliche Nachweise erforderlich sein. Möchtest du beispielsweise eine Katzenpension betreiben, musst du auch Fragen bezüglich der Aufzucht und Fütterung beantworten. Die genauen Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Prinzipiell gilt jedoch, dass eine Person, die bereits über eine einschlägige abgeschlossene staatliche Ausbildung verfügt, keine weiteren Nachweise erbringen muss. Bist du beispielsweise ausgebildeter Tierpfleger, so genügt diese Ausbildung für den Sachkundenachweis. Wenn du keine abgeschlossene Ausbildung in diesem Bereich hast, kannst du eine Tierschutzsachkundeprüfung ablegen. Die Prüfung wird vom Amtstierarzt abgenommen, der dir nach dem erfolgreichen Fachgespräch den erwünschten Nachweis ausstellt. Um dich auf die Prüfung vorzubereiten, kannst du spezielle Schulungen, Lehrgänge oder Seminare zu diesem Thema besuchen. Erkundige dich am besten vorab bei deiner örtlichen Tierschutzbehörde oder beim Landestierschutzverband, welche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in deiner Nähe angeboten werden.

Was benötigst du zur Ausstattung eines Tierheims?

Die Ausstattung deines Tierheims hängt von der Tierart ab, die du betreuen möchtest. So müssen alle aufgenommenen Tiere ausreichend Platz haben und regelmäßig veterinärmedizinisch untersucht werden. Eine Kooperation mit einem erfahrenen Tierarzt ist somit nicht nur sinnvoll, sondern eine Notwendigkeit. Dieser muss aufgrund des Verschleppungs- und Seuchenrisikos auch alle Tiere vor der Aufnahme untersuchen und notwendige Behandlungen durchführen, wie beispielsweise eine Grundimmunisierung oder Entwurmung. Deine Tiere müssen auch während des Aufenthalts in deinem Tierheim regelmäßig untersucht und geimpft werden. Du bist auch verpflichtet, ein Bestandsbuch zu führen. Dieses enthält beispielsweise das Aufnahmedatum und die Herkunft deiner Schützlinge. Zudem müssen alle tierärztlichen Maßnahmen sowie das etwaige Abgabedatum in diesem Buch vermerkt werden.

Welche Rechtsform passt zu deinem Tierheim?

Tierheime werden in der Regel als Verein gegründet, wobei du entscheiden musst, ob du einen eingetragenen oder nichtgesetzlichen Tierschutzverein gründen möchtest. Die beiden Vereinsarten unterscheiden sich insbesondere in der Mindestanzahl ihrer Mitglieder. Unabhängig von der Rechtsform deines Vereins muss dein Verein einen gemeinnützigen Zweck haben, der in der Satzung fixiert ist. Zusätzlich müssen die einzelnen Aufgaben auf die Mitglieder verteilt werden. Die Aufteilung ist ebenfalls schriftlich festzuhalten, wobei spätere Änderungen selbstverständlich möglich sind. Eine weitere Auflage, die bei der Gründung zu beachten ist, ist der Name deines Vereins. So muss aus dem Vereinsnamen hervorgehen, dass es sich um einen Tierschutzverein handelt. Wenn du dich für einen eingetragenen Verein entscheiden solltest, kannst du dir zudem die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt bescheinigen lassen.

Der Businessplan: Was musst du beachten?

Mit der Eröffnung eines Tierheims bist du ein*e Gründer*in, weshalb du vorab einen Businessplan erstellen solltest. Dieser beschreibt systematisch u.a. die Finanzierung sowie die Leistungen und den Standort deiner Einrichtung. Wenn du neu auf diesem Gebiet bist, empfiehlt es sich, eine spezielle Informationsveranstaltung oder ein Training zu diesem Thema in Anspruch zu nehmen. Handelskammern und Industrievereinigungen bieten immer wieder kostenlose Workshops und Vorträge an, bei denen auch auf Fördermittel, Finanzierungsoptionen und rechtliche Grundlagen hingewiesen wird.

Was zählt beim Standort?

Der Standort deines Tierheims sollte mit Bedacht gewählt werden. So muss die Einrichtung deinen Tieren einerseits genügend Platz bieten und andererseits auch genehmigt werden können. Wählst du beispielsweise ein dicht bewohntes Siedlungsgebiet für die Unterbringung von Hunden, so kann es aufgrund der möglichen Lärmbelästigung passieren, dass dir die Erlaubnis für den Betrieb erst gar nicht erteilt wird. Zudem gilt es zu beachten, wie viele andere Tierheime es in näherer Umgebung gibt und wie hoch die Fixkosten am Standort sind. Auch das Thema der Nachfrage und die Kosten für etwaige notwendige Umbaumaßnahmen sollten immer in die Standortentscheidung einfließen.

Wie gestaltet sich dein Angebot?

Bei der Gründung musst du dich entscheiden, welche Art von Tierheim du führen möchtest. So ist es möglich, dass du neben einem gewöhnlichen Tierheim für Kleintiere auch einen Gnadenhof oder eine Tierpension in deine Einrichtung integrierst. Je nach Leistungsangebot gelten unterschiedliche Rechtsvorschriften, die auch im Businessplan beachtet werden müssen.

Was für Kosten fallen an?

Der Businessplan sollte nicht nur eine Kostenkalkulation für die initialen Kosten beinhalten, sondern auch die laufenden Kosten widerspiegeln. Dabei gilt es, möglichst realitätsnahe Prognosen über alle Kosten zu erstellen. So fallen neben den Fixkosten für Strom, Heizung und Versicherungen auch Kosten für medizinische Behandlungen, Inventar und Futter an. Wenn du deine Aufgaben nicht selbst oder durch den Einsatz freiwilliger Helfer decken kannst, musst du auch Personalkosten in deiner Berechnung beachten.

Wie finanzierst du deinen Traum?

Wenn du über kein großes Vermögen verfügst, wirst du für die Gründung in der Regel auf Fremdkapital zurückgreifen müssen. Um Fremdkapital zu erhalten, wird dich deine Bank nach einem Businessplan fragen. Daher ist es wichtig, dass dein Businessplan alle Fragen über die aufgenommenen Tiere sowie deren Unterbringung und die anfallenden Kosten beantwortet. Dein Budget kannst du vielleicht über Förderungen oder Spenden vergrößern. Je besser du es schaffst, deinen Verein bekannt zu machen, desto höher ist auch deine Chance, Unterstützer zu finden, die dir langfristig unter die Arme greifen.

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Wie gewinnt dein Tierheim an Aufmerksamkeit?

Die meisten Tierheime sind auf Spenden angewiesen. Um deine Finanzierung zu sichern, ist es daher wichtig, umfassendes Marketing zu betreiben. Neben Werbung auf deiner eigenen Website und in sozialen Kanälen kann es auch hilfreich sein, verständliches Informationsmaterial vorzubereiten. Deine Flyer, Broschüren oder Fact Sheets kannst du dann beispielsweise verwenden, um lokale Radiostationen oder Unternehmen gezielt anzusprechen. Auch können Aktionen vor Ort die Bekanntheit deines Tierheims heben. So ist ein Tag der offenen Tür beispielsweise eine gute Möglichkeit, Sponsoren zu finden und Tierpatenschaften zu vermitteln. Im Vordergrund steht immer, dass du die Menschen mit deiner Begeisterung für den Tierschutz ansteckst und dadurch eine treue Community an Helfer*innen und Spender*innen etablierst.

Welche Mitarbeiter*innen benötigst du?

Um ein Tierheim zu gründen, benötigst du nicht zwingend Angestellte, aber zumindest Vereinsmitglieder und ehrenamtliche Helfer*innen. Dabei darfst du nicht vergessen, dass ein Tierheim ein Vollzeitjob ist, wobei du Wochenenden, Feiertage und Urlaube gut vorbereiten musst, damit die Tiere auch während deiner Abwesenheit gut betreut sind. Für einen reibungslosen Betrieb solltest du zudem tierärztliche Hilfe, eine*n Anwalt/Anwältin und eine*n Steuerberater*in zur Seite haben. Der (Steuer-) Rechtsbeistand kann dir bei der Verfassung der Vereinssatzung helfen, dich über gesetzliche Änderungen auf dem Laufenden halten und auch eine mögliche Steuerbefreiung für dich vorbereiten. Zudem kann er Verträge für Adoptionen aufzusetzen und dich in den Bereichen Finanzen, Ehrenamt oder bei Regelungen rund um das Einschläfern von Tieren beraten. Andere Vereinsmitglieder können vielleicht die Bereiche PR und Öffentlichkeitsarbeit sowie das Online-Marketing und die Websitepflege übernehmen.

Angestellte Mitarbeiter*innen

Wenn du Mitarbeiter*innen in deinem Tierheim oder deiner Pflegestelle beschäftigst, bist du für sie verantwortlich. Dabei geht es nicht nur um Gehaltszahlungen, sondern auch um die regelmäßige Aus- und Weiterbildung. Zudem musst du alle gesetzlichen Auflagen erfüllen, sodass Unfälle mit Tieren bestmöglich verhindert werden.

Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen

Kaum ein Tierheim kommt ohne Ehrenamtliche aus. Oft sind es genau diese Personen, die auch nachts und an Feiertagen das Notfalltelefon betreuen und in Windeseile für Bereitschaftseinsätze zur Verfügung stehen. Dabei können dir auch bei Ehrenamtlichen Kosten und Aufwände entstehen. So erhalten sie gegen einen Nachweis einen steuerfreien Ersatz für ihre Auslagen. Zudem gibt es die Möglichkeit von Aufwandsentschädigungen und Ehrenamtspauschalen, für die bestimmte steuerliche Freibetragsgrenzen gelten. Hier kann dir ein Steuerbüro weiterhelfen.

Welche Versicherungen kannst du gebrauchen?

Als Gründer*in eines Tierheims betreibst du ein Gewerbe und benötigst daher einen passenden Versicherungsschutz. Lass dich hierzu kompetent und unabhängig beraten. Manchmal bieten sich Kombinationsversicherungen oder auch eine umfassende Betriebshaftpflichtversicherung an, um die größten Risiken abzudecken. So kann es beispielsweise passieren, dass eines deiner Tiere auf die Straße läuft und einen Unfall verursacht. Nicht zwingend notwendig, aber durchaus sinnvoll, ist eine Rechtsschutzversicherung. Sie hilft dir im Falle von Streitigkeiten, sodass wertvolle Spenden und Zuwendungen bei den Tieren ankommen und nicht in Anwaltskosten fließen. Solltest du Mitarbeiter*innen beschäftigen, musst du diese selbstverständlich in die betreffenden Versicherungsverträge einschließen. Die besten Versicherungen für dein Vorhaben kann dir in der Regel ein auf Gewerbe spezialisiertes Maklerbüro zusammenstellen. Ansonsten gibt es zahlreiche Beratungsstellen für Gründer*innen, die dir oftmals kostenfrei die besten Optionen aufzeigen.

Fazit: Erfolgreich ein Tierheim eröffnen

Die Gründung eines Tierheims oder einer Pflegestelle muss gut überlegt sein. Mit einem soliden Businessplan, einem guten Standort und ausreichender Finanzierung ist es jedoch möglich, erfolgreich ein Tierheim zu eröffnen. Die wichtigste Zutat für den Erfolg ist natürlich dein persönliches Engagement und die Tatsache, dass du Spaß an der Arbeit hast. Deine Liebe zu Tieren und dein Enthusiasmus übertragen sich dann ganz von alleine auf deine Mitmenschen, sodass du ein tolles Team aus Freiwilligen und Gönnern aufbauen kannst, das dir hilft, die Welt zu einem besseren Ort für Tiere zu machen.

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bhp