Schritt für Schritt zur Genossenschafts­gründung

Gleichberechtigt gründen und andere einfach und direkt am Unternehmen beteiligen

Genossenschaften haben in Deutschland eine über 175 Jahre lange Tradition – doch sie gehören noch lange nicht zum alten Eisen! Hier liest du, wie du Schritt für Schritt eine Genossenschaft gründest, für wen sich die Rechtsform am besten eignet, wie du die Gründung finanzierst und vieles mehr. 

Genossenschaften sind vielfältig: Ein kurzer Überblick

Genossenschaften sind Zusammenschlüsse von Menschen oder Unternehmen, die gemeinsam wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Interessen verfolgen. Sie sind demokratisch organisiert und durch ihre Mitgliederförderung und -mitbestimmung oft krisenfester und gemeinwohlorientierter als Unternehmen mit anderen Rechtsformen. Genossenschaften haben daher großes Potenzial für unternehmerische Zusammenarbeit und das Bewältigen von gesellschaftlichen Herausforderungen. Du findest Genossenschaften jeder Größe in allen Branchen – sie sind lokal oder global tätig. In Deutschland haben Genossenschaften eine über 175 Jahre lange Tradition. Aktuell gibt es hierzulande ca. 7.800 davon.

Eines haben alle Genossenschaften gemeinsam: Sie gehören ihren Mitgliedern, die wiederum die genossenschaftlichen Leistungen empfangen. In welcher Beziehung zum Unternehmen die Mitglieder stehen, kann jedoch sehr unterschiedlich sein. Die folgende Unterteilung in vier Typen kann dir bei der Gründung deiner eigenen Genossenschaft helfen:

Worker-Coop

Bei einer Genossenschaft, deren Mitglieder primär die Mitarbeitenden des Unternehmens sind, handelt es sich um eine Worker-Coop. Das heißt, die Mitarbeitenden sind auch Eigentümer*innen des Unternehmens und haben ein Stimmrecht bei allen Grundsatzentscheidungen – etwa der strategischen Ausrichtung des Unternehmens, der Verwendung von Gewinnen und der Wahl und Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Diese Übernahme von Verantwortung stärkt die Identifikation mit dem Unternehmen, bindet die eigenen Mitarbeitenden und steigert die Attraktivität als Arbeitgeber.

Handwerksbetriebe, Einzelhandelsunternehmen und Agenturen sind besonders populäre Beispiele für das Modell der Worker-Coop. Mit über 70.000 Mitarbeitenden ist die spanische Mondragón der größte Zusammenschluss von Worker-Coops der Welt. 

Community-Coop

Als Community-Coop versteht man eine Genossenschaft, deren Mitglieder mehrheitlich direkt von den Produkten oder Dienstleistungen der Genossenschaft profitieren und die Genossenschaft sich als eine Community versteht.

In manchen Fällen ist das Wort “Community” besonders hervorzuheben – etwa, wenn sich die Bewohner*innen einer Ortschaft zusammentun, um ihren Dorfladen oder ihre Dorfkneipe zu retten. Oder wenn eine Genossenschaft sozial ausgegrenzten Menschen dabei hilft, wieder Fuß zu fassen.

Multi-Stakeholder-Coop

Bei einer Multi-Stakeholder-Coop stammen die Mitglieder aus zwei oder mehr unterschiedlichen Personenkreisen, d. h. die Genossenschaft fördert die Belange mehrerer Zielgruppen gleichzeitig. Oft handelt es sich hierbei um eine Mischform der Worker- und Community-Coop, etwa wenn ein genossenschaftlich organisierter Supermarkt einige seiner Mitglieder im Laden beschäftigt, während die restlichen Mitglieder die genossenschaftlichen Leistungen als Konsument*innen in Anspruch nehmen.

Komplexere Multi-Stakeholder-Coops können beispielsweise aus Mitarbeitenden, Kund*innen, Produzent*innen, Zulieferer*innen, Großhändler*innen, Investor*innen, privaten und staatlichen Institutionen bestehen. 

Platform-Coop

Platform-Coops sind eine Antwort auf digitale Plattformen wie Uber, Airbnb und Lieferando. Platform-Coops organisieren sich im Wesentlichen um ein digitales Geschäftsmodell herum.

In der genossenschaftlichen Variante liegt die Kontrolle über die jeweilige Plattform bei denjenigen, die darüber Leistungen anbieten oder nutzen. So können die Fahrer*innen eines Lieferdienstes beispielsweise selbst die Angebotskonditionen bestimmen und darüber entscheiden, welcher Anteil am Unternehmensgewinn an sie ausgezahlt wird und wie viel in die Weiterentwicklung der digitalen Plattform fließen soll. Damit wirken Platform-Coops den weniger wünschenswerten Auswüchsen der Gig-Economy entgegen, indem die Beteiligten selbst für ihre Arbeitsbedingungen verantwortlich sind und die Software kontrollieren, die ihre Arbeit steuert und bewertet. 

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Für wen eignet sich eine Genossenschaft?

Es gibt viele gute Gründe, eine Genossenschaft zu gründen. Sie braucht kein Mindestkapital, hat eine Haftungsbeschränkung, sobald sie im Genossenschaftsregister eingetragen ist, und für die Aufnahme von neuen Gesellschafter*innen (Mitgliedern) und Eigenkapital (Genossenschaftsanteilen) ist kein Gang zum Notar notwendig. Wir geben dir eine kompakte Orientierung:

Eine Genossenschaft eignet sich, wenn

  • über die Gewinnerzielung hinaus ein klarer Förderzweck für die Mitgliedschaft besteht 
  • gemeinschaftlich ein Geschäftsbetrieb umgesetzt werden soll 
  • die wirtschaftliche Aktivität für einen Verein zu groß ist 
  • die Mitarbeitenden, Kund*innen oder Nutzenden einfach und direkt am Unternehmen beteiligt werden sollen 
  • die Unternehmensrisiken und -gewinne auf die Beteiligten (z. B. Mitarbeitende, Kund*innen, Nutzende) verteilt werden sollen 
  • der Unternehmenswert nicht von den Gesellschafter*innen (Mitgliedern) privatisiert werden soll (Nominalwertprinzip) 
  • eine demokratische Organisation (jedes Mitglied hat eine oder maximal drei Stimmen, unabhängig von den Geschäftsanteilen) umgesetzt werden soll 
  • die Aufnahme und der Wechsel von Gesellschafter*innen (Mitgliedern) einfach, schnell und ohne Notar geschehen soll

Eine Genossenschaft eignet sich nicht, wenn

  • keine wirtschaftliche Tätigkeit beabsichtigt ist 
  • die Gründer*innen allein entscheiden, ins Risiko gehen und vom Gewinn profitieren möchten 
  • weder die Mitarbeitenden noch die Kund*innen oder Nutzenden direkt am Unternehmen beteiligt werden sollen 
  • viel Risikokapital (Venture Capital) für das Unternehmen benötigt wird 
  • die Gewinnmaximierung anstelle der Mitgliederförderung im Fokus stehen soll

Natürlich gibt es ebenso gute Gründe, die für andere Rechtsformen sprechen. Bei der Wahl der richtigen Rechtsform für dein Unternehmen, unterstützt dich unser Rechtsformfinder

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Besonderheiten der eingetragenen Genossenschaft

Das Besondere an Genossenschaften ist, dass sie ihren Mitgliedern gehören und diese wirtschaftlich, sozial oder kulturell fördern (Förderzweck). Deshalb solltest du als Gründer*in diese besondere Rolle der Mitglieder gut verstehen und für den Erfolg deiner Gründung zum Vorteil nutzen. Je nach deinen Vorstellungen kannst du die Mitbestimmungsrechte der Mitglieder in deiner Genossenschaft passend zu deinem Geschäftsmodell gestalten.  

Das Steuerungs- und Regelungssystem (Governance) einer Genossenschaft ist in ihrer Satzung definiert. Sie ist eine Art Verfassung der Genossenschaft, worin Aufgaben, Rechten und Pflichten der Organe sowie der Mitglieder definiert sind. Das höchste Organ der Genossenschaft ist die Generalversammlung, der Zusammenschluss aller Mitglieder. Mit ihren Stimmrechten entscheiden die Mitglieder über alle Grundsätze der Genossenschaft und wählen den Aufsichtsrat – je nach Satzung auch den Vorstand. Der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand im Sinne der Mitglieder und der Satzung. Der Vorstand bildet die Geschäftsführung einer Genossenschaft und bestimmt somit das operative Geschäft.

Zudem spielt im deutschen Genossenschaftswesen der Prüfungsverband eine wichtige Rolle. Alle eingetragenen Genossenschaften müssen Mitglied eines genossenschaftlichen Prüfungsverbands sein, der die Gründungsprüfung und, je nach Größe der Genossenschaft, alle ein bis zwei Jahre eine reguläre Prüfung durchführt. 

Kosten und Zeitaufwand

Der Gründungsaufwand einer Genossenschaft ist ähnlich wie der Aufwand bei der Gründung einer GmbH, jedoch zuzüglich einer umfassenden Gründungsprüfung durch einen genossenschaftlichen Prüfungsverband. Je enger du dich in der Gründungsphase mit deinem Prüfungsverband abstimmst, desto schneller kann später die Gründungsprüfung erfolgen. Um einen für dein Geschäftsmodell passenden Prüfungsverband zu finden, tausche dich mit anderen Genossenschaften aus (insbesondere denjenigen, die in deiner Branche tätig sind). Hol dir zudem verschiedene Angebote zu den Prüfungskosten, den Mitgliedsgebühren und der Geschwindigkeit der Gründungsprüfung ein. Je nach genossenschaftlichem Prüfungsverband kann die Gründungsprüfung kostenlos sein oder mehrere tausend Euro kosten.  

Der Zeitaufwand für die Gründung einer Genossenschaft ist stark abhängig von eurer Gründungsdynamik. Bevor ihr die formale Gründungsversammlung durchführt, solltet ihr die Satzung und den Businessplan entwickelt haben. Je professioneller ihr dabei vorgeht, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Gründungsprüfung durch den genossenschaftlichen Prüfungsverband innerhalb weniger Tage oder Wochen erfolgt und positiv ausfällt.  

Ist die Gründungsprüfung positiv abgeschlossen, dauert die Eintragung ins Genossenschaftsregister über ein Notariat wenige Wochen.

Schriftzug von GenoDigital

#GenoDigital ist eine Community von und für Genossenschaften. In digitalen Community-Calls und analogen Meet-ups kannst du andere Gründer*innen von Genossenschaften kennenlernen, dich austauschen und vernetzen. Auf der Website findest du viele spannende Beispiele von innovativen Genossenschaften und Praxistipps für die Gründung und Führung einer Genossenschaft.

Haftung in der Genossenschaft

Die eingetragene Genossenschaft ist als juristische Person haftungsbeschränkt, das heißt, sie haftet nur mit ihrem eigenen Vermögen. Da die Mitglieder das Eigenkapital der Genossenschaft mit ihren Geschäftsanteilen bilden, haften diese für das unternehmerische Risiko (auch im Falle einer Insolvenz) mit ihren Anteilen (wie bei einer GmbH).  

Die Haftungsbegrenzung gilt jedoch erst ab der Eintragung der Genossenschaft im Genossenschaftsregister, weshalb von dem Eingehen größerer Verpflichtungen vor der Registereintragung abzuraten ist – siehe nächstes Kapitel.

Es ist jedoch auch möglich, eine zusätzliche Haftungssumme der Mitglieder über die Höhe der gezeichneten Geschäftsanteile hinaus festzulegen – die sogenannte Nachschusspflicht im Falle einer Insolvenz. Dies kann etwa dann sinnvoll sein, wenn sich eine Genossenschaft aus wenigen Mitgliedern zusammensetzt und für die Fremdfinanzierung der Genossenschaft eine höhere Haftungssumme benötigt wird als die Summe der Geschäftsanteile der Mitglieder. 

In acht Schritten zur Gründung einer Genossenschaft

Du hast dich für die Rechtsform Genossenschaft entschieden und möchtest einen Überblick darüber bekommen, was dich bei der Gründung erwartet? In unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigen wir dir acht Etappen, auf die du dich vorbereiten solltest. 

1. Schritt: Entwickle deine Idee und teste sie möglichst früh

Starte mit einer klaren Idee. Was ist das Produkt oder die Dienstleistung? Was ist der Mehrwert, den du schaffen möchtest? Wer ist die Zielgruppe? Nutze die Geschäftsmodell-Canvas der Gründerplattform, um deine Geschäftsidee zu strukturieren und alle relevanten Aspekte deines Vorhabens zu beleuchten. Teste deine Idee möglichst früh und häufig in der Praxis, um deine Annahmen für die Gründung schnell zu überprüfen und iterativ weiterzuentwickeln. Jede Genossenschaft ist nur so stark, wie sie wirklich gebraucht wird bzw. wie die Mehrwerte, die sie für ihre Mitglieder schafft. 

2. Schritt: Vernetze dich mit anderen Genossenschaften und lerne von ihnen

Ob Worker-Coop, Community-Coop, Multi-Stakeholder-Coop oder Platform-Coop – du musst das Rad nicht neu erfinden und kannst Fehler vermeiden, die bereits andere gemacht haben. Vernetze dich mit anderen Menschen, die den gleichen Genossenschaftstyp gegründet haben, und lerne von ihnen. Profitiere von ihrem Wissen und ihrer Erfahrung und versuche, Einblicke in bewährte Strukturen und Abläufe zu bekommen. So vermeidest du Anfängerfehler und sammelst Ideen für deine eigene Umsetzung. Bei #GenoDigital findest du eine lebendige Community von Gründer*innen und Vorständen von Genossenschaften.

3. Schritt: Finde dein Gründungsteam und einen passenden Prüfungsverband

Für die Gründung einer Genossenschaft braucht es mindestens drei Gründer*innen. Suche dir passende Gründungspartner*innen, die deine Begeisterung für die Gründungsidee teilen und zusätzliche Kompetenzen, Erfahrung und Ressourcen einbringen können – idealerweise bringt jedes Mitglied spezifische Fähigkeiten und Kenntnisse mit, die für die Gründung und Führung der Genossenschaft notwendig sind. Branchenerfahrung sowie unternehmerische, organisatorische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Kompetenzen sind von Vorteil.

Außerdem muss jede Genossenschaft Mitglied eines Prüfungsverbands sein und die Gründung durch diesen prüfen lassen. Daher ist es wichtig, dass du einen passenden Prüfungsverband findest, der dein Geschäftsmodell versteht und dieses mit der Rechtsform der Genossenschaft für umsetzbar hält. Um einen passenden Prüfungsverband zu finden, tausche dich mit anderen Genossenschaften aus (insbesondere denjenigen, die in deiner Branche tätig sind) und hol dir verschiedene Angebote zu den Prüfungskosten, den Mitgliedsgebühren und der Geschwindigkeit der Gründungsprüfung ein. Bei #GenoDigital findest du eine Übersicht aller genossenschaftlichen Prüfungsverbände.  

4. Schritt: Arbeite dein Geschäftsmodell mit einem Businessplan aus

Die wirtschaftliche Basis deiner Genossenschaft ist das Geschäftsmodell, d. h. deine Genossenschaft kann langfristig nur existieren, wenn sie Mehrwerte für die Mitglieder und Kunden schafft, die groß genug sind, um die Kosten zu decken. Nachdem du im ersten Schritt deine Idee entwickelt und getestet hast, braucht es für die Gründung bzw. Gründungsprüfung durch einen genossenschaftlichen Prüfungsverband zwingend einen ausführlichen Businessplan. Nutze daher am besten die Businessplan-Vorlage von deinem genossenschaftlichen Prüfungsverband oder das Tool der Gründerplattform, um dein Geschäftskonzept mit Angebot, Zielgruppe, Finanzplanung und Teamaufstellung und Weiterem zu verschriftlichen.

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5. Schritt: Entwickle die Governance und Satzung deiner Genossenschaft

Die Satzung ist die Verfassung deiner Genossenschaft. Darin legst du fest, wer wie viel Macht, Rechte und Pflichten in der Genossenschaft hat und wie deren formale Abläufe gestaltet sind. Du solltest dieses Regelwerk (Governance) sehr bewusst entwickeln, um für dich und das Geschäftsmodell der Genossenschaft eine passende Struktur zu finden. Spiele verschiedene (auch negative) Szenarien gedanklich durch, um Antworten auf zentrale Governance-Fragen zu finden wie “Wer darf warum stimmberechtigtes Mitglied werden und damit die höchste Entscheidungsmacht in der Genossenschaft haben? Und wer darf dies nicht, um keinen zu großen Einfluss auf die Entwicklung der Genossenschaft nehmen zu können?” In unserem Whitepaper Genossenschaft Reloaded haben wir dir eine Vielzahl weiterer wichtiger Governance-Fragen und Praxistipps zusammengestellt. 

6. Schritt: Gründungsversammlung und erste Generalversammlung

Eine Genossenschaft wird durch eine Versammlung der Gründungsmitglieder gegründet. Die Gründungsversammlung kann durch eine physische, digitale oder hybride Zusammenkunft erfolgen. Die Gründung ist die Geburtsstunde des Unternehmens und ein starkes Identifikationsmoment für alle Mitgründer*innen, weshalb es sich lohnt, vorab zu überlegen, wie du die Gründungsversammlung gestalten bzw. diese aktiv für die Mission der Genossenschaft nutzen willst. Auch hier findest du zahlreiche Praxistipps in unserem Whitepaper Genossenschaft Reloaded.

Die formale Gründung der Genossenschaft erfolgt durch die Zustimmung zur Gründungssatzung. Anschließend kann direkt die erste Generalversammlung stattfinden, auf der Vorstand und ggf. Aufsichtsrat gewählt werden. Eine Muster-Einladung, ein Muster-Protokoll sowie einen konkreten Ablaufplan für die Gründungsversammlung und die erste Generalversammlung erhältst du von deinem genossenschaftlichen Prüfungsverband. 

7. Schritt: Gründungsprüfung durch einen genossenschaftlichen Prüfungsverband

Nach der Gründungsversammlung musst du alle Gründungsunterlagen wie den Businessplan, die auf der Gründungsversammlung beschlossene Gründungssatzung und weitere Dokumente zur Gründungsprüfung bei einem genossenschaftlichen Prüfungsverband einreichen. Der genossenschaftliche Prüfungsverband prüft alle Unterlagen auf die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und die ökonomische Tragfähigkeit der Genossenschaft. Im besten Fall haben du und dein Gründungsteam bereits im Vorfeld einen passenden Prüfungsverband gefunden, der euch im Gründungsprozess beraten hat und eure Gründungsidee versteht, denn nur mit einem positiven Gründungsprüfungsgutachten kann eine Genossenschaft im Genossenschaftsregister eingetragen werden. 

8. Schritt: Eintragung ins Genossenschaftsregister

Der letzte formale Gründungsschritt ist die Anmeldung zur Eintragung im Genossenschaftsregister, denn erst nach der amtlichen Eintragung haftet die Genossenschaft als juristische Person, nämlich als eingetragene Genossenschaft (eG). Um den Eintragungsprozess ins Genossenschaftsregister zu beschleunigen, kannst du parallel zur Gründungsprüfung die Anmeldung beim Genossenschaftsregister über ein Notariat bereits veranlassen und das Gründungsprüfungsgutachten nachreichen, sobald dieses vorliegt. Welche Unterlagen zur Anmeldung beim Genossenschaftsregister notwendig sind, erfährst du vom Notariat. 

Nach der Gründung deiner Genossenschaft erhältst du automatisch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Diese bundesweit einheitliche Nummer gibt es seit November 2024 und dient zur eindeutigen Identifizierung in Steuer- und Verwaltungsangelegenheiten. Die Wirtschafts-IdNr. begleitet dein Unternehmen solange es existiert.

Hörtipp:

In Großstädten gibt es so einige Projekte, die von außen betrachtet hoch idealistisch wirken und wenig unternehmerisch. Wie die KulturEnergieGenossenschaftAltona (KEGA) eG., bei der Marcus Flatten seit 2016 Mitvorstand ist. In dieser Folge spricht Jan mit Marcus über die Vorteile der Gründung einer Genossenschaft. Außerdem geht es um Alternativen zu einer öffentlichen institutionellen Förderung für gemeinnützige Projekte. Denn anders als vielleicht gedacht verbirgt sich hinter der KEGA, die für Wärme aus erneuerbaren Energien, Freiräume in der Stadt und Kultur und Nachbarschaft steht, ein Business-Case!

Finanzierung einer Genossenschaft

Jede Genossenschaft wird einmalig bei der Gründung sowie anschließend alle zwei Jahre oder (ab einer Bilanzsumme von 2 Millionen EUR) jährlich von einem genossenschaftlichen Prüfungsverband auf ihre wirtschaftliche Stabilität und ordnungsgemäße Geschäftsführung geprüft. Im Gegenzug erhalten Genossenschaften durch die regelmäßige Wirtschaftsprüfung Privilegien in der Finanzierung, die andere Rechtsformen nicht haben.  

Diese speziellen Gestaltungsmöglichkeiten in der Finanzierung von Genossenschaften solltest du bei der Entwicklung deines Geschäfts- und Finanzierungsmodells berücksichtigen:

  • Mitglieder- vs. Nicht-Mitglieder-Geschäftsmodell
  • Besonderheit beim Mitglieder-Geschäftsmodell: Die genossenschaftliche Rückvergütung
  • Geschäftsanteile der nutzenden und investierenden Mitglieder
  • Eintrittsgeld und Mitgliedsbeiträge der Genossenschaftsmitglieder
  • Mitglieder-Darlehen: Kredite von den Genossenschaftsmitgliedern

Im Whitepaper Genossenschaft Reloaded stellen wir dir alle Finanzierungsformen sowie die öffentlichen Förderprogramme für Genossenschaften ausführlich vor. Darüber hinaus können Genossenschaften auf klassische Finanzierungsmöglichkeiten, die allen Unternehmen zur Verfügung stehen (wie ein Bankdarlehen mit banküblicher Besicherung, stille Beteiligungen, Genussrechte sowie Inhaber- und Orderschuldverschreibungen) zurückgreifen.

Unternehmensnachfolge mit einer Genossenschaft

Die Unternehmensnachfolge zu sichern, stellt für viele kleine und mittelständische Unternehmen eine große Herausforderung dar. Statt den Betrieb zu verkaufen, kann es sinnvoll sein, die Nachfolge durch eine Genossenschaft aus dem Kreis der Mitarbeitenden mithilfe eines sogenannten Coop Buyout zu ermöglichen. Dabei wird das Unternehmen von denjenigen Menschen weitergeführt, die mit dem Unternehmen bereits verbunden sind und in diesem arbeiten. So kann das firmenspezifische Fachwissen erhalten und eine breitere Identifikation mit dem Unternehmen ermöglicht werden. In unserem Whitepaper Genossenschaft Reloaded findest du ein Sonderkapitel zur Unternehmensnachfolge mit einer Genossenschaft.

Sonderform: Bürgergenossenschaft

Eine besondere Form der Genossenschaft sind Bürgergenossenschaften. Sie entstehen auf Initiative von Bürger*innen, die sich zusammenschließen, um bestimmte Aufgaben und Dienstleistungen in ihren Gemeinden eigenverantwortlich zu leisten. Damit handelt es sich zum einen um ein klassisches wirtschaftlich tätiges Unternehmen und zum anderen um eine Organisation der Gesellschaft, initiiert und getragen von bürgerschaftlichem Engagement. Im Gegensatz zu einer Genossenschaft verfolgen Bürgergenossenschaften nicht nur Ziele der eigenen Mitglieder, sondern stellen ihre Leistungen auch einem breiten Kreis an lokalen Adressaten*innen zur Verfügung und leisten damit einen Beitrag für das Gemeinwesen. Aus einer Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geht hervor, dass Bürgergenossenschaften sich aufgrund ihrer Rechtsform besonders eignen, um neue Wege der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen und Gemeinden zu erkunden und Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu vernetzen. Diese Form der Genossenschaft ist deshalb meist in den Bereichen Nahversorgung, Infrastruktur, Kultur, Mobilität und nachbarschaftlicher Hilfe zu finden.

Fazit

Die Gründung einer Genossenschaft ist vor allem für Gründer*innen, die gleichberechtigt im Team, als Gemeinschaft oder als Gruppe von Organisationen gründen und Mitarbeitende, Kund*innen oder Nutzende einfach und direkt am Unternehmen beteiligen möchten, eine interessante Rechtsform. Sie hat verschiedene Vorteile: Es braucht kein Mindestkapital für die Gründung einer Genossenschaft, es besteht eine Haftungsbeschränkung, sobald diese im Genossenschaftsregister eingetragen ist, und neue Mitglieder (Gesellschafter*innen) und Eigenkapital können ohne Gang zum Notariat aufgenommen werden.

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bhp