Finanzierungs­möglichkeit "Gründer­stipendium"

Die meisten Gründerstipendien richten sich an hochschulnahe Gründungen und wollen damit den Transfer von Innovationen zu Produkten fördern. Sie haben einen großen Vorteil: Du erhältst bei dieser Finanzierungsmöglichkeit Geld, das du nicht zurückzahlen musst. Doch wie der Volksmund schon sagt - im Leben gibt es nichts geschenkt. So ähnlich ist es auch mit Gründerstipendien: Bevor es Geld „geschenkt“ gibt, musst du die Förderkriterien erfüllen und das Bewerbungs- bzw. Antragsverfahren durchlaufen.

Absolute Voraussetzung für jedes Gründerstipendium: Hinter deiner Gründung muss eine starke und innovative Idee stecken. Häufig soll diese zudem einen technologischen und/oder wissenschaftlichen Hintergrund haben. Nur wenige Vorhaben erfüllen diese Kriterien. Deine Idee kannst du anhand verschiedener Fragen in unserem Geschäftsidee-Bereich ausformulieren. Solltest du in den Genuss eines Stipendiums kommen, dir also der ersehnte Zuschuss gewährt werden, musst du weitere Auflagen erfüllen, vom Stipendienprogramm definierte Meilensteine erreichen und deine Arbeit dokumentieren.

Vielleicht hörst du schon raus, dass ein Gründerstipendium so seine Tücken haben kann. Einer der größten Vorteile sei jedoch auch klar benannt: Gründerstipendien sind dazu gedacht, deinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Ist dein Lebensunterhalt durch ein Gründerstipendium gesichert, kannst du in Ruhe dein Gründungsvorhaben planen, erste Erfahrungen in der Umsetzung deiner innovativen Idee sammeln und dann die passende langfristige Finanzierung auf die Beine stellen. Du kannst das Stipendium als eine Form des Startkapitals sehen, das eine gute Alternative zum klassischen Existenzgründerdarlehen bietet.

Gründerstipendien im Überblick

Deutschlandweit steht allen Gründer*innen das Gründerstipendium EXIST zur Verfügung, Träger ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. In zehn Bundesländern – Berlin, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt – gibt es eigene Stipendien. Die Programme unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und Modalitäten teilweise stark. Wir empfehlen dir daher, dich sehr genau über die Förderprogramme in deinem Bundesland zu informieren.

Welche Gründerstipendien gibt es in Deutschland?

Hier findest du eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen aktueller Gründerstipendien pro Bundesland. 

Quelle: eigene Internetrecherche 07/2024, die einen groben ersten Überblick geben soll. Details werden von den Fördergebern direkt in unseren Förderfinder eingetragen. Da sich in diesem Thema viel ändert, freuen wir uns zu diesem Überblick über Input von euch.

 

 

Die im Folgenden skizzierten Programme sind drei Beispiele für Gründerstipendien und sollen dir einen Einblick in die unterschiedlichen Ausgestaltungen geben.

Beispiel 1: EXIST unterstützt bundesweit Studierende, Absolvent*innen sowie Wissenschaftler*innen, die ihre Gründungsidee umsetzen möchten. Die Gründung muss dabei auf einer innovativen technologieorientierten oder wissenschaftlichen Erkenntnis beruhen.
Das Programm EXIST besteht aus drei Förderbausteinen:

  • Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts (bis max. 3.000 EUR/Monat für max. ein Jahr)
  • Sachausgaben (bis zu 10.000 EUR für Einzelgründungen, bei Teams max. 30.000 EUR)
  • Coaching: 5.000 EUR

Durchgeführt wird EXIST vom Projektträger Jülich in Zusammenarbeit mit Hochschulen und Universitäten, an denen auch Unterstützungsleistungen angeboten werden. Nähere Informationen zu der Finanzierungsmöglichkeit EXIST findest du in unserer Übersicht der Förderprogramme bzw. auf der Partnerprofilseite von EXIST auf der Gründerplattform.

EXIST und auch die anderen Stipendienprogramme fördern, wie gesagt, ausdrücklich Innovationen. Der Innovationsbegriff ist meist sehr abstrakt formuliert. So lautet die Antwort auf die Frage ‚Was wird gefördert?‘ auf der Website von EXIST: „Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben. Und: Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.“ Wenn du dir nicht ganz sicher bist, ob deine Idee zu den Förderkriterien passt, setze dich mit der Gründungsberatungsstelle deiner Hochschule in Verbindung. Viele Hochschulen sind auch Partner der Gründerplattform und können direkt von dort aus kontaktiert werden.

KfW Podcast - Ungeschönt

Podcast-Tipp: “Wir waren die ersten, die da mit Food um die Ecke kamen”, sagt Christian Fenner, einer der Mitgründer von the nu company, im “Ungeschönt”-Podcast der KfW Bankengruppe. Er und sein Team bekamen für ein Jahr das EXIST-Gründerstipendium. "Als Gründer lässt es einen erstmal atmen und wir hatten dadurch Zeit, unser Geschäftsmodell aufzubauen.", so beschreibt er es. Einfach war der Weg dahin aber nicht - zunächst gab es erstmal eine Absage. Wie sie das Stipendium doch bekommen haben, davon berichtet er im Podcast.

Beispiel 2: In Nordrhein-Westfalen können Gründer*innen mit einer Gründungsidee, die auf einer zukunftsorientierten Technologie oder innovativen Dienstleistung basiert, das Gründerstipendium NRW beantragen. Für die Bewerbung zum Gründerstipendium NRW muss zunächst Kontakt zu einem der dafür zugelassenen Gründungsnetzwerke aufgenommen werden. Das Gründungsnetzwerk berät und führt durch den weiteren Bewerbungsprozess. Anschließend müssen die Gründer*innen ein Ideenpapier erstellen und dies persönlich vor einer Jury präsentieren. Spricht die Jury eine Förderempfehlung aus, folgt die Antragstellung. Nach Bewilligung des Antrags beginnt die 12-monatige Förderung. Die Förderung beträgt 1.000 EUR pro Monat und Person.

Für Gründer*innen aus Nordrhein-Westfalen gibt die Seite des Gründerstipendiums NRW detaillierte Informationen zu den Modalitäten des Gründerstipendiums. Für individuelle Fragen kann das Gründerstipendium-Team kontaktiert werden.

Beispiel 3: Gründer*innen in Berlin steht das Berliner Startup Stipendium zur Verfügung. Besonderheit hier: Antragsberechtigt sind Gründungszentren und Inkubatoren des Hochschulverbundes Beuth Hochschule für Technik Berlin, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin sowie Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. Diese reichen die Stipendien dann an die Gründer*innen weiter. Du bewirbst dich also nicht direkt, sondern über deine Hochschule.

Wichtige Grundvoraussetzung für das Berliner Startup Stipendium: Die Gründung muss in einem Team von zwei oder drei Personen erfolgen. Mindestens ein Mitglied des Gründungsteams sollte einen Bezug zu einer der drei Hochschulen haben.
Förderschwerpunkt des Berliner Startup Stipendiums sind technologieorientierte Gründungsvorhaben mit wissensbasierter oder kreativer Ausrichtung in der Planungs- und Markteinführungsphase. Die Stipendien werden in einem mehrstufigen Bewerbungsprozess vergeben. Die Bewerbung muss zu bestimmten Bewerbungsfristen erfolgen.
Stipendiaten erhalten neben einer finanziellen Förderung – bis zu 2.000 EUR pro Person und Monat für 6 bis 12 Monate – auch Zugang zu Hochschullaboren und Arbeitsplätze in den wissenschaftlichen Einrichtungen. Eine Begleitung durch Mentoring und Coaching runden dieses Förderangebot ab.

Aktuell können Bewerbungen für das Berliner Startup Stipendium über die drei Hochschulen Beuth Hochschule für Technik Berlin, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin sowie Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin erfolgen.

Jan, Merrit, Michelle

Hörempfehlung: eco:fibr ist EXIST gefördert und kann dank des Geldes einen Teil ihrer unternehmerischen Meilensteine erreichen. Sie haben ein Verfahren entwickelt, um aus Ananaspflanzen Papier herzustellen. “Ihr macht das doch schon so lange, warum verkauft ihr noch nicht?” Das wird die Mitgründern Merit Ulmer oft gefragt. Im Podcast erklärt sie, warum es gar nicht so einfach ist, die Herstellung industriell zu skalieren. Außerdem spricht Jan mit den beiden Gründerinnen darüber, welche weiteren Fördermöglichkeiten es nach dem Stipendium gibt. 

Jan und Heiko

Jan Evers hat im Ideencouch Podcast #26 mit dem Geschäftsführer der IFB Innovationsstarter GmbH, Dr. Heiko Milde, gesprochen. Er gibt uns wertvolle Detailinformationen zu den Hamburger Startup-Förderprogrammen „InnoFounder“, „InnoRampUp“, dem „Innovationsstarter Fonds Hamburg“ und den „Corona Recovery Fonds“. 

Ein Gründerstipendium ist geeignet für dich, wenn…

  • deine Gründungsidee einen hohen Innovationsgrad aufweist,
  • du die Voraussetzungen für das jeweilige Stipendienprogramm erfüllst und sich daher der Aufwand für den Antrag lohnt,
  • oder du deine innovative Gründungsidee z.B. zu einem Prototypen entwickeln und erste Erfahrungen am Markt sammeln möchtest.

Typische Finanzierungshöhe: unterschiedlich, in der Regel mindestens 1.000 EUR pro Gründer*in und Monat

Die Höhe des jeweiligen Stipendiums variiert und kann sich sogar innerhalb eines Programms unterscheiden: So variiert die Höhe des monatlichen Zuschusses beispielsweise je nach Hochschulabschluss oder danach, ob die gründende Person ein Kind hat. Auch Sachausgaben oder Coachings werden bei manchen Stipendien berücksichtigt.

Der Erhalt eines Gründerstipendiums kann sich auf die Bewilligung von anderen Förderprogrammen und Zuschüssen auswirken. Auch kann ein Gründerstipendium zur  Bedingung haben, dass du keinem Beschäftigungsverhältnis nachgehst – eine Gründung in Teilzeit ist dann nicht möglich. Daher empfehlen wir, vor Antragstellung das „Kleingedruckte“ des jeweiligen Stipendienprogramms zu lesen.

Zum „Kleingedruckten“ gehört auch, dass Stipendien immer brutto ausgezahlt werden. Und da sie als Zuschuss zum Lebensunterhalt gewertet werden, müssen vom Stipendium Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge etc. abgeführt werden. Diese Abzüge solltest du bei der Planung der tatsächlich benötigten Mittel einkalkulieren.

Der direkte Weg zur passgenauen Finanzierung

Bevor du zur Bank gehst, kannst du von der neutralen Finanzierungs- und Förderexpertise der Bürgschaftsbanken profitieren.

Kostenlose telefonische Beratung durch einen qualifizierten Berater:

  • Prüfung deines Vorhabens
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Kosten: keine

Stipendien müssen nicht zurückgezahlt werden und auch bei der Bewerbung um ein Stipendium entstehen keine Kosten.

Arbeitsaufwand für dich: mittel bis hoch

Der Aufwand für eine Bewerbung um ein Stipendium beziehungsweise die Beantragung eines Stipendiums kann hoch sein. Hinzu kommt, dass je nach Stipendium noch Folgeauflagen erfüllt werden müssen. Dies kann ein Businessplan oder auch ein Abschlussbericht sein. Allerdings: Wenn du für dein Gründungsvorhaben ohnehin einen Businessplan brauchst, z.B. für die Beantragung eines Förderkredits oder Existenzgründerdarlehns, hat die Erstellung eines Businessplans im Rahmen des Stipendiums ihre Vorteile. Du kannst auf die Beratungsangebote deines Stipendienprogramms zurückgreifen und von den Erfahrungen der Träger mit vergleichbaren Gründungsvorhaben profitieren.

Lange Rede, kurzer Sinn und noch ein Tipp: Berücksichtige bei der Entscheidung für ein Stipendium den mit ihm verbundenen Aufwand und informiere dich vor einer Bewerbung beim Träger des jeweiligen Stipendiums über die „Bewilligungsquote“, also das Verhältnis von Stipendium-Bewerbungen zu Stipendium-Bewilligungen. So weißt du, worauf du dich einlässt.

Frau mit Abschlusshut pustet Konfetti in die Kamera

Entscheidungs­dauer: unterschied­lich, mindestens drei Monate

Die Dauer von der Bewerbung bis zur ersten Auszahlung des Stipendiums unterscheidet sich von Programm zu Programm stark. Der früheste Laufzeitbeginn ist in der Regel drei Monate nach vollständigem Eingang aller notwendigen Unterlagen. 

Achtung: Es gibt Stipendienprogramme, bei denen keine laufende Bewerbung/Antragstellung möglich ist, sondern Stichtage gelten. Bei diesen Programmen kann es also länger als 12 Monate bis zur ersten Zahlung dauern.

Feedback und Leistungen jenseits der Finanzierung: unterschiedlich

Der Coaching-, Beratungs- und Feedbackumfang unterscheidet sich je nach Stipendium. Bei EXIST hängt die Intensität der Betreuung von der Hochschule ab, in deren Kooperation du dich für das Stipendium bewirbst. Erkundige dich also bei den Ansprechpartner*innen deiner Hochschule über Sprechstunden, Workshops und andere Angebote im Rahmen von EXIST. Alle EXIST-Stipendiaten nehmen zu Beginn des Förderzeitraums an einem eintägigen Seminar „Gründerteam“ teil. Hier erhalten sie im Ergebnis eine Analyse ihres Teams und jedes Teammitglied ein persönliches Stärken-Schwächen-Profil. Das Gründerstipendium NRW enthält einen sogenannten Coaching-/Betreuungsfahrplan. Das Coaching erfolgt durch die landesweiten Gründungsnetzwerke, die Digital Hubs und weitere vom Land Nordrhein-Westfalen zertifizierte Inkubatoren und Akzeleratoren. Besonderheit beim Berliner Startup Stipendium: Das Unternehmen wird durch eine*n Professor*in als Mentor*in begleitet.

Wir nehmen in unsere Förderdatenbank sukzessive alle Gründerstipendien der Länder mit ihren jeweiligen Details auf. Wenn du dich also näher zu den Stipendienprogrammen informieren möchtest, schau mal nach bei Förderprogramme in deiner Region.

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bhp