Eine eigene Stiftung gründen

Alles, was du wissen musst

Geldanlage, Nachlassregelung, Wohltätigkeit – es gibt viele Gründe, eine eigene Stiftung zu gründen. Unter einer Stiftung wird eine Einrichtung oder Organisation verstanden, deren Vermögen der Förderung bestimmter Zwecke dient. Dabei wird zwischen zwei Gruppen unterschieden: privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Stiftungen. Die meisten deutschen Stiftungen sind der ersten Kategorie zuzuordnen und fördern gemeinnützige Zwecke.

Möchtest du eine Stiftung gründen, stellen sich zunächst einige Fragen: Welche Vorteile bietet eine Stiftung, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Reicht dein Vermögen oder kannst du eine Stiftung auch ohne Kapital gründen? Die Antworten darauf und weitere hilfreiche Tipps findest du in folgendem Beitrag.

Stiftung gründen: Vor- und Nachteile

Nur wohlhabende Leute gründen Stiftungen: So lautet ein gängiges Vorurteil. Doch das stimmt so nicht. Gründe, warum es sich lohnen kann, eine Stiftung zu gründen, gibt es einige. Sei es als Geldanlage, um den Nachlass zu regeln, die Familie abzusichern oder um mit dem eigenen Vermögen gezielt und nachhaltig etwas Gutes zu tun. Und dabei ist es nicht zwingend notwendig, viel Eigenkapital einbringen zu können. Ein geringer fünfstelliger Betrag kann schon reichen, um eine nicht rechtsfähige Stiftung zu gründen. Dennoch solltest du dir vorab im Klaren sein, welchen Zweck du mit der Stiftungsgründung verfolgst und ob es wirklich die richtige Strategie für dich ist.

Die Vorteile

  • Den Stiftungszweck selbst bestimmen:. Hast du ein gewisses Vermögen, fragst du dich mitunter, was damit in Zukunft respektive nach deinem Tod geschehen soll. Möchtest du, dass dein Erspartes einem bestimmten Zweck dient, bietet es sich an, eine rechtsfähige Stiftung zu gründen: Hierbei kannst du den Stiftungszweck festlegen und damit sicherstellen, dass dein Vermögen genau dafür verwendet wird.
  • Steuerbegünstigungen für gemeinnützige Stiftungen: Stiftungen profitieren von Steuerbegünstigungen, sofern sie gemeinnützig ausgerichtet sind. Das betrifft vor allem die Schenkungs- und Erbschaftsteuer. So kann das gesamte zu vererbende Vermögen erhalten bleiben und der Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks dienen. Auch auf die Einkommensteuer wird gemeinnützigen Stiftungen ein erweiterter Sonderausgabenabzug von bis zu einer Million Euro gewährt.
  • Individuelle Nachlassregelung: Hast du keine eigenen Kinder oder möchtest sie lediglich mit dem Pflichtteil bedenken, kannst du den Nachlass individuell über deine Stiftung regeln.
  • Sicherung des Vermögens: Merkmal einer Stiftung ist es, dass das eingebrachte Vermögen bestehen bleibt und nur mit den daraus entstehenden Einkünften gewirtschaftet wird. Somit sicherst du durch eine Stiftungsgründung dein Vermögen. Gründest du eine gemeinnützige Stiftung, wird diese zudem teilweise von Steuerzahlungen befreit, was einen höheren finanziellen Spielraum gewährleistet.
  • Zugriff auf bis zu ein Drittel des Stiftungsvermögens: Laut der sogenannten Drittelregelung des § 58 Nr. 6 der Abgabenordnung (AO) darf bis zu ein Drittel des Einkommens einer steuerbegünstigten Stiftung für eigene Zwecke – im Besonderen den Unterhalt des/der Stifter*in und seiner/ihrer nächsten Angehörigen – genutzt werden. Dies sollte allerdings in „angemessener“ Weise erfolgen und dient vor allem dazu, das Andenken an den/die Stifter*in erhalten zu können.
  • Den eigenen Namen erhalten: Als Stiftungsgründer*in hast du die Freiheit zu entscheiden, wie deine Stiftung heißen soll. So kannst du sie beispielsweise nach dir oder einer liebgewonnenen Person benennen und dir selbst oder anderen ein Denkmal setzen.

Die Nachteile

  • Es gibt kein Zurück: Eine Stiftungsgründung kann meist nicht rückgängig gemacht werden. Sobald das Vermögen in die Stiftung eingeflossen ist, hat man darauf keinen direkten Zugriff mehr. Nur die Rendite der Stiftung darf investiert werden.
  • Stiftungskapital ist wirtschaftlichen Schwankungen unterlegen: In der Regel erwirtschaftet eine Stiftung ihre regelmäßige Rendite aus Zinserträgen. In Niedrigzinszeiten solltest du dich aber gut über weitere Anlagemöglichkeiten wie Aktien oder Unternehmensbeteiligungen informieren, um weiterhin gut wirtschaften zu können.

Wie gründest du eine Stiftung?

Für die Stiftungsgründung existieren rein rechtlich keine strengen Vorgaben. Dennoch sollten einige Aspekte vorab gut durchdacht sein.

Stiftung gründen: Die Voraussetzungen

Generell darf jede natürliche Person ab 18 Jahren sowie jede rein juristische Person – wie Unternehmen oder rechtsfähige Vereine – eine Stiftung gründen. Neben der Altersgrenze gilt ferner die Voraussetzung, dass ein ausreichend hohes stiftbares Vermögen vorhanden ist. Überdies müssen ein Stiftungszweck und eine Stiftungssatzung gegeben sein.

Die Gründung einer Stiftung, das sogenannte Stiftungsgeschäft, ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Das Stiftungsgeschäft muss die Stiftungssatzung enthalten, die den rechtlichen Rahmen der Stiftung vorgibt. Sie gilt als Voraussetzung für die Anerkennung der Stiftung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde.

Die Stiftungssatzung muss folgende Angaben aufweisen:

  • Name des/der Stifter*in
  • Art der Stiftung
  • Höhe des Vermögens
  • Begünstigte der Stiftung
  • Zielvorgaben der Stiftung
  • Lebensdauer der Stiftung
  • Stiftungsorgane und -gremien

In der Stiftungssatzung ist des Weiteren der Stiftungszweck anzugeben; dieser wird nicht explizit vorgeschrieben. Es muss sich lediglich um einen legalen Zweck handeln, dessen Erreichen dauerhaft möglich und nicht gemeinschädlich ist. Ist das Stiftungsgeschäft abgeschlossen, wird eine Stiftungsurkunde ausgestellt, die den Transfer des Kapitals des/der Stifter*in in die Stiftung besiegelt.

Soweit die rechtlichen Bedingungen. Bevor du dich nun sofort an die Stiftungsgründung machst, solltest du folgende Fragen beantworten können:

  • Wie soll deine Stiftung heißen?
  • Soll die Stiftung schon zu Lebzeiten oder erst nach deinem Tod gegründet werden?
  • Welchem Zweck soll deine Stiftung dienen?
  • Besteht überhaupt eine Nachfrage für diesen Stiftungszweck?
  • Möchtest du dein Vermögen wirklich dauerhaft in eine Stiftung investieren?
  • Fällt dein Vermögen hoch genug aus?
  • Wer sind die Begünstigten/Destinatäre?
  • Fühlst du dich dem Verwaltungsaufwand, den die Gründung einer Stiftung mit sich bringt, gewachsen?
Ein geschlossener Kreis aus Händen

Stiftung gründen: Die Kosten

Entscheidest du dich nach gründlicher Abwägung dafür, eine Stiftung zu gründen, stellt sich die Frage nach dem Mindestkapital. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt keine konkrete Summe vor. Es muss aber so viel Vermögen vorhanden sein, um „die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks“ zu sichern (§ 80 BGB). Die meisten Stiftungsbehörden fordern ein Mindestkapital von 25.000 EUR, in manchen Bundesländern fällt der Betrag höher aus. Tatsächlich hat sich ein Betrag von mindestens 100.000 EUR als Maßstab durchgesetzt. Schließlich müssen Verwaltungskosten und Fördergelder für den eigentlichen Stiftungszweck gewährleistet sein. Ausgenommen sind Treuhand- und Verbrauchsstiftungen, welche als nicht rechtsfähige und zeitlich begrenzte Stiftungen Sonderformen darstellen.

In Deutschland werden die meisten Stiftungen von privater Hand gegründet. Das Vermögen beläuft sich dabei überwiegend auf maximal 300.000 EUR. Dieses darf sich laut Gesetzgebung nicht verringern und muss am Kapitalmarkt angelegt werden, um eine konstante Finanzierung der Stiftungsarbeit garantieren zu können. Dementsprechend nachvollziehbar ist es, dass Stiftungsgründungen meist von wohlhabenden Personen oder Organisationen vorgenommen werden. Zum Stiftungskapital zählen übrigens auch Unternehmensanteile oder Sachvermögen.

Etwa 95 Prozent aller gegründeten Stiftungen verfolgen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke und werden dafür vom Staat mit weitgehender Steuerbefreiung belohnt.

Von folgenden Steuern sind gemeinnützige Stiftungen befreit:

  • Kapitalertragsteuer
  • Körperschaft und Gewerbesteuer
  • Erbschaft- und Schenkungssteuer
  • Sonderausgaben (dem/der Stifter*in selbst bieten sich ebenfalls Steuervorteile; welcher Betrag als Sonderausgabe abgesetzt werden kann, erläutert § 10 des Einkommensteuergesetzes)

Gründerplattform-Tipp: Stiftung gründen ohne Kapital

Verfügst du über zu wenig Kapital,  kannst du das Stiftungsvermögen auch nach und nach einbringen. Hierzu gründest du zunächst einen zweckgebundenen gemeinnützigen (Förder-) Verein, der dann später in eine Stiftung übergehen kann. Das benötigte Vermögen bringst du quasi in Raten als regelmäßige Spendenzahlungen ein, die steuerlich absetzbar sind. Nach § 10 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) könnenZuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung […] insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte“ betragen. Aber auch hier gilt: Beträge, die ins Stiftungsvermögen einfließen, verbleiben auch dort und sind unantastbar.

Achtung: Sollte eine Stiftung aufgelöst werden, empfiehlt es sich vorab zu regeln, was mit dem Vermögen geschieht. Wurde nichts anderes festgelegt, geht das Kapital an das jeweilige Bundesland, in welchem die Stiftung ihren Sitz hat.

Welche Stiftungsarten gibt es?

Gemeinnützige Stiftung gründen

Als gemeinnützige Stiftungen werden all jene Stiftungen bezeichnet, die gemeinnützige, mildtätige und/oder kirchliche Zwecke verfolgen. Welche Stiftungszwecke als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannt werden, kannst du in den §§ 52 bis 54 der AO nachlesen. Exemplarisch hierfür sind die Förderung von Wissenschaft, Forschung, Denkmalschutz, Tierschutz oder bürgerlichem Engagement – es wird demnach viel Spielraum für die eigenen Stiftungszwecke geboten. Ziel muss es sein, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Terrain selbstlos zu fördern.

Familienstiftung gründen

Ist der Kreis der Personen, der von der Stiftungsförderung profitiert, geschlossen, so ist keine Förderung der Allgemeinheit und damit keine gemeinnützige Stiftung gegeben. Dementsprechend sind die sogenannten Familienstiftungen steuerlich nicht begünstigt, denn sie dienen ausschließlich dem Wohl und Interesse der Familie. Dennoch bilden sie den Großteil der privatnützigen Stiftungen in Deutschland. Nicht zuletzt, da sie meist zur Verwaltung des Familienvermögens gegründet werden. Eine Familienstiftung birgt den Vorteil, familieninterne Streitigkeiten bei Erbfragen zu regeln und zu vermeiden, dass das Vermögen verschwenderisch ausgegeben wird.

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Treuhandstiftung gründen

Aus historischer Sicht handelt es sich bei der Treuhandstiftung um die ursprüngliche Form der Stiftung. Die Möglichkeit, eine rechtsfähige Stiftung zu gründen, besteht erst seit Inkrafttreten des BGB am 01.01.1900. Im Gegensatz zu rechtsfähigen Stiftungen werden Treuhandstiftungen nicht als eigene Rechtspersonen erachtet, das heißt bei rechtlichen Angelegenheiten wird die Stiftung durch den/die Treuhänder*in vertreten.

Um eine Treuhandstiftung zu gründen, muss ein Schenkungsvertrag geschlossen werden. Darin überträgt der/die Stifter*in sein/ihr Vermögen an den/die Treuhänder*in: Diese*r muss das Stiftungskapital unabhängig vom eigenen Vermögen verwalten und darf die Einnahmen aus dem Stiftungskapital nur für Stiftungszwecke verwenden. Sollen diese als gemeinnützig anerkannt werden, muss die Gemeinnützigkeit der Stiftung zunächst bei der zuständigen Finanzbehörde beantragt werden – erst nach der Bewilligung wird die Steuerbefreiung wirksam und Zuwendungsbestätigungen für Spenden dürfen ausgestellt werden.

Der Vorteil einer Treuhandstiftung besteht für dich darin, dass der Verwaltungsaufwand wesentlich geringer ausfällt und du dich verstärkt auf inhaltliche Aspekte deiner Stiftung konzentrieren kannst. Zudem untersteht die Stiftung keiner behördlichen Aufsicht, was dir mehr Freiheiten hinsichtlich Entscheidungen, Verwaltung und einer eventuellen Zweckänderung lässt.

Übrigens: Auch immer mehr Banken und Sparkassen bieten Treuhandstiftungen an.

Bürgerstiftung gründen

Bürgerstiftungen, auch Sammel- oder Gemeinschaftsstiftungen genannt, sind unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stiftungen. Sie werden von mehreren Bürger*innen gegründet, die alle ihren Teil zum Stiftungsvermögen beitragen und dadurch ein festgeschriebenes Mitspracherecht besitzen. Ziel von Bürgerstiftungen ist es, das Gemeinwesen zu stärken – ihr Aktionsradius beschränkt sich somit auf eine bestimmte Stadt, einen bestimmten Landkreis oder eine bestimmte Region. Der Stiftungszweck an sich kann sehr vielseitig ausgerichtet werden und widmet sich meist den Bereichen Kultur, Jugend, Soziales, Denkmalschutz, Natur, Umwelt oder Bildung.

Verbrauchsstiftung gründen

Verfolgst du mit der Gründung deiner Stiftung ein konkretes Ziel, das sich in absehbarer Zeit erreichen lässt – beispielsweise die Restaurierung einer Kirche –, empfiehlt sich eine Verbrauchsstiftung. Diese Form der Stiftung erlaubt es, nach wenigen Jahren Sperrfrist nicht nur die Zinsen, sondern auch das Stiftungskapital für die Arbeit zu verbrauchen. Ergebnis ist meist eine effizientere, schnellere Umsetzung des Stiftungszwecks. Da die Anerkennung von Verbrauchsstiftungen von Bundesland zu Bundesland variiert, ist es ratsam, im Vorfeld rechtliche Beratung einzuholen.

Stiftungsartige Modelle

Stiftungs-GmbH

Eine Stiftungs-GmbH ist im eigentlichen Sinne keine Stiftung, sondern eine gemeinnützige GmbH (auch: gGmbH). Sie verbindet eine unternehmerisch agierende GmbH mit einem gemeinnützigen Zweck. Dieser verleiht ihr auch steuerliche Vorteile im Vergleich zu einer herkömmlichen GmbH. Wie bei einer GmbH bedarf es bei einer Stiftungs-GmbH allerdings auch Gesellschaftern, was bei einer Stiftung nicht zwangsweise der Fall sein muss. Der Vorteil gegenüber einer Stiftung liegt unter anderem im Wegfall der Stiftungsaufsicht. Eine Stiftungs-GmbH wird keiner staatlichen Stiftungskontrolle unterzogen und muss nicht staatlich anerkannt werden. Auch ist das finanzielle Wirken nicht nur auf die Erträge aus dem Stiftungskapital beschränkt. Hier muss lediglich die Mindesteinlage bestehen bleiben.

Stiftungsverein

Der Stiftungsverein ist wie die Stiftungs-GmbH eine Mischform. Die eigentliche Rechtsform, die hier zum Tragen kommt, ist die des Vereins. Diese Form der Organisation wird insbesondere gewählt, wenn ein Verein als Verwalter des gestifteten Vermögens fungiert oder wenn ein größeres Vereinsvermögen besteht, dessen Erhalt durch Satzungsregelungen gewährleistet werden soll. Auch hierbei gibt es keine staatliche Aufsicht und die Gründung ist allein den Regeln des Vereinsrechts unterworfen.

Fazit: Eine Stiftungsgründung ist keine leichte Aufgabe

Die Gründung einer Stiftung will wohlüberlegt sein: Rechtliche Aspekte müssen vorab geklärt werden, außerdem stellt sich die Frage, ob genügend Kapital vorhanden ist. Es braucht ein durchdachtes Stiftungskonzept und einen detaillierten Businessplan. Mit der erfolgreichen Stiftungsgründung ist die Arbeit jedoch nicht getan: Gesetzte Ziele müssen verfolgt und erreicht, die Bücher sauber geführt werden. Marketing, Spendenaktionen, die Verteilung der Fördergelder – um eine Stiftung gut zu führen, braucht es passionierte Helfer*innen. Hast du diese an deiner Seite, steht dem dauerhaften Erfolg deiner Stiftung nichts im Wege.

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bhp