Tagesmutter werden oder Tagesvater werden

Eine Aufgabe mit Perspektiven

Tagesvater oder Tagesmutter werden – alles was du wissen musst

Betreuungsplätze für Kinder sind gefragt wie nie. Immer mehr Eltern, die Beruf und Familie unter einen Hut bringen wollen, sind auf der Suche nach zuverlässigen Betreuungsangeboten. Hier kommen neben Kitas und Krippen auch Tageseltern ins Spiel. Die Tagespflege punktet mit kleineren Gruppen, einer heimeligen Atmosphäre und einer besonders persönlichen Betreuung. Das ist gerade für Familien mit Kindern unter drei Jahren ein attraktives Angebot.

Seit 2013 haben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) alle Eltern in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind, sobald es seinen ersten Geburtstag gefeiert hat. Seitdem bauen die Kommunen allerorts die Kinderbetreuung kräftig aus und trotzdem gibt es noch immer zu wenige Plätze. Wenn du also mit dem Gedanken spielst, dich als Tagesmutter oder Tagesvater selbstständig zu machen, liegen gute Zukunftsaussichten vor dir.

Persönliche Voraussetzungen

Als Tagesmutter oder Tagesvater begleitest du Kinder in ihrer Entwicklung, förderst sie nach ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen und unterstützt sie dabei, ihren Weg in die Welt zu finden. Du wirst für die Kleinen zu einer wichtigen Bezugsperson, die viele Stunden für sie da ist, sie tröstet, versorgt, ihnen vorliest und mit ihnen spielt.

Das ist eine erfüllende, aber auch sehr anspruchsvolle Aufgabe, die besondere Anforderungen an dich stellt: Ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und Zuverlässigkeit werden von dir verlangt. Du solltest belastbar und stressresistent sein und nicht nur mit den Kindern, sondern auch mit ihren Eltern auf Augenhöhe kommunizieren können.

Fachliche Voraussetzungen

Die Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater ist gesetzlich der Kinderbetreuung in einer Kita gleichgestellt. Hier wie dort geht es nicht allein um “satt und sauber”, sondern vielmehr um Bildung, Erziehung und Betreuung.

Um eine hohe Qualität der Kindertagespflege zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber vor, dass alle Tagesmütter und Tagesväter eine frühpädagogische Ausbildung brauchen. Wenn du bereits ausgebildete*r Erzieher*in bist und vielleicht sogar schon in der Kinderbetreuung gearbeitet hast, kannst du dich direkt beim Jugendamt als Tagesmutter oder Tagesvater bewerben.

Wenn du noch keine entsprechende Ausbildung hast, kannst du dich mit einer sogenannten Grundqualifizierung auf den Berufsalltag in der Kindertagespflege vorbereiten. Umfang und Inhalt dieser Kurse sind klar geregelt. Sie umfassen mindestens 160 Unterrichtsstunden, von denen etwa 30 Stunden der Einführungsphase und 130 Stunden der Vertiefungsphase zugeordnet werden. In vielen Bundesländern ist es möglich, bereits nach der Einführungsphase die Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater aufzunehmen und den zweiten Teil der Ausbildung berufsbegleitend zu durchlaufen.

Die Grundqualifierung zur Tagesmutter oder zum Tagesvater hat folgende Schwerpunkte:

  • Aufgaben und Alltag als Tagesmutter/Tagesvater
  • Finanzielle und rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege
  • Eingewöhnung der Tageskinder
  • Bildungsauftrag und pädagogische Angebote
  • Erziehungspartnerschaft mit den Eltern
  • Vernetzung und Kooperation

Die Kurse werden von Jugendämtern, Tageselternvereinen oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung durchgeführt. Das Jugendamt in deiner Gemeinde kann dir sagen, wann und wo der nächste Kurs beginnt. Die Teilnahme ist meist kostenfrei.

Die Grundqualifizierung vermittelt dir die wichtigsten Basics, die du wissen musst, um deiner Verantwortung als Tagesmutter oder Tagesvater gerecht zu werden. Es gibt aber darüber hinaus ein breitgefächertes Angebot an Fort- und Weiterbildung für Tageseltern, das du unbedingt nutzen solltest, um in allen Themen rund um die Kindertagespflege auf dem Laufenden zu bleiben. Es ist für alle Tagespflegepersonen vorgeschrieben, mindestens 18 Unterrichtsstunden innerhalb von zwei Jahren in ihre Weiterbildung zu investieren. Die Themen dieser Fortbildungen reichen von „Sicherheit und Unfallschutz“ über „rückengerechtes Arbeiten “ bis zu „Früherkennung von Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern“.

Ergänzend zur fachlichen Qualifizierung müssen alle Tagesmütter und -väter einen Kurs „Erste Hilfe am Kind“ mit mindestens neun Unterrichtsstunden besucht haben und ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse alle zwei Jahre auffrischen.

In einigen Bundesländern wird außerdem eine Unterrichtung zum Thema „Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege“ verlangt.

Lieber eine Kita gründen?

Interview mit einer erfolgreichen Kita-Gründerin

Lies die Praxistipps zur Kita-Gründung

Pflegeerlaubnis

Bevor du deine Tätigkeit aufnehmen kannst, brauchst du eine Pflegeerlaubnis. Diese Erlaubnis erteilt dir das zuständige Jugendamt, nachdem es deine persönliche Eignung und die der Räumlichkeiten, in denen die Betreuung erfolgen soll, geprüft hat.

Folgende Nachweise brauchst du, um die Pflegeerlaubnis zu beantragen:

  • Nachweis über eine pädagogische Ausbildung oder Grundqualifizierung
  • Ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis (von dir und allen erwachsenen Personen, die in deinem Haushalt leben, falls du die Kinder zu Hause betreust)
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Unfall- und Haftpflichtversicherung
  • Ggf. Gesundheitsnachweis vom Arzt
  • Ggf. Nachweis über eine Unterrichtung zum Thema Lebensmittelhygiene

Die Pflegeerlaubnis berechtigt dich, bis zu fünf Kinder zur gleichen Zeit zu beaufsichtigen. Unabhängig von deiner Qualifikation prüft das Jugendamt dafür in Einzelgesprächen und bei Hausbesuchen deine persönliche Eignung und die Eignung der Räumlichkeiten, in denen die Betreuung stattfindet. Die Pflegeerlaubnis ist alle fünf Jahre zu erneuern.

Kindgerechte Räumlichkeiten

Als Tagesmutter oder Tagesvater steht es dir frei, die Tageskinder in deiner eigenen Wohnung zu betreuen oder Räumlichkeiten eigens dafür anzumieten. Beides hat Vor- und Nachteile: Eine Betreuung im eigenen Haushalt lässt sich gut mit dem Familienalltag verbinden und die Kinder können in familiärer Atmosphäre spielen und lernen. Du kannst sogar deine eigenen Kinder gemeinsam mit fremden Kindern betreuen und so den beruflichen Wiedereinstieg organisieren. Mietest du hingegen Räume an, kannst du sie perfekt an die Bedürfnisse der Kinder anpassen, ohne dass du dein Zuhause extra umbauen müsstest. Überdies lassen sich Privatleben und Job besser voneinander trennen.

Letztere Variante bietet sich vor allem an, wenn du dich mit anderen Tageseltern zusammenschließen möchtest. Das hat den Vorteil, dass ihr euch gegenseitig vertreten könnt, dass ihr regelmäßig fachlichen Austausch habt und euch Kosten und Verwaltungsaufwand teilen könnt.

Ob im eigenen Haushalt oder auswärts, in jedem Fall müssen die Räumlichkeiten sauber, sicher und kindgerecht sein. Welche Vorgaben im einzelnen für das Umfeld gelten, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Erkundige dich rechtzeitig bei den Ansprechpersonen im Jugendamt und lass dich von ihnen hinsichtlich der Einrichtung und Ausstattung der Räumlichkeiten beraten.

Auf diese Punkte achtet das Jugendamt:

  • Gibt es ausreichend Platz für Bewegung, Spiel und Rückzug?
  • Sind mögliche Gefahrenstellen abgesichert (zum Beispiel Steckdosen, offene Regale, Schubladen)?
  • Gibt es Hochstühle und Schlafgelegenheiten in ausreichender Zahl?
  • Ist geeignetes Spiel- und Beschäftigungsmaterial vorhanden?
  • Bei Tageskindern unter drei Jahren: Gibt es einen hygienisch einwandfreien und sicheren Wickelplatz?
  • Sind Freiflächen in der Natur (Spielplatz, Park, eigener Garten) in erreichbarer Nähe?

Das Jugendamt ist gehalten, die Räumlichkeiten nicht nur im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu prüfen, sondern auch später immer wieder zu kontrollieren, ob die Voraussetzungen der Kindertagespflege erfüllt werden. Richte dich also auf Hausbesuche durch das Jugendamt ein.

Dein Einsatz als Tagesmutter oder Tagesvater ist erfüllend, aber auch kräftezehrend und soll sich für dich auszahlen. Setze dich intensiv mit allen Seiten der Selbstständigkeit auseinander.

Meldepflicht beim Jugendamt

Wenn du die Betreuung und Tagespflege von fremden Kindern übernimmst, bist du verpflichtet, bestimmte Vorkommnisse dem Jugendamt zu melden, die das Wohl der Kinder beeinträchtigen können. So gibt es etwa eine Liste von Infektionskrankheiten, die meldepflichtig sind.

Welche Versicherungen sind notwendig?

Eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung ist für alle Tagesmütter und Tagesväter gesetzlich vorgeschrieben. Achte unbedingt darauf, dass deine Haftpflichtversicherung ausdrücklich deine Tageskinder einschließt – sonst kann es für dich im Fall der Fälle wie bei allen Haftungsrisiken schnell existenzgefährdend werden.

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung übernimmt das Jugendamt. Es zahlt dir in der Regel auch – analog dem Arbeitgeberanteil bei abhängig Beschäftigten – die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung.

Tagespflege Businessplan - Selbstständig mit Konzept

Dein Einsatz als Tagesmutter oder Tagesvater ist erfüllend, aber auch kräftezehrend, und er soll sich am Ende des Tages natürlich auszahlen. Deshalb empfehlen wir, dich vorher sehr gründlich mit allen Seiten deiner Selbstständigkeit auseinanderzusetzen.

Diese Fragen solltest du beantworten können:

  • Was macht dein Angebot so besonders? Warum sollten Eltern sich ausgerechnet für dich entscheiden?
  • Warum bist du genau die richtige Person, um dein Vorhaben zum Erfolg zu führen (persönliche und fachliche Eignung)?
  • In welchem rechtlichen Rahmen bewegst du dich?
  • Welche Vorteile bietet der von dir gewählte Standort?
  • Wie ist der Wettbewerb beschaffen? Welche Alternativen haben Eltern bei dir vor Ort?
  • Wie wirst du Kunden gewinnen?
  • Welche Risiken gibt es?
  • Welche Kosten entstehen und mit welchen Einnahmen rechnest du?

Die Antworten auf diese Fragen fasst du am besten in einem Businessplan zusammen. Er zeigt dir, ob und unter welchen Bedingungen es sich für dich lohnt, Tagesmutter oder Tagesvater zu werden. Zudem dient er dir als Überzeugungshilfe bei Behörden oder Banken. Wie du den perfekten Businessplan schreibst, lernst du mithilfe unserer Businessplan Vorlage und unseren Businessplan Beispielen.

Du bist neugierig auf ein Beispiel?

Dann hol dir Inspiration beim Businessplan zur Kita-Eröffnung

Ein guter Businessplan beinhaltet ein Konzept und eine Strategie zu dessen Umsetzung. Du beschreibst darin also nicht nur, was du vorhast, sondern auch, wie und bis wann du deine Ziele erreichen möchtest. Gehe auch auf mögliche Risiken ein. So bist du vorbereitet, falls es doch mal nicht so läuft, wie geplant.

Besonders die ersten Monate nach deiner Gründung sollten gut vorbereitet sein. Am Anfang entstehen dir für die Einrichtung, den Umbau oder die Sicherung der Räumlichkeiten Kosten, die durch deine Einnahmen erst wieder eingespielt werden müssen. Allerdings solltest du nicht davon ausgehen, dass du vom ersten Tag an fünf Kinder ganztags betreuen kannst. Selbst wenn der Bedarf in deinem Umkreis so riesig ist, dass die Eltern bei dir sofort Schlange stehen – du kannst gar nicht von null auf hundert beschleunigen. Schließlich will jedes Kind eingewöhnt werden und braucht in den ersten Wochen erhöhte Aufmerksamkeit. Überlege dir also, wie du deine Gruppe behutsam aufbauen kannst, sodass du den Ansprüchen jedes Kindes gerecht wirst.

Kunden gewinnen

Es liegt in der Natur der Sache, dass du dich immer und immer wieder um neue Tageskinder bemühen musst: Irgendwann wird jedes Kind schulpflichtig und entwächst damit deiner liebevollen Obhut. Deshalb solltest du das Thema Werbung auf keinen Fall vernachlässigen.

Zwar vermittelt auch das Jugendamt Kindertagespflegeplätze an suchende Eltern. Es ist aber auf jeden Fall sinnvoll, auch selbst aktiv zu werden. Und zwar auch dann, wenn du gar keine Probleme hast, deine Plätze zu füllen. Es geht nämlich nicht nur darum, Tageskinder zu finden, sondern auch darum, dir einen Namen zu machen und allen zu zeigen, was deine Arbeit auszeichnet.

Hierfür bieten sich Plakate und Aushänge im Supermarkt, beim Kinderflohmarkt oder beim Friseur an. Auch Handzettel, an den richtigen Stellen ausgelegt, und Anzeigen in der lokalen Tagespresse können ihre Wirkung erzielen.

Vergiss aber auch die Onlinewelt nicht: Eine Internetseite, vielleicht sogar in Verbindung mit einem Facebook- oder einem Instagram Account, ist eine preiswerte Möglichkeit, um über deine Arbeit zu informieren. Das geht auch ohne Fotos der Kinder (denk da unbedingt an den Datenschutz!).

Die sozialen Medien sind im Übrigen nicht nur geeignet, um neue Kunden anzusprechen, sondern auch, um die Zufriedenheit der Eltern zu erhöhen, deren Kinder du bereits betreust: Indem du regelmäßig über den Alltag in deiner Kindertagespflege informierst und von Projekten oder Ausflügen berichtest, schaffst du ein hohes Maß an Transparenz – und darauf legen viele Eltern heute größten Wert.

Ob Website, Aushang oder Anzeige: Nimm dir Zeit für die Gestaltung deiner Werbematerialien und achte auf ein einheitliches, professionelles Erscheinungsbild, das zu dir und deinem Konzept passt. Überlege dir im Vorfeld, wer deine Wunschkunden sind: Wessen Kinder würdest du am liebsten betreuen? Und womit könntest du diese Eltern überzeugen?

Kindertagespflege ist Vertrauenssache. Deshalb kommt der persönlichen Empfehlung in diesem Beruf allerhöchste Bedeutung zu. Ermuntere die Eltern „deiner“ Kinder aktiv, deine Leistungen weiterzuempfehlen. Du solltest stets alles dafür tun, dass sich die Kinder bei dir wohlfühlen und ihre Eltern dir vertrauen, damit sie anderen Eltern davon berichten können. Bessere Werbung gibt es nicht.

Kind malt

Verdienst

Die Vergütung deiner Tätigkeit erfolgt nach bestimmten Sätzen, die vom Jugendamt festgesetzt werden. Sie liegen zwischen 3 und 9 EUR. Die Höhe hängt unter anderem von deinem Standort, deiner Qualifikation, der Betreuungsdauer, der Anzahl und dem Alter der Kinder ab und davon, ob diese besondere Bedürfnisse haben.

Die Kommunen beteiligen sich an den Kosten für die Kindertagespflege, teilweise übernehmen sie diese sogar ganz. Welchen Anteil das Jugendamt und welchen Anteil die Eltern übernehmen, ist vom Einkommen abhängig. Du musst dich um diese Frage aber eigentlich gar nicht kümmern, denn du bekommst üblicherweise den kompletten Satz monatlich vom Jugendamt auf dein Konto überwiesen.

Du kannst deine Dienstleistungen auch privat anbieten, ohne dass das Jugendamt sich an den Kosten beteiligt. Dann handelst du die Vergütung für deine Betreuungsleistungen direkt mit den Eltern aus. Das dürfte aber nur für einen recht kleinen Kreis von Eltern infrage kommen und setzt voraus, dass du ein absolut einmaliges Angebot zu bieten hast.

Steuern

Wie alle Selbstständigen bist du verpflichtet, deine Einkünfte gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen und zu versteuern. Dafür legst du jedes Jahr eine Steuererklärung vor.

In der Regel kannst du eine Betriebsausgabenpauschale von 300 EUR pro Kind und Monat geltend machen. Dieser Satz gilt aber nur für ganztags betreute Kinder und wird anteilig gekürzt, wenn die Kinder nur einige Stunden am Tag von dir betreut werden. Alternativ kannst du deine Ausgaben auch einzeln auflisten und somit höhere Beträge von der Steuer absetzen. Dafür musst du sämtliche Belege aufheben und beim Finanzamt einreichen.

Als Tagesmutter oder Tagesvater bist du nicht umsatzsteuerpflichtig. Du musst auch kein Gewerbe anmelden und zahlst keine Gewerbesteuer.

Kosten

Wenn du dich als Tagesmutter oder Tagesvater selbstständig machst, können folgende Kosten anfallen:

  • Raummiete
  • (Erhöhte) Strom-, Heiz-, Wasserkosten
  • Kosten für Spiel- und Beschäftigungsmaterial
  • Kosten für Lebensmittel und Verpflegung
  • Weiterbildung und Fachliteratur
  • Fahrtkosten
  • Kosten für Versicherungen
  • Kosten für Freizeitgestaltung und Ausflüge

Die Kosten für die Sachaufwendungen für die betreuten Kinder übernimmt das Jugendamt. Sie sind allerdings bereits in den Sätzen enthalten, die pro Kind und Stunde an die Tagespflegepersonen gezahlt werden.

Fazit: Tagesvater oder Tagesmutter werden – Schritt für Schritt erklärt

Sich als Tagesmutter oder Tagesvater selbstständig zu machen, hat viele Vorteile: Du arbeitest selbstbestimmt, gestaltest den Alltag mit den Kindern nach deinen Vorstellungen, begleitest und förderst sie bei ihrer Entwicklung und bist eine wichtige Ansprechperson für ihre Eltern.

Weil diese Aufgabe sehr verantwortungsvoll ist, ist sie an einige Auflagen gebunden. Die Wichtigsten haben wir dir in diesem Artikel erklärt. Wenn du es ganz genau wissen möchtest, kannst du im „Handbuch Kindertagespflege“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachlesen.

Damit du nichts vergisst, fassen wir noch einmal alle Schritte zusammen, die auf deinem Weg in die Selbstständigkeit vor dir liegen:

  1. Überlege dir ein Konzept und schreibe einen Businessplan
  2. Vereinbare einen Termin beim zuständigen Jugendamt. Lass dich zu den vor Ort geltenden Voraussetzungen und zum Bedarf beraten
  3. Falls du noch keine pädagogische Ausbildung hast, ist jetzt die Zeit, einen Grundqualifizierungskurs zu belegen
  4. Melde dich für einen Kurs „Erste Hilfe am Kind“ an
  5. Beantrage beim Jugendamt die Pflegeerlaubnis
  6. Bereite dich auf die Eignungsfeststellung vor: Hast du alle Unterlagen zusammen? Erfüllen die Räumlichkeiten die Auflagen?
  7. Melde deine Selbstständigkeit beim Finanzamt an
  8. Benachrichtige deine Krankenkasse, die Rentenversicherung und die Berufsgenossenschaft
  9. Rühre die Werbetrommel: Mit Handzetteln, Aushängen und Mund-zu-Mundpropaganda kannst du auf dein neues Angebot aufmerksam machen
  10. Starte die Eingewöhnung und baue nach und nach dein Betreuungsangebot aus

Genug gelesen?
Dann leg los!

Lass dir den Weg weisen...

Willst du sofort gründen?
(heißt: Du bist in der Lage, deinen Plan direkt in die Tat umzusetzen)

Wie hat dir diese Seite gefallen? Über 5.500 Nutzer haben uns bereits mit

von 5 möglichen Sternen bewertet. Bewerte auch du uns!

bhp