Eine gGmbH gründen und dein Ding machen

Als Social Entrepreneur einem gemeinnützigen Zweck dienen

Gründen einer gGmbH: Gute Idee oder starke Beschränkungen?

Die gGmbH ist eine Abwandlung der GmbH und folglich gelten auch die meisten gesetzlichen GmbH-Vorschriften für die Gründung und Führung dieser "gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung". Viele Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Kindergärten werden aufgrund der gestiegenen wirtschaftlichen Anforderungen als gGmbH geführt. Auch für Gründer*innen bieten sich zahlreiche Vorteile durch diese Rechtsform.

gGmbH gründen: Was ist das eigentlich?

Wichtig: Die gGmbH verfolgt einen gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck, auch religiöse Hintergründe sind denkbar. Der Zweck ist wichtig für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit, wobei sich Hinweise dazu auch aus der Abgabenordnung (§ 52 und § 53) ergeben. Einfach gesagt bedeutet das, dass alles, was die gGmbh tut, diesem gemeinnützigen Zweck dienen muss. Um das zu garantieren, sind auch der Gewinn und dessen Ausschüttung bei der gGmbH reglementiert. Daher musst du auch sicherstellen, dass die Gehälter in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung des Unternehmens stehen.

Für die Gründung der gGmbH brauchst du einen Gesellschaftsvertrag (Satzung), der auf die Gemeinnützigkeit zugeschnitten ist. Das ist der Punkt, in dem sich dieser Vertrag deutlich von dem einer normalen GmbH unterscheidet.

Vor- und Nachteile der gGmbH

Eine gGmbH bringt zahlreiche Vorteile, dennoch ist diese Rechtsform nicht für alle Gründer*innen geeignet. Hier eine  Gegenüberstellung.

Vorteile

  • Haftungsbeschränkung
  • Unterstützung durch die öffentliche Hand
  • Steuerliche Vorteile
  • Vorteile bei der Umsatzsteuer
  • Möglichkeit der Annahme von Spenden

Nachteile

  • Genaue Definition des gemeinnützigen Zwecks
  • Mittel dürfen nur für die vorgegebenen Zwecke verwendet werden
  • Keine Gewinnausschüttung
  • Gehälter haben begrenzte Höhe

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gGmbH Gründung: Was ist wichtig?

Wenn du eine gGmbH gründen möchtest, brauchst du mindestens eine/n Gesellschafter*in. Wie bei der normalen GmbH brauchst du 25.000 EUR als Gründungskapital, die als Stammkapital für das Unternehmen gelten und zum Gründungszeitpunkt bereitstehen müssen. Die Haftung ist auf das Firmenvermögen beschränkt, das heißt, du haftest nicht unmittelbar mit deinem Privatvermögen. Außerdem musst du gegenüber alle Vorgaben zur Gemeinnützigkeit erfüllen und auch nachweisen können.

Für die Gründung musst du mit deine*r Partner*in eine Satzung aufsetzen, die vom Finanzamt anerkannt werden muss. Dieses entscheidet über das Vorliegen der Gemeinnützigkeit.

Spezielle Eigenschaften der gGmbH

Gesellschaftsvertrag

Für die Gründung der gGmbH brauchst du einen Gesellschaftsvertrag, der auf die Gemeinnützigkeit zugeschnitten ist. Das ist der Punkt, in dem sich dieser Vertrag deutlich von dem einer konventionellen GmbH unterscheidet. Außerdem müssen im Vertrag der Name des Unternehmens, der Sitz und die Höhe des eingezahlten Stammkapitals festgehalten werden. Die Geschäftsanteile, die auf die Gesellschafter*innen entfallen, werden ebenfalls genannt.

Da die gGmbH gemeinnützig ausgerichtet ist, dürfen die Gesellschafter*innen keine Gewinnausschüttungen erhalten, auch Zuwendungen anderer Art sind nicht erlaubt. Ferner sind keine übermäßig hohen Gehälter zu zahlen.

Kosten

Die Kosten für die Gründung der gGmbH sind unter anderem vom Gegenstandswert des Unternehmens abhängig sowie davon, welches externe fachliche Know-how eingekauft wird. Wer eine Mustersatzung verwendet, spart diese Kosten beim Rechtsanwalts- oder Notarbüro - dort muss dann keine Satzung aufgestellt werden.

Buchführung

Als gGmbH gelten für dich die gleichen Buchhaltungsregeln wie für eine konventionelle GmbH. Du bist also sowohl zur doppelten Buchführung verpflichtet als auch zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz.

Liquidierung

Die Satzung der gGmbH hält eine begünstigte juristische Person fest, an die das Vermögen des Unternehmens fallen kann. Dies kann bei Auflösung des Unternehmens oder der Aberkennung der Gemeinnützigkeit eintreten. Begünstigt können beispielsweise eine andere gGmbH, aber auch Stiftungen, gemeinnützige UG oder Vereine sein. Wird die gGmbH aufgelöst, fällt das Vermögen des Unternehmens nicht an die Gesellschafter, sofern diese nicht selbst gemeinnützig sind.

Folge mit Hannes Kettenburg

Hörempfehlung: In dieser Podcast-Folge diskutieren Jan und Gründungsmentor Hannes Kettenburg die Rechtsform "Verantwortungseigentum" und vergleichen diese unter anderem mit der gGmbH, aber auch mit der gUG, dem e.V. und der Genossenschaft. Denn alle diese Rechtsformen sind für Gründer*innen geschaffen worden, die einen positiven Impact hinterlassen möchten. Doch welche schützt die Mission am besten? 

gGmbH gründen: Schritt für Schritt

Die folgenden Schritte zeigen dir, was zum Gründen einer gGmbH nötig ist:

  1. Finde heraus, welche Unterlagen du für die Gründung brauchst und sorge dafür, dass du alles rechtzeitig zusammen hast.
  2. Lege den Namen deiner gGmbH fest (Recherchiere, ob er schon vergeben ist).
  3. Erkläre deine Gemeinnützigkeit und lege in der Satzung alle relevanten Eckdaten fest.
  4. Stelle eine Anfrage ans Finanzamt und bitte um Stellungnahme zur Gemeinnützigkeit.
  5. Fülle das Musterprotokoll aus und lass es dir von einem Notarbüro beglaubigen oder lass das Notarbüro einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen (Satzung).
  6. Bestell eine geschäftsführende Person.
  7. Eröffne ein Geschäftskonto und zahle das Stammkapital ein.
  8. Melde deine gGmbH beim Gewerbe- und Finanzamt an (Steuernummer).
  9. Trage die gGmbH ins Handelsregister ein.
  10. Melde dich bei der Berufsgenossenschaft an.
  11. Melde dich bei der Standeskammer/IHK/HWK an.
  12. Beantrage deine Betriebsnummer.

Fazit zur Gründung einer gGmbH

Aufgrund der steuerlichen Vorteile mag die Gründung einer gGmbH durchaus verlockend sein. Allerdings müssen die Gesellschafter*innen hier finanzielle Einschränkungen hinnehmen, denn die Gewinnausschüttungen erfolgen nur für den festgelegten guten Zweck. Außerdem sind strenge Auflagen einzuhalten, damit der Status der Gemeinnützigkeit nicht aberkannt wird.

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bhp