Limited gründen: Britische Alternative zur UG (haftungsbeschränkt)
Falls du nur über wenig Eigenkapital verfügst, kannst du auch in Deutschland unter dem Dach einer Limited (Ltd.) unternehmerisch tätig werden. Dabei handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft aus Großbritannien, bei der auch das britische Recht gilt. Sie ist vom Grundgedanken der deutschen UG ähnlich, die auf ebenso wenig Mindestkapital bei der Gründung setzt.
Was muss ich bei der Limited beachten?
Um eine Limited gründen zu kennen, musst du ein paar mehr Punkte beachten, als bei ihrer deutschen Schwester, der UG. Du brauchst eine offizielle Anschrift in Großbritannien, um öffentlichen Schriftverkehr zu erhalten. Am besten macht sich hier eine richtige physische Büroanschrift. Durch die hohe Nachfrage nach diesen Anschriften aus anderen EU-Ländern, gibt es eine richtige Serviceindustrie, die dir diesen Schritt abnehmen kann.
Da du deine Limited zwar in Großbritannien gründest, sie aber in Deutschland betreiben willst, musst du auch auf unserer Seite des Ärmelkanals aktiv werden. Mit einer Niederlassung in Deutschland werden sowohl die Gewerbeanmeldung, als auch der Handelsregistereintrag Pflicht.
Brexit
Aufgrund der unsicheren Situation rund um den Brexit ist die Zukunft der englischen Limited für deutsche Gründer*innen ungewiss. Wirklich verbindliche Aussagen werden sich erst nach dem Ende der Verhandlungen zwischen EU und UK treffen lassen. Wenn das für dich alles zu unsicher ist, gibt es die Alternative der irischen Limited. Diese ist ihrem englischen Gegenstück sehr ähnlich und vom Brexit unberührt.
Vor- und Nachteile der Limited
Was bietet die Limited Gründer*innen? Die folgende Aufstellung zeigt einmal die Vor- und Nachteile, mit denen du bei der Gründung der Limited rechnen musst:
Vorteile
Nachteile
Die Limited gründen
Noch vor einigen Jahren galt die Limited als interessante Alternative zur GmbH, da hier kein so hohes Mindestkapital erforderlich und die Haftung beschränkt ist. Doch mit der Einführung der UG verlor die Limited an Beliebtheit, denn damit gibt es hier eine deutsche Rechtsform, die der Ltd. ähnelt, die aber keine Postadresse im Ausland erfordert.
Einzigartig macht die Limited unter anderem die festgelegte Organstruktur. Neben den auch in Deutschland üblichen Positionen Gesellschafter*in und Geschäftsführer*innen, kannst du für deine Limited zusätzlich ein/e Gesellschaftssekretär*in bestellen. Diese Position erfüllt hauptsächlich Verwaltungs- und Kommunikationsaufgaben. Anders als in der Vergangenheit, besteht allerdings keine Pflicht mehr diese Position zu füllen.
Du brauchst eine offizielle Anschrift in Großbritannien, um öffentlichen Schriftverkehr zu erhalten.
Steuern und die Limited
Die Steuern, die du mit deiner Limited zahlst, sind davon abhängig wo du dich niederlässt und dein Geschäft betreibst. Für unseren Fall gehen wir von einer „deutschen“ Limited aus. Heißt, du hast deine Niederlassung in Deutschland und bist nicht in Großbritannien tätig. Deine Limited wird jetzt ganz normal als Kapitalgesellschaft besteuert. Lediglich deinen Jahresabschluss musst du im Vereinten Königreich einreichen und der dort geforderten Form folgen.
Spezielle Eigenschaften der Limited
Wenn du eine Limited gründen möchtest, kannst du bei der Gründung die Kosten für das Notarbüro sparen. Denn eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig. Ebenso wenig wie das Eigenkapital, das beispielsweise bei der GmbH als Stammkapital einzubringen ist. Registriere dich beim englischen Unternehmensregister („Companies House), wenn du deine Büroadresse in Großbritannien eingerichtet hast.
Es gibt aber zahlreiche Dienstleistungsunternehmen, die diesen Job übernehmen. Deren Kosten solltest du bei der Aufstellung deiner Gründungskosten bedenken!
Der Name deiner Limited kann frei gewählt werden, braucht nur immer den Zusatz "Ltd." Natürlich darf der Name nicht schon vergeben sein und auch nicht auf ein anderes Unternehmen hinweisen.
Die Organe der Limited müssen nicht alle durch verschiedene Personen besetzt werden: Du kannst auch Gesellschafter*in und Geschäftsführer*in in einem sein und brauchst dann nur noch den/die Gesellschaftssekretär*in. Eine Gründung zu zweit ist also möglich.
Die Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt, das heißt, du haftest nicht mit deinem Privatvermögen. Davon gibt es aber Ausnahmen und dann haftet der Vorstand des Unternehmens mit seinem privaten Hab und Gut. Das ist der Fall, wenn schwere Pflichtverletzungen nachgewiesen werden, wenn Straftaten vorliegen oder wenn ein rechtsmissbräuchliches Verhalten nachgewiesen wird.
Limited gründen: Schritt für Schritt
Wer sich trotz der Nachteile dafür entscheidet, die britische Ltd. gründen zu wollen, findet hier eine kurze Schritt-für-Schritt-Anleitung dafür:
- Finde heraus, welche Unterlagen du für die Gründung brauchst und sorge dafür, dass du alles rechtzeitig zusammen hast.
- Wähle einen Firmennamen (recherchiere, ob der Name schon vergeben und in Großbritannien zulässig ist).
- Besorge eine Postadresse in Großbritannien.
- Eröffne ein Geschäftskonto und zahle das Gesellschaftskapital ein.
- Melde dein Gewerbe an (Sowohl in Großbritannien als auch in Deutschland).
- Trage dich mit deiner deutschen Niederlassung ins Handelsregister ein.
- Melde deine Limited beim Gewerbe- und Finanzamt an (Steuernummer beantragen).
- Melde dich bei der Berufsgenossenschaft an.
- Melde dich bei der Standeskammer/IHK/HWK an.
- Beantrage deine Betriebsnummer.
Fazit
Wer mit nur geringem Eigenkapital ein Unternehmen gründen will, ist mit der Limited gut beraten – aber nur, wenn Gründer*innen auch im Ausland tätig sein wollen. Wer seine unternehmerische Tätigkeit auf Deutschland beschränkt, kann auch eine UG gründen, die eine höhere Kreditwürdigkeit bei Banken genießt. Die Gründung der Ltd. ist in jedem Fall schnell, ohne großen Aufwand und ohne hohe Kosten möglich.
Allerdings untersteht das Unternehmen dem englischen Recht mit allen seinen Vorgaben. Du wirst als Unternehmen einen Spagat zwischen dem Recht in Großbritannien und dem deutschen Recht machen müssen, was nicht immer ganz einfach sein dürfte. Dies kann einige Kosten mit sich bringen, denn wer ständig auf eine Rechtsberatung angewiesen ist, um dem britischen Recht Genüge zu tun, und wer Übersetzerdienste für die Dokumente, die in englischer Sprache vorliegen müssen, braucht, kommt jährlich auf eine ansehnliche Summe.