Gewerbe abmelden: Mach Schluss, aber richtig!

Alles, was du für eine reibungslose Gewerbeabmeldung wissen musst

Time to say goodbye? Das Ende deines Gewerbes kann verschiedene Gründe haben: berufliche Veränderungen, ein Umzug, finanzielle Schieflage oder einfach eine persönliche Entscheidung. In all diesen Fällen musst du dein Gewerbe zeitnah abmelden – und zwar zum selben Zeitpunkt, an dem du auch deine Geschäftsaktivitäten einstellst. Denn sonst riskierst du ein Bußgeld. 

Die Entscheidung, dein Gewerbe abzumelden, ist dir bestimmt nicht leichtgefallen. Doch zum Glück können wir dir sagen: Immerhin läuft die Abmeldung unkompliziert. Und noch eine gute Nachricht: Wenn du dein Gewerbe gar nicht endgültig aufgeben, sondern nur eine Weile pausieren möchtest, hast du sogar Alternativen zur Gewerbeabmeldung.

Wann muss ich mein Gewerbe abmelden?

Prinzipiell gibt es drei Hauptgründe, warum du dein Gewerbe abmelden musst: 

  1. Du beendest dein Gewerbe infolge persönlicher oder beruflicher Veränderungen. 
  2. Du ziehst in eine andere Gemeinde oder in ein anderes Land. 
  3. Du wechselst in eine neue Rechtsform

Wenn du dein Gewerbe anmeldest, versicherst du der zuständigen Behörde, dass du alle Änderungen umgehend anzeigst, die dein Gewerbe betreffen. Dazu gehört auch, wenn du dein Gewerbe nicht mehr ausüben kannst oder möchtest. Die Gründe dafür sind den Gewerbe- und Ordnungsämtern nicht wichtig. Für sie zählt nur, dass du die Abmeldung deines Gewerbes vornimmst, sobald du dein Geschäft eingestellt hast.  

Du musst dein Gewerbe auch abmelden, wenn du damit an einen Ort ziehst, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Ortsbehörde liegt. Am neuen Standort heißt es dann: Gewerbe wieder anmelden. 

Willst du die Rechtsform deines Gewerbes ändern, musst du es zunächst abmelden und neu gründen – beispielsweise wenn du eine GmbH gründen möchtest.  

Gewerbeabmeldung für Freiberufler*innen, Kleinunternehmer*innen und andere Rechtsformen

Als Gewerbetreibende*r bist du laut Gewerbeordnung verpflichtet, dein Gewerbe offiziell abzumelden – das gilt auch für Kleinunternehmer*innen. Wie alle anderen Gewerbetreibenden müssen auch sie die Abmeldung ihres (Klein)Gewerbes korrekt durchführen.  

Freiberufler ohne Gewerbe brauchen natürlich keine Gewerbeabmeldung vorzunehmen. Wenn du deine freiberufliche Tätigkeit aufgibst, gibst du einfach deinem zuständigen Finanzamt Bescheid. In der Regel stellt man dir ein passendes Formular zur Verfügung, was du ausfüllst und dann einreichst.  

Bei einer GmbH oder UG wird das Beenden der Geschäftstätigkeit „Liquidation“ genannt. In Firmen, bei denen die Inhaber*innen persönlich haften, wie zum Beispiel einer GbR, nennt man das Ende der Firma „Auflösung“. Beides läuft nach strengen gesetzlichen Vorschriften ab. Dazu gehört etwa, dass die Inhaber*innen einen entsprechenden Beschluss zur Geschäftsaufgabe fassen müssen. Manchmal muss die Liquidation auch notariell beglaubigt werden. Ebenso müssen die Unternehmer*innen die Firma aus dem Handelsregister abmelden. Diese Form der Gewerbeabmeldung ist etwas aufwendiger und kann eine Weile dauern.

Diese Unterlagen benötigst du zum Abmelden deines Gewerbes

Kannst du dein Gewerbe nicht direkt online abmelden, benötigst du das entsprechende Formular in Papierform. Dieses kannst du meist ganz einfach von der Website der zuständigen Behörde herunterladen. Fülle es in Ruhe aus und reiche es unterschrieben bei deinem Amt ein. Zudem benötigst du noch ein paar weitere Unterlagen, um dein Gewerbe offiziell abzumelden. Dazu gehören etwa: 

  1. dein aktueller Gewerbeschein 
  2. deine aktuelle Meldebescheinigung 
  3. dein Personalausweis oder Reisepass 

Informiere dich am besten vorab bei deinem zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt, ob du noch weitere Unterlagen und Formulare für deine Gewerbeabmeldung benötigst. Bist du beispielsweise im Handelsregister eingetragen, solltest du auch dafür eine Bestätigung parat haben.

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Gewerbe abmelden Schritt für Schritt

Damit du alles Wichtige beisammenhast und deine Gewerbeabmeldung so unkompliziert wie möglich verläuft, leiten wir dich Schritt für Schritt durch den Prozess.   

1. Entscheidung fällen  

Willst du dein Gewerbe wirklich endgültig aufgeben und abmelden? Oder willst du doch nur eine Weile pausieren? Im zweiten Fall ist eine Ruhemeldung wahrscheinlich die bessere Wahl – siehe weiter unten. Erst wenn du dir bei dieser Frage wirklich sicher bist, solltest du alle Schritte für eine Gewerbeabmeldung einleiten.  

2. Formular ausfüllen  

Du kannst deine Gewerbeabmeldung beschleunigen, wenn du das entsprechende Formular schon vorab ausfüllst. Dieses findest du in der Regel auf der Website deines zuständigen Gewerbeamtes. Alternativ kannst du es bei der Behörde persönlich abholen.  

3. Gewerbe online abmelden oder vor Ort 

Oft kannst du dein Gewerbe online abmelden. Dazu lädst du die entsprechenden Unterlagen entweder direkt beim zuständigen Amt hoch oder du wirst aufgefordert, sie mit der Post nachzureichen.  

Es kann aber auch sein, dass du persönlich beim Gewerbeamt erscheinen musst. Dann bringst du das ausgefüllte Formular und alle notwendigen Unterlagen einfach mit.  

4. Gewerbeabmeldung bezahlen 

Die Kosten für die Abmeldung deines Gewerbes sind je nach Ort unterschiedlich. Sie liegen in der Regel aber bei maximal 50 Euro. Manche Gemeinden übernehmen diesen Service sogar kostenlos. Die Gebühren bezahlst du direkt vor Ort.

Du kannst dein Gewerbe nicht persönlich abmelden?

Falls du dein Gewerbe nicht persönlich abmelden kannst, hast du die Möglichkeit, eine andere Person damit zu beauftragen. Dazu erteilst du der Person eine schriftliche Vollmacht, die sie dann beim Amt vorlegt. Deine Vollmacht sollte Folgendes enthalten:  

  • Vollmachtgeber*in mit Namen und Anschrift 
  • Bevollmächtigte*r mit Namen und Anschrift 
  • Zweck und Umfang der Vollmacht 
  • Datum und Unterschriften der Parteien 

 Die bevollmächtigte Person bringt die Vollmacht und deine Unterlagen dann zum Amt und weist sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass aus.

Gewerbe abmelden in Berlin

Wenn du dein Gewerbe in Berlin abmelden möchtest, haben wir gute Nachrichten für dich: In der Hauptstadt kannst du dein Gewerbe online abmelden – und zwar kostenlos. Du benötigst nur einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild sowie einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister. 

Hier kannst du dein Gewerbe in Berlin online abmelden >>>  

Das Berliner Portal bietet aber auch die Möglichkeit, dein Gewerbe über den Postweg abzumelden. Dazu nutzt du einfach dieses Formular.

Alternative zur Gewerbeabmeldung: Ruhemeldung

Das eigene Gewerbe abzumelden, ist eine endgültige Entscheidung. Hast du deine Tätigkeit einmal aufgegeben, gibt es keinen Weg zurück – nur noch die Neugründung mit all ihrer Bürokratie. Wenn sich das für dich nicht richtig anfühlt und du mit deinem Gewerbe einfach nur eine Weile aussetzen möchtest, dann kannst du es stattdessen auch ruhend melden. So darfst du es später wieder aufleben lassen. Ob nach ein paar Monaten oder Jahren – das bleibt dir überlassen. Diese Lösung kann ideal für dich sein, falls du dein Gewerbe für einen längeren Zeitraum nicht weiterführen kannst oder möchtest. Dein richtiger Ansprechpartner hierfür ist das Finanzamt, nicht das Gewerbeamt. Weiterhin solltest du deine Krankenversicherung informieren sowie gegebenenfalls die IHK und deine Berufsgenossenschaft. Während dein Unternehmen ruht, musst du in der Regel keine Steuern zahlen – denn schließlich hast du keine Einnahmen. Es kann aber trotzdem sein, dass du weiterhin eine Steuererklärung abgeben musst. Informiere dich am besten bei deinem Finanzamt oder deinem*r Steuerberater*in. Was du mit Sicherheit weiterhin zahlen musst, ist dein Krankenversicherungsbeitrag.

Vorteile einer Ruhemeldung

  • geringere Kosten, da Gewerbesteuer entfällt
  • weniger Verwaltungsaufwand, keine Buchführung und (in der Regel) keine Steuererklärungen mehr
  • mehr Zeit für Dinge, auf die du dich nun lieber fokussieren möchtest
  • du kannst dein Gewerbe jederzeit wieder aufnehmen

Nachteile einer Ruhemeldung

  • du verpasst mögliche Geschäftschancen
  • dein Image könnte unter der Pause leiden
  • du könntest Startprobleme bekommen, sobald du dein Gewerbe wieder betreibst

Folgen der Gewerbeabmeldung

Die Gewerbeabmeldung kann verschiedene Folgen haben, je nach deiner individuellen Situation:

  • Ende der Gewerbesteuerpflicht: Mit der Abmeldung deines Gewerbes bist du auch fortan von der Gewerbesteuer befreit. 
  • Bye, bye Buchführung und Steuererklärungen: Nach der Abmeldung deines Gewerbes brauchst du keine Buchführung mehr zu betreiben und in der Regel keine Steuererklärungen abzugeben (außer die für das Jahr der Abmeldung). 
  • Keine Kontrollen mehr: Die Gewerbeaufsichtsbehörden werden darüber informiert, dass du dein Gewerbe nicht mehr betreibst. Somit werden alle entsprechenden Überwachungs- oder Kontrollmaßnahmen eingestellt. 
  • Geschäftliche Aktivitäten sind eingestellt: Ganz klar, nachdem du dein Gewerbe abgemeldet hast, kannst du auch keine geschäftlichen Aktivitäten mehr ausüben oder Verträge im Namen deines Unternehmens abschließen. 
  • Rückgabe von behördlichen Genehmigungen und Lizenzen: Falls dein Unternehmen Genehmigungen oder Lizenzen besitzt, musst du diese zurückgeben oder auf andere Weise ungültig machen. 

Obwohl die Gewerbeabmeldung dir vielleicht nicht leicht fällt, kann sie durchaus positive Folgen für dich haben:

  • Weniger Stress: Wenn das Betreiben deines Gewerbes mit Stress verbunden war, kannst du nun wieder mehr durchatmen. Weniger Verantwortung und die fehlende berufliche Belastung können sich plötzlich sehr gut anfühlen. 
  • Zeit für persönliche Entwicklung: Mit der Gewerbeabmeldung bist du nun freier und kannst dich vollkommen auf deine persönliche Entwicklung fokussieren. Stichwort: Selbstreflexion. War das alles richtig so? War es das, was du immer wolltest? Nutze die Chance, neue Fähigkeiten zu erlernen, Hobbys zu verfolgen oder deine persönlichen Ziele zu erreichen. 
  • Work-Life-Balance: Genieße die Zeit mit Familie und Freunden oder nutze sie einfach nur für dich. Es werden auch wieder Phasen kommen, in denen du viel und lange arbeitest. 
  • Neue Möglichkeiten: Die Schließung deines Gewerbes kann den Weg für neue berufliche Möglichkeiten öffnen. Widme dich neuen Interessen und Leidenschaften oder schlage eine andere berufliche Richtung ein.
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Gewerbeabmeldung wegen Umzug ins Ausland

Du willst dein Gewerbe abmelden, weil du ins Ausland ziehst? Dann folge einfach den oben beschriebenen Schritten für die Gewerbeabmeldung – ein besonderes Prozedere ist nicht notwendig. Allerdings benötigst du für diesen Fall eine Meldebestätigung für deinen neuen Wohnsitz im Ausland.

Gewerbe abgemeldet – was nun?

Andere Behörden informieren

Hast du die Abmeldung deines Gewerbes erst einmal erledigt, liegt der Großteil der Arbeit hinter dir. Je nach Einzelfall gibt es jedoch noch weitere Stellen, die gern über deine Gewerbeabmeldung informiert werden möchten, z. B.:

  • Agentur für Arbeit  
  • Krankenkasse  
  • Berufsgenossenschaft/Berufskammer 
  • Handwerkskammer (Abmeldung durch Notar*in)   
  • Rentenversicherung

Hier reicht in der Regel eine kurze formlose Info bzw. eine Kopie deiner Gewerbeabmeldungsbestätigung.

Muss ich weiterhin Steuern zahlen, wenn ich mein Gewerbe abgemeldet habe?

Wenn du dein Gewerbe abmeldest, bist du verpflichtet, für das Jahr der Abmeldung einen letzten Jahresabschluss sowie eine finale Steuererklärung abzugeben – unabhängig vom Zeitpunkt der Abmeldung. Dazu gehören die Gewerbesteuererklärung, Einkommensteuererklärung inkl. einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung sowie die Umsatzsteuererklärung. Letztere entfällt für Kleinunternehmer*innen, denn hier gilt die Kleinunternehmerregelung. Vergiss nicht deine Umsatzsteuererklärung für das letzte Quartal. Sind all diese Erklärungen erledigt, ist aber Schluss mit den Steuern für dein Gewerbe.

Einnahmen und Ausgaben nach der Gewerbeabmeldung

Es kann passieren, dass zum Zeitpunkt der Gewerbeabmeldung noch offene Rechnungen vorhanden sind. Nachträgliche Rechnungen, ob Einnahmen oder Ausgaben, sind zwar ärgerlich, aber manchmal nicht vermeidbar. Da die Rechnungen trotz Gewerbeabmeldung deinen Gewinn beeinflussen, musst du sie in deine Buchführung aufnehmen. Wenn dein Jahresabschluss mit dazugehöriger Gewinnermittlung bereits fertig ist, musst du ihn leider nachträglich ändern. Kleinere Beträge könntest du als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb in deiner privaten Steuererklärung im nächsten Jahr angeben. Ein*e Steuerberater*in kann dir hier auf jeden Fall am besten helfen!

Bin ich ohne Gewerbe weiterhin krankenversichert?

Nachdem du dein Gewerbe abgemeldet hast, kannst du trotzdem weiterhin selbstständig bleiben – etwa als Freiberufler*in. Dann ändert sich dein Status bei deiner Krankenversicherung nicht. Du kannst in deiner jetzigen Versicherung bleiben, ob gesetzlich oder privat. Nach deiner Gewerbeabmeldung wird sich dein Einkommen jedoch höchstwahrscheinlich ändern. Darüber musst du deine Krankenversicherung informieren, woraufhin deine Beiträge angepasst werden.  

Wechselst du nach der Abmeldung deines Gewerbes in ein Angestelltenverhältnis, bist du in den meisten Fällen in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Ist dein Bruttoeinkommen höher als 69.300 Euro, kannst du in eine Private Krankenversicherung wechseln. In jedem Fall musst du deine Krankenversicherung darüber informieren, dass du kein eigenes Gewerbe mehr ausübst, sondern nun als Angestellte*r arbeitest.

Vergiss nicht, laufende Verträge zu kündigen

Sicherlich hast du mit der Aufnahme deines Gewerbes auch viele Verträge abgeschlossen – etwa Miete, Lieferanten, Strom oder Internet. Sobald du dein Gewerbe jedoch abgemeldet hast, sind auch diese Verträge hinfällig. Damit du alle wichtigen Verträge fristgerecht kündigen kannst, haben wir dir eine passende Übersicht zusammengestellt. So vermeidest du unnötige Kosten.

  • Miete 
  • Energieversorger 
  • Internet 
  • Telefon 
  • Versicherungen 
  • Arbeitsverträge für Mitarbeiter*innen  
  • Website-Hosting  
  • Software-Abos/Lizenzen  
  • Leasingverträge für Firmenwagen 
  • Reinigungsfirma/Obst-Lieferant

Gut zu wissen: Prüfe gern bei jedem Vertrag, ob eine Gewerbeabmeldung unter das Sonderkündigungsrecht fällt.

Aufbewahrungspflicht nach der Gewerbeabmeldung

Gewerbeabmeldung heißt leider nicht, dass du deinen gesamten Papierkram nun in den Schredder werfen kannst. Deine Aufbewahrungspflicht bleibt weiterhin bestehen. Bewahre Verträge, Akten, wichtige Dokumente, Rechnungen und Mahnungen gut auf. Am besten zehn Jahre lang – mit diesem Zeitraum bist du auf der sicheren Seite.

Gewerbe abmelden auf einen Blick: deine Checkliste

Wenn du dein Gewerbe ohne Stress und Komplikationen abmelden möchtest, gibt es eine ganze Menge zu bedenken. Um keinen wichtigen Schritt zu vergessen, nutze gern einfach unsere Gewerbeabmeldung-Checkliste und hake alle To-dos nach und nach ab.

  • Entscheidung: Gewerbe abmelden oder ruhen lassen? 
  • Gewerbe beim zuständigen Amt abmelden oder Gewerbe online abmelden 
  • Mitarbeiter*innen und Kunden informieren 
  • Lieferanten informieren 
  • Verträge kündigen 
  • Rundfunkbeitrag abmelden 
  • Krankenversicherung, IHK und Berufsgenossenschaft über Gewerbeabmeldung informieren 
  • Ggf. Nachsendeauftrag einrichten 
  • Website deines Gewerbebetriebes anpassen oder offline stellen 
  • Neue Ziele stecken

FAQ

Wann muss ich mein Gewerbe abmelden?

Eine Gewerbeabmeldung ist notwendig, wenn du dein Gewerbe nicht mehr betreiben kannst oder möchtest. Dies kann persönliche, berufliche oder wirtschaftliche Gründe haben. Auch bei einem Umzug oder Wechsel in eine andere Rechtsform ist eine Gewerbeabmeldung notwendig.   

Wo muss ich mein Gewerbe abmelden?

In der Regel meldest du dein Gewerbe bei der zuständigen Gewerbestelle vor Ort ab, also beim Gewerbeamt oder Ordnungsamt. Die Gewerbeabmeldung erfolgt dort, wo auch die Anmeldung stattgefunden hat.

Was sind die Kosten für eine Gewerbeabmeldung?

Die Kosten für die Gewerbeabmeldung sind überschaubar, können je nach Bundesland jedoch variieren. Mit Glück zahlst du nichts, in der Regel aber auch nicht mehr als 50 Euro.

Kann ich ein Gewerbe rückwirkend abmelden?

Ja, das ist möglich. Dennoch solltest du dein Gewerbe auch umgehend dann abmelden, wenn du deine Geschäftsaktivitäten einstellst. Ansonsten riskierst du ein Bußgeld. Wenn du deine Gewerbeabmeldung versäumt hast, solltest du diese so schnell wie möglich nachholen.

Wie kann ich ein Gewerbe abmelden? Geht das online?

Die Gewerbeabmeldung ist unkompliziert, funktioniert aber noch nicht in allen Bundesländern online. Ob der digitale Weg für dich möglich ist, müsstest du je nach Standort deines Gewerbes selbst recherchieren. Wenn nicht, füllst du ein Formular aus, was du auf der Website des Gewerbeamtes findest, und schickst es an die zuständige Behörde oder bringst es persönlich vorbei.

Was sind die Alternativen zur Gewerbeabmeldung?

Wenn du dein Gewerbe nicht final abmelden möchtest, kannst du es auch ruhen lassen. Der Zeitraum bleibt dir überlassen. Nach der Ruhezeit steigst du wieder ein. Alternativ kannst du dein Gewerbe an eine andere Person oder Firma verkaufen bzw. übertragen oder es in eine andere Unternehmensform umwandeln lassen.

Fazit

Die Entscheidung, dein Gewerbe abzumelden, ist dir sicher nicht leichtgefallen. Umso wichtiger ist es nun, einen kühlen Kopf zu bewahren und alle Schritte bis zur endgültigen Gewerbeabmeldung sorgfältig zu erledigen. Die Abmeldung an sich ist unkompliziert und kann einfach bei der zuständigen Behörde erledigt werden. Im besten Fall lebst du in einem Bundesland, in dem du dein Gewerbe online abmelden kannst. Dazu reichst du einige Dokumente ein und schon ist diese Aufgabe geschafft. Im Anschluss gibt es noch ein paar Dinge zu bedenken. – z. B. laufende Verträge zu kündigen oder deine Steuerunterlagen für eine letzte Steuererklärung zusammenzusuchen. Hast du an die Alternative gedacht, dein Gewerbe für einige Zeit ruhen zu lassen? Auch diese Option steht dir frei und bietet dir die Chance, dich neu zu erfinden und nach einiger Zeit mit frischen Ideen zurückzukehren.

Vergiss nicht: Wo sich eine Tür schließt, öffnet sich eine andere.

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bhp