Eine AG gründen und Vertrauensvorschuss genießen

AG gründen: Gesellschaftsform mit hohem Ansehen

Nicht wenige Gründer*innen meinen, dass eine AG als Gesellschaftsform zur Existenzgründung nicht infrage kommt und nur für gestandene Unternehmen möglich ist. Aber weit gefehlt!

Was ist eine AG?

Eine AG ist eine Aktiengesellschaft, das heißt, dass das Vermögen des Unternehmens in Aktien aufgeteilt ist. Sie ist als juristische Person eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Auch eine einzelne aktienhabende Person kann eine AG gründen, stellt dann auch gleichzeitig den Vorstand. Allerdings brauchst du in jedem Fall mindestens drei Aufsichtsräte. Zur Gründung einer AG solltest du außerdem wissen, dass die laufenden Pflichten sehr umfangreich sind. Die Gründungsformalitäten sind deutlich umfassender als bei anderen Gesellschaftsformen. Vor der Gründung solltest du unbedingt eine Beratung durch ein Rechtsanwalts- oder Notarbüro wahrnehmen!

Die AG punktet vor allem mit ihrem Image, denn Geschäftspartner*innen vermuten hinter einem solchen Gesellschaftsnamen Erfahrung und ausreichende Finanzen - und damit ein gehöriges Maß an Sicherheit. Gut zu wissen: Geht es um die Unternehmensnachfolge, lassen sich Aktien gut verkaufen und damit die Anteile am Unternehmen veräußern.

Vor- und Nachteile der AG

Die Gründung einer AG ist nicht ganz einfach und insgesamt recht aufwendig. Dabei bietet diese Gesellschaftsform die folgenden Vor- und Nachteile:

Vorteile

  • Börsengang möglich
  • Hohes Ansehen
  • Haftungsbeschränkung
  • Leichte Übertragbarkeit der Aktien (keine notarielle Beurkundung nötig)
  • Leichte Aufnahme weiterer Aktionäre

Nachteile

  • Hohes Mindestkapital nötig
  • Aufwendige Gründungs­formalitäten
  • Notarielle Beurkundung nötig
  • Hoher Organisationsaufwand durch drei unabhängige Gremien

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Wie erfolgt die Gründung einer AG?

Wenn du mit einer AG durchstarten möchtest, brauchst du eine Unternehmenssatzung. Diese wiederum muss durch ein Notarbüro beurkundet werden. Die AG hat drei verschiedene Organe: Vorstand, Aufsichtsrat sowie die Hauptversammlung der aktienhaltenden Personen. Diese müssen bestellt werden. Für den Aufsichtsrat brauchst du mindestens drei Personen und er bestellt den/die Gründer*in zum geschäftsführenden Vorstand. Wichtig ist auch, dass du ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro aufbringen musst, damit ist die AG deutlich teurer in der Gründung als andere Gesellschaftsformen. Die 50.000 Euro können als Geld- oder Sacheinlage erbracht werden.

Die AG genießt ein sehr hohes Ansehen und ist daher eine beliebte geschäftliche Verbindung für Banken und Kreditinstitute sowie für andere Unternehmen.

Die AG genießt ein sehr hohes Ansehen und ist daher eine beliebte geschäftliche Verbindung für Banken und Kreditinstitute sowie für andere Unternehmen.

Das Grundkapital der AG

Das Grundkapital, das in die AG eingebracht wird, wird in Aktien aufgeteilt. Diese können nach dem Nennwert oder nach der Stückelung geteilt werden. Mindestnennwert ist in beiden Fällen ein Euro. Dabei solltest du wissen, dass es verschiedene Arten von Aktien gibt. Zum einen existiert die Vorzugsaktien, deren Inhaber*in für gewöhnlich kein Stimmrecht erhält. Namensaktien hingegen sind für Personen bestimmt, deren Namen der AG bekannt sind. Anonym gehandelt werden die Inhaberaktien. Außerdem sind noch die Stammaktien bekannt, die das Gegenstück zur Vorzugsaktie darstellen und Stimmrecht erlauben.

Das Gesellschaftsvermögen ist für die Haftung interessant, denn sobald die AG ins Handelsregister eingetragen worden ist, haftet sie mit diesem Vermögen in voller Höhe.

Spezielle Eigenschaften der AG

Eine AG muss einmal im Jahr eine Hauptversammlung einberufen. In der Regel kommen hier Vorstand, Aufsichtsrat und Anleger zusammen. Dadurch wird die Versammlung beschlussfähig und kann über besonders wichtige Themen abstimmen. Sie kann Vorstand und Aufsichtsrat der AG entlasten, die Satzung ändern, eine Prüfung des Jahresabschlusses anweisen und sogar die AG selbst auflösen.

Weiterhin kommen gewisse buchhalterische Herausforderungen auf dich zu. Du musst ein Handelsbuch führen und Bilanzen erstellen. Dein Jahresabschluss kann wie oben schon erwähnt Thema in der Hauptversammlung werden. Dort wird dieser durch die Versammlung gebilligt.

Die Haftung innerhalb der AG beschränkt sich auf die jeweiligen Anteile der Anleger. In der Regel kommt es also nicht zur privaten Haftung.

An Steuern kommen je nach Position einige auf dich zu. Als Kapitalgesellschaft muss die AG natürlich Körperschaftsteuer zahlen. Für die AG selbst kommen dann noch Gewerbe- und Umsatzsteuer hinzu. Eine Besonderheit ist die Kapitalertragsteuer, die Anleger zahlen müssen, sofern Gewinn ausgeschüttet wird. Gründer*innen bzw. Anteilseigner*innen und Vorstand müssen Einkommensteuer auf ausgeschüttete Gewinne und Entgelte zahlen.

Die Kosten für die Gründung der AG sind vielfältig. So fallen Kosten für das Notar- oder Rechtsanwaltsbüro an, darüber hinaus die üblichen 150 Euro für die Eintragung ins Handelsregister. Zusätzlich müssen die Gebühren bei der Gewerbeanmeldung (rund 30 Euro) einberechnet werden. Neben diesen Kosten beträgt das nötige Gründungskapital 50.000 Euro, welche als Einlage erbracht werden müssen.

Prognosen

Die AG kann auch durch eine/n einzelne/n Existenzgründer*in ins Leben gerufen werden. Hierbei ist der/die Gründer*in selbst der Vorstand, der die Kleine AG nach außen vertritt und im Inneren führt.

Doch auch die Kleine AG braucht eine Satzung, die vom Notarbüro beglaubigt werden muss!

AG gründen: Schritt für Schritt

Die folgenden Schritte helfen dabei, die Gründung der AG vorzubereiten. Gleichzeitig zeigen sie aber, wie aufwendig die Gründung mit dieser Gesellschaftsform ist.

  1. Finde heraus, welche Unterlagen du für die Gründung brauchst und sorge dafür, dass du alles rechtzeitig zusammen hast.
  2. Lege den Namen deiner AG fest (Recherchiert, ob er schon vergeben ist).
  3. Einigt euch auf grundlegende Eckdaten (Aufsichtsrat, Vorstand, Kapital etc.).
  4. Erarbeitet die Satzung und lasst sie notariell beglaubigen.
  5. Tragt eure AG ins Handelsregister ein.
  6. Eröffnet das Geschäftskonto und zahlt das Stammkapital ein.
  7. Meldet eure AG beim Gewerbe- und Finanzamt (Steuernummer) an.
  8. Meldet euch bei der Berufsgenossenschaft an.
  9. Meldet euch bei der Berufsgenossenschaft an.
  10. Beantragt eure Betriebsnummer.

Sonderform: Die kleine AG

Neben der großen börsennotierten AG mit vielen Aktionären, gibt es noch die Sonderform der kleinen AG, die besonders für kleinere mittelständische Unternehmen attraktiv ist und eine Alternative zur GmbH sein kann. Die kleine AG ist nicht börsennotiert und hat nur wenige Aktionäre. Zudem gelten für sie einige formale Erleichterungen bei der Gründung sowie im laufenden BetriebBeispielsweise ist die Gründung einer Ein-Personen-AG möglich. Zudem entfällt bei Betrieben mit unter 500 Mitarbeitenden die Mitbestimmung dieser im Aufsichtsrat. 

Im Gegensatz zur GmbH weist die kleine AG die Vorteile einer Aktiengesellschaft auf. Eine Gründung ist jedoch wesentlich umfangreicher als bei einer GmbH. 

Sonderform: Die gemeinnützige AG

Bei der gemeinnützigen Aktiengesellschaft, kurz gAG, handelt es sich um eine Aktiengesellschaft mit einem steuerrechtlichen Sonderstatus, der in der gemeinnützigen Ausrichtung der AG begründet ist. Dabei verfolgt die gAG ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder auch kirchliche Zwecke, die dem Gemeinwohl dienen. Um dies sicherzustellen, müssen auch die erwirtschafteten Erträge für gemeinnützige Zwecke verwendet werden und die Gehälter im Verhältnis zur Leistung der gAG angemessen sein. Im Vergleich zu einer gewinnorientierten AG genießt die gAG diverse steuerliche Erleichterungen in Form von Steuerbefreiungen und -vergünstigungen. Diese sind unter anderem die Befreiung von der Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer und der Grundsteuer.   

Wenn du eine gAG gründen möchtest, muss deine Gemeinnützigkeit anerkannt werden und den Anforderungen der Abgabenordnung (§§ 52-54 AO) entsprechen. Hierzu brauchst du einen auf die Gemeinnützigkeit zugeschnittenen Gesellschaftsvertrag (Satzung). Nur so erhältst du den steuerlichen Sonderstatus und die damit verbundenen Erleichterungen. Nach deiner Gründung wird die Gemeinnützigkeit gemäß deiner Satzung regelmäßig vom zuständigen Finanzamt geprüft.    

Im Vergleich zur gGmbH oder gUG weist die gAG einige Vorteile auf. So genießt sie ein hohes Ansehen und großes Vertrauen seitens der Öffentlichkeit, besonders von relevanten Stakeholdern. Zudem eignet sie sich perfekt als Fundraising-Instrument. Indem Aktien in Rahmen der Kapitalerhöhung oder der Gründung ausgegeben werden, können die benötigten finanziellen Mittel schnell erreicht werden. Durch die Ausgabe von Aktien stellt die gAG darüber hinaus eine hervorragende Partizipationsmöglichkeit dar. Denn die Person, die die Aktien erworben hat, erhält so ein Mitspracherecht, das im Rahmen der Hauptversammlung ausgeübt werden kann. Je mehr Aktien erworben wurden, desto mehr wiegt die jeweilige Stimme.  

Dennoch ist die gAG im Vergleich zur gGmbH oder gUG noch relativ selten in Deutschland vertreten. Durch die erwähnten Vorteile erfreut sie sich jedoch zunehmender Beliebtheit. Ein bekanntes Beispiel für die Wahl einer gAG ist der Zoologische Garten Berlin, der bereits seit dessen Gründung im 19. Jahrhundert diesen Sonderstatus trägt. Ein Beispiel für ein jüngeres Unternehmen ist die etablierte Spendenplattform Betterplace.org.

Fazit

Die Gründung einer AG ist an umfassende Formalitäten gebunden. Außerdem brauchen Gründer*innen ein hohes Eigenkapital, denn die AG benötigt zur Gründung ein Stammkapital von 50.000 Euro, die in Aktien aufgeteilt werden. Die AG genießt ein sehr hohes Ansehen und ist daher eine beliebte geschäftliche Verbindung für Banken und Kreditinstitute sowie für andere Unternehmen. Umfassende Kontrollfunktionen durch drei Gremien sorgen für eine rechtssichere Geschäftstätigkeit und helfen dabei, fundierte Geschäftsentscheidungen zu treffen. Die kleine AG kann eine Alternative zur GmbH sein und weist im Vergleich zur AG einige formale Erleichterungen auf, die den Aufwand der Gründung und des täglichen Geschäftsbetriebs reduzieren. Die gAG dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken und hat einen steuerrechtlichen Sonderstatus, der mit diversen steuerlichen Erleichterungen einhergeht. Zudem verfügt sie über ein positives Image und bietet gute Fundraising- und Partizipationsmöglichkeiten. 

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bhp