Du überlegst, dein Unternehmen als Institut zu gründen? Vor allem, wenn du im Bereich Aus- und Weiterbildung oder in der Forschung tätig werden möchtest, ist das sinnvoll. Aber auch für andere Firmenarten eignet sich die Bezeichnung, wenn du besonders seriös wirken möchtest. Da es sowohl öffentliche als auch private Institute gibt, gilt es einiges zu beachten, damit keine Verwechslungsgefahr entsteht. Hier erfährst du, welche Voraussetzungen du zum Gründen deines Instituts erfüllen musst.
Was ist ein Institut?
Bevor du dein Institut gründest, solltest du wissen, was der Begriff genau bedeutet. Er stammt aus dem Lateinischen – das Wort „institutum“ bedeutet „Einrichtung“. Verwendet wurde er schon im 18. Jahrhundert für private Lehr- und Forschungseinrichtungen. Heute sind Institute spezielle Einrichtungen an Universitäts- und Hochschulfakultäten, die sich mit einem bestimmten Forschungsgebiet beschäftigen. Aber auch in der Privatwirtschaft gibt es Einrichtungen unter diesem Namen.
Am häufigsten ist der Begriff wohl in Verbindung mit öffentlichen Forschungs- und Bildungseinrichtungen zu hören. Private Unternehmen nutzen die Bezeichnung eher selten. Dennoch ist es in einigen Branchen durchaus üblich, ein gewerbliches Institut zu gründen. So gibt es beispielsweise:
- Kreditinstitute
- Bestattungsinstitute
- Rechtsinstitute
- Wirtschaftsinstitute
- Weiterbildungsinstitute und private Akademien
- Massageinstitute
- Lobbyinstitute
- kulturelle und künstlerische Institute
Die meisten Privatunternehmen bezeichnen sich als Institut, um seriös zu wirken und ernst genommen zu werden. Möchtest du dich mit deinem Angebot als eher locker und lebendig positionieren, ist es für dich wahrscheinlich nicht die beste Lösung, ein Institut zu gründen.
Wer kann ein Institut gründen?
Die Bezeichnung „Institut“ ist nicht geschützt. Grundsätzlich kann also jede Person ein Institut gründen. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um eine wissenschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle oder künstlerische Einrichtung handelt. Die meisten Institute dienen der Forschung oder der Lehre. Aber auch andere Dienstleistungen können von Instituten angeboten werden. Gründer*innen müssen lediglich darauf achten, dass sich ihre Einrichtung deutlich von öffentlichen Forschungs- und Bildungsinstituten unterscheidet.
Arten von Instituten, die du gründen kannst
Die verschiedenen Möglichkeiten, ein Institut zu gründen, lassen sich in zwei Kategorien aufteilen: Es gibt öffentliche, also staatlich geförderte und gewerbliche Institute. Letztere kannst du einfach so gründen. Du brauchst dazu keine spezielle Erlaubnis. Die Ausnahme bildet hier das Kreditinstitut, für das du eine Zulassung benötigst. Diese wird von der Europäischen Zentralbank in Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erteilt.
Öffentliche Forschungs- und Bildungseinrichtungen gehen bei der Gründung einen Kooperationsvertrag mit einer Hochschule oder Universität ein.
Öffentliches Forschungsinstitut gründen
Möchtest du ein öffentliches Institut gründen, muss dieses der Forschung oder der Lehre dienen – ohne Gewinnerzielungsabsicht. Wie genau du eine Forschungs- oder Bildungseinrichtung gründen kannst, ist häufig durch die Leitlinien der jeweiligen Universität vorgegeben. Dabei gelten für dich neben der Universitätsphilosophie auch die Landeshochschulgesetze.
Du kannst aber auch ein sogenanntes An-Institut gründen. Diese Einrichtungen sind zwar privatrechtlich organisiert, arbeiten jedoch eng mit einer Hochschule zusammen. Diesen Weg wählen Hochschullehrende und Hochschulbeschäftigte oft, um anwendungsbezogene Forschung zu organisieren und zu finanzieren. Für Externe ist es eher ungewöhnlich, als Betreiber*innen eines An-Instituts anerkannt zu werden. Für die Hochschule spielt es eine wichtige Rolle, dass die Seriosität gesichert ist.
Gewerbliche Bildungseinrichtung gründen
Möchtest du eine gewerbliche Bildungs- oder Forschungseinrichtung gründen, kannst du wissenschaftliche Arbeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht kombinieren. Dasselbe gilt, wenn du vorhast, ein Weiterbildungsinstitut zu gründen. Deshalb entscheiden sich viele Gründer*innen für diese Art von Institut. Außerdem kannst du privat dein Kredit-, Bestattungs-, Rechts- oder Kunstinstitut ins Leben rufen. Solange deutlich wird, dass es sich nicht um eine öffentliche Einrichtung handelt, gehst du dabei vor, wie bei jedem anderen Unternehmen auch.
Institut gründen: Welche Rechtsform?
Ein Institut ist keine eigene Rechtsform. Du kannst dein gewerbliches Institut in allen möglichen Rechtsformen gründen. Gründest du alleine, kannst du ein Einzelunternehmen eröffnen. Für Teamgründungen kommt beispielsweise eine GbR, eine GmbH – gemeinnützig auch als gGmbH – oder ein Verein infrage. Auch freiberuflich kannst du ein Institut gründen, wenn du beispielsweise künstlerisch tätig bist. Deine Rechtsform legst du schon fest, wenn du deinen Businessplan schreibst - unser Rechtsformen-Tool hilft dir dabei, die passende Rechtsform zu finden. Der Businessplan unterstützt dich dabei, dein Vorhaben in die Tat umzusetzen und Finanzierungsmöglichkeiten zu finden.
Achtung: Richtige Namensgebung bei der Gründung eines Instituts
Bei der Gründung eines Instituts mit Gewinnerzielungsabsicht ist es sehr wichtig, dass dieses deutlich von öffentlichen Einrichtungen unterscheidbar ist. In der Vergangenheit gab es schon mehrere Gerichtsverfahren wegen irreführender Unternehmensnamen. So beschreibt zum Beispiel Rafael Horzon in seinem autobiografischen und unterhaltsamen Roman „Das weiße Buch“, wie sich Berliner Hochschulen dagegen wehrten, dass er ein Institut gründen wollte.
Damit keine Verwechslungsgefahr besteht, darf ein gewerbliches Institut nicht den Anschein erwecken, eine staatliche Forschungs- oder Bildungseinrichtung zu sein. Das geht aus den Urteilen hervor. Vorsicht ist zum Beispiel geboten, wenn du in einer Universitätsstadt ein privates Forschungsinstitut gründen möchtest.
Anfechtungen deines Unternehmensnamens entgehst du am besten, indem du deine Tätigkeit oder deinen Namen darin mit aufnimmst. Bezeichne deine Einrichtung also als zum Beispiel als Bestattungsinstitut oder Institut für Sozialforschung, wenn es sich um ein solches handelt. Vor allem Forschungs- und Weiterbildungsinstitute müssen sich klar abgrenzen. Hier kannst du den Einrichtungsnamen personalisieren, zum Beispiel als „Michele-Mustermensch-Institut für Medienmarktforschung“.
So meldest du die Gründung deines Instituts beim Finanzamt an
Wenn du die Fragen der Rechtsform, der Namensgebung und der Finanzierung geklärt hast, musst du dein Institut steuerlich anmelden. Als Einzelunternehmen, GmbH oder GbR meldest du dazu ein Gewerbe an. Gründest du auf freiberuflicher Basis, brauchst du lediglich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Das Finanzamt teilt dir anschließend deine Steuernummer zu und du kannst loslegen.
Institut gründen: Das Wichtigste zusammengefasst
Du siehst also, für die Gründung eines Instituts gibt es nicht besonders viele Voraussetzungen: Bedingung ist, dass sich dein Unternehmen einem kulturellen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bereich widmet. Kläre vorab, ob du ein öffentliches oder ein gewerbliches Institut, das Gewinne erzielt, anstrebst und welche Rechtsform für dein Vorhaben die beste ist. Solltest du dich für ein gewerbliches Institut entscheiden, achte bei der Namensgebung auf die Unterscheidbarkeit zu öffentlichen Instituten, um gerichtlichen Ärger zu vermeiden. Nach der Anmeldung beim Finanzamt kannst du dich voll und ganz in die Arbeit stürzen.