Bei der Berufsgenossenschaft anmelden: Was, wann, wer und wo?
Wenn du in die Selbstständigkeit startest, gibt es zahlreiche Formalitäten zu berücksichtigen. Dazu gehört, dass du dein Unternehmen bei einer Berufsgenossenschaft (BG) anmelden musst. Berufsgenossenschaften leisten als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz. Sie unterstützen dich dabei, deinen Beschäftigten einen sicheren Arbeitsplatz zu bieten, Unfälle im Betrieb zu verhüten und Berufskrankheiten vorzubeugen. Und wenn doch mal was passiert, kannst du dich darauf verlassen, dass die Berufsgenossenschaft die Kosten für die Heilung und die Wiedereingliederung deiner Angestellten in den Beruf übernimmt.
Pflichtversicherung für Unternehmen
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, sich bei einem Unfallversicherungsträger, also etwa einer Berufsgenossenschaft, anzumelden. Das geht aus § 192 des Sozialgesetzbuches VII hervor. Du hast nach der Gründung deines Unternehmens eine Woche Zeit, dich bei der für deine Branche zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden (Ausnahmen bestehen bei landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand).
Freiberufler*innen ohne Angestellte haben in den meisten Fällen die Wahl, ob sie sich selbst bei der Berufsgenossenschaft versichern oder nicht. Für einige Berufsfelder (z. B. Physiotherapie, Logopädie, Fotografie, Grafikdesign) besteht allerdings eine Versicherungspflicht.
Wichtig: Du musst deine Selbstständigkeit bzw. dein Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft anmelden, auch wenn du (noch) keine Mitarbeitenden beschäftigst. Dann fallen allerdings keine Kosten für dich an.
Mit der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft allein ist es noch nicht getan. In der Regel wird erwartet, dass du in deinem Unternehmen eine Aufsichtsperson bestimmst, die das Bindeglied zwischen der Firma und der Berufsgenossenschaft bildet. Sie sorgt dafür, dass die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft auch wirklich eingehalten werden und alle darüber informiert sind. Diese Aufgabe kannst du natürlich auch selbst übernehmen.
Warum bei der Berufsgenossenschaft anmelden?
Eine einfache Antwort auf diese Frage könnte lauten: Weil es Pflicht ist. Doch natürlich möchten Gründer*innen die Hintergründe dieser Pflichtversicherung verstehen. Die Mitgliedschaft deines Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft hat viele Vorteile. Denn die Berufsgenossenschaft gehört zu den fünf Säulen der Sozialversicherung und tritt als Unfallversicherungsträger auf. Sie wird spätestens dann wichtig, wenn ein Arbeits- oder Wegeunfall in deinem Unternehmen passiert ist oder wenn eine berufsbedingte Erkrankung als Damoklesschwert über dir oder einem Mitglied deiner Belegschaft schwebt. Die Berufsgenossenschaften stellen die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung, um Berufskrankheiten und Unfälle behandeln zu lassen und im Unternehmen Vorsorge zu leisten. Wenn dein Unternehmen bei einer Berufsgenossenschaft angemeldet ist, wird diese bei dir also auch präventiv tätig und unterstützt dich in Sachen Arbeitsschutz. Sie führt beispielsweise Seminare durch und gibt Tipps zur Vorbeugung von Berufskrankheiten.
Diese Aufgaben haben die Berufsgenossenschaften
- Berufsgenossenschaften helfen dabei, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und andere berufsbedingte Gefahren zu verhüten.
- Sie sind dafür zuständig, die Gesundheit der Beschäftigten wiederherzustellen.
- Sie entschädigen Versicherte und Hinterbliebene mit Geldleistungen.
- Sie geben Unfallverhütungsvorschriften heraus, die für alle betroffenen Unternehmen bindend sind.
- Sie bieten Beratung und Schulungen zum Thema Arbeitssicherheit für Unternehmen an (zum Beispiel auch zum Thema Corona und Infektionsschutz am Arbeitsplatz)
Vielleicht bist du bis jetzt davon ausgegangen, dass die medizinische Behandlung in Deutschland von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bezahlt wird – aber das stimmt so nicht. Bei Unfällen am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin und bei berufsbedingten Erkrankungen sind dafür die Berufsgenossenschaften zuständig. Die Krankenkassen gehen aber manchmal in Vorleistung und holen sich das Geld später von der zuständigen Berufsgenossenschaft zurück. Daher wird in Zweifelsfällen genau geprüft, ob es sich um einen Unfall oder eine Erkrankung handelt, die berufsbedingt aufgetreten ist.
Denk dran: Du musst dich bei der Berufsgenossenschaft auch anmelden, wenn du (noch) keine Arbeitnehmer*innen beschäftigst. Dann fallen allerdings noch keine Kosten für dich an.
Du musst dich bei der Berufsgenossenschaft auch anmelden, wenn du (noch) keine Arbeitnehmer*innen beschäftigst. Dann fallen allerdings keine Kosten für dich an.
Diese Leistungen erbringen Berufsgenossenschaften für ihre Mitglieder
- Sie sorgen dafür, dass Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten möglichst vermieden werden.
- Sie beraten Unternehmen in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
- Sie erlassen Unfallverhütungsvorschriften für Betriebe und prüfen, ob diese eingehalten werden.
- Sie erarbeiten Informationen und Leitlinien für Unternehmen, um sie beim Thema Gesundheitsschutz zu unterstützen
- Sie schulen Personen, die in den Betrieben für Sicherheit und Gesundheit verantwortlich sind (insbesondere Führungskräfte und Sicherheitsbeauftragte)
- Sie sorgen gemeinsam mit Ärzten und Krankenhäusern dafür, dass erkrankte oder verletzte Mitarbeiter*innen gesund werden und wieder arbeiten können (medizinische Rehabilitation)
- Sie kümmern sich auch um die berufliche und soziale Rehabilitation, indem sie den Versicherten die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglichen oder ihnen Hilfen im Alltag zur Verfügen stellen.
- Sie übernehmen im Pflegefall die gleichen Leistungen wie die Pflegeversicherung.
- Sie unterstützen Personen, die infolge einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls nicht mehr arbeiten können, finanziell (Rente).
Welche Berufsgenossenschaft ist die Richtige?
Um herauszufinden, bei welcher Berufsgenossenschaft dich anmelden musst, solltest du zuerst bestimmen, was dein Unternehmen bezweckt und welcher Branche es zuzuordnen ist. Je nach Branche ist eine andere Berufsgenossenschaft für dich zuständig.
Wenn du dir nicht sicher bist, wo dein Unternehmen reinpasst, empfiehlt der Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) entweder, direkt Kontakt zu einer Berufsgenossenschaft aufzunehmen und dich durchzufragen oder bei der kostenlosen Infohotline 0800 6050404 anzurufen.
Berufsgenossenschaft | Zuständigkeiten | Kontaktdaten |
---|---|---|
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) | Die DGUV bietet als Spitzenverband aller Berufsgenossenschaften und Unfallkassen alle Informationen über die gesetzliche Unfallversicherung. Die DGUV ist der erste Ansprechpartner für Pflichtversicherung und Zugehörigkeit. | www.dguv.de Glinkastraße 40 10117 Berlin Tel.: 030 288763800 |
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) | Chemische Industrie, Papierherstellung, Lederwarenhersteller, Baustoffe, Betonwaren, Kies und Mörtel, Fertigteilindustrie, Herstellung von Kalk, Pharmaindustrie, Fahrzeugausstatter, Kosmetikindustrie | www.bgrci.de Kurfürsten-Anlage 62 69115 Heidelberg Tel.: 06221 523-0 Mail: [email protected] |
Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BG HM) | Kfz-Werkstätten und -Hersteller, Holzgewinnung, Holzbe- und -verarbeitung, Be- und Verarbeitung von Kunst- und Schnitzstoffen | www.bghm.de Isaac-Fulda-Allee 18 55124 Mainz Tel.: 06131 802-0 Mail: [email protected] |
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) | Energie, Gas, Fernwärme und Wasserversorgung, Herstellung von Textilien, Bekleidung und Schuhen, elektronische Erzeugnisse, ärztliche Instrumente und Geräte, Nadeln und Kleinmusikinstrumente, Uhrmacher*innen, Goldschmied*innen, Fotografie, IT-Expert*innen, Grafikdesigner*innen | www.bgetem.de Gustav-Heinemann-Ufer 130 50968 Köln Tel.: 0221 3778-0 Mail: [email protected] |
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) | Hotel- und Gaststättengewerbe, Nahrungsmittel, Bäckerei, Getränkeindustrie, Zirkus und Jahrmarkt | www.bgn.de Dynamostraße 7–11 68165 Mannheim Tel.: 0621 4456-0 Mail: [email protected] |
Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) | Beschäftigte von DB AG, Bundesverwaltung, Bundesagentur für Arbeit, Bundeseisenbahnvermögen, der ausländischen Streitkräfte in Deutschland, Ehren- und Hauptamtliche der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk sowie in bestimmten Bereichen des DRK | www.uv-bund-bahn.de Salvador-Allende-Straße 9 60487 Frankfurt am Main Tel.: 069 47863-0 Mail: [email protected] |
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) | Dacharbeiten, Erdbau, Dekorationsarbeiten, Altlastsanierung, Glaserarbeiten, Installation, Pflasterarbeiten, Schornsteinreinigung, Straßenbau, Zimmererarbeiten | www.bgbau.de Hildegardstraße 29/30 10715 Berlin Tel.: 030 85781-0 Mail: [email protected] |
Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BG HW) | Groß- und Einzelhandel, Handelsvertreter*innen, Automatenaufstellungen, Verleih, Verlage, Vertrieb, Speditionsunternehmen, Lager, Verteilung von Presseerzeugnissen | www.bghw.de 68161 Mannheim Tel.: 0621 183-0 Mail: [email protected] |
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) | Versicherungen, Banken, Rechtsanwält*innen, Steuerberater*innen, Zeitarbeit, Tourismus, Werbeagenturen, IT-Branche | www.vbg.de Massaquoipassage 1 22305 Hamburg Tel.: 040 5146-0 Mail: [email protected] |
Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) | Personenbeförderung, Gütertransport, Logistik, Fischerei, Schifffahrt, Fahrschulen, Abschleppdienste, Bestattungsunternehmen | www.bg-verkehr.de Ottenser Hauptstraße 54 22765 Hamburg Tel.: 040 3980-0 Mail: [email protected] |
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) | Hebammen, Krankenpfleger*innen, Logopädie, Tiermedizin, Physiotherapeut*innen, Bademeister*innen, Friseur*innen, Kosmetiker*innen | www.bgw-online.de Pappelallee 35/37 22089 Hamburg Tel.: 040 20207-0 Mail: [email protected] |
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) | Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, Fischzucht, Imkerei, Friedhöfe, Baumschulen | www.svlfg.de Weißensteinstraße 70–72 34131 Kassel Tel.: 0561 785-0 Mail: [email protected] |
Wenn dein Unternehmen mehr als einen Geschäftsschwerpunkt hat, brauchst du dich nicht bei mehreren Berufsgenossenschaften anzumelden. Es ist immer nur eine Berufsgenossenschaft für dich zuständig, und zwar diejenige, die deine Hauptbranche betrifft. Auch hier gilt bei Unsicherheit wieder: Fragen kostet nichts. Sowohl die zentrale Hotline des DGUV als auch jede einzelne Berufsgenossenschaft helfen dir gerne mit Informationen weiter.
Was steht in der Anmeldung?
Das Anmeldeformular besteht nur aus einer Seite und ist mit relativ wenig Aufwand auszufüllen. Zuerst trägst du deine Firmenbezeichnung ein, dazu deinen Namen und deine Adresse. Auch dein Geburtsdatum wird erfragt. Danach geht es um die gewählte Rechtsform, hier kreuzt du einfach das Passende an. Als Nächstes erklärst du, ob dein Unternehmen allein tätig ist oder ob du zu einem anderen Konzern oder Unternehmen gehörst. Ist das der Fall, musst du Namen und Adresse des Unternehmensverbundes oder Konzerns angeben.
Im nächsten Punkt werden die Namen der Gesellschafter*innen erfragt, außerdem spielt deren Anteil am Stammkapital eine Rolle. Dieser Punkt ist für die Berufsgenossenschaft wichtig, denn daraus ergibt sich, ob eventuell die öffentliche Hand eine Gesellschafterin ist. Nun geht es um den Gegenstand des Unternehmens und darum, wo der Schwerpunkt der Tätigkeiten liegt, wenn mehrere Bereiche als Arbeitsfelder infrage kommen.
Gib jetzt noch an, wann dein Unternehmen gegründet wurde und ob es sich um eine Unternehmensnachfolge gehandelt hat. Wenn ja, sind auch dafür Daten einzutragen. Als letzten Punkt musst du Angaben zu Angestellten machen. Sind diese normal beschäftigt oder als Minijobber*innen tätig? Trage dort ein, wie lange diese Mitarbeiter*innen für dich arbeiten und wie viele es sind. Fertig! Du musst das Formular nur noch unterschreiben und abschicken.
Wie hoch die Versicherungsbeiträge sind, die du für deine Beschäftigten an die Berufsgenossenschaft zu zahlen hast, hängt unter anderem von der Höhe des Gehalts ab und von dem Gesundheitsrisiko, dem deine Beschäftigten ausgesetzt sind. Dies wird anhand von Risikoklassen durch die Berufsgenossenschaften festgelegt.
Fazit: Bei der Berufsgenossenschaft anmelden – mehr als eine lästige Pflicht
Als Gründer*innen wirst du vermutlich jeden Cent zweimal umdrehen müssen – da mögen dir die Beiträge zur Berufsgenossenschaft für deine Beschäftigten vielleicht erst mal als zusätzliche Last vorkommen, die du dir gerne sparen würdest. Aber wenn du dir bewusst machst, was die Berufsgenossenschaften alles leisten – für deine Mitarbeiter*innen, aber auch für dich als Unternehmer*in – wird dir die Anmeldung sicherlich leichter fallen.
Als Träger der Unfallversicherung kümmern sie sich darum, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und um Sicherheit am Arbeitsplätze. Während der Coronapandemie haben sie zum Beispiel Handlungsempfehlungen zur Hygiene im Betrieb bereitgestellt und Unternehmen dazu beraten, wie sie sichere und gesunde Arbeitsbedingungen auch im Homeoffice garantieren können.
Außerdem organisieren und finanzieren die Berufsgenossenschaften die Rehabilitation und Entschädigung von Geschädigten, falls es doch zu einem Unfall gekommen ist oder eine Berufskrankheit festgestellt wurde.
Das alles ist nicht nur im Sinne deiner Beschäftigten, sondern auch gut für deine Firma: Arbeitsunfälle verursachen nicht nur unnötiges Leid, sie kosten auch Zeit, Geld und Nerven und sind natürlich Gift für das Betriebsklima. Als attraktiver Arbeitgeber kannst du dich nur präsentieren, wenn du deinen Beschäftigten ein gesundes Arbeitsumfeld bietest. Für die Beiträge, die du an die Berufsgenossenschaft zu entrichten hast, bekommst du also einiges zurück. Das sollte es dir leichter machen, die Anmeldung auszufüllen.
Und wenn du deine Selbstständigkeit allein startest, ist die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für dich nicht mehr als eine kleine bürokratische Hausaufgabe, die keinerlei Kosten verursacht. Vergessen solltest du sie trotzdem nicht!
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