Sich als Handwerker*in hauptberuflich selbstständig zu machen, kann sich durchaus lohnen – vor allem dann, wenn du den Meister gemacht hast. Das Gute ist: Dann kannst du in vielen Bundesländern bei der Existenzgründung von der Meistergründungsprämie profitieren. Wie hoch dieser Bonus ausfällt und wer überhaupt einen Anspruch darauf hat, erfährst du in diesem Ratgeber!
Zuschuss ist Ländersache – so funktioniert die Meistergründungsprämie
Sieh die Meistergründungsprämie am besten als eine Art Zuschuss des jeweiligen Bundeslandes, um Handwerksbetriebe zu fördern und Existenzgründungen zu erleichtern. Wie bei allen Fördermitteln musst du sie natürlich erst einmal beantragen – wenn das Bundesland, in dem du gründen möchtest, denn überhaupt eine solche Prämie auslobt. Denn tatsächlich kannst du die Meistergründungsprämie nur in rund der Hälfte aller Bundesländer beantragen. Zumindest zahlen aber fast alle Länder einen Bonus auf erfolgreich absolvierte Meisterprüfungen aus. Der nennt sich in der Regel Meisterbonus oder Meisterprämie, fällt aber deutlich geringer aus als die Gründungsprämie.
Die Auszahlung dieser Prämien ist in jedem Bundesland an andere Vorgaben und Bedingungen geknüpft – und da diese Mittel im Rahmen von Wirtschaftsförderungsprogrammen bewilligt werden, kann es durchaus sein, dass eine Landesregierung in Zukunft beschließt, die Prämie abzuschaffen, ihre Höhe zu verändern oder die Konditionen für eine Auszahlung anzupassen.
Die Gründerplattform gibt dir einen Überblick über die Meistergründungsprämie in jedem einzelnen Bundesland.
Baden-Württemberg
Frischgebackene Handwerksmeister*innen können in Baden Württemberg eine Meistergründungsprämie für die Gründung oder Übernahme eines Betriebs erhalten, aber auch bei maßgeblicher Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen. Die Prämie wird als Tilgungszuschuss auf Darlehen der L-Bank Programme „Startfinanzierung 80" oder „Gründungsfinanzierung" gewährt. Der Zuschuss beträgt 10% des Bruttodarlehens, maximal jedoch 10.000 EUR. Bei einer Teamgründung kann jede*r Jungmeister*in die Prämie beantragen. Wird für die Gründung nur ein Darlehen aufgenommen, erhöht sich der Zuschuss entsprechend.
Bayern
Ähnlich verhält es sich in Bayern. Dort existiert ebenfalls keine Gründungsprämie für Meister*innen, dafür honoriert der Freistaat aber die Weiterbildung zum/zur Meister*in mit dem Meisterbonus von 2.000 EUR. Voraussetzungen:
- Die Prüfung muss in Bayern abgelegt werden.
- Der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort der Person, die die Prämie erhält, muss in Bayern liegen.
- Neben dem Handwerk kann der Bonus auch bei Ablegung einer Prüfung in anderen Berufen ausgezahlt werden, solange es sich um einen gleichwertigen Abschluss handelt.
Berlin
In der Hauptstadt kannst du bis zu 25.000 EUR Gründungsprämie erhalten, die sich in zwei Stufen aufteilt und folgenden Voraussetzungen unterliegt:
- Du musst dich innerhalb von vier Jahren nach Ablegung der Prüfung selbstständig machen – natürlich im entsprechenden Beruf.
- Stufe 1: Die Basisförderung beträgt 10.000 EUR - hierbei handelt es sich um einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss.
Im Falle der Existenzgründung durch eine Frau in einem frauenatypischen Handwerksberuf kann die Förderung in der 1. Stufe auf 15.000 Euro erhöht werden. (Frauenbonus)
- Stufe 2: Nach 3 Jahren hast du die Möglichkeit, eine Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung zu beantragen.
Die Höhe der einmaligen Arbeitsplatzförderung beträgt 6.000 Euro.
Die Höhe der einmaligen Ausbildungsplatzförderung beträgt 7.500 Euro.
Im Falle der Schaffung und Besetzung eines Ausbildungsplatzes mit einer Frau in einem frauenatypischen Handwerksberuf kann die Förderung in der 2. Stufe auf 10.000 Euro erhöht werden. (Frauenbonus)
Als frauenatypischer Handwerksberuf in diesem Sinne gilt ein Ausbildungsberuf, in dem die Anzahl der Ausbildungsverhältnisse mit weiblichen Jugendlichen in Berlin zum Stichtag des 31. Dezember des Vor-Vorjahres weniger als 20 Prozent beträgt.
Brandenburg
Das Land Brandenburg fördert Existenzgründer*innen im Handwerk mit bis zu 12.000 EUR. Das gilt es zu beachten:
- Die Basisförderung beträgt 8.700 EUR, wenn du erstmals ein eigenes Unternehmen gründest, einen bestehenden Betrieb übernimmst oder dich an einem solchen mit 30 Prozent Kapital beteiligst.
- Schaffst du weitere Arbeits- und/oder Ausbildungsplätze, kann sich die Förderung um zusätzliche 3.300 EUR erhöhen.
- Zudem zahlt Brandenburg bei bestandener Meisterprüfung einen Meisterbonus von 1.500 EUR.
Bremen
Im kleinsten deutschen Bundesland erhältst du keine Meistergründungsprämie – dafür aber die sogenannte Aufstiegsfortbildungsprämie von 4.000 EUR. Die wird gezahlt, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:
- Du hast deine Meisterprüfung oder die Prüfung zum/zur Techniker*in nach dem 1. Januar 2019 erfolgreich abgelegt.
- Dein Hauptwohnsitz oder der Ort deiner Anstellung lag zum Prüfungstermin seit mindestens sechs Monaten im Bundesland Bremen.
Hamburg
Die Hansestadt zahlt lediglich eine Meisterprämie für die bestandene Prüfung. Die fällt allerdings mit 1.000 EUR vergleichsweise gering aus.
Hessen
Auch Hessen belohnt Handwerksmeister*innen mit einer Meisterprämie von 1.000 EUR – eine Gründungsprämie gibt es nicht. Immerhin: Allen erfolgreichen Absolvent*innen werden die Antragsformulare automatisch zugeschickt.
Mecklenburg-Vorpommern
Existenzgründer*innen dürfen sich freuen – zumindest, wenn sie Handwerker*innen sind: Jungmeister*innen werden mit 7.500 EUR gefördert.
- Dafür müssen Hauptwohnsitz und Beschäftigungsort seit mindestens drei Monaten in Mecklenburg-Vorpommern liegen.
- Außerdem wird nur die erste Existenzgründung gefördert.
- Zusätzlich zahlt das Land ein Meister-Extra von 2.000 EUR bei bestandener Prüfung oder sogar 5.000 EUR an die Jahrgangsbesten.
Lies hier mehr zur Gründungsszene in Mecklenburg-Vorpommern.
Niedersachsen
Hier beträgt die Meistergründungsprämie 10.000 EUR. Zudem lobt das Bundesland auch noch 4.000 EUR Meisterprämie auf eine erfolgreich absolvierte Meisterprüfung aus – solange der Antrag darauf spätestens 16 Monate nach der Prüfung eingeht und Wohnsitz und/oder Beschäftigungsort in Niedersachsen liegen.
Nordrhein-Westfalen
NRW zahlt 10.500 EUR Meistergründungsprämie, knüpft diese Förderung aber auch an eine Reihe von Bedingungen:
- Du musst in deinem Betrieb mindestens eine*n sozialversicherungspflichtige*n Arbeitnehmer*in für mindestens 24 Monate beschäftigen. Bei Auszubildenden beträgt dieser Zeitraum 12 Monate. 450-Euro-Jobs zählen allerdings nicht dazu. Die Schaffung dieser Arbeits- und Ausbildungsplätze musst du wiederum in einem Gründungskonzept nachweisen.
- Übernimmst du einen bestehenden Betrieb, statt ein neues Unternehmen zu gründen, musst du die vorhandenen Arbeitsplätze für mindestens 12 Monate sicherstellen.
- Du hast einen Finanzierungsbedarf von 15.000 EUR oder mehr – dazu zählen aber keine Personalkosten oder baulichen Maßnahmen.
- Du hast bei der zuständigen Handwerkskammer eine Beratung zur Existenzgründung erhalten.
- Die Gesamtfinanzierung deines Betriebes ist sicher.
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz gliedert seine Prämien in zwei Stufen, die sich Aufstiegsbonus nennen. Diese funktionieren wie folgt:
- Der Aufstiegsbonus I ist vergleichbar mit der Meisterprämie in anderen Bundesländern. Er beträgt 1.000 EUR und wird bei bestandener Fortbildungsprüfung ausgezahlt.
- Gründer*innen haben außerdem unter Umständen Anspruch auf den Aufstiegsbonus II in Höhe von 2.500 EUR. Das Besondere hieran ist, dass du den Aufstiegsbonus II auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit beantragen kannst. Gründest du also deinen eigenen Handwerksbetrieb, obwohl du noch abhängig beschäftigt bist, kann dir die Prämie dennoch zustehen.
Saarland
Hier verzichtet man auf die Auslobung einer Meistergründungsprämie, fördert frischgebackene Meister*innen lediglich mit einem Meisterbonus in Höhe von 1.000 EUR. Den gibt es für die erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung.
Sachsen
Hier gilt das gleiche wie im Saarland: Sachsen zahlt keine Meistergründungsprämie, dafür aber 1.000 EUR Meisterbonus für die erfolgreich absolvierte Meisterprüfung.
Sachsen-Anhalt
10.000 EUR Meistergründungsprämie kannst du in Sachsen-Anhalt beantragen.
- Die Prämie gibt es nicht nur bei Neugründungen, sondern auch bei Betriebsübernahmen.
- Außerdem lobt Sachsen-Anhalt eine Meisterprämie von 1.500 EUR aus. Wie in den anderen Bundesländern ist diese an die erfolgreiche Absolvierung der Meisterprüfung geknüpft.
Schleswig-Holstein
Ebenfalls 10.000 EUR Förderung bietet dir das nördlichste Bundesland an. Die Auszahlung teilt sich in zwei Stufen auf:
- Die Basisförderung beträgt 7.500 EUR.
- Die zweite Stufe der Meistergründungsprämie ist die sogenannte Arbeitsplatz- bzw. Ausbildungsplatzförderung, die aber frühestens drei Jahre nach Gründung oder Betriebsübernahme beantragt werden kann. Bis zu 2.500 EUR Zuschuss erhältst du, wenn du einen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz geschaffen und für mindestens zwölft Monate besetzt hast.
Thüringen
Gründer*innen in Thüringen schauen wahrscheinlich in die Röhre. Denn hier gibt es keine Meistergründungsprämie und auch keinen Meisterbonus – zumindest nicht für alle. Lediglich die Jahrgangsbesten erhalten die Meisterprämie von 1.000 EUR.
Gründerplattform-Tipp: Prämien in der Steuererklärung
Die Meistergründungsprämie ist steuerpflichtig – vergiss also nicht, sie in der Steuererklärung deinen Einkünften hinzuzurechnen.