Du bist selbstständig und erwartest ein Baby? Dann schwirren dir sicher viele Fragen im Kopf herum. Neben Namenswahl und Kinderzimmerfarbe steht für dich als Unternehmerin ein weiteres großes Thema im Raum: Habe ich als Selbstständige Anrecht auf Mutterschutz? Bekomme ich Mutterschaftsgeld?
Für alle werdenden Mamas, auf die „selbstständig und schwanger“ zutrifft, haben wir diesen Artikel verfasst. Hier erfährst du, welche rechtlichen Grundlagen für dich gelten, wie der Mutterschutz für Selbstständige funktioniert, welche Leistungen dir zustehen und wie du dein Unternehmen während dieser Zeit absichern kannst.
Was bedeutet Mutterschutz?
Der Mutterschutz dient dem Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Er umfasst Regelungen zur Arbeitszeit, zum Kündigungsschutz und zu finanziellen Leistungen wie dem Mutterschaftsgeld. Für angestellte Arbeitnehmerinnen ist der Mutterschutz im Mutterschutzgesetz (MuSchG) verankert, das unter anderem Beschäftigungsverbote in bestimmten Zeiträumen vorsieht.

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Rechtliche Grundlagen für Selbstständige
Für selbstständige Frauen gelten die Regelungen des Mutterschutzgesetzes nicht automatisch. Das bedeutet, dass du als Selbstständige keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutzfristen oder den damit verbundenen Kündigungsschutz hast. Dennoch gibt es Möglichkeiten, finanzielle Leistungen in Anspruch zu nehmen, abhängig von deiner Versicherungssituation.
Das Mutterschutzgesetz und warum es nicht für Selbstständige gilt
Das Mutterschutzgesetz gilt für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen, Auszubildende, Praktikantinnen sowie in bestimmten Fällen auch für Studentinnen, wenn sie an Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht teilnehmen oder ein Pflichtpraktikum absolvieren. Es schützt die Gesundheit von Mutter und Kind, regelt Arbeitszeiten, Pausen, besondere Tätigkeitsverbote und sichert das Einkommen.
Für bestimmte risikoreiche Tätigkeiten, z. B. bei körperlich schwerer Arbeit, im Flugverkehr oder im Umgang mit infektiösen Kindern, kann ein gesetzliches oder betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Ein gesetzliches Beschäftigungsverbot gilt aber nur für Arbeitnehmerinnen. Als Selbstständige entscheidest du selbst, ob du arbeitest – du solltest dich jedoch ärztlich beraten lassen, falls gesundheitliche Risiken bestehen.
Gleichzeitig schützt das Gesetz Schwangere und junge Mütter vor Kündigung und sichert sie finanziell ab: Während des Mutterschutzes erhalten sie Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse sowie einen Zuschuss vom Arbeitgeber – zusammen entspricht das ihrem durchschnittlichen Nettolohn.
Zu den finanziellen Leistungen gehören etwa:
- Mutterschutzlohn, wenn ein individuelles Beschäftigungsverbot vor oder nach dem Mutterschutzzeitraum besteht
- Mutterschaftsgeld, das während der Mutterschutzfrist gezahlt wird
Wie funktioniert der Mutterschutz für Selbstständige?
Bist du gesetzlich oder privat krankenversichert? Das ist die maßgebliche Frage, ob du während deiner Schwangerschaft und nach der Geburt durch das Mutterschaftsgeld finanziell abgesichert bist.
Mutterschutz für gesetzlich Versicherte
Wenn du als Selbstständige freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert bist und Anspruch auf Krankengeld hast, kannst du Mutterschaftsgeld beantragen. Voraussetzung ist also, dass du einen entsprechenden Tarif gewählt hast, der die Zahlung von Krankengeld einschließt.
Ist dies bei dir der Fall erhältst du Krankengeld anstatt Mutterschaftsgeld. Diese Leistung ersetzt bei Selbstständigen das Mutterschaftsgeld. Die Höhe beträgt in deinem Fall 70 Prozent deines beitragspflichtigen Brutto-Einkommens bzw. 90 Prozent deines Netto-Einkommens. Hier entscheidet der niedrigere Wert. Um die Höhe des Einkommens zu ermitteln, sieht sich die Krankenkasse in der Regel deinen letzten Einkommensteuerbescheid an. Maximal bekommst du aber 183,75 EUR pro Tag (Stand 2025).
Die Zahlungen geht in der Regel in zwei Teilen auf dein Konto ein – für die Zeiträume sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich der Zeitraum nach der Geburt auf zwölf Wochen.
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Mutterschutz für privat Versicherte
Das Mutterschaftsgeld in der privaten Krankenversicherung gibt es leider nicht. Du hast keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Allerdings bieten einige private Krankenversicherungen Tarife an, die ein Krankentagegeld oder spezielle Leistungen für den Mutterschutz enthalten. Prüfe also am besten deinen Versicherungsvertrag dahingehend und schließe gegebenenfalls entsprechende Zusatzversicherungen ab, damit du gut abgesichert bist, solltest du schwanger werden.
Mutterschaftsgeld als Selbstständige in der Künstlersozialkasse
Als selbstständige Künstlerin oder Publizistin, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert ist, hast du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Voraussetzung ist, dass du freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld bist. In diesem Fall erhältst du während der Mutterschutzfrist Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes – das sind 70 Prozent deines durchschnittlichen beitragspflichtigen Einkommens der letzten 12 Monate. Dein Anteil an den Krankenversicherungsbeiträgen wird während deines Mutterschutzes weiterhin von der KSK übernommen.
Wie lange dauert der Mutterschutz für Selbstständige?
Für angestellte Arbeitnehmerinnen gelten feste Mutterschutzfristen: sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Geburt.
Für Selbstständige gibt es jedoch keine gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutzfristen. Du entscheidest selbst, ob du bis zum Tag der Geburt arbeiten möchtest und wann du nach der Geburt wieder einsteigst. Denk dabei immer an ausreichend Ruhe für dich und dein Baby. Für dich und dein Business ist es daher ratsam, frühzeitig zu planen und gegebenenfalls Vertretungen zu organisieren, um dein Unternehmen während deiner Abwesenheit am Laufen zu halten.

Wie kann ich mein Unternehmen während des Mutterschutzes absichern?
Egal, ob du dich im offiziellen Mutterschutz befindest oder dir selbst eine Babypause nimmst (was du so oder so unbedingt tun solltest) – du solltest deine Abwesenheit gut planen und organisieren. Hier sind einige Tipps, wie dir dies am einfachsten gelingt:
- Vertretung: Überlege, ob du eine Vertretung einstellen kannst, die deine Aufgaben übernimmt. Dies kann ein*e Mitarbeiter*in, ein*e andere*r Freelancer*in oder ein externer Dienstleister sein. Sie sollten deine Kundenkommunikation ebenfalls übernehmen können.
- Automatisierung: Nutze technische Lösungen, um einen Teil deiner Prozesse zu automatisieren. Beispielsweise können automatisierte Buchungssysteme deinen Arbeitsaufwand in deiner Babypause reduzieren.
- Kundenkommunikation: Informiere deine Kund*innen frühzeitig über deine Schwangerschaft und geplante Abwesenheit. Mit Sicherheit haben sie Verständnis dafür und gemeinsam könnt ihr planen, wann du zurückkehrst und ihr eure Zusammenarbeit fortsetzen könnt.
- Projekte planen: Bespreche mit deinen Kund*innen den Stand der Projekte und wann dieses abgeschlossen sein sollte, sobald du den Geburtstermin und den Start deines Mutterschutzes weißt. Vielleicht ist es möglich, dass du schon etwas vorarbeitest? Denn wenn Projekte abgeschlossen sind, kannst du beruhigt in deine Mama-Auszeit gehen.
- Finanzielle Planung: Solltest du kein Mutterschaftsgeld erhalten, kann es hilfreich sein, einen Finanzplan für deine Abwesenheit zu erstellen. Prüfe, welche laufenden Kosten gedeckt werden müssen und ob du mit deinen Rücklagen auskommst, bis du wieder „normales“ Gehalt verdienst.
- Netzwerk: Tausche dich mit anderen selbstständigen Müttern aus. Sie können dir wertvolle Tipps geben und möglicherweise Unterstützung anbieten.
- Elterngeld beantragen: Nur weil du vielleicht keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast, gilt dies nicht automatisch auch für das Elterngeld. Das kannst und solltest du auf jeden Fall beantragen. Hier gibt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten, zum Beispiel, wie viel du während des Elterngeldbezugs arbeitest und einnimmst. Am besten lässt du dich in einer örtlichen Elterngeldstelle beraten.
Fazit
Während du die Vorteile deiner Selbstständigkeit bis dato vollends genossen hast, gibt es in puncto Nachwuchs einen Nachteil: In der Regel hast du als selbstständige Unternehmerin nicht automatisch Anrecht auf gesetzlichen Mutterschutz. Nun liegt es an dir, dich während deiner Schwangerschaft und nach der Geburt abzusichern.
Freiberuflerinnen in der KSK und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld gehen in den Mutterschutz und erhalten somit auch Mutterschaftsgeld. Privat Versicherte nicht. Hier gibt es durch Zusatzleistungen andere Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Eine frühzeitige Planung und Organisation deines Unternehmens während deiner Abwesenheit sind entscheidend, um sowohl deine Gesundheit als auch den weiteren Erfolg deines Business aufrecht zu erhalten.
Scheue dich in jedem Falle nicht, Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um diese besondere Zeit in deinem Leben bestmöglich zu gestalten und vor allem zu genießen – ohne Stress und Arbeitsdruck!
FAQ
Als Selbstständige hast du nicht automatisch Anspruch auf den gesetzlichen Mutterschutz, da das Mutterschutzgesetz nur für Angestellte gilt. Allerdings kannst du unter bestimmten Bedingungen Mutterschaftsgeld erhalten, nämlich wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist und Anspruch auf Krankengeld hast.
Wenn du gesetzlich krankenversichert bist und einen Tarif mit Krankengeld gewählt hast, erhältst du 70 Prozent deines Brutto-Arbeitseinkommens bzw. 90 Prozent deines Netto-Einkommens – der niedrigere Wert ist hier ausschlaggebend. Maximal erhältst du aber 183,75 EUR pro Tag. Bei einer privaten Krankenkasse bestimmt der Vertrag die Höhe des Mutterschaftsgelds. (Stand 2025)
Der gesetzliche Mutterschutz für Angestellte dauert in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf zwölf Wochen. Für Selbstständige gibt es keine gesetzlich festgelegte Mutterschutzfrist. Du kannst selbst entscheiden, wie lange du pausieren möchtest.
Die Karenzzeit bezeichnet die Zeit, in der du keinen Anspruch auf Krankengeld hast, nachdem du deine Versicherung mit Krankengeldanspruch abgeschlossen hast. In der Regel beträgt diese Wartezeit drei Monate. Kümmere dich also frühzeitig um eine passende Absicherung.
Für selbstständige Schwangere gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Beschäftigungsverbot, da das Mutterschutzgesetz nur für Angestellte gilt. Du kannst also selbst entscheiden, ob und wie lange du arbeiten möchtest, bevor dein Baby zur Welt kommt. Dabei solltest du natürlich deine Gesundheit und die deines Kindes im Blick behalten. Frage gegebenenfalls deine Frauenärztin oder Hebamme um Rat.