Hast du schon einmal etwas von der „verdeckten Gewinnausschüttung“ gehört? Wenn nicht, hast du eventuell schon Geld oder Leistungen von deiner GmbH erhalten, die fremde Dritte (die nicht der/die Gesellschafter-Geschäftsführer*in oder ihm /ihr nahe stehende Personen sind) hätten und hattest damit klare Vorteile? Dann bist du der verdeckten Gewinnausschüttung durchaus schon begegnet. Diese unvorhergesehenen Begünstigungen sind jedoch verboten und werden vom Finanzamt bestraft. Tatsächlich passiert ein Großteil aller verdeckten Gewinnausschüttungen unabsichtlich. Ob Absicht oder nicht, mit diesem Beitrag möchten wir dich davor bewahren!
Definition: Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Eine verdeckte Gewinnausschüttung, kurz vGA, ist entweder eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung auf Gesellschaftsebene, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Das heißt, es werden Ausgaben getätigt, die dem/ der Gesellschafter*in ohne entsprechende Gegenleistung zufließen. Es kann sich auch um Leistungen der Gesellschaft an den/die Gesellschafter*in handeln, für die kein oder ein zu geringes Entgelt des/der Gesellschafter*in gefordert wird.
Die verdeckte Gewinnausschüttung wirkt sich auf die Höhe des Einkommens aus und steht der offenen Gewinnausschüttung gegenüber. Anders als bei einer offenen Ausschüttung beruht die Gewinnauswirkung der vGA nicht auf einem Gewinnverteilungsbeschluss der Gesellschaft.
Einfach gesagt: Unter einer vGA versteht man alle Vorteile, die eine GmbH zulasten ihres Gewinns einem/einer Gesellschafter*in zuspricht, also wenn diese Person auf Kosten der Firma Vorteile erhält.
Merkmale einer verdeckten Gewinnausschüttung
Die vGA ist Gewinnverwendung. Sie darf den Gewinn nicht mindern und wird deshalb dem Gewinn zugerechnet. Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn ein Vorgang zwischen Gesellschaft und Gesellschafter*innen Auswirkungen auf das Eigenkapital der Gesellschaft hat und diesen Auswirkungen kein wirtschaftlich zu erklärender Grund zugeordnet werden kann.
Dies kann durch Vermögensminderung erfolgen, aber auch durch Verhinderung einer Vermögensmehrung. Die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist das zentrale Tatbestandsmerkmal der verdeckten Gewinnausschüttung. Es dient der Abgrenzung der Einkommenserzielung von der Einkommensverwendung.
Liegen diese drei Tatbestände vor, so handelt es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung:
- Das Vermögen der Gesellschaft wird unrechtmäßig gemindert
- Die Vermögensmehrung der Gesellschaft wird verhindert
- Für die Zahlung liegt kein vorher geschlossener schriftlicher Vertrag vor
Wie wird eine verdeckte Gewinnausschüttung besteuert?
Die Auswirkung der verdeckten Gewinnausschüttung auf das Einkommen ergibt sich aus dem Körperschaftssteuergesetzt (§ 8 Abs. 3 Satz 2 – für alle, die es genau wissen möchten). Laut diesem darf sich keine Einkommensminderung bei der GmbH ergeben. Wird eine verdeckte Gewinnausschüttung also festgestellt, prüft das Finanzamt, inwieweit das Einkommen der GmbH zu erhöhen ist. Diese Hinzurechnung führt zu einer Korrektur der zu zahlenden Steuern.
Die Besteuerung einer verdeckten Gewinnausschüttung bei natürlichen Personen als Gesellschafter*innen unterscheidet sich nicht von der von übrigen Ausschüttungen. Sie zählt nach dem Einkommensteuergesetz grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Auch verdeckte Gewinnausschüttungen unterliegen dem Abgeltungssteuersatz von 25 % oder sind im Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 Buchst. d EStG teilweise steuerbefreit.
Beispiele einer verdeckten Gewinnausschüttung
Um das Prinzip der verdeckten Gewinnausschüttung besser zu verstehen, folgen hier ein paar Beispiele aus der Praxis:
- Ein Gesellschafter erhält für seine Geschäftsführertätigkeit ein unangemessen hohes Gehalt.
- Eine Gesellschaft zahlt ihrer Gesellschafterin neben einem angemessenen Gehalt zusätzlich eine besondere, ungewöhnliche Umsatzvergütung.
- Ein Gesellschafter erhält von seiner Gesellschaft ein zinsloses Darlehen bzw. ein Darlehen zu einem unangemessen niedrigen Zinssatz.
- Eine Gesellschafterin gibt ihrer Gesellschaft ein Darlehen zu einem unangemessen hohen Zinssatz.
- Ein Gesellschafter verkauft Wertpapiere oder Wirtschaftsgüter an seine Gesellschaft zu einem Preis, der nicht dem wahren Wert der Wertpapiere oder Wirtschaftsgüter entspricht.
- Eine Gesellschafterin kauft der Gesellschaft Waren oder andere Wirtschaftsgüter zu einem ungewöhnlichen Vorzugspreis ab.
- Ein Gesellschafter legt zu Beginn des Geschäftsjahres ein niedriges Gehalt fest, da er nicht weiß, wie das Geschäftsjahr laufen wird. Er passt das Gehalt im Falle eines überdurchschnittlich erfolgreichen Jahres noch nachträglich an.
- Der private Lebensmitteleinkauf wird mit der Firmenkreditkarte bezahlt.
- Eine Gesellschafterin nutzt ihren Firmenwagen auch privat, ohne dafür einen Vertrag abgeschlossen zu haben.
Die Folgen einer vGA für die Kapitalgesellschaft und die Gesellschafter*innen
Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann für Gesellschafter*innen bzw. Geschäftsführer*innen und die GmbH unschöne Folgen haben. Zunächst müssen alle unrechtmäßigen Betriebsausgaben rückgängig gemacht werden. Dadurch erhöht sich der Gewinn des Unternehmens und es müssen Steuern nachgezahlt werden. Aus der vGA wird eine offene Gewinnausschüttung. Das Geld, das ein/eine Gesellschafter*in unrechtmäßig vom Unternehmen erhalten hat, wird demnach zum jeweiligen persönlichen Einkommenssteuersatz nachversteuert.
Folgen für die Kapitalgesellschaft: Die verdeckte Gewinnausschüttung wird nicht als Vermögensminderung anerkannt. Sie wird vielmehr in ihrer Höhe außerhalb der Bilanz dem steuerlichen Gewinn der Gesellschaft zugerechnet. Diese Summe ist die Grundlage zur Berechnung der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und des Solidaritätszuschlags.
Die GmbH hat gegenüber den weiteren Mitgesellschafter*innen eine Informationspflicht, da die verdeckte Gewinnausschüttung zu einem Rückzahlungsanspruch der GmbH führen kann.
Folgen für die Gesellschafter*innen: die vGA ist bei den Gesellschafter*innen den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzurechnen. Dafür müssen sie Abgeltungssteuer zahlen. Wurde die Gewinnausschüttung beispielsweise bei Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit erfasst, so werden diese Einkünfte in Kapitaleinkünfte umgewandelt. Die Betreffenden können die Angaben nachträglich ändern, zum Beispiel, wenn eine verdeckte Gewinnermittlung in der GmbH festgestellt wird.
Was tun, wenn das Finanzamt eine vGA aufdeckt?
Verdeckte Gewinnausschüttungen dürfen rechtlich gesehen das steuerpflichtige Einkommen nicht mindern und müssen dem steuerpflichtigen Einkommen einer Gesellschaft wieder hinzugerechnet werden. Wie bereits beschrieben, müssen unrechtmäßige Betriebsausgaben also rückgängig gemacht und nachversteuert werden. Es kommt eine dicke Nachzahlung auf die Firma zu. Worst Case: Das Finanzamt erhebt Anklage wegen versuchter Steuerhinterziehung.
Im Regelfall stellt die Finanzverwaltung eine vGA im Rahmen einer Betriebsprüfung fest.
In folgenden Fällen werden die Prüfer*innen des Finanzamts bei einer Betriebsprüfung häufig fündig:
- Nahe Angehörige: Stößt das Finanzamt auf Vereinbarungen die zwischen Fremden nicht üblich sind, wie Zahlungen oder Vermögensminderungen im Zusammenhang mit nahen Angehörigen eines/einer Gesellschafter*in, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Beispiel: Die Tochter des Gesellschafters wird in der GmbH angestellt und bekommt ein Gehalt von 100.000 EUR pro Jahr. Ein anderer Arbeitnehmer der GmbH bekommt für dieselbe Tätigkeit ein Jahresgehalt von nur 60.000 EUR. Die verdeckte Gewinnausschüttung beträgt 40.000 EUR.
- Nicht im Vorhinein getroffene Vereinbarungen: Beispiel: Eine Gesellschafterin mit mehr als 50 % Beteiligung an der GmbH spricht sich selbst eine Gehaltserhöhung von 5.000 EUR pro Monat zu. Diese gilt ab Januar. Die arbeitsvertragliche Vereinbarung mit der GmbH trifft sie allerdings erst im Juli, weil sie ihr Steuerberater darauf hinweist. Für die Gehaltserhöhung in den Monaten Januar bis Juni liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe von 30.000 EUR vor. Die Gesellschafterin hätte noch vor Januar eine Vereinbarung unterzeichnen müssen.
So kannst du eine verdeckte Gewinnausschüttung vermeiden
Wer verdeckte Gewinnausschüttungen gar nicht erst auftreten und rückwirkend versteuern lassen will, sollte diese Punkte für seinen Jahresabschluss prüfen:
Freund*innen und Verwandte
Jeder möchte seinen Freund*innen und Familienmitgliedern gern Vergünstigungen anbieten. Das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung ist allerdings hoch. Zum Beispiel: Dein Bruder arbeitet in deinem Unternehmen und du zahlst ihm als einzigem Angestellten einen Weihnachtsbonus aus. Euer Verwandtschaftsgrad, die unangemessene Höhe des Betrags und die Benachteiligung der anderen Mitarbeiter*innen sprechen für eine verdeckte Gewinnausschüttung. Nicht zuletzt missachtest du das Gleichbehandlungsgesetz und riskierst Beschwerden und Schadensersatzklagen der anderen Mitarbeiter*innen.
Als nahestehende Personen gelten übrigens:
- Freund*innen und Bekannte
- Ehepartner*innen und Verwandte
- langjährige Geschäftskund*innen
- zukünftige Anteilseigner*innen des Unternehmens
Darlehen
Solltest du dir Geld bei deinem eigenen Unternehmen leihen, so stellt dies erstmal kein Problem dar, solange du dafür angemessene Zinsen zahlst. Sind diese zu niedrig angesetzt oder bekommst du das Darlehen sogar zinslos, schaut das Finanzamt näher hin. Richtwerte sind die banküblichen Habezinsen.
Schriftliche Vereinbarungen
Du hast ein eigenes Ingenieurbüro und möchtest, dass dein Unternehmen den Bau deines Einfamilienhauses plant? Dann solltest du dies schriftlich mit eindeutigen Formulierungen zu Leistungen und Verbindlichkeiten festhalten. Mündliche Verträge gelten nicht. Wenn die Leistungen dann noch ohne Entlohnung erbracht werden, hilft auch eine nachträgliche Rechnung nicht. Die Finanzbehörde betrachtet diese Vergünstigung als verdeckte Gewinnausschüttung.
Mietverträge
Die Kapitalgesellschaft ist Vermieterin für Immobilien, die du anmietest? In diesem Fall ist Vorsicht geboten. Der Bundesfinanzhof urteilte mehrfach, dass es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt, wenn die Höhe der Miete nicht kostendeckend angesetzt wird. Die Miete muss den Marktpreisen entsprechen – beachte also den Mietspiegel in deiner Region.
Geschäftsführervertrag und Überstunden
Die Vergütung des/der Gesellschafter-Geschäftsführer*in muss einem Drittvergleich standhalten. Anfallende „Mehrarbeit” ist damit bereits abgedeckt. Haben Gesellschafter*innen Arbeitszeitkonten, über die Überstunden angesammelt und zu einem späteren Zeitpunkt abgefeiert werden können, entspricht dies nicht dem Aufgabenbild von Gesellschafter*innen, so die Rechtsprechung. Hier liegt eine vGA vor.
Fazit
Als Gesellschafter*in bzw. Gründer*in eines Unternehmens ist es für dich enorm wichtig zu wissen, was eine verdeckte Gewinnausschüttung ist und wie du sie vermeiden kannst. Eine vGA mag im ersten Moment reizvoll erscheinen, sie ist jedoch alles andere als vorteilhaft. Denn sie ist gesetzlich verboten und kann dir jede Menge Ärger mit dem Finanzamt verschaffen. Nicht jede verdeckte Gewinnausschüttung passiert in böser Absicht. Viele Unternehmer*innen wissen einfach nicht, dass bestimmte Vereinbarungen verboten sind. Umso wichtiger also, dass du dich mit diesem Thema auseinandersetzt und weißt, wie du verdeckte Gewinnausschüttungen vermeiden kannst.
Was lehrt uns das? Sei immer vorsichtig, wenn du mit deiner eigenen Firma Geschäfte abschließen willst!