Du möchtest ein Unternehmen gründen und setzt dabei darauf, Menschen von A nach B zu transportieren? Wenn du dich nicht unbedingt mit der örtlichen Taxizunft anlegen willst, dann setz dich direkt in die großen Brummer und werde Busunternehmer*in!
Ob Mannschaftsfahrten für Vereine, Ausflüge von Schulklassen oder Urlaubsfahrten für Senior*innen: Deine Möglichkeiten sind vielfältig. Natürlich gibt es bei dieser Geschäftsidee auch einige Dinge zu beachten und Vorschriften einzuhalten. Damit du als Busunternehmer*in richtig durchstarten kannst, gibt dir die Gründerplattform einen Überblick über alle wichtigen Details.
Busfirma gründen: Von der Idee bis zur Umsetzung
Zunächst einmal solltest du dir Gedanken über dein Angebot machen. Wen möchtest du wohin transportieren? Und wie genau definierst du die Dienstleistung, die du anbietest? Das alles wirst du in einem Businessplan festhalten, ohne den du bei keiner Bank einen Kredit für dein Startkapital bekommen wirst.
Damit du gut vorbereitet ins Bankgespräch gehen kannst, solltest du folgende Dinge in deinem Businessplan berücksichtigen:
- Marktbeobachtung:
Bei der großen Anzahl an Busunternehmen ist es natürlich wichtig, deine eigene Nische zu finden. Das Personenbeförderungsgesetz unterscheidet beispielsweise zwischen Fernziel-Reisen, allgemeinen Ausflugsfahrten und Mietomnibusverkehr. Gerade bei den Fernreisen ist allerdings ein übermächtiger Konkurrent wie FlixBus auf dem Markt, dem du als Gründer*in nicht viel entgegenzusetzen hättest. Hier kannst du entweder als Subunternehmer*in mit dem Unternehmen kooperieren oder aber du meidest die große Konkurrenz. Im letzten Abschnitt „Konkurrenz oder Kooperationschance“ gehen wir noch einmal näher darauf ein. - Zielgruppe:
Deine zukünftigen Kund*innen genau zu kennen, ist eminent wichtig für dein Business.
Schulgruppen ins Museum zu fahren ist eben etwas völlig anderes, als Stadtrundfahrten für Touristen zu organisieren – und beides stellt unterschiedliche Anforderungen an deine Unternehmung. - Angebot:
Versuche, folgende Fragen möglichst genau zu beantworten: Welche Leistungen möchtest du erbringen und wie passen diese am besten zur gewünschten Zielgruppe? Bietest du auch Übernachtungen an und hast für diesen Fall Kooperationen mit Hotels und Pensionen geplant? Wie ist die Ausstattung an Bord und was können die Reisenden erwarten? Gibt es WLAN, Verpflegung, ein Multimedia-Angebot? Wie hoch soll der Komfort sein?
Formelle Voraussetzungen vor der Existenzgründung
Wenn dein Businessplan steht und die Finanzierung gesichert ist, musst du noch einige Voraussetzungen formeller Natur erfüllen. Neben der Anmeldung eines Gewerbes und der Beantragung einer Steuernummer geht es dabei vor allem um die Genehmigung durch die zuständige Verkehrsbehörde, deren Erteilung natürlich wiederum an gewisse Bedingungen geknüpft ist. Das liegt hauptsächlich daran, dass ein Busunternehmen ein überwachungspflichtiges Gewerbe darstellt. Der Gesetzgeber hat also ein verstärktes Interesse daran, dass du vor der Gründung deiner Busfirma deine Eignung unter Beweis stellst.
Diese musst du in drei verschiedenen Kategorien nachweisen, die in der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) geregelt sind:
- Finanzielle Leistungsfähigkeit:
Du brauchst genügend Geld, um den Betrieb aufzunehmen und aufrechtzuerhalten. Konkret bedeutet das ein Eigenkapital von mindestens 9.000 EUR für das erste Fahrzeug und 5.000 EUR für jedes weitere Fahrzeug. - Fachliche Eignung:
Die kannst du auf drei verschiedene Arten belegen. Entweder hast du mindestens zehn Jahre ohne Unterbrechung in leitender Position in einem Unternehmen der Branche gearbeitet; oder aber du hast eine einschlägige Aus- oder Weiterbildung (Beispiel: Reiseverkehrskauffrau/-mann) absolviert und die Abschlussprüfung erfolgreich gemeistert. Zu guter Letzt kannst du auch eine Fachkundeprüfung bei der zuständigen IHK ablegen und so deine Eignung nachweisen. - Persönliche Zuverlässigkeit:
Die Verkehrsbehörde möchte außerdem von dir einen Nachweis darüber, dass du nicht nur kompetent und finanzstark, sondern auch persönlich über jeden Zweifel erhaben bist. Dazu musst du unter anderem ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie Unbedenklichkeitserklärungen von Finanzamt und Krankenkasse einreichen.
Selbstständig machen mit einem Busunternehmen: Die finanzielle Seite
Die Kosten, um ein Busunternehmen aufzuziehen und am Laufen zu halten, sind nicht unbedingt gering. Neben den offensichtlichen Ausgaben wirst du auch noch auf weitere Kostenfaktoren treffen – hier ist eine Übersicht für dich:
- Fuhrpark:
Anfangs fährst du womöglich nur mit einem Kleinbus – aber auch der will erst einmal angeschafft werden. - Personal:
Auch Busfahrer*innen kosten Geld. Fährst du selbst, solltest du dir auch ein Gehalt auszahlen. - Kraftstoff:
Busse verbrauchen nicht gerade wenig – und dein Bus wird ständig auf Achse sein. Tanken ist also ein großer Kostenpunkt. - Steuern:
Dazu zählen die Körperschaftsteuer (bei Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG) oder die Einkommensteuer (bei natürlichen Personen oder der GbR), die jeweils auf Gewinne gezahlt werden müssen. Außerdem erheben Gemeinden und Städte die Gewerbesteuer – hier gilt ein Freibetrag von 24.500 EUR für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (nicht jedoch für Kapitalgesellschaften). Zudem wirst du Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen. Jedoch weist du diese auch auf deinen Rechnungen aus – es handelt sich also nicht um Kosten im eigentlichen Sinne. Zu guter Letzt wird noch die Lohnsteuer für deine Mitarbeiter*innen fällig. - Versicherung:
Wie bei einem privaten PKW benötigst du auch bei einem Bus eine Kraftfahrzeugversicherung. - Stellplatz:
Wo stellst du den Bus nach Feierabend ab? Solange du kein eigenes Firmengelände hast, ist beispielsweise eine Garage sinnvoll. - Reparaturen:
Autos sind empfindlich – auch die großen. Da du nicht weißt, was an Reparaturen auf dich zukommen wird, solltest du auf jeden Fall entsprechende Rücklagen bilden. - Büro:
Je größer dein Unternehmen wird, desto mehr Platz wirst du brauchen. Ein Büro als Operationsbasis kostet Miete und Unterhalt. - Website:
Eine professionelle Homepage, auf der die Kund*innen ihre Fahrten direkt buchen können, ist Pflicht für deinen beruflichen Erfolg. - Marketing:
Wie wirst du Kundschaft finden? Indem du dir einen Namen machst und der Welt erzählst, dass sie unbedingt mit dir fahren muss statt mit der Konkurrenz. Gratis ist das aber leider nicht. - Sonstiges:
Weitere Kosten wie für den/die Notar*in, die Gewerbeanmeldung oder Mitgliedschaften bei IHK und Berufsverband können in einem Busunternehmen ebenfalls anfallen.
Welche Rechtsform ist für dein Busunternehmen sinnvoll?
Bei dieser Frage spielen Haftung und Verwaltungsaufwand eine große Rolle. Wir erklären dir die Details:
- GmbH:
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ein Klassiker bei der Unternehmensgründung. Du kannst sie auch als Einzelperson ins Leben rufen, musst allerdings in jedem Fall 25.000 EUR Stammkapital einbringen. Dafür genießt du unter Umständen steuerliche Vorteile – die 15 Prozent Körperschaftsteuer können niedriger ausfallen als die Einkommensteuer, die du als natürliche Person zahlen würdest – und haftest nicht persönlich. Dies ist in der Praxis allerdings oft ein zweischneidiges Schwert, da Banken bei der Kreditvergabe häufig persönliche Bürgschaften verlangen. - UG:
Das steht für Unternehmergesellschaft und ist quasi die vereinfachte Form der GmbH. Eine UG ist bei Gründer*innen sehr beliebt, da man nur einen Euro Stammkapital benötigt – zudem ist sie genauso haftungsbeschränkt wie die GmbH. Dafür gilt sie als weniger kreditwürdig als die GmbH und ist mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden. Ein Eintrag ins Handelsregister ist notwendig. - GbR:
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine Personengesellschaft, benötigt zur Gründung aber mindestens zwei Gesellschafter*innen – alleine kannst du sie also nicht gründen. Ihr größter Nachteil ist die gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter*innen mit ihrem Privatvermögen. Diese vereinfacht allerdings auch die Kreditvergabe bei der Bank. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich und die Buchführung ist stark vereinfacht. - Einzelunternehmen:
Streng genommen handelt es sich dabei um eine Gesellschaftsform. Die Gründung von Einzelunternehmen ist denkbar unkompliziert. Allerdings hast du hier auch die alleinige Verantwortung für dein Unternehmen und haftest mit deinem Privatvermögen.
Darüber hinaus empfiehlt sich oft die Aufsetzung eines Gesellschaftsvertrags bei einem/einer Notar*in – der ist nicht nur sinnvoll, sondern meist auch zwingend erforderlich. Weitere Details zu diesem Thema erfährst du in unserem Gründerplattform Rechtsformen Ratgeber.
Busunternehmen gründen: Der laufende Betrieb
Hast du alle Voraussetzungen erfüllt und dein Busunternehmen gegründet, musst du dir natürlich ein paar Gedanken über den laufenden Betrieb machen. Denn auch hier existieren Regelungen und Vorschriften, an die du dich halten musst.
Die Gründerplattform gibt dir einen Überblick:
- Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG):
Es beinhaltet allgemeine und spezielle Vorschriften für die Beförderung von Personen im Straßenverkehr sowie Regelungen zu Bußgeld und Auslandsfahrten. Am wichtigsten aber sind die Lenk- und Ruhezeiten für die Busfahrer*innen, über die du in unserem Tipp mehr erfährst. - Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen (BOKraft):
In dieser Verordnung sind unter anderem die Ausrüstung deiner Busse und allgemeine Verhaltensregeln für Fahrer*innen und Fahrgäste enthalten – etwa, dass die Fahrgäste während der Fahrt die Türen nicht öffnen dürfen oder was mit Fundsachen passiert. - Berufsgenossenschaft:
Hier musst du dich anmelden, da sie die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt. Im Falle deines Busunternehmens ist das die BG Verkehr. - IHK:
Die Industrie- und Handelskammer meldet sich automatisch bei dir, sobald du ein Gewerbe angemeldet hast. Die Mitgliedschaft als Gründer*in ist verpflichtend. Die IHK bietet dir eine Vielzahl an Beratungs- und Seminarangeboten und kümmert sich unter anderem auch um den Bereich Ausbildung. - Bundesverband:
Mitglied in einem entsprechenden Verband wie dem Deutschen Reiseverband e.V. zu sein, kann durchaus nicht schaden. Denn der kümmert sich nicht nur um Beratung und Unterstützung bei relevanten Themen, sondern dient auch als Interessenvertretung in der Politik.
Gründerplattform-Tipp: Die Lenk- und Ruhezeiten
Wie oft und wie lange Busfahrer*innen am Steuer sitzen dürfen, ist genau festgelegt. Die Einhaltung dieser Vorschriften sollte dir sehr am Herzen liegen – es drohen sonst nämlich nicht nur gesalzene Bußgelder, sondern auch Verkehrsunfälle durch übermüdete Fahrer*innen.
Damit du und deine Fahrgäste und Angestellten stets sicher ankommen, sind folgende Regeln einzuhalten:
- Tägliche Lenkzeit:
Diese darf nicht mehr als neun Stunden betragen; an zwei Tagen in der Woche sind auch zehn Stunden drin. - Lenkzeit pro Woche:
Maximal 56 Stunden pro Woche sind erlaubt. - Pausen:
Alle viereinhalb Stunden muss der/die Fahrer*in eine Pause von 45 Minuten einlegen. - Ruhezeit:
Mindestens elf Stunden pro Tag muss der/die Fahrer*in ruhen.
Konkurrent oder Kooperationschance? Das Beispiel FlixBus
Einige Teilmärkte im Busgeschäft sind von der Plattform-Ökonomie betroffen. So nennt man den Prozess, wenn Anbieter mit viel Kapital und großen Teams im Rücken die Chancen des Internets nutzen, sich vor regionale oder Spezialanbieter setzen und diese dann z.B. als Subunternehmen beschäftigen. Insbesondere FlixBus – der deutsche Marktführer für Fernbusreisen – hat einigen Busunternehmen das Leben schwer gemacht; andere sind wiederum glücklich, hier einen professionellen Kooperationspartner an ihrer Seite zu haben und sich auf das Kerngeschäft „Busfahren“ konzentrieren zu können. Du solltest dir das System „FlixBus“ in jedem Fall genauer anschauen, um zu verstehen, ob es dir die Umsetzung deiner Geschäftsidee erleichtert oder erschwert.