Selbstständig: Elterngeld-Regelungen für 2024

Auch wenn du selbstständig bist, hast du Anspruch auf Elterngeld während der Elternzeit, damit du dich mit weniger Geldsorgen um den Nachwuchs kümmern kannst. Die Beantragung ist für Selbstständige aber etwas kniffliger als für Eltern, die angestellt sind – besonders, da sich die Regelungen häufig ändern.  

Dieser Beitrag bietet alle wichtigen Informationen zum Thema Elterngeld für Selbstständige im Jahr 2024 und verrät, was du bei der Antragstellung beachten solltest. 

Ob angestellt oder selbstständig: Elterngeld steht allen zu

Elterngeld unterstützt Väter und Mütter, die nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um ihr Kind zu betreuen. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen. Grundsätzlich gibt es Elterngeld für alle Eltern. Eine Ausnahme bilden Alleinerziehende und Elternpaare, die im Jahr vor der Geburt des Kindes mehr als 250 TEUR oder gemeinsam mehr als 300 TEUR eingenommen haben. In diesen Fällen erlischt der Anspruch auf Elterngeld.  

Die Antragstellung ist im Prinzip für alle gleich – nur für Selbstständige gestaltet sich die Sache etwas komplexer. Aber: Auch Eltern, die selbstständig tätig sind, haben grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld.  

Zudem erhalten auch jene, die kein eigenes Einkommen haben, den Mindestsatz an Elterngeld von 300 EUR pro Monat. Dazu gehören unter anderem Hausfrauen, Hausmänner und Studierende. Auch Bezieher*innen von Bürgergeld erhalten den Mindestbetrag, wobei das Elterngeld auf das Bürgergeld (ehem. ALG II) angerechnet wird. 

Ab dem 1. April 2024 wird eine strengere Einkommensgrenze für Geburten oder Adoptionen eingeführt. Paare dürfen im vorherigen Steuerjahr („letzter abgeschlossener Veranlagungszeitraum“) höchstens 200.000 Euro verdient haben, basierend auf dem zu versteuernden Einkommen. Für Alleinstehende liegt die Grenze bei 150.000 Euro. Für Kinder, die ab dem 1. April 2025 geboren werden, gelten noch strengere Werte für Paare. In diesem Fall entfällt der Anspruch bereits bei einem zu versteuernden Einkommen von 175.000 Euro.
Für vor dem Stichtag 1. April 2024 geborene Kinder bleibt beim Elterngeld die alte Einkommensgrenze bestehen, die vor der aktuellen Umstellung galt (d.h. 250.000 bzw. 300.000 Euro bei Paaren).

Ab wann giltst du als selbstständig?

Die allgemeine Rechtsgrundlage für die berufliche Selbstständigkeit ist der Grundsatz der Gewerbefreiheit gemäß § 1 Abs. 1 GewO.  

Dieser Grundsatz besagt, dass jene Personen selbstständig sind, die sogenannte selbstständige Arbeiten ausführen. Darunter sind Tätigkeiten zu verstehen, die nicht in einem abhängigen Arbeitsverhältnis und mit der Absicht einer Gewinnerzielung ausgeführt werden.  

Eine Selbstständigkeit liegt vor, wenn du: 

  • eigenverantwortlich arbeitest 
  • keiner Weisungsbefugnis unterliegst 
  • frei über Arbeits- und Betriebsmittel verfügst 
  • in keine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert bist  

Grundsätzlich sind Selbstständige entweder als Freiberufler*innen oder als Gewerbetreibende tätig. 

Wichtig: Auch abhängig Beschäftigte, die im Nebenberuf einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, werden im Elterngeld wie Selbstständige behandelt.  

Elterngeld für Selbstständige: Das solltest du vor Beantragung beachten

Im besten Fall planen Selbstständige schon bei angedachter Schwangerschaft ein wenig vor: Es kann sich nämlich lohnen, sämtliche Rechnungen so zu stellen, dass diese in das Wirtschaftsjahr vor der Geburt fallen (wenn dies möglich ist). Zudem sollte in diesem Jahr auch auf gewinnminimierende Ausgaben verzichtet werden. Der Grund: Die Höhe des Elterngeldes wird nach dem Gewinn des Jahres vor der Geburt berechnet. Bedeutet: Je mehr Gewinn im Vorjahr, desto höher kann das Elterngeld ausfallen.  

Elterngeld für Selbstständige: Bemessungsgrundlagen und Berechnung

Grundsätzlich gilt als Bemessungsgrundlage für das Elterngeld das Nettoeinkommen.  Dieses kann anhand des letzten Steuerbescheides ermittelt werden. Liegt kein Steuerbescheid vor, dann ist das Einreichen einer Einnahmenüberschussrechnung, eines Steuervorauszahlungsbescheides oder einer Bilanz möglich, wobei der entsprechende Steuerbescheid nachzureichen ist.  

Es ist ganz normal, dass das Einkommen bei Selbstständigen schwankt. Deshalb wird das Elterngeld bei Selbstständigen anhand des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres errechnet – somit meist das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes (bei Müttern vor Beginn des Mutterschutzes). Es zählen also, anders als bei Festangestellten, nicht die zwölf Monate vor der Geburt des Kindes, sondern das Kalenderjahr davor.   

Aber: Unter Umständen können Selbstständige ein abweichendes Wirtschaftsjahr für die Berechnung des Elterngeldes festlegen. Diese Ausnahmen von der Regel sind jedoch nur unter engen Voraussetzungen wirksam, nämlich:  
 

  • Die Mutter kann eine schwangerschaftsbedingte Krankheit im maßgeblichen Bemessungszeitraum nachweisen, weshalb sie weniger verdient hat. 
  • Die selbstständige Person hat im Bemessungszeitraum Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind bezogen. Erkennt die Elterngeldstelle dies an, wird der Bemessungszeitraum verschoben. 

Wichtig ist auch zu wissen, dass die aktuellen Einnahmen der antragstellenden Person Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes haben. Verdient diese weiterhin Geld, dann wird nicht mehr nur das vergangene Wirtschaftsjahr als Bemessungsgrundlage herangezogen. Die Höhe des Elterngeldes berechnet sich dann aus der Differenz zwischen dem monatlichen Durchschnittseinkommen aus dem vergangenen Geschäftsjahr und den aktuellen Einnahmen. Der Prozentsatz bleibt aber bestehen. 

Selbstständig: Elterngeld berechnen

Für die eigene Planung kann es sinnvoll sein, vorab die ungefähre Höhe des Elterngeldes selbst zu berechnen. Dafür kann der aktuelle Steuerbescheid herangezogen werden. Teile dein Jahresnettoeinkommen einfach durch zwölf, dann erfährst du dein ungefähres Monatsnetto, an dem sich dein Elterngeldanspruch bemisst. Meist ist der Unterschied zwischen diesem einfachen Verfahren und dem Ergebnis der offiziellen Berechnung der Elterngeldstelle nur gering. Auch eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) kann zur Gewinnermittlung genutzt werden, um die Höhe des Elterngeldes abzuschätzen.  

Das Elterngeld für Selbstständige beträgt zwischen 300 und 1.800 EUR im Monat. Ab einem Verdienst von 1.240 EUR bekommen Selbstständige 65 Prozent des Einkommens als Elterngeld. Bei einem Einkommen zwischen 1.200 und 1.239 EUR sind es 66 Prozent. Liegt das Einkommen zwischen 1000 und 1.199 EUR, dann ist mit einem Prozentsatz von 67 Prozent zu rechnen.  

Elterngeldrechner für Selbstständige

Das Bundesfamilienministerium bietet auf seiner Website einen Elterngeldrechner an, der dabei hilft, das voraussichtliche Elterngeld vorab zu berechnen.  

Selbstständig: Elterngeld-Geschwisterbonus

Auch Selbstständige haben bei der Beantragung von Elterngeld das Recht auf einen Geschwisterbonus. Bedeutet: Sie erhalten einen Aufschlag, wenn ein Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben – das Neugeborene nicht mitgezählt. Diesen Aufschlag gibt es im Übrigen auch für ein weiteres Kind mit mindestens 20-prozentiger Behinderung, wenn dieses unter 14 Jahre alt ist. 

Der Geschwisterbonus beträgt zehn Prozent vom Elterngeld. Dabei liegt der Mindestbetrag bei derzeit 75 EUR monatlich zusätzlich zum Elterngeld. 

Für Mehrlingsgeburten winkt zusätzlich ein Mehrlingsbonus in Höhe des Mindestbetrags von monatlich je 300 EUR Basiselterngeld. Der Mehrlingsbonus gilt für das zweite und jedes weitere Kind bei Mehrlingsgeburten. Nach Auffassung des Bundessozialgerichts haben Eltern für jedes einzelne neugeborene Kind einen eigenen Elterngeldanspruch.  

Aber: Der einkommensabhängige Teil des Elterngeldes erhöht sich bei Mehrlingen nicht über die Pauschale hinaus. Somit bleibt die Gewinnermittlung für selbstständige Mütter und Väter auch bei Mehrlingen über den Mindestbetrag hinaus Berechnungsgrundlage für das Elterngeld.  

Angestellt und selbstständig: Elterngeld bei Mischeinkünften

Es gibt auch Eltern, die zum einen fest angestellt sind und zum anderen nebenberuflich selbstständig arbeiten. In diesen Fällen ist die Rede von Mischeinkünften. Bei Mischeinkünften werden für eine Beantragung des Elterngeldes alle Einkünfte aus dem letzten Wirtschaftsjahr vor der Geburt des Kindes berücksichtigt. Somit müssen alle Einkünfte nachgewiesen werden – die Gehaltsnachweise aus nichtselbstständiger Tätigkeit sowie die Gewinnermittlung aus der selbstständigen Tätigkeit.  

Selbst wenn das Gewerbe oder die Selbstständigkeit bei Antragstellung bereits abgemeldet ist, müssen die erzielten Gewinne aus der selbstständigen Tätigkeit im letzten Wirtschaftsjahr angegeben werden. Das gilt auch, wenn inzwischen ein höherer Verdienst zustande gekommen ist. Deshalb kann die Bemessungsgrundlage bei Eltern mit Mischeinkommen auch Nachteile bei der Berechnung des Elterngeldes mit sich bringen.  

Eine Ausnahme ergibt sich im Rahmen einer Günstigerprüfung, wenn in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes sowie im Kalenderjahr zuvor der durchschnittliche Gewinn der Nebeneinkunft unter 35 EUR pro Monat lag. Dann ist eine Wertung als rein Angestellte*r bei der Berechnung des Elterngeldanspruchs möglich.  

Wer bekommt kein Elterngeld?

Paare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes mehr als 500 TEUR brutto verdient haben, erhalten kein Elterngeld. Dasselbe gilt für Alleinerziehende, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes mehr als 250 TEUR verdient haben.   

Wann lohnt sich Elterngeld für Selbstständige?

Inwiefern sich Elterngeld für Selbstständige lohnt, hängt vom Einzelfall ab. An dieser Stelle ist ein Termin bei einem Steuerberatungsbüro grundsätzlich sinnvoll. 

Vor allem für Selbstständige, die ihre Tätigkeit während der Elternzeit pausieren möchten, kann das Elterngeld eine große Stütze sein. Für Selbstständige, die ihre Tätigkeit nach der Geburt des Kindes fast uneingeschränkt fortführen möchten oder müssen, ist das Elterngeld meist nur dann lohnend, wenn das vorangegangene Wirtschaftsjahr recht erfolgreich war und die Gewinne, die während der Elternzeit gemacht werden, gering sind. .  

Außerdem darf die selbstständige Tätigkeit nur maximal 30 Stunden pro Woche ausgeführt werden. Der Gewinn wird dann mit dem Elterngeld verrechnet.  

Selbstständig: Elterngeld beantragen in vier Schritten

1. Finde die zuständige Elterngeldstelle

Da jedes Bundesland die Verwaltung des Elterngeldes unterschiedlich regelt, gilt es zuerst, die für dich zuständige Elterngeldstelle ausfindig zu machen. Diese findest du ganz einfach über das Familienportal des BMFSFJ

In vielen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, den Elterngeld-Antrag online zu stellen. Hierfür können sich Eltern unter ElterngeldDigital registrieren und im Anschluss ihre Antragsformulare ausfüllen.  

2. Fülle das Antragsformular aus

Das Antragsformular für deine Region bekommst du bei deiner zuständigen Elterngeldstelle.  

3. Reiche die nötigen Dokumente mit dem Antrag ein 

Zusätzlich zum Antragsformular sind weitere Nachweise nötig, um Elterngeld für Selbstständige zu beantragen: 

Checkliste Elterngeld für Selbstständige:

  • ausgefülltes Antragsformular beider Eltern 
  • Original-Geburtsurkunde des Kindes (mit Verwendungszweck Elterngeld) 
  • Kopien der Personalausweise beider Elternteile ODER 
  • Kopie des Reisepasses mit Aufenthaltstitel und Meldebescheinigung 
  • Kopie(n) der Geburtsurkunde(n) weiterer Kinder im Haushalt 
  • Kopie Einkommensteuerbescheid des letzten Kalenderjahres vor der Geburt (ersatzweise vorläufige Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung) 
  • Erklärung über die Arbeitszeit 
  • Nachweis Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung 
  • Erklärung über die Fortführung der Tätigkeit im Bezugszeitraum 
  • Einschätzung der erwarteten Einnahmen im Bezugszeitraum  

4. Der vorläufige Elterngeldbescheid

Wird der Antrag von der Elterngeldstelle abgesegnet, erhalten Selbstständige einen vorläufigen Elterngeldbescheid unter Vorbehalt. Das bedeutet: Das Elterngeld wird der/dem Selbstständigen zur Verfügung gestellt, gehört ihm oder ihr genau genommen aber nicht. Nach dem Ende des Elterngeldbezugs werden Selbstständige von der Elterngeldstelle aufgefordert, die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben während des Bezugszeitraumes nachzuweisen. Erst dann wird der abschließende Elterngeldbescheid erlassen. So müssen Selbstständige im Anschluss schlimmstenfalls zu viel gezahltes Elterngeld zurückerstatten oder erhalten umgekehrt eine Nachzahlung.  

Krankenversicherung und Elterngeld für Selbstständige

Grundsätzlich läuft der Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung auch während der Elternzeit weiter wie bisher. Wer in der Zeit aber weniger bezahlen möchte, der muss selbst aktiv werden. Anders als Angestellte müssen sich Selbstständige selbst darum kümmern, dass die Beiträge für die private Krankenversicherung an das Einkommen angepasst werden. Einige private Krankenversicherungen bieten günstigere Tarife für die Übergangszeit an. 

Freiwillig gesetzlich Versicherte und Versicherte der Künstlersozialkasse (KSK) bleiben während der Elternzeit Mitglied ihrer Krankenkasse.  

Wenn Selbstständige ihre Arbeit während der Elternzeit unterbrechen möchten, können sie unter bestimmten Voraussetzungen über eine Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden. Das geht jedoch nur, wenn der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin ebenfalls Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.  

Wer neben dem Elterngeld keine weiteren Einkünfte erzielt und die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht erfüllt, muss in der Regel einen Mindestbetrag von ca. 510 EUR für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen.  

Elterngeld und Steuern für Selbstständige

Zum Thema Steuern und Elterngeld gibt es eine gute und eine nicht so gute Nachricht.  

Die gute Nachricht ist: Falls das Elterngeld für Selbstständige durch einen Hinzuverdienst während der Elternzeit zu einer Rückzahlung führt, vermindert sich im Jahr der Rückzahlung das steuerpflichtige Einkommen entsprechend.  

Die nicht so gute Nachricht: Das Elterngeld selbst ist zwar steuerfrei, dennoch unterliegt es dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Der Bezug von Elterngeld erhöht bei der Gewinnermittlung die Einnahmen. Kurz gesagt: Auch für das Elterngeld ist es für Mütter und Väter ratsam, eine Steuerrücklage zu bilden. Wie hoch diese Rücklage ausfallen sollte, ist sehr individuell und daher am besten mit einem Steuerbüro zu besprechen.  

Selbstständig: Elterngeld Bezugsdauer

Grundsätzlich ist das Elterngeld für Selbstständige und auch für Festangestellte auf zwölf Monate nach der Geburt begrenzt. Paare, die sich die Elternzeit teilen, können den Anspruch auf 14 Monate ausweiten. Auch für Eltern von Frühgeborenen und für Alleinerziehende mit alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht kann sich der Zeitraum verlängern.  

Zudem lässt sich der Bezugszeitraum für Eltern, die ihre Arbeit trotz Elterngeld ausüben möchten, unterbrechen und wiederaufnehmen – und das bis zum dritten Lebensjahr des Kindes und bis zum achten Lebensjahr bei Adoptivkindern. In manchen Bundesländern gibt es zudem anschließend Landeserziehungsgeld.  

Was muss bei Hinzuverdienst beachtet werden?

Selbstständige müssen nach der Elternzeit nachweisen, dass es sich beim Elterngeld tatsächlich nur um den Ersatz von entgangenem Einkommen gehandelt hat.  

Amtlich rechtskräftig abgerechnet wird der Anspruch auf Elterngeld für selbstständige Väter und Mütter praktisch erst Jahre nach der Elternzeit. Das anrechenbare Einkommen ist durch die Höchstgrenze beim Elterngeld gedeckelt. Daher ist es für Selbstständige ratsam, einen Hinzuverdienst durch selbstständige Arbeit sowie die Gewinnermittlung mit Betriebsausgaben während der Elternzeit stets im Blick zu behalten.  

Steuerberater*innen können an dieser Stelle behilflich sein.  

Möglichkeiten für Selbstständige: Arten von Einkünften während der Elternzeit

1. Selbstständig Arbeiten und Elterngeld

Viele Selbstständige können oder wollen während der Elternzeit nicht komplett aufhören zu arbeiten. Speziell für Freelancer*innen oder jene, die ein Unternehmen allein führen, könnte das im Zweifelsfall einige abgelehnte Aufträge und Kundenverluste bedeuten.  

Gut zu wissen: Selbstständige dürfen während des Bezuges von Elterngeld weiterarbeiten, solange die durchschnittliche Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche nicht überschritten wird. Das erzielte Einkommen wird allerdings auf das Elterngeld angerechnet, da sich dieses stets auf die Differenz zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem Einkommen danach bezieht. Ziel des Elterngeldes ist es nämlich, das tatsächlich ausfallende Einkommen zu ersetzen. Angerechnet wird dabei der Gewinn, den man während des Elterngeldbezuges erwirtschaftet, nicht der Umsatz.  

Gleichen sich Einnahmen und Ausgaben aus, führt eine Anrechnung von null EUR Gewinn nicht zu einer Minderung des Elterngeldanspruchs. Aber: Dieses Modell funktioniert nur bei Einzelunternehmer*innen und Freiberufler*innen, die starken Einfluss auf ihre Rechnungsstellung und ihren Zahlungseingang haben.  

2. Kapitalanlagen

Eine gute Nachricht: Als Verdienst zählt nur das Erwerbseinkommen. Bedeutet: Einkommen aus Kapitalanlagen, zum Beispiel Dividenden, zählen nicht als Verdienst und werden nicht auf das Elterngeld angerechnet.

3. Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus

Das Elterngeld Plus bietet zusätzliche Gestaltungsspielräume, die für Selbstständige interessant sein können. Es gilt für Kinder, die ab dem 01.07.2015 geboren wurden. 

Beim Elterngeld Plus kann der Bezugszeitraum bis auf die doppelte Dauer gestreckt werden. Dabei wird für jeden Elterngeld-Plus-Monat sozusagen nur ein halber Basiselterngeld-Monat in Anspruch genommen und ausbezahlt. 

 Und: Wenn beide Eltern Teilzeit arbeiten, kommt zusätzlich der Partnerschaftsbonus ins Spiel. Sollten beide Partner parallel in Teilzeit 25 bis 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein, erhalten sie für vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus. 

Elterngeld: Tipps zur Beantragung des Elterngeldes

  1. Beschäftige dich am besten frühzeitig mit dem Thema und versuche, den für deine Lebenssituation besten Elterngeldbezug zu planen 
  2. Optimiere dein Einkommen so früh wie möglich vor der Geburt 
  3. Bereite alle Anträge (Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftsgeld etc.) bereits vor der Geburt vor 
  4. Sammle nach der Geburt alle vorbereiteten Unterlagen zusammen, damit die Anträge schnellstmöglich bei der Elterngeldstelle eingereicht werden können 

Elterngeld erhöhen: Optimierungsstrategien für Selbstständige

Wenn du selbstständig bist, dann gibt es bestimmte Strategien, die ganz legal und einfach dein Elterngeld erhöhen.  

Welche davon zu dir und deiner Familie passen, hängt von der beruflichen und privaten Situation ab. Dennoch kann es hilfreich sein, die verschiedenen Optionen zu kennen. 

Diese Möglichkeiten gibt es zur Erhöhung des Elterngeldes für Selbstständige: 

1. Einkommen im Jahr vor der Geburt erhöhen

Als Bemessungszeitraum für das Elterngeld gilt für Selbstständige das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Im Idealfall hast du den Steuerbescheid des Vorjahres bereits vorliegen. Alternativ dient dir zunächst auch deine Einnahmenüberschussrechnung oder eine Bilanz als Grundlage für die Berechnung. 

Früh planen und Steuerberater*in informieren: Wenn es dir möglich ist, dann achte auf deinen Gewinn im für die Berechnung relevanten Jahr. Informiere unbedingt deine*n Steuerberater*in zu deinen Plänen. Die Sache ist: Gewöhnlich ist es das Ziel, den Gewinn möglichst gering zu halten – und damit die Steuerlast. Beim Elterngeld ist es aber genau umgekehrt: Je höher dein Jahreseinkommen desto mehr Elterngeld bekommst du. 

2. Bemessungszeitraum verändern

Sollte einer oder mehrere Ausklammerungstatbestände auf dich zutreffen, kannst du ein weiter zurückliegendes Jahr als Bemessungszeitraum des Elterngeldes beantragen: 

  • Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind 
    längstens bis zum 14. Lebensmonat 
  • Mutterschaftsgeld 
    für ältere oder gerade geborene Kinder 
  • Schwangerschaftsbedingte Erkrankung, 
    wodurch du weniger oder kein Einkommen hattest 
  • Geringeres Einkommen aufgrund der Corona-Pandemie 

3. Den Elterngeldbezug unterbrechen

In den ersten 14 Monaten nach der Geburt ist es möglich, den Bezug von Elterngeld zu pausieren. Nach hinten raus verlängert sich auf diese Weise der Bezugszeitraum. Du kannst also nach der Geburt deine Elternzeit unterbrechen, um einen Auftrag zu erledigen, ohne dass du deswegen auf Elterngeld verzichten musst.  
 

4. Nur den Mindestbetrag beim Elterngeld in Anspruch nehmen

Wenn du deine selbstständige Tätigkeit während der Elternzeit nicht pausieren möchtest, dann gibt es auch die Möglichkeit, von vornherein nur den Mindestbetrag des Elterngeldes zu beantragen. Auf diese Weise ist kein weiteres Einkommen im Bezugszeitraum nachzuweisen.  

Aber: Einen Nachweis über die Stunden darf die Elterngeldstelle dennoch anfordern. Denn die Obergrenze von 30 Stunden pro Woche gilt trotzdem. 

Fazit

Das Elterngeld für Selbstständige lohnt sich vor allem für jene, die während der Elternzeit nicht arbeiten möchten oder können.  
 
Wenn möglich, dann ist es auf jeden Fall ratsam, die Beantragung frühzeitig zu planen und das Steuerbüro über das Vorhaben zu informieren. Zudem kann es je nach individueller Lage sinnvoll sein, entsprechende Rücklagen für Rückzahlungen oder Steuernachzahlungen zu bilden.  

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bhp