Lohnt sich ein*e Steuer­berater*in für meine Gründung?
Die besten Tipps vom Vizepräsidenten der Bundessteuer­beraterkammer für deine Gründung

Du träumst davon, dich selbstständig zu machen, aber die Angst vor dem Thema Steuern ist zu groß? Du hast eine spannende Geschäftsidee – aber schon der Gedanke an die Steuererklärung hält dich davon ab, sie umzusetzen?
Vielen Gründungsinteressierten geht es ähnlich. Dabei ist zu viel Respekt vor dem Thema Steuern wirklich nicht angesagt. Erstens ist vieles gar nicht so kompliziert, wie es scheint. Und zweitens musst du dich dieser Problematik ja nicht allein stellen: Mit einem guten Steuerberatungsbüro an deiner Seite und einer cleveren Software, die dich im Alltag unterstützt, behältst du deine Finanzen im Blick.
Wir haben mit Steuerberater Karl-Heinz Bonjean, Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer und Präsident der Steuerberaterkammer Köln, gesprochen und ihn gefragt, was Gründer*innen von ihrem Steuerberatungsbüro erwarten dürfen, welche Rolle Software dabei spielt und was für Kosten damit verbunden sind.

Steuerberater Bonjean

Steuerberater Karl-Heinz Bonjean, Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer

Guten Tag, Herr Bonjean, vielen Dank, dass Sie heute mit uns über das Thema Steuern und Existenzgründung sprechen wollen. Legen wir gleich los: Wie kann ein*e Steuerberater*in Gründer*innen helfen?

Ein guter Steuerberater oder eine gute Steuerberaterin kann schon vor der Gründung helfen, etwa beim Schreiben des Businessplans. Er oder sie kann Tipps geben, wie man die Unterlagen so aufbereitet, dass die Bank damit etwas anfangen kann, und vermitteln, worauf man bei der Liquiditäts- und der Rentabilitätsplanung achten soll. Im Idealfall ist der Steuerberater eine Art Coach für den Gründer oder die Gründerin, der gemeinsam mit ihm oder ihr prüft, wo die Stärken und Schwächen der Existenzgründung liegen.
Dazu gehört natürlich auch die steuerliche Komponente, denn die meisten Gründer sind keine Steuerexperten und brauchen die Expertise eines Steuerberaters.

Und was kann der/die Steuerberater*in für mich tun, wenn ich bereits gegründet habe und das Alltagsgeschäft läuft?

Nach der Gründung geht es zunächst darum, den Businessplan weiterzuentwickeln. Zumindest in den ersten ein bis zwei Jahren sollte man regelmäßig einen Soll-Ist-Vergleich machen, um Fehlentwicklungen zu vermeiden und die Planung ggf. anzupassen. Nehmen wir an, Sie stellen nach einem Jahr fest, dass Sie Ihr Umsatzziel nicht erreicht haben. Dann sollte Ihr Steuerberater gemeinsam mit Ihnen überlegen, woran das liegt und wie Sie nachjustieren können.

Wie oft sollte man die Zahlen denn überprüfen und die Planung anpassen? Monatsweise, quartalsweise, zweimal im Jahr?

Ich kann aus meiner Praxis berichten, dass ich in den ersten Jahren mit dem Gründer monatlich die Zahlen aktualisiere. Das halte ich für sehr wichtig, um schnell reagieren zu können, wenn irgendetwas nicht läuft. Das muss nicht immer ein Vor-Ort-Termin sein, die Zahlen lassen sich auch telefonisch abgleichen. Nach einem oder zwei Jahren kann man auf vierteljährliche oder halbjährliche Kontrollen umsteigen, wenn alles gut läuft.

Wie kann Software dabei unterstützen?

Es gibt eine Reihe von Programmen, die dabei helfen, die Finanzplanung im Blick zu behalten. Am bekanntesten ist wohl das Angebot der DATEV eG, mit der auch viele Steuerberater arbeiten. Nicht unerwähnt lassen möchte ich aber auch die Gründerplattform. Dort finden Gründer im Prinzip alles, was sie für ihr Vorhaben brauchen. Alle Schritte werden erklärt, sogar mit kurzen Videos. Um die Planzahlen zu ermitteln, kann man digitale Tools nutzen. Zudem erfährt man auf der Gründerplattform, wie man zum Beispiel eine realistische Umsatzplanung umsetzt.
Ich merke immer wieder, wie hilfreich es ist, wenn ein Gründer sich mit der Gründerplattform auf das Gespräch mit dem Steuerberater vorbereitet. Deshalb rate ich auch meinen Kollegen, dieses kostenfreie Angebot weiterzuempfehlen. Das spart Zeit und Nerven – auf beiden Seiten.

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Nett, dass Sie das sagen.
Ich würde jetzt gerne noch konkreter wissen, wie die Zusammenarbeit zwischen Gründer*innen und Steuerberater*in aussieht: Bekommen Sie die Unternehmensdaten online, werten sie aus und sprechen dann gemeinsam mit dem/der Gründer*in darüber?

Ja, genau so sieht das in der Regel aus. Die meisten kleinen und mittelgroßen Unternehmen geben dem Steuerberater den Auftrag, von der Finanzbuchhaltung über die Lohnbuchhaltung bis hin zu den Planungsrechnungen für sie alles zu machen. Dann ist es relativ einfach, weil ich alle Zahlen im Hause habe und zum Beispiel die aktuellen Zahlen aus der Finanzbuchhaltung direkt mit den Businessplan-Zahlen vergleichen kann. Es geht aber auch arbeitsteilig. Es gibt Unternehmen, die ihre Finanzbuchführung und die Lohnbuchhaltung selbst übernehmen. Auch dann kann der Steuerberater die Unternehmensentwicklung begleiten, denn die Programme, die Unternehmen für ihre Buchhaltung nutzen, haben alle eine Schnittstelle zur Steuerberatersoftware, sodass wir die Daten problemlos übernehmen können.

Wenn ich als Gründer*in mit der entsprechenden Finanz-Software meine Buchhaltung selbst machen kann – wozu brauche ich dann eigentlich noch eine*n Steuerberater*in?

Ein guter Steuerberater nimmt seine Beratungsfunktion ernst. Er berät also zum Beispiel bei der Einrichtung und der Anwendung besagter Software und sorgt dafür, dass bei der Buchhaltung im Unternehmen keine Fehler passieren. Die sind nämlich nicht nur ärgerlich, sondern können sehr teuer und sogar existenzbedrohend sein. Deshalb verstehe ich es als meine Aufgabe, die Buchführungsdaten meiner Mandanten, die sie in ihre Software eingeben, auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Konkret bedeutet das, dass ich mich am Ende eines Monats oder eines Quartals die Zahlen anschaue.

Eine Beratungssituation von außen gesehen

Jetzt mal eine Frage, die unsere Nutzer*innen besonders interessiert: Was kostet denn eigentlich ein*e Steuerberater*in?

Das kann man pauschal nicht so genau sagen, das hängt natürlich vom Umfang des Auftrags ab. Es gibt eine Gebührenverordnung für steuerbezogene Tätigkeiten, wonach sich die Gebühren an der Höhe der Umsätze orientieren. Sie können bei 140, 160 Euro pro Stunde liegen. Die Sätze nach der Gebührenverordnung sind nach unten und oben gedeckelt, aber innerhalb dieser Spannweite lohnt sich ein Preisvergleich.
Was die betriebswirtschaftliche Beratung angeht, da gilt diese Gebührenverordnung nicht. Da wird in der Regel mit Stundensätzen abgerechnet, die auszuhandeln sind.

Ein Stundensatz hilft mir als Gründer*in aber wenig, wenn ich nicht einschätzen kann, wie lange mein*e Steuerberater*in braucht. Nehmen wir mal an, ich mache mich als Einzelunternehmer*in ohne Mitarbeiter*innen selbstständig. Mit was für Steuerberatungskosten sollte ich rechnen?

Das ist wirklich schwer zu sagen, weil auch ein kleines Unternehmen sehr viel Arbeit machen kann. Aber um Ihnen ein Beispiel zu geben: Wenn ich eine kleine Buchführung habe, an der ich pro Monat zwei bis drei Stunden sitze, und wir haben einen Stundensatz von 100 Euro vereinbart, dann kostet die Finanzbuchführung etwa 300 Euro im Monat. Wenn zusätzlich eine permanente Beratung erwartet wird, für die ich eine weitere Stunde einkalkuliere, dann bin ich bei 400 Euro im Monat. Und natürlich kommt man dem Gründer in der Anfangsphase auch mal entgegen.

Wie finde ich eine*n passende*n Steuerberater*in?

Im Steuerberatersuchdienst auf der Website der Bundessteuerberaterkammer und denen der regionalen Steuerberaterkammern kann man Steuerberater nach Region und Tätigkeitsschwerpunkten filtern.
Dann kann man bspw. über die Internetauftritte der einzelnen Steuerberatungsbüros einen recht guten ersten Eindruck gewinnen und zu einer Vorauswahl kommen. Am Ende bleiben vielleicht zwei oder drei Kollegen übrig, mit denen man ein Erstgespräch vereinbart, um zu sehen, wer am besten passt.
Abgesehen davon sind persönliche Empfehlungen nach wie vor ein sehr guter Weg, um einen Steuerberater zu finden, der Ihnen beratend zur Seite steht.

Und die Kennenlerngespräche, was kosten die?

Das ist unterschiedlich. In meiner Kanzlei ist es so, dass das Erstgespräch nicht berechnet wird. Wir sehen dann, ob es zusammenpasst.

Jetzt sind Sie zusammen und es geht los. Wie geht es los? Welche Infos brauchen Sie vom/von der Gründer*in?

Beim Erstgespräch sehe ich ja schon, wie weit der Gründer ist: Hat er schon einen fertigen Businessplan oder nur vage Zahlen? Oder vielleicht sogar nur eine erste Idee? Wenn es noch keine belastbaren Zahlen gibt, verweise ich wie gesagt gerne an die Gründerplattform. Oft erkläre ich meinen Mandanten erstmal, was sie alles bei ihrer Gründung berücksichtigen müssen: Wie sie ihren Umsatz planen, was sie beim Wareneinkauf beachten müssen, wie sie Personalbedarf und -kosten ermitteln, mit welchen Raumkosten zu rechnen ist etc. Das wird dann im Detail ausgearbeitet, um zu sehen, ob sich das Gründungsvorhaben lohnt.

Wenn ich zu einem/einer Steuerberater*in gehe, kann ich mich dann zurücklehnen, weil ich weiß, dass mir die Verantwortung in Sachen Steuern abgenommen wird?

Genau dafür ist der Steuerberater da, dass er dem Gründer diese ganzen Aufgaben abnimmt und deutlich darauf hinweist, wenn etwas in die falsche Richtung läuft. Das ist gerade am Anfang sehr wichtig, denn eine vernünftige Steuerplanung gehört zu jeder Gründung mit dazu. Sonst kann es schlimmstenfalls passieren, dass ein Gründer über zwei, drei Jahre überhaupt nicht an steuerliche Fragen denkt. Plötzlich kommt das Finanzamt und schätzt die Steuer der letzten Jahre. Das wirft einen Gründer schon mal um und kann bis zur Insolvenz gehen!

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Welche Steuern sind denn am Anfang für Gründer*innen besonders bedeutsam?

Als Erstes zu nennen ist die Umsatzsteuer. Die muss im ersten und im zweiten Jahr monatlich an das Finanzamt in Form von Voranmeldungen abgeführt werden. Sie beträgt zurzeit entweder 19 Prozent, das ist der Regelsteuersatz, oder 7 Prozent für ermäßigte Steuertatbestände, z.B. für Lebensmittel. Da fängt es schon an: Als Unternehmer muss ich wissen, welchen Umsatzsteuersatz ich in der Umsatzsteuervoranmeldung ausweisen muss. Hinzu kommt die Frage des Vorsteuerabzugs, also ob ich bei den Eingangsrechnungen einen Anspruch habe, die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als sogenannte Vorsteuer von meiner eigenen Umsatzsteuer abzuziehen. Wenn ja, mindert das die Umsatzsteuer.

Das geht ja schon mit der Rechnung los, die ich meinem Kunden schicke, stimmt’s?

Ganz genau. Das Umsatzsteuergesetz ist sehr formal an der Stelle. Eine Rechnung muss bestimmte Formalien erfüllen, z.B. eine Rechnungsnummer oder das Leistungsdatum. Auch dazu beraten wir die Gründer, etwa wenn sie ihr Rechnungsprogramm oder ihr Kassensystem einrichten.

Kommen wir zurück zu den Steuern. Welche Steuern beschäftigen Gründer*innen noch?

Das ist von der Rechtsform des Unternehmens abhängig. Wenn es ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft ist, dann haben wir vor allem mit der Einkommensteuer zu tun. In der Regel erzielt der Gründer mit seinem Vorhaben entweder Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn es eine gewerbliche Tätigkeit ist, oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, wenn er freiberuflich unterwegs ist. Beide Einkunftsarten führen zu einer Einkommensteuer, die richtig eingeschätzt werden muss und über Vorauszahlungen an das Finanzamt vier Mal im Jahr vorab zu entrichten ist. Am Jahresende wird die Steuererklärung als Abschluss dazu erstellt.
Bei gewerblichen Einkünften kommt die Gewerbesteuer hinzu, die an die Gemeinden zu zahlen ist. Da gibt es nicht, wie bei der Einkommensteuer, eine bundesweit gültige Tabelle, sondern die Gewerbesteuer wird in Form von Hebesätzen von den Gemeinden festgesetzt und kann variieren.

Und welche Steuern muss ich zahlen, wenn ich eine GmbH gründe?

Wenn Sie sich für eine Kapitalgesellschaft entscheiden, dann ist diese als juristische Person das Steuersubjekt und wird mit der Körperschaftssteuer besteuert. Die ist vom Tarif her ein bisschen einfacher als die Einkommensteuer, sie kennt nämlich nur einen einheitlichen Körperschaftssteuersatz von 15 Prozent. Aber auch hier kommt noch die Gewerbesteuer dazu. Beide Steuerarten zusammen führen in etwa zu einer Steuerbelastung von 30 bis 33 Prozent, je nach Höhe der Gewerbesteuer.

Welche Möglichkeiten gibt es, Steuern zu sparen?

Bei vielen Existenzgründungen werden in den ersten Monaten Verluste geschrieben. Aus steuerlicher Sicht ist es wichtig, diese richtig zu ermitteln und sie in Form von sogenannten Verlustvorträgen auf die Zeit nach dem Ende der Durststrecke vorzuschreiben. Dann können sie mit den späteren Gewinnen verrechnet werden. Auch das ist eine Aufgabe des Steuerberaters, auf die er zu achten hat.

Kann man als Gründer*in auch durch die Wahl der Rechtsform Steuern sparen?

Bei der Wahl der Rechtsform können steuerliche Gründe eine Rolle spielen. Noch wichtiger sind aber außersteuerliche Aspekte, wie etwa die Frage der Haftung.
Auf den ersten Blick mag es verlockend klingen, dass eine Kapitalgesellschaft nur mit 30 bis 33 Prozent versteuert wird, während ja die Einkommensteuer allein in der Spitze bei 45 Prozent liegt. Aber auf den zweiten Blick wird deutlich, dass es so einfach nicht ist. Irgendwann will man ja sein Geld aus der Kapitalgesellschaft herausbekommen, in Form von Gewinnausschüttungen. Dann zahlt man noch mal die Abgeltungssteuer, die bei 25 Prozent liegt. Alles zusammengerechnet ergibt das eben doch wieder eine relativ hohe Belastung.
Wenn es in der Gründungsphase um die Wahl der Rechtsform geht, sollte man nicht in erster Linie das Ziel haben, möglichst wenig Steuern zu zahlen. Viel wichtiger ist die Frage, welche Rechtsform insgesamt zu dem Gründer und seinem Vorhaben passt.

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Bei Kleinunternehmen gibt es ja am Anfang noch die Möglichkeit der Umsatzsteuerbefreiung, richtig?

Ja, durch die Kleinunternehmerregelung soll der bürokratische Aufwand minimiert werden – für den Gründer und die Finanzämter. Als Kleinunternehmer kann ich mich von der Umsatzsteuer befreien lassen und damit auch von den Voranmeldungspflichten. Ab dem Steuerjahr 2024 entfällt auch die jährliche Umsatzsteuererklärung. Aber das bedeutet auch, dass ich mir die Vorsteuer nicht von meinem Finanzamt zurückholen kann. Diese Regelung lohnt sich also nur, wenn ich geringe Ausgaben habe. Wenn ich viel investieren muss, kann es mehr Sinn machen, die Kleinunternehmerregelung gerade nicht in Anspruch zu nehmen.

Eine Frage, bei der ein*e Steuerberater*in sicher auch helfen kann: Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Investition? Soll ich mir den neuen Computer lieber dieses Jahr noch kaufen oder bis nächstes Jahr warten?

Die Investitionsplanung ist eine klassische Aufgabe eines Steuerberaters. Hierbei prüft er, ob es aus steuerlichen Gründen Sinn macht, eine bestimmte Investition vorzuziehen, um die Abschreibung mitzunehmen. Dabei gibt es die Option des Investitionsabzugsbetrags. Wenn ich davon Gebrauch mache, kann ich innerhalb von drei Jahren meine Steuern mindern, vorausgesetzt, ich investiere in dieser Zeit auch wirklich eine bestimmte Summe in Wirtschaftsgüter. Daran zu erinnern, ist Aufgabe des Steuerberaters – sonst kann es passieren, dass die eingesparte Steuer doch noch nachzuzahlen ist.
Häufig geht es bei der Investitionsplanung auch um geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro. Ich sage meinen Mandanten auch schon mal, wenn du die Wahl hast, einen PC für 805 oder für 795 Euro zu kaufen, dann nimm lieber den preiswerteren. Dann kannst du nämlich den Betrag sofort in einem Jahr abschreiben, hast also einen höheren Steuereffekt, als wenn du das teurere Gerät nimmst, was dann z.B. bei Hard- und Software über drei Jahre abgeschrieben werden muss.
Im Übrigen hängt es auch von der Art der Gewinnermittlung ab, welche Möglichkeiten ein Gründer hat, über seine Investitionsplanung Steuern zu sparen.

Das müssen Sie uns erklären.

Sie haben die Wahl, wie Sie Ihren steuerlichen Gewinn ermitteln, solange Sie bestimmte Größen nicht überschreiten. Wenn Sie aufgrund Ihrer Planzahlen davon ausgehen können, dass Ihr Gewinn in den nächsten Jahren unterhalb von 60.000 Euro bleibt, dann müssen Sie nicht zwingend eine Bilanz erstellen, sondern können eine vereinfachte Gewinnermittlung mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen.

Bilanz und vereinfachte Gewinnermittlung: Wo liegt der Unterschied?

Für eine Bilanz brauche ich eine richtige Buchführung mit Aktiva und Passiva. Ich muss eine Gewinn- und eine Verlustrechnung machen – alles in allem ein relativ komplexes Werk. Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung hingegen stelle ich einfach nur meine Einnahmenseite der Ausgabenseite gegenüber und es gilt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, das Zufluss- und Abflussprinzip. Das heißt, es ist nur entscheidend, was für Geld in dem betreffenden Jahr auf dem Konto eingegangen und was abgeflossen ist. Die Differenz ist der steuerliche Gewinn.
Der Vorteil: Eine Einnahmen-Überschussrechnung ist nicht nur schneller gemacht, ich kann sie auch stärker gestalten. Wenn ich weiß, im Januar steht eine größere Anschaffung an, kann ich diese vorziehen und mein Ergebnis für das laufende Jahr mindern.
Bei der Bilanz geht das nicht. Da habe ich in dem Moment, in dem ich die Rechnung habe oder die Lieferung leiste, auf der Ausgabenseite die Ausgabe und auf der Einnahmenseite die Einnahme zu erfassen, unabhängig vom Geldfluss, der spielt da keine Rolle. Das ist der Unterschied.

Ist das auch eine der Fragen, die Sie im Vorfeld einer Gründung mit Ihren Gründer*innen besprechen?

Ja, richtig. Wobei es auch hier nicht nur um die steuerliche Sicht gehen sollte. Man sollte immer schauen, ob eine Entscheidung insgesamt zum Gründer und zu seinem Vorhaben passt. Es kann durchaus angezeigt sein, von Anfang an in die Bilanzierung zu gehen und den höheren Aufwand in Kauf zu nehmen, etwa weil das Handelsrecht eine große Rolle spielt oder weil die Bank das gerne sieht.

Das Stichwort „Bank“ führt zu meiner nächsten Frage: Nehmen Sie als Steuerberater auch an den Bankgesprächen Ihrer Mandanten teil?

Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass der Steuerberater den Gründer zu diesen Gesprächen begleitet. Die Bank möchte natürlich in erster Linie den Gründer kennenlernen. Deshalb sollte der Gründer vorrangig das Gespräch führen. Aber es hilft, wenn sein Steuerberater dabei ist. Der ist ja nun mal der Experte für die Zahlen und er kann insbesondere steuerliche Fragen klären.
Die Banken sind immer sehr froh, wenn ein Steuerberater von Anfang an bei einer Gründung hinzugezogen wird. Dann wissen sie, die Zahlen sind fundiert und alle Aspekte einer Planungsrechnung sind abgebildet.

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Geld für deine Gründung

Zumal Sie als Steuerberater gewissermaßen eine Pflicht zur Ehrlichkeit haben. Es kann sich ja nicht jeder Steuerberater*in nennen.

So ist es. Wir haben eine Reihe von Auflagen zu erfüllen. So schreibt das Steuerberatungsgesetz vor, dass wir eine Vermögens­schadenhaftpflicht­versicherung abschließen. Sie springt ein, wenn zum Beispiel durch Fehlberatung ein Vermögensschaden entsteht. Außerdem unterliegen wir der Aufsicht durch die Steuerberaterkammer. Auch aus diesen Gründen fühlen sich Banken sicherer, wenn ein Steuerberater mit im Boot ist.

Erklären Sie mir bitte: Haftpflicht heißt, wenn mein*e Steuerberater*in Mist baut, könnte ich Schadensersatz bekommen?

So ist es. Ein klassischer Fall wäre, dass ich eine Steuerbefreiung nicht erkenne. Mein Mandant zahlt also zu viel Umsatzsteuer, unter Umständen über mehrere Jahre. Bis der Fehler auffällt, sind die Bescheide rechtskräftig und können nicht mehr korrigiert werden. In so einem Fall würde die Vermögens­schadenhaftpflicht­versicherung einspringen. Auch ein freier Berater kann für teure Beratungsfehler haftbar gemacht werden. Aber wenn bei ihm nichts zu holen ist, geht man eben trotzdem leer aus.

Wo wir von Fehlern sprechen: Welche typischen Fehler machen Gründer*innen?

Fast 100 Prozent aller Gründer, die sich keine Beratung holen, neigen zu Fehleinschätzungen. Das betrifft nicht nur die Steuern, das können auch die Planungsgrundlagen sein. Man braucht einfach eine Art Coach, der das eigene Gründungsvorhaben seriös mit einem durchgeht und prüft, ob wirklich alles bedacht wurde.
Eine beliebte Fehlerquelle ist außerdem die Wahl der Rechtsform. Nehmen wir als Beispiel mal an, Sie haben gehört, eine GmbH hätte viel Vorzüge. Was Sie vielleicht nicht gehört haben, ist, dass die GmbH auch sehr formalistisch ist. So können Sie bei einem Einzelunternehmen relativ flexibel Geld entnehmen – sofern die Liquiditäts- und Gewinnsituation das zulässt. Bei der GmbH geht das nicht. Weil sie eine eigene Rechtspersönlichkeit, eine juristische Person ist. Wenn Sie monatlich ein Einkommen haben wollen, müssen Sie quasi mit sich selbst einen Anstellungsvertrag machen und der sollte auch noch angemessen sein. Daneben bleibt Ihnen noch die Gewinnausschüttung. Aber einfach mal Geld vom Konto nehmen, das ist nicht drin. Oder auch die Frage, wie liquidiere ich ein Unternehmen? Vielleicht wollen Sie nach einigen erfolgreichen Jahren raus aus dem Unternehmen, dann ist es ein großer Unterschied, ob Sie eine Einzelfirma schließen oder eine GmbH. Und schließlich ist ein wichtiger Punkt bei der Rechtsformwahl der Umgang mit eventuellen Verlusten. Ein typischer Fehler von Gründern ist, dass sie vorschnell in eine Kapitalgesellschaft gehen, weil sie glauben, dann haftungsmäßig auf der sicheren Seite zu sein. Der Nachteil: Sie sind dann auch schnell in einem Bereich, wo sie in die Insolvenz abdriften und sogar in die persönliche Haftung, wenn sie das Insolvenzrisiko falsch bewerten. Beispiel: Wenn Sie mit einem Euro Stammkapital eine UG (haftungsbeschränkt) gründen, also eine Kapitalgesellschaft, dann droht Ihnen im Prinzip schon beim Kauf Ihrer ersten Briefmarke für 2 Euro die Insolvenz, denn Ihr dünnes Kapital ist schon aufgebraucht.
Diese Dinge sollte man wissen, bevor man eine GmbH gründet.

Dürfen Sie als Steuerberater zur Rechtsform beraten?

Nein. Steuerberater dürfen in ihrer Beratung nur so weit gehen, wie das Steuerrecht geht. Natürlich kann ich mit meinem Gründer darüber sprechen, welche Steuerarten bei welcher Gesellschaft anfallen und worin die wichtigen Unterschiede liegen. Aber eine reine Rechtsberatung in dem Bereich dürfen wir nicht machen. Ich empfehle häufig, dass man sich nach einem Vorgespräch gemeinsam an einen guten Notar wendet, der eine beratende Funktion einnehmen und gleichzeitig die entsprechenden Verträge beurkunden kann. Dann kann man die steuerliche, die Planungsseite und die Rechtsberatung in einem Termin abdecken.

Was wir als Steuerberater aber tun können und müssen: Wir müssen unsere Mandanten rechtzeitig warnen, falls sich eine Insolvenz abzeichnet, denn wir sind oft die Ersten, die das sehen. Und dann sollten wir unseren Mandanten raten, sich juristischen Beistand zu holen. Deshalb verfügen viele Steuerberater über entsprechende Netzwerke oder arbeiten direkt mit Juristen zusammen.

Gibt es noch mehr typische Fehler, die Gründer*innen sich sparen können?

Es ist sehr wichtig, dass Gründer sich über die Risiken, die in ihrem Vorhaben stecken, klar werden. Das eine ist das Insolvenzrisiko, dann das Steuerrisiko, es gibt aber auch Risiken, die im Geschäft selbst stecken. Da sollte man genau hinschauen.
Viele Fehler werden außerdem im Personalbereich gemacht. Es müssen so viele Meldepflichten beachtet werden, Arbeitnehmer müssen angemeldet werden, Sozialversicherungsabgaben müssen abgeführt werden etc. Wenn das nicht von Anfang an richtig gemacht wird, kann das ein Riesenproblem werden. Denn im Zweifel haftet der Gründer für sämtliche Sozialabgaben, die nicht abgeführt wurden, und das kann teuer werden.
Das führt auch zum Punkt Scheinselbstständigkeit. Wenn ich als Steuerberater den Verdacht habe, dass die freien Mitarbeiter meines Mandanten in Wahrheit scheinselbstständig sind, muss ich ihn ggf. an einen Rechtsanwalt verweisen, um das zweifelsfrei zu klären. Denn wenn nach Jahren die Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden müssen, kann das das Aus für ein Unternehmen bedeuten.

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Was haben Sie für Erfahrungen gemacht: Ist der Staat eher nachsichtig, wenn Gründer*innen Fehler machen, oder schnell mit Strafen zur Hand?

Das kommt ganz darauf an. Wenn nicht ordnungsgemäß abgeführt wird, kann das als Straftatbestand gewertet werden. Das gilt auch für den Mindestlohn. Werden die Aufzeichnungen korrekt geführt, wenn es geringfügige Beschäftigungsverhältnisse mit 450 Euro sind? Bei derartigen Fragen kann es schnell zu einer Geldbuße oder sogar zu einem Straftatbestand kommen.
Aber auch bei Steuern wird das schnell unangenehm. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung oder auch der Steuerverkürzung ist nicht ohne. Auch da habe ich mit Zuschlägen oder sogar mit Steuerstrafen zu rechnen. Das ist keine Sache, die man unterschätzen sollte.

Folgende Frage finden wir noch interessant:
Wie wird Steuerberatung in fünf Jahren aussehen? Wird dann alles digital abgewickelt?

In einer fortlaufend digitalisierten Arbeitswelt besteht aufgrund des komplexen deutschen Steuerrechts auch weiterhin Beratungsbedarf beim Mandanten. Es ist aber zu erwarten, dass sich durch die Digitalisierung der Fokus innerhalb der Steuerberatung verändert und zunehmend Prozesse digital abgewickelt werden. Während intelligente, digitale Lösungen bspw. die Deklaration übernehmen, eröffnen sich für den Berufsstand dabei neue Chancen für andere Tätigkeitsbereiche. Die Bundessteuerberaterkammer unterstützt den Berufsstand dabei seit Jahren mit einer Vielzahl von Maßnahmen und macht den steuerberatenden Beruf so zukunftssicher. Sie setzt sich aktuell dafür ein, den Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellte*r“ an die Digitalisierung anzupassen und die Steuerberaterprüfung zu novellieren. Zudem bietet sie mit den neuen Fortbildungen, wie den Fachassistenten für Digitalisierung und IT-Prozesse oder Rechnungswesen und Controlling, neue Perspektiven in der Steuerberatung. Denn zukünftig nimmt insbesondere das Geschäftsfeld „betriebswirtschaftliche Unterstützung der Mandanten“ eine besondere Rolle ein. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass sich eine Vielzahl der Mandanten von ihren Steuerberatern auch betriebswirtschaftliche Dienstleistungen wünschen – und zwar alles aus einer Hand.

Schlusswort

Steuerberater*innen sind für kleine und mittlere Unternehmen erster Ansprechpartner – und dies nicht nur bei steuerlichen Fragen, sondern auch bei betriebswirtschaftlichen Themen wie z.B. Controlling, Unternehmensplanung oder Finanzierung. Dabei kann der/die Steuerberater*in gerade Existenzgründer*innen eine wesentliche Unterstützung bieten und ihnen schon vor der Gründung beratend zur Seite stehen (etwa bei Fragen zur Finanzierung und Liquidität oder bei der Erstellung und Fortentwicklung des Businessplans). Im Idealfall ist ein*e Steuerberater*in eine Art Coach für den/die Gründer*in, und sie prüfen gemeinsam, wo die Stärken und Schwächen der Existenzgründung liegen.

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bhp