Einen ambulanten Pflegedienst gründen: Chancen für Gründer*innen in einem wachsenden Markt
Wenn du dir vorstellen kannst, einen ambulanten Pflegedienst zu gründen, bist du hier genau richtig! Wir haben für dich zusammengetragen, was du wissen musst. Als Bonus verraten wir dir Tipps von einem Gründer, der sich vor Kurzem mit einem Pflege- und Betreuungsdienst selbstständig gemacht hat.
Unsere Gesellschaft wird immer älter und der Bedarf nach Pflegeleistungen wächst. Viele von uns wünschen sich, auch im Alter so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung wohnen zu können. Das geht nicht ohne ambulante Pflegedienste, die sich zuhause um pflegebedürftige Menschen kümmern und alles dafür tun, ihnen ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Gründungsvoraussetzungen
Die Gründung eines ambulanten Pflegedienstes bringt eine hohe Verantwortung mit sich. Zum Schutz der Patient*innen und der Pflegenden hat die Legislative genau festgelegt, wer unter welchen Bedingungen diesen Beruf ausüben darf. Im Sozialgesetzbuch (SGB) ist geregelt, welche persönlichen und formalen Voraussetzungen du erfüllen musst, um einen ambulanten Pflegedienst zu gründen.
1. Persönliche Voraussetzungen: Deine fachliche Qualifikation
Aus dem Sozialgesetz geht hervor, dass nur ausgebildete Pflegefachkräfte mit Zusatzqualifikation einen ambulanten Pflegedienst leiten dürfen (§ 71 SGB XI).
Das heißt, du brauchst eine Ausbildung
- zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger*in,
- zum/zur Kinderkrankenpfleger*in oder
- zum/zur Altenpfleger*in.
Darüber hinaus musst du innerhalb der letzten acht Jahre mindestens zwei Jahre lang in deinem Ausbildungsberuf gearbeitet haben.
Außerdem ist eine Weiterbildung für leitende Positionen Pflicht. Das kann ein erfolgreich absolvierter Ausbildungslehrgang zur Pflegedienstleitung (PDL) mit einem Mindestumfang von 460 Stunden oder ein vergleichbares Studium (Pflegemanagement) sein.
Neben fachlichem Know-how ist kaufmännisches Wissen in diesem Beruf gefragt, denn du trägst später nicht nur die Verantwortung für deine Patient*innen und Mitarbeiter*innen, sondern auch dafür, dass dein Pflegedienst zuverlässig und wirtschaftlich arbeitet. Wenn du feststellst, dass du in diesem Bereich Wissenslücken hast, solltest du die Zeit vor deiner Gründung dafür nutzen, sie zu füllen. Erkundige dich bei einem Fachverband für ambulante Pflegedienste, welche Weiterbildungsmöglichkeiten es für dich gibt.
Solltest du die gesetzlich vorgeschriebene PDL-Ausbildung nicht vorweisen können, kannst du als Inhaber*in einen Pflegedienst gründen – sofern du eine verantwortliche Pflegefachkraft als Pflegedienstleitung einstellst, die die erforderliche Qualifikation mitbringt.
Diesen Weg ist auch Christoph Kahl gegangen, mit dem wir über die Gründung seines Betreuungsdienstes im Franchise gesprochen haben. Er selbst hat keine Erfahrungen im pflegerischen Bereich, aber ist ein Ass im Organisieren: Seine Aufgaben sind unter anderem die Einsatz- und Schichtplanung, das Einstellen neuer Mitarbeiter*innen, die Lohnbuchhaltung und die Abrechnung mit den Pflegekassen. Gemeinsam mit seinem Betreuungsdienstleiter und dessen Stellvertreterin sorgt Christoph dafür, dass die Kund*innen ihres Betreuungsdienstes gewissenhaft und warmherzig versorgt werden und die wirtschaftliche Basis stimmt.
In diesem Video erzählt dir Christoph, wie er sich selbstständig gemacht hat und wie sein Leben als Unternehmer aussieht:
So geht’s auch: Werde Nachfolger*in und übernehme einen Pflegedienst
Eine Alternative zum Gründen im Franchise ist die Übernahme eines etablierten Pflegedienstes. Wenn du dir die Übernahme eines Unternehmens vorstellen kannst, schau dir unseren branchenübergreifenden Text zur Unternehmensnachfolge an. Hier erfährst du, wie du den Unternehmenskauf richtig angehst und welche Möglichkeiten es noch gibt, ein bestehendes Unternehmen zu übernehmen und erfolgreich weiterzuführen. Damit du auch ja nichts vergisst, empfehlen wir dir zusätzlich unsere Unternehmenskauf Checkliste.
Wenn du dich gegen eine Neugründung und für eine Übernahme bzw. Nachfolge entscheidest, bist du in der vorteilhaften Position, dass viele grundlegende Arbeiten schon erledigt sind. Du kannst dich also darauf konzentrieren, das Unternehmen weiterzuführen und es so zu verbessern, dass es noch erfolgreicher wird als es unter deinem/deiner Vorgänger*in war.
Wenn du dich mit der Übernahme näher beschäftigst, wirst du auf das Thema Kaufpreis stoßen und dich bald fragen, wie dieser zustande kommt. Antworten findest du in unserem Text zur Unternehmensbewertung, denn diese ist die Basis für die Ermittlung eines angemessenen Kaufpreises.
Einen ersten Eindruck von Kaufangeboten und Gesuchen von Unternehmen, die zur Übernahme angeboten werden, findest du auf Online-Börsen wie der Unternehmensbörse nexxt-change.
2. Formale Voraussetzungen: Die Zulassung
Jeder ambulante Pflegedienst, der seine Leistungen gegenüber den Pflegekassen abrechnen will, braucht eine offizielle Zulassung. Sie ist davon abhängig, ob du die oben genannten fachlichen Qualifikationen erfüllst und ob du in der Lage bist, mit deinem Unternehmen dauerhaft eine „leistungsfähige und wirtschaftliche pflegerische Versorgung“ zu gewährleisten. Konkret bedeutet das,
- dass du ausreichend Personal beschäftigst, um eine kontinuierliche Versorgung der Pflegebedürftigen zu sichern (je nach Bundesland sind zwischen zwei und vier Vollzeitkräfte als Minimalbelegschaft vorgeschrieben),
- dass es neben einer qualifizierten Pflegedienstleitung eine stellvertretende Pflegedienstleitung gibt, die im Urlaubs- und Krankheitsfall die Verantwortung übernimmt,
- dass du deine Mitarbeiter*innen entsprechend ihren Qualifikationen einsetzt, für ihre Fortbildung sorgst und sie angemessen bezahlst,
- dass dein Pflegedienst rund um die Uhr, auch am Wochenende, erreichbar ist,
- dass es einen Hygieneplan gibt, an den sich alle halten, und
- dass es ein Qualitätsmanagement gibt und die gesetzlichen Qualitätsstandards eingehalten werden.
Da der Prüfprozess für die Kassenzulassung sehr umfangreich und komplex ist, solltest du genug Zeit dafür einplanen und dich gut darauf vorbereiten.
Bevor du das erste Mal mit den Kassen deine Leistungen abrechnen kannst, brauchst du außerdem eine sogenannte IK-Nummer. IK steht für Institutionskennzeichen. Die IK-Nummer ist bundesweit gültig und erleichtert den Kassen die Zuordnung der Abrechnungsdaten zu den einzelnen Pflege- und Gesundheitseinrichtungen. Du kannst sie formlos bei der Sammel- und Verteilungsstelle (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen beantragen.
Hygiene in der ambulanten Pflege
Ein wichtiges Thema, mit dem du dich im Vorfeld deiner Existenzgründung auseinandersetzen musst, ist das Hygienemanagement. Die Einhaltung der Hygienevorschriften dient dem Schutz deiner Mitarbeiter*innen und der Pflegebedürftigen vor ansteckenden Krankheiten. Als Leitung eines ambulanten Pflegedienstes bist du für diesen Schutz verantwortlich!
Das bedeutet, dass du dazu verpflichtet bist, einen individuell an die Erfordernisse deines Unternehmens angepassten Hygieneplan aufzustellen und dessen Einhaltung zu garantieren bzw. zu kontrollieren. Inhalte des Hygieneplans sind zum Beispiel Maßnahmen zur Hände- und Flächendesinfektion oder zur Reinigung und Sterilisation von Wäsche und Instrumenten. Es wird darin minutiös festgelegt, wann wer welche Schritte mit welchen Mitteln ergreifen muss.
Der Hygieneplan muss in deinen Geschäftsräumen einsehbar sein und er ist jedes Jahr zu aktualisieren.
Qualitätsmanagement und Qualitätsprüfung
Um ein hohes Maß an Qualität in der Pflege für alle Pflegebedürftigen in Deutschland zu garantieren, sieht der Gesetzgeber vor, dass jeder ambulante Pflegedienst ein internes Qualitätsmanagement installiert. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird die Qualität der Pflege durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüft. Auch später finden immer wieder Prüfungen statt.
Auf diese Aspekte des Qualitätsmanagements achtet der MDK besonders:
- die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter*innen sowie deren Fortbildung
- die Einbindung der vorgeschriebenen Qualitätsstandards in das Pflegekonzept
- die Aktualisierung und Einhaltung des Hygieneplans
- die Beratung und Einbindung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen
- die Tourenpläne
- die Erreichbarkeit des Pflegedienstes und ein Notfallprotokoll
- die Pflegedokumentation.
Der Versorgungsvertrag
Wenn deine Pflegeeinrichtung zugelassen ist, kannst du mit den Pflegekassen einen Versorgungsvertrag abschließen. Im Versorgungsvertrag wird geregelt, welche Pflegeleistungen du in welchem Umfang für die Versicherten erbringst und in welchem Einzugsgebiet du tätig wirst. Dieses Dokument ist für dein Unternehmen von zentraler Bedeutung, denn davon hängt ab, ob die Kosten für die Pflegeleistungen, die du erbringst, von den Pflegekassen übernommen werden.
Die Abrechnung der Pflegeleistungen erfolgt seit 2018 ausschließlich in elektronischer Form per Datenträgeraustausch (DTA). Dadurch wird die Abrechnung für beide Seiten erleichtert.
Wichtig zu wissen ist, dass für die häusliche Krankenpflege (nach SGB V), die von einem Arzt oder einer Ärztin angeordnet wird und meist nur für einen begrenzten Zeitraum gilt (zum Beispiel nach einem Unfall, einer Operation oder während der Schwangerschaft), und die ambulante Pflege (nach SGB XI) jeweils gesonderte Versorgungsverträge abzuschließen sind. Die Zulassungsverfahren sind voneinander unabhängig.
Brauche ich einen Businessplan?
Gründung und Leitung eines ambulanten Pflegedienstes sind anspruchsvoll. Schließlich hast du es mit Menschen zu tun - noch dazu mit Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Deshalb ist es wenig ratsam, ohne ausgereiftes Konzept an den Start zu gehen – auch in deinem eigenen Interesse. Solltest du einen Kredit brauchen, um dein Vorhaben zu finanzieren, ist ein Businessplan ohnehin unerlässlich.
In deinem Businessplan beschreibst du, was du genau vorhast, welche Unternehmensziele du verfolgst, welche Maßnahmen du ergreifen willst, um die Rentabilität deines Pflegedienstes zu sichern, und wie du dein Vorhaben finanzieren willst. Hilfe dazu findest du bei unserer kostenlosen Businessplan Vorlage und unseren kostenlosen Beispielen.
Der Standort
Zwar wird allgemein ein wachsender Bedarf nach ambulanten Pflegedienstleistungen festgestellt, die Entwicklung verläuft jedoch regional sehr unterschiedlich. Deshalb kommt es darauf an, die Situation an deinem Standort genau zu kennen. In deinem Businessplan beschreibst du dein Einzugsgebiet und das unternehmerische Potenzial, das du dort für dein Unternehmen siehst.
Zum Standort gehört aber nicht nur das Umfeld, in dem du startest, sondern auch die konkrete Adresse, an der dein ambulanter Pflegedienst seinen Sitz haben wird. Auch wenn deine Patient*innen zuhause gepflegt werden, brauchst du geeignete Räumlichkeiten als Anlaufstelle für deine Mitarbeiter*innen und Kund*innen. Benenne in deinem Businessplan die Kriterien, die deine Geschäftsräume erfüllen sollten (zum Beispiel zentrale Lage, gute Erreichbarkeit, Parkplätze, ausreichend Platz für Schulungen und Dienstbesprechungen, barrierefreier Zugang, Empfangsbereich, Außenwirkung). Wenn du schon ein konkretes Objekt ins Auge gefasst hast, solltest du Fotos und Grundrisse hinzufügen, damit deine Leser*innen einen Eindruck davon bekommen.
Markt und Wettbewerb
Das Betätigungsfeld ambulanter Pflegedienste ist vielfältig. Neben den allgemeinen Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es viele Spezialgebiete wie die Intensivnachsorge nach ambulant durchgeführten Operationen, psychiatrische Fachpflege oder Palliativversorgung unheilbar Kranker.
Bevor du dich auf einen Schwerpunkt festlegst, solltest du dir ein umfassendes Bild der Marktsituation verschaffen – am besten, mithilfe einer Wettbewerbsanalyse. Aus aktuellen Bevölkerungsstatistiken und Altenhilfeplänen der Gemeinden kannst du ablesen, wie hoch der Bedarf in deiner Region ist. Auch Gespräche mit Expert*innen vor Ort (z. B. mit Tagespflegeeinrichtungen, Pflegestützpunkten, Krankenhäusern) können dir wichtige Anhaltspunkte über deine Zielgruppe liefern. Deren Bedarf und Wünsche solltest du unbedingt in den Mittelpunkt deines Konzepts stellen. Erkundige dich, was deine Kund*innen wünschen und überlege dir, wie du deren Wünsche erfüllen kannst. Vielleicht hast du ja bereits aus deiner Berufspraxis Kontakte zu Patient*innen, Angehörigen oder Kolleg*innen, die du für deine Recherchen nutzen kannst.
Wenn du den Bedarf ermittelt hast, stellst du ihm das vorhandene Angebot gegenüber. Die Informationen lassen sich recht schnell im Internet finden: Wie viele und welche Pflegeeinrichtungen gibt es vor Ort? Wie groß sind sie? Was bieten sie an – und was nicht?
Die passende Positionierung finden
Anhand deiner Informationen zu Nachfrage und Angebot in deiner Region entwickelst du ein Konzept, mit dem du deinen eigenen Platz auf dem Markt finden kannst. Überlege dir, was du besser machen könntest als der Wettbewerb. Vielleicht entdeckst du Nischen, in die du mit einem kleinen Team hoch spezialisierter Kolleg*innen einsteigen kannst. Oder du erkennst Chancen, ein breit aufgestelltes Unternehmen aufzubauen, das auf Wachstum ausgerichtet ist.
Vergiss nicht, die einzelnen Schritte deiner Recherchen und die Schlüsse, die du daraus für dein Unternehmen ziehst, in deinem Businessplan zusammenzufassen. So können deine Leser*innen nachvollziehen, wie du zu deinem Konzept gekommen bist, und dessen Machbarkeit beurteilen.
Je besser du deine Annahmen begründen kannst, desto größer wird das Vertrauen sein, dass deine Leser*innen dir entgegenbringen. Wenn du schon Kontakt zur potenziellen Kundschaft hast oder auf ein Netzwerk zu Pflege- und Gesundheitsexpert*innen vor Ort verweisen kannst, solltest du das unbedingt erwähnen (gerne auch mit Namen und Adressen wichtiger Institutionen).
Kund*innen gewinnen
Auch wenn der Bedarf nach ambulanten Pflegedienstleistungen hoch ist: Wenn keiner weiß, dass es dich gibt, wirst du auch keine Kund*innen gewinnen. Leg dir eine Strategie zurecht, wie du deinen Pflegedienst bekannt machen willst, und skizziere sie in deinem Businessplan.
Christoph Kahl verrät uns, wie er anfangs auf seinen neuen Betreuungsdienst aufmerksam gemacht hat: „Wir sind erstmal Klinkenputzen gegangen. Mit unseren Flyern in der Hand haben wir wichtige Ansprechpartner*innen im Einzugsgebiet abgeklappert: Arztpraxen aller Art, Apotheken, aber auch Friseursalons.“ Sie seien dort jedes Mal mit offenen Armen empfangen worden: „Die meisten sind ja froh zu wissen, an wen sie ihre Patient*innen verweisen können.“
Deshalb sein Tipp: Die sogenannten A-Vermittler, von denen besonders viele Zuweisungen zu erwarten sind (zum Beispiel Krankenhäuser und Pflegestützpunkte) nicht gleich alle am Anfang ansprechen – der Ansturm könnte sonst zu groß für einen jungen Pflege- oder Betreuungsdienst sein, dessen Team noch im Aufbau ist.
Dein Team
Wenn du einen ambulanten Pflegedienst gründen willst, solltest du dir bewusst machen, dass deine wichtigste Ressource deine Mitarbeiter*innen sind! Nur wenn es dir gelingt, ein stabiles Team aufzubauen, das motiviert und zuverlässig für die Pflegebedürftigen da ist, wirst du auf Dauer erfolgreich sein.
Gut ausgebildete Pflegekräfte sind allerdings rar. Wie willst du dieses Problem lösen? Beschreibe in deinem Businessplan nicht nur, wie viele Mitarbeiter mit welchen Qualifikationen du einstellen, sondern auch, wie du diese für dein Unternehmen gewinnen willst. Was kannst du ihnen bieten? Die Vergütung ist nur das eine. Auch flexible Arbeitszeiten, Fort- und Weiterbildungen (über das gesetzlich ohnehin vorgeschriebene Maß hinaus), gesunde Arbeitsbedingungen, eine gute Ausstattung mit Pflegehilfsmitteln, effektive Tourenpläne, vor allem aber ein kollegiales Umfeld tragen zur Arbeitszufriedenheit bei und können Krankenstände und Fluktuation vermeiden.
Übrigens ist es deine Pflicht als Arbeitgeber*in, für gute Bedingungen am Arbeitsplatz zu sorgen – davon gibt es auch in der ambulanten Pflege, wo sich die Arbeitsplätze bei den Kund*innen zuhause befinden, keine Ausnahme. Informiere dich, was gemäß Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben ist und was du darüber hinaus für deine Leute tun kannst. Eine wichtige Ansprechpartnerin ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, die für die Unfallversicherung deiner Mitarbeiter*innen zuständig ist.
Wenn du deine Pflegedienstgründung mit nur wenigen Mitarbeiter*innen planst, solltest du ein Konzept parat haben, wie du die gesetzlich geforderte 24/7-Bereitschaft deines ambulanten Pflegedienstes gewährleisten willst. Kooperationen mit anderen Pflegediensten können eine Lösung sein.
Eine besondere Herausforderung für dich als Gründer*in ist die Personalbedarfsplanung bzw. die Organisation von Schichtplänen und Einsätzen. Die Fahrzeiten zwischen den Einsätzen werden in der Regel nicht von den Kassen übernommen, ebenso wenig die Fahrkosten. Du musst also kalkulieren, wie viele Stunden deine Mitarbeiter*innen tatsächlich produktiv im Einsatz sind und welche Kosten dir ggf. für Kilometerpauschalen entstehen, die du deinen Mitarbeiter*innen auszahlst, ohne dass die Kassen sie übernehmen.
Die Rechtsform
Die Rechtsform, die du deinem Pflegedienst gibst, entscheidet über so wichtige Fragen wie die Haftung, die Besteuerung und die Organisation des Unternehmens.
Viele ambulante Pflegedienste werden als Einzelunternehmen gegründet. Ein Einzelunternehmen zu gründen ist einfach: Du brauchst kein Startkapital und bist nicht bilanzierungspflichtig. Der Nachteil: Als Einzelunternehmer*in haftest du mit deinem Privatvermögen, sollte dein Unternehmen Schulden machen. Das ist bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder der UG anders: Hier haften die Gesellschafter*innen in der Regel nur mit ihrer Einlage und dem Gesellschaftsvermögen.
Da ambulante Pflegedienste zum Nachweis ihrer Wirtschaftlichkeit ohnehin zu einem Jahresabschluss samt Bilanz verpflichtet sind, werden sie häufig auch als GmbH gegründet bzw. in eine solche umgewandelt.
Welches die beste Rechtsform für dein Unternehmen ist, hängt von vielen Faktoren ab. Lass dich von einem Steuerberatungsbüro beraten, das sich in deiner Branche auskennt – oder nutze im ersten Schritt unseren Rechtsformenfinder, um einen Überblick zu bekommen. Du kannst die Rechtsform im Laufe der Unternehmensentwicklung ändern.
Kosten
Die Gründung eines ambulanten Pflegedienstes ist mit einigen Kosten verbunden. Je genauer du im Vorfeld kalkulierst, wie viel Geld du brauchst, desto passender kannst du deine Finanzierung aufbauen und desto größer sind deine Aussichten auf einen gelungenen Start in die Selbstständigkeit.
Für diese Dinge wirst du Geld ausgeben müssen:
- Personalkosten (Lohnkosten und Kosten für Fortbildungen, Gesundheitsvorsorge etc.)
- Geschäftsräume (Miete inkl. Nebenkosen, Telefon, Energie, Umbau und Ausstattung)
- Verbrauchs- und Pflegehilfsmittel, Schutzkleidung
- Fahrzeuge (inkl. Steuern, Versicherung, Inspektionen, laufende Fahrkosten etc.)
- Versicherungen (Mitgliedsbeiträge zur Berufsgenossenschaft, Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung)
- Steuern
- Werbung (Flyer, Anzeigen, Website etc.)
Es macht Sinn, deine Ausgaben nach Gründungskosten (das sind alle Kosten, die schon vor dem eigentlichen Startschuss anfallen, also etwa Fortbildungen oder Beratungshonorare), Investitionen und Betriebsausgaben zu unterscheiden.
Finanzierung
Nicht nur die Anfangsinvestitionen in dein Unternehmen müssen zu Beginn gestemmt werden, auch die laufenden Kosten für Miete, Personal und Versicherungen schlagen vom ersten Tag an zu Buche, während die Einnahmen erst später auf deinem Konto eingehen.
Um diese Lücke zu schließen brauchst du eine solide Finanzierung. Dabei hilft dir der Finanzplan deines Businessplans. Aus ihm geht hervor, wie viel Geld du wann ausgibst, welche Einnahmen zu erwarten sind, ab wann dein Unternehmen rentabel wirtschaftet und wie viel Geld du brauchst, um die Zeit bis dahin zu überbrücken.
Die beliebteste Anschubfinanzierung für Gründungen ist in Deutschland immer noch der klassische Bankkredit. Viele Banken unterstützen Gründer*innen mit Krediten zu fairen Konditionen – vorausgesetzt, der Businessplan lässt erkennen, dass das Gründungsvorhaben mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann!
So sicherst du deine Liquidität
Jedes neu gegründete Unternehmen muss aufpassen, dass ihm die flüssigen Mittel nicht ausgehen. Häufig stehen gerade am Anfang hohen Ausgaben geringe oder zeitlich verzögerte Einnahmen gegenüber. Im Pflegebereich ist dieses Problem besonders ausgeprägt. Von Christoph erfahren wir, dass es bis zu acht Wochen dauern kann, bis die erbrachten Pflege- und Betreuungsleistungen mit den Kassen abgerechnet sind! „Wenn du siehst, dass die Kassen immer zu Monatsende tausende von Euro für die Krankenversicherung deiner Mitarbeiter*innen von deinem Konto abbuchen, und du genau weißt: du bekommst es von ihnen erst Wochen später zurück – da kannst du nur mit den Augen rollen.“ Um in dieser Situation Ruhe zu bewahren, sei es extrem wichtig, eine ausreichende Liquiditätsreserve einzuplanen. Das gelte besonders für prosperierende und schnell wachsende Pflege- und Betreuungseinrichtungen. „Wer schnell wächst, hat definitiv irgendwann Liquiditätsprobleme. Je mehr Mitarbeiter*innen im Einsatz sind, desto höher sind die Beträge, die du für Gehälter und Sozialversicherung vorstrecken musst“ erläutert Christoph diesen nur auf den ersten Blick überraschenden Umstand.
Sein Tipp: Um deine Liquidität zu retten, kannst du offene Rechnungen „verkaufen“. Dieses sogenannte Factoring sei gar nicht so teuer und eine gute Möglichkeit, schnell Geld in die Kassen zu spülen. Beim Factoring trittst du deine Rechnungen an einen Finanzdienstleister ab. Er bekommt von dir einen bestimmten Anteil des ausstehenden Betrags und versucht seinerseits, das Geld bei deinen Gläubiger*innen einzutreiben. „Wir haben uns für die Bank entschieden, die die besten Konditionen bietet. Sie übernimmt unsere Rechnungen und wir zahlen ihr dafür 0,7 Prozent“ so Christoph. „Wenn die Kassen nach acht Wochen immer noch nicht gezahlt haben, bekommen wir die Rechnung zurück. Das ist aber so gut wie nie der Fall.“
Buchführung
Der Pflegebereich ist, wie wir gesehen haben, stark reguliert. Da wundert es kaum, dass auch die Buchführung von zugelassenen Pflegeeinrichtungen in der Pflegedurchführungsverordnung (PBV) genau vorgeschrieben ist. So ist von diesen Unternehmen – unabhängig von ihrer Rechtsform – regelmäßig ein Jahresabschluss vorzulegen, der eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung und weitere Nachweise beinhaltet.
Hintergrund ist die gesetzliche Forderung, wonach ambulante Pflegedienste nicht nur eine kontinuierliche gute Pflege gewährleisten, sondern auch nachweisen müssen, dass sie dabei wirtschaftlich arbeiten.
Das macht das Rechnungswesen für ambulante Pflegedienste zu einer anspruchsvollen Aufgabe. Du solltest dich dabei von einem erfahrenen Steuerberatungsbüro, das sich mit der PBV auskennt, beraten lassen. Informiere dich außerdem, ob du dir mit einer geeigneten Software das Leben leichter machen kannst.
Die PBV gilt nicht für kleine Pflegedienste mit weniger als sieben Vollzeitbeschäftigten und jährlichen Umsätzen nach dem SGB von weniger als 250.000 EUR. Diese müssen nur eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung vorlegen.
Fazit
Die Gründung eines ambulanten Pflegedienstes ist nicht ohne, aber mit guter Vorbereitung kann dir der Einstieg in einen wachsenden Markt gelingen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dafür sind angesichts des demografischen Wandels sehr gut.
Unverzichtbar ist allerdings ein ausführlicher Businessplan, in dem du dein Konzept im Detail beleuchtest. Beim Schreiben wirst du unweigerlich mit allen Fragen konfrontiert, die vor der Gründung geklärt sein sollten: von den gesetzlichen Bestimmungen und Genehmigungen über die passende Positionierung bis zu der Frage, wo du geeignete Mitarbeiter*innen finden und wie du sie dauerhaft an dich binden willst. Doch wenn du erst mal alles unter Dach und Fach hast, kannst du pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Weiterer Lesestoff: Wie ein Gründer mit Virtueller Barrierefreiheit Senioren das Besuchen ferner Orte ermöglichen will