Gründungs­zuschuss beantragen – so geht’s

Aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit durchstarten

Du möchtest dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen? Der Gründungszuschuss bietet dir dabei die ideale finanzielle Unterstützung und erlaubt es dir, erste Schritte in die Selbstständigkeit zu gehen, ohne dir Sorgen über die Sicherung deines Lebensunterhalts machen zu müssen. So bleibt dir Zeit für wichtige Dinge, wie den Aufbau deines Unternehmens und die Akquise von Kund*innen. 

Wir zeigen dir, wie du den Gründungszuschuss beantragst, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und worauf die Arbeitsagentur bei deinem Antrag besonders achtet. Jedes Jahr beantragen hunderte Gründer*innen mit ihrem auf der Gründerplattform erstellten Businessplan erfolgreich den Gründungszuschuss. Sei der nächste und sichere dir die Förderung für deinen Start in die Selbstständigkeit.    

Was ist der Gründungszuschuss eigentlich?

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt mit dem Gründungszuschuss Gründer*innen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen, in der beschwerlichen Zeit nach der Gründung. Der Gründungszuschuss ist somit ein Fördermittel, um dir in der Anfangsphase finanziell unter die Arme zu greifen. Er dient zur Sicherung deines Lebensunterhalts und zur sozialen Absicherung, wenn deine Einnahmen dafür zu Beginn noch nicht ausreichen. Erfüllst du alle notwendigen Voraussetzungen und wird dein Antrag bewilligt, erhältst du monatliche Zahlungen, die von der Höhe deines Arbeitslosengeldes (ALG I) abhängen: Je höher dein Einkommen vor der Arbeitslosigkeit war, desto höher wird auch dein Gründungszuschuss ausfallen. 

Übrigens musst du deinen Gründungszuschuss nicht zurückzahlen – selbst, wenn du die Selbstständigkeit später wieder an den Nagel hängst.  

Förderdauer und Höhe des Gründungszuschusses

Die Förderdauer beträgt maximal 15 Monate und unterteilt sich in folgende zwei Phasen: 

1. Phase (6 Monate): 
In den ersten sechs Monaten nach deiner Gründung erhältst du einen Zuschuss in Höhe deines individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes (ALG I) und zusätzlich pauschal 300 EUR für deine soziale Absicherung (Kranken- und Pflegeversicherung oder Altersvorsorge). Dies stellt die Grundförderung dar. 

2. Phase (+ 9 Monate): 
Nach einem halben Jahr kannst du eine Pauschale in Höhe von 300 EUR für weitere neun Monate erhalten. Der bisherige Sockelbetrag in Höhe des Arbeitslosengeldes entfällt jedoch. Du erhältst den Zuschuss nur, wenn du nachweisen kannst, dass du hauptberuflich selbstständig tätig bist, es finanziell jedoch noch nicht ganz reicht. Man spricht von einer sogenannten Aufbauförderung. Die Pauschale dient als Zuschuss für deine Sozialversicherung. 

Fördermittel suchen, finden und beantragen

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Wer kann einen Gründungszuschuss bekommen?

Der Gründungszuschuss wird nach Ermessen eines Sachbearbeiters der Bundesagentur für Arbeit bewilligt. Die fachkundige Stelle und dein/deine Sachbearbeiter*in beurteilen, ob du die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, um erfolgreich mit deiner Idee selbstständig zu sein. Existenzgründerseminare oder eine individuelle Gründungsberatung helfen dir dabei, deine Gründung professionell vorzubereiten und die Chancen auf den Gründungszuschuss zu erhöhen.

Eine gute Nachricht: Seit Anfang 2023 gilt bei dieser Prüfung kein Vermittlungsvorrang in den Arbeitsmarkt mehr. Das bedeutet, dass du – solange du alle weiteren Voraussetzungen erfüllst – den Gründungszuschuss erhalten kannst, obwohl du auf dem Arbeitsmarkt gut vermittelbar bist und mehrere Stellen existieren, für die du eine Zusage erhalten könntest. In der Vergangenheit wurden nämlich gelegentlich Anträge mit der Begründung abgelehnt, dass eine gute Vermittlungschance auf dem Arbeitsmarkt besteht. 

Businesspläne, die zum Gründungszuschuss führten

Die folgenden Businesspläne wurden von Gründer*innen und Nutzer*innen der Gründerplattform geschrieben. Damit haben sie den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragt und erhalten. Schau sie dir an!

Wichtigste Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist für jene gedacht, die bereits im Angestelltenverhältnis beschäftigt waren und darin arbeitslos wurden. Wenn der Plan besteht, sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig zu machen, unterstützt der Gründungszuschuss dabei. Deshalb gelten für die Zuschussbeantragung der staatlichen Hilfe einige Voraussetzungen. 

  • Du darfst nicht älter als 65 Jahre sein.  
  • Du musst Arbeitslosengeld beziehen oder dir wurde Arbeitslosengeld bewilligt, der Anspruch ruht jedoch (beispielsweise, weil du eine Abfindung erhalten hast oder du nach eigener Kündigung eine Sperrzeit hast). 
  • Du musst zum Gründungsdatum noch für mindestens den Zeitraum von 150 Tagen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) haben.  
    Ausnahme: Gründungsinteressierte mit Behinderung (nach dem Paragrafen 19 SGB III) können den Gründungszuschuss auch dann bekommen, wenn sie einen Anspruch von weniger als 150 Tagen oder gar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.  
  • Du musst deine angestrebte Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben und damit deine Arbeitslosigkeit beenden. Hierbei sollte dein Engagement und Wille zur Selbstständigkeit deutlich erkennbar werden. 
  • Du musst gegenüber dem/der Arbeitsvermittler*in deine persönliche und fachliche Eignung darlegen, die eine Selbstständigkeit erfordert. Dies zeigst du unter anderem dadurch, dass du engagiert und zuverlässig auftrittst und pünktlich und gut vorbereitet zu den Terminen bei der Bundesagentur für Arbeit erscheinst. Bestehen Zweifel an deiner Eignung, kann von dir verlangt werden, an Existenzgründungskursen oder anderen Maßnahmen zur Eignungsfeststellung teilzunehmen. 
  • Ausschlaggebend für die Bewilligung des Zuschusses ist die wirtschaftliche Tragfähigkeit deiner Existenzgründung. Als Nachweis dient hierfür die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, die du zusammen mit deinem Antrag abgibst. In dieser beurteilen ausgewiesene Fachleute basierend auf deinem Businessplan den langfristigen Erfolg deiner geplanten Selbstständigkeit. Die fachkundige Stellungnahme darf erstellt werden von Banken, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände, Gründungszentren, Steuerberater*innen, Unternehmensberater*innen und Gründungsberater*innen. Da die fachkundige Stelle dich im gesamten Prozess und bei der Erstellung des Businessplans unterstützen kann, solltest du dich frühzeitig um diese Stelle bemühen. Je erfahrener die fachkundige Stelle, desto besser. 

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Wichtigste Unterlagen für den Antrag: Businessplan inkl. Finanzplan

Um überhaupt Aussichten auf den Gründungszuschuss zu haben, benötigst du in jedem Fall einen guten Businessplan. In diesem erklärst du plausibel und detailliert, wie du dir dein Unternehmen vorstellst. Der Plan enthält zunächst Angaben zum Sinn und Zweck deines Unternehmens. Diese schreibst du in der Zusammenfassung möglichst knackig auf. Darauf folgt eine detaillierte Beschreibung der Leistungen, die du anbieten möchtest, und damit verbunden die Vorteile, die diese für deine zukünftigen Kund*innen bedeuten. Achte darauf, dass du deinen Kundennutzen klar formulierst. Erkläre auch, warum gerade dein Angebot oder Produkt erfolgreich wird, vor allem, wenn du auf eine starke Konkurrenz triffst. Erstelle am besten eine solide Marktanalyse und erläutere, wie du dich am Markt behaupten willst. 

Der Beschreibung deines Unternehmens folgt ein ausgereifter Finanzplan. Hier berechnest du deinen Umsatz und deine Kosten und zeigst, wie du dich in der Anfangsphase finanzieren willst. Achte darauf, möglichst realistisch zu bleiben, da dein Plan später von Expert*innen überprüft wird. Stellst du fest, dass dein Plan auf wackeligen Finanzfüßen steht, heißt es: zurück ans Zeichenbrett. 

Nutze unser kostenloses Businessplan-Tool und lass dich von Businessplänen echter Unternehmer*innen inspirieren. Bereits tausende Gründer*innen haben so erfolgreich ihren Zuschuss beantragt. So zum Beispiel Susanne als selbstständige Lektorin, Laura als Social Media Managerin oder Sonja für die Gründung einer Ernährungsberatung.    

Die Tragfähigkeits­bescheinigung - Stellungnahme einer fachkundigen Stelle

Die Arbeitsagentur möchte verständlicherweise nur Gründungen mit dem Gründungszuschuss fördern, die auch eine realistische Aussicht auf Erfolg haben. Das können die Sachbearbeiter*innen aber nicht in jedem Fall beurteilen. Deshalb ist vorgesehen, dass du deinen Businessplan samt Finanzplan zunächst einer fachkundigen Stelle vorlegst, damit diese die wirtschaftliche Tragfähigkeit deines Geschäftsmodells einschätzen kann. Fällt die Stellungnahme, auch Tragsfähigkeitsbescheinigung genannt, positiv aus, kannst du damit anschließend deinen Gründungszuschuss beantragen. 

Zu den fachkundigen Stellen, an die du dich wenden kannst, gehören unter anderem: 

  • Industrie- und Handelskammern (IHK) 
  • Handwerkskammern (HWK) 
  • Fachverbände 
  • Gründungszentren 
  • berufsständische Kammern (z.B. Ärztekammer, Architektenkammer) 
  • Kreditinstitute 
  • Steuerberater*innen und Wirtschaftsprüfer*innen 
  • Unternehmensberater*innen 

Du kannst grundsätzlich frei wählen, an welche Stelle du dich wendest. Sie sollte sich mit der Branche oder dem Bereich auskennen, in dem du dich selbstständig machen möchtest. Wenn du unsicher bist, kannst du bei der Bundesagentur für Arbeit fragen, welche fachkundigen Stellen vor Ort für dein Vorhaben infrage kommen. 

Es gibt Institutionen, die ihre Stellungnahmen kostenlos zur Verfügung stellen (dazu gehören in der Regel die IHK und HWK). Häufig wird allerdings eine Gebühr erhoben. Mit um die 100 Euro solltest du rechnen. Wenn du ein Steuerbüro oder eine Unternehmensberatung beauftragst, können die Kosten höher sein. 

Die Antragstellung: Was musst du einreichen?

Um den Antrag zu stellen, benötigst du das Antragsformular. Dieses erhältst du von der Bundesagentur für Arbeit. Achtung: Hier greift die ALG-I-Regel. Du musst in der Regel schon Arbeitslosengeld bewilligt bekommen haben, um das Formular zu erhalten. Hierfür musst du lediglich der Agentur für Arbeit mitteilen, dass du eine Gründungsabsicht hast. Mehr über den genauen Ablauf der Antragstellung erfährst du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. Dort kannst du auch direkt einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren.  

Im normalen Ablauf folgt darauf ein Termin, für den du einige Unterlagen benötigst: 

  • das ausgefüllte Antragsformular 
  • deinen Businessplan 
  • eine Tragfähigkeitsbescheinigung bzw. die Stellungnahme einer fachkundigen Institution (ausgestellt von Handwerkskammern, Gründungszentren, Gründungsberater*innen etc.) 
  • Nachweise über deine fachliche Qualifikation, um zu zeigen, dass du für diese Art der Gründung überhaupt geeignet bist 
  • Anmeldung der Selbstständigkeit (steuerliche Erfassung) bei Freiberuflern. Dies kannst Du über das ELSTER-Portal selbst machen oder über Steuerberater. 
  • Gelegentlich zusätzlich die Bestätigung vom Finanzamt über die Anmeldung deiner Selbstständigkeit 
  • Gewerbeanmeldung (bei Gewerbetreibenden) 
  • deinen Lebenslauf 
  • ggf. Genehmigungen, sofern sie für deine Arbeit in deinem Unternehmen benötigt werden 

Nach dem Einreichen deines Antrags prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob deine Angaben plausibel sind und formal den Richtlinien entsprechen (hauptberufliche Tätigkeit, noch 150 Tage AL-Anspruch übrig, Bedürftigkeit). Dies dauert meist zwischen zwei und sechs Wochen. 

Mittlerweile wird das Antragsformular meist als ausfüllbares PDF im Portal der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt. kannst du deine Antragsunterlagen auch elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln. Dies wird durch die neuen eServices der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht.  

In der folgenden Grafik haben wir dir die wichtigsten Schritte auf dem Weg zum Gründungszuschuss übersichtlich dargestellt. So verlierst du nichts aus den Augen! 

Worauf achtet die Arbeitsagentur: Ausschlusskriterien und Tipps

Beim Gründungszuschuss handelt es sich nicht um eine „Pflicht-Leistung“, sondern um eine „Kann-Leistung“, die nach dem Ermessen deines/deiner Sachbearbeiter*in bewilligt werden kann. Du hast keinen Rechtsanspruch auf die Förderung. Deshalb ist es besonders wichtig, bei deiner Antragstellung zu wissen, worauf die Arbeitsagentur achtet. Im Folgenden haben wir für dich die zwei mögliche Ausschlusskriterien für die Bewilligung deines Antrags zusammengefasst und geben dir Tipps, wie du diese für dich nutzen kannst. 

1. Du hast den Zuschuss falsch einkalkuliert

Der Gründungszuschuss ist für die Deckung deiner Lebenshaltungskosten und der Kosten für deine soziale Absicherung vorgesehen, nicht für Betriebskosten oder Investitionen. Daher solltest du den Zuschuss auf keinen Fall in die Umsatzplanung einplanen, sondern ihn z.B. als Einnahme auf der Privatseite einkalkulieren.

Plane den Gründungszuschuss (ALG I + 300 EUR in EINER Summe) in deinem Businessplan für sechs Monate als Privateinkommen ein und rechne dann deinen Finanzplan ganz normal weiter. Verzichte auf das Einplanen der neunmonatigen Aufbauförderung (Phase 2), da du diese erst nach Ablauf der ersten Förderphase beantragen kannst. 

2. Du benötigst den Gründungszuschuss überhaupt nicht

Der Zuschuss wird nur bewilligt, wenn er zur Deckung deiner Lebenshaltungskosten und der sozialen Absicherung in der Anfangsphase nötig ist. Planst du in deinem Finanzplan bereits in den ersten sechs Monaten nach der Gründung mit hohen Gewinnen, hast du kaum eine Chance auf eine Genehmigung. Es ist ein häufiger Fehler, dass Gründer*innen ihre Einnahmen zu Beginn als zu hoch einschätzen. Dies kann zu einer Ablehnung deines Antrags führen. 

Stelle deine geplanten Umsätze und Kosten noch mal auf den Prüfstand – besonders, wenn du bereits frühzeitig hohe Gewinne erwartest. Wähle realistische Angaben und sei dir bewusst, dass es meist etwas dauert, bis dein Geschäft läuft und du genügend Kund*innen akquiriert hast. 

Diese Ausschlusskriterien liegen im Ermessen deines Ansprechpartners bzw. Sachbearbeiters. Zusätzlich gelten die oben genannten, formalen Voraussetzungen. 

FAQ: Häufige Fragen und ihre Antworten

Zum Abschluss haben wir für dich die häufigsten Fragen zur Beantragung des Gründungszuschusses zusammengetragen und beantwortet: 

  • Gibt es den Gründungszuschuss auch für Bürgergeld-Empfänger*innen?  
     Nein. Empfänger*innen von Bürgergeld (ehemals ALG-II), die eine Existenzgründung anstreben, werden beim Gründungszuschuss nicht berücksichtigt. Für diese Gründer*innen gibt es das Einstiegsgeld. Dieses unterliegt allerdings anderen Regeln.  
      
  • Musst du auf den Zuschuss Steuern zahlen? 
    Nein. Der Zuschuss ist während der gesamten Förderdauer steuerfrei. Du musst lediglich für das Einkommen, welches du mit deiner selbstständigen Tätigkeit erwirtschaftest, Steuern zahlen. Der Gründungszuschuss wird allerdings von den gesetzlichen Krankenversicherungen als Einkommen angerechnet, wodurch sich der Beitrag erhöht. 
     
  • Kannst du den Gründungszuschuss ein zweites Mal beantragen?
    Warst du bereits einmal selbstständig, danach wieder arbeitslos und möchtest dich nun erneut selbstständig machen? Dies ist möglich, jedoch kannst du den Zuschuss nur dann wieder erhalten, wenn mindestens 24 Monate nach dem Ende der letzten Förderung vergangen sind. Zusätzlich musst du alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen.  
     
  • Kannst du den Gründungszuschuss für einen selbstständigen Nebenerwerb erhalten? 
    Nein. Du kannst den Gründungszuschuss – und übrigens auch das Einstiegsgeld beim Bürgergeld – nur dann erhalten, wenn du deine Selbstständigkeit als Haupterwerb ausführst. Das heißt, die selbstständige Tätigkeit muss den Schwerpunkt deiner Tätigkeiten einnehmen und mehr als 15 Stunden pro Woche betragen.  
     
  • Erhältst du die Verlängerung des Zuschusses (Phase 2) nach sechs Monaten automatisch?
    Nein. Für die Aufbauförderung musst du en entsprechenden Antrag ausfüllen und der Agentur für Arbeit erläutern, dass sich deine Geschäftsprognosen weitestgehend bestätigt haben und dass du aktiv geschäftstätig bist. Hierbei liegt es wieder im Ermessen deines/deiner Sachbearbeiter*in, ob du die Förderung für weitere neun Monate erhältst. 
     
  • Welche Alternativen gibt es zum Gründungszuschuss? 
    Neben dem Gründungszuschuss für Arbeitslosengeld-Empfänger*innen und dem Einstiegsgeld für Bürgergeld-Empfänger*innen bieten verschiedene Institutionen weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Existenzgründer*innen an. Nutze unseren Förderprogramm-Finder, um die passende Förderung für dein Unternehmen zu finden. 
     
  • Welche Rechtsformen kannst du bei einer Gründung mit Gründungszuschuss wählen?
    Dir stehen alle möglichen Rechtsformen offen – egal ob Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH. Nutze unseren Rechtsform-Finder, um die passende Rechtsform für deine Gründung zu finden. 

Fazit

Der Gründungszuschuss ist ein beliebtes Fördermittel für Gründer*innen, die aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit starten. Die Anforderungen sind niedrig und das Schreiben eines Businessplans bringt dich in jedem Falle weiter. Gute Vorbereitung und ein wirklich solides und tragfähiges Geschäftsmodell erhöhen deine Erfolgschancen merklich. Engagement vor und während des Antragsprozesses zeigen der Agentur für Arbeit, dass du es ernst meinst. Wenn du also denkst, dass du für den Gründungszuschuss infrage kommst, dann fang gleich an und schreib deinen Businessplan. 

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bhp