Musiklehrer*in werden und selbstständig arbeiten

Was du neben Liebe zur Musik als Musikpädagog*in brauchst

Du hast Rhythmus im Blut und möchtest anderen deine Leidenschaft für Musik weitergeben? Dann ist eine Karriere als Musiklehrer*in vielleicht genau die richtige Idee für dich. Entscheidend für deinen Weg als Musikpädagog*in ist, welche Art von Selbstständigkeit als Musiklehrer*in du anstrebst. Wir geben einen Überblick über Ausbildung, Einstieg und wesentliche rechtliche Besonderheiten, die du bei deinem Start in die musikalische Selbstständigkeit berücksichtigen solltest.

Kompakt: Diese Möglichkeiten als (selbstständige*r) Musiklehrer*in hast du

Da viele Besonderheiten und eventuelle Herausforderungen bei der Karriere als selbstständige*r Musiklehrer*in davon abhängen, wie genau du arbeiten möchtest, stellen wir dir zunächst und sehr kompakt die verschiedenen Wege vor, die es für Musiklehrer*innen gibt:

  • Musikpädagog*in auf Honorarbasis an einer Musikschule
  • Soloselbstständige*r Musiklehrer*in als Hauptberuf
  • Nebenberufliche*r Musiklehrer*in
  • Musiklehrer*in bzw. Schulleiter*in einer Musikschule per Franchise 

Gut zu wissen: Musikpädagog*innen an „normalen“ Schulen sind meist festangestellte oder verbeamtete Lehrkräfte, die auch noch weitere Fächer unterrichten. In manchen Fällen hast du hier auch als Quereinsteiger*in bzw. Honorarkraft die Möglichkeit, Musik zu unterrichten – dann gelten die gleichen Regeln, wie für die oben erwähnten Musikpädagog*innen an reinen Musikschulen.

Musiklehrer*in werden: Diese Voraussetzungen gibt es

Möchtest du hauptberuflich an einer Musikschule arbeiten oder sogar eine eigene Musikschule führen, führt der Weg in der Regel über ein Studium; manche Bundesländer bieten auch Ausbildungen in diesem Bereich an. Klassische Studiengänge wie Musikpädagogik oder Lehramt Musik vermitteln dir nicht nur die „handwerklichen“ Fähigkeiten, also das Spielen von einem oder mehreren Instrumenten und/oder Gesang, sondern konzentrieren sich vor allem auf die lehrende Tätigkeit, also dass und wie du dein Wissen an andere vermitteln kannst. An speziellen (privaten) Musikhochschulen liegt der Fokus oftmals eher auf dem Spielen von Instrumenten oder dem Komponieren. 

Bei der Bewerbung als selbstständige*r Musiklehrer*in an einer Musikschule, setzen die Institutionen in der Regel eine entsprechende Ausbildung und den offiziellen Nachweis voraus. 

Da der Begriff „Musiklehrer*in“ jedoch nicht rechtlich geschützt ist, kannst du auch ohne eine entsprechende Ausbildung Musiklehrer*in werden. Spielst du seit Kindertagen Gitarre, Klavier oder ein anderes Instrument, steht es dir frei, Unterricht für dieses Instrument zu geben. Als Quereinsteiger*in eine Beauftragung an einer Musikschule zu erhalten, ist – je nach Instrument – deutlich schwieriger, aber nicht unmöglich. Gerade, wenn du ein sehr ungewöhnliches Instrument spielst. 

Bedenke bzw. unterschätze als „ungelernte*r“ Musiklehrer*in jedoch nicht den pädagogischen Anteil an dieser Tätigkeit. Dass du Musik und dein Instrument liebst, ist eine wichtige Voraussetzungen – die Begeisterung richtig zu vermitteln und anderen etwas beizubringen, erfordert neben Geduld und Empathie aber auch didaktische Fähigkeiten: Wie gestaltet man eine Unterrichtseinheit? Welche Schritte müssen gegangen, welche Ziele sollten erreicht werden? Wie werden Übungen und Hausaufgaben entsprechende des Alters und des Kenntnisstandes deiner Schüler*innen gestaltet und wie überprüft man abschließend, ob die Übungen erfolgreich umgesetzt wurden? Das alles sind Fragen, die in der Ausbildung und im Studium beantwortet werden. Alternativ hilft es natürlich auch, wenn du in der Vergangenheit an anderer Stelle pädagogische Fähigkeiten erworben hast, die du bei deinem Musikunterricht anwenden kannst.

Neben deinen musikalischen und pädagogischen Fähigkeiten ist für ein Leben als Selbstständige*r ein gewisses unternehmerisches Gen bzw. Interesse hilfreich: Mache dir bewusst, dass du allein für deinen Verdienst und Aufträge verantwortlich bist und dass du Akquise und Marketing aber auch die Organisation deines Arbeitsalltags, inklusive Buchhaltung und anderen Papierkram, selbst in der Hand hast. Zwar kannst du dir für viele Themen professionelle Unterstützung, wie eine*n Steuerberater*in suchen – ein Bewusstsein und gewisses Interesse in diesen Bereichen ist aber dennoch unverzichtbar.

Finde deine Melodie: Alleinstellungsmerkmal definieren

Unabhängig von der Ausbildung und der Art deiner Selbstständigkeit solltest du dir zu Beginn deiner Karriere als Musiklehrer*in Gedanken über deine Alleinstellungsmerkmale machen – auch USPs (Unique Selling Points) genannt. Einfach „nur“ Klavierlehrer*in werden oder Gesang unterrichten ist aufgrund der vielerorts starken Konkurrenz oftmals nicht ausreichend. Außerdem hilft dir eine Spezialisierung auch bei der Erarbeitung eines schlüssigen Geschäftsmodells und anschließender Marketing-Maßnahmen. Stelle dir beispielsweise folgende Fragen:

  • Willst du Einzelpersonen oder Gruppen unterrichten?
  • (Klein-)Kinder, Jugendliche, Erwachsene und/oder Senioren?
  • Einsteiger, Fortgeschrittene und/oder Profis?
  • Steht ein Instrument im Fokus oder traust du dir mehrere Instrumente, die Unterrichtung von Bands oder sogar Chören zu?
  • Willst du dich auf eine oder mehrere Musikrichtungen, wie Gospel, Rock und Pop oder Klassik spezialisieren?
  • Gibt es Besonderheiten bei deiner Unterrichtsform, zum Beispiel: ortsunabhängiger Unterricht per App und im Live-Stream, Musikunterricht im Freien, kompakte Ferienkurse bzw. Musikreisen, …?
  • Präsentierst du dich und deine Fähigkeiten alleine oder kombinierst du deine Musik mit weiteren (kreativen) Ideen, beispielsweise Malerei oder Bewegung?

Wenn du vor allem bei den letzten beiden Punkten viele Ideen hast und eher experimentell arbeiten möchtest, bedenke, dass du dich damit bei manch einer konservativen Musikschule disqualifizierst – was ganz und gar nicht negativ sein muss. Dir sollte nur bewusst sein, ob und dass du dich durch dein Alleinstellungsmerkmal dann oft schon für eine bestimmte Form von Selbstständigkeit entscheidest.

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Einen Businessplan für deine Selbstständigkeit als Musiklehrer*in schreiben

Wie bei jeder Gründung lohnt es sich auch bei deinem Start als Musikpädagog*in einen Businessplan zu schreiben, in dem du nicht nur die Beschreibung deiner USPs konkretisierst, sondern auch eine Markt- und Standortanalyse und andere wichtige Details deiner Gründung festhältst. Wie du im Detail einen Businessplan schreibst, erklären wir dir später. Du möchtest mit Musik Geld verdienen, und auf diese Besonderheiten gehen wir in den folgenden Absätzen noch ein.

Wo willst und kannst du unterrichten?

Arbeitest du für bzw. an einer Musikschule, stellt sich die Frage nach einem geeigneten Übungsraum meist nicht. Gibst du in einem „privateren“ Kontext Musikunterricht, bedenke, dass deine eigene Wohnung nicht oder nur bedingt geeignet ist: Willst du ein Zimmer deiner Mietwohnung dauerhaft als Übungsraum nutzen, muss der Vermieter dem zustimmen – schließlich handelt es sich dabei nicht mehr nur um eine private Nutzung des Wohnraums. Da die meisten Instrumente eine gewisse Lautstärke erreichen (die gerade bei Anfänger*innen als Lärm empfunden werden könnte) und der Unterricht auch in den Abendstunden oder am Wochenende stattfindet, ist es relativ unwahrscheinlich, dass du dauerhaft eine Erlaubnis für Musikunterricht in deinen eigenen vier Wänden erhältst. Etwas anderes ist es bei Wohneigentum: Besitzt du eine Wohnung, muss die Eigentümergemeinschaft zustimmen. Besitzt du ein freistehendes Haus, kannst du selbst entscheiden, ob und dass du einen Raum als Arbeitszimmer einrichtest.

Es gibt aber auch noch weitere Möglichkeiten wo du deinen Musikunterricht abhalten kannst: Teil deines Konzeptes kann es sein, dass du zu deinen Schüler*innen nach Hause kommst. Hier sollten eventuelle Ruhezeiten jedoch ebenfalls berücksichtigt werden. Oder du mietest einen extra Raum: In manchen Städten sind beispielsweise alte Bunkeranlagen zu Probenräumen umgebaut worden, aber auch andere Gewerbeflächen können sich für Musikunterricht eignen. Willst du einen Raum nicht in Vollzeit nutzen, mietest du dich entweder stunden- oder tageweise in ein „Shared Studio“ ein oder du suchst nach anderen Musiker*innen, Yoga- oder Kunstlehrer*innen mit denen du die Fläche gemeinsam nutzt. Vielleicht ergeben sich hier sogar Ansätze zu einem gemeinsamen Geschäft, wie oben bereits beschrieben. Wichtig ist, dass sich etwaiger Publikumsverkehr oder die Nachbarschaft nicht durch die häufige Musik gestört fühlt.

Hinweis: Eine Möglichkeit, sowohl neue Schüler zu gewinnen als auch ortsunabhängig zu unterrichten, bieten natürlich Videokonferenz-Plattformen. Durch die Corona-Krise ist die Nutzung und die Akzeptanz der digitalen Zusammenkunft und Wissensvermittlung erheblich gestiegen. Hast du also selbst eine Affinität und auch eine entsprechende Zielgruppe, ist Online-Unterricht eine gute Chance, einfach zu starten.

Wie viel willst und musst du als Musiklehrer*in verdienen?

Die Wahrheit ist: Als Musiklehrer*in wirst du wahrscheinlich nicht reich – ein gewisser Idealismus bzw. die Leidenschaft am Musizieren und daran, dein Wissen und Können weiterzugeben, sind wichtig, um in diesem Job dauerhaft glücklich zu sein. 

Nichtsdestotrotz: Leben können solltest du von deinen Einnahmen schon. Nutze darum die Gründungsphase, um dir über deine Preisgestaltung Gedanken zu machen: Wie viel Geld brauchst du jeden Monat, um nicht nur deine privaten Ausgaben für Wohnung, Lebensmittel und Co. zu decken, sondern auch deine betrieblichen bzw. beruflichen Ausgaben wie Arbeitsmaterialien, Versicherungen, möglicherweise auch die Raummiete? Vergiss dabei auch nicht das wichtige Thema Altersvorsorge für Selbstständige, um das du dich als Selbstständige*r komplett alleine kümmern musst. Rechne dann gegen, wie viele Stunden du zu welchem Preis unterrichten musst, damit diese Kosten gedeckt sind. Schaue auch, was andere Musiklehrer*innen in deiner Umgebung für Preise aufrufen und prüfe, ob du hier mithalten kannst und willst oder ob du teurer sein musst (was du deinen zukünftigen Musikschüler*innen dann aber begründen können solltest). Eventuell ergibt sich bei deinen Recherchen und Rechnungen auch, dass du – zumindest zum Teil – Gruppenunterricht geben musst, um in kürzerer Zeit mehr bzw. ausreichend Geld zu verdienen. Generell ist eine Wettbewerbsanalyse sinnvoll, um dich positionieren zu können.

Bedenke: Deine Musikschüler*innen bezahlen dich nur für die tatsächlichen Stunden, die du ihnen gibst. Du wirst aber auch Zeiten zur Vor- und Nachbereitung haben, die sich irgendwie in deinen Kursgebühren wiederfinden sollten – oder aber du klammerst diese bewusst aus. Behalte dennoch im Kopf, dass du als Musiklehrer*in keine 40 Stunden Unterricht geben wirst und dann fertig bist. 

Musikschulen bieten oft feste Stunden- oder Kurssätze an, die du nur wenig beeinflussen kannst. Auch hier lohnt sich aber die oben beschriebene Rechnung, um nachvollziehen zu können, ob die Bezahlung angemessen und für dich und deinen Lebensstil ausreichend ist.

Auf den ersten Blick ist Musiklehrer*in zu sein kein skalierbares Geschäftsmodell – das betrifft alle Soloselbstständigen, denn man kann sich selbst und sein Können eben nur eine gewisse Anzahl an Stunden verkaufen. Aber vielleicht fällt dir etwas ein, was du anders und besser machen kannst als andere. Dabei hilft dir das Modell der Produkt-Treppe, um deine Selbstständigkeit neu zu denken. Wir haben hierzu für dich alle Infos auf der Seite zur Produkt-Treppe zusammengestellt und in der Podcast-Reihe „Ideencouch“ ein Interview mit Ehrenfried Conta-Gromberg geführt, der die Produkttreppe entwickelt hat.

Erste Kunden finden: Marketing für angehende Musiklehrer*innen

Je nach Zielgruppe, Budget und Idee für deinen Musikunterricht führen unterschiedliche Wege zu deinen ersten Kund*innen. Bedenke, dass zwar auch bei Musikunterricht für Kinder und Jugendliche die Eltern deine Rechnung bezahlen – die Kinder aber dennoch eine Menge Mitspracherecht haben, wenn es um die Wahl ihrer Freizeitgestaltung geht. 

Darum kann es sich lohnen, auf Kinderfesten oder in Kindergärten mit dem eigenen Instrument aufzutreten und so Eltern und Kinder auf sich aufmerksam zu machen. Auch einfache Aushänge in Kindergärten, Schulen und Sportvereinen sind günstige Gelegenheiten. Stark lokal begrenzt kann sogar der einfache Flyer an einer Straßenlaterne oder am „Schwarzen Brett“ im Supermarkt eine gute und günstige Werbefläche sein.

Willst du vor allem ältere Kinder, Jugendliche und Erwachsene ansprechen, können auch soziale Medien genau der richtige Werbekanal sein: Lade kurze Videos von dir und einer Musik auf Instagram und/oder YouTube hoch und überzeuge und inspiriere andere. Da Musik viel mit Emotionen zu tun hat, sind Kostproben von dem was du lehrst vielleicht das wichtigste Werbemittel.

Extra-Tipp: Sehr beliebte Alternativen zu klassischem Musikunterricht sind mittlerweile Online-Tutorials, um beispielsweise Klavier oder Gitarre selbstständig lernen. Die kurzen Clips in unterschiedlichen Schwierigkeitsstufen können dabei nicht nur Werbung für dich sein, sondern auch eine Möglichkeit ein passives Einkommen zu generieren. Tease Interessierte mit ausgewählten Übungen an und biete dann komplette Lektionen im Abo oder zu einem Festpreis an. Einmal produziert, bringen die Tutorials im besten Fall immer wieder etwas Geld in die Kasse. Das könnte ein Schritt auf der oben bereits erwähnten Produkt-Treppe sein.

Steuerliche Besonderheiten für Musiklehrer*innen

Bei der eben erwähnten Kleinunternehmerregel musst bzw. darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen, kannst gleichzeitig aber auch keine Vorsteuer abziehen – eine steuerliche Besonderheit, die für alle Kleinunternehmer*innen gilt. 

Für Musiklehrer*innen, die als Freiberufler*in gemeldet sind, gibt es aber noch eine weitere steuerliche Besonderheit:

Laut Umsatzsteuergesetz § 4 besteht nämlich die Möglichkeit sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen, wenn dein Unterricht „auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereitet“. Ob das bei dir der Fall ist, lässt sich pauschal nicht sagen, du kannst bei deiner zuständigen Landesbehörde aber einen Antrag auf die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht stellen. Wie das im Detail funktioniert und welche Unterlagen und Nachweise notwendig sind, beschreiben die Behörden im Zuge des Antragsverfahrens meist sehr genau. Bedenke dabei, dass die Antragstellung und der komplette Prozess einige hundert Euro kostet – sich also meist erst lohnt, wenn dein Geschäft gut läuft.

Ob und wann so ein Antrag überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, kann dir im Detail auch (d)eine*s Steuerberater*in sagen. Diese*r berät dich ggf. auch bei der Wahl der richtigen Unternehmensform und Anmeldung als Freiberufler*in sowie bei allen steuerlichen und buchhalterischen Feinheiten.

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Rechtliches: Was Musikpädagog*innen beachten sollten

Willst du selbstständige*r Musiklehrer*in werden, stellt sich zuerst die Frage, ob du ein Gewerbe anmelden musst. Da es sich bei Musiklehrer*innen, ähnlich wie bei Nachhilfelehrer*innen, um Lehrende handelt und Musikunterricht als Schulunterricht betrachtet wird, fällst du wahrscheinlich in die Kategorie Freiberufler (Katalogberufe). Bedeutet konkret, dass du kein Gewerbe anmelden und entsprechend auch keine Gewerbesteuer bezahlen musst. Für den Start reicht es, wenn du ein (formloses) Schreiben an dein Finanzamt aufsetzt, in dem du mitteilst, dass du als selbstständige*r Musiklehrer*in arbeiten möchtest. Du erhältst vom Amt anschließend einen Bogen zur steuerlichen Erfassung und dir wird eine entsprechende Steuernummer für deine Abrechnung zugeteilt.

Gut zu wissen: Möchtest du nebenberuflich gründen und bleibt dein erwarteter Gewinn mit der Selbstständigen Tätigkeit unter 22.000 Euro im Jahr, kannst du von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Damit reduzierst du deinen bürokratischen Aufwand erheblich und gerade in der Gründungsphase, wenn die Erfolgsaussichten noch unklar sind, kann das der einfachste Start in die Selbstständigkeit sein. 

Versicherung für Musiklehrer*innen: Ist die Künstlersozialkasse eine Option?

Als Selbstständige*r kannst du entweder freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten (bzw. dort nach dem Wechsel aus der Festanstellung einfach verbleiben) – oder aber dich selbst privat krankenversichern. Spätestens wenn das Geschäft gut läuft und die Höchstbeiträge in die GKV fällig werden, spielen viele Gründer*innen mit dem Gedanken sich privat zu versichern. Wäre da nicht nur die (oftmals unbegründete) Angst nie wieder zurück zu können und spätestens im hohen Alter an hohen Versicherungsbeiträgen zu scheitern. Da erscheint der Beitritt in die Künstlersozialkasse (KSK) eine gute Alternative. Sie ähnelt der gesetzlichen Krankenversicherung für Angestellte in vielen Teilen, ist aber oft günstiger als die Versicherung bei einer privaten Krankenkasse.

Und tatsächlich ist der Beitritt als freiberufliche*r Musiklehrer*in möglich. Die Betonung liegt auf „freiberuflich“ – wirst du hauptsächlich als Honorarkraft an einer Musikschule gebucht, wird der Antrag auf Aufnahme oftmals abgelehnt.

Achtung vor Scheinselbstständigkeit bei Musikschulen

Dass die Künstlersozialkasse sich mit diesen Musikpädagog*innen an Musikschulen schwertut, hat damit zu tun, dass die KSK ausschließlich für wirklich selbstständige Unternehmer*innen gedacht ist und Honorarkräfte an Musikschulen viele dieser Kriterien nicht erfüllen. Oftmals besteht hier die Gefahr einer Scheinselbstständigkeit, denn die Musikschulen geben dir Unterrichtszeiten, Unterrichtsinhalte und Preise vor und involvieren dich in ihren institutionellen Ablauf (etwa durch eine entsprechende E-Mail-Adresse und Telefonnummer aber auch durch die Einladung zu Konferenzen und anderen internen Veranstaltungen). Das alles erweckt den Eindruck, dass du nicht wirklich selbstständig bist und kann nicht nur für dich, sondern auch für den Auftraggeber Konsequenzen haben.

Solltest du also für oder an einer Musikschule als Lehrer*in arbeiten, prüfe genau, ob die Gefahr von Scheinselbstständigkeit besteht – auch hier kann dich dein*e Steuerberater*in beraten. Auf Nummer sicher gehst du, wenn du neben der Musikschule als Auftraggeber*in auch noch weitere Kunden hast. 

Musi klehrer*in werden mit Hilfe von Franchising

Traust du dir die komplett eigenständige Gründung und Unternehmensführung (noch) nicht zu, gibt es noch einen anderen Weg, selbstständige*r Musiklehrer*in zu werden – quasi eine „Gründung light“. Einige Musikschulen bieten Franchising an: Dabei darfst du das Konzept, den Namen und das Marketing einer bereits etablierten Musikschule für dich nutzen, profitierst ggf. auch von etablierten Buchhaltungs-Tools, Buchungsprogrammen und Akquise-Veranstaltungen. Allerdings musst du dafür eine (monatliche) Provision bezahlen und hast natürlich nur begrenzte Möglichkeiten, deine Persönlichkeit und deine individuellen Ideen einzubringen. Als Mittelweg zwischen „sicherem Hafen Festanstellung“ und „Abenteuer Selbstständigkeit“ kann Franchising aber eine gute Lösung sein.

Fazit: Mit Pauken und Trompeten zum Erfolg

Wer Musiklehrer*in werden möchte tut dies selten aus dem Wunsch heraus, reich zu werden, sondern viel mehr aus Liebe zur Musik und der Freude, diese weiterzugeben. Und zu Menschen, denn als Musikpädagog*in geht es eben nicht nur darum Musik zu machen – dann könntest du auch eine Band oder ein Musiklabel gründen – sondern um die Arbeit mit Menschen unterschiedlichen Alters. Vor allem Kinder sind die Zielgruppe aber auch Erwachsene lernen gerne Neues oder frischen ihre Kenntnisse am Klavier oder an der Gitarre auf. Damit du als Musiklehrer*in Erfolg hast, solltest du also Spaß am Umgang mit Menschen, Geduld und Empathie mitbringen. Unterschätze außerdem nicht die Herausforderung zu unterrichten – also Wissen strukturiert zu vermitteln und Fortschritte zu überprüfen. Um das zu können, hast du am besten eine pädagogische Ausbildung. Für die Arbeit als selbstständige*r Musiklehrer*in brauchst du außerdem eine Menge Kreativität, denn du musst dich irgendwie abheben von der Konkurrenz, die oftmals auch aus (günstigen) Musikstudent*innen besteht. Nimm dir also Zeit ein Geschäftsmodell zu entwickeln, suche vielleicht nach anderen kreativen Partnern und kümmere dich anschließend um eine sorgfältige Kalkulation deiner Preise. Denn so sehr du die Musik auch liebst: Als freiberufliche*r Musiklehrer*in musst du von deinem Unterricht auch leben können. Willst du nicht völlig unabhängig starten, sind Musikschulen naheliegende Anlaufstellen – oder aber du beginnst nebenberuflich zu unterrichten. Letzteres nimmt dir eventuell auch (fürs Erste) den Druck, ausreichend Geld damit verdienen zu müssen und du behältst dafür dauerhaft deine Leidenschaft. Und darum geht es bei Musik doch am meisten. 

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bhp