Die Künstlersozial­kasse KSK

Soziale Absicherung durch die KSK

Soziale Absicherung ist für manche Selbstständige ein ernstes Thema: Ein*e erfolgreiche*r Gründer*in mag mit einer klugen Geschäftsidee womöglich richtig durchstarten und sich vorerst keine Sorgen ums Finanzielle machen müssen – als Künstler*in oder Publizist*in ist das allerdings meist deutlich schwieriger. Wie gelingt es dir als Musiker*in beispielsweise, etwas für später zurückzulegen und deine Altersvorsorge zu garantieren?


Hierfür gibt es unter anderem das Künstlersozialversicherungsgesetz KSVG. Im Rahmen dieses Gesetzes sollen selbstständige Künstler*innen und Publizist*innen Teil der gesetzlichen Sozialversicherung werden und damit ähnlich wie Angestellte eine gewisse soziale Absicherung erhalten. Die Künstlersozialkasse (KSK) fungiert dabei als Organ, das für die Durchführung der Künstlersozialversicherung zuständig ist. Hast du eine Chance, Mitglied der KSK zu werden, solltest du sie wahrnehmen – es hat für dich nur Vorteile.

So funktioniert die KSK

Die KSK leitet die Beiträge von ihren Mitgliedern an die Sozialversicherungsträger weiter. Das sind die gesetzliche Rentenversicherung und die jeweilige Krankenversicherung der/des Versicherten. Bist du Mitglied der KSK, bleibst du also weiterhin bei deiner Krankenkasse versichert, zahlst den fälligen Beitrag aber an die Künstlersozialkasse. Warum? Weil diese ihn aufstockt!

Analog zu Angestellten wirst du als Mitglied der Künstlersozialkasse nur ca. 50% der Sozialversicherungsabgaben selbst zahlen. Die andere Hälfte übernehmen der Staat (20%) sowie Unternehmen über die sogenannte Künstlersozialabgabe. Die muss jedes Unternehmen zahlen, das selbstständige Künstler*innen oder Publizist*innen als Dienstleister in Anspruch nimmt – also z.B. die Veranstalter von Konzerten oder Theateraufführungen. Sie zahlen die Abgabe direkt an die Künstlersozialkasse.

Durch die KSK bist du als Freiberufler*in mit staatlicher Hilfe besser abgesichert und zahlst auch ohne Festanstellung in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Zudem ist auch dein Krankenkassenbeitrag nur etwa halb so hoch wie bei einer freiwilligen Versicherung ohne die KSK.

Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der KSK

Die Künstlersozialkasse stellt ein paar Bedingungen auf, bevor sie dich aufnimmt. Offiziell prüft sie, ob du zum versicherungspflichtigen Personenkreis gehörst. Diese Kriterien sind allerdings relativ überschaubar – als Selbstständige*r erfüllst du einige davon automatisch. Die Kriterien im Überblick:

  • Art der Arbeit: Du musst als Künstler*in oder Publizist*in tätig sein. Was das bedeutet? Künstler*in ist der Definition der KSK nach, wer bildende oder darstellende Kunst schafft oder lehrt. Dazu gehören im Übrigen auch Musiker*innen. Als Publizist*in gilt, wer sein Geld als Schriftsteller*in oder Journalist*in verdient oder wessen Tätigkeit damit zumindest vergleichbar ist – auch als Blogger*in kannst du also Mitglied in der KSK werden, solange du beispielsweise Werbeflächen auf deinem Blog vermietest und von diesen Einnahmen lebst.
     
  • Selbstständigkeit: Du darfst deine Tätigkeit natürlich nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ausüben.
     
  • Dauer und Nachhaltigkeit: Der KSK ist es zudem wichtig, dass du nicht nur vorübergehend selbstständig bist – etwa zwischen zwei Festanstellungen. Möchtest du aber dauerhaft deinen Lebensunterhalt mit deiner selbstständigen Tätigkeit verdienen, erfüllst du sowohl Dauer- als auch Nachhaltigkeitskriterium.
     
  • Mindesteinkommen: Tatsächlich ist auch ein gewisses Mindesteinkommen für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse erforderlich. Dieses lag im Jahr 2019 bei 3.900 € im Jahr oder 325 € im Monat. Unter Einkommen versteht die KSK hier deine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit abzüglich beruflicher Ausgaben – also den Gewinn und nicht etwa den Umsatz, wie es oft missverstanden wird. Details dazu erklären wir dir im Abschnitt „Soviel zahlst du in der KSK“. Es gelten jedoch gewisse Ausnahmen: Als Berufsanfänger*in wirst du in den ersten drei Jahren auch dann versichert, wenn du das Mindesteinkommen nicht erreichen solltest. Zudem werden dir Unterbrechungen wie Elternzeit, Wehrdienst oder eine abhängige Beschäftigung auf diese drei Jahre angerechnet. Liegst du unterhalb des Mindesteinkommens, zahlst du lediglich einen Mindestbeitrag, der jährlich von der KSK angepasst wird.
     
  • Eigene Angestellte: Du beschäftigst im Rahmen deiner Tätigkeit selbst jemanden? Dann Vorsicht: Laut KSK darfst du nicht mehr als eine*n sozialversicherungspflichtige*n Arbeitnehmer*in in deinem Unternehmen haben. Ausnahmen: Du bildest sie aus oder aber sie sind nur geringfügig, also im Rahmen eines Mini-Jobs, beschäftigt.
     
  • Arbeit im Inland: Du musst deine selbstständige Tätigkeit in Deutschland ausüben.

Bist du der Meinung, all diese Voraussetzungen zu erfüllen, kannst du den Antrag auf Mitgliedschaft in der KSK vorbereiten.

Hände spielen auf Klavier

Der KSK Antrag: Wie wirst du Mitglied in der Künstlersozialkasse?

Ob dich die Künstlersozialkasse tatsächlich aufnimmt, wird sie frei entscheiden – sie ist nämlich nicht dazu verpflichtet. In der Regel hat sie keinen Grund, dies nicht zu tun, solange du die oben genannten Kriterien erfüllst und deinen Antrag vollständig einreichst. Dennoch ist das Thema „Werde ich aufgenommen?“ mittlerweile das kritischste, wenn es um die KSK geht.

Den Antrag lädst du einfach von der Seite der KSK herunter oder forderst ihn per Post an.

Zu einem vollständigen Antrag auf Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse gehören:

  • Ausgefüllter KSK-Fragebogen: Im Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz werden allgemeine Angaben zu deiner Person, Tätigkeit, Höhe des Einkommens und weitere Details wie die Steuer-Identifikationsnummer erfragt. Dem Fragebogen liegen praktischerweise einige Hinweise bei, die dir beim Ausfüllen helfen können.
     
  • Personalausweis: Eine Kopie deines Personalausweises muss dem Antrag beiliegen.
     
  • Studiennachweis: Bist du selbstständig als Student*in, benötigst du eine Immatrikulationsbescheinigung deiner Hochschule.
     
  • Krankenversicherungsnachweis: Eine Versicherungsbescheinigung deiner gesetzlichen Krankenkasse gehört ebenfalls zum Antrag der KSK dazu.
     
  • Tätigkeitsnachweis: Hier wird es spannend, da du in Form von Verträgen, Rechnungen und auch Honoraren belegen musst, dass du bereits selbstständig tätig bist und davon deinen Lebensunterhalt bestreitest – oder dies zumindest anstrebst. Neben Rechnungen an deine Auftraggeber möchte die KSK hier auch Bankbelege sehen, die nachweisen, dass du mit deiner Tätigkeit tatsächlich Geld verdient hast. Natürlich musst du nicht komplette Kontoauszüge vorzeigen – ein Screenshot vom Online-Banking, auf dem du alles schwärzt, was für den Antrag nicht relevant ist, tut’s auch.
     
  • Optional: Lastschriftmandat. Da die KSK deine Beiträge monatlich einziehen wird, möchte sie gerne ein SEPA-Lastschriftmandat von dir haben. Der entsprechende Vordruck liegt dem Antrag bei. Du kannst aber genauso gut einfach einen Dauerauftrag einrichten oder das Geld monatlich überweisen. Hierbei solltest du für die Zukunft allerdings darauf achten, dass sich die Höhe der Abgabe von Jahr zu Jahr ändern kann – abhängig von deinem Einkommen.

Im Fragebogen musst du unter anderem Angaben zu deinem Tätigkeitsbereich machen. Dieser Bereich teilt sich in die vier Kategorien “Wort”, “Musik”, “Bildende Kunst/Design” sowie “Darstellende Kunst” auf, die jeweils wieder aus mehreren Unterkategorien bestehen. Hier wählst du diejenige aus, die deiner Tätigkeit am ehesten entspricht – beispielsweise aus dem Bereich “Wort” den Punkt “Lektor”.

Hast du alle Belege, Anhänge und Nachweise beisammen, schickst du sie einfach per E-Mail oder Post an die KSK. Diese wird dann nach ein paar Wochen Prüfung über deinen Antrag entschieden haben. Wirst du in die KSK aufgenommen, gilt das übrigens rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung – selbst wenn seitdem etwas Zeit vergangen sein sollte.

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Der monatliche Beitrag: Soviel zahlst du in der Künstlersozialkasse

Wieviel du monatlich an die KSK zahlen musst, bemisst sich an der Höhe deines Einkommens. Zur Antragstellung und danach einmal jährlich teilst du der Künstlersozialkasse mit, wie hoch dein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen für das kommende Kalenderjahr sein wird und in welchem Bereich der Kunst oder Publizistik du diese Einkünfte erzielen wirst.

Wie hoch ist also dein Einkommen? Hier musst du etwas aufpassen: Denn im Gegensatz zur Einkommensteuererklärung, in der du beispielsweise Beiträge zur Krankenversicherung absetzen kannst, gelten hier leicht veränderte Bedingungen zur Berechnung von Einnahmen und Ausgaben. Dein Einkommen im Sinne der KSK entspricht also nicht einfach deinem zu versteuernden Einkommen!

Unter Einnahmen verbuchst du für die KSK stattdessen:

  • Einkünfte aus deiner selbstständigen Tätigkeit
  • Steuerpflichtige Preisgelder und Stipendien
  • Urheberrechtliche Vergütungen (wenn du als Musiker*in oder Journalist*in beispielsweise bei der GEMA angemeldet bist)

Ausgaben beinhalten:

  • Werbungskosten (Büromaterial, Telefon/Internet und ähnliche Dinge)
  • Aufwendungen für betriebliche Mittel und Räume (Heizung und Strom für ein Arbeitszimmer kannst du aber nur geltend machen, wenn du auch wirklich eins hast – ein Schreibtisch im Wohnzimmer zählt nicht)
  • Reisekosten
  • Betriebliche Versicherungen (nicht aber deine Krankenversicherung – denn deren Anteil ist ja im Beitrag für die KSK enthalten)
  • Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände
  • Lohn- und Sozialversicherungsbeiträge für Hilfskräfte
  • Abschreibungen für die Abnutzung von Inventar

Wenn du dir daraus dein zu erwartendes Jahreseinkommen gebildet hast, errechnet die KSK anhand der Beitragssätze zur Sozialversicherung deine monatliche Abgabe. Du zahlst dann ähnlich wie als Arbeitnehmer*in 50% davon:

  • Rentenversicherung: 18,6%, dein Anteil: 9,3%
  • Krankenversicherung: 14,6%, dein Anteil: 7,3%
  • Pflegeversicherung: 3,05% plus Aufschlag von 0,25%, falls du kinderlos bist. Dein Anteil also: 1,525%/1,775%. Hast du keinen Nachwuchs, zahlst du den Kinderlos-Aufschlag komplett selbst, kommst also streng genommen auf mehr als 50% Eigenanteil.

Alles in allem errechnet sich die Höhe deines monatlichen Beitrags zur Künstlersozialkasse also ganz einfach: 18,125% (ohne Kinder: 18,375%) deines Jahreseinkommens, geteilt durch zwölf Monate.

Jährlich grüßt das Murmeltier: Die Künstlersozialkasse Online Meldung

Einmal im Jahr erfragt die KSK, wie schon in deinem Antrag, dein voraussichtliches Jahreseinkommen für das kommende Jahr. Damit ändert sich unter Umständen auch die Höhe deiner Beiträge.

Nun liegt es in der Natur der Sache, als Selbstständige*r nicht immer genau wissen zu können, wieviel man verdienen wird. Schwankende Auftragslagen sorgen nicht immer für ein gleichmäßiges  Einkommen. Du musst deine Einkünfte also schätzen. Dir wird niemand böse sein, wenn du hier einmal knapp daneben liegst. Bewusst falsche Angaben solltest du dir jedoch verkneifen: Die Künstlersozialkasse verlangt von dir deinen letzten Einkommensteuerbescheid, den du der Online Meldung beifügen musst. Der enthält unter anderem deine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, die mit deinem gemeldeten KSK-Einkommen grob übereinstimmen sollten. So sieht die Künstlersozialkasse zumindest, ob deine Angaben in der Vergangenheit ungefähr gestimmt haben. Zudem überprüft sie jährlich stichprobenartig einen gewissen Prozentsatz aller Versicherten und fordert dafür die Einkommensteuerbescheide der letzten vier Jahre an.

Gründerplattform-Tipp:

Eine Nachzahlungspflicht besteht nicht. Falls du einmal geringere Einkünfte angegeben hast, als du tatsächlich erwirtschaften konntest, machst du einfach zwei Dinge: Freue dich über deinen beruflichen Erfolg und gib bei der nächsten Online Meldung höhere voraussichtliche Einkünfte an. Achte dennoch darauf, dass die der KSK übermittelten Zahlen so nah an der Wahrheit liegen wie möglich, denn wer absichtlich zu wenig Einkommen angibt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch den Ausschluss aus der KSK.

Laufen Schätzung und Realität drastisch auseinander, hast du die Möglichkeit, der KSK eine Änderungsmitteilung zu senden. Das ist jedoch immer nur für zukünftige Einkünfte möglich, da die Beiträge der Künstlersozialkasse nicht rückwirkend geändert werden können. Wenn du also weißt, dass bessere Zeiten anstehen und deine Einkünfte höher als erwartet ausfallen, kannst (und solltest) du das der KSK mitteilen. Das erhöht natürlich bei der nächsten Bemessung deine monatlichen Beiträge. Warum das trotzdem sinnvoll sein kann? Du zahlst dadurch auch mehr in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Hier musst du einfach entscheiden, ob du deine Einkünfte eher vorsichtig schätzt oder ob du optimistisch an die Sache herangehst.

Ausschluss aus der KSK – was du unbedingt vermeiden solltest

Natürlich ist es auch möglich, wieder aus der Künstlersozialkasse herauszufliegen. Wie du das vermeidest? Indem du folgende Beispiele am besten nicht nachahmst:

  • Du verdienst aus einer weiteren selbstständigen Tätigkeit, die nicht unter die Voraussetzungen der KSK fällt – also weder als publizistisch noch künstlerisch angesehen werden kann – mehr als 520 Euro monatlich. In diesem Fall bist du weiterhin Teil der gesetzlichen Rentenversicherung, aber nicht mehr nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz kranken- und pflegeversichert – selbst wenn dein KSK-relevantes Einkommen höher sein sollte.
  • Du beginnst eine Festanstellung. Auf Eis legen kannst du die Mitgliedschaft in der KSK nicht, daher endet sie in diesem Fall. Wenn du allerdings merkst, dass dir die Selbstständigkeit doch besser liegt, ist eine Wiederaufnahme in die Künstlersozialkasse durchaus möglich – vorausgesetzt, du erfüllst nach wie vor die Mitglieds-Kriterien.
  • Du machst bewusst falsche Angaben zu deinen Einkünften. Niemand lässt sich gerne über’s Ohr hauen – auch die KSK nicht. Sollte sie also eines Tages bemerken, dass du jahrelang zu geringe Beiträge bezahlt hast, wird sie dich als Mitglied nicht mehr sonderlich schätzen.

Fazit: Die Mitgliedschaft in der KSK lohnt sich

Solltest du dir bisher noch nicht ganz sicher gewesen sein, ob du dich bei der Künstlersozialkasse wirklich um eine Aufnahme bemühen solltest, so weißt du nun: Der Aufwand macht sich hier im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt – und zwar fast immer. Antrag und jährliche Online-Meldung bei der KSK sind schnell erledigt und deine Sozialversicherungsabgaben fallen niedriger aus als vorher. Zudem zahlst du in die gesetzliche Rentenversicherung ein – das mag zwar nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein, kann in Bezug auf deine Rente aber definitiv nicht schaden.

Tipp: Ideencouch Podcast. Im Gespräch mit dem Künstler Jan Holtmann geht es unter anderem um die Fragen, wie ein*e Künstler*in aus der eigenen Kernkompetenz ein Geschäftsmodell entwickeln kann.

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bhp