Du bist ein*e Teamplayer*in und willst mit jemandem gemeinsam ein Unternehmen starten und Produkte oder Dienstleistungen anbieten? Dann ist die GbR – die Gesellschaft bürgerlichen Rechts – vielleicht die richtige Rechtsform für dich. Dabei verpflichtest du dich, gemeinsam mit deinem/deiner Partner*in, zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks, sprich: Ihr wollt wirtschaftlich erfolgreich sein und ein gemeinsames Ziel erreichen. Es ist ein bisschen wie heiraten, denn auch bei der GbR-Gründung schwört ihr euch die Treue. Teamwork ist angesagt!
Seit Inkrafttreten des Modernisierungsgesetzes des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) 2024 spielt auch die eGbR eine größere Rolle – also die eingetragene GbR. Hier erfährst du, wie du eine GbR gründen kannst, wann sie die richtige Rechtsform für dich ist und was du im Unterschied zur GbR bei der eGbR beachten musst.
Was ist eine GbR und welche Besonderheiten birgt sie?
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft. Das heißt, dass sie von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen gegründet wird. Falls eine juristische Person Teil der GbR ist, muss mindestens eine natürliche Person als Geschäftsführer*in mit eingetragen sein. Die GbR wird auch BGB-Gesellschaft genannt, da die gesetzlichen Grundlagen in den §§ 705 – 740 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt sind. Gemeinsam festgelegte Ziele werden im Gesellschaftsvertrag definiert. Beispielsweise der Verkauf von bestimmten Waren oder das Angebot einer Dienstleistung. Hierzu geben wir dir später im Artikel noch mehr Informationen.
Eine GbR wird häufig von Freiberufler*innen gegründet, die eine Sozietät (Kooperative) oder eine Gemeinschaftspraxis ins Leben rufen. Generell kannst du in jeder Branche eine GbR gründen, außer im Handel.
Demnach ist ganz wichtig: Wenn du nur handeln möchtest, kannst du keine GbR gründen! Dann ist die OHG – offene Handelsgesellschaft – eine gute Wahl. Wenn im Laufe der Geschäftstätigkeit herauskommt, dass es sich bei dem Geschäftsinhalt deines Unternehmens um ein Handelsgewerbe handelt, wird die GbR automatisch in eine OHG umgewandelt.
Eine Besonderheit der GbR ist außerdem, dass sie durch ihre formlose Gründung auch ungewollt entstehen kann, denn für die Gründung reicht ein Handschlag aus. Sobald du dich beispielsweise mit einem oder mehreren Beteiligten zusammentust und ihr beispielsweise
- einen „gemeinsamen Zwecke erreichen“ wollt
- eine unausgesprochene Abmachung habt
- gemeinsam nach außen auftretet
kann es für Dritte im Geschäftsverkehr so aussehen, dass ihr eine GbR seid.
Angenommen, du bist Webdesigner*in und arbeitest eng mit einer Programmiererin zusammen, da sich eure Kompetenzen gut ergänzen. Ihr seid beide Freiberufler*innen. Eure Dienstleistung präsentiert ihr auf einer gemeinsamen Website und nehmt mehr und mehr Aufträge auch zusammen an. Dann seid ihr, ohne es definiert zu haben, eine GbR.
Was ist eine eGbR und was zeichnet sie aus?
Die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) ist eine Sonderform der klassischen GbR, bei der die Gesellschaft in ein öffentliches Register eingetragen wird. Obwohl die GbR grundsätzlich nicht zur Eintragung ins Handelsregister oder andere Register verpflichtet ist, kann eine freiwillige Eintragung sinnvoll sein. In bestimmten Fällen ist es seit 2024 sogar Pflicht, sich in das eigens eingerichtete Gesellschaftsregister eintragen zu lassen: zum Beispiel, wenn eine GbR eine Immobilie erwerben oder als Gesellschafterin eines anderen Unternehmens auftreten möchte – etwa bei einer GmbH oder OHG.
Die Eintragung einer GbR gibt ihr mehr Rechtssicherheit, vor allem im Bereich der Haftung und der Vertretung nach außen. Es wird klar ersichtlich, wer für die GbR verantwortlich ist. Das ist bei komplexeren Geschäftsbeziehungen oder im Rechtsverkehr von Vorteil. Die GbR selbst ist eine sehr alte Rechtsform, die seit 1900 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Durch das MoPeG hat sie nun ein Update erfahren: Während die eGbR zuvor noch ein inoffizieller Begriff war, gibt es seit Januar 2024 klare Regelungen dazu.
Was ist der Unterschied zwischen GbR und eGbR?
Der wichtigste Unterschied zwischen GbR und eGbR ist die Eintragung in das Gesellschaftsregister und die damit einhergehende Rechtsfähigkeit der eGbR. Das heißt, die eGbR kann als Personengesellschaft eigenständig handeln und beispielsweise klagen oder verklagen. Als klassische GbR geht das nicht. Außerdem kannst du mit einer eGbR, anders als bei der GbR, auch Handelsgeschäfte machen, ohne dass die eGbR automatisch in eine OHG umgewandelt wird.
Die Gründung einer eGbR ist etwas aufwändiger und kann nicht einfach per Handschlag erfolgen. Du kannst sie zwar weiterhin formlos gründen, musst dich aber zusätzlich um den Registereintrag kümmern. Durch die Eintragung herrscht bei der eGbR größere Transparenz: Informationen über die Vertretungsberechtigten und Gesellschafter*innen sind öffentlich einsehbar. Das und die Rechtssicherheit machen die eGbR für Gründer*innen und Kundschaft oft attraktiver.
GbR gründen: Vor- und Nachteile
Die einfache Gründung der GbR steht dem großen Nachteil der fehlenden Haftungsbeschränkung gegenüber. Wir haben für dich die Vor- und Nachteile einmal aufgelistet:
Vorteile
Nachteile
Vor- und Nachteile einer eGbR
Die eGbR hat einige Vorteile gegenüber der klassischen GbR – aber auch ein paar Nachteile.
Vorteile
Nachteile
GbR oder GmbH – was passt besser?
Nicht immer ist eine GbR die beste Wahl. Manchmal ist es sinnvoller, eine GmbH zu gründen, auch wenn eine GbR theoretisch möglich wäre. Eine GmbH zählt zu den Kapitalgesellschaften. Einer ihrer wichtigsten Vorteile ist, dass die Gesellschafter*innen nicht persönlich haften. Für Verbindlichkeiten wird in der Regel nur das Vermögen der GmbH herangezogen. Zudem genießt sie im internationalen Geschäftsverkehr ein hohes Ansehen. Allerdings ist ihre Gründung vergleichsweise aufwändig und teuer: Sie setzt einen schriftlichen und notariell beurkundet Gesellschaftsvertrag und eine Eintragung im Handelsregister voraus, was mit Gerichts- und Notarkosten verbunden ist. Zudem müssen mindestens 25.000 EUR Stammkapital eingebracht werden. Und auch im laufenden Betrieb macht eine GmbH mehr Arbeit. Die doppelte Buchführung und die Erstellung einer jährlichen Bilanz ist verpflichtend, was bei der GbR erst ab einem bestimmten Umsatz und Gewinn erforderlich ist.
Bevor du dich zwischen der GmbH und der GbR entscheidest, solltest du abwägen, wie wichtig dir die Punkte Haftungsbeschränkung und internationales Ansehen sind und ob du willens und in der Lage bist, das geforderte Eigenkapital aufzubringen und die mit einer GmbH verbundenen höheren Anforderungen zu erfüllen. Als Faustregel gilt: Je größer das wirtschaftliche Risiko, desto eher lohnt sich die Gründung einer GmbH – nicht nur aufgrund der Haftungsbeschränkung, sondern auch, weil durch den beurkundeten Vertrag und die regelmäßige Bilanz für alle Beteiligten mehr Klarheit über die Geschäftstätigkeit und -entwicklung geschaffen wird.
Auch die Frage, wie viel Kapital für deine Gründung gebraucht wird und wo es herkommen soll, ist ausschlaggebend: Investoren lassen sich besser in eine GmbH einbinden, klassische Bankkredite kommen auch für eine GbR infrage.
Du kannst auch erstmal mit einer GbR anfangen und diese später in eine GmbH umwandeln, wenn sich deine Geschäftsidee bewährt hat und dein Unternehmen wächst. Das ist durchaus üblich und ohne größere Probleme möglich.
GbR gründen: Für dich geeignet, wenn…
…du unkompliziert und im Team gründen möchtet, insbesondere als Kleingewerbetreibende*r, Freiberufler*in oder mit dem Ziel, eine Praxisgemeinschaft zu eröffnen. Auch, wenn du und dein/deine Geschäftspartner*in nur für ein bestimmtes Projekt zusammenarbeiten möchtet, ist die GbR für euch geeignet. Du brauchst für die Gründung keine umfassenden Formalitäten berücksichtigen und musst theoretisch nicht einmal einen schriftlichen Vertrag aufsetzen. Dieser ist aber unbedingt empfehlenswert, weil es in der Praxis oft genug zu Differenzen zwischen den Beteiligten kommt, was Rechte und Pflichten Einzelner angeht.
Du brauchst für die Gründung kein Mindestkapital einbringen, allerdings solltest du wissen, dass du für Verbindlichkeiten des Unternehmens mit deinem Privatvermögen haften musst.
Die GbR ist also für alle Gründer*innen gut, die möglichst unkompliziert gründen wollen, hohe Gründungskosten scheuen und die Haftungsfrage nicht als Ausschlusskriterium sehen. Wer die Haftung jedoch begrenzen möchte, sollte sich besser für eine andere Gesellschaftsform entscheiden. Wenn du ein Startup im Team gründen und Investoren an Bord holen möchtest, dann solltest du ebenfalls von der Gründung einer GbR absehen. Finde mit unserem Rechtsformen-Finder heraus, welche Rechtsform zu dir passen könnte!
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GbR oder eGbR gründen: Rechtliche Informationen
Das Gründen der GbR ist ganz einfach: Du erklärst gemeinsam mit deinen Mitgründer*innen, dass ihr jetzt zusammenarbeiten wollt, und ihr einigt euch auf einen gemeinsamen Gesellschaftszweck, der in einem Vertrag festgehalten wird. Dieser Vertrag muss nicht schriftlich sein – er kann auch mündlich oder per Handschlag geschlossen werden. Wollt ihr eine eGbR grünen, ist ein schriftlicher Vertrag jedoch notwendig. Dabei können auch mehrere Parteien beteiligt sein.
Zeitlich gesehen ist die GbR also schnell gegründet. Die GbR gilt ab dem Zeitpunkt als gegründet, zu dem du und deine Partner*innen eure weitere Zusammenarbeit (auch mündlich) erklärt habt. Zur eGbR könnt ihr allerdings nur werden, wenn ihr euch ins Gesellschaftsregister eintragen lasst.
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Der Gesellschaftsvertrag für GbR und eGbR
Es ist keine Pflicht, jedoch sehr empfehlenswert, einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen – egal, ob du eine eGbR oder „nur“ eine GbR gründen möchtest. So könnt ihr euch bei Streitigkeiten auf eine klare Vereinbarung berufen. Sofern ihr nichts anderes vertraglich regelt, sind alle Gesellschafter*innen gemeinsam stimmberechtigt, was Entscheidungen hinsichtlich des Geschäftszwecks angeht. Das heißt, dass beispielsweise Finanzthemen, die Korrespondenzen sowie die Kontrolle über alle Arbeitsabläufe grundsätzlich gemeinschaftlich zu besprechen und auch Entscheidungen gemeinschaftlich zu treffen sind.
Auch Verträge mit Dritten könnt ihr nur gemeinsam schließen, es sei denn, ihr habt eine Ausnahmeregelung festgelegt. Da das im Alltag recht kompliziert ist, empfiehlt es sich, die Aufgaben einzuschränken bzw. aufzuteilen. Im Gesellschaftsvertrag könnt ihr individuelle Regelungen zu Mehrheitsverhältnissen und Beschlussfassungen, Entscheidungsbefugnissen und der Übertragung der Geschäftsführung auf einzelne Gesellschafter*innen aufstellen. Dies gilt auch bei der Vertretung nach außen. Unabhängig von der vertraglichen Regelung liegt jedoch das Kontroll- und Informationsrecht bei allen Beteiligten, also auch den nicht geschäftsführenden und nicht vertretungsbefugten Gesellschafter*innen.
Sofern nichts anderes im Gesellschaftsvertrag definiert ist, erhält jede*r Gesellschafter*in, unabhängig von der Größe seines Geschäftsanteils, den gleichen Anteil am Gewinn oder Verlust (§ 722 BGB) und hat die Pflicht, auch den gleichen Beitrag zu zahlen (§ 706 Abs. 1 BGB). Es gilt also der Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Beiträge können beispielsweise Geldmittel sein, aber auch Personal, Geräte, Stoffe, Werks- oder Dienstleistungen.
Tipp: Zieh mit deinen Partner*innen am besten einen Rechtsbeistand für das Aufsetzen des GbR-Vertrags zurate. Dieser kann mit Fachwissen dazu beitragen, dass ihr euch im Falle späterer Rechtsstreitigkeiten leichter einigen könnt. Legt fest, welche Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen und was jede*r selbst entscheiden kann. Auch die Höhe der monatlichen Privatentnahmen solltet ihr schriftlich festhalten.
Tipp: Zieh mit deinen Partner*innen am besten einen Rechtsbeistand für das Aufsetzen des GbR-Vertrags zurate. Ein Rechtsanwaltsbüro kann mit Fachwissen dazu beitragen, dass bei späteren Rechtsstreitigkeiten eine Einigung erzielt werden kann. Lege mit ihnen gemeinsam fest, welche Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen und was jede*r selbst entscheiden kann. Auch die Höhe der monatlichen Privatentnahmen sollte bestenfalls schriftlich festgelegt werden.
Wichtig zu wissen: Übt deine GbR eine gewerbliche Tätigkeit aus, musst du beim Gewerbeamt auch ein Gewerbe anmelden. Bei einer Freiberufler-GbR genügt die Anmeldung beim Finanzamt, wo du auch eine separate Steuernummer für das Unternehmen bekommst. Die Anmeldepflicht bei der IHK und HWK entfallen zudem, nur eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ist noch notwendig. Die Kosten für die Gründung einer GbR sind sehr niedrig und beschränken sich auf die Gewerbeanmeldung, die zwischen 15 und 60 EUR kostet. Ziehst du ein Rechtsanwalts- oder Notarbüro zurate, kommen deren Gebühren dazu.
Leitfaden für den Gesellschaftsvertrag einer GbR oder eGbR
Vorlagen für derartige Verträge, die eine gute Orientierung bieten, bekommst du bei der IHK oder der Handwerkskammer. Hier aber schonmal einige Fragen, die du vorab mit deinen Gründungspartner*innen klären solltest:
- Wieso möchtet ihr die GbR gründen? Was ist der Zweck?
- Wer übernimmt die Geschäftsführung?
- Welches Entnahmerecht wird wem zugesprochen?
- Tätigkeitsvergütung – wie soll diese aussehen?
- Was passiert, wenn ihr Verluste macht. Werden diese verteilt?
- Wie möchtet ihr
- das Kontroll- und Informationsrecht regeln?
- Welche Haftungsverteilung möchtet ihr haben?
- Wettbewerbsverbot – wie regelt ihr dies?
- Was passiert, wenn ein*e Gesellschafter*in das Unternehmen verlässt?
- Zu welchen Beiträgen verpflichtet ihr euch jeweils?
- Wie sollen Entscheidungen getroffen werden?
Kosten einer GbR- oder eGbR-Gründung
Die Kosten für die Gründung einer GbR halten sich in Grenzen. Wichtig zu wissen: Übt ihr mit eurer GbR oder eGbR eine gewerbliche Tätigkeit aus, müsst ihr auch ein Gewerbe anmelden. Dafür müsst ihr zwischen 15 und 60 Euro pro Gesellschafter*in aufbringen. Bei einer Freiberufler*innen-GbR genügt die Anmeldung beim Finanzamt, wo du auch eine separate Steuernummer für das Unternehmen bekommst. Die Anmeldepflichten bei der IHK und HWK entfallen zudem, nur eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ist noch notwendig.
Gründest du eine eGbR, kommen die Kosten für die Eintragung ins Gesellschaftsregister hinzu. Diese sind abhängig vom Geschäftswert und der Anzahl an Gesellschafter*innen. Hinzu kommen gegebenenfalls noch Gebühren für Rechtsanwält*in und Notariat.
GbR - Haftung – wer haftet wofür?
Die Haftung ist bei der GbR sehr umfassend. Die Gesellschaft haftet mit dem Gesellschaftsvermögen und die Gesellschafter*innen mit dem Privatvermögen. Wenn ein*e Gesellschafter*in allein für eine Verbindlichkeit einsteht, kann diese Person von den anderen Teilhabern einen Ausgleich verlangen. Wünschen du oder deine Mitgründer*innen euch in dem Unternehmen andere Regelungen, müsst ihr diese im Gesellschaftsvertrag festlegen. Für Dritte gelten die internen Regelungen einer GbR nicht. Ohne vertragliche Regelungen mit Geschäftspartnern haften alle zu gleichen Teilen. Du und deine Geschäftspartner*innen könnt die Haftung nur beschränken, wenn ihr diese gegenüber einem/einer Vertragspartner*in aushandelt. Eine allgemeine Haftungsbeschränkung könnt ihr damit aber nicht erwirken. Das ist der größte Nachteil der GbR! Auch, wenn ein*e der Gesellschafter*innen austritt, kann er/sie noch bis zu fünf Jahre nach dem Ausstieg haftbar gemacht werden.
Info: Um die persönliche Haftung der Gesellschafter*innen zu umgehen, wird manchmal eine „GbR mbH“ gegründet. Der Bundesgerichtshof hat jedoch entschieden, dass diese Bezeichnung nicht wirksam ist. Die Gesellschafter*innen einer "GbR mbH" haften also ebenfalls für Verbindlichkeiten der GbR persönlich mit ihrem Privatvermögen.
Steuern und Buchhaltung in der GbR
Eine GbR oder eGbR unterliegt nicht der Pflicht der doppelten Buchführung. Die einfache Buchführung genügt und zur Gewinnermittlung ist eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben ausreichend. Die Einnahmenüberschussrechnung dient als Jahresabschluss. Die GbR unterliegt laut §141 Abgabenverordnung erst dann einer Bilanzierungspflicht, wenn der Umsatz 260.000 EUR überschritten wird und/oder der Gewinn im laufenden Geschäftsjahr höher als 25.000 EUR ist.
Die GbR ist keine eigene Rechtsperson, was dazu führt, dass die GbR selber nicht Steuersubjekt der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer ist – sondern die Gesellschafter*innen. Hast du mit deinem Geschäftskontakt eine Freiberufler-GbR gegründet, musst du keine Gewerbesteuer zahlen, ansonsten wäre die GbR natürlich gewerbesteuerpflichtig. Außerdem musst du Umsatzsteuern zahlen (diese stellst die GbR auch in Rechnung), wenn du nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst. Die Einkommensteuer ist ebenfalls relevant und richtet sich nach dem Gewinnanteil, den jede/r einzelne Partner*in bekommt. Sollte eine juristische Person Mitgesellschafter sein, ist die Körperschaftsteuer ebenfalls relevant.
Wichtig: Die Besteuerung ist unabhängig davon, ob die Gewinne ausgezahlt werden oder im Unternehmen verbleiben.
Firmenname einer GbR oder eGbR
Wenn deine GbR als Kleinunternehmen gilt, kannst du einen Sach-, Tätigkeits- oder Fantasienamen auswählen. Die IHK empfiehlt jedoch, am besten den Vor- und Zunamen zu verwenden, was aber nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. In jedem Fall darf der Name nicht nur aus der Geschäftsbezeichnung bestehen, sondern es muss auch ein Vor- und Nachname genannt werden. Beispielsweise: Max Mustermann, Sarah Sonnenschein, Sport-Fitness-Wellness GbR.
Wählst du einen Fantasienamen, solltest du dich diesbezüglich von einem Anwaltsbüro beraten lassen, außerdem müssen Finanzamt und Gewerbeamt der Namenswahl zustimmen.
Wichtig: Der Name darf weder irreführend sein noch auf bereits existierende Firmen hinweisen bzw. mit diesen verwechselt werden können. Den richtigen Firmennamen finden - gar nicht so einfach. Wir haben für dich alles Wissenswerte darüber in einem Beitrag zusammengefasst.
GbR auflösen oder das Ausscheiden eines/einer Gesellschafter*in
Bereits bei der Gründung einer GbR ist es sinnvoll, die Auflösung im Hinterkopf zu haben und die rechtlichen Regelungen im Gesellschaftsvertrag festzuhalten. Es gibt drei rechtliche Gründe, die zu einer Auflösung führen können.
- Der Zweck der GbR ist erfüllt oder es ist unmöglich, ihn zu erreichen
- Eine Insolvenz
- Der Tod eines/einer Gesellschafter*in
- Einstimmige Auflösung der GbR
Der Ausschluss eines/einer Gesellschafter*in ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Pflichten fahrlässig verletzt wurden.
Das Ausscheiden einer Person aus der Gesellschaft hat die Auflösung der GbR zur Folge – es sei denn, im Gesellschaftsvertrag ist eine Fortsetzungsklausel enthalten. Ist dies der Fall, steht dem/der ausscheidenden Gesellschafter*in eine Abfindung zu, die dem Betrag entspricht, den er oder sie erhalten hätte, wenn die GbR aufgelöst worden wäre. Er oder sie haftet weiterhin für fünf Jahre mit dem Privatvermögen.
Nachdem der Auflösung der GbR geht es zumeist mit folgenden Schritten weiter:
- zunächst werden die laufenden Geschäfte der GbR abgewickelt und etwaige Schulden der GbR getilgt
- die Gesellschafter*innen erhalten ihre Einlagen zurückerstattet und die an die GbR zum Gebrauch überlassenen Gegenstände werden zurückgegeben
- verbliebene Vermögen der GbR unter den Gesellschafter*innen verteilt
Nach Abschluss der Auseinandersetzung ist die GbR beendet.
GbR oder eGbR gründen: Schritt für Schritt
Die folgenden Schritte erklären dir genau, wie du eine GbR gründen kannst:
- Finde eine*n Geschäftspartner*in und kläre die Rahmenbedingungen der GbR. Wichtig: Schriftlich festhalten, um Missverständnissen vorzubeugen.
- Finde heraus, welche Unterlagen für die Gründung notwendig sind und sorge dafür, dass alles rechtzeitig zusammen vorliegt.
- Lege den Namen deiner GbR fest (Recherchiere, ob er noch zu haben ist).
- Setze den Gesellschaftsvertrag mit deinen Mitgründer*innen auf.
- Eröffne das Geschäftskonto (ist zwar nicht erforderlich, aber zu empfehlen).
- Im Falle einer eGbR lasst ihr euch ins Gesellschaftsregister eintragen.
- Alle Gesellschafter*innen melden das Gewerbe beim Gewerbeamt an. Handelt es sich um eine Freiberufler*innen-GbR, muss keine Gewerbeanmeldung erfolgen.
- Meldet die GbR beim Finanzamt an (Steuernummer beantragen).
- Falls ihr Personal anstellen möchtet, müsst ihr euch zusätzlich bei der Agentur für Arbeit melden und eine Betriebsnummer beantragen.
- Meldet die GbR bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) an.
- Meldet euch innerhalb einer Woche nach der Gründung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an.
- Abhängig von der geplanten Tätigkeit müsst ihr gegebenenfalls noch zu anderen Ämtern wie Bau- oder Ordnungsamt.
In unserem Behördenwegweiser findest du alle relevanten Adressen in deiner Region.
Fazit
Die GbR ist für alle Gründer*innen ideal, die es bei der Gründung unkompliziert mögen und nicht viel Eigenkapital ins Unternehmen einbringen wollen. Auch für projektbasierte Teamvorhaben ist die GbR eine super Möglichkeit. Allerdings ist die Gründung nur mit mindestens einem oder einer Geschäftspartner*in möglich und die Haftung kann nicht auf das Vermögen des Unternehmens beschränkt werden.
Alle Gesellschafter*innen haften auch mit ihrem Privatvermögen! Damit du und deine Geschäftspartner*innen euch rechtlich absichert und die Zusammenarbeit reibungslos funktioniert, ist ein gut aufgesetzter Gesellschaftsvertrag essenziell.
Außerdem kann es bei vielen Tätigkeiten sinnvoll sein, eine eGbR zu gründen, also die GbR ins Gesellschaftsregister eintragen zu lassen.
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