Eine Existenzgründung bedeutet für viele Menschen mit Behinderung mehr berufliche Selbstbestimmung und Unabhängigkeit. Nur 20 Stunden die Woche arbeiten? Einen auf deine speziellen Bedürfnisse eingerichteten Arbeitsplatz? Deine Aufgaben und Verantwortungen selbst bestimmen? Alles kein Problem. Denn als Selbstständige*r kannst du deine Arbeitszeiten selbst festlegen, deine Arbeitsbedingungen nach deinen individuellen Anforderungen gestalten und nur das tun, was dir Freude bereitet.
Die traurige Wahrheit ist aber auch, dass eine Selbstständigkeit für viele Menschen mit Behinderung die einzige Möglichkeit ist, am Arbeitsleben teilzuhaben. Auch wenn sich in den letzten Jahren einiges getan hat, ist eine Schwerbehinderung nach wie vor ein Vermittlungshemmnis auf dem Arbeitsmarkt. Es gibt ein breites Spektrum verschiedenster Behinderungsarten, die jeweils spezifische Beeinträchtigungen und somit auch individuelle Bedürfnisse an einen Arbeitsplatz mitbringen. Solche Arbeitsplätze gibt es in Deutschland leider zu wenig. Ein weiterer Punkt sind sicher auch Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen, die einen Einstieg in die Arbeitswelt erschweren. Auch bei einer Gründung stehen Menschen mit Behinderung vor vielen neuen Herausforderungen. Glücklicherweise gibt es Förderprogramme und Beratungen, die dich dabei unterstützten.
Neben einigen Tipps zur Gründung, findest du auf dieser Seite einen umfassenden Überblick über geeignete Förderprogramme und weitere Angebote, die dich bei deinem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen. Du erfährst, welche Beratungsleistungen es gibt und welche Themen bei der Gründung besonders wichtig sind.
Gib dir und deiner Idee eine Chance!
Am Anfang jeder Gründung steht die Geschäftsidee. Wenn du an deine Idee glaubst, dann gib ihr auch eine Chance. Lass dich dabei nicht von anderen entmutigen! Nicht selten raten selbst Jobcenter Menschen mit Behinderungen dazu, lieber in einem vermeintlich „sichereren” Angestelltenverhältnis zu arbeiten oder in einer Werkstatt für Behinderte.
Aber wie findest du eine Geschäftsidee, die zu dir und deinen Fähigkeiten und Interessen passt? Dazu kannst du dir folgende Fragen stellen:
- Kernfähigkeiten: Was kannst du besonders gut? Was hebt dich von anderen ab?
- Inventur deiner Ressourcen: Was hast du schon?
- Motivation: Was motiviert und begeistert dich?
- Unternehmenswerte: Welche Werte vertrittst du?
Darüber hinaus empfehlen wir dir unsere Übersichtsseite zur Geschäftsidee. Hier kannst du dich von Geschäftsideen echter Unternehmer*innen inspirieren lassen, mit weiteren nützlichen Ratgebern an deiner Geschäftsidee arbeiten und diese schließlich auch notieren. Worauf wartest du? Finde die richtige Geschäftsidee für dich und gib ihr eine Chance!
Bringe dein Herzensprojekt aufs Papier – Geschäftsmodell und Businessplan
Nachdem du deine Idee ausgearbeitet hast, geht es jetzt zum nächsten Schritt: Nutze unser Geschäftsmodell-Tool und fasse dein Vorhaben in elf Feldern auf einer Seite zusammen. Hier stellst du die wesentlichen Elemente deiner Idee vor und zeigst, wie du Geld verdienst.
Das Herzstück einer jeden Gründung ist jedoch der Businessplan. Dieser ist eine detaillierte und strukturierte Darstellung deines Geschäftsmodells und zeigt, wie du deine Idee an den Markt bringen möchtest. Für Menschen mit Behinderung ist der Businessplan besonders wichtig. Denn auch ihre Gründungen müssen am Markt bestehen und wirtschaftlich tragfähig sein. Außerdem ist diese wirtschaftliche Tragfähigkeit auch gleichzeitig Voraussetzung für viele staatliche Hilfen und Förderprogramme, die wir dir im Anschluss vorstellen. Sie wird mittels des Businessplans geprüft. Darüber hinaus dient dir dein Businessplan als Fahrplan für den Weg in die Selbstständigkeit und für den zukünftigen Unternehmensaufbau.
Mit unserem Businessplan-Tool gelingt dir die Erstellung deines Businessplans im Handumdrehen und ohne viel Vorwissen. Du kannst dein Geschäftsmodell ausarbeiten und deine Finanzen planen. In jedem Kapitel wirst du durch Video-Anleitungen, Ratgeber und interaktive Tools wie die automatische Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau unterstützt. Leg gleich los und bringe dein Vorhaben aufs digitale Papier!
Du willst deinen Businessplan erstellen?
Lass dich von Marcos Erfolgsgeschichte inspirieren
Marco Boehm erlitt während seiner Geburt eine Quetschung des linken Auges, was neben einer Lidschwäche eine dauerhafte Einschränkung des räumlichen Sehens zur Folge hatte. Später folgte noch eine posttraumatische Belastungsstörung. Nach einer schwierigen Kindheit stand er auch in seinem Berufsleben vielen Herausforderungen gegenüber. Seine berufliche Laufbahn als Angestellter in der IT-Branche war geprägt von wiederholten Traumatisierungen am Arbeitsplatz, teilweise überforderten und inkompetenten Vorgesetzten sowie dem Streben, endlich als „gleichwertig” anerkannt zu werden. Schließlich zog er einen Schlussstrich und stellte für sich fest: „Nach mehr als 20 Jahren in der IT-Branche, zuletzt als IT-Berater, kann ich nur sagen, als Angestellter zu arbeiten ‚bringt es’ nicht. Insbesondere, wenn man nicht ganz gesund ist.”
Im Jahr 2020 machte er sich dann mit seinem eigenen IT-Service selbstständig – und das erfolgreich. Durch seine Selbstständigkeit kann er seine Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten endlich selbst gestalten. Mittlerweile begrenzt er seine Kundentermine auf einen oder zwei pro Tag und ist auch nur noch in seiner Region unterwegs, um kleinen und mittleren Unternehmen sowie Privatpersonen mit seinem Expertenwissen in Sachen IT zu helfen. Außerdem berät er mit found it = andere Menschen mit Behinderung bei ihrem Weg in die Selbstständigkeit. Über found it = erfährst du später noch mehr.
Geeignete Förderprogramme für Existenzgründer*innen mit Behinderung
Es gibt in Deutschland eine Reihe von Förderprogrammen, die Existenzgründer*innen den Start in die Selbstständigkeit erleichtern. Diese allgemeinen Gründungsförderungen können selbstverständlich auch von Gründer*innen mit Schwerbehinderung beantragt werden. Zusätzlich kommen für sie noch Darlehen und Zuschüsse vom Integrationsamt sowie weitere nicht finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten infrage. Wir geben dir in den nächsten Kapiteln einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten.
Allgemeine Förderprogramme für Existenzgründer*innen
Darlehen, Zuschüsse, Beteiligungen oder Bürgschaften – bei den zahlreichen Förderprogrammen und Finanzierungsmöglichkeiten kann man schon mal den Überblick verlieren. Und wie findest du die passende Förderung für dich?
- Mit unserem Förderprogramm-Finder kannst du genau das passende Förderprogramm für dich und deine Bedürfnisse finden. Du kannst nach deiner Postleitzahl und deinem Finanzierungsbedarf filtern und erhältst so nur die für dich relevanten Förderungen.
- Mit unserer Datenbank über alle Finanzierungsmöglichkeiten findest du neben den Förderprogrammen auch alle weiteren Finanzierungsformen kurz und verständlich erklärt.
Im Folgenden stellen wir dir drei allgemeine Fördermittel für Existenzgründer*innen vor, die besonders für Gründungsvorhaben von Menschen mit Behinderung geeignet sind:
ERP-Gründerkredit Startgeld
Mit dem ERP-Gründerkredit Startgeld kannst du einen Kredit von bis zu 125.000 EUR erhalten, um dein Unternehmen aufzubauen und zu führen. Finanzieren kannst du Investitionen wie Geschäftsausstattung oder die Anschaffung von Maschinen und Betriebsmittel wie Mieten oder Personalkosten. Du benötigst kein Eigenkapital und kannst den Kredit auch für nebenberufliche Gründungen beantragen – vorausgesetzt, ein Vollerwerb ist geplant. Auch können tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart werden. Die Vergabe funktioniert nach dem Hausbankprinzip – das heißt, du beantragst den Kredit über deine Hausbank bei der KfW.
Gründungszuschuss
Während der ERP-Gründerkredit Startgeld zurückgezahlt werden muss, handelt es sich bei dem Gründungszuschuss um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit. Dieser unterstützt Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, in der oftmals beschwerlichen Anfangsphase und dient zur sozialen Absicherung und zur Sicherung des Lebensunterhalts, solange die Einnahmen noch nicht die Kosten decken. Für die Beantragung musst du unter anderem einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG 1) haben, deine persönliche und fachliche Eignung beweisen und einen von einer fachkundigen Stelle geprüften Businessplan vorlegen. Die monatlichen Zahlungen hängen von der Höhe deines ALG-1-Anspruchs ab und werden in zwei Phasen bewilligt – maximal für 15 Monate.
Hinweis: Gründungsinteressierte mit Behinderungen (nach Paragraf 19 SGB III) können den Gründungszuschuss auch dann bekommen, wenn sie einen Anspruch von weniger als 150 Tagen oder gar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben (laut dem Paragrafen 116 Abs. 7 SGB III).
Bei Menschen mit Behinderungen im Sinne des Paragrafen 19 SGB III handelt es sich um Menschen, bei denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Bundesagentur für Arbeit erbracht werden.
Einstiegsgeld
Auch das Einstiegsgeld musst du nicht zurückzahlen. Es ist eine Sozialleistung des Jobcenters und kann von Bürgergeld-Empfänger*innen in Anspruch genommen werden, die eine hauptberufliche Selbstständigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche planen. So wirst du in der Anfangsphase deiner Selbstständigkeit finanziell unterstützt. Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zu deinem monatlichen Bürgergeld (ehemals ALG 2) und maximal für 24 Monate gezahlt. Die Höhe der Zahlungen hängt von deiner individuellen Situation ab – besonders von der Dauer deiner Erwerbslosigkeit und der Größe deiner Bedarfsgemeinschaft. Wichtig: Du musst das Einstiegsgeld vor dem Beginn deiner Selbstständigkeit beim zuständigen Jobcenter beantragen.
Sowohl beim Gründungszuschuss als auch beim Einstiegsgeld handelt es sich um eine „Kann-Leistung”. Die Bewilligung liegt im Ermessen des Jobcenters und du hast darauf keinen Rechtsanspruch.
Neben dem Einstiegsgeld können Bürgergeld-Empfänger*innen, die planen, sich selbstständig zu machen, auch Zuschüsse von bis zu 5.000 EUR für die Beschaffung von Sachgütern – also Betriebs- und Geschäftsausstattung wie Maschinen oder Fahrzeuge – erhalten.
Besondere finanzielle Förderangebote für Menschen mit Schwerbehinderung
Vom Integrationsamt können Menschen mit Schwerbehinderung Unterstützung in Form von Darlehen oder Zinszuschüssen zur Gründung oder zum Erhalt einer selbstständigen beruflichen Existenz erhalten (nach § 21 SchwbAV). Die Art und Höhe der Förderung richten sich nach den individuellen Umständen. Jeder Förderantrag ist eine Einzelfallentscheidung und wird nach Ermessen bewilligt. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung hast du leider nicht.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- du musst die erforderliche persönliche und fachliche Eignung zur Ausübung der Tätigkeit erfüllen
- du musst durch die selbstständige Tätigkeit voraussichtlich auf Dauer deinen Lebensunterhalt sichern können; das heißt auch, dass deine Existenzgründung wirtschaftlich tragfähig sein muss - dies wird in der Regel durch deinen Businessplan geprüft
- deine Tätigkeit muss unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig sein
Außerdem musst du eine Selbstständigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden planen und darfst nicht die Erwerbsminderungsrente beziehen. Ansprechpartner für die Förderung sind die Integrationsämter. Auf deren Website findest du mit dem Ansprechpartner-Finder die Ansprechpartner*innen in deiner Region.
Hinweis: Für viele staatliche Hilfen und auch für einige Beratungsangebote musst du eine Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von mindestens 50) oder eine Gleichstellung mit Menschen mit Schwerbehinderung nachweisen. In der Regel gilt ein Schwerbehindertenausweis als ein solcher Nachweis. Um diesen zu erhalten, musst du zunächst einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung beim zuständigen Versorgungsamt oder der nach Landesrecht zuständigen Behörde stellen. Für die jeweilige Adresse kannst du entweder bei deinem Bürgeramt nachfragen oder selbst im Internet recherchieren.
Arbeitsassistenz, technische Arbeitshilfen und Co: Weitere staatliche Hilfen
Neben den finanziellen Förderungen gibt es noch weitere Hilfen und Unterstützungsangeboten, die Menschen mit Behinderung eine Teilnahme am Arbeitsleben und die Aufnahme einer Selbstständigkeit ermöglichen sollen. Wie auch für die finanzielle Förderung (nach § 21 SchwbAV) musst du für die staatlichen Hilfen eine Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von mindestens 50) oder eine Gleichstellung mit Menschen mit Schwerbehinderung nachweisen.
Arbeitsassistenz für Selbstständige
Eine Arbeitsassistenz unterstützt Menschen mit Behinderung bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Die Assistenz dient dazu, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen, die nicht anders (z.B. durch technische Hilfsmittel) ausgeglichen werden können – etwa eine Vorlesekraft für blinde Menschen oder ein*e Gebärdensprachdolmetscher*in für höreingeschränkte Personen. Die Kernaufgabe deiner Selbstständigkeit führst du jedoch weiter aus. Die Assistenz übernimmt eher einfache und unterstützende Aufgaben in deinem Berufsleben.
Die Kosten für eine solche Arbeitsassistenz werden vollständig übernommen, wenn du die nötigen Voraussetzungen erfüllst. Neben einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung muss die Selbstständigkeit nachhaltig betrieben werden und zum Aufbau oder zur Sicherung einer eigenen wirtschaftlichen Lebensgrundlage geeignet sein. Um dies zu belegen, musst du die wirtschaftliche Tragfähigkeit deines Gründungsvorhabens anhand deines Businessplans nachweisen.
Selbstständige können bei der Organisation ihrer Arbeitsassistenz zwischen dem Arbeitgebermodell oder dem Dienstleistungsmodell wählen. Das heißt, entweder du stellst die Assistenz in deinem Betrieb fest ein oder du beauftragst eine*n Dritten, der*die dir die Assistenz bei Bedarf zur Verfügung stellt. In beiden Fällen werden die Kosten übernommen. Im Gegensatz zur finanziellen Förderung (nach § 21 SchwbAV) ist die Beantragung einer Arbeitsassistenz keine Ermessensentscheidung – solange du die Voraussetzungen erfüllst, hast du einen Rechtsanspruch auf diese Hilfe.
Technische Arbeitshilfen
Nicht immer muss gleich eine menschliche Arbeitsassistenz in Anspruch genommen werden, in einigen Fällen genügen technische Arbeitshilfen. Diese dienen der Ausstattung des Arbeitsplatzes und erleichtern oder ermöglichen Menschen mit Behinderung die Ausübung ihrer Arbeit – beispielsweise ein orthopädischer Bürostuhl oder Transporthilfen. Die Arbeitsbelastung soll dadurch reduziert und die Arbeitssicherheit gewährleistet werden.
Die Integrationsämter fördern für Existenzgründer*innen mit Behinderung Leistungen zur Erst- und Ersatzbeschaffung, Instandhaltung und Ausbildung zur Nutzung von technischen Arbeitshilfen. Die Förderung beinhaltet Zuschüsse zu Arbeitshilfen, deren Höhe vom jeweiligen Einzelfall abhängt. Die Kosten werden jedoch in der Regel in voller Höhe übernommen. Nur, wenn du die Hilfsmittel auch privat nutzt, kann das Integrationsamt einen Eigenanteil an den Kosten fordern.
Des Weiteren gibt es noch Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes (nach § 20 SchwbAV). Diese umfassen die Beschaffung eines geeigneten Transportmittels, den behinderungsbedingten Umbau und die Erlangung einer Fahrerlaubnis. Die Integrationsämter sind bei dieser Hilfe besonders für Selbstständig zuständig. Auch hier gibt es eine Reihe an Voraussetzungen, unter anderem hinsichtlich der Art und Schwere der Behinderung, des Wohnortes und der Verkehrsanbindung.
Zudem sind Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung (nach § 22 SchwbAV) förderfähig. Selbstständige mit Behinderung können in Form von finanziellen Zuschüssen und Darlehen bei der Anpassung ihres Wohnraums und dessen Anpassung an die Behinderung gefördert werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass dadurch die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglicht und gesichert wird.
Außerdem sind Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten (nach § 24 SchwbAV) möglich. Menschen mit Behinderung können finanzielle Zuschüsse für die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen bekommen, die die Teilhabe am Arbeitsleben sichern sollen. Dies können für den Beruf notwendige oder weiterbildende fachliche Schulungen und Fortbildungen sein. Auch Umschulungen können gefördert werden, wenn Personen wegen ihrer Behinderung nicht mehr ihren bisherigen Beruf ausüben können.
Beratungs- und Unterstützungsangebote für Gründer*innen mit Behinderung
Neben den Integrationsämtern gibt es eine Reihe von unabhängigen Organisationen, die Gründer*innen bei dem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen. Erfüllst du die jeweiligen Voraussetzungen, sind alle Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung kostenlos. Einige Beratungsangebote haben wir für dich zusammengetragen:
- Integrationsämter: Die Integrationsämter sind für viele Gründer*innen mit Behinderung die erste Anlaufstelle. Sie können dich in deiner persönlichen Situation beraten und sind besonders für staatliche Hilfen und Förderungen wie Arbeitsassistenzen oder finanzielle Förderungen nach § 21 SchwbAV deine Ansprechpartner.
- enterability Berlin: enterability Berlin unterstützt Menschen mit Schwerbehinderung sowohl vor als auch nach der Gründung mit Beratung und Fachwissen. Die Mitarbeiter*innen der Organisation unterstützen dich bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung deiner Gründung und tun ihr Bestes, dass deine Gründung am Markt bestehen bleibt. Dieses Beratungsangebot richtet sich jedoch nur an Gründer*innen, die sich in Berlin selbstständig machen wollen.
- found it =: found it = ist ein gemeinnütziger Verein aus Nordrhein-Westfalen, der Menschen mit Behinderung zum Thema Unternehmertum berät. Die Beratung kann sowohl deutschlandweit online als auch persönlich in NRW stattfinden und umfasst unter anderem die folgenden Themenbereiche: Geschäftsidee und Marktanalyse, Marketing und Kundengewinnung, formale Prozesse wie Gewerbeanmeldung und Steuern. Aber auch Beratungen über die Leistungen der Ämter (z. B. Jobcenter oder Integrationsamt) und staatliche Hilfen wie technische Arbeitshilfen werden angeboten.
- Projekt „BESSER”: Das bundesweite Projekt „Barrierefrei Existenzgründen. Selbständig und erfolgreich im Erwerbsleben mit Behinderung (BESSER)“ unterstützt Menschen (besonders Frauen) mit Behinderung bei der Gründung einer tragfähigen Selbstständigkeit. Das Projekt startete im Juni 2022 und läuft bis 2025.
Unser Tipp: Mentoring für Gründer*innen mit Behinderung
Im Rahmen des BESSER-Projektes bietet der Hildegardis-Verein ein Mentoring-Programm für gründungsinteressierte Menschen mit Behinderung an. Die Teilnehmer*innen werde beim Gründungsprozess individuell begleitet und von Mentor*innen unterstützt, die selbst bereits mit Schwerbehinderung gegründet haben. Die Zusammenarbeit findet überwiegend digital statt. So wird eine bundesweite Teilnahme ermöglicht. Für die zweite Runde des Mentoring-Programms, die im Juni 2023 beginnt, gibt es noch freie Plätze. Bis zum 15. März 2023 kannst du dich bewerben.
Neben Teilnehmer*innen (Mentees) werden auch Mentor*innen gesucht, die ihre Erfahrungen als selbstständige Unternehmer*innen mit Behinderung weitergeben möchten.
Fazit
Durch eine Existenzgründung erlangst du mehr berufliche Selbstbestimmung und Unabhängigkeit. Du bist dein*e eigene*r Chef*in und kannst somit deine Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen selbst gestalten. Wenn du eine passende Geschäftsidee gefunden hast, solltest du dieser auch einer Chance geben und dich nicht von anderen entmutigen lassen.
Aber auch Gründungen von Menschen mit Behinderung müssen langfristig am Markt bestehen bleiben. Deshalb ist notwendig, dass du dein Vorhaben durch ein Geschäftsmodell strukturiert darstellst und daraufhin einen Businessplan erstellst. Anhand dieses Plans beurteilen staatliche Stellen, ob du für dein Vorhaben eine öffentliche Förderung bekommen kannst. Neben den allgemeinen Förderprogrammen gibt es verschiedene spezifische Hilfen und Förderangebote, die nur von Menschen mit Schwerbehinderung beantragt werden können. Zudem gibt es unabhängige Beratungsangebote, die dich während und nach deiner Gründung unterstützen. Du bist also nicht auf dich allein angewiesen, sondern kannst dich einer breiten Palette an Hilfen und Beratungsangeboten bedienen.