Von heute auf morgen nichts mehr tun und einfach nur noch Rentner*in sein? Für viele Menschen ist diese Vorstellung unmöglich. Sie werden beruflich selbstständig als Rentner*in – und haben dafür gute Gründe.
Ältere Menschen sind heute weit aktiver als vorangegangene Generationen und stehen mitten im Leben. Die Kinder sind längst aus dem Haus, hin und wieder kommen die Enkel*innen zu Besuch und es ist mehr Zeit vorhanden als gedacht – Zeit, den zweiten beruflichen Frühling so zu gestalten, wie man es sich immer gewünscht hat.
Die Rente muss auf keinen Fall den Ruhestand bedeuten, sondern kann die ideale Möglichkeit sein, noch einmal richtig durchzustarten. Selbstständig als Rentner*in: Wie dir das gelingen kann, erklären wir in diesem Beitrag.
Sich als Rentner*in selbstständig machen, hat viele Vorteile
Der Einstieg in die Rente kann der optimale Moment sein, um lang gehegte Geschäftsideen endlich in die Tat umzusetzen und das zu tun, was einem schon immer Spaß gemacht hat. Häufig gibt die Rente sogar die notwendige Sicherheit, um den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Immerhin bietet sie nicht selten ein sicheres monatliches Einkommen und die nötigen zeitlichen Freiräume, um sich auf die Selbstständigkeit zu konzentrieren.
Während sich die einen als Rentner*in selbstständig machen, um sich selbst zu verwirklichen, kann für andere die Selbstständigkeit in der Rente auch den nötigen Nebenverdienst bedeuten, der für die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards wichtig ist.
Ruhestand ist nicht gleich Stillstand
Das Dasein als Rentner*in kann so schön sein: entspannen, reisen, Rad fahren oder Zeit mit den Kindern und Enkelkindern verbringen. Doch was, wenn die Rente nicht reicht oder jemand einfach noch zu agil ist, um die ruhigen Tage an sich vorbeiziehen zu lassen?
Immer mehr Senior*innen wagen den großen Schritt und machen sich selbstständig als Rentner*in. Immerhin sind viele noch weit über das Rentenalter hinaus fit, vital und neugierig auf etwas Neues.
Das Thema Work-Life-Balance spielt zudem für die heutige Generation „60plus“ eine zunehmend wichtige Rolle. Während die einen ihre Erfüllung in einem Ehrenamt oder einem Teilzeitjob suchen, machen sich andere eben selbstständig. Und speziell Letzteres bietet enorme Vorteile:
- Du verdienst Geld mit einer Tätigkeit, die dich wirklich erfüllt
- Ein Ausgleich zum entspannten Teil des Rentnerlebens wird geboten
- Du kannst dir deine Zeit frei einteilen
- Das Haushaltseinkommen verbessert sich
Hauptberufliche Selbstständigkeit als Rentner*in
Als Rentner*in hauptberuflich selbstständig ist, wer sich mindestens 20 Wochenstunden mit seiner selbstständigen Tätigkeit beschäftigt und das erwirtschaftete Arbeitseinkommen mehr als 50 Prozent des monatlichen Gesamteinkommens beträgt.
Nebenberufliche Selbstständigkeit als Rentner*in
Wenn der zeitliche Aufwand der selbstständigen Tätigkeit während der Rente weniger als 20 Wochenstunden beträgt, wird eine nebenberufliche Selbstständigkeit angenommen. Aber: Sollten die Einkünfte durch die Selbstständigkeit trotz der geringen Zahl der Wochenstunden mindestens 75 Prozent des monatlichen Gesamteinkommens betragen, dann wird dennoch davon ausgegangen, dass die selbstständige Tätigkeit als Haupteinnahmequelle dient. Sprich: Es wird von einer hauptberuflichen Selbstständigkeit als Rentner*in ausgegangen.
Selbstständig als Rentner*in: Das Rentenalter
Die Regelaltersgrenze für Rentner*innen wird bis 2031 stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Wenn du 1956 geboren bist, kannst du mit 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen und erhältst deine volle Rente, ohne Abschläge. Für alle ab 1964 Geborenen beträgt die Altersgrenze 67 Jahre.
Die Anhebung des Rentenalters wird damit begründet, dass die Lebenserwartung der Menschen steigt und damit auch die Dauer des Rentenbezugs. Da dieser immer länger werdende Rentenbezug finanziert werden muss, verschiebt sich das Rentenalter korrelierend mit der steigenden Lebenserwartung der Menschen.
Es gibt aber verschiedene Ausnahmen von der Rente mit 67. Wenn du zum Beispiel mindestens 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hast, kannst du früher in Rente gehen. Aber auch hier wir das Renteneintrittsalter stufenweise angehoben, hängt also von deinem Geburtsjahr ab.
Wenn du genau wissen möchtest, ab wann du ohne Abschläge in Rente gehen kannst, informiere dich bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
Wie viel darf ich als selbstständige*r Rentner*in dazuverdienen?
Zum 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten aufgehoben. Unabhängig davon, wie viel du mit deiner Selbstständigkeit hinzuverdienst, kannst du deine Altersrente in voller Höhe beziehen.
Für Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin Hinzuverdienstgrenzen. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung darfst du etwa 35.650 EUR pro Jahr hinzuverdienen, bei voller Erwerbsminderung sind es rund 17.820 EUR (Stand: 2023). Bitte beachte, dass du nur im Rahmen deines festgestellten Leistungsvermögens beruflich tätig werden darfst.
Die Hinzuverdienstgrenzen werden jedes Jahr durch das Bundesministerium für Arbeit angepasst.
Selbstständig als Rentner*in: Gewerbe oder freiberuflich?
Bevor du dich selbstständig als Rentner*in machst, solltest du dir die Frage stellen, ob sich eine freiberufliche Tätigkeit oder eher ein eigenes Gewerbe für dich eignet.
Grundsätzlich kannst du als Selbstständige*r entweder ein eigenes Gewerbe haben oder eben freiberuflich tätig sein. Ausschlaggebend ist im ersten Schritt, ob deine gewünschte Tätigkeit unter einen freien Beruf des § 18 EStG fällt – nur dann kannst du freiberuflich arbeiten. Ansonsten gilt es, ein Gewerbe anzumelden.
Gewerbeanmeldung als Rentner*in
Ganz gleich, welches Gewerbe du wählst: Jede Art von Gewerbebetrieb muss bei jener Stelle, die für den gewählten Sitz deines Unternehmens zuständig ist, angemeldet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob du neben- oder hauptberuflich selbstständig als Rentner*in tätig bist.
Gleichzeitig mit der Gewerbeanmeldung erfolgt, je nach Tätigkeit, eine Meldung an weitere Behörden, wie unter anderem:
- Finanzamt
- Berufsgenossenschaft
- Handwerkskammer (bei Handwerkstätigkeiten)
- Industrie- und Handelskammer
- Handelsregister
- Statistisches Landesamt
Die Erstellung eines Businessplans als selbstständige*r Renter*in
Auch für eine Selbstständigkeit in kleinem Rahmen ist die Erstellung eines Businessplans empfehlenswert. Mit einem Businessplan kannst du herausfinden, wie erfolgsversprechend deine Geschäftsidee wirklich ist. Unsere Businessplan-Vorlage hilft dir bei der Erstellung.
Freiberufliche Tätigkeit als Rentner*in
Für alle angehenden Freiberufler*innen führt der erste Weg zur Anmeldung der neuen selbstständigen Tätigkeit zum Finanzamt, wo sie u. a. eine neue Steuernummer erhalten. Wie alle anderen Selbstständigen auch, müssen Freiberufler*innen eine Einkommens- sowie eine Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt abliefern.
Die Kleinunternehmerregelung für selbstständige Rentner*innen
Wenn die Umsätze deines Unternehmens oder deiner freiberuflichen Selbstständigkeit unter bestimmten Grenzen bleiben, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Der Vorteil ist: Du musst keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und somit auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Du vereinfachst dir also den Papierkram erheblich. Allerdings kannst du selbst auch keine Vorsteuerbeträge geltend machen. Es gibt also Vor- und Nachteile, die du abwägen solltest.
Die Kleinunternehmerregelung gilt nicht automatisch, sondern nur, wenn du sie beim Finanzamt beantragst.
Wenn du mehr über die Kleinunternehmerregelung erfahren möchtest, lies unseren Artikel Kleinunternehmerregelung 2023: Alles zu Voraussetzungen, Rechnungen und Co.
Selbstständigkeit als Rentner*in: Das gibt es zu beachten
Bevor du den Schritt in die Selbstständigkeit als Rentner*in wagst, gilt es, dir über folgende Fragen klar zu werden:
- Freiberuflich selbstständig oder mit Gewerbeanmeldung?
Diese Entscheidung hängt maßgeblich von der Art deiner geplanten Tätigkeit ab.
- Wie viel darfst du als selbstständige*r Rentner*in hinzuverdienen?
Auch für vorgezogene Altersrenten gibt es seit dem 1. Januar 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr, für Erwerbsminderungsrenten hingegen schon.
- Wie möchtest du deine Krankenversicherung handhaben?
Ab dem Datum, an dem du deinen Rentenantrag stellst, bist du gesetzlich krankenversichert. Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen aber auch die Möglichkeit einer freiwilligen Krankenversicherung.
- Wie sieht es mit der Anmeldung der Tätigkeit und den Steuern aus?
Wie alle anderen Selbstständigen müssen auch Rentner*innen ihr Unternehmen bzw. ihre selbstständige Tätigkeit anmelden und das zusätzliche Einkommen versteuern. Vielleicht möchtest du dich im Zweifel von einem Steuerberatungsbüro aufklären lassen.
- Ergibt ein Businessplan Sinn?
Kurz gesagt: Ja. Ob freiberuflich selbstständig, Kleinunternehmer*in oder Gewerbetreibende*r: Ein Businessplan ist immer eine gute Idee und erleichtert den Weg in die Selbstständigkeit.
Krankenversicherung als selbstständige*r Rentner*in
Wenn du während der zweiten Hälfte deines Berufslebens mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich krankenversichert warst, dann bist du ab dem Zeitpunkt des Rentenantrages gesetzlich pflichtversichert. Solltest du dafür nicht alle Voraussetzungen erfüllen, besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Krankenversicherung.
Die Aufnahme der nebenberuflichen Selbstständigkeit und deren Ausmaß als Rentner*in ist der Krankenversicherung mitzuteilen.
Pflegeversicherung als selbstständige*r Rentner*in
Einfach gesagt: Wenn du krankenversicherungspflichtig bist, dann besteht automatisch auch die Pflicht zur Pflegeversicherung. Die Höhe der Beiträge hierfür ist allgemein festgelegt und hat auch für jene Gültigkeit, die selbstständig als Rentner*in sind.
Unfallversicherung als selbstständige*r Rentner*in
Selbstständige Rentner*innen sind wie alle Unternehmer*innen in der Regel nicht verpflichtet, sich um eine Unfallversicherung zu kümmern. Es gibt aber Ausnahmen (diese sind in den §§ 2, 3 und 6 SGB VII aufgeführt).
Wenn für dich nicht durch Gesetz oder Satzung eine Versicherungspflicht besteht, kannst du freiwillig eine Unfallversicherung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft abschließen.
Sozialabgaben als selbstständige*r Rentner*in
Viele Selbstständige müssen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sie können dies aber freiwillig tun. Einzig eine Krankenversicherung müssen sie abschließen.
Rentenversicherung für selbstständige Rentner*innen
Für jene, die selbstständig als Rentner*in arbeiten, gilt keine Pflicht mehr, in eine Rentenkasse einzuzahlen – ganz gleich, ob normale*r Rentner*in oder Frührentner*in.
Steuern
Wie jede*r Arbeitnehmer*in bist du auch als selbstständige*r Rentner*in zur Zahlung von Steuern verpflichtet. Für dich bedeutet das, dass die Abgabe einer Steuererklärung verpflichtend ist. Je nach Höhe deines Einkommens aus Rente und Zuverdienst muss eine Einkommens- und Umsatzsteuererklärung erfolgen.
Steuerpflichten für Rentner*innen mit gewerblicher Tätigkeit
Rentner*innen mit einer gewerblichen Tätigkeit unterliegen der Gewerbesteuerpflicht. Trifft jedoch Folgendes auf dich zu, musst du keine Gewerbesteuer entrichten:
- Du betreibst dein Gewerbe selbst als natürliche Person bzw. als Personengesellschaft und erwirtschaftest damit jährlich nicht mehr als 24.500 EUR
- Bei deinem Gewerbe handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft und du erwirtschaftest nicht mehr als 5.000 EUR jährlich
Zudem unterliegen alle deine Waren bzw. erbrachten Dienstleistungen der Umsatzsteuerpflicht, sofern du von der Umsatzsteuer nicht befreit bist. Ergibt dein jährlicher Gewinn mehr als 50.000 EUR, dann bist du zudem zu einer doppelten Buchführung verpflichtet und musst einen Jahresabschluss erstellen. Wir haben noch mehr Infos zu Steuern für Selbstständige.
Steuerpflichten für Rentner*innen mit freiberuflicher Tätigkeit
Als freiberuflich tätige*r Rentner*in musst du deinen Gewinn nur durch eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) an das Finanzamt übermitteln - hierfür reicht eine einfache Buchführung mit einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Aber: Falls du mit deiner freiberuflichen Tätigkeit in das Handelsregister eingetragen bist, dann gilt auch für dich die Buchführungspflicht und du erstellst eine doppelte Buchführung.
Ideen für die Selbstständigkeit als Rentner*in
- Eigenen Laden eröffnen durch Franchise
Für viele ist es ein großer Traum, endlich einen eigenen Laden zu eröffnen. Dies über Franchise zu machen, erleichtert den Weg zum eigenen Geschäft deutlich. Ganz gleich, ob eine eigene Buchhandlung, ein Geschäft für Tierbedarf, ein Blumengeschäft oder eine kleine Bäckerei: Es gibt hierzulande zahlreiche Franchisegeber, die händeringend auf der Suche nach Verstärkung sind. Ein großer Vorteil: Du setzt dich sozusagen in ein gemachtes Nest, denn ein Geschäftskonzept inklusive Produkte, Materialien, Branding und Werbematerial gibt es bereits. Das bedeutet, dass dir im Idealfall ein beschleunigter Markteintritt im Vergleich zum Eigenaufbau eines Unternehmens gelingt. Aber: Du trittst einen erheblichen Teil deines Umsatzes an die Muttergesellschaft ab und teilst damit deinen erarbeiteten Gewinn automatisch.
- Reise- bzw. Fremdenführer*in
Das eigene Wissen über regionale Sehenswürdigkeiten zu vermitteln und andere Menschen an die eigenen Lieblingsorte zu führen, kann äußerst bereichernd sein – auch in finanzieller Hinsicht. Auf diese Weise lernst du immer wieder neue Menschen kennen, die sehr dankbar für Insider-Informationen und Orientierungsmöglichkeiten sind. Auch geführte Spaziergänge, Ausflüge mit dem Fahrrad oder themenbezogene Stadtführungen gewinnen immer mehr an Beliebtheit. Wie oft deine spezielle Tour stattfindet, wie lange sie dauert, wohin sie führt und für wen du sie anbietest, entscheidest du dabei ganz allein.
- Kreativ arbeiten
Ob als Fotograf*in, Texter*in, Übersetzer*in oder Blogger*in: Durch das Internet ergeben sich enorm viele Möglichkeiten, um kreativ und selbstständig als Rentner*in zu arbeiten. Es gibt bereits zahlreiche Plattformen, die den Einstieg in eine kreative Selbstständigkeit erleichtern.
Wenn du schon vor dem Rentenbezug selbstständig in einem künstlerischen oder publizistischen Beruf tätig und bei der Künstlersozialkasse (KSK) versichert warst, verbleibst du in der Kranken- und Pflegeversicherung bei der KSK. Du musst also weiterhin Beiträge dafür zahlen. Das gilt nicht für deine Beiträge zur Rentenversicherung. Diese entfallen, sobald du die Regelaltersgrenze erreicht hast. Du kannst aber gegenüber der KSK erklären, dass du weiter in die Rentenversicherung einzahlen möchtest, solange du selbstständig tätig bist. Dadurch erhöhen sich deine Ansprüche auf Altersrente. Dieser Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit ist unwiderruflich und sollte gut überlegt sein. Lass dich unbedingt vorher durch die Deutsche Rentenversicherung beraten.
- Handwerklich tätig werden
Du bist Expert*in in Sachen Computer, Autos oder Heimwerken? Wie wäre es dann mit einem selbstständigen Reparaturservice? Auch Spezialist*innen für die Reparatur von Instrumenten, Modelleisenbahnen oder Uhren sind immer wieder gefragt. Auf diese Weise ergäbe sich die Möglichkeit, sich beruflich mit geliebten Dingen bei einer freien Zeiteinteilung zu beschäftigen.
- Online oder offline unterrichten
Ganz gleich, ob du lieber online und von zuhause aus unterrichten möchtest oder dafür lieber dein Zuhause verlässt und deinen Schüler*innen direkt begegnest: Wenn du als Rentner*in jahrelange Erfahrung im Beruf gesammelt und einen großen Wissensschatz aufgebaut hast, dann wäre es doch eine tolle Möglichkeit, deine Fertigkeiten an die nächste Generation oder an gleichaltrige Interessierte weiterzugeben. Umsetzen kannst du das online über entsprechende Portale oder auch in lokalen Bildungsstätten, wie zum Beispiel Volkshochschulen.
- Betreuung von Kindern
Der Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten ist riesig, zumal immer mehr Eltern beruflich eingebunden sind und aufgrund der gestiegenen Mobilität nicht auf die Unterstützung durch Großeltern zurückgreifen können. Wenn du gut mit Kindern umgehen kannst, ist auch das ein Feld, auf dem du dich als Rentner*in selbstständig machen kannst, besipielsweise als Tagemutter oder Tagesvater.
Brauchst du noch mehr Inspiration? Dann schau mal in unsere Sammlung an Geschäftsideen.
Fazit: Selbstständig in den zweiten beruflichen Frühling
Heute verstehen wir Arbeit immer weniger als notwendiges Übel. Vielmehr suchen sich jüngere genauso wie ältere Generationen viel gezielter ihren Job aus und legen dabei Wert auf eine ausgeglichene Work-Life-Balance und auf Freude an einer sinnvollen Arbeit. Auch im Rentenalter ist die Erwerbstätigkeit eine willkommene Abwechslung und eine sinnvolle Ergänzung zu einer manchmal zu geruhsamen Freizeit. Wer selbstständig als Rentner*in arbeiten möchte, findet dabei zahlreiche Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung und zur Verbesserung des Einkommens. Dabei hält sich der bürokratische Aufwand vergleichsweise in Grenzen.
Unser Fazit: Sich als Rentner*in selbstständig zu machen, ist definitiv einen Versuch wert, da sich weit mehr Potenziale dahinter verbergen als Risiken.