Rente ohne Ruhestand: Selbstständig als Rentner*in

Der Ruhestand – ein neues Kapitel, das für viele nicht bedeutet, sich komplett aus dem Berufsleben zurückzuziehen. Im Gegenteil, Rentner*innen sind heute vielseitiger und aktiver denn je. Mit dem Ende der regulären Berufstätigkeit beginnt für viele erst die Zeit, in der sie ihre wahren Leidenschaften leben und unerfüllten Geschäftsideen realisieren können. Die Rente ist also nicht das Ende, sondern oft ein Sprungbrett in eine Phase, in der die beruflichen und persönlichen Träume verwirklicht werden können. Selbstständig als Rentner*in: Wie dir das gelingen kann, erfährst du in diesem Beitrag. 

Sich als Rentner*in selbstständig machen, hat viele Vorteile

Der Einstieg in die Rente kann der optimale Moment sein, um lang gehegte Geschäftsideen endlich in die Tat umzusetzen und das zu tun, was einem schon immer Spaß gemacht hat. Häufig gibt die Rente sogar die notwendige Sicherheit, um den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Immerhin bietet sie nicht selten ein sicheres monatliches Einkommen und die nötigen zeitlichen Freiräume, um sich auf die Selbstständigkeit zu konzentrieren. 

Während sich die einen als Rentner*in selbstständig machen, um sich selbst zu verwirklichen, kann für andere die Selbstständigkeit in der Rente auch den nötigen Nebenverdienst bedeuten, der für die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards wichtig ist. 

Ruhestand ist nicht gleich Stillstand

Das Dasein als Rentner*in kann so schön sein: entspannen, reisen, Rad fahren oder Zeit mit den Kindern und Enkelkindern verbringen. Doch was, wenn die Rente nicht reicht oder jemand einfach noch zu agil ist, um die ruhigen Tage an sich vorbeiziehen zu lassen? 

Immer mehr Senior*innen wagen den großen Schritt und machen sich selbstständig als Rentner*in. Immerhin sind viele noch weit über das Rentenalter hinaus fit, vital und neugierig auf etwas Neues.  

Das Thema Work-Life-Balance spielt zudem für die heutige Generation „60plus“ eine zunehmend wichtige Rolle. Während die einen ihre Erfüllung in einem Ehrenamt oder einem Teilzeitjob suchen, machen sich andere eben selbstständig. Und speziell Letzteres bietet enorme Vorteile: 

  • Du verdienst Geld mit einer Tätigkeit, die dich wirklich erfüllt 
  • Ein Ausgleich zum entspannten Teil des Rentnerlebens wird geboten 
  • Du kannst dir deine Zeit frei einteilen 
  • Das Haushaltseinkommen verbessert sich 

Hauptberufliche Selbstständigkeit als Rentner*in

Als Rentner*in hauptberuflich selbstständig ist, wer sich mindestens 20 Wochenstunden mit seiner selbstständigen Tätigkeit beschäftigt und das erwirtschaftete Arbeitseinkommen mehr als 50 Prozent des monatlichen Gesamteinkommens beträgt. 

Nebenberufliche Selbstständigkeit als Rentner*in

Wenn der zeitliche Aufwand der selbstständigen Tätigkeit während der Rente weniger als 20 Wochenstunden beträgt, wird eine nebenberufliche Selbstständigkeit angenommen. Aber: Sollten die Einkünfte durch die Selbstständigkeit trotz der geringen Zahl der Wochenstunden mindestens 75 Prozent des monatlichen Gesamteinkommens betragen, dann wird dennoch davon ausgegangen, dass die selbstständige Tätigkeit als Haupteinnahmequelle dient. Sprich: Es wird von einer hauptberuflichen Selbstständigkeit als Rentner*in ausgegangen. 

Selbstständig als Rentner*in: Das Rentenalter

Die Regelaltersgrenze für Rentner*innen wird bis 2031 stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Wenn du 1956 geboren bist, kannst du mit 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen und erhältst deine volle Rente, ohne Abschläge. Für alle ab 1964 Geborenen beträgt die Altersgrenze 67 Jahre. 

Die Anhebung des Rentenalters wird damit begründet, dass die Lebenserwartung der Menschen steigt und damit auch die Dauer des Rentenbezugs. Da dieser immer länger werdende Rentenbezug finanziert werden muss, verschiebt sich das Rentenalter korrelierend mit der steigenden Lebenserwartung der Menschen. 

Es gibt aber verschiedene Ausnahmen von der Rente mit 67. Wenn du zum Beispiel mindestens 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hast, kannst du früher in Rente gehen. Aber auch hier wir das Renteneintrittsalter stufenweise angehoben, hängt also von deinem Geburtsjahr ab. 

Wenn du genau wissen möchtest, ab wann du ohne Abschläge in Rente gehen kannst, informiere dich bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV).   

Wie viel darf ich als selbstständige*r Rentner*in dazuverdienen?

Zum 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten aufgehoben. Unabhängig davon, wie viel du mit deiner Selbstständigkeit hinzuverdienst, kannst du deine Altersrente in voller Höhe beziehen.  

Für Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin Hinzuverdienstgrenzen. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung darfst du etwa 35.650 EUR pro Jahr hinzuverdienen, bei voller Erwerbsminderung sind es rund 17.820 EUR (Stand: 2023). Bitte beachte, dass du nur im Rahmen deines festgestellten Leistungsvermögens beruflich tätig werden darfst.  

Die Hinzuverdienstgrenzen werden jedes Jahr durch das Bundesministerium für Arbeit angepasst.  

Selbstständig als Rentner*in: Gewerbe oder freiberuflich?

Bevor du dich selbstständig als Rentner*in machst, solltest du dir die Frage stellen, ob sich eine freiberufliche Tätigkeit oder eher ein eigenes Gewerbe für dich eignet.  

Grundsätzlich kannst du als Selbstständige*r entweder ein eigenes Gewerbe haben oder eben freiberuflich tätig sein. Ausschlaggebend ist im ersten Schritt, ob deine gewünschte Tätigkeit unter einen freien Beruf des § 18 EStG fällt – nur dann kannst du freiberuflich arbeiten. Ansonsten gilt es, ein Gewerbe anzumelden.  

Gewerbeanmeldung als Rentner*in

Ganz gleich, welches Gewerbe du wählst: Jede Art von Gewerbebetrieb muss bei jener Stelle, die für den gewählten Sitz deines Unternehmens zuständig ist, angemeldet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob du neben- oder hauptberuflich selbstständig als Rentner*in tätig bist.  

Gleichzeitig mit der Gewerbeanmeldung erfolgt, je nach Tätigkeit, eine Meldung an weitere Behörden, wie unter anderem:  

Die Erstellung eines Businessplans als selbstständige*r Renter*in

Auch für eine Selbstständigkeit in kleinem Rahmen ist die Erstellung eines Businessplans empfehlenswert. Mit einem Businessplan kannst du herausfinden, wie erfolgsversprechend deine Geschäftsidee wirklich ist. Unsere Businessplan-Vorlage hilft dir bei der Erstellung. 

Freiberufliche Tätigkeit als Rentner*in

Für alle angehenden Freiberufler*innen führt der erste Weg zur Anmeldung der neuen selbstständigen Tätigkeit zum Finanzamt, wo sie u. a. eine neue Steuernummer erhalten. Wie alle anderen Selbstständigen auch, müssen Freiberufler*innen eine Einkommens- sowie eine Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt abliefern.  

Die Kleinunternehmer­regelung für selbstständige Rentner*innen

Wenn die Umsätze deines Unternehmens oder deiner freiberuflichen Selbstständigkeit unter bestimmten Grenzen bleiben, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Der Vorteil ist: Du musst keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und somit auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Du vereinfachst dir also den Papierkram erheblich. Allerdings kannst du selbst auch keine Vorsteuerbeträge geltend machen. Es gibt also Vor- und Nachteile, die du abwägen solltest.  

Die Kleinunternehmerregelung gilt nicht automatisch, sondern nur, wenn du sie beim Finanzamt beantragst.  

Wenn du mehr über die Kleinunternehmerregelung erfahren möchtest, lies unseren Artikel Kleinunternehmerregelung 2023: Alles zu Voraussetzungen, Rechnungen und Co.  

Selbstständigkeit als Rentner*in: Das gibt es zu beachten

Bevor du den Schritt in die Selbstständigkeit als Rentner*in wagst, gilt es, dir über folgende Fragen klar zu werden: 

  1. Freiberuflich selbstständig oder mit Gewerbeanmeldung? 
    Diese Entscheidung hängt maßgeblich von der Art deiner geplanten Tätigkeit ab. 
     
  2. Wie viel darfst du als selbstständige*r Rentner*in hinzuverdienen? 
    Auch für vorgezogene Altersrenten gibt es seit dem 1. Januar 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr, für Erwerbsminderungsrenten hingegen schon.  
     
  3. Wie möchtest du deine Krankenversicherung handhaben? 
    Ab dem Datum, an dem du deinen Rentenantrag stellst, bist du gesetzlich krankenversichert. Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen aber auch die Möglichkeit einer freiwilligen Krankenversicherung.  
     
  4. Wie sieht es mit der Anmeldung der Tätigkeit und den Steuern aus? 
    Wie alle anderen Selbstständigen müssen auch Rentner*innen ihr Unternehmen bzw. ihre selbstständige Tätigkeit anmelden und das zusätzliche Einkommen versteuern. Vielleicht möchtest du dich im Zweifel von einem Steuerberatungsbüro aufklären lassen. 
     
  5. Ergibt ein Businessplan Sinn? 
    Kurz gesagt: Ja. Ob freiberuflich selbstständig, Kleinunternehmer*in oder Gewerbetreibende*r: Ein Businessplan ist immer eine gute Idee und erleichtert den Weg in die Selbstständigkeit.  

Krankenversicherung als selbstständige*r Rentner*in

Wenn du während der zweiten Hälfte deines Berufslebens mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich krankenversichert warst, wirst du ab dem Zeitpunkt deines Rentenantrages normalerweise in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Diese Regelung umfasst Zeiten als Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied, Zeiten der Familienversicherung und bestimmte Versicherungszeiten im Ausland. 

Solltest du als Rentner*in hauptberuflich selbstständig sein, wirst du durch die Beantragung der gesetzlichen Rente nicht automatisch krankenversicherungspflichtig. Deine bisherige Versicherung bleibt bestehen und ist vorrangig. Dies unterscheidet sich von der Situation bei nebenberuflicher Selbstständigkeit, wo du in der KVdR versichert bleiben kannst. Informiere deine Krankenversicherung über deine Selbstständigkeit und deren Umfang, da dies Auswirkungen auf deinen Versicherungsstatus und die Höhe deiner Beiträge haben kann. 

Beiträge sind sowohl auf deine gesetzliche Rente als auch auf das Arbeitseinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit zu zahlen, wobei der allgemeine Beitragssatz angewendet wird. Für freiwillig Versicherte werden zusätzlich andere Einkommensarten wie Zinsen und Mieten berücksichtigt. Unter bestimmten Bedingungen können auch Einkünfte des privat versicherten Ehepartners die Beiträge beeinflussen. 

Solltest du die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllen, besteht die Möglichkeit, dich freiwillig gesetzlich zu versichern. In diesem Fall werden deine individuellen Umstände, wie zusätzliche Einkommensarten, bei der Berechnung deiner Beiträge berücksichtigt. 

Da die Regelungen und Beiträge je nach individueller Situation variieren können, empfehlen wir dir, dich direkt bei deiner Krankenversicherung zu informieren. Sie können deinen Einzelfall am besten beurteilen und dir maßgeschneiderte Auskünfte geben, die auf deine spezifische Situation als selbstständiger Rentnerin zugeschnitten sind. 

Für privat Versicherte bleibt die Situation in Bezug auf die Krankenversicherung bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Rentner*in grundsätzlich unverändert. Die Höhe der Beiträge in der privaten Krankenversicherung ist in der Regel einkommensunabhängig und ändert sich daher nicht mit Beginn oder Höhe des Einkommens aus der Selbstständigkeit. Auch hier ist es wichtig, die Krankenversicherung über den Beginn einer selbstständigen Tätigkeit zu informieren, um alle notwendigen Anpassungen vorzunehmen und einen adäquaten Versicherungsschutz zu gewährleisten. 

Pflegeversicherung als selbstständige*r Rentner*in

Einfach gesagt: Wenn du krankenversicherungspflichtig bist, dann besteht automatisch auch die Pflicht zur Pflegeversicherung. Die Höhe der Beiträge hierfür ist allgemein festgelegt und hat auch für jene Gültigkeit, die selbstständig als Rentner*in sind. 

Unfallversicherung als selbstständige*r Rentner*in

Selbstständige Rentner*innen sind wie alle Unternehmer*innen in der Regel nicht verpflichtet, sich um eine Unfallversicherung zu kümmern. Es gibt aber Ausnahmen (diese sind in den §§ 2, 3 und 6 SGB VII aufgeführt).  

Wenn für dich nicht durch Gesetz oder Satzung eine Versicherungspflicht besteht, kannst du freiwillig eine Unfallversicherung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft abschließen. 

Sozialabgaben als selbstständige*r Rentner*in

Viele Selbstständige müssen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sie können dies aber freiwillig tun. Einzig eine Krankenversicherung müssen sie abschließen.  

Rentenversicherung für selbstständige Rentner*innen

Für jene, die selbstständig als Rentner*in arbeiten, gilt keine Pflicht mehr, in eine Rentenkasse einzuzahlen – ganz gleich, ob normale*r Rentner*in oder Frührentner*in. 

Steuern

Wie jede*r Arbeitnehmer*in bist du auch als selbstständige*r Rentner*in zur Zahlung von Steuern verpflichtet. Für dich bedeutet das, dass die Abgabe einer Steuererklärung verpflichtend ist. Je nach Höhe deines Einkommens aus Rente und Zuverdienst muss eine Einkommens- und Umsatzsteuererklärung erfolgen.  

Steuerpflichten für Rentner*innen mit gewerblicher Tätigkeit

Rentner*innen mit einer gewerblichen Tätigkeit unterliegen der Gewerbesteuerpflicht. Trifft jedoch Folgendes auf dich zu, musst du keine Gewerbesteuer entrichten:  

  • Du betreibst dein Gewerbe selbst als natürliche Person bzw. als Personengesellschaft und erwirtschaftest damit jährlich nicht mehr als 24.500 EUR 
  • Bei deinem Gewerbe handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft und du erwirtschaftest nicht mehr als 5.000 EUR jährlich 

Zudem unterliegen alle deine Waren bzw. erbrachten Dienstleistungen der Umsatzsteuerpflicht, sofern du von der Umsatzsteuer nicht befreit bist. Ergibt dein jährlicher Gewinn mehr als 50.000 EUR, dann bist du zudem zu einer doppelten Buchführung verpflichtet und musst einen Jahresabschluss erstellen. Wir haben noch mehr Infos zu Steuern für Selbstständige.

Steuerpflichten für Rentner*innen mit freiberuflicher Tätigkeit

Als freiberuflich tätige*r Rentner*in musst du deinen Gewinn nur durch eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) an das Finanzamt übermitteln - hierfür reicht eine einfache Buchführung mit einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Aber: Falls du mit deiner freiberuflichen Tätigkeit in das Handelsregister eingetragen bist, dann gilt auch für dich die Buchführungspflicht und du erstellst eine doppelte Buchführung.

Ideen für die Selbstständigkeit als Rentner*in

Wir haben eine umfassende Sammlung von über 100 Geschäftsideen, von denen viele auch für Rentner*innen geeignet sind. Egal, ob es darum geht, eine langjährige Passion zum Beruf zu machen, neue Fertigkeiten zu erlernen oder einfach eine erfüllende Tätigkeit zu finden, die den Ruhestand bereichert.  

In diesem Zusammenhang ist das japanische Konzept Ikigai womöglich für dich interessant. Ikigai steht für den "Wert des Lebens" und vereint vier Aspekte: das, was du liebst (Leidenschaft), das, was du gut kannst (Beruf), das, was die Welt braucht (Mission) und das, was dir Einkommen bringt (Berufung). 

Nun lass dich von einigen konkreten Geschäftsideen inspirieren und finde heraus, was dein Ikigai ist. 

1. Eigenen Laden eröffnen durch Franchise 

Für viele ist es ein großer Traum, endlich einen eigenen Laden zu eröffnen. Dies über einen Franchisepartner zu tun, erleichtert den Weg zum eigenen Geschäft erheblich. Ob es nun eine Buchhandlung, ein Geschäft für Tierbedarf, ein Blumengeschäft oder eine kleine Bäckerei ist – als Rentner*in kannst du aus einer Vielzahl an Franchiseoptionen wählen, die zu deinen Interessen und Erfahrungen passen. Ein großer Vorteil für dich ist, dass du in ein bereits etabliertes Geschäftskonzept einsteigst, inklusive vorhandener Produkte, Materialien, Branding und Marketingkonzept. Das ermöglicht dir einen schnelleren und einfacheren Markteintritt im Vergleich zum kompletten Eigenaufbau eines Unternehmens.

Als Rentner*in bringst du wertvolle Lebens- und Berufserfahrungen mit, die in einem eigenen Laden gut zum Tragen kommen. Du verstehst es, auf Kundenwünsche einzugehen und hast vielleicht sogar ein besonderes Gespür für die Bedürfnisse deiner Zielgruppe. Das Franchise-Modell bietet zudem die notwendige Struktur und Unterstützung, die beim Einstieg in die Selbstständigkeit besonders wertvoll ist. Es nimmt dir viele administrative Aufgaben ab, sodass du dich auf das konzentrieren kannst, was dir am Herzen liegt. Schau doch mal in unsere Franchise-Datenbank, ob du etwas findest, was dich interessiert.

2. Reise- bzw. Fremdenführer*in  

Das eigene Wissen über regionale Sehenswürdigkeiten zu vermitteln und andere Menschen an die eigenen Lieblingsorte zu führen, kann äußerst bereichernd sein – und das nicht nur in finanzieller Hinsicht. Als Reise- oder Fremdenführer*in hast du die Gelegenheit, dein umfangreiches Wissen und deine Erfahrungen mit einer interessierten Öffentlichkeit zu teilen. Du lernst ständig neue Menschen kennen und bietest ihnen wertvolle Insider-Informationen und Orientierung. 

Ob geführte Spaziergänge, Fahrradausflüge oder themenbezogene Stadtführungen – du hast die Freiheit, deine Touren nach deinen Interessen und Stärken zu gestalten. Diese Art der Selbstständigkeit erlaubt es dir, aktiv zu bleiben, deine Leidenschaft für Kultur und Geschichte zu teilen und gleichzeitig von deiner lokalen Expertise zu profitieren. 

3. Kreativ arbeiten 

Ob als Fotograf*in, Texter*in, Übersetzer*in oder Blogger*in: Durch das Internet ergeben sich enorm viele Möglichkeiten, um kreativ und selbstständig als Rentner*in zu arbeiten. Es gibt bereits zahlreiche Plattformen, die den Einstieg in eine kreative Selbstständigkeit erleichtern. 

Wenn du schon vor dem Rentenbezug selbstständig in einem künstlerischen oder publizistischen Beruf tätig und bei der Künstlersozialkasse (KSK) versichert warst, verbleibst du in der Kranken- und Pflegeversicherung bei der KSK. Du musst also weiterhin Beiträge dafür zahlen. Das gilt nicht für deine Beiträge zur Rentenversicherung. Diese entfallen, sobald du die Regelaltersgrenze erreicht hast. Du kannst aber gegenüber der KSK erklären, dass du weiter in die Rentenversicherung einzahlen möchtest, solange du selbstständig tätig bist. Dadurch erhöhen sich deine Ansprüche auf Altersrente. Dieser Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit ist unwiderruflich und sollte gut überlegt sein. Lass dich unbedingt vorher durch die Deutsche Rentenversicherung beraten.   

Das Internet bietet dir unzählige Möglichkeiten, kreativ und selbstständig zu arbeiten. Ob als Fotograf*in, Texter*in oder Übersetzer*in – die digitale Welt eröffnet dir Wege, deine kreativen Talente und langjährigen Erfahrungen in einem flexiblen Rahmen einzusetzen. Viele Online-Plattformen erleichtern den Einstieg in die kreative Selbstständigkeit, indem sie Werkzeuge, Ressourcen und Zugang zu einem globalen Publikum bieten. 

Diese Art der Selbstständigkeit gibt dir die Freiheit, von zu Hause aus oder von jedem Ort der Welt aus zu arbeiten. Du kannst deine Arbeitszeiten selbst bestimmen und Projekte wählen, die dich wirklich interessieren und motivieren.  

Wenn du schon vor dem Rentenbezug selbstständig in einem künstlerischen oder publizistischen Beruf tätig und bei der Künstlersozialkasse (KSK) versichert warst, bleibst du auch weiterhin in der Kranken- und Pflegeversicherung der KSK und zahlst Beiträge. Das gilt nicht für deine Beiträge zur Rentenversicherung. Diese entfallen, sobald du die Regelaltersgrenze erreicht hast. Du kannst aber gegenüber der KSK erklären, dass du weiter in die Rentenversicherung einzahlen möchtest, solange du selbstständig tätig bist. Dadurch erhöhen sich deine Ansprüche auf Altersrente. Dieser Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit ist unwiderruflich und sollte gut überlegt sein. 

Wichtig ist, dass du dich gut über die Bedingungen und Möglichkeiten dieser Form der Selbstständigkeit informierst, insbesondere in Bezug auf die Rentenversicherung. Eine Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung kann dir helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen und deine kreativen Ambitionen im Einklang mit deinen finanziellen und sozialen Sicherheitsbedürfnissen zu verbinden. 

4. Handwerklich tätig werden  

Du bist handwerklich begabt oder hast in diesem Bereich auch schon gearbeitet? Die Selbstständigkeit mit einem eigenen Reparaturservice oder einer DIY-Werkstatt könnte daher eine ideale Gelegenheit für dich sein, deine Fähigkeiten und Leidenschaften zu nutzen. Egal, ob du dich auf die Reparatur von Instrumenten, Modelleisenbahnen, Uhren oder einem anderen speziellen Gebiet spezialisierst – Expert*innen in diesen Bereichen sind stets gefragt. 

Diese Art der Tätigkeit bietet dir die Möglichkeit, dich mit Dingen zu beschäftigen, die du liebst, und gleichzeitig anderen Menschen zu helfen. Die freie Zeiteinteilung, die mit einer handwerklichen Selbstständigkeit einhergeht, ist ein weiterer Vorteil, der dir als Rentner*in entgegenkommt. Du kannst deine Arbeitszeit so gestalten, dass sie deinem Lebensrhythmus und deinen Vorlieben entspricht. Außerdem bietet dir die handwerkliche Arbeit die Chance, aktiv und geistig fit zu bleiben. 

5. Online oder offline unterrichten 

Du verfügst über einen reichen Schatz an beruflicher Erfahrung und Wissen, den du an andere weitergeben kannst. Das Unterrichten – sei es online von zuhause aus oder persönlich in einer Bildungseinrichtung – ist eine hervorragende Möglichkeit, dein Wissen und deine Fähigkeiten zu teilen. Du kannst damit sowohl jüngere Generationen als auch Gleichaltrige erreichen und bereichern. 

Diese Art der Tätigkeit bietet dir Flexibilität und die Möglichkeit, aktiv in der Wissensvermittlung zu bleiben. Unterrichtest du online, kannst du das von überall aus tun und hast eine die Chance auf eine höhere Reichweite. Bietest du deine Kurse über Bildungseinrichtungen wie der Volkshochschulen an, hast du den direkten Kontakt mit den Lernenden. Je nach Angebot, kann die Kombination aus Online- und Präsenz-Unterricht auch spannend sein. 

6. Betreuung von Kindern 

In der heutigen Zeit, wo immer mehr Eltern beruflich stark eingebunden sind, ist der Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten enorm gestiegen. Wenn du also gut mit Kindern umgehen kannst, bietet sich hier eine sinnstiftende Möglichkeit, sich selbstständig zu machen. Du kannst deine Lebenserfahrung, Geduld und Fürsorglichkeit nutzen, um beispielsweise als Tagesmutter oder Tagesvater einen wertvollen Beitrag in der Betreuung und Erziehung von Kindern zu leisten. 

Diese Tätigkeit ist nicht nur eine Chance, aktiv und sozial eingebunden zu bleiben, sondern auch, deine zwischenmenschlichen Fähigkeiten weiterzugeben und zu nutzen. Durch die Betreuung von Kindern kannst du einen positiven Einfluss auf die nächste Generation ausüben und gleichzeitig den Eltern helfen, ihre beruflichen und privaten Verpflichtungen besser zu managen. 

Die Selbstständigkeit in der Kinderbetreuung bietet dir zudem die Flexibilität, deine Arbeitszeiten und -bedingungen selbst zu bestimmen. Du kannst entscheiden, ob du in deinem eigenen Zuhause, im Haus der Kinder oder in einer anderen geeigneten Umgebung arbeiten möchtest. Diese Art der Beschäftigung erlaubt es dir, deine Fürsorglichkeit und Lebenserfahrung auf eine sinnvolle und erfüllende Weise einzusetzen.  

Brauchst du noch mehr Inspiration? Dann schau mal in unsere Sammlung an Geschäftsideen.

Fazit: Selbstständig in den zweiten beruflichen Frühling

Heute verstehen wir Arbeit immer weniger als notwendiges Übel. Vielmehr suchen sich jüngere genauso wie ältere Generationen viel gezielter ihren Job aus und legen dabei Wert auf eine ausgeglichene Work-Life-Balance und auf Freude an einer sinnvollen Arbeit. Auch im Rentenalter ist die Erwerbstätigkeit eine willkommene Abwechslung und eine sinnvolle Ergänzung zu einer manchmal zu geruhsamen Freizeit. Wer selbstständig als Rentner*in arbeiten möchte, findet dabei zahlreiche Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung und zur Verbesserung des Einkommens. Dabei hält sich der bürokratische Aufwand vergleichsweise in Grenzen.  

Unser Fazit: Sich als Rentner*in selbstständig zu machen, ist definitiv einen Versuch wert, da sich weit mehr Potenziale dahinter verbergen als Risiken. 

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bhp