Eine eigene Baufirma gründen

Alles, was Gründer*innen wissen müssen

Niedrige Kreditzinsen und die Nachfrage nach Immobilien, speziell in dicht besiedelten Gebieten, sorgen aktuell für einen regelrechten Bau-Boom. 2019 lag der Umsatz im Baugewerbe bei 135 Mrd. EUR und war damit um 6,7 Prozent höher als im Vorjahr. Für 2020 wird ein Wachstum um 5 Prozent erwartet. Dementsprechend vielversprechend kann es sein, ein eigenes Bauunternehmen zu gründen. Allerdings sorgt dieser Boom auch für viel Wettbewerb am Markt. Gründer*innen sollten daher eine klare Vorstellung haben, wie sie sich hier behaupten können.

Entscheidend für ein erfolgreiches Unternehmen sind insbesondere das nötige handwerkliche Wissen und eine bedarfsgerechte Finanzierung und Förderung. Überdies müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein und administrative Schritte vorgenommen werden, um eine Baufirma gründen zu können. Welche das sind, erfährst du in folgendem Beitrag.

Bauunternehmen gründen: Die Voraussetzungen

Der Weg zur Selbstständigkeit in der Baubranche ist an einige grundlegende Bedingungen geknüpft:

  • Abgeschlossene Ausbildung im handwerklichen Bereich
  • Qualifikation zum/zur technischen Betriebsleiter*in

Alle Informationen rund um Zulassungsbeschränkungen bekommst du bei der zuständigen Handwerkskammer. Neben den formalen Voraussetzungen ist berufliche Erfahrung von unschätzbarem Wert für eine erfolgreiche Baufirma. Du solltest die Strukturen der Branche kennen und genau wissen, wie du an Ausschreibungen und Aufträge kommst. Hier hilft es dir, mit vielen Leuten aus der Branche zu sprechen und zu netzwerken. Je mehr Planungsbeteiligungen oder Baustellentätigkeiten du in deinem Lebenslauf vorweisen kannst, desto versierter bist du, wenn du dich selbstständig machst.

Dank deines Wissens kannst du auf etwaige Probleme schnell und richtig reagieren und deinen Mitarbeiter*innen mit entsprechender Autorität gegenübertreten. Überdies ist ein weitläufiges Netz an Kontakten von großer Bedeutung: Kennst du bereits einen gewissenhaften Elektrobetrieb, eine  Zimmerei oder andere zuverlässige Unternehmen, die du im Rahmen deiner Bauprojekte beauftragen möchtest, sparst du eine Menge Zeit und Ärger mit der Suche.

Baufirma gründen mit Meistertitel

Für viele Gewerke, die eine Baufirma übernimmt, besteht Meisterpflicht. Die Handwerksordnung gibt darüber detaillierte Auskunft. Ferner informiert die für dich zuständige Handwerkskammer über Bauberufe, die einen Meistertitel erfordern. Dazu gehören:

  • Zimmer*in
  • Maurer*in
  • Dachdecker*in
  • Gerüstbauer*in
  • Betonbauer*in

Baufirma gründen ohne Meistertitel

Der Meistertitel ist für das Vorhaben, eine eigene Baufirma zu gründen, sicher von Vorteil, da Gründer*innen keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Gewerke erwarten. Es ist jedoch durchaus möglich, sich auch ohne Meisterbrief im Baugewerbe selbstständig zu machen, wenn du:

  • lediglich Arbeiten anbietest, für die keine Meisterpflicht besteht (Estrich verlegen, Fliesen verlegen, Trockenbau, Renovierung, Entkernung von Häusern, allgemeine Innenarbeiten, Gartenbau, Landschaftsbau).
  • ausschließlich als Geschäftsführer*in tätig bist und alle auszuführenden Arbeiten an Handwerker*innen mit Meistertitel übergibst (technische Betriebsleiter*innen, Subunternehmen oder Partnerunternehmen).

Möchtest du selbstständig Gewerke anbieten, die einen Meistertitel erfordern, ohne selbst einen zu haben, dann gibt es die Ausnahme der Ausübungsberechtigung für Altgesell*innen. Diese Altgesellen-Regelung wurde 2003 erneut in der Handwerksordnung (HwO) aufgenommen. Du kannst diese Ausnahmeregel für dich Anspruch nehmen, wenn du mindestens sechs Jahre als Gesell*in in deinem Handwerksberuf und davon mindestens vier Jahre in leitender Funktion tätig warst.

Ein Bauunternehmen ohne Meistertitel zu gründen, kann sich hinsichtlich der Finanzierung etwas schwierig gestalten: Banken bewilligen Kredite nur ungern oder zu schlechteren Konditionen, wenn keine beruflichen Sicherheiten gewährleistet werden können.

Selbstständig im Baugewerbe in vier Schritten

Erfüllst du die soeben genannten allgemeinen Voraussetzungen, steht deiner eigenen Baufirma nicht mehr viel im Wege. Folgende vier Schritte müssen dafür durchgeführt werden:

1. Neu gegründete Baufirma bei der Handwerkskammer eintragen

Zunächst musst du dein Bauunternehmen bei der zuständigen Handwerkskammer melden. Dieser Schritt wird durch einen Eintrag in die Handwerksrolle vorgenommen, wenn du meisterpflichtige Gewerke offerierst. In das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke bzw. handwerksähnlicher Gewerbe trägst du dich ein, wenn du keinen Meistertitel hast. Im Anschluss erhältst du die Handwerkskarte und wirst automatisch Mitglied der Handwerkskammer.

2. Gewerbeanmeldung bei zuständigen Ämtern

Nach dem Eintrag bei der Handwerkskammer geht es ins Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde. Dort legst du deine Handwerkskarte vor und beantragst die Aufnahme deiner Baufirma in das Gewerberegister. Damit werden das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und andere relevante Behörden über dein neues Bauunternehmen informiert.

Bei der Berufsgenossenschaft (BG-Bau) wirst du automatisch Mitglied, sobald du dein Gewerbe angemeldet hast. Diese fungiert unter anderem als gesetzliche Unfallversicherung des Baugewerbes.

Außerdem gehörst du auch automatisch der Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) an. Es
handelt sich hierbei um die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft
(ULAK) und Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Mit deinen
Beiträgen sicherst du die Verfahren Urlaub, Ausbildung sowie Rente in der Baubranche und bietest damit dir selbst als Bauarbeitgeber*in und deinen Beschäftigten einen Mehrwert. Um zu überprüfen, ob dein Betrieb tatsächlich zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren verpflichtet ist, kannst du dich auf der Website von SOKA-BAU anmelden und informieren.

Details dazu findest du in unserem Startleitfaden zur Gründung eines Unternehmens.

3. Die Unternehmensart festlegen

Welches Leistungsspektrum bietest du deiner Kundschaft an? Diese Frage solltest du beantworten können, bevor du dich im Baugewerbe selbstständig machst, denn deine neue Baufirma muss mit der entsprechenden Bezeichnung versehen werden: Fach-, General- oder Totalunternehmen.

  • Fachunternehmen: Ist dein Bauunternehmen nur auf ein bestimmtes Gewerk spezialisiert, beispielsweise Zimmererarbeiten, so wird es als Fachunternehmen definiert.
  • Generalunternehmen: Bietet es hingegen mehrere Gewerke an, die auch von Sub- oder Partnerunternehmen übernommen werden, so spricht man von einem Generalunternehmen.

Totalunternehmen: Die Steigerung eines Generalunternehmens ist ein Totalunternehmen, denn dieses plant und führt komplette Bauprojekte durch. Dazu sind jedoch nur Selbstständige mit Bauvorlageberechtigung, zum Beispiel Bautechniker*innen, berechtigt. Wer die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt, darf mit gewissen Einschränkungen eigene Bauanträge einreichen.

4. Die passende Rechtsform wählen

Damit du dein Bauunternehmen gründen kannst, ist es wichtig, die passende Rechtsform dafür zu finden. Dazu ein kleiner Überblick, welche Rechtsformen infrage kommen:

  • Einzelunternehmen: Für diese Rechtsform existieren vergleichsweise einfache Bedingungen, beispielsweise wird kein Stammkapital vorausgesetzt. Bedenke jedoch, dass du zum Beispiel im Fall von Schäden, die während der Arbeit auftreten, mit deinem Privatvermögen haftest.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Bei der GmbH handelt es sich um eine juristische Person, die ein Stammkapital von mindestens 25.000 EUR voraussetzt. In dieser Rechtsform wird nicht mit dem Privatvermögen, sondern mit dem Stammkapital gehaftet, sofern keine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde.
  • Unternehmergesellschaft (UG): Die UG ist die kleinere Variante der GmbH. Hier wird lediglich ein Stammkapital von 1 EUR vorgeschrieben, das Privatvermögen ist auch in Schadensfällen sicher. Aber: Es müssen so lange Rücklagen geschaffen werden, bis die UG ein Stammkapital in Höhe von 25.000 EUR nachweisen kann. Ist dieses Ziel erreicht, erfolgt die Umwandlung zur GmbH.
  • GbR, KG & weitere Rechtsformen: Neben diesen drei Rechtsformen stehen noch weitere zur Wahl, die in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden werden. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Kommanditgesellschaft (KG) beispielsweise gehören der ersten Kategorie an. Eine Personengesellschaft ist einfach gegründet, verlangt keine Mindesteinlage und hat einen Freibetrag bei der Gewerbesteuer. Aber: Es wird mit dem Privatvermögen gehaftet. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die bereits genannte GmbH oder auch die Aktiengesellschaft (AG).

Welche Rechtsform am besten zu dir passt, kannst du über unser Rechtsform-Tool herausfinden.

Baufirma gründen: Die Kosten

Wer eine Baufirma gründen möchte, braucht nicht nur handwerkliches Können und Berufserfahrung – es bedarf insbesondere einer Abschätzung der Kosten und folglich eines wohldurchdachten Finanzierungskonzepts. Anfallende Posten sind unter anderem:

  • Arbeitsmittel: Werkzeuge, Baumaterial, Baumaschinen und Transportmittel, um Bauutensilien von deinem Betrieb zur Baustelle zu fahren, sind unverzichtbar. Insbesondere die beiden letztgenannten sind teuer in der Anschaffung, weshalb du gerade in der Anfangsphase überlegen solltest, sie zunächst lediglich auszuleihen oder zu leasen.
  • Mitarbeiter*innen: Dein Personal sowie Sub- oder Partnerunternehmen, mit denen du zusammenarbeitest, müssen natürlich ebenfalls bezahlt werden.
  • Betriebsstätte: Als Baufirma brauchst du einen Betriebssitz mit Lager, wo du dein Büro hast, Kundschaft empfängst und Material sowie Baumaschinen abstellen kannst.
  • Buchführung: Bei den hohen Summen, mit denen eine Baufirma tagtäglich jonglieren muss, ist eine fachmännische Buchhaltung durch eine*n Steuerberater*in ratsam.
  • Rücklagen: Du benötigst ein ausreichendes Finanzpolster, schon allein, um die Zeit zu überbrücken, bis deine Baufirma erste Einnahmen verzeichnet. Selbst wenn du schnell Aufträge akquirierst, dauert es doch einige Wochen bis Monate, ehe die Rechnungen bezahlt sind und das Geld auf deinem Konto eingegangen ist.
  • Versicherungen: Auf einer Baustelle kann viel passieren, deshalb ist eine Betriebshaftpflichtversicherung obligatorisch. Sie schützt dich vor finanziellen Risiken wie Personen- oder Sachschäden, für die du haftest. Gleiches gilt für die sogenannte Bauleistungsversicherung, die dich im Falle von Sturm-, Frost- oder Vandalismusschäden in der Bauphase schützt. Neben diesen beiden gibt es noch weitere Versicherungen für das Baugewerbe, über die du dich informieren solltest, wie zum Beispiel die Maschinenbruchversicherung.

Insgesamt ist es wichtig, sowohl die Gründungskosten als auch die laufenden Kosten zu berücksichtigen. Brauchst du finanzielle Unterstützung, um deine eigene Baufirma zu gründen, können öffentliche Förderprogramme wie der KfW-Unternehmerkredit helfen. Förderprogramme für Gründer*innen findest du in unserem Förderfinder. Allerdings ist es gerade in der Baubranche ohne Eigenkapital relativ schwierig, an eine Finanzierung durch Kredite oder Investoren zu kommen. Um eine Chance zu haben, benötigst du neben einer überzeugenden Präsentation deiner Geschäftsidee auch einen detaillierten Businessplan.

Tipp: Je nach Bundesland kannst du unter bestimmten Voraussetzungen als Meister*in die Meistergründungsprämie beantragen. Auf der Gründerplattform findest du alle wichtigen Informationen zur Meistergründungsprämie und der Beantragung.

KfW Podcast - Ungeschönt

Hörempfehlung: Andreas Müllner, Luca Knipp und Michael Leitner haben die Vagabundo Living GmbH gegründet und zwar nur mit ihrem Privatvermögen, mit dem sie auch haften. Bei “Ungeschönt - dem Gründungs-Podcast der KfW-Bankengruppe” wird Andreas gefragt, ob er mit dieser Last überhaupt ruhig schlafen könne, denn bisher erzielen sie mit ihren Tiny Houses noch keine Gewinne. Seine Antwort: “Ich bin Optimist im Leben, spreche aber auch mit sehr viel Naivität - anders geht es als Gründer aber auch nicht." Diese Naivität bereitete jedoch auch viele Probleme beim Bau ihres Musterhauses, wie er im Gespräch berichtet. Welche? Hör rein!

Steuerschuldumkehr im Baugewerbe

In bestimmten Fällen kann es sein, dass sich die Umsatzsteuerschuld vom Leistungsträger auf den Leistungsempfänger verschiebt. Das bedeutet: Wenn du einem/einer Kund*in eine Leistung in Rechnung stellst, überweist dieser/diese die Umsatzsteuer nicht an dich, sondern führt sie direkt an das Finanzamt ab. Dies wird auch „Reverse-Charge“ oder „Umkehrung der Steuerschuldnerschaft“ genannt. 

Für dich ist das dann relevant, wenn du als Bauunternehmer*in ein anderes Unternehmen beauftragst, Bauleistungen für dich auszuführen. Beispiel: Du baust ein Mehrfamilienhaus und engagierst eine/n Fliesenleger*in für die Badezimmer. In diesem Fall musst du die Umsatzsteuer für diese Leistung abführen und nicht die/der Fliesenleger*in. Die Steuerschuldumkehr greift also bei Bauleistungen zwischen Unternehmen. 

Wie sieht die Rechnung bei der Steuerschuldumkehr aus?

Im Grunde gibt es drei Dinge, die bei einer Rechnung im Reverse-Charge-Verfahren wichtig sind: 

  • Nettorechnung: Auf der Rechnung steht nur der Nettobetrag. Die Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen. 
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Die Rechnung enthält sowohl die USt-IdNr. des/der Leistungserbringer*in als auch des/der Leistungsempfänger*in. 
  • Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren. Also etwa: „Hinweis: Die Umsatzsteuerschuld trägt der Leistungsempfänger.“ Oder: „Reverse-Charge-Leistung.“ 

Was ist die Bauabzugssteuer?

Die Bauabzugssteuer betrifft alle, die Bauleistungen in Deutschland erbringen oder empfangen. Einfach gesagt, fallen darunter alle Arbeiten, die mit Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken zu tun haben. 

Die Bauabzugssteuer beträgt 15 Prozent des Rechnungsbetrags und muss von den Leistungsempfänger*innen an das Finanzamt abgeführt werden. Das heißt, wenn du als Bauunternehmer*in eine andere Firma beauftragst, musst du 15 Prozent des Rechnungsbetrags als Steuer an das Finanzamt abführen. Das beauftragte Unternehmen bekommt also nur 85 Prozent des Rechnungsbetrags. 

Damit die Bauabzugssteuer entfällt, benötigt der/die Leistungserbringer*in eine Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt. Diese Bescheinigung entbindet den/die Auftraggeber*in von der Pflicht, die Steuer einzubehalten. Es ist wichtig, diese Bescheinigung rechtzeitig zu beantragen und immer aktuell zu halten, denn sie ist in der Regel nur befristet gültig.

Bauunternehmen gründen – Kapital dank Businessplan

Der Businessplan ist ein entscheidendes Hilfsmittel bei Gesprächen mit Banken, Behörden oder potenziellen Kooperationspartnern. Er enthält eine ausführliche Auslegung deiner Geschäftsidee sowie ein finanzielles Konzept für deren Realisierung:

  • Geschäftsidee: Du beschreibst präzise dein Angebot, deine Zielgruppe und wie du diese von deinem Angebot überzeugen willst.
  • Finanzierung: In einem detaillierten Finanzplan machst du deutlich, dass dein Vorhaben, eine Baufirma zu gründen, wirtschaftlich machbar ist; zudem erklärst du, wie du dir die finanzielle Absicherung vorstellst.

Darüber hinaus sollte dein Businessplan folgende Aspekte enthalten:

  • Eine ausführliche Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse.
  • Deine Ziele, Visionen und geplanten Meilensteine.
  • Deine allgemeine Strategie inklusive Unique Selling Points (USP) und Positionierung.
  • Deine Marketingstrategie (Produkt, Preis, Werbung) inklusive Budget.
  • Informationen zur Rechtsform, zum Namen und den anfallenden Steuern.
  • Informationen zu Wertschöpfungskette, Management und Personal.
  • Eine Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken, die dein Gründungsvorhaben mit sich bringt.

Darüber hinaus hilft dir ein gut ausgearbeiteter Businessplan nicht nur dabei, Investoren zu überzeugen oder anderweitige finanzielle Unterstützung zu erhalten. Er gibt dir ebenso einen persönlichen Leitfaden für die ersten drei bis fünf Jahre an die Hand. Er bringt Struktur in dein Gründungsvorhaben, gibt dir einen Überblick über deine Ressourcen und hilft dir dank Vergleichswerten, deine Ist- respektive Soll-Zahlen zu kontrollieren.

Wenn du einen Businessplan erstellen willst und dabei Unterstützung brauchst, steht dir die Gründerplattform mit Tools, Businessplan-Vorlagen und Beispielen tatkräftig zur Seite.

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Eine Baufirma übernehmen

Eine weitere Möglichkeit, sich in der Baubranche selbstständig zu machen, ist die Unternehmensnachfolge – also die Übernahme eines bestehenden Unternehmens. Das bietet einige Vorteile:

  • Die Firma und ihr Geschäftsmodell sind etabliert.
  • Es gibt ein gut eingespieltes Team.
  • Lieferanten- und Kundenbeziehungen sind über Jahre gewachsen und es besteht bereits ein Vertrauensverhältnis.
  • Und auch bei der Finanzierung bist du für Banken und Investoren wesentlich attraktiver und profitierst womöglich von besseren Konditionen.

Gegebenenfalls arbeitest du bereits im Unternehmen und trittst die Nachfolge des/der Eigentümer*in an – das wäre ein Management-Buy-Out (MBO). Auf der Gründerplattform findest du alles rund um das Thema Unternehmensnachfolge.

Fazit: Es braucht eine Finanzierung, Personal und Marketing

Das Vorhaben, ein Bauunternehmen zu gründen, ist nicht schwer umzusetzen. Was jedoch wohlüberlegt sein muss, ist die Finanzierung, denn mit ihr steht und fällt dein Erfolg. Arbeite in jedem Fall einen detaillierten Businessplan aus, denn er ist dir bei deiner Existenzgründung eine echte Stütze. Sind alle administrativen Aufgaben erledigt, musst du dich darum kümmern, zuverlässige Mitarbeiter*innen zu finden. Vielleicht kennst du ja aus deinen Lehrjahren schon gutes Personal, mit dem du zusammenarbeiten möchtest.

Überdies ist es wichtig, ordentliche Marketingmaßnahmen für dein junges Bauunternehmen zu ergreifen. Eine ansprechende Internetpräsenz ist dafür ausschlaggebend. Wichtig für die Baubranche sind auch diverse Auftrags- und Ausschreibungsplattformen im Internet. Hier kannst du dich teilweise mit deinem Unternehmen direkt als Anbieter präsentieren und bekommst Zugang zu aktuellen Ausschreibungen. Es gibt kostenfreie öffentliche Ausschreibungsplattformen und kommerzielle Angebote, die Ausschreibungen nach deinen Kriterien filtern und für dich zusammenstellen, zum Beispiel die DTAD. Kleinere Jobs und Gewerke findest du auch auf Seiten wie myhammer.de oder blauarbeit.de. Gerade zum Start können diese Kanäle interessant sein, um erste Aufträge zu bekommen.

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bhp