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Änderungen für Selbstständige 2026

Das müsst ihr jetzt wissen

2026 bringt mehrere gesetzliche Änderungen, die Selbstständige und Gründer*innen kennen sollten. Neue steuerliche Vorteile, angepasste Sozialversicherungsgrenzen und wichtige EU-Regelungen können für deinen Unternehmeralltag wichtig werden. 

Damit du nicht stundenlang nach Informationen suchen musst, haben wir einige der wichtigsten Neuerungen für dich verständlich zusammengefasst. So weißt du genau, worauf du dich einstellen solltest und wie du die Änderungen 2026 gezielt für dein Business nutzt. 

Anpassung bei Mindestlohn und Minijob-Grenze

Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 1. Januar 2026 auf 13,90 EUR pro Stunde. Für dich bedeutet das unter Umständen: höhere Personalkosten. Wenn du ein Team aufbauen möchtest, solltest du diese Anpassung direkt in deine Kalkulation einbeziehen und deine bisherigen Zahlen anpassen: von Stundensätzen über Angebotspreise bis hin zu langfristigen Budgets.

Mit der Mindestlohnerhöhung verschiebt sich automatisch auch die Grenze für Minijobs (geringfügige Beschäftigung). Ab 2026 liegt sie bei 603 EUR im Monat. Diese Erhöhung schafft etwas mehr Spielraum.

Diese gesetzlichen Änderungen sind ein guter Anlass, deine Personalstruktur noch einmal durchzugehen und deine Arbeitsverträge zu prüfen. 

Gründerplattform Tipp 

Kennst du schon den Vertragsgenerator der Gründerplattform? Mit seiner Hilfe kannst du unter anderem rechtssichere Arbeitsverträge, auch für Minijobs, in wenigen Klicks erstellen.

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Erhöhter Grundfreibetrag

2026 steigt der Grundfreibetrag erneut an – und das verschafft dir als Gründer*in etwas mehr finanziellen Spielraum. Künftig bleiben 12.348 EUR deines Einkommens steuerfrei. Dieser Betrag wird automatisch in deiner Einkommensteuerberechnung berücksichtigt und senkt damit deine steuerliche Belastung (mehr zu dieser zentralen Steuer erfährst du in unserem Ratgeber Die Einkommensteuer – was Gründer*innen darüber wissen sollten.

Was bedeutet das für dich konkret?

  • Mehr Netto von deinem Gewinn: Gerade in der Aufbauphase deines Business zählt jeder Euro. Der höhere Freibetrag sorgt dafür, dass dir mehr Geld für Investitionen, Rücklagen oder deinen Lebensunterhalt bleibt.
  • Steuervorauszahlung prüfen: Als Einzelunternehmer*innen könnten jetzt niedrigere Vorauszahlungen angebracht sein. So schonst du deine Liquidität.

Höhere Grenzen bei der Sozialversicherung

2026 steigen auch die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung – eine Änderung, die allerdings nur für Gutverdiener*innen relevant ist. Wenn du dich als Gründer*in für eine freiwillige gesetzliche Sozialversicherung entscheidest und ein entsprechendes Einkommen erzielst, zahlst du ab 1. Januar 2026 mehr in die Kranken- und Rentenversicherung ein. 

Die wichtigsten Zahlen im Überblick:  

  • Kranken- und Pflegeversicherung: neue Beitragsbemessungsgrenze 69.750 EUR pro Jahr (5.812,50 EUR im Monat) 
  • Rentenversicherung: neue Beitragsbemessungsgrenze 101.400 EUR pro Jahr (8.459 EUR im Monat) 

Für deine Finanzplanung ist das ein klarer Hinweis: Prüfe, ob deine aktuelle Planung noch zu deiner Gewinnentwicklung passt. 

Erhöhte Freigrenze beim Solidaritätszuschlag

Auch die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird 2026 angehoben. Davon dürften die meisten Gründer*innen jedoch nichts merken, da sie ohnehin unter der Grenze liegen und schon jetzt keinen Soli mehr zahlen.

Für wen diese Änderung relevant ist: 

  • Für Selbstständige mit hohen Gewinnen: Die Entlastung kann spürbar sein, weil der Soli direkt an die Einkommensteuer gekoppelt ist. Steigt die Freigrenze, sinkt die Belastung. 
  • Für Kapitalgesellschaften wie GmbHs: Auch sie profitieren, da auf die Körperschaftsteuer weiterhin Solidaritätszuschlag erhoben wird. Die höhere Grenze reduziert die Abgabenlast und verbessert die Liquidität. 

Geänderte Umsatzsteuersätze in der Gastronomie

Gute Nachrichten für alle, die sich mit einem Café oder Restaurant selbstständig machen wollen: Zum 1. Januar 2026 wird der Umsatzsteuersatz für Speisen von derzeit 19 auf 7 Prozent gesenkt. Diese längst erwartete Reform entlastet eine Branche, die in den vergangenen Jahren stark gelitten hat. 

Wichtig zu wissen: Nur Speisen profitieren. Für Getränke gilt weiterhin der reguläre Satz von 19 Prozent – das betrifft auch Menüs oder Kombi-Angebote mit Getränken.

Egal ob Café, Bäckerei, Foodtruck, Restaurant, Lebensmitteleinzelhandel, Schulverpflegung oder Catering: Die Regelung erleichtert dir die Planung und entlastet dich finanziell. Nutze die Gelegenheit, deine Preisstrategie, dein Angebot und deine Rentabilität neu zu prüfen.

Übrigens: auf der Gründerplattform findest du von Café bis Foodtruck verschiedene Geschäftsideen für die Gastronomie, von denen du dich inspirieren lassen kannst.

Erhöhung der Forschungszulage

2026 wird für innovative Gründungen und Startups besonders spannend: Die steuerliche Forschungszulage wird deutlich ausgebaut – ein starkes Signal, das Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland gezielt fördern soll. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren, weil sie leichter Zugang zu finanzieller Unterstützung für ihre Innovationsprojekte erhalten.

Was ändert sich ab 2026? 

  • Die förderfähigen Aufwendungen steigen von 10 Mio. auf 12 Mio. EUR pro Jahr und Unternehmensverbund (für laufende und neue FuE-Projekte). 
  • Der Stundensatz für Eigenleistungen erhöht sich von 70 auf 100 EUR – ein deutlicher Vorteil, wenn du selbst aktiv in deinen Projekten mitarbeitest (für laufende und neue FuE-Projekte). 
  • Ein zusätzlicher Gemeinkostenzuschlag von 20 Prozent auf förderfähige Personalkosten wird eingeführt. Damit werden indirekte Projektkosten endlich besser berücksichtigt – ein Pluspunkt für alle, die komplexe Entwicklungsarbeit leisten (nur für neue FuE-Projekte). 

Neugierig? Mehr Details zu diesem Förderinstrument erfährst du in unserem Ratgeber Forschungszulage zur Förderung von Innovationen in Deutschland

Widerrufbutton für Online-Händler*innen

Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops ihren Kund*innen einen deutlich sichtbaren Widerrufsbutton anbieten. Damit wird der Widerruf von Verträgen so einfach wie der Abschluss – ein zentraler Bestandteil der neuen EU-Verbraucherschutzregeln. 

Für dich bedeutet das: Sobald du Produkte oder Dienstleistungen online verkaufst und Verträge digital zustande kommen, musst du deine Website anpassen. Vorgeschrieben sind zwei Elemente: 

  • Ein klar erkennbarer Button im Kundenkonto oder Bestellbereich, über den der Widerruf eingeleitet werden kann. 
  • Eine Bestätigungsseite, die den Widerruf endgültig auslöst und dokumentiert. 

Diese Pflicht betrifft alle Shops mit Online-Vertragsabschlüssen – ganz gleich, ob du physische Produkte, digitale Inhalte oder Services anbietest. 

Die Regel gilt zwar erst ab Sommer 2026, aber damit du rechtzeitig gewappnet bist, solltest du frühzeitig prüfen, wie ein Widerrufsbutton technisch umgesetzt werden kann. Eine transparente Lösung schützt nicht nur vor Abmahnungen, sondern stärkt auch das Vertrauen deiner Kund*innen. 

Neue EU-Verpackungsverordnung

Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung, die darauf abzielt, Verpackungsmüll zu vermeiden. Sie betrifft alle Unternehmen, die verpackte Produkte versenden oder verkaufen.

Was ändert sich mit der neuen Verpackungsverordnung ab 2026? 

  • Strengere Vorgaben: Verpackungen dürfen nicht unnötig groß sein und übermäßiger Materialeinsatz wird untersagt. 
  • Neue Anforderungen an das Verpackungsdesign: Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie einfacher recycelt werden können – etwa durch trennbare Materialien. 
  • Gilt auch für Kleinunternehmen: Auch kleine Shops und junge Startups müssen die Regeln einhalten – Ausnahmen gibt es kaum. 

Wenn du verpackte Waren verkaufst oder versendest, solltest du frühzeitig prüfen, ob deine Verpackungen recyclingfähig sind und ob du Material oder Volumen einsparen kannst.

Bevor du dich jetzt über noch mehr Vorschriften aufregst, erinnere dich daran: Nachhaltige Verpackungen sind eine gute Sache: Sie helfen, Ressourcen zu schonen, unseren Planeten zu bewahren – und kundenfreundlich sind sie obendrein. 

Neues Elektrogesetz

Du verkaufst elektronische Geräte? Dann ist diese Meldung für dich interessant: Ab dem 1. Januar 2026 gilt das neue Elektrogesetz (ElektroG4) – und es sieht strengere Vorgaben für Verkauf, Rücknahme und Entsorgung von Elektrogeräten vor. Betroffen sind alle, die Elektrogeräte herstellen, importieren oder online wie offline vertreiben.

Der Hauptgrund für die Reform: Lithium-Ionen-Batterien stecken heute in fast jedem Gerät und bergen bei falscher Entsorgung hohe Brandrisiken. Gleichzeitig sollen die Sammelquoten von Elektroschrott steigen, um wertvolle Rohstoffe besser zurückzugewinnen.

Was ändert sich genau? 

  • Erweiterte Rücknahmepflichten 
  • Altgeräte müssen kostenlos zurückgenommen werden, wenn Kund*innen ein neues Gerät gleicher Art kaufen. Kleine Geräte (bis 25 cm) sind auch ohne Neukauf kostenlos anzunehmen. 
  • Große Geräte müssen bei Lieferung auf Wunsch abgeholt werden. 
  • Für kleine Geräte ist eine Rückgabemöglichkeit in zumutbarer Nähe oder per Rücksendung bereitzustellen. 
  • Neue Regeln für E-Zigaretten 
    Einweg-E-Zigaretten gelten künftig als Elektrogeräte und müssen getrennt gesammelt werden. 
  • Neue Informationspflichten 
    Online-Shops müssen Kund*innen im Bestellprozess aktiv fragen, ob ein Altgerät zurückgegeben werden soll, und klar über Entsorgung, Rückgabestellen und Datenschutz informieren. 

Wenn du also vorhast, Elektrogeräte zu verkaufen, solltest du technische Rücknahmeprozesse im Shop einrichten, Rückgabestellen oder Versandlösungen organisieren, und deine Checkout-Texte und Hinweise aktualisieren. 

Fazit

Die gesetzlichen Neuerungen 2026 reichen von steuerlichen Entlastungen über angepasste Sozialversicherungsgrenzen bis hin zu neuen Pflichten im Online-Handel. Viele Änderungen schaffen Planungssicherheit und eröffnen neue Chancen, andere erfordern rechtzeitige Vorbereitung.   

Wenn du die Änderungen im Blick behältst und deine Prozesse entsprechend anpasst, kannst du 2026 souverän mit deinem Business durchstarten.

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bhp