Forschungs­zulage zur Förderung von Innovationen in Deutschland

Es gibt circa 3.500 Förderprogramme für Unternehmen und fast täglich werden es mehr. Für jeden ist etwas dabei. Du musst nur das Richtige für dich finden. Aber das ist besonders für Gründer*innen gar nicht so einfach. Denn junge Unternehmen, die noch keinen regelmäßigen Umsatz generieren oder ihre Gründung noch nicht abgeschlossen haben, sind von einigen Förderprogrammen ausgeschlossen. Aber es gibt Ausnahmen, die du kennen solltest. Dazu zählt die steuerliche Forschungszulage, die seit dem 1. Januar 2020 für jedes steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland zur Verfügung steht – ungeachtet von der Größe und vom Umsatz.  

Mit dieser besonderen Förderung sollen Unternehmen in Deutschland angeregt werden, zu forschen und zu entwickeln. Sie können über die Zulage Steuervergünstigungen von bis zu einer Million EUR erhalten.  

Mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) sollen Innovationen in Deutschland gefördert und der Standort Deutschland attraktiver für Neuansiedlungen gemacht werden. Investitionsentscheidungen zugunsten Deutschlands sollen positiv beeinflusst und das Engagement von Unternehmen in den Bereichen Forschung und Entwicklung gesteigert werden.  

Die Forschungszulage ist gerade für Gründer*innen und Startups eine großartige Chance, die von vielen anderen Förderungen ausgenommen sind. Zumal es bei jungen Unternehmen durchaus vorkommen kann, dass der berechnete Wert der Forschungszulage höher ist als die zu zahlende Einkommens- oder Körperschaftssteuer. Wenn das der Fall ist, wird dieser übersteigende Betrag als Einkommens- oder Körperschaftssteuer ausgezahlt.  

Bei der Forschungszulage handelt es sich um eine steuerliche Begünstigung der Forschungsausgaben (Auftrags- oder Personalkosten). Sie wurde als Reaktion auf die besonderen Herausforderungen der Coronapandemie ins Leben gerufen. Sie kann rückwirkend beantragt werden.  

Definition: Was ist die Forschungszulage?

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Es gilt für alle Unternehmen, unabhängig von der Gewinnsituation.  

Ziel des Gesetzes ist, Deutschland als Investitionsstandort zu stärken und vor allem bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) und Gründungen die Forschung und Entwicklung zu unterstützen und anzuregen. Die Höhe der Forschungszulage richtet sich nach den Personalkosten für das forschende Personal und/oder nach den Kosten eines an Externe vergebenen Forschungsauftrages. 

Rechtliches – wer ist berechtigt? Was wird unterstützt?

Alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland sind, unabhängig von der Branche, der Größe oder des Umsatzes, berechtigt, die Forschungszulage zu erhalten (eine Ausnahme bilden Hochschulen, Universitäten oder andere außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Diese profitieren indirekt bei Auftragsforschungen). Die Hürde ist somit wesentlich niedriger als bei vielen anderen Förderprogrammen. 

Um Anspruch auf die Forschungszulage zu erhalten, muss dein Unternehmen Projekte im Bereich der Forschung und/oder der Entwicklung nachweisen können. Diese Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben müssen allerdings in eine oder mehrere der folgenden Kategorien passen:  

  • Grundlagenforschung: Unter Grundlagenforschung versteht man zum Beispiel Experimente oder wissenschaftliche Arbeiten, um neues Wissen zu generieren, das nicht direkt kommerziell nutzbar gemacht werden kann. 
  • Industrielle Forschung zielt darauf ab, die Voraussetzungen für neue Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren oder für Verbesserungen zu schaffen. 
  • Experimentelle Entwicklung liegt vor, wenn bereits vorhandene Produkte oder Verfahren kombiniert oder weiter gestaltet werden. 

Dein Unternehmen ist nicht anspruchsberechtigt, wenn es nicht steuerpflichtig ist, wenn es eine Körperschaft oder Personenvereinigung ist oder wenn es Vermögensmassen hat, die von einer Besteuerung befreit sind und keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb haben. 

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Welche Informationen müssen in den Antrag einfließen?

In deinem Antrag musst du einige technische und kaufmännische Daten angeben. Einige davon kannst du wahrscheinlich deinem Businessplan entnehmen.  

Zudem benötigst du eine grobe Kostenkalkulation sowie eine Erklärung zu deinem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Wichtig ist, dass es folgende Kriterien erfüllt: 

  • Neuartigkeit → Es müssen neue Erkenntnisse erzielt werden 
  • Ungewissheit → Das Ergebnis ist vor Ende der Forschung nicht bekannt 
  • Schöpferische Kraft → Es muss eine schöpferische Leistung nachgewiesen werden 
  • Reproduzierbarkeit → Das Ergebnis muss dokumentarisch festgehalten werden, damit andere Forscher*innen es überprüfen oder nutzen können 
  • Systematik → Die Forschung muss eine Systematik aufweisen, indem sie einem Plan folgt und auch Gelder gut eingeteilt werden 

Wenn dies durch die Bescheinigungsstelle bestätigt wird,  hat dein Projekt einen festen Rechtsanspruch auf die Forschungszulage.  

Wie viel Forschungszulage kannst du erwarten?

Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent einer Bemessungsgrundlage. Diese Bemessungsgrundlage kann maximal vier Millionen Euro betragen und wird individuell berechnet. Das Geld wird jedoch nicht einfach ausgezahlt, sondern auf die zu zahlende Steuer angerechnet und nur dann ausgezahlt, wenn der Betrag die gesamte Steuerlast des Unternehmens übersteigt. Die Auszahlung kann maximal eine Million Euro jährlich entsprechen.  

Wenn du förderfähige Aufwendungen hast, die vor dem 30. Juni 2020 angefallen sind, werden diese noch auf der Bemessungsgrundlage von zwei Millionen Euro berechnet, da der Wert aufgestockt wurde. 

Der Vorteil von dieser Art der Förderung ist: Wenn du alle Voraussetzungen (siehe oben) für die Forschungszulage erfüllst, dann hast du laut Gesetz sogar einen Rechtsanspruch darauf. 

Jan und Jan Bewarder

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Forschungszulage Antragsverfahren – Schritt für Schritt

  1. Zuerst musst du prüfen, ob dein Projekt die Anforderungen für Forschung und Entwicklung erfüllt. 
  2. Danach kannst du deinen Antrag kostenlos im Web-Portal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) hochladen
    Die Bescheinigungsstelle, die deinen Antrag erhält, prüft, ob es sich bei dem Projekt, mit dem du dich bewirbst, um ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben handelt und ob es die Anforderungen des Gesetzes erfüllt. 
  3. Wenn die Bescheinigungsstelle dein Projekt absegnet, ist ihr Dienst erledigt. Im Gegensatz zu vielen klassischen Förderprogrammen wird das Vorhaben deines Projektes von der Bescheinigungsstelle nicht weiter begleitet. Das Finanzamt prüft später, ob die geplanten Aufwendungen im Unternehmen entstanden sind. Es legt auch die finale Höhe der Forschungszulage fest.  
  4. Wenn du die positive Bescheinigung für die Forschungszulage erhalten hast, wird noch keine Auszahlung ausgelöst. Dies geschieht immer rückwirkend für das beantragte Geschäftsjahr durch das Finanzamt. Die Anrechnung erfolgt auf die nächste Festsetzung der Einkommens- oder Körperschaftssteuer durch das Finanzamt. Wenn die Forschungszulage höher ausfällt als deine Einkommens- oder Körperschaftssteuer, dann wird dir die Differenz beider Beträge ausgezahlt. 
  5. Wenn die zugehörige Stelle (BSFZ) deinem Antrag zustimmt, musst du ab jetzt einmal pro wirtschaftlichem Jahr die Bescheinigung dafür in einem zweiten Antrag erneuern. Das Finanzamt kümmert sich dann weiterhin um die Auszahlung der Forschungszulage, anhand deines Steuerbescheides. 

Du kannst die bei der Antragstellung von spezialisierten Dienstleistungsunternehmen helfen lassen, die dafür in der Regel eine Erfolgsprovision verlangen. Diese Fachleute kennen sich gut mit den verschiedenen Förderprogrammen aus und wissen, worauf Gründer*innen achten sollten. Durch ihren Support kannst du deine Erfolgsaussichten erhöhen. 

Alternative Förderprogramme

Bei vielen klassischen Förderprogrammen im Bereich Forschung und Entwicklung können zusätzlich zu den Personalkosten auch andere Ausgaben wie Materialkosten gefördert werden. In einigen Fällen können die Personalkosten zu einem höheren Prozentsatz gefördert werden. Allerdings müssen deine Erträge für klassische Förderprogramme dann versteuert werden. Die Forschungszulage ist hingegen eine steuerliche Begünstigung und damit steuerfrei. Ein weiterer Vorteil der klassischen Förderprogramme ist die regelmäßige Auszahlung der Fördermittel, die in der Regel quartalsweise erfolgt. Damit kannst du etwas besser planen.  

Denk dran, dass die Auswahl der optimalen Fördermöglichkeiten von verschiedenen Faktoren abhängt, etwa von der Art deines Projektes, deiner finanziellen Situation und den Zielen, die du damit verfolgst. Daher solltest du vorher gut prüfen, welches Förderprogramm am besten zu dir passt. 

Wir zeigen dir einmal die drei wichtigsten F&E-Förderprogramme im Überblick 

ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand): 

  • ZIM ist ein Förderprogramm in Deutschland, das darauf abzielt, innovationsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte von KMUs zu unterstützen 
  • ZIM unterstützt eine breite Palette von Themen und Branchen und ist nicht auf spezifische Technologiebereiche beschränkt 
  • Die Zahlung findet alle drei Monate statt 
  • Die Förderquote beträgt maximal 40 Prozent in den Kostenkategorien: Personalkosten und Gemeinkosten 

KMU-innovativ: 

  • KMU-innovativ ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Deutschland 
  • Es richtet sich an innovative KMUs, die in technologie- und wissensintensiven Bereichen tätig sind und finanzielle Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit hoher technologischer Risikobereitschaft benötigen 
  • Die Zahlung findet alle drei Monate statt 
  • Die Förderquote beträgt maximal 60 Prozent in den Kostenkategorien: Personalkosten, Gemeinkosten und Sachkosten 

Forschungszulage: 

  • Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung in Deutschland, die Unternehmen dazu anregen soll, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten durchzuführen 
  • Die Forschungszulage gilt für Unternehmen aller Größenklassen und ist nicht auf KMUs beschränkt 
  • Die Zahlung findet einmal im Jahr statt und muss jährlich neu beantragt werden. 
  • Die Forschungszulage ist steuerfrei 
  • Die Förderquote beträgt maximal 25 Prozent für die Personalkosten 

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FAQ

Muss ich für die Forschungszulage nach dem Antrag noch etwas machen? 

Ja, du musst jährlich deine Berechtigung neu beantragen. Ein Vorteil ist: Du musst keine Berichte zum aktuellen Projektstand vorlegen.  

Welche Vorteile habe ich durch die Forschungszulage? 

Alle Unternehmen können die Forschungszulage erhalten, auch junge Unternehmen ohne Umsatz, und sie gilt auch rückwirkend für bereits gestartete Projekte. 

Was sind die Anforderungen für die Forschungszulage? 

Du benötigst einen strategischen Plan. Zudem muss dein Projekt budgetierbar sein und eine Reproduzierbarkeit aufweisen.  

Was passiert, wenn ich die Forschungszulage erhalten habe, mein Projekt sich aber ändert? 

Du musst prüfen, ob sich auch die Richtung deines Projektes dadurch verändert. Wenn dies der Fall ist, dann musst du eine neue Bescheinigung beantragen. Die Änderungen und dein altes Projekt kannst du hierbei erwähnen. 

Welche Alternativen zur Forschungszulage gibt es? 

Es gibt alternative Förderprogramme zur Forschungszulage, die längere Vorlaufzeiten und zusätzliche Kostenförderungen bieten, aber auch steuerliche Verpflichtungen mit sich bringen. Du solltest daher vorher prüfen, welche Option am besten zu deinen Bedürfnissen passt. 

Muss ich auf die Forschungszulage Steuern zahlen? 

Da es sich bei der Forschungszulage um eine Steuergutschrift handelt, musst du keine Steuern darauf zahlen. 

Kurzcheck: Alles Wichtige auf einen Blick

Hier findest du alle nützlichen Informationen für die Forschungszulage kurz zusammengefasst. 

Wer? 
Alle steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform, der Größe, des Gewinnes oder der Branche. 

Was? 
Steuervergünstigung von bis zu einer Million EUR, wenn Forschung und Entwicklung betrieben wird. 

Wann?  
Bereits seit 1. Januar 2020, auch rückwirkend bis dahin. 

Wie?  
25 Prozent der Arbeitslöhne des für das Projekt arbeitenden Personals sowie 15 Prozent der Auftragskosten aus diesen Bereichen. 

Arbeitslohn x 0,25 und/oder Auftragskosten x 0,15 = jährliche Forschungszulage 

Fazit

Die Forschungszulage, die seit dem 1. Januar 2020 in Deutschland gilt, ermöglicht es allen steuerpflichtigen Unternehmen, Steuervergünstigungen von bis zu einer Million Euro zu erhalten, wenn sie Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen. Das Ziel dieser Förderung ist es, Deutschland als Investitionsstandort zu stärken und insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen dabei zu helfen, ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten voranzutreiben. 

Die Forschungszulage wird basierend auf deinen Personalkosten sowie den Auftragskosten (wenn du Forschungsaufträge extern vergibst) berechnet. Um die Forschungszulage zu erhalten, musst du Anträge stellen und dein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in eine der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung einordnen. Dein Projekt muss bestimmte Kriterien erfüllen, wie die Neuartigkeit, Ungewissheit, schöpferische Kraft, Reproduzierbarkeit und Systematik. 

Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent einer Bemessungsgrundlage, die individuell festgelegt wird und maximal eine Million Euro betragen kann. Die Zulage wird dir nicht direkt ausgezahlt, sondern auf deine zu zahlende Steuer angerechnet. Falls der Betrag der Forschungszulage die Steuerlast übersteigt, wird dir der überschüssige Betrag als Einkommens- oder Körperschaftssteuer ausgezahlt. Dein Unternehmen hat sogar laut Gesetz einen Rechtsanspruch auf die Forschungszulage, wenn es alle Voraussetzungen erfüllt. 

Das Antragsverfahren umfasst die Überprüfung des Projekts durch die Bescheinigungsstelle für die Forschungszulage. Nach der positiven Bescheinigung erfolgt die Auszahlung rückwirkend für das beantragte Geschäftsjahr durch das Finanzamt. Die Bescheinigung musst du jährlich erneuern. 

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bhp