Bürgschaftsbank Schleswig- Holstein GmbH

Über uns:

Die Bürgschaftsbank ist ein Spezial-Kreditinstitut und gleichzeitig Wirtschaftsförderer.

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH wurde 1949 auf Initiative des Landes Schleswig-Holstein und der in Schleswig-Holstein tätigen Kreditinstitute als Landesgarantiekasse Schleswig-Holstein GmbH in Kiel gegründet. Dieser Ursprung spiegelt sich noch heute in der Gesellschafterstruktur wider. Das Land Schleswig-Holstein sowie die in Schleswig-Holstein tätigen Kreditinstitute sind Kapitalgeber.

Aufgaben der Bürgschaftsbank:

Die Bürgschaftsbank übernimmt Ausfallbürgschaften (Bankbürgschaft) für kurz-, mittel- und langfristige Kredite aller Art:
z.B. für Finanzierungen bei

  • Existenzgründung
  • Firmenübernahme
  • Investitionen
  • Betriebsmittelbedarf (auch Kontokorrentkreditrahmen)
  • Avalen und Garantien (auch Avalkreditrahmen, z.B. für Durchführungs- und Gewährleistungsavale)

Eine Ausfallbürgschaft kann für ein einzelnes Unternehmen in der Regel bis zu EUR 2,00 Mio. übernommen werden. Die Übernahme von Bürgschaften für Alt- und Sanierungskredite ist ausgeschlossen.

Darüber hinaus übernimmt die Bürgschaftsbank Garantien für Kapitalbeteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften. 

Wer kann eine Ausfallbürgschaft bekommen?

Grundsätzlich können alle gewerblichen Unternehmen und Freiberufler, denen wegen nicht ausreichender Sicherheiten die Kreditaufnahme erschwert wurde, eine Ausfallbürgschaft bekommen.
Dazu zählen Unternehmen aller Branchen aus Handwerk, Handel, Industrie, Dienstleistungen etc. So können z.B. sowohl Bäcker, Tischler, Klempner, Dachdecker als auch Unternehmen aus  Einzelhandel und Großhandel Ausfallbürgschaften erhalten; ebenso wie Firmen aus den Bereichen der industriellen Fertigung, wie z.B. Maschinenbau, Antriebstechnik, Teilefertigung und Blechbearbeitung, Zulieferbetriebe, Medizintechnik sowie den zahlreichen Dienstleistungsunternehmungen aus Gesundheit und Wellness, IT und Computer, Touristik,  Gaststätten- und Hotelgewerbe. Auch die Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben ist möglich.

Auf die Idee kommt es an! Und die Durchführbarkeit!
Denn Ihr Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich nachvollziehbar und Erfolg versprechend sein.
Die Herauslegung einer Bürgschaft ist an die Beihilfegrundsätze der EU gekoppelt. Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

 

  • Holger Hinrichsen
  • Lorentzendamm 22 , 24103 Kiel
  • Webseite
Bürgschaft Bürgschaftsberatung
bhp