Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine sogenannte Real- oder auch Objektsteuer, die sich auf den Gewinn eines Unternehmens bezieht. Sie zählt zu den Gemeindesteuern und ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. Beim Gewerbesteuerhebesatz, den jede Gemeinde selbst festlegen kann, gibt es große regionale Unterschiede. Wer wie viel Gewerbesteuer bezahlen muss, regelt das Gewerbesteuergesetz (GewStG). Hier erfährst du, was du als Gründer*in beachten musst, wenn du gewerbesteuerpflichtig bist.

Wer muss Gewerbesteuer bezahlen?

Wer ein Gewerbe anmeldet, muss automatisch auch Gewerbesteuer bezahlen. Freiberufler*innen hingegen sind von dieser Steuer befreit. Dazu zählen beispielsweise Anwält*innen, Ärzt*innen, Journalist*innen und künstlerisch Tätige. Auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe zahlen grundsätzlich keine Gewerbesteuer. Wenn du unsicher bist, ob deine Tätigkeit zu den freien Berufen zählt, frage bei deinem zuständigen Finanzamt nach.

Wenn du für dein Unternehmen einen Gewerbeschein beantragen musst, bist du auf jeden Fall gewerbetreibend. Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften sind dazu verpflichtet, die Gewerbesteuer abzuführen. Unterschiede ergeben sich hier lediglich in Bezug auf den Freibetrag und den regionalen Hebesatz auf die Gewerbesteuer.

Für wen gibt es bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag?

Wie bei der Einkommensteuer gibt es auch für die Gewerbesteuer einen Freibetrag. Dieser liegt laut Gewerbesteuergesetz derzeit bei 24.500 EUR. Wenn dein jährlicher Gewerbeertrag vor Abrundung auf volle 100 Euro und vor dem Freibetrag unter diesem Betrag liegt, brauchst du keine Gewerbesteuer zu zahlen. Liegt er darüber, wird der Freibetrag dennoch vom Gewerbeertrag vor Abrundung auf volle 100 Euro abgezogen. Du zahlst also nur Steuern auf die Summe, die den Freibetrag übersteigt.

Nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Anspruch auf den Gewerbesteuer-Freibetrag. Kapitalgesellschaften dürfen von ihrem Gewinn dagegen nichts abziehen. Wenn du also zum Beispiel eine GmbH oder eine AG betreibst, bezieht sich der Gewerbesteuersatz auf den gesamten Gewinn deines Unternehmens. Einzelunternehmen und Personengesellschaften genießen demnach einen Vorteil bei der Berechnung der Gewerbesteuer. Dieser Vorteil beträgt je nach Gewerbesteuerhebesatz zwischen 2.000 und 8.000 EUR.

Wie hoch ist der Gewerbesteuersatz?

Die Höhe der Gewerbesteuer wird durch die Multiplikation der Steuermesszahl (§ 11 GewStG) mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde bestimmt. Als Grundlage gilt der Gewerbeertrag nach § 7 GewStG, der nach verschiedenen Hinzurechnungen und Kürzungen gemäß §§ 8 und 9 GewStG ermittelt wird. Die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent. Der Gewerbesteuerhebesatz variiert je nach Gemeinde erheblich. Die zu zahlende Gewerbesteuer ist das Produkt aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl und Gewerbesteuerhebesatz.

Gewerbesteuerhebesatz

Der Gewerbesteuerhebesatz fällt an, da die Gewerbesteuer eine Gemeindesteuer ist. Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt und variiert deshalb regional. Er beträgt mindestens 200 Prozent. Den höchsten Hebesatz auf die Gewerbesteuer hat mit 900 Prozent die Stadt Dierfeld in Rheinland-Pfalz. In der Hauptstadt Berlin beträgt der Hebesatz 410 Prozent. Der gesamte Gewerbesteuersatz beträgt also mindestens 7 Prozent. Im Durchschnitt können Unternehmen mit etwa 15 Prozent rechnen.

Holzwürfel mit den Buchstaben S T E U E R N liegen auf Geldhäufchen

Gewerbesteuer berechnen: So geht’s

Die Berechnung der Gewerbesteuer ist nicht ganz unkompliziert. Glücklicherweise erledigt sie das Finanzamt für dich. Es informiert dich über den Endbetrag, den du zahlen musst. Ist die Gewerbesteuer einmal festgesetzt worden, leistest du in der Regel vierteljährliche Vorauszahlungen. Diese sind immer zur Mitte eines Quartals fällig – also zum 15. Februar, zum 15. Mai, zum 15. August und zum 15. November.

Für die Planung kann es dennoch hilfreich sein zu wissen, wie sich die Gewerbesteuer im Einzelnen zusammensetzt. So gehst du vor, wenn du deine Gewerbesteuer berechnen möchtest:

  1. Addiere zu deinem Jahresgewinn die entsprechenden Hinzurechnungen und subtrahiere die Kürzungen. Im Ergebnis erhältst du deinen Gewerbeertrag. Dein Gewerbeertrag ist auf voll 100 EUR abzurunden.
  2. Wenn du keine Kapitalgesellschaft führst, ziehst du nun den Freibetrag von 24.500 EUR von deinem Gewerbeertrag ab.
  3. Multipliziere das Ergebnis mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent. So erhältst du den Steuermessbetrag.
  4. Multipliziere den Steuermessbetrag mit dem Gewerbesteuerhebesatz deiner Gemeinde. Das Ergebnis zeigt, wie viel Gewerbesteuer du an das Finanzamt abführen musst.

Als Formel lässt sich die Berechnung der Gewerbesteuer so darstellen:

Gewerbesteuer = (Gewerbeertrag - 24.500 EUR) × 3,5 % × Gewerbesteuerhebesatz

Bei Kapitalgesellschaften lässt du den Schritt, in dem der Freibetrag abgezogen wird, einfach weg. Welche Hinzurechnungen und Kürzungen du addieren oder subtrahieren musst, um den Gewerbeertrag zu ermitteln, verraten dir §§8 und 9 des Gewerbesteuergesetzes. Der Gewerbeertrag ist immer auf 100 EUR abzurunden. Liegt er beispielsweise bei 100.260 EUR, rundest du auf 100.200 EUR ab, nicht auf.

Rechenbeispiel für Personengesellschaften - mit Freibetrag

An einem Beispiel wird deutlicher, wie du die Gewerbesteuer berechnen kannst. Nimm einmal an, du führst ein Einzelunternehmen mit Sitz in Berlin. Die Hinzurechnungen und Kürzungen hast du schon mit deinem Gewinn verrechnet. Du kommst auf einen Gewerbeertrag von 120.000 EUR und musst ihn nicht auf volle 100 EUR abrunden. Ziehst du den Freibetrag von 24.500 EUR ab, bleiben 95.500 EUR übrig. Multiplizierst du mit 3,5 Prozent, erhältst du einen Steuermessbetrag von 3.342,50 EUR. Diesen Betrag multiplizierst du nun mit dem Gewerbesteuerhebesatz von Berlin, der bei 410 Prozent liegt. Die zu zahlende Gewerbesteuer für dein Unternehmen beträgt also 13.704,25 EUR.

In der Formel sieht das so aus:

Gewerbesteuer = (120.000 EUR - 24.500 EUR) × 0,035 × 4,1 = 13.704,25 EUR

  • Jahresgewinn: 120.000 EUR
  • Zu versteuernder Gewinn: 120.000 EUR – 24.500 EUR = 95.500 EUR
  • Gewerbesteuermessbetrag: 95.500 EUR x 0,035 = 3.342,50 EUR
  • Gewerbesteuer: 3.342,50 EUR x 4,10 (Beispiel Berlin) = 13.704,25 EUR

Rechenbeispiel für Kapitalgesellschaften

  • Jahresgewinn: 120.000 EUR
  • zu versteuernder Gewinn: 120.000 EUR
  • Gewerbesteuermessbetrag: 120.000 EUR x 0,035 = 4.200 EUR
  • Gewerbesteuer: 4.200 EUR x 4,10 (Beispiel Berlin) = 17.220 EUR

Ist dein Unternehmen eine Kapitalgesellschaft, zum Beispiel eine GmbH, ziehst du den Freibetrag nicht ab. In diesem Rechenbeispiel würdest du demnach 17.220 EUR Gewerbesteuer zahlen. Die Mehrbelastung einer Kapitalgesellschaft läge also bei 3.515,75 EUR.

Hinweis: In unserem Beispiel siehst du, dass Kapitalgesellschaften gegenüber Personengesellschaften wie der GbR und Einzelunternehmer mehr zahlen und benachteiligt sind. Verlustvorträge sowie Hinzurechnungen und Kürzungen haben wir aufgrund der Komplexität hier nicht berücksichtigt. Berechnungen dieser Art übernimmt am besten dein Steuerbüro.

Gewerbesteuer von der Einkommensteuer abziehen

Ein großer Kritikpunkt an der Gewerbesteuer ist, dass sie nicht als betriebliche Ausgabe von der Steuer abgesetzt werden kann. Stattdessen gilt sie als Privatentnahme. Allerdings gibt es eine andere Entlastung, die vor allem kleinen Unternehmen und Selbstständigen zugutekommen soll. Du hast nämlich die Möglichkeit, deine Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer zu verrechnen. So kannst du deine Einkommensteuer um einen Betrag von maximal 380 Prozent der Gewerbesteuer mindern.

Der Rechenweg ist folgender:

Geminderte Einkommensteuer = Einkommensteuer - Steuermessbetrag × 3,8

  • Jahresgewinn: 120.000 EUR
  • Zu versteuernder Gewinn: 120.000 EUR – 24.500 Euro = 95.500 EUR
  • Gewerbesteuermessbetrag: 95.500 EUR x 0,035 = 3.342,50 EUR

Gewerbesteuererklärung abgeben

Wenn du für dein Unternehmen Gewerbesteuern bezahlen musst, bist du auch dazu verpflichtet, eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Darin gibst du die Gewinne aus deiner gewerblichen Tätigkeit an sowie Hinzurechnungen, Kürzungen, Gewerbeertrag, Gewerbeverluste und Angaben zur Verlustfeststellung. Mithilfe deiner Erklärung ermittelt das Finanzamt den jeweiligen Betrag, der von dir zu zahlen ist. Betreibst du mehrere gewerbliche Unternehmen, musst du für jedes eine eigene Gewerbesteuererklärung an das Finanzamt übermitteln.

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bhp