Deine Marke kennzeichnet dein Angebot, macht dein Unternehmen unverwechselbar und schafft Vertrauen. Natürlich möchtest du deinen Erfolg nicht mit Nachahmer*innen teilen, die deine Produkt- oder Firmennamen einfach kopieren und dann mit deinen Errungenschaften Geld machen. Um das zu vermeiden, kannst du deine Marke schützen lassen.
Dafür meldest du sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) an. Internationale Markenanmeldungen sind beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sowie bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) möglich.
Ob und wann der Markenschutz für dich infrage kommt und wie du deine Marke einträgst, erfährst du in diesem Artikel, den wir zusammen mit unserem Fachjuristen Jan Schnedler geschrieben haben.
Unser Markenschutz-Experte
Unser Experte für Markenschutz
Jan Schnedler, Rechtsanwalt
Unser Experte begleitet Startups und zukunftsorientierte Unternehmen bei rechtlichen Themen aller Art. Als Autor hat er mit „Startup-Recht. Praktischer Leitfaden für Gründung, Unternehmensführung und Finanzierung“ (O’Reilly, 2025) ein Standardwerk veröffentlicht.
Definition: Was bedeutet Markenschutz?
Der Markenschutz ist ein gewerbliches Schutzrecht. Er sorgt dafür, dass nur du deine Marke nutzen darfst – zum Beispiel deinen Unternehmensnamen oder dein Logo. Ist deine Marke eingetragen, hast du das Recht, anderen die Nutzung für die angemeldeten und ähnliche Waren- und Dienstleistungen zu verbieten, und kannst Schadenersatz einfordern. Eine geschützte Marke stellt einen wirtschaftlich verwertbaren Vermögenswert da, den du verkaufen oder lizenzieren kannst.
Was kannst du schützen lassen?
Du kannst verschiedene Bestandteile deiner Marke schützen lassen:
- Name deines Unternehmens oder Produkts (Wortmarke)
- Logo oder visuelle Gestaltung (Bildmarke)
- Kombination aus beidem (Wort-Bild-Marke)
- Farben, Sounds, Hologramme, multimediale Marken
Auf eigene Erfindungen kannst du ein Patent anmelden. Lösen diese ein Alltagsproblem (wie zum Beispiel der Kaffeefilter), kannst du sie auch als Gebrauchsmuster schützen lassen. Wie du deine Idee mit einem Patent oder Gebrauchsmuster schützt und welche Option besser zu deinem Vorhaben passt erfährst du in unserem Ratgeber Als Gründer*in ein Patent anmelden.
Experten-Tipp
Eine reine Wortmarke bietet in der Regel einen stärkeren Schutz als eine Wort-Bild-Marke, weil sie nicht an eine konkrete Gestaltung gebunden ist. Jan rät: „Wer strategisch denkt, prüft getrennt, ob Wortmarke und Bildmarke jeweils eigenständig angemeldet werden können. Der Schutzbereich ist dann deutlich größer, da einmal nur die grafische Gestaltung und einmal nur die Wortbezeichnung der Marke hinsichtlich der Verwechslungagefahr beurteilt wird.“ Eine Wort-Bild-Marke ist aus seiner Erfahrung vor allem dann sinnvoll, wenn ein Begriff allein nicht stark genug ist, um schutzfähig zu sein.
Und noch ein Tipp: Logos sollte man lieber in Schwarz-Weiß anmelden, da dann der Schutzbereich am größten ist und man sich farblich nicht festlegt.
Warum solltest du deine Marke schützen?
Die Gründe für eine Markenanmeldung liegen nahe: Du willst vermeiden, dass andere deine Marke benutzen, ohne dass du damit einverstanden bist. So etwas passiert leider immer wieder.
Noch schlimmer: Wenn du deine Marke nicht schützen lässt, tut es vielleicht jemand anderes – zu seinen Gunsten. Dann musst du unter Umständen den Firmennamen, das Logo und deinen Webauftritt ändern, wenn du nicht verklagt werden willst!
Denn: Im Markenrecht gilt das Prioritätsprinzip. Das bedeutet: Wer zuerst anmeldet, hat grundsätzlich die besseren Rechte. In seiner Beratung weist Jan immer wieder auf diesen Punkt hin. Der kann nämlich nicht nur im Hinblick auf Wettbewerber*innen problematisch werden, sondern auch bei ausgeschiedenen Gesellschafter*innen oder ehemaligen Geschäftspartner*innen. Denn sie können dir mit dem Markenschutz zuvorkommen und dir dann verbieten, deine Marke weiter zu nutzen. Markenschutz ist also auch ein Mittel zur internen Absicherung.
| Markenschutz: Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick | |
|---|---|
| Schutz vor Nachahmer*innen | Du verhinderst, dass andere deine Marke ohne Erlaubnis nutzen. |
| Eigene Marke behalten | Wenn du sie nicht schützt, kann jemand anderes sie anmelden – und dir die Nutzung verbieten. |
| Eingetragene Marke als Vermögenswert | Ohne Schutz kann es sein, dass du Namen, Logo und Website später ändern musst. |
| Eingetragene Marke als Vermögenswert | Du kannst eine Marke verkaufen oder lizenzieren, wenn du die Schutzrechte genießt. Außerdem steigern Marken den Wert deines Unternehmens. |
Wann lohnt sich der Markenschutz nicht?
Nicht in jedem Fall lohnt sich eine Markenanmeldung. Willst du etwa eine Pizzeria eröffnen und sie „Roma“ oder „Napoli“ nennen, fehlt die nötige Unterscheidungskraft, um eine Marke eintragen zu lassen. Dasselbe gilt, wenn dein Unternehmensname rein beschreibend ist – zum Beispiel „Steuerberatung Müller“ oder „Bäckerei am Markt“.
Auch wenn du noch ganz am Anfang stehst, dein Konzept noch testest und noch nicht weißt, ob dein Produkt oder deine Dienstleistung langfristig so bleibt wie geplant, ist es sinnvoller, erst einmal einen Proof of Concept durchzuführen, bevor du Geld in den Markenschutz investierst.
Bei kreativen Wort- und Bildmarken greift außerdem automatisch der Urheberrechtsschutz – vorausgesetzt, deine Marke hat eine ausreichende Schöpfungshöhe. Und wenn dein Angebot eine technische Erfindung ist, bist du mit einem Patent oder Gebrauchsmusterschutz besser beraten.
Kurz gesagt: Ein Markenschutz ist dann verzichtbar, wenn dein Markenname nicht schutzfähig ist, du noch in einer frühen Testphase steckst oder ein anderes Schutzrecht besser zu deiner Situation passt.
Wie lange ist der Markenschutz gültig?
Der Markenschutz in Deutschland ist zehn Jahre lang gültig. Er kann anschließend beliebig oft verlängert werden. Du musst dann lediglich eine Verlängerungsgebühr für die nächsten zehn Jahre zahlen.
Das unterscheidet den Markenschutz von fast allen anderen Schutzrechten, wie dem Patenschutz oder dem Urheberrecht, die nach einer bestimmten Zeit auslaufen und dann nicht mehr verlängert werden können.
Der Markenschutz beginnt übrigens, sobald du deine Marke angemeldet hast – bis die Anmeldung eingetragen wird und du ganz sicher sein kannst, dass deine Marke geschützt ist, kann es allerdings einige Monate dauern.
Für welche Bereiche gilt dein Markenschutz und welche Rechte hast du?
Deine Marke wird nicht pauschal geschützt, sondern nur für bestimmte Waren- und Dienstleistungsklassen. Wenn du beispielsweise ein Café eröffnest und nur die entsprechenden Klassen anmeldest, gilt der Markenschutz nicht gleichzeitig auch für ein Friseurgeschäft.
Waren und Dienstleistungen werden anhand der Klassifikation von Nizza in verschiedene Gruppen eingeteilt. Die heißt so, weil das Abkommen über das internationale Klassifizierungssystem 1957 in Nizza abgeschlossen wurde. Es gibt 34 Waren- und 11 Dienstleistungsklassen. Unternehmen können nicht dieselbe Marke in denselben Klassen schützen lassen wie du. In unterschiedlichen Klassen kann derselbe Markenname aber durchaus beansprucht und geschützt werden.
Du kannst deine Marke für mehrere Klassen eintragen und schützen lassen – zum Beispiel in Bereichen, für die du perspektivisch eine Expansion planst. Sobald deine Marke eingetragen ist, darf sie niemand in den von dir geschützten Bereichen ohne deine Erlaubnis nutzen. Wenn doch, kannst du rechtlich dagegen vorgehen und Unterlassung oder Schadenersatz verlangen.
Nehmen wir an, du vertreibst einen einzigartigen Fahrradhelm, den du „NoBrainer“ nennst. Du lässt die Marke schützen und wählst dafür die Klasse 9 (Schutzhelme) und die Klasse 25 (Kopfbedeckungen). Ein Skiausrüster dürfte seinen Skihelm dann nicht ebenfalls „NoBrainer“ nennen, weil er sich im gleichen bzw. sehr ähnlichen Produktbereich bewegt.
Aber: Eine Consultingfirma könnte sich durchaus „NoBrainer“ nennen und diesen Markennamen schützen lassen – etwa in den Klassen 35 (Unternehmensberatung), 41 (Schulungen) und 42 (Beratung auf dem Gebiet Datensicherheit).
Kurz zusammengefasst
- Markenschutz gilt nur für bestimmte Klassen, nicht automatisch für alles
- Es gibt 45 Klassen (34 Waren + 11 Dienstleistungen)
- Gleiche Marke in gleicher Klasse → nicht erlaubt
- Gleiche Marke in anderer Klasse → ggf. möglich
- Du kannst mehrere Klassen wählen, z. B. für zukünftige Expansion
- Bei Verstößen kannst du Unterlassung oder Schadenersatz verlangen
Was kostet die Markenanmeldung?
Wie teuer der Markenschutz wird, ist abhängig davon, für welche Länder und wie viele Waren- und Dienstleistungsklassen du deine Marke anmelden möchtest. Die günstigste Variante ist die Online-Anmeldung für bis zu drei Nizza-Klassen beim DPMA für 290 EUR. Verschickst du den Antrag per Post oder Fax, zahlst du 300 EUR. Jede weitere Klasse kostet dich 100 EUR.
Möchtest du deine Marke europaweit oder international schützen lassen, wird es teurer: Die Anmeldung einer Unionsmarke für eine Klasse kostet 850 EUR bei Online-Beantragung und 1000 EUR per Post. Eine weitere Klasse ist für 50 EUR zu haben, ab der dritten Klasse zahlst du 150 EUR. Die Verlängerung des Markenschutzes nach zehn Jahren kostet genauso viel.
Willst du deine Marke international über das Madrider System registrieren lassen, zahlst du beim DPMA eine nationale Bearbeitungsgebühr von 180 EUR für den Antrag auf internationale Registrierung. Zusätzlich fallen WIPO-Gebühren in Schweizer Franken an, insbesondere eine Grundgebühr sowie länderabhängige Gebühren für die ausgewählten Vertragsstaaten. Möchtest du später weitere Länder hinzufügen, kostet der Antrag auf nachträgliche Benennung beim DPMA 120 EUR; hinzu kommen wiederum die jeweiligen WIPO-Gebühren für die neu benannten Länder.
Was kostet Markenschutz?
- Deutschland (DPMA):
ab 290 € online (bis zu 3 Klassen), jede weitere Klasse +100 € - EU-weit (Unionsmarke):
ab 850 € online (1 Klasse), weitere Klassen kosten extra - International:
ca. 180 €, zusätzlich WIPO-Gebühren für die gewählten Länder
Du siehst: Die Gesamtkosten einer Markenanmeldung werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Beim DPMA findest du eine vollständige Gebührenauflistung für alle möglichen Fälle. Nicht zu vergessen sind die Anwaltsgebühren, die sich pauschal nicht bemessen lassen, aber die die reinen Anmeldegebühren schnell übersteigen können.
Wenn du am Anfang, wie die meisten Gründer*innen, noch nicht so viel Geld hast, kannst du erst einmal mit dem nationalen Basisschutz beginnen. Später lässt sich der Markenschutz immer noch um zusätzliche Länder erweitern. Starte also ruhig erstmal klein durch, etabliere dich mit deiner Marke, und wenn du dann wächst und bekannter wirst, kannst du mehr investieren.
Wann kannst du eine Marke nicht eintragen lassen?
Nicht alle Begriffe, Zeichen oder Farben lassen sich als Marke schützen. Es gibt zwei Arten von Schutzhindernissen, die einer Eintragung entgegenstehen: absolute und relative Schutzhindernisse.
Absolute Schutzhindernisse
Eine wichtige Regel besagt: Eine Marke muss unterscheidbar sein von anderen Unternehmensleistungen, um sie eintragen zu können. Eine reine Berufsbezeichnung wie „Immobilienmakler“ oder „Elektrikerin“ kannst du folglich nicht für die Dienstleistungen „Immobilienmakler“ oder „Elektriker“ schützen lassen. Selbst ein Firmenname wie „Immobilienmakler Schmidt“ ist noch zu allgemein, um ihn als Marke zu schützen.
Außerdem darf der Begriff nicht in die Irre führen und etwas vermitteln, dass du gar nicht anbietest. Ebenfalls tabu sind Verstöße gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung. Auch Hoheitszeichen können nicht markenrechtlich geschützt werden.
All das sind absolute Schutzhindernisse einer Markenanmeldung.
Relative Schutzhindernisse
Relative Schutzhindernisse sind die Rechte Dritter. Hat jemand bereits eine Marke mit demselben Namen oder denselben Bestandteilen angemeldet, wie du es vorhast, kannst du keinen Markenschutz beantragen. Deshalb musst du vor der Markenanmeldung gründlich recherchieren, ob dein Markenname oder andere Markenbestandteile überhaupt noch verfügbar sind.
Selbst wenn andere Unternehmen die Marke nicht eingetragen haben, aber damit sehr erfolgreich sind, stellt sich die Frage, ob sich eine Markenanmeldung dann überhaupt lohnt. Du könntest zwar das andere Unternehmen dazu zwingen, seinen Namen zu ändern. Aber in den Köpfen der Zielgruppe wäre dieser Name vermutlich bereits mit einem anderen Unternehmen und anderen Leistungen verknüpft als deinen.
Wie kannst du deine Marke in anderen Ländern schützen?
Wenn du deine Marke nicht nur in Deutschland, sondern auch international nutzen willst, musst du sie gezielt in den jeweiligen Ländern schützen lassen – ein automatischer weltweiter Schutz besteht nicht.
Du hast dafür mehrere Möglichkeiten:
- EU-Marke (Unionsmarke):
Mit einer Anmeldung über die Website des EUIPO sicherst du dir Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten. Auf Antrag führt das EUIPO auch die Recherche nach bereits eingetragenen identischen Marken für dich durch. - Internationale Registrierung (IR-Marke):
Über die WIPO kannst du deine Marke in vielen weiteren Ländern gleichzeitig anmelden und flexibel auswählen, wo sie gelten soll. - Nationale Anmeldung:
Alternativ kannst du deine Marke direkt in einzelnen Ländern registrieren lassen – sinnvoll, wenn du nur bestimmte Märkte im Blick hast.
Eine Unionsmarke kann sehr attraktiv sein, weil sie mit einer Anmeldung Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten bietet. Gleichzeitig gilt aber das Ganz-oder-gar-nicht-Prinzip: Schon ein Eintragungshindernis in nur einem EU-Land kann die gesamte Anmeldung scheitern lassen.
Welche Option für dich passt, hängt davon ab, wo du aktiv bist oder in Zukunft tätig werden möchtest.
Wann du deine Marke anmelden solltest
Jan rät fast allen Gründer*innen dazu, sich mit dem Thema Markenschutz auseinanderzusetzen. Er ist insbesondere dann sinnvoll, wenn es um eine einzigartige Marke oder eine Produktneuheit geht.
Zuallererst solltest du recherchieren, ob deine Wunsch-Marke überhaupt noch frei ist. Wenn nicht, solltest du dir wahrscheinlich besser gleich einen anderen Namen überlegen.
Ist die Marke frei, gilt es abzuwägen: Lohnt sich der Aufwand? Eine Markenanmeldung kostet Geld und beansprucht Zeit.
Zwar ist es am sichersten, wenn du deine Marke direkt zum Startzeitpunkt deiner Gründung eintragen lässt. Doch gerade am Anfang probierst du vielleicht noch aus, welches Produkt am besten bei deiner Zielgruppe ankommt oder wofür dein Produkt nützlich sein könnte, wenn du ein Startup gründen möchtest. Dann kannst du mit dem Markenschutz auch noch etwas warten. Oder du meldest deine Marke erstmal national für drei Nizza-Klassen an. Damit hast du schon einen guten Basisschutz. Aber achte darauf: Die Zahl der Nizza-Klassen oder die konkreten Waren- und Dienstleistungen können nach Einreichung der Markenanmeldung nur eingeschränkt aber nicht erweitert werden. Man kann aber in einer neuen Markenanmeldung weitere Klassen anmelden. Deshalb solltest du bei der Anmeldung vorausschauend denken.
Markenschutz: Die wichtigsten Schritte im Überblick
- Relevanz prüfen
Kläre, ob Markenschutz für dich sinnvoll ist – besonders bei einer einzigartigen Marke oder Produktidee. - Markenähnlichkeitsrecherche durchführen
Prüfe, ob deine Wunsch-Marke noch frei ist oder ob es bereits ähnliche Marken gibt. Im Zweifel solltest du einen anderen Namen überlegen. - Aufwand abwägen
Entscheide, ob sich die Anmeldung einer Marke für dich lohnt. Sie kostet Zeit und Geld –du musst entscheiden, ob du deine Marke direkt zum Start schützt oder lieber erstmal testen willst, ob dein Angebot am Markt funktioniert. - Basisschutz wählen
Eine nationale Anmeldung für bis zu drei Nizza-Klassen bietet einen soliden Einstieg. - Vorausschauend planen
Wähle die Klassen sorgfältig.
Experten-Tipp
Jan weiß aus seiner Erfahrung als juristischer Beistand von Startups, dass das Thema Markenschutz schon möglichst früh auf die To-do-Liste gehört. „Je früher du eine mögliche Markenkollision klärst, desto besser. Wenn sich schon in der Anmeldephase zeigt, dass es Konflikte mit älteren Marken gibt, kannst du noch reagieren, bevor du viel Geld in Branding, Website, Verpackung oder Marketing investierst.“ Ein spätes Rebranding ist ärgerlich, teuer und kann dich mühsam aufgebautes Vertrauen kosten.
Manchmal ist eine Markenanmeldung nicht das richtige Schutzmittelrecht. Wenn es sich bei deinem Produkt um eine technische Erfindung handelt, kann ein Patent- oder Gebrauchsmusterschutz besser geeignet sein. Bei ausreichender Schöpfungshöhe gilt für Wort- und Bildmarken außerdem der Urheberrechtsschutz, der automatisch besteht und nicht beantragt werden muss.
Alle Schutzrechte im Überblick:
Anlaufstellen für den Markenschutz
Je nachdem, in welchen Regionen du deine Marke schützen lassen möchtest, ist eine dieser Anlaufstellen die richtige für dich:
- Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA): Hier kannst du deine Marke national in Deutschland registrieren lassen (Alle anderen Länder haben ebenfalls eigene nationale Markenämter).
- Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO): An dieses Amt wendest du dich, wenn du deine Marke für die EU eintragen lassen möchtest.
- Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO): Hier wird deine Marke international geschützt – die Anmeldung erfolgt über das DPMA.
Deine erste Station ist in der Regel das DPMA. Am besten gehst du vorher zu einem Markenanwalt oder einer Markenanwältin. Diese Fachleute können dich beraten und bei der Markenrecherche unterstützen. Sie können dir auch eine fundierte Einschätzung geben, wie wahrscheinlich es ist, dass die Markenanmeldung erfolgreich sein wird. Daraufhin entscheidest du dann, ob sich der Aufwand und die Kosten für dich lohnen. Dies wird in der Regel in einer kostengünstigen Erstberatung gemacht.
So kannst du deine Marke anmelden
Grundsätzlich kannst du den Markenschutz beim DPMA entweder postalisch, per Fax oder online beantragen. Dazu musst du ein Anmeldeformular ausfüllen, in dem folgende Angaben abgefragt werden:
- deine persönlichen Daten
- Kontaktdaten deines*deiner Anwält*in
- Zustelladresse
- Art der Marke und Markendarstellung (elektronisch oder auf Papier)
- Waren- und Dienstleistungsverzeichnis mit entsprechenden Klassen
- sonstige Angaben
Sobald du das Formular abgeschickt und die Gebühr bezahlt hast, wird deine Anmeldung vom DPMA bearbeitet. Es prüft, ob absolute Schutzhindernisse gegen eine Eintragung deiner Marke sprechen.
Aber Achtung: Ob relative Schutzhindernisse vorliegen, also deine Marke beispielsweise schon von einem anderen Unternehmen eingetragen wurde, wird nicht kontrolliert! Das heißt, wenn du nicht recherchiert hast und eine bereits eingetragene Marke erneut einträgst, kann es zum Streitfall kommen. Das Unternehmen, das seine Marke zuerst eingetragen hat, kann Widerspruch einlegen und bekommt in der Regel auch Recht.
Du solltest deine Marke also nicht ohne eine sogenannte Ähnlichkeitsrecherche anmelden. Rechtsanwält*innen oder professionelle Recherchedienste bieten diese Recherche als Dienstleistungen an. Dabei wird geprüft, ob bereits ähnliche ältere Marken bestehen.
Du kannst eine erste Recherche auch selbst durchführen. Eine zentrale Quelle ist das Online-Register des DPMA, in dem du kostenlos nach bereits eingetragenen Marken suchen kannst. Auch über eine einfache Internetsuche kannst du herausfinden, ob dein gewünschter Markenname bereits von einem anderen Unternehmen genutzt wird.
Bis das Eintragungsverfahren abgeschlossen ist, kann es sieben bis acht Monate dauern. Dies beinhaltet eine dreimonatige Widerspruchsfrist – erst dann kannst du sicher sein, dass deine Marke geschützt ist. Ein beschleunigtes Verfahren ist gegen Aufpreis (200 EUR) möglich – dann dauert es längstens sechs Monate.
Einen Markenschutz kannst du jederzeit beantragen und auch immer wieder verlängern und er ist für fast jede Gründung sinnvoll.
Fazit
Markenschutz ist ein anspruchsvolles Thema, aber besonders innovative Gründungen sollten sich damit auseinandersetzen. Unterstützung bekommst du unter anderem bei den Gründungsberatungen, bei Wirtschaftsförderern, IHKs und Universitäten. Auf der Gründerplattform kannst du über den Behördenwegweiser Institutionen in deiner Region finden und direkt mit ihnen über den Bereich „Kostenlose Beratung“ in Kontakt treten. Lass dich also von der Komplexität des Themas nicht abschrecken und hol dir lieber eine Profimeinung.
Dann kannst du abschätzen, ob sich der Aufwand und die Kosten für die Markenanmeldung für dich und dein Unternehmen wirklich lohnen. Um das herauszufinden, solltest du erstmal einen Proof of Concept durchführen. Bist du dir aber sicher, dass du eine einzigartige Marke erschaffen hast, die auf keinen Fall kopiert werden soll – dann warte nicht zu lange und lass deine Marke offiziell registrieren!
FAQ zum Thema Markenschutz und Markenanmeldung
Markenschutz ist ein gewerbliches Schutzrecht. Er sorgt dafür, dass nur du deine Marke nutzen darfst, zum Beispiel deinen Unternehmensnamen oder dein Logo. Ist deine Marke eingetragen, kannst du anderen die Nutzung verbieten und Schadenersatz verlangen. Außerdem kann eine geschützte Marke als wirtschaftlicher Vermögenswert genutzt, verkauft oder lizenziert werden.
Du kannst im Online-Register des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) kostenlos nach bereits eingetragenen Marken suchen. Zusätzlich kannst du über eine einfache Internetsuche prüfen, ob ein Markenname bereits von anderen Unternehmen genutzt wird.
Du kannst deine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden – entweder online oder per Post. Dafür füllst du ein Anmeldeformular aus, gibst deine Daten an, beschreibst deine Marke und legst fest, für welche Waren- und Dienstleistungsklassen sie gelten soll. Zuvor solltest du aber eine gründliche Recherche durchgeführt haben, um sichergehen, dass deine oder eine ähnliche Marke nicht schon geschützt sind.
Nach der Anmeldung prüft das DPMA, ob sogenannte absolute Schutzhindernisse vorliegen.
Wenn du einen geschützten Namen verwendest, kann das Unternehmen, das die Marke zuerst eingetragen hat, rechtlich gegen dich vorgehen. Es kann Widerspruch gegen deine Markenanmeldung einlegen und dir die Nutzung der Marke verbieten. Außerdem kannst du zur Unterlassung, Beseitigung und möglicherweise zu Schadenersatz verpflichtet werden.