Änderungen 2024 für Selbstständige
Mindestlohn, Bilanzierungspflicht und Bürgergeld

Im Jahr 2024 haben sich einige Änderungen ergeben, die für Gründer*innen und Selbstständige relevant sind. So sind der Mindestlohn sowie das Bürgergeld um einige Prozent gestiegen. Wir haben dir die wichtigsten Änderungen für 2024 zusammengestellt.

Neue Grenzen für die Bilanzierungspflicht

Eine weitere Änderung betrifft die Bilanzierungspflicht. Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Grenzen für die Bilanzierungspflicht von Gewerbetreibenden. Bis Ende 2023 mussten sie eine Bilanz erstellen, wenn ihr Jahresumsatz mehr als 600.000 EUR betrug oder ihr Gewinn über 60.000 EUR im Jahr ausmachte. Doch ab April 2024 ändert sich das: Die Grenzen für die Bilanzierungspflicht erhöhen sich auf einen Jahresumsatz von mehr als 800.000 EUR oder einem Gewinn von mehr als 80.000 EUR pro Jahr. Viele Selbstständige haben dadurch weniger bürokratischen Aufwand und sparen Zeit und Geld. 

Die Mehrwertsteuer Gastronomie steigt

Eine der Änderungen, die im Jahr 2024 umgesetzt worden, betrifft die Gastronomie. Der Mehrwertsteuersatz wurde aufgrund der Pandemie vorübergehend gesenkt. Seit Januar 2024 beträgt die Mehrwertsteuer für Speisen und Getränke in Restaurants und Cafés wieder 19 Prozent, anstatt der vorherigen 7 Prozent. Das bedeutet höhere Preise für die Gäste und eine Herausforderung für Gastronomen, die bereits mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu kämpfen haben. Doch trotz dieser Herausforderung sollten Selbstständige in der Gastronomiebranche optimistisch bleiben und nach kreativen Lösungen suchen, um ihre Kund*innen trotz des höheren Steuersatzes weiterhin zufriedenzustellen. 

Wenn du dich gerade mit der Selbstständigkeit in der Gastronomie beschäftigst, berücksichtige die Anpassung in deinem Businessplan und schau, wie du dein Geschäftsmodell gestaltest. Was ist dein USP (Alleinstellungsmerkmal)? Wie ist deine Positionierung und womit kannst du eine gute Kundenbindung erreichen? 

Erhöhung des Bürgergeldes 2024

Für das Jahr 2024 wurde das Bürgergeld erhöht. Diese jährliche Anpassung, die normalerweise am 1. Januar stattfindet, basiert auf der Inflation sowie den Informationen aus dem Existenzminimumbericht der Bundesregierung. Die Erhöhung beträgt ungefähr 12 Prozent. Wenn du erfahren willst, ob du als Selbstständige*r Anspruch auf Bürgergeld hast, dann haben wir bei InStart eine Übersicht und einen Bürgergeld-Rechner.

Neue Gesetzesänderung entlastet Selbstständige

Eine neue Regelung ermöglicht es Selbstständigen, die freiwillig versichert sind, ihre Krankenkassenbeiträge einfacher zu zahlen. Die Frist zur Vorlage des Steuerbescheids wird verlängert und kann sogar rückwirkend angewendet werden. Dadurch werden unverhältnismäßig hohe Beiträge vermieden und es besteht die Möglichkeit, bereits seit 2018 gezahlte Beiträge nachträglich anzupassen. 

Wenn du dich näher mit dem Thema Krankenversicherung befassen möchtest, lies unseren Artikel Kranken­versicherung für Gründer*innen: freiwillig gesetzlich oder privat?

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Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2024 ist der Mindestlohn von 12 EUR auf 12,41 EUR pro Stunde gestiegen. Diese Änderung betrifft alle Arbeitnehmer*innen, einschließlich geringfügig Beschäftigte. Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt ab Mai 2024 auf 15,50 EUR für Pflegehilfskräfte, auf 16,50 EUR für qualifizierte Pflegehilfskräfte und auf 19,50 EUR für Pflegefachkräfte.

Mit dieser Erhöhung ist auch die Grenze für geringfügige Beschäftigungen von 520 auf 538 EUR monatlich angestiegen, was zu einer jährlichen Verdienstgrenze von insgesamt 6.456 EUR führt.

Künstlersozialabgabe bleibt bei 5 Prozent

Beschäftigst du Künstler*innen oder willst dies zukünftig tun? Dann gibt es eine gute Nachricht: Die Künstlersozialabgabe bleibt bei 5 Prozent. Das bedeutet, dass du als Unternehmer*in weiterhin nur einen geringen Beitrag zur Finanzierung der Sozialversicherung von Kunstschaffenden und Publizist*innen leisten musst, wenn du sie beschäftigst. Alles über die KSK kannst du auf unserer Seite zur Künstlersozialkasse nachlesen.

SCHUFA-Veränderungen

Auch bei der SCHUFA gibt es Neuerungen: Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil festgestellt, dass der SCHUFA-Score nicht allein zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden bei Vertragsabschlüssen herangezogen werden darf. Diese Praxis verstößt gegen europäische Datenschutzgesetze, insbesondere wenn der SCHUFA-Score als entscheidendes Kriterium verwendet wird. Die SCHUFA, Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei, betrachtet das Urteil jedoch nicht als große Einschränkung ihrer Arbeitsweise, da die Bewertung durch den Score nicht der einzige Grund ist, um Verträge zu gewähren.

Der CO2-Preis steigt deutlich

Seit Januar 2024 wurde der Preis für CO2 von 30 auf 45 Euro pro Tonne erhöht. Ursprünglich war geplant, den Preis auf 40 Euro anzuheben, jedoch wurde aufgrund eines Defizits im Bundeshaushalt kurzfristig eine stärkere Erhöhung beschlossen. Diese höhere Erhöhung wirkt sich auf die Preise von Diesel, Benzin, Erdgas und Heizöl aus. Der Preis für einen Liter Benzin ist um ungefähr 4,3 Cent gestiegen, während sich der Preis für einen Liter Diesel um etwa 4,7 Cent verteuert hat. Das Instrument der CO2-Bepreisung wurde im Jahr 2021 eingeführt und der Preis steigt jährlich nach Plan. Allerdings wurde die Erhöhung 2023 vorübergehend ausgesetzt, aufgrund der hohen Energiepreise. Das Ziel der CO2-Bepreisung ist es, Anreize zu schaffen, um den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe und somit den CO2-Ausstoß zu reduzieren.

Planst du eine Gründung im Bereich Nachhaltigkeit? Wir haben eine Übersicht für dich –  finde Inspiration, Termine und Vorbilder auf unserer Seite für grüne Gründungen.

Wichtige Änderungen bei der Abschreibung von Wirtschaftsgütern ab 2024

Das noch nicht beschlossene Wachstumschancengesetz (Stand Januar 2024) hat für 2024 eine Erhöhung wichtiger Wertgrenzen für die steuerliche Behandlung von Geschäftsausstattungen vorgesehen. Geschäftsausstattungen mit einem Wert bis zu 1.000 EUR (vorher 800 EUR) sollen vollständig und sofort als Steuerabzug geltend gemacht werden können. Zudem soll die Betragsgrenze für Sammelposten von 1.000,00 auf 5.000,00 EUR erhöht und die Auflösungsdauer von fünf auf drei Jahre verkürzt werden. Diese Änderungen ermöglichen Unternehmen, ihre Investitionen effizienter steuerlich anzusetzen und davon zu profitieren. 

Fazit

Das Jahr 2024 bietet dir als Gründer*in neue Chancen und Herausforderungen! Packe die Änderungen proaktiv an und nutze sie als Sprungbrett für dein Business. Bleibe neugierig, bilde dich weiter und sei bereit, dein Unternehmen agil anzupassen. Mit positiver Energie und einem klaren Plan bist du gestärkt in dieses Jahr gestartet und machst es zu deinem Erfolg!

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bhp