Welche Rechtsform passt zu meinem gemeinnützigen Business und auf welche Aspekte sollte man besonders achten? Und welche Rolle spielt eigentlich das Geschäftsmodells im Bereich der Gemeinnützigkeit?
Antworten auf diese Fragen liefert Rechtsanwältin Maria Keislich von der Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen im Gespräch mit Jan von der Gründerplattform.
Rechtsanwältin Maria Kieslich
Warum Geschäftsmodell und Rechtsform Hand in Hand gehen
Jan: Maria, wir haben uns auf einer Konferenz kennengelernt und ich habe sofort gemerkt: Du arbeitest viel mit Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmern. Wie bist du in dieses Feld gekommen?
Maria: Ich bin Rechtsanwältin im Handels- und Gesellschaftsrecht und begleite Gründerinnen und Gründer schon seit vielen Jahren bei der Gründung. Irgendwann kamen vermehrt Mandate aus dem Bereich Social Entrepreneurship dazu – also Unternehmen, die neben einer wirtschaftlichen Tätigkeit bewusst einen sozialen oder gesellschaftlichen Impact verfolgen. Über Netzwerke, Veranstaltungen und Initiativen, insbesondere hier in Hamburg, hat sich das immer weiter verdichtet. Irgendwann habe ich gemerkt: Das ist nicht nur juristisch spannend, sondern auch gesellschaftlich extrem sinnvoll.
Jan: Viele Gründerinnen und Gründer kommen ja sehr früh mit der Frage nach der Rechtsform – oft sogar bevor das Geschäftsmodell wirklich klar ist. Wie erlebst du das?
Maria: Genau das ist eines der häufigsten Themen. Viele starten mit der Frage: „Muss ich gemeinnützig sein oder nicht?“ Dabei ist die eigentliche Kernfrage: Was will ich tun, für wen will ich Wirkung erzielen – und wie finanziert sich das Ganze? Erst wenn das Geschäftsmodell klar ist, kann man sinnvoll über Gemeinnützigkeit und Rechtsform sprechen. Die Rechtsform ist immer nur der Rahmen. Ohne Inhalt bringt der beste Rahmen nichts.
Jan: Da bin ich voll bei dir. Mein Eindruck ist oft: In Deutschland wird die Rechtsform behandelt, als sei sie der Anfang von allem – dabei ist sie eher ein Ergebnis.
Maria: Absolut. Die Rechtsform kann noch so gut passen – wenn das Geschäftsmodell nicht tragfähig ist, wird auch das Unternehmen nicht funktionieren. Gerade im Social-Entrepreneurship-Bereich ist es wichtig, Wirkung und Wirtschaftlichkeit gemeinsam zu denken.
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Gemeinnützigkeit: ein Privileg mit klaren Regeln
Jan: Lass uns über Gemeinnützigkeit sprechen. Viele verbinden damit vor allem: „Ich darf keine Gewinne ausschütten.“ Aber das greift ja zu kurz, oder?
Maria: Definitiv. Gemeinnützigkeit ist ein steuerrechtlicher Status. Der Staat sagt: Wer Aufgaben übernimmt, die eigentlich staatliche Aufgaben wären – etwa in Bildung, Gesundheit, Demokratie oder Umweltschutz –, bekommt dafür steuerliche Privilegien. Im Gegenzug gibt es klare Regeln. Gewinne dürfen nicht ausgeschüttet werden, sondern müssen dem gemeinnützigen Zweck dienen. Dafür entfallen zum Beispiel Körperschaft- und Gewerbesteuer in diesem Bereich.
Jan: Aber ich darf mir trotzdem ein Gehalt zahlen?
Maria: Ja, unbedingt. Das ist ein ganz wichtiges Missverständnis. Gründerinnen und Gründer dürfen sich selbst anstellen – zum Beispiel als Geschäftsführerin einer gGmbH – und ein angemessenes Gehalt beziehen. „Angemessen“ heißt: Es muss zur Größe, zum Umsatz und zur Struktur der Organisation passen. Das Finanzamt schaut da genau hin.
Jan: Also kein Ehrenamt per Zwang.
Maria: Genau. Gemeinnützigkeit bedeutet nicht Selbstausbeutung. Aber sie bedeutet Rechenschaftspflicht. Satzung, tatsächliche Geschäftsführung und Mittelverwendung müssen zusammenpassen.
Jan: Wie ist das mit staatlichen Förderungen, zum Beispiel bei Kitas oder Bildungsangeboten?
Maria: Das hängt stark von den jeweiligen Förderbedingungen ab. Häufig wird eine gemeinnützige juristische Person vorausgesetzt – also etwa ein Verein, eine gGmbH oder eine Stiftung. Personengesellschaften wie GbR oder OHG scheiden dann meist aus. Welche Rechtsform innerhalb der Gemeinnützigkeit passt, ist wiederum eine Frage des konkreten Modells.
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e.V., gGmbH oder doch etwas anderes? Governance, Kosten und Realität
Jan: Viele schwanken zwischen gemeinnützigem Verein und gGmbH. Wo liegen aus deiner Sicht die größten Unterschiede?
Maria: Der Verein ist demokratisch organisiert: Jedes Mitglied hat eine Stimme, es gibt einen Vorstand, der regelmäßig gewählt wird, und eine Mitgliederversammlung als höchstes Organ. Das ist großartig für gemeinschaftliches Engagement, aber oft wenig business-tauglich. Die gGmbH ist klarer strukturiert, mit Geschäftsführung und Gesellschaftern, Stimmrechten nach Anteilen und deutlich besserer Steuerbarkeit für Wachstum.
Jan: Und die Kosten?
Maria: Die sind bei der gGmbH deutlich höher. Notarkosten, Stammkapital, doppelte Buchführung, Jahresabschluss, Veröffentlichungspflichten – das alles muss man stemmen können. Ein Verein ist günstiger in der Gründung und im laufenden Betrieb.
Jan: Manche sagen: „Ich starte erst mal als Verein und wandle später in eine gGmbH um.“ Würdest du das empfehlen?
Maria: Eher nicht. Der Übergang ist aufwendig und konfliktanfällig, weil Mitgliederrechte bestehen. Man kann nicht einfach sagen: „Wir machen jetzt was Neues.“ Wenn man unsicher ist, ob das Modell trägt, ist eine Personengesellschaft oft der pragmatischere Start – sofern Gemeinnützigkeit nicht zwingend erforderlich ist.
Jan: Also erst testen, dann strukturieren.
Maria: Genau. Und sich bewusst machen: Man ist schneller in einer GbR, als man denkt. Sobald zwei Personen gemeinsam mit Gewinnerzielungsabsicht handeln, existiert sie rechtlich bereits – ob man will oder nicht. Deshalb lohnt sich früh ein klarer Vertrag.
Haftung, Streit und die größten Denkfehler
Jan: Ein großes Argument für die gGmbH ist ja immer die Haftungsbeschränkung. Wie realistisch ist dieser Schutz?
Maria: Die gGmbH bietet einen Haftungsmantel – aber keinen Freifahrtschein. Geschäftsführer haften persönlich bei Pflichtverletzungen, etwa bei Insolvenzverschleppung oder grober Fahrlässigkeit. In vielen Geschäftsmodellen – etwa bei Bildungsangeboten – ist das Haftungsrisiko ohnehin überschaubar.
Jan: Ich erlebe oft, dass die Angst vor Haftung überschätzt wird – und die Kosten und Komplexität der gGmbH unterschätzt werden.
Maria: Das sehe ich genauso. Die gGmbH schützt nicht vor einem schlechten Geschäftsmodell. Und sie macht ein defizitäres Unternehmen nicht plötzlich gesund.
Jan: Was sind aus deiner Sicht die drei größten Fehler, die Sozialunternehmer machen?
Maria: Erstens: Sie glauben, Gemeinnützigkeit ersetze Wirtschaftlichkeit. Das tut sie nicht. Zweitens: Sie regeln die Zusammenarbeit der Gründerinnen und Gründer nicht sauber – und streiten später darüber. Drittens: Sie unterschätzen, wie wichtig Governance ist: Wer entscheidet was? Mit welcher Mehrheit? Was passiert bei Konflikten?
Jan: Also lieber früher die unbequemen Fragen stellen.
Maria: Genau. Verträge, Präambeln, klare Erwartungen – all das zwingt dazu, miteinander zu sprechen. Das verhindert nicht jeden Streit, aber viele unnötige.
Fazit: Klarheit schafft Freiheit
Jan: Maria, wenn du Gründerinnen und Gründern eine Sache mitgeben müsstest – was wäre das?
Maria: Denkt zuerst über Wirkung und Geschäftsmodell nach. Die Rechtsform kommt danach. Und habt keine Angst vor Klarheit – weder rechtlich noch im Team. Sie schafft die Grundlage dafür, langfristig Wirkung zu entfalten.
Jan: Vielen Dank für das Gespräch und die vielen praxisnahen Einblicke.
Maria: Sehr gern. Hat Spaß gemacht.
Hörtipp
Das vollständige Gespräch mit Maria Kieslich gibt es in der Podcast-Folge „Ideen-Couch – der Podcast, der selbstständig macht“.