Login

Das Logo der KfW

Mit der Gründerplattform unterstützt dich die KfW auf dem Weg in die Selbstständigkeit.

Ernährungs­berater*in werden

Alles, was du zu Ausbildung & Selbstständigkeit wissen musst

Gesunde Ernährung ist längst kein Nischenthema mehr, sondern für viele Menschen ein zentraler Teil ihres Lebensstils. Mit immer mehr Meinungen selbsternannter Expert*innen, widersprüchlichen Studien, Influencer-Content und viralen Trends wächst aber auch das Bedürfnis nach fundiertem Wissen und professioneller Beratung.

Wenn du überlegst, Ernährungsberater*in zu werden, ist das eine echte Chance. Wir zeigen dir in diesem Artikel, alles, was du zum Beruf wissen musst – von den Aufgaben und Voraussetzungen über die verschiedenen Ausbildungswege bis hin zur Selbstständigkeit als Ernährungsberater*in.

Auf einen Blick

  • Berufsbild: Als Ernährungsberater*in unterstützt du Menschen dabei, ihre Ernährungsgewohnheiten zu verändern – beispielsweise zur Gesundheitsförderung, zur Prävention oder begleitend bei Erkrankungen. 
  • Qualifikation: Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Du kannst über eine private Weiterbildung einsteigen oder einen staatlich anerkannten Abschluss in Ernährungswissenschaften, Ökotrophologie oder Diätassistenz erwerben. 
  • Krankenkassen: Möchtest du Angebote durchführen, die gesetzliche Krankenkassen bezuschussen oder vergüten, musst du festgelegte fachliche Qualifikationen und gegebenenfalls eine anerkannte Zusatzqualifikation nachweisen. 

Aufgaben und Tätigkeitsfelder von Ernährungsberater*innen

Als Ernährungsberater*in begleitest du deine Klient*innen dabei, ihre Ernährungsgewohnheiten zu verstehen, zu hinterfragen und gezielt zu verändern. Die Menschen, die zu dir kommen, haben ganz unterschiedliche Bedürfnisse. Manche haben Vorerkrankungen und wollen wegen Diabetes oder Bluthochdruck ihre Ernährung umstellen. Andere haben bereits diagnostizierte Lebensmittelunverträglichkeiten und wieder andere kommen auf der Suche nach Rat zu dir, weil sie nicht wissen, welches Essen sie nicht vertragen. 

Zu den typischen Aufgaben von Ernährungsberater*innen gehören:

  • Ernährungsanamnese: Du analysierst die bisherigen Ess- und Trinkgewohnheiten deiner Klient*innen und den aktuellen Gesundheitszustand, fragst nach Vorerkrankungen, Allergien und Unverträglichkeiten und erarbeitest so ein vollständiges Bild ihrer Ernährungssituation. Oft führst du dazu Messungen durch und ermittelst z. B. den Body Mass Index (BMI) oder den Fettanteil im Körper.
  • Individuelle Begleitung: Auf Basis der Anamnese berätst du deine Klient*innen dann abhängig vom Krankheitsbild zur optimalen Ernährung. Das kannst du nicht nur persönlich in Einzelsitzungen, sondern auch in Gruppen oder online tun. Für ein besseres Verständnis kannst du Ernährungstagebücher auswerten, mit Klient*innen einkaufen gehen und mit ihnen kochen
  • Aufklärung: Du erklärst deinen Klient*innen verständlich, was es zur gesunden Ernährung zu wissen gibt (z. B. Nährstoffe, Lebensmittelgruppen und ernährungsphysiologische Zusammenhänge). Aufklärung und Wissensvermittlung sind die Basis dafür, dass deine Klient*innen langfristig gute Entscheidungen für ihre Gesundheit treffen können.
  • Erstellung von Ernährungsplänen: Gemeinsam mit deinen Klient*innen erstellst du maßgeschneiderte Ernährungspläne, um die Umstellung der Ernährung Schritt für Schritt zu begleiten. In weiteren Beratungsgesprächen kommst du regelmäßig in den Austausch und nimmst bei Bedarf Anpassungen am Plan vor.
  • Prävention und Begleitung bei Erkrankungen: Viele Ernährungsberater*innen arbeiten präventiv bevor Krankheiten entstehen und helfen Menschen, durch eine bessere Ernährung gesünder zu bleiben. Du unterstützt aber auch bei bestehenden gesundheitlichen Problemen wie Diabetes, Übergewicht, Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Wo du als Ernährungsberater*in arbeiten kannst

Als Ernährungsberater*in kannst du nicht nur in Arztpraxen und Krankenhäusern arbeiten, sondern z. B. auch in Fitnessstudios, Schulen oder in Unternehmen im Rahmen betrieblicher Gesundheitsförderung. Außerdem steht dir natürlich die Option offen, dich als Ernährungsberater*in selbstständig zu machen.

Was sind die Voraussetzungen, um Ernährungsberater*in zu werden?

Der Begriff „Ernährungsberater*in" ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. In der Praxis kann sich jede*r so nennen, denn es gibt weder eine vorgeschriebene Ausbildung noch eine formale Mindestqualifikation. Um eine fundierte Ausbildung kommst du aber nicht herum, wenn du seriös arbeiten möchtest und mit den Krankenkassen abrechnen willst. 

Neben der Ausbildung gibt es außerdem ein paar wichtige Softskills, die du mitbringen solltest, wenn du dich entscheidest, Ernährungsberater*in zu werden:

  • Interesse an Ernährungswissenschaft und Gesundheit: Du solltest dich für Themen wie Nährstoffe, Physiologie und Lebensmittelkunde interessieren und ein Interesse für das Wohlergehen und die Gesundheit deiner Mitmenschen mitbringen.
  • Kommunikationsstärke und Empathie: Als Ernährungsberater*in arbeitest du oft mit Menschen zusammen, die tief verwurzelte Gewohnheiten verändern sollen. Das ist für die Betroffenen nicht immer leicht, etwa wenn psychische Erkrankungen oder belastende Erlebnisse zu einer Essstörung geführt haben. Neben Kommunikationsstärke solltest du daher unbedingt Empathie und Einfühlungsvermögen mitbringen.
  • Bereitschaft zur Weiterbildung: Die Ernährungswissenschaft entwickelt sich ständig weiter. Möchtest du deine Klient*innen langfristig erfolgreich beraten, musst du am Ball bleiben und dich regelmäßig weiterbilden.
  • Selbstständigkeit und Eigeninitiative: Planst du, dich als Ernährungsberater*in selbstständig zu machen, kommt zur Beratung deiner Klient*innen die Vermarktung deines eigenen Business hinzu. Wichtig dafür sind Organisationsfähigkeit, Disziplin und unternehmerisches Denken.

Neugierig, welcher Unternehmertyp du bist?

Melde dich an, um den Test zu machen!

Vorschau des Persönlichkeitstests
Zum Persönlichkeitstest

Wie kannst du Ernährungs­berater*in werden?

Grundsätzlich handelt es sich bei Ernährungsberater*innen nicht um eine staatlich geregelte Ausbildung oder um ein Studium, sondern um eine Weiterbildung, die von freien Trägern angeboten wird. Einheitlich geregelt ist diese nicht, weshalb sie sich nicht nur in der Dauer und den Voraussetzungen, sondern auch in der Qualität je nach Anbieter deutlich unterscheiden kann.

Staatlich anerkannter Abschluss: Studium oder Ausbildung zur Diätassistent*in

Ist es dir wichtig, lieber einen staatlichen geschützten und anerkannten Abschluss im Ernährungsbereich zu machen, kannst du dich für einen von zwei Wegen entscheiden:

  1. Du studierst Ernährungswissenschaften oder Ökotrophologie an einer Universität oder einer Hochschule.
  2. Du absolvierst die Ausbildung zur Diätassistent*in.

Einer dieser staatlich erkannten Abschlüsse ist die Voraussetzung, wenn du als Ernährungsberater*in Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen willst. Nach dem Abschluss kannst du dich dann mit der Weiterbildung zur bzw. zum Ernährungsberater*in spezialisieren.

Ernährungsberater*in werden durch ein Studium

Die akademische Ausbildung ist die umfangreichste, öffnet dir aber auch die meisten Türen. Zudem geht sie in der Regel mit den höchsten Verdienstaussichten einher. Empfehlenswert sind vor allem zwei Studiengänge: Ernährungswissenschaften und Ökotrophologie.

Das Studium der Ernährungswissenschaften vermittelt dir Wissen über Nährstoffe, Stoffwechsel, Lebensmittelchemie und Ernährungsmedizin. Ökotrophologie geht noch einen Schritt weiter und verbindet Ernährungswissenschaft mit Haushaltswissenschaft und wirtschaftlichen Aspekten der Lebensmittelversorgung. Beide Varianten dauern im Bachelor sechs bis acht Semester. Wenn du möchtest, kannst du anschließend noch einen themenverwandten Master machen. 

Ausbildung zum/zur Diät­assistent*in

Die Alternative zum Hochschulstudium ist eine dreijährige Ausbildung zur Diätassistenz. Diese ist bundeseinheitlich durch das Diätassistentengesetz geregelt und berechtigt zur klinischen Ernährungstherapie. Die Einstufung als Ernährungstherapeut*in ist Voraussetzung, wenn du mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen möchtest.

Die Ausbildung als Diätassistent*in absolvierst du an staatlich anerkannten Berufsschulen und schließt sie mit einer staatlichen Prüfung ab. Inhalte sind z. B. Anatomie und Krankheitslehre, Ernährungstherapie und Diätetik. Du sitzt während der drei Jahre aber nicht nur in der Berufsschule, sondern hast auch viele praktische Einheiten, z. B. in Lehrküchen und auf Stationen im Krankenhaus.

Weiterbildung als Ernährungs­berater*in

Willst du Ernährungsberater*in werden, bist du nicht verpflichtet, eine staatlich anerkannte Ausbildung zu machen. Du hast auch die Möglichkeit, direkt eine entsprechende Weiterbildung bei einem privaten Träger zu absolvieren. Je nach Anbieter dauert die zwischen mehreren Monaten und mehreren Jahren. 

Zu den typischen Inhalten der Weiterbildung gehören u. a. Ernährungslehre, Lebensmittelkunde, Diätetik, Beratungsmethodik und Anatomie/Physiologie. Je nach Bildungsangebot darfst du mit dem Abschluss dann wie folgt nennen:

  • Ernährungsberater*in
  • Ernährungsberater*in (DGE)
  • Ernährungscoach*in
  • Ganzheitliche*r Ernährungsberater*in

Weiterbildung zur Ernährungsberater*in: Präsenz, online oder hybrid

Weiterbildungen als Ernährungsberater*in gibt es vor Ort mit Präsenzterminen, als Online-Fernlehrgang und als Kombination aus beiden. Bei Fernlehrgängen solltest du darauf achten, dass der Kurs von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen ist und von Fachgesellschaften wie der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) anerkannt wird. In jedem Fall sollte die Weiterbildung praktische Anteile und Prüfungen enthalten und nicht nur Lernmaterial, dass du dir selbst beibringst.

Anerkennung und Kassen­zulassung für Ernährungs­berater*

Die Kassenzulassung ist der entscheidende Faktor, wenn du als Ernährungsberater*in Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen möchtest. Das ist nicht nur sinnvoll, um dein Einkommen zu steigern, sondern macht dich als Berater*in auch attraktiver bei Klient*innen.

Die Voraussetzungen für die Kassenzulassung sind allerdings hoch. Allein eine Weiterbildung als Ernährungsberater*in reicht nicht aus. Du musst die Anforderungen an zugelassene Anbieter*innen für Ernährungstherapie erfüllen. 

Die AOK nennt etwa als Voraussetzungen:

  • Anerkannte Qualifikation durch einschlägiges Hochschulstudium (mind. Bachelor of Science) oder Ausbildung als Diätassistent*in
  • Behandlung von 50 bzw. 75 Patient*innen (abhängig vom Krankheitsbild/speziellen Stoffwechselerkrankungen)
  • mind. ein Jahr Berufserfahrung 
  • Nachweis spezieller indikationsspezifischer Fachkenntnisse
  • eine eigene Praxis mit entsprechender Ausstattung und räumlichen Mindestvoraussetzungen
  • Institutionskennzeichen (IK-Nummer)

Keine Kassenzulassung? Auch dann kannst du als Ernährungsberater*in arbeiten

Wie du siehst, sind die Anforderungen für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht gerade gering. Wenn du die Voraussetzungen nicht erfüllst, darfst du aber trotzdem als Ernährungsberater*in arbeiten – deine Klient*innen zahlen dann aber selbst. Das schränkt zwar deine Zielgruppe ein, muss aber nicht zwingend ein Hindernis für deine Selbstständigkeit sein, gerade wenn du dir eine passende Nische suchst. 

Als Ernährungsberater*in selbstständig machen – Schritt für Schritt

Die Selbstständigkeit ist für viele Ernährungsberater*innen der nächste logische Schritt, wenn sie schon etwas Arbeitserfahrung gesammelt haben. Du kannst dich, wenn du möchtest, aber auch direkt nach der Aus- und Weiterbildung selbstständig machen. Damit dir dieser Schritt gelingt, ist eine gute Vorbereitung das A und O.

Freiberufler*in oder Gewerbe?

Eins der ersten Dinge, die du klären solltest, ist die Frage, ob du Freiberufler*in bist oder ein Gewerbe anmelden musst. Hast du ein entsprechendes Studium oder die staatlich anerkannte Diätassistenz-Ausbildung absolviert, kannst du dich in der Regel als Freiberufler*in selbstständig machen. Damit sparst du dir die Gewerbesteuer und darfst eine vereinfachte Buchführung per Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen. 

Das letzte Wort spricht aber das Finanzamt: wenn du dir nicht sicher bist, ob deine Qualifikation für die Einstufung als Freiberufler*in ausreicht – deine Ausbildung und deine fachliche Expertise müssen die Anforderungen für Beratungsdienstleistungen erfüllen – kannst du dich dort einfach melden und dein Anliegen mit der oder dem zuständigen Sachbearbeiter*in besprechen.

Anmeldung beim Finanzamt

Nachdem die Frage geklärt ist, meldest du deine selbstständige Tätigkeit beim Finanzamt an. Als Freiberufler*in reicht dafür der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, als Gewerbetreibender musst du dich zusätzlich beim Gewerbeamt um deine Gewerbeanmeldung kümmern. Mit der Anmeldung dort erhältst du deinen Gewerbeschein.

Das Finanzamt teilt dir dann eine Steuernummer zu, die du auf deinen Rechnungen ausweisen musst. Buchhaltungstechnisch kommen regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen auf dich zu, sofern du am Anfang nicht die Kleinunternehmer*innen-Regelung beanspruchst. Auf deine Gewinne als Ernährungsberater*in musst du Einkommenssteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer zahlen.

Melde dein 
Unternehmen 
online an

Mach deine steuerliche Erfassung und deine Gewerbeanmeldung – ganz einfach mit unserer App.

Mehr erfahren

Melde dein
Unternehmen
online an

Mach deine steuerliche Erfassung und deine Gewerbeanmeldung – ganz einfach mit unserer App.

Businessplan und Startkapital

Ein Businessplan hilft dir dabei, deine Selbstständigkeit als Ernährungsberater*in realistisch zu planen:

  • Welche Zielgruppe möchtest du ansprechen?
  • Wie viele Klient*innen brauchst du, um kostendeckend zu arbeiten?
  • Welche Ausgaben hast du (z. B. Miete für Räumlichkeiten, Website, Software, Fortbildungen)

Das Startkapital für eine Ernährungsberatungs-Praxis hält sich oft in Grenzen: du kannst von Zuhause aus oder mit Online-Beratungen starten und das erste Investment in Website, Marketing und Ausstattung packen. Denk aber daran, dass eine eigene Praxis eine der Voraussetzungen ist, wenn du als Ernährungstherapeut*in Leistungen mit den Krankenversicherungen abrechnen willst.

businessplan-uebersicht

Erarbeite deinen bankfertigen Businessplan

Ganz einfach mit unserem kostenlosen Tool.

Jetzt registrieren

Versicherungen

Um sowohl deine Arbeitskraft als auch dein Business abzusichern, gibt es ein paar Versicherungen, die du als selbstständige*r Ernährungsberater*in auf dem Schirm haben solltest:

  • Berufshaftpflichtversicherung: Sie ist Pflicht, wenn du Beratungen durchführst und schützt dich, falls ein*e Klient*in durch deine Empfehlungen zu Schaden kommen sollte.
  • Krankenversicherung: Als Selbstständige*r bist du nicht automatisch gesetzlich versichert. Du kannst dich freiwillig gesetzlich versichern lassen oder dich für eine private Krankenversicherung entscheiden. 
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Eine BU ist wichtig, wenn du deine Arbeitskraft zusätzlich privat absichern möchtest. Je früher du sie abschließt, desto geringer sind in der Regel die Beiträge.
  • Altersvorsorge: Für deine Absicherung im Alter bist du selbst verantwortlich. Als Altersvorsorge für Selbstständige kommen z. B. die gesetzliche Rentenversicherung , ETFs, Rürup-Rente und Immobilien in Frage.

Spezialisierungen und Nischen für Ernährungsberater*innen

Der Markt für Ernährungsberatung ist groß, was es gar nicht so leicht macht, dich von anderen Ernährungsberater*innen abzuheben. Aus diesem Grund kann es sich lohnen, dir eine klare Nische zu suchen: wirst du als Spezialist*in wahrgenommen, kannst du die richtigen Klient*innen anziehen und oft höhere Honorare verlangen.

Infrage kommen für Ernährungsberater*innen z. B. folgende Spezialisierungen:

  • Sporternährung: Eine Nische, die besonders bei Hobby- und Leistungssportler*innen nachgefragt ist, die ihre Performance durch gezielte Ernährung verbessern möchten. Du spezialisierst dich dabei u. a. auf Themen wie Makronährstoffe, Timing und Supplements.
  • Diabetes: Zusätzlich zur medikamentösen Behandlung und ärztlichen Betreuung unterstützt du Patient*innen als Diabetesberater*in bei der individuellen Ernährungsumstellung.
  • Kinder: Viele Eltern suchen Orientierung bei Themen wie Beikost-Einführung, gesunden Schulsnacks oder dem Umgang mit wählerischen kleinen Essern. Eine Ernährungsberatung mit Spezialisierung auf Familien und Kinder gehört daher zu den wachsenden Nischen.
  • Veganer*innen: Die rein pflanzliche Ernährung boomt seit Jahren und damit steigt auch der Bedarf nach fundiertem Wissen rund um Nährstoffversorgung, Supplemente und ausgewogene vegane Mahlzeiten. Insbesondere wenn deine Klient*innen z. B. Vorerkrankungen haben, könntest du mit dieser Spezialisierung zum/zur echten Expert*in werden.
  • Ernährung bei Erkrankungen: Diabetes, Reizdarm, Adipositas und Unverträglichkeiten sind nur einige Erkrankungen, die im direkten Zusammenhang mit Ernährung stehen. Auch hier kannst du dich mit spezifischen Beratungsleistungen positionieren.
  • Ernährungspsychologie: Die Verbindung von Ernährung und mentalem Wohlbefinden, emotionalem Essen und Körperbild gewinnt zunehmend an Bedeutung. Möchtest du Klient*innen mit Essstörungen behandeln, benötigst du dafür aber zwingend eine entsprechende fachliche Qualifikation.

Kundengewinnung für Ernährungsberater*innen

Planst du, Ernährungsberater*in zu werden und möchtest dir eine nachhaltige Selbstständigkeit aufbauen, nützen Qualifikation und Spezialisierung wenig, wenn die Klient*innen ausbleiben. Ein elementarer Punkt ist daher neben der Akquise neuer Kund*innen deine Sichtbarkeit – sowohl online als auch offline. 

Online-Präsenz aufbauen

Die meisten Menschen schauen online, wenn sie auf der Suche nach einer speziellen Dienstleistung sind. Für dich heißt das: ohne professionelle Website geht es nicht. Erklär transparent, was du machst, wo du hilfst, welche Qualifikationen du mitbringst und wie Interessierte den ersten Schritt zu dir machen können.

Zusätzlich kannst du auf Social Media auf dich und dein Business aufmerksam machen. Willst du z. B. eine eher jüngere Zielgruppe ansprechen, eignen sich Instagram und TikTok gut, um dein Ernährungswissen in Reels und Posts zu teilen und Vertrauen bei potenziellen Klient*innen aufzubauen.

Bewertungen und Weiter­empfehlungen

Zufriedene Kund*innen sind dein bestes Marketing. Sobald du deine ersten Klient*innen betreust, solltest du sie aktiv um Bewertungen auf Google, LinkedIn und einschlägigen Verzeichnissen sowie um Referenzen für deine Website bitten. Grundlage ist natürlich, dass deine Ernährungsberatung so gut ist, dass sie gerne weiterempfohlen wird.

Lokales Netzwerk nutzen

Lass dich empfehlen – und zwar nicht nur von Klient*innen, sondern auch von Kooperationspartner*innen. Du kannst z. B. mit Arztpraxen, Fitnessstudios, Hebammen oder Apotheken sprechen. Bedenke dabei wieder, dass du für die Zusammenarbeit mit medizinischen Stellen eine anerkannte Ausbildung samt Nachweis benötigst.

Online-Beratung anbieten

Du bist als Ernährungsberater*in nicht zwingend darauf angewiesen, nur Kund*innen zu betreuen, die zu dir kommen können. Du kannst genauso Online-Beratungen anbieten. Gerade bei „nicht-krankheitsbezogenen“ Spezialisierungen wie Kindern und Familien oder veganer Ernährung senkt das die Hemmschwelle bei Klient*innen und steigert deine Reichweite als Unternehmer*in. 

Fazit

Die Nachfrage nach professioneller Ernährungsberatung wächst. Möchtest du dich in diesem Bereich weiterbilden, hast du verschiedene Möglichkeiten. Während die reine Weiterbildung je nach Anbieter nur wenige Monate dauert, ist ein Abschluss als Ernährungswissenschaftler*in oder Diätassistent*in deutlich anspruchsvoller – aber auch staatlich anerkannt und eine der Grundlagen, um mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen.

Welchen Weg du gehen möchtest, bleibt dir überlassen. Entscheidend ist, dass du Qualifikation, Empathie, Kommunikationsstärke und Lust auf kontinuierliche Fortbildung mitbringst. Willst du dich als Ernährungsberater*in selbstständig machen, solltest du zudem wissen, wen du mit deiner Beratung erreichen möchtest. Wenn du eine klare Nische besetzt, gut vernetzt und online sichtbar bist, hast du echte Chancen, dir eine langfristig erfolgreiche Ernährungsberatungspraxis aufzubauen.

FAQ

Wie viel kann ich als Ernährungs­berater*in verdienen?

Das hängt stark davon ab, ob du angestellt oder selbstständig arbeitest, welche Qualifikation du mitbringst und in welcher Region du tätig bist. Angestellte Ernährungsberater*innen verdienen in Deutschland im Durchschnitt zwischen 2.500 und 3.500 Euro brutto im Monat. Machst du dich selbstständig, ist die Spanne deutlich größer: Wenn du eine klare Nische besetzt, gut vernetzt bist und sogar eine Kassenzulassung hast, gibt es im Einkommen nach oben keine feste Grenze. Am Anfang deiner Gründung solltest du aber mit einer Anlaufzeit rechnen, bis du genug Klient*innen hast, um gut davon leben zu können.

Kann man ohne Studium Ernährungs­berater*in werden?

Ja, das ist möglich, weil die Berufsbezeichnung in Deutschland nicht geschützt ist und es deshalb keinen vorgeschriebenen Ausbildungsweg gibt. Du kannst über zertifizierte Weiterbildungen oder Fernlehrgänge einsteigen. Achte aber in jedem Fall auf anerkannte Zertifizierungen, z. B. durch die DGE. 

Werden Ernährungs­berater*innen von der Kranken­kasse übernommen?

Als Ernährungsberater*in kannst du nur dann mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, wenn du als Ernährungstherapeut*in zertifiziert bist. Dafür musst du eine staatlich anerkannte Ausbildung absolvieren, entweder als Hochschulstudium (z. B. Ernährungswissenschaften oder Ökotrophologie) oder als Diätassistent*in. Daneben gibt es noch weitere Voraussetzungen, die du erfüllen musst.

Ist die Berufsbezeichnung „Ernährungs­berater*in" in Deutschland geschützt?

Nein, die Berufsbezeichnung „Ernährungsberater*in" ist in Deutschland nicht geschützt. Grundsätzlich darf sich jede*r so nennen, unabhängig von der Qualifikation oder Ausbildung.

Welche Ausbildung zum/zur Ernährungs­berater*in wird von der Krankenkasse anerkannt?

Für die Kassenzulassung anerkannt werden ein Hochschulabschluss in Ernährungswissenschaften oder Ökotrophologie (B.Sc. oder M.Sc.) und die staatlich geregelte Ausbildung zur Diätassistenz. Zertifikatskurse und Fernlehrgänge allein reichen nicht aus, können aber als Zusatzqualifikation sinnvoll sein.

Genug gelesen?
Dann leg los!

Lass dir den Weg weisen...

Willst du sofort gründen?
(heißt: Du bist in der Lage, deinen Plan direkt in die Tat umzusetzen)

Wie hat dir diese Seite gefallen? Über 10.000 Nutzer haben uns bereits mit

von 5 möglichen Sternen bewertet. Bewerte auch du uns!

bhp