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Selbstständig als Ergotherapeut*in

Alles, was du über Praxisgründung, Kassenzulassung & den Weg in die Selbstständigkeit als Ergotherapeut*in wissen musst

Einem Kind mit ADHS zu helfen, sich länger auf eine Aufgabe zu konzentrieren, jemanden dabei zu unterstützen, nach einem Knochenbruch wieder Kraft und Beweglichkeit aufzubauen – kaum ein anderer Gesundheitsberuf kommt dem, was Menschen wirklich brauchen, so nah wie die Ergotherapie.

In diesem Artikel erfährst du alles rund um das Thema Selbstständigkeit in der Ergotherapie. Wir führen dich durch alle Steps: von der Wahl deines Geschäftsmodells über die Kassenzulassung bis zur Patientengewinnung.

Auf einen Blick

  • Geschäftsmodelle: Du kannst eine eigene Ergotherapiepraxis eröffnen, eine bestehende Praxis übernehmen oder mobil beziehungsweise telemedizinisch arbeiten. 
  • Voraussetzungen: Für die Selbstständigkeit brauchst du eine staatlich anerkannte Ausbildung und die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung Ergotherapeut*in zu führen. 
  • Kassenzulassung: Möchtest du gesetzlich Versicherte behandeln und mit den Krankenkassen abrechnen, benötigst du eine Zulassung nach § 124 SGB V. 

Formen der Selbstständigkeit als Ergotherapeut*in

Raus aus dem Angestelltenverhältnis, rein in die Selbstständigkeit mit eigener Praxis? Das klingt sportlich, doch es muss gar nicht von 0 auf 100 gehen. Der Weg in die Selbstständigkeit führt für Ergotherapeut*innen nicht zwingend sofort in eine vollausgestattete Kassenpraxis mit mehreren Mitarbeitenden. Es gibt verschiedene Modelle, je nach deiner Lebenssituation, deinen finanziellen Möglichkeiten und deinen therapeutischen Zielen. Wir stellen dir die gängigsten Optionen vor:

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Eigene Einzelpraxis mit Kassenzulassung

Die eigene Praxis zu eröffnen ist das klassische Modell. Du mietest geeignete Praxisräume, erfüllst die Anforderungen für die Kassenzulassung nach § 124 SGB V und baust dir einen eigenen Patient*innenstamm auf. Dabei bist du komplett eigenverantwortlich für die Therapie, die Abrechnung und die Praxisorganisation. Dieses Modell musst du wirklich wollen. Es bietet dir maximale Unabhängigkeit, setzt aber auch die intensivste Vorbereitung voraus.

Eine Variante davon ist die Praxisgemeinschaft: Hier teilst du die Räume und Infrastruktur mit einer anderen Therapeutin oder einem anderen Therapeuten, führst deine Praxis aber formal und wirtschaftlich getrennt. Jede*r hat eine eigene Kassenzulassung und ein eigenes Institutionskennzeichen. Der Vorteil: Ihr habt alle deutlich niedrigere Fixkosten und einen geringeren Investitionsaufwand. Besonders in deiner Gründungsphase kann dies eine kluge Option sein. Außerdem bist du dann kein*e Einzelkämpfer*in. Als Kolleg*innen könnt ihr euch im Krankheitsfall auch gegenseitig vertreten – oder einfach nur fachlich austauschen. 

Praxisübernahme

Statt bei null anzufangen, übernimmst du eine bestehende Praxis, mitsamt Patientenstamm, laufenden Verordnungen, Ausstattung und Mitarbeitenden. Das bedeutet von Tag eins an Einnahmen statt Anlaufzeit. Die Herausforderung: Du musst den Kaufpreis finanzieren und genau prüfen, ob das Praxiskonzept zu dir passt. Außerdem müssen die Kassenzulassung übertragbar und der Patient*innenstamm stabil genug sein. Eine betriebswirtschaftliche Prüfung vor der Übernahme ist hier Pflicht, keine Option. Sprich: Einiges an Vorarbeit ist mit diesem Modell zwar bereits getan, erspart dir aber nicht die Formalitäten. 

Mobile Ergotherapie

Selbstständig als Ergotherapeut*in arbeiten, aber ohne eigene Praxisräume? Das klingt verlockend, ist aber leider nicht so einfach möglich. Dieser Punkt ist rechtlich klar geregelt: Eine Kassenzulassung nach § 124 SGB V ist ohne eigene, konforme Praxisräume nicht möglich. Wer ausschließlich mobil und ohne feste Räume arbeitet, kann GKV-Patient*innen nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Es gibt jedoch legale Wege, mobil selbstständig tätig zu sein:

  • Du behandelst nur Privatpatient*innen: Damit sind Hausbesuche und aufsuchende Therapie für Privatversicherte und Selbstzahlende problemlos möglich. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Behandelten.
  • Du arbeitest frei in zugelassenen Praxen: Du arbeitest selbstständig für andere Praxen, die die Kassenzulassung innehaben. Du benötigst keine eigene Zulassung, trittst nach außen aber als Selbstständige*r auf.
  • Mobile GKV-Hausbesuche mit eigener Praxis: Wenn du eine zugelassene Praxis betreibst, darfst du zusätzlich Hausbesuche bei GKV-Patient*innen durchführen – das ist ausdrücklich vorgesehen, sofern es medizinisch indiziert ist.

Das Modell „Ergotherapie selbstständig ohne Praxis" ist damit möglich – aber mit klaren Grenzen beim Kassengeschäft. Eine durchdachte Positionierung, etwa auf Privatpatient*innen oder bestimmte Kooperationsmodelle, ist hier entscheidend, um diesen Plan umzusetzen. 

Online-Beratung und Telemedizin

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen ergotherapeutische Leistungen auch telemedizinisch erbracht und mit den Krankenkassen abgerechnet werden – wenn die therapeutische Zielsetzung es erlaubt und die Behandlung nicht den unmittelbaren persönlichen Kontakt erfordert. 

Deine Patient*innen müssen dieser Behandlungsform zustimmen. Beispiele sind die Beratung von Eltern von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen, die Übungen zuhause durchführen können; oder Konzentrations- und Gedächtnistraining nach einem Schlaganfall oder Hirnverletzung. Zusammengefasst eignet sich dieses Modell vor allem als Ergänzung zu einer bestehenden Praxis, etwa für Beratungsgespräche, Angehörigenschulungen oder Verlaufsgespräche zwischen Präsenzterminen.

Voraussetzungen für die Selbstständigkeit als Ergotherapeut*in

Wenn du dich als Ergotherapeut*in selbstständig machen willst, müsst du folgende Voraussetzungen erfüllen.

Staatlich anerkannte Ausbildung und Berufsurkunde

Die Grundvoraussetzung für die Praxisgründung und Kassenzulassung ist einfach erklärt: Du brauchst eine staatlich anerkannte Ausbildung als Ergotherapeut*in, nachgewiesen durch deine Berufsurkunde. Die dreijährige Ausbildung an einer Berufsfachschule für Ergotherapie oder ein gleichwertiger Bachelorabschluss in Ergotherapie bzw. Ergotherapiewissenschaft werden von den Krankenkassen anerkannt.

Eine gute Nachricht für alle, die sich fragen, ob ihre Spezialisierung für eine Praxisgründung ausreicht: Für die Kassenzulassung ist keine bestimmte Fachrichtung vorgeschrieben. Pädiatrie, Neurologie, Psychiatrie, Geriatrie oder Handrehabilitation – du bringst deine eigene Ausrichtung mit und positionierst deine Praxis entsprechend. Zusatzqualifikationen in einem oder mehreren dieser Bereiche stärken dein Profil eher und machen dein Angebot attraktiver.

Persönliche Eignung: Führungszeugnis und Gesundheitszeugnis

Neben der fachlichen Qualifikation musst du bei der Kassenzulassung auch persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Dazu gehört ein erweitertes Führungszeugnis, das keine Eintragungen enthält, die die Berufsausübung gefährden. Je nach Bundesland und zuständiger Krankenkassen-Arbeitsgemeinschaft kann auch ein ärztliches Gesundheitszeugnis verlangt werden. Informiere dich frühzeitig bei der für dich zuständigen ARGE Heilmittel  (Arbeitsgemeinschaft Heilmittel), welche Unterlagen genau erforderlich sind. Das ist die Stelle, bei der du als Ergotherapeut*in deine Kassenzulassung beantragst.

Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung ist der wichtigste Versicherungsschutz, den du als selbstständige*r Therapeut*in brauchst. Denn die Berufshaftpflicht schützt dich im Fall von Behandlungsfehlern oder Schäden, die im Rahmen der Therapie entstehen könnten. Ohne diese Absicherung riskierst du im schlimmsten Fall deine wirtschaftliche Existenz. Schließe sie in jedem Fall ab, bevor du die ersten Patient*innen behandelst.

Kassenzulassung nach § 124 SGB V: Wann sie nötig ist und wie du sie beantragst

Wenn du ergotherapeutische Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen möchtest, benötigst du eine Zulassung nach § 124 SGB V. Diese wird von der ARGE Heilmittel in deinem Bundesland erteilt und ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Berufsurkunde als staatlich anerkannte*r Ergotherapeut*in (oder gleichwertiger akademischer Abschluss)
  • Vertragskonforme Praxisräume gemäß den Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbands (mehr dazu im nächsten Abschnitt)
  • Anerkennung des GKV-Versorgungsvertrags nach § 125 SGB V – du bestätigst damit, dass du die Regeln der GKV-Abrechnung kennst und einhalten wirst
  • Institutionskennzeichen (IK): Eine eindeutige Abrechnungsnummer, die du über die ARGE IK (Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen) beantragst. Das IK muss bereits vorliegen, wenn du den Zulassungsantrag stellst – beantrage es daher so früh wie möglich

Für den Zulassungsantrag selbst brauchst du außerdem: eine Raumskizze mit Maßangaben und Bereichsdefinition, eine Kopie des Mietvertrags, dein Führungszeugnis sowie Nachweise zur Ausstattung der Praxis. Plane für den gesamten Prozess etwa drei bis sechs Monate ein. Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Bundesland und Auslastung der zuständigen Behörde.

Anforderungen an Praxisräume für die Kassenzulassung

Auch die räumlichen Anforderungen für eine deine ergotherapeutische Kassenpraxis sind klar definiert:

  • Gesamttherapiefläche: mindestens 20 m²
  • Behandlungsraum: mindestens 12 m², aus raumhohen Wänden, mit Tür und Fenster
  • Für jede weitere gleichzeitig tätige Fachkraft: ein zusätzlicher Behandlungsraum mit mindestens 12 m²
  • Wartebereich für Patient*innen
  • Toilette, auch für Patient*innen zugänglich
  • Barrierefreiheit: nicht immer gesetzlich vorgeschrieben, aber in vielen Fällen zwingende Voraussetzung für eine breite Patient*innengruppe und oft Aufgabe der ARGE-Prüfung

Diese Anforderungen gelten für die Kassenzulassung. Wenn du ausschließlich Privatpatient*innen behandelst (ohne Kassenzulassung) bist du an weniger Vorgaben gebunden. Dazu zählen unter anderem berufsrechtliche, baurechtliche, hygienische, datenschutzrechtliche und steuerliche Anforderungen.

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Schritt für Schritt: So eröffnest du deine Ergotherapiepraxis

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur eigenen Ergotherapiepraxis für dich zusammengestellt.

Schritt 1: Businessplan erstellen

Bevor du eine Praxis mietest oder Ausstattung kaufst, brauchst du einen soliden Businessplan. Er ist nicht nur die Grundlage für Kreditgespräche bei Banken und Förderanträge, er zwingt dich zudem auch, dein Vorhaben wirklich einmal sauber zu durchdenken. Kläre darin:

  • Welches Therapieangebot und welche Spezialisierung planst du?
  • Welche Zielgruppen willst du ansprechen (Kinder, Erwachsene, Geriatrie, Neurologie)?
  • Wie hoch sind deine monatlichen Fixkosten?
  • Wie viele Patient*innen brauchst du, um die Kosten zu decken – und irgendwann Plus zu machen?
  • Wie ist die Versorgungslage in deiner Region: Unterversorgung oder starke Konkurrenz?
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Schritt 2: Standort- und Wettbewerbsanalyse

Nicht jede Region braucht dringend eine weitere Ergotherapiepraxis. Recherchiere im Vorfeld nach deinen Wettbewerbern: Wie viele zugelassene Praxen gibt es in deinem Einzugsgebiet? Gibt es Bereiche, in denen bestimmte Spezialisierungen fehlen? Gibt es Altersheime, Frühförderstellen, Schulen oder Kliniken in der Nähe, mit denen du kooperieren könntest? Die Wahl deines Standorts ist nicht nur eine logistische Entscheidung, sie ist essenziell für deinen Praxiserfolg.

Schritt 3: Anmeldung beim Finanzamt

Als Ergotherapeut*in mit eigener Praxis bist du in der Regel Freiberufler*in im Sinne des § 18 EStG. Heilmittelerbringer*innen gelten als katalogähnliche Freie Berufe – das bedeutet: keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer, direkte Anmeldung beim Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Nach der Anmeldung erhältst du deine Steuernummer. Eine Ausnahme gilt, wenn du eine Gesellschaft (z. B. GmbH) gründest – dann ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Zur Umsatzsteuer gilt: Ergotherapeutische Leistungen auf ärztliche Verordnung sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Leistungen, die außerhalb einer ärztlichen Verordnung erbracht werden, etwa Beratungen oder Präventionsangebote ohne medizinische Grundlage, können umsatzsteuerpflichtig sein. Hier lohnt sich eine frühzeitige Beratung durch ein*en Steuerberater*in mit Erfahrung im Gesundheitsbereich.

Schritt 4: BGW-Anmeldung

Sobald du deine Praxis betreibst, bist du zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) verpflichtet. Die BGW ist die gesetzliche Unfallversicherung für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen. Die Anmeldung muss unmittelbar nach der Aufnahme deiner Tätigkeit als selbstständige*r Ergotherapeut*in erfolgen. Sobald du Mitarbeitende beschäftigst, gelten zusätzlich die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung.

Schritt 5: Kranken- und Rentenversicherung klären

Mit dem Start in die Selbstständigkeit verlierst du deinen automatischen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz als Angestellte*r. Du musst dich aktiv für eine Krankenversicherung entscheiden: freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV). Nimm dir Zeit und vergleiche die Beiträge und Leistungen sorgfältig, der finanzielle Unterschied kann je nach Gesundheitszustand und Familiensituation erheblich sein.

Für die Rentenversicherung gilt bei Ergotherapeut*innen eine Besonderheit: Wer überwiegend auf ärztliche Verordnung tätig ist, unterliegt grundsätzlich der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht – auch als Selbstständige*r. Eine Befreiung ist möglich, wenn du Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk bist. Kläre diesen Punkt am besten frühzeitig mit der Deutschen Rentenversicherung.

Schritt 6: Kassenzulassung beantragen

Parallel zur Einrichtung deiner Praxis stellst du den Zulassungsantrag bei der zuständigen ARGE Heilmittel. Wie oben beschrieben, musst du dazu auch das Institutionskennzeichen (IK) vorab bei der ARGE IK beantragen. Das IK ist deine Abrechnungsnummer gegenüber den Krankenkassen – ohne das ist keine GKV-Abrechnung möglich. Starte diesen Prozess so früh wie möglich, da auch die IK-Vergabe etwas Zeit beanspruchen kann.

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Standort, Räume und Praxisausstattung

Wo du die eigene Praxis aufmachst, will wohl überlegt sein. Denn der Standort ist ein echter Erfolgsfaktor. Dasselbe gilt für Räumlichkeiten und Ausstattung. Bietet deine Praxis wirklich dass, was deine Patient*innen brauchen? 

Anforderungen an Standort und Barrierefreiheit

Ein guter Praxisstandort ist für alle Menschen gut erreichbar, für Rollstuhlfahrende ebenso wie für Eltern mit Kinderwagen. Barrierefreiheit ist in manchen Bundesländern zum einen eine gesetzliche Anforderung, zum anderen sollte sie selbstverständlich sein. Schließlich behandeln Ergotherapeut*innen viele Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Achte daher auf ebenerdig zugängliche oder mit Fahrstuhl erreichbare Räume, ausreichend breite Türen und geeignete Sanitäranlagen.

Gute Parkmöglichkeiten und eine Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr erhöhen die Erreichbarkeit deiner Praxis für Patient*innen erheblich. Besonders, wenn du in der Stadt tätig wirst, gilt: Die Nähe zu Arztpraxen und Krankenhäusern erweitert das Zuweisernetzwerk, also der Kreis an Personen oder Einrichtungen, die Patient*innen aktiv zu dir in die Praxis schicken.

Pflichtausstattung für eine Ergotherapiepraxis

Die Pflichtausstattung einer Ergotherapiepraxis richtet sich nach deiner Spezialisierung und den Anforderungen der Kassenzulassung. Zur Basisausstattung gehören in jedem Fall:

  • Behandlungsliegen und Lagerungsmaterial (Keile, Rollen, Matten)
  • Spiegel zur Selbstwahrnehmung und Bewegungsbeobachtung
  • Alltagsgegenstände für ADL-Training (Küchen- und Haushaltsutensilien, Kleidung)
  • Standardisierte Assessmentmaterialien (z. B. AMPS, FIM, COPM)
  • Abschließbarer Schrank für Patientenakten und Datenschutz
  • Dokumentationssystem (analog oder digital)
  • Praxissoftware für Terminplanung und GKV-Abrechnung (z. B. Theorg, Thevea, Epikur)

Für pädiatrische Schwerpunkte kommen hinzu: Kletterwand, Schaukeln, Bällebad, Rutsche, Spielmaterial zur Förderung von Motorik und Wahrnehmung sowie Bastelmaterialien.

Für neurologische oder geriatrische Schwerpunkte brauchst du unter Umständen: Handtherapiematerial (Knete, Stäbchenbretter, Pinzettengriffe), kognitive Trainingsmedien sowie ggf. Hilfsmittelberatungs-Equipment.

Spezialisierung als Wettbewerbsvorteil

Eine klar positionierte Praxis gewinnt leichter Patient*innen und Zuweisende als eine, die alles für alle anbietet. Überlege, welche Kombination aus Spezialisierung und Bedarf in deiner Region am sinnvollsten ist. Mögliche Positionierungen sind etwa: Ergotherapie für Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, Handrehabilitation nach Operationen, neurologische Ergotherapie nach Schlaganfall, psychiatrische Ergotherapie oder betriebliche Ergotherapie und Prävention.

Ein weiterer Vorteil: Eine klare Spezialisierung hilft dir auch beim Marketing und bei der Vernetzung: Du wirst zur Ansprechperson für ein spezifisches Thema – das spricht sich unter Zuweisenden schnell herum.

Kosten und Finanzierung einer Ergotherapiepraxis

Der Traum von der eigenen Ergotherapiepraxis lässt sich nicht ohne die nötigen Investitionen verwirklichen. Welche das sind und wie du sie finanzierst, liest du im Folgenden.

Typische Kostenpositionen

Die Gründungskosten einer Ergotherapiepraxis variieren je nach Standort, Raumgröße und Spezialisierung erheblich. Mit folgenden typischen Positionen solltest du kalkulieren:

  • Praxisausstattung: je nach Spezialisierung zwischen 10.000 und 30.000 Euro
  • Miete: monatlich stark standortabhängig; in Ballungsräumen deutlich höher als auf dem Land
  • Renovierung und Einrichtung: ggf. mehrere Tausend Euro, besonders bei barrierefreiem Umbau
  • Berufshaftpflicht und weitere Versicherungen: 500 bis 1.500 Euro jährlich
  • Krankenversicherungsbeiträge: als Selbstständige*r vollständig selbst zu tragen
  • Praxissoftware: einmalige Einrichtungskosten plus monatliche Lizenzgebühren
  • Marketing und Website: 500 bis 2.000 Euro zum Start, laufende Pflege einplanen
  • Steuerberatung: monatliche oder jährliche Pauschale je nach Vereinbarung

Für die Anlaufphase brauchst du außerdem ausreichend liquide Rücklagen. Rechne damit, dass es sechs bis zwölf Monate dauern kann, bis dein Patient*innenstamm trägt.

Fördermittel, Kredite und Gründungszuschuss

Es gibt verschiedene Wege, die Finanzierung deiner Praxisgründung zu unterstützen. Einen umfassenden Überblick findest du auf unserer Finanzierungs- und Förderungsseite. Die wichtigsten Optionen im Überblick:

  • Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit: Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet, kann diesen Zuschuss beantragen. Er setzt einen überzeugenden Businessplan voraus.
  • KfW-Gründerkredit: Zinsgünstiger Kredit für Gründer*innen mit einem soliden Vorhaben. Du kannst ihn über deine Hausbank beantragen.
  • Mikrokredite und regionale Förderbanken: Besonders bei kleineren Investitionssummen eine Alternative zum klassischen Bankkredit.
  • BAFA-Beratungsförderung: Für Unternehmensberatung in der Gründungsphase kannst du einen Zuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen.
  • DVE-Seminare: Der Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE) bietet speziell konzipierte Praxisgründungs-Seminare an, die dir nicht nur Wissen, sondern auch ein Netzwerk verschaffen.

Wenn du auf dem Weg in die Freiberuflichkeit bist, findest du auf Gründerplattform außerdem Orientierung zu RechtsformenSteuern und Gründungsschritten allgemein.

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Patientengewinnung und Praxisaufbau für Ergotherapeut*innen

Wie finden Patient*innen den Weg in deine Praxis? Und wie machst du deine Praxis bekannt? Die Antworten auf diese Fragen sind entscheidend für deinen Erfolg als selbstständige*r Ergotherapeut*in.

Netzwerk mit Ärzt*innen, Kliniken und Einrichtungen

Der wichtigste Kanal für neue Patient*innen ist und bleibt die ärztliche Verordnung. Das bedeutet: Deine wichtigsten Partner*innen sind Hausärzt*innen, Kinderärzt*innen, Neurolog*innen, Orthopäd*innen und Psychiater*innen in deinem Einzugsgebiet. Es kann nicht schaden, sich persönlich vorzustellen. Besuche Praxen in der Umgebung, erkläre dein Konzept und deine Spezialisierung. Nicht jede Ärztin und nicht jeder Arzt wird sofort überweisen, aber ein persönlicher Eindruck bleibt.

Ähnliches gilt für Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Frühförderstellen, Schulen und Kindertagesstätten. Wer im stationären Bereich Kontakte aufbaut, kann Entlassungspatient*innen als Weiterbehandlung gewinnen. Das ist besonders in der neurologischen und geriatrischen Ergotherapie ein wichtiger Patientenpfad.

Die Gründung einer Ergotherapiepraxis ähnelt in Netzwerkaufbau und Marketingstrategien dem Vorgehen bei einer Physiotherapiepraxis – auf unserer Website findest du ebenfalls nützliche Hinweise.

Online-Sichtbarkeit und lokales Marketing

Patient*innen, die eine neue Praxis suchen, nutzen in der Regel eine Suchmaschine oder gehen über Google Maps. Deine professionelle Website sollte also bereits vor der offiziellen Eröffnung online sein. Achte dabei auf:

  • Klare Darstellung deiner Spezialisierungen und Leistungen
  • Erreichbarkeit und Anfahrt (auch mobil gut lesbar)
  • Einen Google-My-Business-Eintrag mit aktuellen Öffnungszeiten und Kontaktdaten
  • Profil in einschlägigen Praxisverzeichnissen (z. B. Jameda, Doctolib, Therapeutensuche der Krankenkassen)

Bewertungen auf Google und Arztbewertungsportalen spielen eine wachsende Rolle – besonders, wenn Patient*innen selbst nach einer Praxis suchen. Zufriedene Patient*innen, die eine Bewertung hinterlassen, können Suchende überzeugen und sind damit ein wertvolles Marketinginstrument für deinen guten Ruf.

Empfehlungen, Zuweiser und Vertrauen aufbauen

Ergotherapeutische Praxen wachsen vor allem durch Vertrauen. Das braucht Zeit – und Konsequenz. Behandle deine ersten Patient*innen so, dass sie weiterhin positiv über dich sprechen. Informiere Zuweisende regelmäßig über Behandlungsverläufe (soweit datenschutzkonform möglich). Schreibe aussagekräftige Berichte, die ärztliche Kolleg*innen als hilfreich erleben.

Mach dich in deiner Region sichtbar: Biete Infoveranstaltungen für Eltern, Pflegepersonal oder pflegende Angehörige an. Vernetze dich in lokalen Gesundheitsnetzwerken oder Gesundheitskonferenzen. Wer fachlich überzeugt und persönlich präsent ist, baut sich einen stabilen Zuweiserstamm auf – und der ist besser als jede Werbeanzeige.

Fazit

Selbstständig als Ergotherapeut*in zu werden, hat immer noch echte Substanz: Es besteht gesellschaftlicher Bedarf, es gibt klare Abrechnungsstrukturen über die gesetzlichen Krankenkassen und du hast die Möglichkeit, therapeutisch wirklich nach deinen eigenen Überzeugungen zu arbeiten. 

Gleichzeitig verlangt der Weg eine lange Vorbereitung, Ausdauer und deine Bereitschaft, über die therapeutische Arbeit hinaus auch unternehmerisch zu denken. Wenn du den Businessplan ernstnimmst, die Kassenzulassung frühzeitig angehst, Räume und Ausstattung mit Sorgfalt wählst und konsequent Netzwerke aufbaust, bist du auf dem besten Weg. Denn das ist deine Grundlage für deine eigene Praxis, die nicht nur wirtschaftlich funktioniert, sondern auch therapeutisch.

Nun kribbelt es dir in deinen Fingern. Der erste Schritt? Bringe deinen Plan auf Papier. Gründerplattform begleitet dich von der Idee bis zur eröffneten Praxis – mit Tools für deinen Businessplan, Informationen zur Finanzierung und allem, was du für einen sicheren Start als selbstständige*r Ergotherapeut*in brauchst.

FAQ

Kann ich als Quereinsteiger*in Ergotherapeut*in werden?

Einen direkten Quereinstieg ohne Ausbildung gibt es in der Ergotherapie nicht – der Beruf ist staatlich reglementiert und setzt zwingend eine anerkannte Ausbildung oder ein entsprechendes Studium voraus. Wer aus einem anderen Beruf kommt, kann jedoch eine Umschulung zur Ergotherapeutin oder zum Ergotherapeuten absolvieren, die je nach Vorbildung verkürzt werden kann.

Welche Krankheiten behandelt ein*e Ergotherapeut*in?

Ergotherapeut*innen arbeiten mit Menschen jeden Alters, die durch körperliche, neurologische, psychische oder entwicklungsbedingte Erkrankungen in ihrem Alltag eingeschränkt sind – zum Beispiel nach einem Schlaganfall, bei Demenz, ADHS, Depressionen, Rheuma oder nach Unfällen mit Handverletzungen. Das Ziel ist dabei nicht die Behandlung der Erkrankung selbst, sondern die Wiederherstellung oder Verbesserung der Handlungsfähigkeit im täglichen Leben

Wie viel verdient man als Ergotherapeut*in in Ausbildung?

Das Ausbildungsgehalt hängt vom Ausbildungsmodell und dem Träger ab: In der klassischen schulischen Ausbildung gibt es in vielen Bundesländern keine oder nur eine geringe Vergütung. Wer die praxisintegrierte Variante absolviert, erhält von Beginn an ein Ausbildungsgehalt – je nach Einrichtung und Tarifvertrag zwischen 800 und 1.200 EUR brutto pro Monat.

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bhp