Berufsbetreuer*in werden

Dein Weg in einen sinnstiftenden Beruf

Berufsbetreuer*innen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit, denn sie unterstützen Menschen, die ihre rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten nicht eigenständig regeln können. Dabei geht es nicht darum, über andere zu bestimmen – sondern um Selbstbestimmung, die Wahrung von Menschenrechten und um Orientierung in schwierigen Lebenssituationen. 

Mit der Reform des Betreuungsrechts 2023 wurde der Zugang zum Beruf neu geregelt und professionalisiert. Wenn du gesetzliche*r Betreuer*in für Erwachsene werden möchtest, findest du hier alle notwendigen Informationen – von den Voraussetzungen, über Ausbildung und Qualifikation bis zu den ersten Schritten in die Selbstständigkeit. 

Auf einen Blick 

  • Aufgaben: Berufsbetreuer*innen vertreten die Interessen von volljährigen Personen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. 
  • Vergütung: Betreuer*innen werden per Fallpauschalen vergütet, die in Abrechnungstabellen gesetzlich festgelegt sind. 
  • Ausbildung: Als Betreuer*in benötigst du einen Sachkundenachweis und eine Registrierung bei der zuständigen Betreuungsbehörde. 

Was machen Berufsbetreuer*innen?

Als Berufsbetreuer*in übernimmst du die gesetzliche Betreuung von volljährigen Personen, die Unterstützung in bestimmten Lebensbereichen benötigen. Kann eine Person aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung ihre finanziellen, gesundheitlichen oder behördliche Angelegenheiten nicht mehr allein regeln, vertrittst du sie und stehst ihr in diesen Belangen zur Seite. 

Es handelt sich dabei um eine Form der rechtlichen Betreuung, die gerichtlich angeordnet wird – entweder von Amts wegen oder auf Antrag. Deine Aufgabe ist es, die betreute Person zu unterstützen, zu beraten und in ihrem Sinne zu handeln.  

Was du als Berufsbetreuer*in in der Regel nicht machst, sind alltagsbegleitende Tätigkeiten wie Einkaufen, Putzen, das Verabreichen von Medikamenten oder pflegerische Aufgaben. Vielmehr stellst du durch die Beauftragung von entsprechendem Fachpersonal sicher, dass deine Klient*innen professionell versorgt werden. 

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Wer braucht eine*n Berufsbetreuer*in?

Ein*e gesetzliche*r Betreuer*in wird immer dann durch das Betreuungsgericht bestellt, wenn eine Person ihre Angelegenheiten vorübergehend oder auch dauerhaft nicht mehr (vollständig) allein regeln kann und keine bevollmächtigte Person (z. B. durch eine Vorsorgevollmacht) vorhanden ist. Im Unterschied zu einem Vormund betreust du dabei stets volljährige Personen wie:  

  • Menschen mit psychischen Erkrankungen 
  • Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung 
  • Senioren mit Demenz 
  • Menschen mit schweren Suchterkrankungen 

Ein Vormund übernimmt hingegen die elterliche Fürsorge, wenn diese zum Beispiel durch das Jugendamt entzogen wurde oder beide Eltern des Kindes oder der*des Jugendlichen verstorben sind. 

Was sind die Aufgaben von gesetzlichen Betreuer*innen?

Als rechtliche*r Betreuer*in vertrittst du die Interessen der zu betreuenden Person in festgelegten Aufgabenbereichen. Wichtig ist: du ersetzt sie nicht, sondern du unterstützt sie – und zwar so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich. Kerngedanke der gesetzlichen Betreuung ist es, Selbstbestimmung, Autonomie und Menschenwürde zu wahren. In jedem Fall zählt der Wille der betreuten Person. 

Deine Aufgaben als gesetzliche*r Betreuer*in können dabei folgende Bereiche umfassen: 

 Gesundheitssorge 

  • Organisation eines Pflegedienstes oder einer stationären Pflege  
  • Beantragung von Reha-Maßnahmen 
  • Vermittlung psychotherapeutischer oder psychiatrischer Hilfe  
  • In Fällen von Einwilligungsunfähigkeit ggf. auch Entscheidung über Durchführung ärztlicher Eingriffe wie Operationen 

 Vermögenssorge 

  • Verwaltung von Renten und Sozialleistungen 
  • Zahlung von Miete, Strom und Versicherungen 
  • Beantragung von Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Wohngeld  
  • Kontrolle von Kontoauszügen und ggf. Klärung von Schulden 
  • Prüfung von Ansprüchen (z. B. auf Unterhalt, Erbansprüche) 

 Wohnangelegenheiten 

  • Kündigung oder Abschluss eines Mietvertrags 
  • Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) 
  • Unterstützung beim Erhalt der eigenen Wohnung (auch Klärung von Mietschulden)  
  • Umzugsorganisation in eine barrierefreie Wohnung oder Pflegeeinrichtung 

 Behördenangelegenheiten 

  • Beratung und Stellung von Anträgen (z. B. Pflegegrad, Schwerbehindertenausweis) 
  • Kommunikation mit Sozialamt, Jobcenter und Krankenkasse 
  • Entgegennahme und Bearbeitung amtlicher Post 
  • Einlegen von Rechtsmitteln (z. B. Einspruch/Widerspruch gegen eine ungerechtfertigte Kündigung) 
  • Gerichtliche Vertretung (z. B. bei Anhörungen, Verfahren, Familien- oder Erbschaftsangelegenheiten) 

Zusammengefasst: Das machen Berufsbetreuer*innen 

Als gesetzliche*r Betreuer*in triffst du Entscheidungen in medizinischen Angelegenheiten, verwaltest Finanzen und Vermögen, kümmerst dich um alles rund ums Wohnen, vertrittst die betreute Person vor Gerichten und Behörden und sorgst dafür, dass sie ihre Ansprüche wahrnehmen kann. Welche Aufgaben du konkret hast, legt das Betreuungsgericht fest. Da du in der Regel mehrere Personen betreust, unterscheiden sich die Aufgaben je nach Fall. 

Was dürfen rechtliche Betreuer*innen entscheiden?

Als rechtliche Betreuer*in für Erwachsene triffst du im Rahmen des vom Betreuungsgericht festgelegten Umfangs Entscheidungen für die betreute Person. Je nach Einzelfall darfst du z. B.  

  • einen Pflegedienst beauftragen oder einen Platz im einer Pflegeeinrichtung organisieren, 
  • Verträge prüfen, kündigen oder abschließen, 
  • Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Pflegegeld beantragen, 
  • Mit Banken, Versicherungen oder Behörden in Kontakt treten, 
  • in Fällen, in denen die betreute Person selbst nicht einwilligen kann, einer medizinischen Behandlung zustimmen. 

Der mögliche Entscheidungsumfang von Berufsbetreuer*innen sollte dir bewusst machen, dass du in dieser Rolle sehr viel Verantwortung trägst und einen direkten Einfluss auf das Wohlergehen und die Lebensqualität der betreuten Menschen hast. Eingreifen tust du nur, wenn jemand nicht mehr für sich selbst entscheiden kann – und auch dann nur in den gerichtlich festgelegten Aufgabenbereichen. 

Was dürfen rechtliche Betreuer*innen nicht entscheiden?

Auch wenn du als rechtliche*r Betreuer*in für verschiedene Aufgaben bevollmächtigt werden kannst, gibt es klare gesetzliche Grenzen. Bestimmte Entscheidungen sind ausgeschlossen. Du darfst z. B. nicht 

  • die betreute Person gegen ihren Willen in einer Einrichtung unterbringen (es sei denn, ein Gericht genehmigt dies ausdrücklich), 
  • freiheitsentziehende Maßnahmen wie Fixierungen oder Bettgitter in der Pflegeeinrichtung anordnen (auch hierfür braucht es eine richterliche Zustimmung), 
  • medizinische Eingriffe gegen den erklärten Willen der Person veranlassen, 
  • der Person ihr Wahlrecht oder ihre Geschäftsfähigkeit entziehen oder absprechen. 

Möchtest du Berufsbetreuer*in werden, unterstützt du die betreute Person – du verfügst aber nicht über sie. Was auch immer du tust, anordnest und entscheidest: im Mittelpunkt deines Handels stehen stets ihr Wille und ihre Wünsche. Nur wenn diese nicht mehr feststellbar sind oder sich aus anderen Gründen nicht umsetzen lassen, handelst du stellvertretend – und natürlich immer im gesetzlichen Rahmen.

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Was verdienen Berufsbetreuer*innen?

Möchtest du dich als Berufsbetreuer*in selbstständig machen, hast du bei der Vergütung nicht die gleichen Freiheiten wie andere Selbstständige: du kannst deine Honorare nämlich nicht selbst festlegen. Stattdessen werden sie anhand gesetzlicher monatlicher Fallpauschalen berechnet. Grundlage für die Vergütung von Berufsbetreuer*innen ist das Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG).  

Was du als rechtliche*r Betreuer*in verdienen kannst, hängt zum einen von deiner Vorbildung ab. Möchtest du Betreuer*in werden, musst du einen Sachkundenachweis vorweisen können – eine spezielle Ausbildung oder ein Studium sind aber nicht Pflicht. Je höher qualifiziert du bist, desto bessere Verdienstmöglichkeiten hast du allerdings. 

Berechnet wird die Vergütung nach entsprechenden Tabellen

  • Vergütungstabelle A (ohne Ausbildung oder Studium) 
  • Vergütungstabelle B (mit abgeschlossener Ausbildung) 
  • Vergütungstabelle C (mit Hochschulabschluss) 

Innerhalb dieser Tabellen gibt es im VBVG monatliche Pauschalen für unterschiedliche Fallkonstellationen. Die Höhe richtet sich nach der Dauer und dem Umfang der Betreuung, der Wohnsituation der betreuten Person (zuhause oder in einer Pflegeeinrichtung) und den finanziellen Verhältnissen der Klient*innen

Vergütungstabellen verstehen: Warum Umsatz nicht gleich Einkommen ist 

In den Vergütungstabellen findest du verschiedene Betreuungspauschalen, die du als Berufsbetreuer*in im Monat erhalten kannst. Sei dir aber bewusst, dass es sich dabei nicht um dein Nettoeinkommen, sondern um deinen Umsatz handelt: als selbstständige*r Betreuer*in gehen da noch eine ganze Menge Abzüge für Versicherungen, Betriebskosten, Krankenkasse, Altersvorsorge, Steuern & Co. ab.

Es reicht also nicht aus, dich nur um die Belange einer Person zu kümmern, wenn du Berufsbetreuer*in werden und davon leben willst. Als Richtwert gibt der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. etwa 30 bis 40 Betreuungen im Monat an, durch die du mit einem Bruttoeinkommen von ca. 3.000 bis 5.000 Euro rechnen kannst. 

Was sind die Voraussetzungen, um Berufsbetreuer*in zu werden?

Wenn du Berufsbetreuer*in werden möchtest, musst du gewisse Voraussetzungen erfüllen. In erster Linie brauchst du betreuungsspezifisches Wissen, Rechtskenntnisse und Kommunikationsfähigkeiten. Mit der Reform vom 01. Januar 2023 wurden zudem neue, einheitliche Zugangsvoraussetzungen festgelegt. Um gesetzliche*r Betreuer*in werden zu können, musst du  

  • Persönlich geeignet sein: du solltest zuverlässig, einfühlsam und empathisch sein. 
  • Beruflich geeignet sein: du musst deine Sachkunde nachweisen können. 
  • Finanziell geeignet sein: deine eigenen finanziellen Verhältnisse solltest du im Griff haben. 

Außerdem benötigst du eine spezielle Registrierung.

Was ist der Sachkundenachweis?

Der Sachkundenachweis ist seit 2023 Pflicht für alle, die Berufsbetreuer*in werden möchte. Er belegt, dass du über die nötigen fachlichen Kenntnisse verfügst. Zu diesen gehören Inhalte aus den Bereichen Recht (v. a. Betreuungsrecht, Sozial- und Zivilrecht), Medizin, Psychologie, Kommunikation, Verwaltung, Organisation und Abrechnung. 

Eine Option, deine Sachkunde nachzuweisen, ist die Teilnahme an einem Sachkundelehrgang, der 11 Module (270 Stunden) beinhaltet, von denen jedes einzelne mit einem eigenen Leistungsnachweis abgeschlossen wird. Achte darauf, dass der Kurs entsprechend zertifiziert ist.  

Gut zu wissen: Wenn du ein zweites Staatsexamen in Jura vorweisen kannst oder Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik studiert hast, brauchst du keinen Sachkundenachweis, um Berufsbetreuer*in werden zu können – hier reichen dem Gesetzgeber deine im Studium erworbenen Qualifikationen aus. Allerdings beinhalten in der Regel weder Jura noch Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik betreuungsspezifische Fachkenntnisse. Daher kann es sinnvoll sein, wenn du den Sachkundelehrgang trotzdem machst. Das bleibt aber dir überlassen.

Abhängig von deiner Qualifikation kannst du auch in anderen Fällen von der Nachweispflicht entbunden werden. Wurdest du z. B. vor dem 01.01.2020 in mindestens einem Betreuungsverfahren vom Gericht als Betreuer*in bestellt, giltst du ebenfalls als sachkundig. 

Wie kann ich mich als Betreuer*in registrieren?

Seit dem Januar 2023 gibt es eine Registrierungspflicht für alle, die Berufsbetreuer*in werden möchten. Dafür musst du einen Antrag bei der Stammbehörde stellen – das ist die Betreuungsbehörde in der Region, in der du dein Büro haben wirst bzw. in der dein Wohnsitz ist. Mit der Antragstellung gehen folgende Anforderungen einher:  

  • Du musst deine Fachkenntnisse mit dem Sachkundenachweis beweisen. 
  • Du musst deine persönliche Eignung mit einem sauberen Führungszeugnis und einem Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis belegen (beides darf nicht älter als drei Monate sein). 
  • Du brauchst eine Berufshaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung
  • Du musst erklären, ob gegen dich ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren eingeleitet wurde und ob du in den letzten drei Jahren eine Registrierung eingereicht hast, die abgelehnt oder zurückgenommen wurde. 

Hat die Stammbehörde an deinem Antrag nichts auszusetzen, erhältst du nach der Prüfung deine Registrierung als Berufsbetreuer*in. Diese ist bundesweit gültig. 

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Welche Ausbildung braucht man, um Berufsbetreuer*in zu werden?

Eine vorgeschriebene Ausbildung, um Berufsbetreuer*in zu werden, gibt es nicht. Entscheidend ist allein der erfolgreiche Nachweis deiner Sachkunde. Daher kannst du dich auch als rechtliche*r Betreuer*in selbstständig machen, wenn du beispielsweise eine kaufmännische Ausbildung absolviert hast oder Erfahrung im sozialen Bereich mitbringst.  

Obwohl der Einstieg somit auch ohne Studium möglich ist, gibt es bestimmte Studiengänge und Qualifikationen, die sich besonders eignen, wenn du vorhast, Berufsbetreuer*in zu werden. Dazu gehören im Allgemeinen  

  • Soziale Arbeit 
  • Pädagogik 
  • Rechtswissenschaften 
  • Psychologie 
  • Pflege- oder Gesundheitsmanagement 

Daneben gibt es wenige, spezialisierte Studiengänge, die vertieftes betreuungsspezifisches Wissen vermitteln. Das wären z. B.  

  • der Studiengang zur „Zertifizierten Berufsbetreuer*in – Curator de Jure“ an der Technischen Hochschule Deggendorf, 
  • der Bachelorstudiengang „Rechtliche Betreuung mit integrierter Hochschulweiterbildung“ im Fernstudium an der Hochschule Wismar, 
  • der Masterstudiengang „Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft“ an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, ebenfalls im Fernstudium. 

Ob du dich auf dem Weg zur*m Berufsbetreuer*in für ein fachspezifisches Studium entscheidest, ist dir überlassen. Allerdings solltest du wissen, dass eine Hochschulausbildung Voraussetzung für den Erhalt der höchsten Vergütungsstufe ist. 

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Berufsbetreuer*in werden: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wenn du Lust hast, Menschen aktiv als gesetzliche Betreuer*in zu unterstützen, fragst du dich sicher, wie der Berufseinstieg konkret aussieht. Wir zeigen dir, welche Schritte notwendig sind, um dich als rechtliche*r Betreuer*in selbstständig zu machen.

1. Eignung prüfen

Als erstes solltest du dir überlegen, ob der Beruf zu dir passt. Als Berufsbetreuer*in brauchst du ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen, Kommunikationsstärke und Belastbarkeit – schließlich hast du tagtäglich mit Menschen zu tun, die oft in einer schwierigen Lebenslage sind. Das erfordert Feingefühl, aber auch eine klare Haltung. 

Wenn du empathisch, verantwortungsvoll und rechtlich interessiert bist, gerne strukturiert arbeitest und auch in herausfordernden Situationen einen kühlen Kopf bewahren kannst, bringst du gute Voraussetzungen mit.

2. Sachkundenachweis erwerben

Fühlst du dich den verantwortungsvollen Aufgaben einer*s Berufsbetreuer*in gewachsen, geht es im nächsten Schritt an die Absolvierung des Sachkundenachweises (sofern du geeignete Kenntnisse nicht bereits durch ein Jura-, Soziale Arbeit- oder Sozialpädagogik-Studium nachweisen kannst). Zertifizierte Anbieter sind z. B. der Bundesverband der Berufsbetreuer (BdB), GALB Berlin und verschiedene Hochschulen, die fachspezifische Studiengänge im Bereich Betreuung anbieten.

3. Registrierung beantragen

Nach erfolgreicher Weiterbildung stellst du einen Antrag auf Registrierung als Berufsbetreuer*in bei deiner zuständigen Betreuungsbehörde und reichst die erforderlichen Unterlagen wie Führungszeugnis, Sachkundenachweis und Versicherungsnachweis ein. Erst mit der Registrierung darfst du offiziell als gesetzliche*r Betreuer*in tätig werden. 

4. Businessplan schreiben

Auch wenn es sich um eine soziale Tätigkeit handelt, brauchst du einen Businessplan – genauso, als würdest du dich z. B. als Copywriter*in selbstständig machen oder ein Café eröffnen. Formuliere in diesem deine Ziele, deine Zielgruppe und die zu erwartenden Kosten. Überlege dir, wie viele Fälle du betreuen möchtest, ob du in Voll- oder Teilzeit arbeiten wirst und wie du dich regional vernetzen kannst. Ein klarer Businessplan hilft nicht nur dir bei der Planung deiner Selbstständigkeit, sondern ist auch Voraussetzung für die Finanzierung – etwa, wenn du Gründungsförderungen oder einen Bankkredit beantragen willst. 

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5. Selbstständigkeit anmelden

Als Berufsbetreuer*in musst du deine Selbstständigkeit beim Finanzamt anmelden. Dafür füllst du einfach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Deine Einkünfte gelten steuerrechtlich als „Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit“. Laut eines Urteils des Bundesfinanzhofes von 2010 gelten Berufsbetreuer*innen offiziell nicht als Gewerbetreibende. Dennoch bist du verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Du brauchst allerdings keine Gewerbesteuer zu zahlen oder IHK-Mitglied zu werden. Zudem musst du seit 2013 keine Umsatzsteuer mehr erheben und abführen. 

6. Versicherungen abschließen

Als Betreuer*in brauchst du umfassenden Versicherungsschutz, denn dieser schützt bei Schadensersatzforderungen, falls du z. B. eine Frist versäumst. Seit 2023 ist der Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Pflicht. Zusätzlich sinnvoll können eine berufliche Rechtsschutz- und eine Betriebshaftpflichtversicherung sein. Außerdem musst du dich als Betreuer*in in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege pflichtversichern. Bedenke auch, dass Krankenversicherung und Altersvorsorge als Selbstständige*r in deiner Verantwortung liegen. 

7. Seriöses Arbeitsumfeld schaffen

Da du die Kontaktperson für Menschen in schwierigen Lebenslagen bist, solltest du auf ein professionelles Arbeitsumfeld achten. Ein eigenes Büro schafft Raum, um ungestört mit deinen Klient*innen zu sprechen. Für den Anfang deiner Selbstständigkeit ist es aber auch vollkommen in Ordnung, von zuhause aus zu arbeiten. In jedem Fall wichtig: Telefon und PC, professionelle Betreuersoftware, eine seriöse E-Mail-Adresse samt verschlüsseltem Versand, gesichertes WLAN und abschließbare Aktenschränke für sensible Unterlagen. Denn: Datenschutz spielt bei der gesetzlichen Betreuung eine zentrale Rolle. 

8. Regelmäßig Fortbildungen planen

Betreuungsrecht und rechtliche Betreuung entwickeln sich stetig weiter – und damit auch die Anforderungen an dich als Berufsbetreuer*in. Bleib informiert, lies Fachzeitschriften, tausch dich mit Kolleg*innen aus und besuche regelmäßig Fortbildungen. Deine persönliche Weiterbildung ist nicht nur eine Investition in deine Selbstständigkeit, sondern stärkt auch deine fachliche Autorität gegenüber Gerichten und Behörden.  

Fazit

Berufsbetreuer*in zu werden, heißt Verantwortung zu übernehmen – denn du trägst aktiv zur Lebensqualität und Selbstbestimmung anderer Menschen bei. Wenn du nach einer sinnstiftenden Tätigkeit suchst, empathisch, verantwortungsbewusst und gut organisiert bist, strukturiert arbeitest und die Fähigkeit hast, im Interesse anderer zu handeln, bringst du ideale Voraussetzungen mit. Mit der richtigen Qualifikation, Motivation und einem durchdachten Geschäftsplan kannst du erfolgreich in die gesetzliche Betreuung einsteigen – und Menschen mit Herz und Verstand helfen.

FAQ

Was darf ein*e Betreuer*in entscheiden?

Ein*e gesetzliche*r Betreuer*in darf nur in den vom Betreuungsgericht festgelegten Bereichen Entscheidungen treffen, z. B. bei Vermögensfragen, Gesundheitssorge oder Behördenangelegenheiten. Dabei muss immer im Sinne und zum Wohl der betreuten Person gehandelt werden. 

Wie lange dauert die Ausbildung zum/zur Berufsbetreuer*in?

Die Dauer der Ausbildung hängt von den Vorkenntnissen ab: Wer keine fachliche Qualifikation (z. B. Jura- oder Sozialpädagogikstudium) mitbringt, muss eine zertifizierte Weiterbildung absolvieren, die in der Regel mehrere Monate dauert. Mit Berufserfahrung oder einschlägigem Studium lässt sich die Dauer verkürzen. 

Wie viel verdienen gesetzliche Betreuer*innen pro Klient?

Die Vergütung von Berufsbetreuer*innen ist gesetzlich geregelt und wird auf Basis monatlicher Fallpauschalen berechnet. Ausschlaggebend für die Höhe ist zum einen die Qualifikation der/des Betreuer*in und zum anderen der Wohnort, die finanziellen Verhältnisse der betreuten Person und die Dauer der Betreuung. Die monatlichen Pauschalen variieren stark zwischen ca. 60 und 490 Euro. 

Können Angehörige gesetzliche Betreuer*innen werden?

Ja, Angehörige können Betreuer*in werden. Das Betreuungsgericht setzt sie bei der Bestellung sogar bevorzugt ein – sofern die betreute Person das möchte, das Familienmitglied geeignet ist und keine Interessenskonflikte bestehen. 

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bhp