Du willst dich als Erzieher*in selbstständig machen? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt! Der Fachkräftemangel in der Frühpädagogik ist real, der Bedarf an qualifizierten, engagierten Pädagoginnen und Pädagogen außerhalb klassischer Kita-Strukturen wächst. Ob Tagespflege, freie Kita-Gründung, pädagogische Beratung oder kreative Bildungsangebote: Es gibt mehr Wege in die Selbstständigkeit als Erzieher*in als du vielleicht denkst.
In diesem Artikel möchten wir dir diese Wege zeigen und erläutern, welche Möglichkeiten du als selbstständige Erzieher*in hast, was du für deine Gründung brauchst und worauf du besonders achten solltest.
Selbstständig als Erzieher*in: Überblick und Möglichkeiten
Als Erzieher*in selbstständig zu sein, bedeutet mehr als nur „ohne Arbeitgeber arbeiten". Es bedeutet, dass du die pädagogische Verantwortung nicht nur trägst, sondern sie auch aktiv gestalten musst.
Vielleicht arbeitest du wie viele andere Erzieher*innen auch in einer der festen Institutionen: Kindertagesstätte, Hort, Schule oder Einrichtungen der Jugendhilfe. Die Selbstständigkeit eröffnet dagegen andere Wege. Du wirst zur treibenden Kraft deines eigenen Bildungsangebots. Ob du eine eigene Kindertagespflege leitest, ein Waldkinder-Angebot aufbaust, pädagogische Elternkurse gibst oder eine alternative Kleinsteinrichtung gründest – hier triffst du die Entscheidungen.
Das klingt verlockend und ist es auch. Aber es ist wichtig, die Realität im Blick zu behalten: Solltest du dich als Erzieher*in selbstständig machen, bedeutet das nicht nur Freiheit, sondern auch Unternehmertum. Dann bist du nicht mehr nur für die Kids, sondern auch für Buchhaltung, Kundengewinnung, Vertragsgestaltung und rechtliche Anforderungen verantwortlich. Wenn du das annimmst, kannst du einen außergewöhnlichen beruflichen Weg gehen und mit den Kleinen Großes bewirken.
Voraussetzungen für die Selbstständigkeit als Erzieher*in
Bevor wir uns den Wegen in die Selbstständigkeit widmen, lohnt ein kurzer Blick auf das Berufsbild selbst – denn „Erzieherin" oder „Erzieher" ist in Deutschland kein allgemeiner Begriff, sondern eine geschützte Berufsbezeichnung.
Definition Erzieher*in: Was steckt hinter dem Beruf?
Staatlich anerkannte Erzieher*innen begleiten, fördern und betreuen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer Entwicklung. Sie arbeiten in Kindertagesstätten, Horten, Heimen, Jugendzentren, Schulen und anderen sozialpädagogischen Einrichtungen. Ihr Aufgabenspektrum umfasst pädagogische Planung und Gruppenarbeit, Beobachtung und Dokumentation von Entwicklungsverläufen, Beratung und Zusammenarbeit mit Eltern sowie die Gestaltung von Bildungsangeboten in Sprache, Bewegung, Kreativität und Natur. Erzieher*innen sind damit weit mehr als Betreuungspersonen – sie sind Begleiter*innen in einer der prägendsten Lebensphasen.
Ausbildung zur Erzieher*in: Wege zum staatlich anerkannten Abschluss
Der Titel „Staatlich anerkannte Erzieherin" bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher" ist bundesweit geschützt und setzt eine abgeschlossene Fachschulausbildung voraus. Die Zugangsvoraussetzungen sind nicht bundeseinheitlich geregelt, es wird jedoch in jedem Bundesland mindestens ein mittlerer Schulabschluss und eine abgeschlossene berufliche Vorbildung gefordert – zum Beispiel eine Ausbildung zur Kinderpflegerin oder Sozialassistentin.
Wenn du die Hochschulreife mitbringst, kannst du die berufliche Vorbildung in vielen Ländern durch ein Vorpraktikum (z. B. ein Freiwilliges Soziales Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst mit mindestens 900 Stunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung) ersetzen
Die Ausbildung selbst findet an einer Fachschule für Sozialpädagogik statt und schließt mit dem Titel „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in" ab. Seit 2020 kann auf dem Abschlusszeugnis zusätzlich die Bezeichnung „Bachelor Professional" ausgewiesen werden. Durch die Reform des Berufsbildungsgesetzes sowie entsprechende Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (KMK) wurde diese Zusatzbezeichnung eingeführt. Absolventen dürfen sich seitdem offiziell „Bachelor Professional in Sozialwesen“ nennen. Dies soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und die internationale Anerkennung erleichtern.
Es gibt verschiedene Ausbildungsmodelle:
Vollzeitausbildung: Die klassische Form dauert inklusive des abschließenden Anerkennungsjahres (das gemäß TVöD vergütet wird) in der Regel drei Jahre. Die schulische Phase ist in den meisten Bundesländern kostenfrei.
Praxisintegrierte Ausbildung (PiA): Drei Tage Praxis in einer Einrichtung, zwei Tage Schule. Du erhältst von Beginn an Gehalt. Dieses Modell ist besonders beliebt, weil es Ausbildungsgehalt mit praxisnahem Lernen verbindet.
Teilzeitausbildung: Ideal für Menschen, die die Ausbildung neben Familie oder einem Nebenjob absolvieren möchten. Die Dauer verlängert sich dadurch auf vier bis fünf Jahre.
Erzieher*in werden als Quereinsteiger*in: Umschulung und Quereinstieg
Du kommst aus einem anderen Beruf und fragst dich, ob der Weg zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in noch möglich ist? Ja, und er wird aktiv gefördert!
Quereinsteiger-Erzieher*innen werden mit offenen Armen empfangen. Aufgrund des akuten Fachkräftemangels in der Kinderbetreuung wird diese berufliche Veränderung immer leichter gemacht. Staatlich geförderte Umschulungen zum/zur Erzieher*in dauern in Vollzeit meist 24 Monate, während berufsbegleitende Modelle in der Regel 3 Jahre in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen und Ablauf:
- Eine Umschulung zur/zum Erzieher*in ist möglich, wenn du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung mitbringst (egal ob im sozialen Bereich oder nicht)
- Berufserfahrung in anderen Feldern, etwa als Krankenpfleger*in, Lehrer*in, im kaufmännischen Bereich oder in handwerklichen Berufen, kann angerechnet werden und die Ausbildungsdauer verkürzen.
- Die Umschulung läuft in der Regel über eine Fachschule für Sozialpädagogik und dauert je nach Modell 16 bis 24 Monate (Theorie) plus ein anschließendes Berufspraktikum.
- Berufsbegleitend arbeitest du z. B. als pädagogische Hilfskraft in einer Kita und besuchst parallel die Fachschule. Dann dauert die Ausbildung meist 2 bis 3 Jahre.
- Auch der Direkteinstieg in die Kita ist möglich.
- Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernehmen die Kosten häufig über einen Bildungsgutschein.
- Aufstiegs-BAföG ist möglich – bei manchen Trägern werden bis zu 75 Prozent der Kurskosten gefördert.
Fachliche Qualifikation für die Selbstständigkeit
Als ausgebildete*r Erzieher*in bringst du die formale Grundlage für die meisten Formen der Selbstständigkeit bereits mit. Zusätzlich relevant sind:
- Fortbildungen in spezifischen Bereichen (z. B. Sprachförderung, Inklusion, Naturpädagogik)
- Erste-Hilfe-Kurs am Kind (oft Pflicht für Pflegeerlaubnisse)
- Erweitertes Führungszeugnis
- Nicht zwingend, aber hilfreich: Führerschein und eigenes Fahrzeug (besonders für mobile Angebote)
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Persönliche Eignung
Als selbstständige Erzieher*in arbeitest du täglich mit Kindern – das verlangt Einfühlungsvermögen, Verlässlichkeit und emotionale Stabilität. Hinzu kommen in der Selbstständigkeit:
- Eigeninitiative und Selbstorganisation
- Bereitschaft, unternehmerische Verantwortung zu übernehmen
- Kommunikationsstärke gegenüber Eltern, Behörden und Kooperationspartnern
- Belastbarkeit und ein gutes Zeitmanagement
- Grundlegendes betriebswirtschaftliches Interesse
Wenn die pädagogische Arbeit mit Kindern für dich eine absolute Berufung ist, du aber vor Tabellen, Finanzen und Verwaltungsaufgaben zurückschreckst, solltest du dich ehrlich fragen, ob du bereit für eine Selbstständigkeit bist – oder zumindest externe Unterstützung benötigst.
Geschäftsmodelle für selbstständige Erzieher*innen
Als Erzieher*in stehen dir viele Wege in die Selbstständigkeit offen. Wir stellen dir die wichtigsten Geschäftsmodelle vor:
1. Kindertagespflege
Eines der bekanntesten Modelle für selbstständige Erzieher*innen ist die Kindertagespflege. Hier betreust du Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren in deinen eigenen Räumen, in der Regel bis zu fünf Kinder gleichzeitig. Die Kindertagespflege ist staatlich anerkannt, über das SGB VIII geregelt und kann öffentlich gefördert werden. Du rechnest die Kosen direkt mit dem Jugendamt oder den Eltern ab.
Wichtig zu wissen: Wenn du mehr als 15 Stunden pro Woche Kinder gegen Entgelt betreust, brauchst du eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII, welche das zuständige Jugendamt erteilt. Die Anforderungen variieren je nach Bundesland und Gemeinde, informiere dich also am besten vorab in deiner Stadt. Eine wichtige Voraussetzung ist in den meisten Bundesländern außerdem ein Qualifizierungskurs (mindestens 160 Unterrichtseinheiten nach dem DJI-Curriculum oder vergleichbar). Wenn du dich als staatlich anerkannte Erzieherin oder staatlich anerkannter Erzieher selbstständig machst, erfüllst du diese Anforderungen in der Regel bereits.
Gründerplattform-Tipp
Erkundige dich frühzeitig beim Jugendamt deiner Gemeinde, welche Nachweise (Qualifikation, Wohnung, Gesundheitszeugnis, erweitertes Führungszeugnis) du einreichen musst.
2. Freiberuflich als Erzieher*in arbeiten
Pädagogische Kurse und Workshops
Hierbei handelt es sich um einen niedrigschwelligen Einstieg in die Selbstständigkeit: Du bietest Kurse für Kinder, Eltern oder pädagogische Fachkräfte an, zum Beispiel Sprachförderkurse, Bewegungsangebote, kreative Werkstätten oder Elterncoachings. Das Gute daran: Dieser Job lässt sich neben einer Anstellung beginnen und schrittweise ausbauen.
Honorartätigkeit in Einrichtungen
Viele Kitas, Schulen und sozialpädagogische Einrichtungen buchen freie Fachkräfte für Projektarbeit, Vertretungen oder besondere pädagogische Einheiten. Als selbstständige*r Erzieher*in kannst du so für verschiedene Träger tätig sein und dir ein flexibles Portfolio aufbauen.
Mobile Pädagogik und aufsuchende Angebote
Du gehst dahin, wo Kinder und Familien sind: in Elternzentren, Spielgruppen, Flüchtlingsunterkünfte, Bibliotheken oder Stadtteiltreffs. Dieses Modell lässt sich gut mit anderen Angeboten kombinieren und ist besonders sinnvoll in Regionen mit geringer institutioneller Infrastruktur.
3. Eigene Kita oder Betreuungseinrichtung gründen
Ein sehr ambitionierter Weg ist die Gründung einer eigenen Kindertagesstätte als freier Träger. Hier hast du die volle konzeptionelle Freiheit – ob Waldkita, Montessori-Einrichtung, bilinguale Krippe oder naturpädagogisches Angebot.
Wichtig zu wissen: Die Gründung ist aufwändiger und erfordert eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII, die vom Landesjugendamt erteilt wird. Voraussetzungen sind ein genehmigtes Raumkonzept, ausreichend qualifiziertes Personal, ein pädagogisches Konzept sowie Nachweise zu Brandschutz und Hygienestandards. Plane für den Genehmigungsprozess ausreichend Zeit ein – er kann mehrere Monate dauern.
Willst du mehr Details zur Kita-Gründung erfahren? Die findest du in unserem Artikel Die eigene Kita gründen – wie geht das eigentlich?
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Selbstständig machen als Erzieher*in
Wenn du den Schritt in die Selbstständigkeit gehen möchtest, solltest du strukturiert vorgehen. Wir haben die wichtigsten Schritte für dich zusammengestellt:
Schritt 1: Idee entwickeln und Geschäftsmodell
Am Anfang stellst du dir die große Frage: Welche Form der Selbstständigkeit passt zu mir? Tagespflege, freiberufliche Kurse, Honorartätigkeit oder doch eine eigene Kita? Kläre für dich:
- Welche Altersgruppen möchte ich betreuen oder begleiten?
- Welche pädagogischen Schwerpunkte liegen mir besonders?
- Wie viel Kapital und Zeit kann ich zu Beginn investieren?
- Möchte ich allein arbeiten oder mit anderen gründen?
Schritt 2: Voraussetzungen prüfen und Genehmigungen einholen
Je nach Modell brauchst du unterschiedliche Genehmigungen:
- Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII für die Kindertagespflege (Jugendamt)
- Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII für eine eigene Kita (Landesjugendamt)
- Erweitertes Führungszeugnis in jedem Fall
- Gesundheitszeugnis, Nachweis über Erste Hilfe am Kind und ggf. Impfschutz
Informiere dich frühzeitig bei der zuständigen Behörde über die konkreten Anforderungen in deinem Bundesland.
Schritt 3: Businessplan erstellen und Finanzierung sichern
Ein solider Businessplan hilft dir nicht nur bei Behörden und Banken, sondern vor allem dabei, dein Vorhaben auch finanziell selbst realistisch einzuschätzen. Kläre:
- Welche Kosten entstehen (Miete, Versicherungen, Material, Marketing)?
- Wie sieht deine Einnahmenplanung aus? Ab wann läufst du kostendeckend?
- Wer sind deine Mitbewerber in der Region? Gibt es Unterversorgung?
- Welche Fördermittel kommen für dich infrage?
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Schritt 4: Rechtsform wählen und Unternehmen anmelden
Für die meisten selbstständigen Erzieher*innen ist das Einzelunternehmen die sinnvollste Rechtsform. Es ist schnell gegründet, erfordert kein Mindestkapital und ist steuerlich unkompliziert. Wenn du mit anderen zusammen gründest, kann auch eine GbR oder eine gGmbH (gemeinnützige GmbH) sinnvoll sein – besonders, wenn du als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe agieren möchtest.
Schritt 5: Versicherungen abschließen
Das ist kein optionales Extra, sondern deine Pflicht und ein sinnvoller Schutz zugleich. Unverzichtbar sind:
- Berufshaftpflichtversicherung: Bei Unfällen oder Schäden während der Betreuung bist du ohne sie existenziell gefährdet.
- Krankenversicherung: Als Selbstständige*r bist du nicht mehr automatisch pflichtversichert. Prüfe die freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung.
- Unfallversicherung für dich und die betreuten Kinder (über die zuständige Berufsgenossenschaft)
- Selbstständige Pädagogen unterliegen grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht
Als selbstständige*r Erzieher*in sind zusätzlich empfehlenswert: Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankentagegeld und eine private Altersvorsorge.
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Schritt 6: Infrastruktur und Netzwerk aufbauen
- Räumlichkeiten klären: eigener Haushalt, angemietete Räume, Kooperation mit Einrichtungen
- Ausstattung beschaffen: Spielmaterial, Sicherheitsausstattung, Büromaterial
- Software für Abrechnung, Dokumentation und Terminplanung einrichten
- Eigene Website erstellen (Eltern suchen Betreuungsangebote heute online)
- Profil bei lokalen Kita-Suchportalen anlegen (z. B. kita.de, KitaFinder)
- Netzwerke nutzen: Geburtshäuser, Kinderärzte, Familienzentren, Elterninitiativen
Rechtliches und Steuern für selbstständige Erzieher*innen
Eine der ersten Fragen, die du mit deinem Finanzamt klärst: Bist du Freiberufler*in oder Gewerbetreibende*r?
Erzieher*innen, die eindeutig pädagogisch oder unterrichtend tätig sind, zum Beispiel als Kursanbieter, Honorarkraft oder in der Tagespflege, werden vom Finanzamt nach Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung häufig als Freiberufler*innen eingestuft. Das bedeutet für dich: keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer und nur die direkte Anmeldung beim Finanzamt. Die rechtliche Grundlage ist § 18 EStG (Einkommensteuergesetz), der erzieherische und unterrichtende Tätigkeiten ausdrücklich als freiberuflich anerkennt.
Betreibst du jedoch eine eigene Kita als Einrichtung mit mehreren Angestellten, handelt es sich in der Regel um ein Gewerbe. Dann ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Die Grenze ist nicht immer scharf, daher lohnt sich eine Beratung durch eine*n Steuerberater*in mit Erfahrung im Sozialbereich.
Steuern und Buchführung
Als Freiberufler*in zahlst du Einkommensteuer auf deinen Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben). Für Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendbetreuung kann nach § 4 Nr. 25 UStG eine Befreiung von der Umsatzsteuer greifen. Reine Coaching- oder Beratungsleistungen ohne unmittelbaren Betreuungszweck sind davon nicht automatisch erfasst. Das heißt, diese Befreiung gilt nicht bedingungslos für jeden privaten Anbieter. Sie greift vor allem dann, wenn die Leistungen im Auftrag oder mit Anerkennung eines öffentlichen Trägers (z. B. dem Jugendamt) erbracht werden oder die Einrichtung einen „sozialen Charakter“ aufweist. Du siehst, auch hier lohnt sich wieder eine individuelle steuerliche Prüfung.
Die Buchführung erledigst du über eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Diese ist weniger komplex als die doppelte Buchführung, aber trotzdem konsequent zu pflegen. Nutze am besten eine Buchhaltungssoftware oder gib das Ganze direkt an ein Steuerbüro ab.
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Fördermittel und Zuschüsse
Gerade in der Anfangsphase lohnt es sich, nach Förderangeboten zu recherchieren. Wir haben dies schon einmal grob für dich übernommen:
- Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit (bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit)
- Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit für Weiterqualifizierungen
- Kommunale Förderprogramme für Kindertagespflege (je nach Gemeinde)
- KfW-Gründerkredite für Infrastrukturinvestitionen
- ESF-geförderte Qualifizierungsmaßnahmen
- Aufstiegs-BAföG für berufsbegleitende Weiterbildungen
Einnahmen und Kosten als selbstständige Erzieher*in
Du fragst dich natürlich, ob sich dein neuer beruflicher Weg finanziell lohnt. Das Einkommen selbstständiger Erzieher*innen variiert stark je nach Tätigkeitsmodell, Region, Auslastung und Angebotsstruktur. Eine pauschale Zahl gibt es leider nicht.
Zum Vergleich: Im öffentlichen Dienst lag das Einstiegsgehalt angestellter Erzieher*innen im Jahr 2025 bei rund 3.300 EUR brutto pro Monat. Mit zunehmender Berufserfahrung oder Leitungsfunktion kann das Gehalt auf bis zu 4.500 EUR brutto steigen. Als Selbstständige*r hast du die Möglichkeit, diesen Rahmen zu überschreiten – aber eben auch das Risiko, darunter zu liegen, besonders am Anfang.
Tagespflegepersonen erhalten je nach Bundesland und Jugendamt eine laufende Geldleistung nach § 23 SGB VIII. Diese setzt sich zusammen aus Sachaufwandserstattung, Beitrag zur Altersvorsorge und einer Förderung der Qualifizierung. Die konkrete Höhe unterscheidet sich erheblich – von rund 300 bis über 800 EUR pro Kind und Monat, je nach Betreuungsumfang und Gemeinde.
Als Honorarkraft oder Kursanbieter*in hängt dein Einkommen von deiner Auslastung und deinen Stundensätzen ab. Übliche Honorarsätze liegen je nach Leistung und Region zwischen 30 und 70 EUR pro Stunde.
Als Betreiber*in einer eigenen kleinen Einrichtung kann das Einkommen deutlich höher sein – aber auch die Kosten und das unternehmerische Risiko steigen entsprechend. Viele selbstständige Erzieher*innen in der Tagespflege oder mit einem Kursangebot erzielen zwischen 1.800 und 3.500 Euro EUR im Monat bei Vollzeittätigkeit – mit Luft nach oben, wenn das Angebot gut positioniert ist und Zusatzleistungen hinzukommen.
Typische Kostenpositionen
Wie alle Freiberufler*innen hast auch du als Erzieher*in ohne festen Arbeitgeber viele Kosten, die Angestellte nicht haben. Die wichtigsten laufenden Kosten im Überblick sind:
- Miete für Praxis- oder Betreuungsräume
- Berufshaftpflicht und weitere Versicherungen
- Krankenversicherungsbeiträge (als Selbstständige*r vollständig selbst zu tragen)
- Material und pädagogische Ausstattung
- Verwaltung, Buchhaltung und ggf. Steuerberatung
- Marketing und Website
Zusätzliche Einnahmequellen
Es gibt viele Möglichkeiten, dein Einkommen aufzustocken, wenn du die nötige Zeit und Motivation (und natürlich Qualifikation) dazu hast, z. B.:
- Elternkurse (Schlafen, Trotzphasen, Sprachentwicklung)
- Fortbildungsangebote für pädagogische Fachkräfte
- Beratungsangebote für Familien und Einrichtungen
- Online-Angebote und digitale Materialien
- Kooperationen mit Kliniken, Hebammen oder Kinderärzt*innen
Fazit
Der Rahmen, in dem du arbeitest, ist zu eng geworden? Dann ist es Zeit, deinen eigenen zu schaffen! Selbstständig als Erzieher*in zu werden ist für viele der beste Weg, ihr pädagogisches Potenzial zu entfalten. Vielleicht ja auch für dich. Der Bedarf ist da, die gesellschaftliche Relevanz ist enorm, und die Möglichkeiten, sich als freie Fachkraft zu positionieren, wachsen stetig.
Gleichzeitig erfordert dieser Weg viel Vorbereitung, unternehmerisches Denken und den Mut, Verantwortung über den pädagogischen Alltag hinaus zu übernehmen. Wenn du dich gut vorbereitest, rechtliche Grundlagen kennst und ein klares Konzept entwickelst, legst du den Grundstein für eine erfüllende Karriere mit echter Gestaltungsfreiheit.
Wir haben abschließend alle Vor- und Nachteile für dich zusammengefasst:
FAQ
Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher dauert in Vollzeit in der Regel drei Jahre – inklusive des abschließenden, vergüteten Anerkennungsjahres. In Teilzeit oder als berufsbegleitende Umschulung verlängert sich die Dauer auf vier bis fünf Jahre.
Ja – als staatlich anerkannte*r Erzieher*in hast du verschiedene Möglichkeiten, selbstständig zu arbeiten: etwa in der Tagespflege, als freiberufliche Honorarkraft in Einrichtungen, als Anbieter*in pädagogischer Kurse oder als Gründer*in einer eigenen Kita.
Das Einkommen hängt stark vom gewählten Modell, der Region und der Auslastung ab. Tagespflegepersonen erhalten je nach Bundesland zwischen 300 und über 800 Euro pro Kind und Monat, Honorarkräfte erzielen typischerweise 30 bis 70 Euro pro Stunde. Bei Vollzeittätigkeit sind 1.800 bis 3.500 Euro netto im Monat realistisch – mit Luft nach oben.